Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 14.02.2002 | OLG Hamburg, 03.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1628
OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,1628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,1628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 6 W 5/02 (https://dejure.org/2002,1628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 7 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines Barzahlungsrabatts von 10%

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbeankündigung eines Barzahlungsrabattes von 10 Prozent; Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung; Übertriebenes Anlocken

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderveranstaltung - Verstoß gegen UWG wegen Rabatten

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 7
    Wettbewerbsrechtliche Zulassung der Werbeankündigung eines Barzahlungsrabattes von 10 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1506
  • MDR 2002, 773
  • GRUR 2002, 460
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02
    Die beanstandete Werbung stellt sich aus der Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers ­ auf die es im Wettbewerbsrecht allgemein ankommt (vgl. BGH WRP 2001, 1286, 1289; Mitwohnzentrale) ­ nicht als Ankündigung einer Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar.
  • OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00

    Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02
    Es ist nicht ersichtlich, dass mit der Gewährung eines Barzahlungsrabatts von 10 %, für den aus den bereits genannten Gründen zudem nachvollziehbare sachliche Erwägungen auf Seiten des Verkäufers sprechen, derart übermäßig auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Kaufentscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit der Leistungen, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des versprochenen Vorteils gelangt (vgl. allgemein hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats OLG Report Frankfurt 2001, 211 ­ Kopplungsangebot bei Stromliefervertrag ­ mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03

    Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen

    Auch wenn 10 % Rabatt noch im Rahmen des üblichen liegen mögen (vgl. OLG Frankfurt NJW 2002, 1506), so sprengt die mit den Gutscheinen verheißene Rabatthöhe doch den Rahmen üblicher Rabattgewährung und macht den beworbenen Sonntagsverkauf zu einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2151
BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01 (https://dejure.org/2002,2151)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.2002 - 2Z BR 184/01 (https://dejure.org/2002,2151)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 2Z BR 184/01 (https://dejure.org/2002,2151)
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Parabolantenne für behinderten Wohnungseigentümer

§§ 10 ff WEG, § 14 Abs. 2 BGB, § 50 ZPO, Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht rechtsfähig (Bestätigung von «keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft»);

§ 138 BGB, kein Verstoß gegen die Wertung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei einer Vereinbarung, mit der ein behinderter Wohnungseigentümer sich zum Abbau einer Satellitenempfangsanlage verpflichtet, wenn der Empfang von 20 Fernsehprogrammen über die Gemeinschaftsanlage gesichert ist

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümergemeinschaft; Rechtsfähigkeit; Parabolantenne

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 27; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 12 § 27; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2
    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei unzutreffender Wiedergabe eines Gutachtens - Beseitigung privater Parabolantenne eines behinderten Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1506
  • NZM 2002, 298
  • ZMR 2002, 536
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
    Vielmehr handelt es sich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft um eine rechtlich besonders ausgestaltete Bruchteilsgemeinschaft (BGH NJW 1989 2534 f.; BayObLGZ 1993, 297 f.).
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
    Der Senat hat an dieser Rechtsansicht auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.1.2001 (NJW 2'001, 1056) zur Rechtsfähigkeit der BGB-Außengesellschaft festgehalten (Beschluss vom 26.7.2001, NZM 2001, 956).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
    Nach derzeit herrschender Meinung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft weder rechts- noch parteifähig (BGH NJW 1998, 3279); sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.
  • BayObLG, 23.07.1993 - 2Z BR 69/93

    Grundstücke als Bestandteil von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
    Vielmehr handelt es sich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft um eine rechtlich besonders ausgestaltete Bruchteilsgemeinschaft (BGH NJW 1989 2534 f.; BayObLGZ 1993, 297 f.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Daß damit nicht die Gemeinschaft als solche, sondern die damals im Grundbuch eingetragenen einzelnen Wohnungseigentümer Vertragspartner waren, entsprach der bislang überwiegend vertretenen Auffassung, daß die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst nicht rechtsfähig sei (Senat, BGHZ 142, 290, 294; Senat, Urt. v. 23. Juni 1989, V ZR 40/88, NJW 1989, 2534, 2535; BGHZ 78, 166, 172; BGH, Urt. v. 12. Mai 1977, VII ZR 167/76, NJW 1977, 1686; Urt. v. 20. Januar 1983, VII ZR 210/81, NJW 1983, 1901 f.; Urt. v. 2. Juli 1998, IX ZR 51/97, NJW 1998, 3279; BVerwG NJW-RR 1995, 73, 74; BayObLG ZMR 2002, 136, 137; ZMR 2002, 536 f.; OVG Münster NJW-RR 1992, 458, 459; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2003, § 10 WEG Rdn. 2 f.; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rdn. 11; MünchKomm-BGB/Commichau, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rdn. 47; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 10 Rdn. 2 u. Vor §§ 43 ff. Rdn. 73; Staudinger/Rapp, BGB, 12. Aufl., Einl. zum WEG Rdn. 24 ff.; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., Vor § 1 Rdn. 30 ff.; Kümmel, Die Bindung der Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger an Vereinbarungen, Beschlüsse und Rechtshandlungen nach § 10 WEG, 2002, S. 18 f.; Heismann, Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, 2003, S. 78 ff.; Becker/Kümmel/Ott, Wohnungseigentum, 2003, Rdn. 72; Deckert/Ott, Die Eigentumswohnung, 2005, Gr. 3 Rdn. 37).

