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   BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07 (1)   

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https://dejure.org/2008,217
BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07 (1) (https://dejure.org/2008,217)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2008 - 2 BvR 392/07 (1) (https://dejure.org/2008,217)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 2 BvR 392/07 (1) (https://dejure.org/2008,217)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 153 StPO
    Verfassungsgemäßheit des Verbots des Beischlafs zwischen Geschwistern (Inzest; Rechtsgutstheorie); sexuelle Selbstbestimmung (Grenzen); legitime Strafzwecke des Inzestverbots (Schutz der sexuellen Selbstbestimmung; Schutz von Ehe und Familie; Eugenik); ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Geschwisterbeischlaf

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Strafbarkeit des Beischlafs zwischen leiblichen Geschwistern gemäß § 173 Abs 2 S 2 StGB nach dem in erster Linie anzulegenden Maßstab von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Straftatbestandes des Beischlafs unter Verwandten bzw. des Inzestverbots gemäß § 173 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Zweck und Schutzgut des Straftatbestandes des Beischlafs unter Verwandten; Schutzbereich und Schranken des Grundrechts auf ...

  • opinioiuris.de

    Geschwisterbeischlaf

  • Judicialis

    StGB § 173; ; StGB § 173 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 173 Abs. 2 Satz 2
    Verfassungsmäßigkeit des strafrechtlichen Inzestverbots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit des Geschwisterinzests verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Geschwisterinzests verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Geschwisterinzests verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.3.2008)

    Beischlaf zwischen Verwandten bleibt in Deutschland verboten // Verfassungshüter bestätigen Strafbarkeit von Inzest

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.03.2008)

    Gefährliche Liebe

Besprechungen u.ä. (8)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Verhältnismäßige" Gerechtigkeit im Strafmaß? (Dr. Bettina Noltenius; HRRS 11/2009, S. 499)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzenloser Spielraum des Gesetzesgebers im Strafrecht? - Kritische Bemerkungen zur Inzestentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Akad. Rätin Dr. Bettina Noltenius; ZJS 2009, 15)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG; § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Sexuelle Selbstbestimmung und ihre Grenzen (Prof. Dr. Matthias Cornils, Mainz; ZJS 2009, 85)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Geschwisterinzest bleibt strafbar

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Inzest-Fall

    § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG
    Geschwisterbeischlaf; Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Straftatbestand; Rechtsgutslehre

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsmäßigkeit des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB (Geschwister-Inzest)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Beischlafs zwischen Geschwistern

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Was lässt das Bundesverfassungsgericht von der Rechtsgutslehre übrig? Gedanken anlässlich der Inzestentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Wiss. Assistent Dr. Luís Greco, LL.M.; ZIS 2008, 234)

Sonstiges (5)

  • HRR Strafrecht (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfahrensdokumentation (Beschwerdeschrift, Stellungnahmen)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • mpicc.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme zu dem Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 392/07 zu § 173 Abs. 2 S. 2 StGB - Beischlaf zwischen Geschwistern (Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht / Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber)

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 11.03.2008)

    Inzest: Verherrlicht, romantisiert, geächtet

  • focus.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 15.04.2012)

    Patrick S. hat neue Freundin: Inzestvater will von Schwester nichts mehr wissen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 120, 224
  • NJW 2008, 1137
  • NStZ 2008, 614
  • FamRZ 2008, 757
  • JR 2008, 469
  • JR 2008, 473
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Der Einzelne muss staatliche Maßnahmen hinnehmen, wenn sie im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots ergriffen werden (vgl. BVerfGE 120, 224 m.w.N.).

    Allerdings kann der Erhalt eines tatsächlich bestehenden oder mutmaßlichen Konsenses über Werte- oder Moralvorstellungen nicht unmittelbares Ziel strafgesetzgeberischer Tätigkeit sein (vgl. BVerfGE 120, 224 , abw. Meinung Hassemer).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Die Entscheidung über strafwürdiges Verhalten, über den Rang von Rechtsgütern und den Sinn und das Maß der Strafandrohung ist vielmehr in besonderem Maße dem demokratischen Entscheidungsprozess überantwortet (vgl. BVerfGE 120, 224 ).

    Der Gesetzgeber ist bei der Entscheidung, ob er ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich erscheint, gerade mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen und wie er dies gegebenenfalls tun will, grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 50, 142 ; 120, 224 ; zur Grenzziehung zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht BVerfGE 27, 18 ; 96, 10 ).

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Wie bereits dargelegt gewährt das Grundgesetz dem Einzelnen im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung einen unantastbaren Bereich zur Entfaltung der Persönlichkeit, der wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt und einer Einschränkung durch Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich ist (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 11; vgl. auch BVerfGE 80, 367, 373; 120, 224, 239; 130, 1, 22; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).

    Die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, aaO; vgl. auch BVerfGE 80, 367, 374; 120, 224, 239; 130, 1, 22; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).

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