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   OLG Hamm, 19.12.2007 - 8 U 138/07   

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https://dejure.org/2007,13883
OLG Hamm, 19.12.2007 - 8 U 138/07 (https://dejure.org/2007,13883)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2007 - 8 U 138/07 (https://dejure.org/2007,13883)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 8 U 138/07 (https://dejure.org/2007,13883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung der aufgrund des Beitritts zur einer Wohnungsbaugenossenschaft übernommenen Einlage auf die Geschäftsanteile sowie Eintrittsgeld und Aufgeld; Voraussetzungen für einen wirksamen Haustürwiderruf; Erhebung der Einrede der Arglist; Erhebung der Einrede der ...

  • Judicialis

    GenG § 15 Abs. 1; ; GenG § ... 15 a; ; GenG § 22 Abs. 4 S. 1; ; GenG § 22 Abs. 4 S. 2; ; GenG § 22 Abs. 6; ; GenG § 31 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; BGB § 195; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB §§ 312 f; ; BGB § 312 Abs. 1; ; BGB § 355; ; BGB § 355 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 355 Abs. 3; ; BGB § 499; ; BGB § 495

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genossenschaftsbeitritt nach Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft ohne zusätzliche Vollzugsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MietRB 2008, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 8 U 184/20

    Rückzahlung eines Anlagebetrages; Beitritt zu einer Genossenschaft als

    Gleiches gilt bei einer Nichtigkeit des Beitritts wegen Verstoßes gegen § 22 Abs. 4 GenG (BGH, Beschluss vom 16.03.2009, II ZR 138/08, juris; Senat, Urteil vom 19.12.2007, 8 U 138/07, Rn. 21, juris).

    Denn die Vereinbarung über die ratierliche Rückzahlung der Einlage gemäß dem beigefügten "persönlichen Auszahlungsplan" begründete wegen des vom Landgericht zutreffend bejahten Verstoßes gegen § 22 Abs. 4 Satz 1 GenG keine Zahlungspflicht der Beklagten (BGH, Urteil vom 02.12.1982, III ZR 90/81, juris; Senat, Urteil vom 19.12.2007, 8 U 138/07, juris).

  • LG Bochum, 23.04.2008 - 9 S 6/08
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Urteil vom 19.12.2007 - Az: 8 U 138/07 - an, der in einem weiteren Rechtsstreit des Klägers gegen eine der Insolvenzschuldnerin beigetretenen Genossin mit inhaltsgleichen Rechtsfragen die Grundsätze des fehlerhaften Beitritts zu einer Gesellschaft mit überzeugenden Argumenten für anwendbar erachtet hat.
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