Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04 Kfh I |
Volltextveröffentlichungen (3)
- webhosting-und-recht.de
Erreichbarkeit 99% im Jahresdurchschnitt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Nichterreichbarkeit eines Internetauftritts infolge einer Umstellung der Serveradresse; Notwendigkeit einer vorherigen Mitteillung über die Änderung; Werbung für einen "exklusiven Server" und eine "eigene" IP-Adresse; Gewährleistung einer bloß ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Webhosting-Klausel "Erreichbarkeit 99% im Jahresdurchschnitt" rechtswidrig
- beck.de (Leitsatz)
Klauselkontrolle bei Nichterreichbarkeit einer Website
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Webhosting-Klausel "Erreichbarkeit 99% im Jahresdurchschnitt" rechtswidrig
Papierfundstellen
- MMR 2008, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- AG Berlin-Charlottenburg, 11.01.2002 - 208 C 192/01
Schadensersatz gegen Provider wegen Abschaltung bzw. Ausfall des (virtuellen) …
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04
Es kann dahin gestellt bleiben, ob zutreffende Anspruchsgrundlage bei Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte im vorliegenden Fall die mietvertragliche Mängelhaftung nach § 536 a BGB ist (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2004 - 56 C 6812/03 - und AG Charlottenburg, MMR 02, 258 mit Anmerkung von Münster; Wulf, CR 04, 43; anders OLG Düsseldorf, MMR 03, 474 für exklusive Zuweisung eines bestimmten Servers) oder ob die Beklagte sich durch unterlassene Information der Klägerin nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat. - OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
Rechtliche Qualifizierung eines Webhosting-Vertrages als Werkvertrag
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04
Es kann dahin gestellt bleiben, ob zutreffende Anspruchsgrundlage bei Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte im vorliegenden Fall die mietvertragliche Mängelhaftung nach § 536 a BGB ist (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2004 - 56 C 6812/03 - und AG Charlottenburg, MMR 02, 258 mit Anmerkung von Münster; Wulf, CR 04, 43; anders OLG Düsseldorf, MMR 03, 474 für exklusive Zuweisung eines bestimmten Servers) oder ob die Beklagte sich durch unterlassene Information der Klägerin nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat. - AG Hamburg-Barmbek, 21.11.2003 - 820 C 111/03
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04
Die von der Klägerin beanstandete Unsicherheit der maßgeblichen Fassung der AGB bei Zustandekommen des Vertrages "mit der ersten Erfüllungshandlung" (5.2. der AGB) ist wohl nicht schon wegen fehlender Bestimmtheit der Voraussetzungen des Vertragsschlusses oder Verstoßes gegen § 307 BGB bedenklich, da sie letztlich nicht von der schuldrechtlichen Rechtslage abweicht, welche durchaus eine Annahme von Angeboten zum Vertragsschluss durch schlüssiges Handeln, zum Beispiel durch Versendung der Ware kennt (vgl. LG Essen, NJW-RR 03, 127; AG Hamburg - Barmbeck - NJW-RR 04, 1284). - AG Düsseldorf, 27.10.2004 - 56 C 6812/03
Anspruch auf Zahlung aus einem Internet-System-Vertrag in Form eines …
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04
Es kann dahin gestellt bleiben, ob zutreffende Anspruchsgrundlage bei Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte im vorliegenden Fall die mietvertragliche Mängelhaftung nach § 536 a BGB ist (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2004 - 56 C 6812/03 - und AG Charlottenburg, MMR 02, 258 mit Anmerkung von Münster; Wulf, CR 04, 43; anders OLG Düsseldorf, MMR 03, 474 für exklusive Zuweisung eines bestimmten Servers) oder ob die Beklagte sich durch unterlassene Information der Klägerin nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unerbetene Telefonwerbung: Einwilligung in Telefon- oder Telefaxwerbung bei Angabe der Telefon- oder Telefaxnummer
- ra.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer unzumutbaren Belästigung und Unlauterbarkeit durch eine Werbung unter Verwendung von Faxgeräten ohne ausdrückliche oder konkludente Einwilligung eines Adressaten; Zulässigkeit einer Telefax-Werbung mit Einwilligung eines Gewerbetreibenden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Faxwerbung für virtuelles Branchenverzeichnis
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 31.08.2006 - 38 O 17/06
- OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Papierfundstellen
- MMR 2008, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04
Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Rn. 25 d) Einwilligung ist das ausdrückliche oder auch konkludent vorliegende Einverständnis des Adressaten (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964 [dort zur Telefonwerbung bezüglich des zur Telefaxwerbung insoweit identischen Tatbestandsmerkmales];… Köhler a.a.O. § 7, 72 i.V.m. 43 und 51;… Ohly a.a.O. § 7, 46;… Ubber a.a.O. § 7, 162).Dementsprechend ist auch das sog. Nachbearbeiten von Kunden, die etwa von einem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben und nach den Gründen für den Widerruf befragt werden, nicht von dem ursprünglichen Einverständnis gedeckt (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964/965;… Köhler a.a.O. § 7, 53;… Ohly a.a.O. 46;… vgl. auch Thüringer OLG a.a.O. [juris Tz. 34]).
