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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.04.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2044
OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13 (https://dejure.org/2013,2044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2013 - 7 W 5/13 (https://dejure.org/2013,2044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 7 W 5/13 (https://dejure.org/2013,2044)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die private Faceook-Nachricht (eines Adeligen mit zahlreichen Rechtschreibfehlern zur Herleitung seines Adelstitels) darf nicht ohne Weiteres bei Facebook veröffentlicht werden

  • IWW
  • aufrecht.de

    Persönliche Nachrichten dürfen nicht auf Facebook gepostet werden

  • kanzlei.biz

    Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten ohne Zustimmung des Verfassers rechtswidrig

  • rechtsanwaltmoebius.de PDF

    Veröffentlichung privater Nachricht auf Facebook unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Schreibens im sozialen Netzwerk im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Schreibens im sozialen Netzwerk im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Private Nachrichten müssen privat bleiben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht ohne Zustimmung des Absenders veröffentlicht werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Veröffentlichung privater Facebook-Nachricht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zustimmungslose Veröffentlichung privater Nachrichten grundsätzlich unzulässig

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung persönlicher Nachrichten auf Facebook verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Facebook-Nachrichten

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Keine Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Facebook-Nachrichten für alle?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung privater Nachrichten bei Facebook

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Illegales Posten privater Facebook Nachricht in öffentlicher Facebook-Gruppe, Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Private Nachrichten bei Facebook veröffentlicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichen von privaten Facebook-Nachrichten verboten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten verboten!

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichen von privaten Facebook-Nachrichten verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer E-Mails auf Netzwerken veröffentlicht, verletzt Persönlichkeitsrechte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Nachrichten bei Facebook veröffentlicht - was nun?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Veröffentlichung von Privatnachrichten durch den Empfänger als Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unberechtigte Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten unzulässig - Persönlichkeitsrecht begründet Unterlassungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 674
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13
    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1954 (BGHZ 13, 334 - 341) ausgeführt hat, ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers, woraus folgt, dass ihm grundsätzlich allein die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13
    Dieses ist z.B. in einem Fall angenommen worden, in dem ein Brief in amtlicher Funktion geschrieben und an einem Amtsinhaber mit dem Ziel gerichtet worden war, rechtliche Schritte einzuleiten, und der Inhalt des Briefes von öffentlichem Interesse war (vgl. BVerfG NJW 1991, 2339 - Chefarztbriefe).
  • LG Hamburg, 07.01.2013 - 324 O 684/12

    Veröffentlichung privater Nachricht auf Facebook zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 20. Januar 2013 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 7. Januar 2013 - 324 O 684/12 - abgeändert.
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18

    Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar …

    Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 = NJW 1954, 1404 - Leserbrief;… KG Berlin, ZUM 2011, 570 Rn. 4 - juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.02.2013, Az.: 7 W 5/13 = BeckRS 2013, 16320).
  • OLG Köln, 22.02.2022 - 15 U 173/21
    Auch im Hinblick auf die Betonung der Rechtschreibfehler liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin in Form einer Bloßstellung (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2013 - 7 W 5/13, juris) nicht vor, da die Rechtschreibfehler angesichts ihres Alters sowie ihrer Situation völlig normal sind und sie damit aus Sicht des Rezipienten nicht dazu dienen sollten, sie lächerlich zu machen oder herab zu würdigen.
  • OLG Köln, 17.03.2022 - 15 U 173/21

    Unterlassung Veröffentlichung Bildnisse in Fernsehbeitrag Unbefugte …

    Auch im Hinblick auf die Betonung der Rechtschreibfehler liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin in Form einer Bloßstellung (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2013 - 7 W 5/13, juris) nicht vor, da die Rechtschreibfehler angesichts ihres Alters sowie ihrer Situation völlig normal sind und sie damit aus Sicht des Rezipienten nicht dazu dienen sollten, sie lächerlich zu machen oder herab zu würdigen.
  • OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25

    Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Verdachtsberichterstattung, Abwägung der …

