Rechtsprechung
| LG Berlin, 19.10.2022 - (525 KLs) 279 Js 30/22 (8/22) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 100a StPO; § 100b StPO; § 100e StPO; § 91g IRG; Art. 267 AEUV; Art. 6 Richtlinie 2014/41; Art. 31 Richtlinie 2014/41; Art 6 Abs. 1 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 7 GRCh; Art. 47 Abs. 2 GRCh
EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ; kleine Online-Durchsuchung; Online-Durchsuchung; EncroChat); Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EncroChat; Anordnungsbehörde: Auslegung, Zuständigkeit; ... - Burhoff online
EncroChat, Verwertbarkeit der Erkenntnisse, Vorlage an den EuGH
- openjur.de
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verwertbarkeit von EncroChat - Vorlage an den EuGH durch das LG Berlin
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
LG Berlin legt EuGH Fragen zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten im Strafverfahren zur Entscheidung vor
- heise.de (Pressebericht, 31.10.2022)
Verschlüsselung: Encrochat-Hack wird Fall für den Europäischen Gerichtshof
- lto.de (Pressebericht, 01.11.2022)
Vorlage des LG Berlin: Encrochat wird Fall für den EuGH
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
"EncroChat" dem EuGH vorgelegt - "EncroChat" dem EuGH vorgelegt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zu rechtlichen Zulässigkeit der Information aus den "EncroChat"-Verfahren
- netzpolitik.org (Kurzinformation)
EncroChat: EuGH soll Rechtmäßigkeit von Beweismitteln klären
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Auswirkungen der Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung auf die Verwertbarkeit der EncroChat-Kommunikation
Sonstiges
- strafrecht-lb.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
EncroChat europarechtswidrig? - LG Berlin legt an den EuGH vor
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.10.2022 - (525 KLs) 279 Js 30/22 (8/22)
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22
- EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
Papierfundstellen
- MMR 2023, 453
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (28)
- EuGH, 02.03.2021 - C-746/18
Grenzen für Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Dass die Maßnahme in Frankreich von einem Richter angeordnet worden war, machte die Entscheidung des deutschen Gerichts nicht entbehrlich (vgl. - zur gerichtlichen Anerkennung der EEA im Vollstreckungsstaat - Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 2021 - C-746/18 -, juris Rn. 53).c) Aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 2021 in der Rechtssache C-746/18 lässt sich nach Ansicht der Kammer darüber hinaus folgern, dass die EEAs hier auch unabhängig von den nationalen Zuständigkeitsvorschriften von einem Richter hätten erlassen werden müssen.
Bereits die Übermittlung von Verkehrs- oder Standortdaten an eine Behörde begründet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte aus Art. 7 und 8 der Charta (vgl. Urteil vom 2. März 2021, aaO. Rn. 39;… Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a. - C-511/18 u.a. -, juris Rn. 116).
Sowohl die Speicherung von Verkehrs- oder Standortdaten als auch der behördliche Zugang zu ihnen greifen in schwerwiegender Weise in die Grundrechte aus Art. 7 und 8 GRCh ein (Urteile des Gerichtshofs vom 2. März 2021, aaO. Rn. 39, …und vom 5. April 2022 - C-540/20 -, juris Rn. 44).
Ausreichend ist, dass dies ex ante möglich erscheint (Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 2021, aaO. Rn. 40).
Nur auf diesen Eingriff können sich die nationalen Vorschriften über die Datennutzung im Strafverfahren beziehen; den vorangegangenen Grundrechtseingriff, der mit dem durch die EEA ermöglichten behördlichen Zugriff auf die Daten verbunden ist, können sie hingegen weder beschränken noch beseitigen (vgl. auch Gerichtshof, Urteil vom 2. März 2021, aaO. Rn. 58, wonach eine Kontrolle im Rahmen der Verwendung die vorangehende Kontrolle des Zugangs zu den Daten nicht entbehrlich macht).