Rn. 44 4. Entgegen der Wertung der Klägerin ist auch bei Vorliegen des Tatbestandes des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG die weitere Kontrolle an allen Tatbestandsmerkmalen des § 3, mithin auch der Bagatellgrenze, erforderlich (…Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 7, 70; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2005, 964, 965).
- BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03
Telefax-Werbung II
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Rn. 22 1. a) Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung und damit gemäß Abs. 1 i.V.m. § 3 UWG eine Unlauterbarkeit anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von Faxgeräten, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt (den hohen belästigenden Charakter auch gegenüber Gewerbetreibenden schon nach altem Recht bekräftigt nochmals BGH NJW 2006, 3781/3782 - Telefax-Werbung II ).Angesichts des hohen Lästigkeitsgrades und des Massenphänomens (vgl. BGH NJW 2006, 3781, 3782) ist schon im Hinblick auf das Allgemeininteresse von einer Überschreitung der Bagatellgrenze auszugehen (…OLG Frankfurt a.a.O. 965), wobei von der von der Beklagten ins Feld geführten, angeblich bestehenden Geschäftsbeziehung angesichts der rechtlichen Unmaßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes keine Schwächung der unlauteren Wettbewerbshandlung in ihrer Geeignetheit ausgeht, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Rn. 26 e) Die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung trägt der Werbende (…Köhler a.a.O. § 7, 72 i.V.m. 44;… Ohly a.a.O. § 7, 43 und 50; so schon zum alten Recht BGH NJW 2004, 1655, 1657 - E-Mail-Werbung ;… vgl. auch Mankowski a.a.O. § 7, 65).
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Rn. 37 aa) Dies ist der Fall, wenn sich das Erstgericht mit dem Beweisergebnis nicht umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (so BGHZ 162, 317 [juris Tz. 14] bei weit eingeschränkterer revisionsrechtlicher Überprüfung insoweit), und die erstinstanzliche Beweiswürdigung (deshalb) nicht zu überzeugen vermag (BGH NJW 2005, 1583, 1584). - BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Damit ist ausgeschlossen, dass ein Kläger bei entsprechend weiter Fassung seines Unterlassungsbegehrens ohne Kostenrisiko einen Unterlassungsprozess durch Vortrag immer neuer gleichartiger (etwa auch neu ermittelter oder durch weitere Testkäufe provozierter) Verletzungshandlungen verschleppen kann (BGH GRUR 2006, 421 [Tz. 26] - Markenparfümverkäufe ). - BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92
Telefonwerbung V - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Dazu gehören etwa eine Vertragsverlängerung oder -erweiterung, eine Wiederaufnahme der Vertragsbeziehung oder eine weitere Bestellung (BGH GRUR 1995, 220 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung V) . - BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87
Telefonwerbung II
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Eine konkludente Einwilligung ist noch nicht ohne weiteres anzunehmen, wenn der Angerufene - und nichts anderes gilt jeweils für den Faxadressaten - in einer geschäftlichen Beziehung zum Anrufer steht (…Köhler a.a.O. § 7, 53; so schon BGH GRUR 1990, 280 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung III ; GRUR 1989, 753 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung II ; vgl. auch Thüringer OLG MD 2006, 776 [juris Tz. 28];… Mankowski a.a.O. § 7, 61 [ebenfalls zur Telefonwerbung]). - BGH, 08.11.1989 - I ZR 55/88
"Telefonwerbung III"; Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Eine konkludente Einwilligung ist noch nicht ohne weiteres anzunehmen, wenn der Angerufene - und nichts anderes gilt jeweils für den Faxadressaten - in einer geschäftlichen Beziehung zum Anrufer steht (…Köhler a.a.O. § 7, 53; so schon BGH GRUR 1990, 280 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung III ; GRUR 1989, 753 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung II ; vgl. auch Thüringer OLG MD 2006, 776 [juris Tz. 28];… Mankowski a.a.O. § 7, 61 [ebenfalls zur Telefonwerbung]). - LG Stuttgart, 31.08.2006 - 38 O 17/06
Wettbewerbswidrige Telefaxwerbung: Wegfall der Wirkung einer Empfängerzustimmung
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
Rn. 15 Das Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 31.08.2006 - Aktenzeichen 38 O 17/06 KfH - wird aufgehoben.