    Somit kann die Veröffentlichung von Screenshots oder Bildern einer privaten Kommunikation via Messengerdienste oder soziale Netzwerke das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen (…vgl. Terhaag/Schwarz: Influencer-Marketing, 1. Aufl., § 3, Rn. 16 m.w.N.;… Burkhardt/Peifer in Wenzel: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 5, Rn. 40;… Härting in: Internetrecht, 8. Aufl., B. Persönlichkeitsrechte, Rn. 54 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 03.02.2015 - 15 U 133/14, BeckRS 2015, 17867, Rn. 16; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2013 - 7 W 5/13, juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 14.09.2022 - 28 O 446/21
    Die Wiedergabe der hochnotpeinlichen Inhalte in zudem hier trotz allem Informationsinteresse ersichtlich doch eher reißerischer Manier ist daher besonders zur Bloßstellung geeignet (zu diesem Aspekt auch bei Rechtschreibfehlern etwa OLG Hamburg v. 04.02.2013 - 7 W 5/13, CR 2013, 601), was nach Auffassung des Senats dann im konkreten Fall insgesamt (knapp) den Ausschlag zugunsten des Verfügungsklägers gegeben hat.
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dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13, 2 AR 56/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11572
BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13, 2 AR 56/13 (https://dejure.org/2013,11572)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - 2 ARs 91/13, 2 AR 56/13 (https://dejure.org/2013,11572)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, 2 AR 56/13 (https://dejure.org/2013,11572)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 13a StPO; 7 Abs. 1 StGB; § 261 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 StGB; § 263a StGB
    Übertragung der Zuständigkeit; Phishing und Geldwäsche (Leichtfertigkeit); Computerbetrug

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Geldwäsche: Strafbarkeit einer in Spanien begangenen leichtfertigen Geldwäsche mit Vortat in Deutschland

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 StGB, § 9 Abs 1 Alt 1 StGB, § 9 Abs 1 Alt 2 StGB, § 261 Abs 2 Nr 1 StGB, § 263a StGB
    Geldwäsche: Strafbarkeit einer in Spanien begangenen leichtfertigen Geldwäsche mit Vortat in Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der leichtfertigen Geldwäsche bei Vorliegen eines Computerbetrugs durch Abbuchung vom Konto eines Geschädigten i.R.e. Auslandstat (sog. "Phishing")

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verdacht der leichtfertigen Geldwäsche bei Vorliegen eines Computerbetrugs durch Abbuchung vom Konto eines Geschädigten i.R.e. Auslandstat (sog. "Phishing")

  • datenbank.nwb.de

    Geldwäsche: Strafbarkeit einer in Spanien begangenen leichtfertigen Geldwäsche mit Vortat in Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 253
  • MMR 2013, 674
  • K&R 2013, 586
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des …

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13
    Der hier in Betracht kommende Tatbestand des § 261 Abs. 2 StGB ist auf die Vortat bezogen und schützt zugleich deren Rechtsgüter (BGHSt 55, 36).
  • LG Köln, 15.04.2011 - 113 Qs 15/11
    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13
    § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB weist als abstraktes Gefährdungsdelikt (…Fischer, StGB, 60. Aufl., § 261 Rn. 23;… SSW/StGB Jahn § 261 Rn. 39) keinen inländischen Erfolgsort im Sinne von § 9 Abs. 1 2. Alt. StGB auf (vgl. LG Köln, NZWiSt 2012, 188).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …

    Als Tathandlung lässt die Geldwäsche als abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253) zudem gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. StGB das "Verwahren' ausreichen, während die Hehlerei nach § 259 Abs. 1 StGB in allen Varianten einen Taterfolg voraussetzt.

    Demgegenüber umfasst der Schutzbereich der Geldwäsche jedenfalls im Rahmen des § 261 Abs. 2 StGB sowohl das durch die Vortat verletzte Rechtsgut wie auch die Rechtspflege (…BTDrucks. 12/989, S. 27;… BTDrucks. 12/3533, S. 13; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, StraFo 2013, 346; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 49).

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer …

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Vortat gegen einen Deutschen begangen wurde, was bei einer gemäß § 261 Abs. 2 StGB tatbestandsmäßigen Handlung zur Geltung deutschen Strafrechts nach § 7 Abs. 1 StGB führen könnte (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253).