Das gilt besonders, wenn das Beweismittel aus einem technischen Bereich stammt, in dem das Gericht und der Verfahrensbeteiligte nicht über Sachkenntnis verfügen (Gerichtshof, Urteile vom 2. März 2021 - C-746/18 -, juris Rn. 44…, vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a. - C-511/18 u.a. -, juris Rn. 226 f. …und vom 10. April 2003, Steffensen - C-276/01 -, juris Rn. 77; EGMR, Entscheidung vom 18. März 1997, Mantovanelli/Frankreich § 36).
Gleiches gilt für die Entscheidung des Gerichtshofs vom 2. März 2021 (aaO. Rn. 51 ff.), wonach die Abwägung zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse und dem Grundrechtsschutz nicht den an den Daten interessierten Ermittlungsbehörden überlassen werden darf, sondern einem weisungsunabhängigen Gericht zugewiesen werden muss.
Die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten wird jedoch begrenzt durch den Grundsatz der Effektivität (Gerichtshof, Urteil vom 2. März 2021 - C-746/18 -, juris Rn. 42 m.w.N.).
Dies kann grundsätzlich nicht nur durch ein Beweisverwertungsverbot erreicht werden, sondern auch durch eine Berücksichtigung der Rechtsverstöße bei der Beweiswürdigung oder im Rahmen der Strafzumessung (Gerichtshof, Urteile vom 2. März 2021, aaO. Rn. 43, …und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a - C-511/18 u.a. -, juris Rn. 225).
Gleichwohl kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Effektivitätsgrundsatz im Einzelfall das nationale Gericht verpflichten, rechtswidrig erlangte Beweise vom Verfahren auszuschließen (…Gerichtshof, Urteile vom 20. September 2022 - C-339/20 u.a. -, juris Rn. 106, vom 2. März 2021, aaO. Rn. 44 …und vom 6. Oktober 2020, aaO. Rn. 226 f.;… grundlegend Urteil vom 10. April 2003, Steffensen - C-276/01 -, juris Rn. 77 ff. im Anschluss an EGMR, Urteil vom 18. März 1997, Mantovanelli/Frankreich Tz. 36).
Danach dürfen Verstöße gegen Unionsrecht nicht in geringerem Maße sanktioniert werden als vergleichbare Verstöße gegen innerstaatliches Recht (Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 2021, aaO. Rn. 42).
Der Gerichtshof hat mehrfach entschieden, dass das Ziel, schwere Straftaten zu bekämpfen, eine allgemeine unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nicht rechtfertigen kann (…Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net, aaO. Rn. 141, vom 2. März 2021, aaO. Rn. 50 …und vom 5. April 2022, aaO. Rn. 65).
d) Hilfsweise entnimmt die Kammer den Entscheidungen des Gerichtshofs vom 10. April 2003 (…Steffensen, aaO. Rn. Rn. 78 ff.), vom 2. März 2021 (aaO. Rn. 43) und vom 6. Oktober 2020 (…La Quadrature du Net, aaO. Rn. 225) zumindest, dass ein grundrechtsrelevanter Verstoß gegen Unionsrecht nicht vollständig ohne Auswirkungen auf das nationale Strafverfahren bleiben darf.
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Unterlagen dazu - wie etwa Konferenzprotokolle und SIENA-Nachrichten - wurden erst nachträglich von Verteidigern beschafft; sie konnten daher auch in der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2022 (5 StR 457/21 - juris Rn. 21 ff.) noch nicht berücksichtigt werden und werden weiterhin von den Staatsanwaltschaften bei Anklageerhebung nicht gemäß § 199 Abs. 2 S. 2 StPO mit den Verfahrensakten vorgelegt.Die französische Maßnahme gegen den EncroChat-Dienst und dessen Nutzer ähnelt nach den bisher dazu bekannt gewordenen Informationen im Wesentlichen einer Kombination aus einer Online-Durchsuchung i.S.d. § 100 b StPO und einer oder mehrerer der in § 100 a Abs. 1 StPO geregelten Maßnahmen (vgl. etwa OLG Hamburg…, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 1 Ws 2/21 -, juris Rn. 59, 93; KG…, Beschluss vom 30. August 2021 - 2 Ws 79/21 -, juris Rn. 41; i.E. ähnlich BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 67).