- BGH, 01.02.2018 - III ZR 196/17
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: Wirksamkeit …
Hieraus ergibt sich, dass diese - ebenso wie eine Einwilligung nach § 183 BGB - grundsätzlich nicht allein durch Zeitablauf erlischt (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 10540; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 219, 221; LG Berlin, BeckRS 2012, 08644;… Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 35. Aufl., § 7 Rn. 148 und 186;… jurisPK-UWG/Koch, 4. Aufl., § 7 Rn. 245 und 376;… Schöler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 243). - AG München, 14.02.2023 - 161 C 12736/22
Unzulässige E-Mail-Werbung nach Erlöschen einer ursprünglich erteilten …
Hieraus ergibt sich, dass diese - ebenso wie eine Einwilligung nach 183 BGB - grundsätzlich nicht al/eia durch Zeitablau erliscnt (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 10540; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 219, 221; LG Berlin, BeckRS 2012, 08644;… Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 35. Aufl., 7 Rn. 148 und 186;… jurisPK-UWG/Koch, 4. Aufl., 7 Rn. 245 und 376;… Schöler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., 7 Rn. 243).Rn. 27 Gegen ein Erlöschen der Einwilligung wenden sich das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2007 - 2 U 159/06 -, juris Rz. 34) bei einem Zeitraum von einem Jahr und drei Monaten sowie das OLG Köln bei einem Zeitraum von einem Jahr und vier Monaten (OLG Köln…, Urteil vom 7. Dezember 2012 - I-6 U 69/12 juris Rz. 15).
- OLG Hamm, 26.03.2009 - 4 U 219/08
Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Telefaxschreiben werbenden Inhalts …
So liegt, wenn ein Unternehmen nur auf Grund eines Anrufs seine Faxnummer angibt, eine Einwilligung in eine Faxwerbung dann nicht vor, wenn dabei der werbliche Zweck der Anfrage nicht ausdrücklich offen gelegt worden ist (vgl. zutr. OLG Stuttgart WRP 2007, 854 red. - OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10
Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges
Eine Werbung per Telefon oder Fax gegenüber Verbrauchern ist gemäß §§ 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 3 UWG vorbehaltlich der Einwilligung des Verbrauchers unzulässig (OLG Stuttgart WRP 2007, 854; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 ff.), gleichgültig ob es sich um Werbung durch ein Versicherungsunternehmen handelt oder -wie hierum einen Energielieferanten.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Surfen ohne Zeitlimit" - Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Angabe nur dann zulässig und geboten, wenn sie vom Verkehr ohne Zusammenhang mit den übrigen wahrgenommen und verwendet wird.
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 2 Nr. 2
Wettbewerbsrechtliche Prüfung einzelner Werbeaussagen, die in einen einheitlichen Äußerungszusammenhang eingebunden sind - Surfen ohne Zeitlimit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Surfen ohne Zeitlimit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit einer Beispielrechnung im Rahmen einer Werbung von Online-Dienstanbietern; Irreführung des potenziellen Kunden durch Nichtaufklärung über die tatsächlich anfallenden Kosten; Spielraum einer gerichtlichen Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit von ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.04.2006 - 407 O 77/05
- OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
- OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Papierfundstellen
- MMR 2008, 136 (Ls.)