    Die fehlende Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde lange Zeit als allgemein anerkannt vorausgesetzt und allenfalls mit einem nicht näher erläuterten Hinweis auf ihre Ausgestaltung als Bruchteilsgemeinschaft begründet (BGHZ 78, 166, 172; BGH, Urt. v. 12. Mai 1977, VII ZR 167/76, NJW 1977, 1686; Urt. v. 20. Januar 1983, VII ZR 210/81, NJW 1983, 1901 f.; Beschl. v. 13. Juli 1993, III ZB 17/93, NJW 1993, 2943, 2944; Urt. v. 2. Juli 1998, IX ZR 51/97, NJW 1998, 3279; BayObLG ZMR 2002, 136, 137; ZMR 2002, 536 f.; Bamberger/Roth/Hügel, aaO, § 10 WEG Rdn. 2 f.; Erman/Grziwotz, aaO, § 10 WEG Rdn. 11).

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Die Tatsachenwürdigung durch das Landgericht ist jedoch daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze sowie den allgemeinen Sprachgebrauch verstoßen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. April 1999 - 3 W 53/99 - und vom 12. April 2002 - 3 W 289/01 - BayObLGZ 1996, 100, 103; BayObLG NJW 2002, 1506, 1507; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 42; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdnr. 12, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Hausgeldrückständen: Erstattungsfähigkeit einer

    Davon ist hier auszugehen, weil die aus den Antragstellern bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft nicht -auch nicht mit Blick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts - selbst rechts- und parteifähig ist (vgl. BGH RPfleger 1998, 478; BayObLG NJW 2002, 1506;1507; OLG Schleswig OLGR 2004, 132; NJW-Spezial 2004, 6, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Wohnungseigentümer keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass entsprechend § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen sind oder auf eine dem Beschluss tatsächlich beigefügte Liste zu verweisen ist (BayObLG OLG-Report 2005, 3; ZMR 2003, 949; 2002, 536/537).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes

    Daß es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt ist wiederholt von den Gerichten entschieden worden (vgl. nur HansOLG Hamburg, Beschluß vom 18.11.1997 - 2 Wx 61/97 -, ZMR 1998, 584 und Beschluß vom 4.2.2004 - 2 Wx 99/01 -, ZMR 2004, 454 [455]; BayObLG, Beschluß vom 14.2.2002 - 2Z BR 184/01 -, ZMR 2002, 536 und OLG Schleswig, Beschluß vom 2.9.2004 - 2 W 94/04 - derzeit wohl noch unveröffentlicht).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02

    Wohnungseigentum: Feststellungsinteresse im Hinblick auf die Nichtigkeit eines

    Nicht ausreichend ist es jedoch, dass zur Bezeichnung der Eigentümer lediglich auf eine in der Akte befindliche Liste Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NZM 2002, 298 und 346).
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    Daß es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt ist wiederholt von den Gerichten entschieden worden (vgl. nur HansOLG Hamburg, Beschluß vom 18.11.1997 - 2 Wx 61/97 -, ZMR 1998, 584 und Beschluß vom 4.2.2004 - 2 Wx 99/01 -, ZMR 2004, 454 [455]; BayObLG, Beschluß vom 14.2.2002 - 2Z BR 184/01 -, ZMR 2002, 536 und OLG Schleswig, Beschluß vom 2.9.2004 - 2 W 94/04 - derzeit wohl noch unveröffentlicht).
  • BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 216/04

    Eintragung des Gläubigers bei Zwangshypothek

    Nach überwiegender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Senats (ZMR 2002, 536) besitzt die Wohnungseigentümergemeinschaft keine auch nur beschränkte Rechtsfähigkeit.
  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 131/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen, sofern nicht auf eine dem Beschluss beigefügte Liste verwiesen wird (BayObLG ZMR 2002, 536 f.).
  • BayObLG, 20.06.2003 - 2Z BR 59/03

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer im Beschluss - Errechnung des Beschwerdewerts

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Wohnungseigentümer keine Rechtspersönlichkeit, sodass entsprechend § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen sind oder auf eine dem Beschluss beigefügte Liste zu verweisen ist (BayObLG, ZMR 2002, 536, 537).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 118/02

    Gerichtlicher Vergleich - tatrichterliche Auslegung - beschränkte Nachprüfung

  • BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02

    Treu und Glauben bei erstmaliger Herstellung des planmäßigen Zustands einer

  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 58/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs der Gemeinschaft gegen den

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01

    Keine Hauptsacherledigung bei GmbH-Anspruch auf Freigabe hinterlegter Gelder der

  • LG Düsseldorf, 06.12.2004 - 25 T 849/04
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6958
OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 7/01 (https://dejure.org/2001,6958)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2001 - 3 W 7/01 (https://dejure.org/2001,6958)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 3 W 7/01 (https://dejure.org/2001,6958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittel; Pharmazie; Pharmazeutisches Unternehmen; Verordnung; Arzt; Rechtsweg; Sozialgericht; Zuständigkeit; Gericht

  • Judicialis

    SGG § 51 Abs. 1; ; SGG § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; SGG § 51 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Klagen gegen Verordnungsempfehlungen für Arzneimittel - Sozialgerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1506 (Ls.)
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