Dementsprechend geht der 5. Senat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 2. März 2022 (5 StR 457/21, juris Rn. 47) von einer Zuständigkeit der in dem UJs-Verfahren ermittelnden GStA Frankfurt für den Erlass der Beweistransfer-EEA aus.
Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 2. März 2022 (5 StR 457/21, juris Rn. 55) die Auffassung vertreten, die von ihm selbst so bezeichnete "nicht spezifizierte Verdachtslage" hinsichtlich der "in Frage kommenden vielfältigen Straftaten" sei ausreichend gewesen, um nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 lit. a) RL EEA die EEA zu erlassen.
Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass der Grundrechtsschutz der Betroffenen ausreichend im Rahmen des nationalen Strafverfahrens durch das nationale Strafprozessrecht gewährleistet werde (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 41, 67ff.).
Bei der Verwertung der Daten im Strafverfahren handelt es sich um einen weiteren, zu den Eingriffen der Speicherung und des Zugriffs hinzutretenden selbständigen Grundrechtseingriff (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022, aaO. Rn. 67).
Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in seiner Entscheidung vom 2. März 2022 (5 StR 457/21, Rn. 47ff.) die Ansicht vertreten, Art. 6 Abs. 1 lit. b) RL EEA sei vorliegend nicht anwendbar.
Überwiegend wird eine gerichtliche Zuständigkeit angenommen (BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 40;… Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 -, juris Rn. 19; OLG Bremen…, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 Ws 166/20 -, juris Rn. 34).
a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 2. März 2022 (aaO. Rn. 41) in Zweifel gezogen, ob es sich bei der französischen Datenabschöpfungsmaßnahme um eine Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im Sinne von Art. 31 Abs. 1 RL EEA handelte.
Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 41) vertritt dazu (mit Blick auf die Interessenabwägung zur Verwertbarkeit - vgl. dazu unten IV.) die Ansicht, der individuelle Grundrechtsschutz betreffe nur die Beweisverwertung im Ausland (hier: Frankreich), nicht hingegen im zu unterrichtenden Staat (Deutschland).
b) Nur in besonderen Ausnahmefällen kommt ein unmittelbar aus der Verfassung hergeleitetes Verwertungsverbot auch ohne Feststellung eines einfachgesetzlichen Rechtsverstoßes aufgrund allgemeiner Verhältnismäßigkeitserwägungen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 65 ff.).
Der Bundesgerichtshof und die Obergerichte stellen maßgeblich auf das Gewicht der aufzuklärenden Straftaten ab und folgern daraus, dass das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualschutz der betroffenen EncroChat-Nutzer den Vorrang genieße (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022, aaO. Rn. 36, 44, 57; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10. November 2021 - 2 Ws 261/21 -, juris Rn. 33).
- EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
Steffensen - "Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Artikel …
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Das gilt besonders, wenn das Beweismittel aus einem technischen Bereich stammt, in dem das Gericht und der Verfahrensbeteiligte nicht über Sachkenntnis verfügen (…Gerichtshof, Urteile vom 2. März 2021 - C-746/18 -, juris Rn. 44…, vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a. - C-511/18 u.a. -, juris Rn. 226 f. und vom 10. April 2003, Steffensen - C-276/01 -, juris Rn. 77; EGMR, Entscheidung vom 18. März 1997, Mantovanelli/Frankreich § 36).Die Möglichkeit des Beschuldigten, weitere, noch nicht aktenkundige technische Fehler zu identifizieren und für seine Verteidigung zu nutzen, wird dadurch erheblich beschränkt (vgl. - ebenfalls zu einer Vereitelung der Begutachtung durch Vorenthaltung von tatsächlichen Grundlagen - Gerichtshof, Urteil vom 10. April 2003, Steffensen - C-276/01 -, juris Rn. 76ff.).