- MIR 2007, Dok. 215
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich einheitlichen) Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder ob dies nicht der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte).
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich einheitlichen) Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder ob dies nicht der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte).
- BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
Schachcomputerkatalog
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).Ihre Beurteilung erfordert vielmehr eine Gesamtbetrachtung (BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatalog).
- BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93
Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Zwar ist gleichermaßen anerkannten, dass ein aufklärender Hinweis, der nur von denjenigen Interessenten zur Kenntnis genommen, die sich durch die - unrichtige - blickfangartige Herausstellung des Angebots mit den näheren Einzelheiten befassen und (erst am Ende der Produktinformationen) auf eine klein gedruckte klarstellende Angabe stoßen, nicht geeignet ist, die durch die herausgehobene (bildliche) Darstellung geschaffene Irreführung zu beseitigen (BGH WRP 03, 379, 380 - Preis ohne Monitor). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 155/98
Möbel-Umtauschrecht; Erfüllung des Umtauschverlangens
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Selbst wenn im Rahmen eines einheitlichen Textes in größeren Abständen einzelne Worte bei gleicher Größe der Lettern durch Fettdruck herausgehoben sind, ist die Annahme erfahrungswidrig, der durchschnittlich informierte und verständige Leser werde den normal gesetzten Zwischentext mit dem Auge überspringen und ausschließlich die herausgehobenen Textbestandteile wahrnehmen (BGH GRUR 00, 1106, 1107 - Möbel-Umtauschrecht). - OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 193/04
"Produkt des Jahres"
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Das Senatsurteil in dem Rechtsstreit 5 U 193/04, auf welches die Klägerin in der Senatssitzung hingewiesen hatte, betraf die Werbung mit einer "Auszeichnung" (" 1.Platz - Produkt des Jahres"). - BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65
Favorit II
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II). - OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 1/06
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Gleiches gilt, soweit die Klägerin sich auf das Senatsurteil vom 11.10.06 in der Sache 5 U 1/06 bezieht. - BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66
Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher …
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Rechtsprechung
| LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung des UseNet-Providers - Sofern ein UseNet-Provider nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern, kann er dadurch in einer die (Mit-) Störerhaftung begründenden Art und Weise an ...
- aufrecht.de
Haftung von Usenet-Zugangsdiensten
- kanzlei.biz
Störerhaftung des UseNet-Providers
- webhosting-und-recht.de
Haftung für Usenet-Zugangsdienst
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst
- beck.de (Leitsatz)
Haftung für die Zugangsvermittlung bei UseNet
- dr-bahr.com (Auszüge)
Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
- OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07
Papierfundstellen
- MMR 2008, 136 (Ls.)
- MIR 2007, Dok. 269
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
Der Umfang dieser Prüfungspflichten bestimmt sich unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen sowie im Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar Handelnden (vgl. nur BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).Das kann hier aber dahinstehen, da die Haftungsprivilegierung des TDG/TMG nicht den hier geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung urheberrechtlicher Verletzungshandlungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2004, 860 ff. (S. 862) zum TDG).
Gemäß Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31/EG müssen also Unterlassungsansprüche auch nach dieser Richtlinie nicht von dem in dieser Vorschrift formulierten Haftungsprivileg erfasst sein (vgl. BGH GRUR 2004, S. 860 ff. (S. 863)).
- BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
Der Antragsgegner zu 2 haftet als gesetzlicher Vertreter der Antragsgegnerin zu 1 jedenfalls seit der Abmahnung durch die Antragstellerin auf Unterlassung der beanstandeten Handlung aus dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1986, 248 ff. (S. 250-251)). - BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87
Metro III
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
Zur Ausräumung dieser Vermutung wäre neben einer Einstellung des zu unterlassenden Verhaltens die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich gewesen (vgl. BGH GRUR 1990, 617, S. 624;… Möhring/Nicolini/Lütje, UrhG, aaO., Rn. 120, 125;… Schricker/Wild, aaO., § 97 Rn. 42;… Dreier/Schulze, aaO. § 97 Rn. 41, 42), wie sie erfolglos verlangt worden ist.
- BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90
Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
Zu den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast hat der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 1992 zum dortigen Az. I ZR 220/90 (NJW-RR 1993, 746, 747) das Folgende ausgeführt:. - LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
Die Kammer bestätigt hiermit ihre Entscheidung vom 19.02.2007 (ZUM 2007, 492) auch für den Fall, dass der Zugangsvermittler zum UseNet das Auffinden von Musikdateien im Internet in der Bewerbung nicht besonders hervorhebt, und weicht insoweit von einem Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 (ZUM 2007, 496) mit einer parallelen Sachverhaltsgestaltung ab. - LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
Urheberrechtsverletzung: Haftung für die Zugangsvermittlung bei Usenet
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
Die Kammer bestätigt hiermit ihre Entscheidung vom 19.02.2007 (ZUM 2007, 492) auch für den Fall, dass der Zugangsvermittler zum UseNet das Auffinden von Musikdateien im Internet in der Bewerbung nicht besonders hervorhebt, und weicht insoweit von einem Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 (ZUM 2007, 496) mit einer parallelen Sachverhaltsgestaltung ab. - LG Hamburg, 04.01.2005 - 312 O 753/04
Wettbewerbsverstoß eines Anbieters über die Internet-Versteigerungsplattform …
Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07
a) Sofern die Antragsgegnerin zu 1 nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass das streitgegenständliche Musikwerk erneut über ihren Dienst aus dem UseNet herunterladbar ist, wirkt sie damit in einer eine Störerhaftung im oben dargestellten Sinne begründenden Art und Weise an den von ihren Nutzern begangenen Rechtsverletzungen mit (vgl. auch Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, Urteil vom 4. Januar 2005 zum Az: 312 O 753/04.
- BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
Namensklau im Internet
Diese Darlegungs- und Beweislast wird allerdings dadurch gemildert, dass die Beklagte insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15.6.2007 - 308 O 325/07, juris Tz. 36-39). - OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07
Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen
"Diese Darlegungs- und Beweislast wird allerdings dadurch gemildert, dass die Bekl. insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. LG Hamburg, MMR 2008, 136 Rdnrn. 36-39). - LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09
Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz
Eine solche Verpflichtung ist wegen des grundrechtlich abgesicherten Rechts des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geboten (vgl. LG Hamburg, ZUM-RD 2008, 433).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- JurPC
Vermutetes Interesse keine Rechtfertigung für E-Mail-Werbung
- aktiv-gegen-spam.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vermutetes Interesse keine Rechtfertigung für E-Mail-Werbung
- internetrecht-infos.de (Leitsatz)
Ein vermutetes Interesse einer bestimmten Zielgruppe an der E-Mail-Werbung ist keine Rechtfertigung, da dies eine quasi einschränkungslose Zulassung dieser Werbeform bedeuten würde
- internetrecht-infos.de (Leitsatz)
Ein vermutetes Interesse einer bestimmten Zielgruppe an der E-Mail-Werbung ist keine Rechtfertigung, da dies eine quasi einschränkungslose Zulassung dieser Werbeform bedeuten würde
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Grundsätzlich kein "mutmaßliches Interesse" an unverlangter E-Mail-Werbung
- beck.de (Leitsatz)
Unverlangte E-Mail-Werbung mit allgemein interessierenden Themen
Papierfundstellen
- MMR 2008, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Denn es muss berücksichtigt werden, dass Werbung per e-Mail den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt (BGH NJW 2004, 1655 = GRUR 2004, 517 zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von e-Mail-Werbung). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Rn. 19 Ein bereits erfolgter rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 1994, 1281 = GRUR 1994, 394 - Bilanzanalyse). - BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Entscheidend ist deshalb allein, ob im Einzelfall weitere, über den Sachbezug hinausgehende Umstände die Annahme rechtfertigen, der Empfänger werde gerade mit der konkret verwendeten Werbeform einverstanden sein (BGH NJW 1991, 2087 = BGHZ 113, 282 - Telefonwerbung IV). - OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Die Betroffenen müssten ohnmächtig abwarten, ob Mitbewerber oder Verbände - naturgemäß abhängig von deren jeweiligen Interessen - tätig werden (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2004, 820 = RUM-RD 2004, 574 = RDV 2005, 27). - AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
Wettbewerbswidrigkeit eMail berufsbezogen
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Der Ansicht des AG Dresden (NJW 2005, 2561 = GRUR-RR 2005, 398) ist nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte
Papierfundstellen
- MMR 2008, 136 (Ls.)