    Dabei weisen die als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestalteten Tatbestandsvarianten des Verschleierungstatbestandes nach § 261 Abs. 1 Varianten 1 und 2 StGB ebenso wie diejenigen des Isolierungstatbestandes gemäß § 261 Abs. 2 StGB keinen inländischen Erfolgsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Variante 3 oder 4 StGB auf (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; für abstrakte Gefährdungsdelikte allgemein vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, NStZ 2015, 81, 82).

  • BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18

    Geldwäsche im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

    Tatort ist daher alleine der Ort in Frankreich, an dem der Beschuldigte gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris).

    Zwar schützt der hier in Betracht kommende Tatbestand des § 261 Abs. 2 StGB auch die individuellen Rechtsgüter des durch Betrug als Vortat betroffenen Geschädigten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 49).

  • OLG Karlsruhe, 07.06.2016 - 2 (5) Ss 156/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Geldwäsche: Erfüllung des Merkmals der …

    Hierdurch wird die Angeklagte jedoch nur vom Vorwurf vorsätzlichen Handelns, nicht aber auch vom Vorwurf individuell leichtfertigen Verhaltens entlastet (…vgl. Jahn, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Auflage 2014, § 261 Rn. 63a;… Altenhain, in: NK-StGB, 4. Auflage 2013, § 261 Rn. 139; siehe auch BGH, NStZ-RR 2013, 253).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2025 - 29 U 100/24

    Direktzahlungsanspruch gegen Geldwäscher

    cc) Der Beklagte hat das aus der Vortat herrührende "Geld" in Form der Kontogutschrift auf seinem Konto gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB durch Abhebung am Geldautomaten und der Verfügung an verschiedenen Supermarktkassen zunächst sich und durch Aushändigung an "X" und "Y" dann einem Dritten verschafft (vgl. BGH, Beschluss vom 23.4.2013 - 2 ARs 91/13, 2 AR 56/13 - BeckOnline).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 ARs 470/17

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (zuständiges Ermittlungsgericht bei einer …

    Tatort ist daher alleine der Ort in der Türkei, an dem der Beschuldigte gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253 mwN).

    Die Straftat wurde gegen einen Deutschen begangen, § 7 Abs. 1 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253).

  • OLG München, 10.12.2014 - 19 U 3492/14

    Leichtfertige Geldwäsche bei Tätigkeit als Finanzagent

    Zur Strafbarkeit eines sog. "Finanzagenten" bei Computerbetrug durch Phishing hat der BGH bereits entschieden, dass eine leichtfertige Geldwäsche i. S. v. § 261 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 StGB nur vorliegt, wenn sich dem "Finanzagenten" auf Grund der Umstände aufdrängen hätte müssen, dass die von ihm weitergeleiteten Gelder aus einer rechtswidrigen Vortat i. S. v. § 261 Abs. 1 StGB herrührten (BGH, Beschluss vom 23.4.2013 - 2 ARs 91/13, 2 AR 56/13).
  • BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur Vortat bei der Geldwäsche; Sichverschaffen von …

    Trotz Sperrung des Kontos durch die Commerzbank wäre der als abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253) ausgestaltete Geldwäschetatbestand damit sogar vollendet.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2024 - 19 O 4768/23

    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Überweisung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

    Rn. 21 b) Der Beklagte hat das aus der Vortat stammende Geld zunächst auf das Konto bei der Firma ... und schließlich auf verschiedene Bitcoin-Adressen überwiesenen und damit gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB durch Weiterleitung an ihm unbekannte Personen einem Dritten verschafft (vgl. BGH, MMR 2013, 674).
  • BGH, 17.07.2024 - 2 ARs 220/24

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Geldwäsche: abstraktes …

    Tatort ist daher alleine der Ort in Ungarn, an dem der Beschuldigte gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253 mwN).
  • BGH, 18.08.2021 - 2 ARs 1/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Geltung für Auslandstaten in anderen …

  • LG Frankfurt/Main, 06.11.2020 - 28 Qs 8/20
  • AG Hamburg, 03.09.2013 - 23a C 311/13

    Filesharing, fliegender Gerichtsstand

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