Gleichwohl kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Effektivitätsgrundsatz im Einzelfall das nationale Gericht verpflichten, rechtswidrig erlangte Beweise vom Verfahren auszuschließen (…Gerichtshof, Urteile vom 20. September 2022 - C-339/20 u.a. -, juris Rn. 106…, vom 2. März 2021, aaO. Rn. 44 …und vom 6. Oktober 2020, aaO. Rn. 226 f.; grundlegend Urteil vom 10. April 2003, Steffensen - C-276/01 -, juris Rn. 77 ff. im Anschluss an EGMR, Urteil vom 18. März 1997, Mantovanelli/Frankreich Tz. 36).
- BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22
Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender …
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Überwiegend wird eine gerichtliche Zuständigkeit angenommen (BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 40; Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 -, juris Rn. 19; OLG Bremen…, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 Ws 166/20 -, juris Rn. 34).Auch eine Berücksichtigung an anderer Stelle - insbesondere der Beweiswürdigung oder der Strafzumessung - wird, soweit ersichtlich, den Tatgerichten nicht abverlangt; die strafmildernde Berücksichtigung des Verstoßes gegen Art. 31 RL EEA hat der Bundesgerichtshof sogar ausdrücklich als fehlerhaft beanstandet (BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 -, juris Rn. 19).
Auch die Ansicht des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 -, juris Rn. 19), der Verstoß gegen Art. 31 RL EEA dürfe nicht strafmildernd berücksichtigt werden, erscheint mit Blick auf den Effektivitätsgrundsatz problematisch.
- KG, 30.08.2021 - 2 Ws 79/21
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Betäubungsmitteldelikt: Verwertbarkeit der …
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Die französische Maßnahme gegen den EncroChat-Dienst und dessen Nutzer ähnelt nach den bisher dazu bekannt gewordenen Informationen im Wesentlichen einer Kombination aus einer Online-Durchsuchung i.S.d. § 100 b StPO und einer oder mehrerer der in § 100 a Abs. 1 StPO geregelten Maßnahmen (vgl. etwa OLG Hamburg…, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 1 Ws 2/21 -, juris Rn. 59, 93; KG, Beschluss vom 30. August 2021 - 2 Ws 79/21 -, juris Rn. 41; i.E. ähnlich BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 67).Die hier vor Beginn der Maßnahme gegebenen unspezifischen Verdachtsmomente und die Aufzählung diverser alternativ denkbarer Straftatbestände erfüllen diese Anforderungen nicht, so dass eine Überwachung sämtlicher EncroChat-Nutzer nach §§ 100 a ff., 100 e Abs. 3 Nr. 2 und 4 StPO nicht zulässig gewesen wäre (vgl. KG, Beschluss vom 30. August 2021 - 2 Ws 93/21 -, juris Rn. 39, 42; OLG Schleswig…, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 47/21 -, juris Rn. 35).
In eine ähnliche Richtung dürften Stimmen gehen, wonach die Entgegennahme der EncroChat-Daten durch die deutschen Ermittlungsbehörden einer Heilung der Unterrichtung "gleich-" bzw. "nahekomme" (OLG Schleswig…, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 47/21 -, juris Rn. 25; KG, Beschluss vom 30. August 2021 - 2 Ws 93/21 -, juris Rn. 54): Eine Heilung durch die nachträgliche Zustimmung einer weisungsabhängigen Ermittlungsbehörde erscheint überhaupt nur denkbar, wenn auch die vorherige Erklärung von einer Ermittlungsbehörde (und nicht einem Gericht) hätte abgegeben werden müssen.