- ZUM 2007, 937
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Readerprinter
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
Die Vergütungspflicht ist damit technologieneutral formuliert (BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter;… Schricker-Loewenheim, 3. Aufl., § 54a UrhG, Rn. 6;… Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54a UrhG, Rn. 4) und erfasst nicht nur klassische Fotokopiergeräte.Anknüpfungspunkt ist damit die einem Gerät innewohnende Vervielfältigungsmöglichkeit, nicht aber die tatsächliche Nutzung (BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter;… OLG Stuttgart, a.a.O., S. 24;… Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54 UrhG, Rn. 5 Wandtke/Bullinger-Lüft, § 54a UrhG, Rn. 4), wobei hinzukommen muss, dass wahrscheinlich ist, dass mit Geräten aufgrund ihrer Zweckbestimmung auch urheberrechtlich relevantes Material vervielfältigt wird (…Schricker-Loewenheim, 3. Aufl., § 54a UrhG, Rn. 7; BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte).
c) Dass Multifunktionsgeräte nicht ausschließlich, sondern nur auch dazu benutzt werden (können), Vervielfältigungen vorzunehmen, ändert nichts an deren Vergütungspflicht (ebenso BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter; BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).
a) Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der Urheberabgaben ein weiter Ermessenspielraum zu, dem er auch mit Typisierungen und Generalisierungen gerecht werden kann (BVerfG, GRUR 1997, 123 - Kopierladen I; BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter).
- BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98
Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
c) Dass Multifunktionsgeräte nicht ausschließlich, sondern nur auch dazu benutzt werden (können), Vervielfältigungen vorzunehmen, ändert nichts an deren Vergütungspflicht (ebenso BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter; BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).Entscheidend ist damit die funktionale und technische Gleichheit (BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).
So hat auch der BGH für Telefaxgeräte mit festem Vorlagenglas und Scanner ohne Weiteres von der Festlegung einer niedrigeren Vergütung abgesehen und sie Fotokopiergeräten gleichgestellt (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte; BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).
- BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96
BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche …
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
Anknüpfungspunkt ist damit die einem Gerät innewohnende Vervielfältigungsmöglichkeit, nicht aber die tatsächliche Nutzung (BGH, NJW 1993, 2118 - Readerprinter;… OLG Stuttgart, a.a.O., S. 24;… Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54 UrhG, Rn. 5 Wandtke/Bullinger-Lüft, § 54a UrhG, Rn. 4), wobei hinzukommen muss, dass wahrscheinlich ist, dass mit Geräten aufgrund ihrer Zweckbestimmung auch urheberrechtlich relevantes Material vervielfältigt wird (…Schricker-Loewenheim, 3. Aufl., § 54a UrhG, Rn. 7; BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte).a) Zwar hat der BGH in Einzelfällen dennoch Ausnahmen von der pauschalen Vergütungspflicht nach Anlage II zu § 54d I UrhG gemacht, wenn neuartige Geräte sich derart von den der pauschalen Geräteabgabe zu Grunde liegenden Vorstellungen entfernt hatten, dass eine Vergütungshöhe nach den pauschalen Sätzen der Anlage nicht mehr angebracht schien (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte, Rn. 10; ebenso OLG München, GRUR-RR 2006, 121 für PCs; GRUR-RR 2006, 126 für CD-Kopierstationen; ;… vgl. auch Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54d UrhG) .
So hat auch der BGH für Telefaxgeräte mit festem Vorlagenglas und Scanner ohne Weiteres von der Festlegung einer niedrigeren Vergütung abgesehen und sie Fotokopiergeräten gleichgestellt (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte; BGH, NJW 2002, 964 - Scanner).
- EuGH, 14.07.2005 - C-192/04
Lagardère Active Broadcast
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
Danach handelt es sich bei dem dort in Art. 8 II angeführten Begriff der "angemessenen Vergütung" zwar um einen Begriff des Gemeinschaftsrechts (EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ; EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).Allerdings sieht auch diese Richtlinie angesichts der Territorialität der Schutzrechte nur ein Mindestmaß an Harmonisierung vor (EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ).
Diese haben dabei einen angemessenen Ausgleich der divergierenden Interessen herzustellen (EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ; EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).
- EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
SENA - "Richtlinie 92/100/EWG - Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem …
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
Danach handelt es sich bei dem dort in Art. 8 II angeführten Begriff der "angemessenen Vergütung" zwar um einen Begriff des Gemeinschaftsrechts (…EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ; EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).Diese haben dabei einen angemessenen Ausgleich der divergierenden Interessen herzustellen (…EuGH, GRUR Int. 2005, 819 - Lagardère ; EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).
Der EuGH selbst hat eine Verwendung variabler und fester Faktoren als zulässig erachtet (EuGH, GRUR 2003, 325 - SENA/NOS).
- BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97
Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
Zudem kommt es im vorliegenden Fall - wie noch ausgeführt werden wird - auf das Bestehen eines vertraglichen Anspruchs nicht an, weshalb auch aus diesem Grund die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nicht erforderlich ist (BGH, GRUR 2000, 872- Schiedsstellenanrufung;… Schricker-Reinbothe, 3. Aufl., § 16 WahrnG, Rn. 3).Daher kann offen bleiben, ob überhaupt für vertragliche Ansprüche - und auch Ansprüche aus Gesamtverträgen - insgesamt die Anrufung der Schiedsstelle notwendig ist (vgl. BGH, GRUR 2000, 872 - Schiedsstellenanrufung;… Wandtke/Bullinger-Gerlach, § 16 UrhWG, Rn. 8).
- BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00
"Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
Gerade im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts werden aber weitgehende Ausnahmen zugelassen, so dass dort für den Regelfall gerade nicht von einer Subsidiarität der Feststellungsklage auszugehen ist (BGH, GRUR 2001, 1177 - Feststellungsinteresse II; NJW 2003, 3274 - Feststellungsinteresse III). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99
Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
Gerade im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts werden aber weitgehende Ausnahmen zugelassen, so dass dort für den Regelfall gerade nicht von einer Subsidiarität der Feststellungsklage auszugehen ist (BGH, GRUR 2001, 1177 - Feststellungsinteresse II; NJW 2003, 3274 - Feststellungsinteresse III). - OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
a) Zwar hat der BGH in Einzelfällen dennoch Ausnahmen von der pauschalen Vergütungspflicht nach Anlage II zu § 54d I UrhG gemacht, wenn neuartige Geräte sich derart von den der pauschalen Geräteabgabe zu Grunde liegenden Vorstellungen entfernt hatten, dass eine Vergütungshöhe nach den pauschalen Sätzen der Anlage nicht mehr angebracht schien (…BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte, Rn. 10; ebenso OLG München, GRUR-RR 2006, 121 für PCs; GRUR-RR 2006, 126 für CD-Kopierstationen; ;… vgl. auch Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54d UrhG) . - EuGH, 13.07.1989 - 395/87
Strafverfahren gegen Tournier
Auszug aus LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
a) Allerdings ist die Klägerin als Unternehmen i.S.d. Art. 82 EG anzusehen (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 622 - Ministère Public/ Tourni ). - OLG Stuttgart, 06.07.2005 - 4 U 19/05
Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte
- OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05
"CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der …
- BGH, 21.04.1988 - I ZR 210/86
"Kopierwerk"; Ansprüche der GEMA gegenüber dem Betreiber eines Kopierwerks
- EuGH, 03.02.1981 - 90/79
Kommission / Frankreich
- LG Stuttgart, 22.12.2004 - 17 O 299/04
Urheberrecht: Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
- OLG Hamburg, 03.12.1998 - 3 U 62/98
- LG Bielefeld, 31.03.1995 - 4 O 493/94
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