- OLG Schleswig, 29.04.2021 - 2 Ws 47/21
Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei der Auswertung der …
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Die Geheimhaltung der Kommunikation mit Europol und Eurojust führte dazu, dass zahlreiche mit Haftentscheidungen befasste deutsche Oberlandesgerichte unzutreffend davon ausgingen, die Daten seien an die deutschen Behörden "spontan" und ohne deutsche Veranlassung bzw. Beteiligung an der Datenabschöpfung übermittelt worden (vgl. etwa OLG Bremen…, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 Ws 166/20 -, juris Rn. 23, 27, 29; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 47/21 -, juris Rn. 22;… OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 9. August 2021 - 2 Ws 113/21 -, juris Rn. 14, …und vom 16. Dezember 2021 - 2 Ws 197/21 -, juris Rn. 13).Die hier vor Beginn der Maßnahme gegebenen unspezifischen Verdachtsmomente und die Aufzählung diverser alternativ denkbarer Straftatbestände erfüllen diese Anforderungen nicht, so dass eine Überwachung sämtlicher EncroChat-Nutzer nach §§ 100 a ff., 100 e Abs. 3 Nr. 2 und 4 StPO nicht zulässig gewesen wäre (vgl. KG…, Beschluss vom 30. August 2021 - 2 Ws 93/21 -, juris Rn. 39, 42; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 47/21 -, juris Rn. 35).
In eine ähnliche Richtung dürften Stimmen gehen, wonach die Entgegennahme der EncroChat-Daten durch die deutschen Ermittlungsbehörden einer Heilung der Unterrichtung "gleich-" bzw. "nahekomme" (OLG Schleswig, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 47/21 -, juris Rn. 25; KG…, Beschluss vom 30. August 2021 - 2 Ws 93/21 -, juris Rn. 54): Eine Heilung durch die nachträgliche Zustimmung einer weisungsabhängigen Ermittlungsbehörde erscheint überhaupt nur denkbar, wenn auch die vorherige Erklärung von einer Ermittlungsbehörde (und nicht einem Gericht) hätte abgegeben werden müssen.
- EuGH, 16.12.2021 - C-724/19
Spetsializirana prokuratura () und à la localisation) - Vorlage zur …
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
a) Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Dezember 2021 (C-724/19, juris) muss eine EEA, mit der der Vollstreckungsstaat um eine Ermittlungsmaßnahme ersucht wird, von einem Richter erlassen werden, wenn in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall die Anordnung einer solchen Ermittlungsmaßnahme in die ausschließliche Zuständigkeit des Richters fällt.Auch in dieser Hinsicht lassen sich die Erwägungen des Gerichtshofs in seinem Urteil vom 16. Dezember 2021 (aaO. Rn. 32ff.) auf die Beweistransfer-EEA übertragen.
Die Überlegung des Gerichtshofs in seinem Urteil vom 16. Dezember 2021 (aaO. Rn. 34), eine solche Prüfung könne nur von einem Gericht geleistet werden, passt somit auch für Art. 31 RL EEA.
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Der Gesetzgeber trägt damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, wonach bei einem heimlichen Zugriff auf personenbezogene Telekommunikationsdaten wegen der besonderen Schwere der damit verbundenen Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis gem. Art. 10 GG bzw. in das Grundrecht auf IT-Sicherheit aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG erhöhte Anforderungen sowohl an die Bedeutung der aufzuklärenden Straftat als auch an den Verdachtsgrad zu stellen sind (vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 -, "E-Mail-Beschlagnahme", juris Rn. 75, 79; grundlegend zu der entsprechenden Frage im präventiven Bereich: BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 -, "Online- Durchsuchung", juris Rn. 250 f.).Vage Anhaltspunkte, bloße Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze reichen nicht (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 -, juris Rn. 250 f.).
- EuGH, 20.09.2022 - C-793/19
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Vor dem Hintergrund, dass die Speicherung der Daten und der Zugang zu ihnen zwei unterschiedliche Grundrechtseingriffe darstellen, hat der Gerichtshof entschieden, dass nationale Vorschriften über den Zugang zu Daten nicht geeignet sind, den mit der Speicherung verbundenen schwerwiegenden Eingriff zu beschränken oder zu beseitigen (…Gerichtshof, Urteile vom 5. April 2022 - C-140/20 -, juris Rn. 47, und vom 20. September 2022, Spacenet u.a. - C-793/19 u.a. -, juris Rn. 91).Dies gilt umso mehr, wenn - wie hier - mit einiger Wahrscheinlichkeit von der Datenabschöpfung auch Berufsgeheimnisträger - wie etwa Rechtsanwälte und Journalisten - betroffen sind (vgl. zu diesen Gesichtspunkt Gerichtshof, Urteil vom 20. September 2022, Spacenet u.a. - C-793/19 u.a. -, juris Rn. 82) und auch Kommunikationsinhalte erfasst werden.
- EuGH, 05.04.2022 - C-140/20
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
Auszug aus LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
Vor dem Hintergrund, dass die Speicherung der Daten und der Zugang zu ihnen zwei unterschiedliche Grundrechtseingriffe darstellen, hat der Gerichtshof entschieden, dass nationale Vorschriften über den Zugang zu Daten nicht geeignet sind, den mit der Speicherung verbundenen schwerwiegenden Eingriff zu beschränken oder zu beseitigen (Gerichtshof, Urteile vom 5. April 2022 - C-140/20 -, juris Rn. 47, …und vom 20. September 2022, Spacenet u.a. - C-793/19 u.a. -, juris Rn. 91).Der Gerichtshof hat mehrfach entschieden, dass das Ziel, schwere Straftaten zu bekämpfen, eine allgemeine unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nicht rechtfertigen kann (…Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net, aaO. Rn. 141…, vom 2. März 2021, aaO. Rn. 50 und vom 5. April 2022, aaO. Rn. 65).
- OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21
Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- OLG Bremen, 18.12.2020 - 1 Ws 166/20
Verwendung eines Krypto-Handys deutet auf ein konspiratives Verhalten zur …
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer …
- BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten …
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG
- BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98
Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …
- BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00
Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung
- BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20
Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den …
- EGMR, 24.09.2024 - 44715/20
A.L. und E.J. ./. Frankreich - Encrochat-Menschenrechtsbeschwerde unzulässig …
- OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 2 Ws 261/21
Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …
- BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung …
- EuGH, 20.09.2022 - C-339/20
Es ist nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen …
- EuGH, 24.09.2021 - C-540/20
FL Brüterei M-V - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs …
- OLG Brandenburg, 16.12.2021 - 2 Ws 197/21
Verwertbare Beweise bei Datengewinnung aus Krypto-Handys (EncroChat) …
- OLG Brandenburg, 09.08.2021 - 2 Ws 113/21
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr Kein Verwertungsverbot von …
- BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24
Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich
Rn. 21 bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seinem Urteil vom 30. April 2024 (C-670/22, NJW 2024, 1723) auf Vorlage des Landgerichts Berlin (MMR 2023, 453) zur Thematik Folgendes entschieden:. - OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23 Hinsichtlich der Verwertbarkeit der K.-Daten vertritt die Verteidigung die Auffassung, dass die von der Strafkammer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2021 (5 StR 457/21) zur Verwertbarkeit von N.-Daten durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs - 279 Js 30/22 -8/22) jedenfalls "überholt" sei.
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist nicht - wie die Verteidigung meint - durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) "überholt" oder begründet in Zweifel gezogen.
Rn. 18 Der vorstehend zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22); hieran hält er - auch in Ansehung des von der Verteidigung angeführten Vorlagebeschlusses des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) - fest und teilt insbesondere auch die Auffassung des Landgerichts Aachen in der angefochtenen Entscheidung sowie des Oberlandesgerichts Celle (…a.a.O., Rn. 23), wonach die dargestellten Grundsätze für Daten des Krypto-Messengerdienst K. in gleicher Weise Geltung beanspruchen wie für den Krypto-Messengerdienst N.
Rn. 20 Eine von dieser bestehenden Rechtsprechung abweichende Bewertung ist auch nicht in Ansehung der von der Verteidigung zitierten Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 (…24 Qs 80/22, zitiert nach juris, Rn. 44 ff.) bzw. des französischen Kassationsgerichts vom 11.10.2022 (vgl. Bl. 183 ff d.A.) oder des Landgerichts Berlin im Beschluss vom 19.10.2022 (525 KLs 8/22, zitiert nach juris) veranlasst oder gerechtfertigt.
- BGH, 18.04.2023 - 3 StR 489/22
EncroChat; Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens wegen …
Eine Grundlage für die Aussetzung des Revisionsverfahrens besteht bereits deshalb nicht, weil für die Entscheidung des Senats über das Rechtsmittel des Angeklagten ohne Belang ist, wie der Gerichtshof der Europäischen Union ihm durch Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Oktober 2022 ((525 KLs) 279 Js 30/22 (8/22)) vorgelegte Fragen zur Auslegung einzelner Vorschriften der Richtlinie 2014/41/EU beantwortet (s. Rechtssache C-670/22, ABl.
- OLG Köln, 23.06.2023 - 2 Ws 304/23
Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; EncroChat; ANOM; …
Rn. 14 (2) Eine von dieser bestehenden Rechtsprechung abweichende Bewertung ist auch weder in Ansehung der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 (…24 Qs 80/22, juris, Rn. 44 ff.) noch derjenigen des französischen Kassationsgerichts vom 11.10.2022 und des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 19.10.2022 - 525 KLs 8/22, juris) veranlasst. - BGH, 12.09.2023 - 4 StR 119/23
Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Revisionsverfahrens; Anstiftung zur …
Eine "Aussetzung" kommt hier bereits deshalb nicht in Betracht, weil für die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten A. ohne Belang ist, wie der Gerichtshof der Europäischen Union die ihm durch Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Oktober 2022 ((525 KLs) 279 Js 30/22 (8/22)) vorgelegten Fragen zur Auslegung einzelner Vorschriften der Richtlinie 2014/41/EU beantwortet (Rechtssache C-670/22, ABl. - OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23 Diese höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22) und an der er festhält - ist entgegen der Auffassung der Verteidigung auch durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) nicht begründet in Zweifel gezogen.
Rn. 19 Eine von dieser bestehenden Rechtsprechung abweichende Bewertung ist auch nicht in Ansehung der von der Verteidigung zitierten Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 (…24 Qs 80/22, zitiert nach juris, Rn. 44 ff.) bzw. des französischen Kassationsgerichts vom 11.10.2022 (vgl. Bl. 183 ff d.A.) oder des Landgerichts Berlin im Beschluss vom 19.10.2022 (525 KLs 8/22, zitiert nach juris) veranlasst oder gerechtfertigt.
- LG Ravensburg, 09.09.2026 - 5 NBs 41 Js 17130/23 Rn. 27 Dass der CyberTipline Report Grundlage eines Anfangsverdachtes sein kann und darauf gestützt ein Durchsuchungsbeschluss ergehen kann (bejahend: LG Bamberg, Beschl. v. 18.12.2023 - 15 Qs 86/2; LG Paderborn, Beschl. v. 20.9.2024 - 1 Qs 94/24; LG Hannover, Beschl. v. 3.7.2017 - 34 Qs 29/17; verneinend: LG Detmold, Beschl. v. 11.4.2022 - 23 Qs 27/22; jeweils zitiert nach Urbanzyk, StRR 2/2025, 6-17; vgl. weiter Pschorr / Wörner, StV 2023, 274), was hier unter Anwendung der §§ 100b, 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO möglich erscheint (vgl. BGH NJW 2022, 1539; EuGH MMR 2023, 453; Pschorr, StraFo 2025, 167 zur Verwertbarkeit von Encro-Chat-Dateien; BGH CR 2025, 376 zu AnomChat-Daten), kann im Fall der hier zu prüfenden Straftatbestände nicht infrage gestellt werden.
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