Rechtsprechung
BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 573 Abs 2 Nr 2 BGB
Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters - IWW
§ 546 Abs. 1, § ... 985 BGB, § 573 Abs. 3 BGB, § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 574 BGB, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 286 ZPO, § 141 ZPO, § 448 ZPO, § 564 Satz 2 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Unzulässigkeit einer "vorsorglichen" Eigenbedarfskündigung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung; Hinreichende Bestimmung und Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne Mindestmaß der Entschlossenheit zur Eigennutzung, vager Eigenbedarf, Konkretisierungserfordernisse bei der Erforschung innerer Tatsachen
- rewis.io
Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Miet- und Pachtrecht
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung; Hinreichende Bestimmung und Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung bei nur vager oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgter Nutzungsabsicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eigenbedarfskündigung - und ihre Begründung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstinstanzliche Parteivernehmung - und die Würdigung des Berufungsgerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der vage Eigenbedarf
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vager Nutzungswunsch rechtfertigt noch keine Eigenbedarfskündigung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Begründung einer Eigenbedarfskündigung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf: Der Eigennutzungswunsch muss ernsthaft sein!
- haerlein.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Eigenbedarfs
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Vorratskündigung im Eigenbedarfsrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Beweiswürdigung der Gerichte und Anforderungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wirksame Eigenbedarfskündigung erfordert ernsthafte Nutzungsabsicht
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Nutzungsabsicht muss ernsthaft sein
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Nutzungsabsicht muss bestehen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch muss vom Vermieter ernsthaft verfolgt werden - Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Eigennutzung schließt Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs aus
Besprechungen u.ä. (3)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung bei nur vager oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgter Nutzungsabsicht
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarfskündigung auf Vorrat ist unzulässig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht! (IMR 2015, 485)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 02.04.2014 - 203 C 154/13
- LG Bonn, 13.10.2014 - 6 S 80/14
- BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3368
- MDR 2015, 1286
- NZM 2015, 812
- ZMR 2016, 22
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
a) Insbesondere hat das Berufungsgericht einen "weit überhöhten" Bedarf (vgl. dazu Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, NJW 2015, 1590 Rn. 15 f., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) im Hinblick auf den großzügigen Zuschnitt der Wohnung der Tochter rechtsfehlerfrei verneint. - BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13
Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 Rn. 7 mwN). - BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Die weitere Frage, ob die Verletzung einer etwaigen Anbietpflicht die Eigenbedarfskündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt, wie der Senat in der Vergangenheit angenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14 f.) oder ob eine derartige Pflichtverletzung nur zu Schadensersatzansprüchen führt, bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.
- BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96
"Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Für die Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO gilt nichts anderes, insbesondere, wenn es - wie hier - um den Nachweis innerer Tatsachen (Umzugsabsicht) geht, für die eine Parteianhörung regelmäßig geboten ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363 unter II 2 a zur Parteivernehmung nach § 448 ZPO). - BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09
Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht einen Zeugen jedoch erneut zu hören, wenn es von der Würdigung des erstinstanzlichen Gerichtes hierzu abweichen will (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2 a, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, NJW 2011, 1364 Rn. 6, jeweils mwN). - Drs-Bund, 04.12.1970 - BT-Drs VI/1549
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BT-Drucks. 6/1549, S. 6 f. zu § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB aF). - BGH, 08.12.1999 - VIII ZR 340/98
Abweichende Beweiswürdigung im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht einen Zeugen jedoch erneut zu hören, wenn es von der Würdigung des erstinstanzlichen Gerichtes hierzu abweichen will (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2 a…, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, NJW 2011, 1364 Rn. 6, jeweils mwN).
- BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15
Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters
An dieser Beurteilung hält er allerdings, wie bereits im Senatsurteil vom 23. September 2015 (VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 18) angedeutet, nicht mehr fest. - BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15
Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB): …
Dem Zweck des nach § 573 Abs. 3 BGB bestehenden Begründungserfordernisses wird bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich durch die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, genügt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f. mwN).Diesem Zweck wird nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.;… vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN) im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16
BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in …
Vielmehr drängt sich nach dieser Darstellung die Vermutung auf, dass bei der Kündigung kein oder jedenfalls noch kein konkreter und ernsthafter, sondern ein allenfalls sehr unbestimmter Nutzungswille bestanden und es sich daher (allenfalls) um eine (unzulässige) Vorratskündigung (dazu Senatsurteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, aaO Rn. 19) gehandelt hat, die gleichfalls als Pflichtverletzung anzusehen wäre und somit ebenfalls Grundlage des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs des Klägers sein könnte.
- BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16
Berücksichtigungsfähigkeit von Drittinteressen bei der Verwertungskündigung nach …
Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… vom 29. März 2017 - VIII ZR 44/16, WuM 2017, 342 Rn. 22;… Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, NJW-RR 2017, 75 Rn. 19). - BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15
Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen …
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus (Bestätigung von BGH, Urteile vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368; vom 18. Mai 2005, VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395).Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, aaO).
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, jedoch nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22; vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 2; BVerfG, WuM 2002, 21, 22; jeweils mwN).
Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Senatsurteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, aaO).
- BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15
BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei …
Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (…Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 13 mwN;… vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGE 85, 219, 223; BVerfG, NZM 2003, 592, 593 [jeweils zu § 564b Abs. 3 BGB aF]). - BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19
Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines …
Dabei hat es nach durchgeführter Beweisaufnahme ohne erkennbare Rechtsfehler die Überzeugung gewonnen, dass es sich nicht um eine sogenannte Vorratskündigung (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… vom 29. März 2017 - VIII ZR 44/16, WuM 2017, 342 Rn. 22; jeweils mwN) handelte, sondern der Eigennutzungswunsch bereits im Kündigungszeitpunkt ernsthaft verfolgt worden ist, auch wenn die Tochter zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine konkrete Vorstellung davon gehabt hat, ob sie die Wohnung mit einem Freund oder weiteren Personen zum Zwecke einer Wohngemeinschaft werde nutzen wollen. - BGH, 15.09.2021 - VIII ZR 76/20
BGB § 573d, § 573 Abs. 2 Nr. 2; ZVG § 57a Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts …
Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (…vgl. Senatsurteile vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.;… vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 15;… vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, NJW-RR 2019, 972 Rn. 19;… Senatsbeschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 346/19, WuM 2021, 314 Rn. 6). - BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 346/19
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits …
Denn eine solche Individualisierung ermöglicht es dem Mieter, der die Kündigung nicht hinnehmen will, seine Verteidigung auf den angegebenen Kündigungsgrund auszurichten, dessen Auswechselung dem Vermieter durch das Begründungerfordernis gerade verwehrt werden soll (…Senatsurteile vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 15; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11). - AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
Ob der Wunsch, sich die Möglichkeit "offenzuhalten" ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Pflegepersonal aufzunehmen, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen würde, da es sich wohl um eine unzulässige Vorratskündigung handeln würde (BGH WuM 2016, 743 = MDR 2017, 21 = NZM 2017, 23 = GE 2017, 97 = ZMR 2017, 32; NJW 2015, 3368; NJW 2005, 2395), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, da nach der Rechtsprechung des BGH (NZM 2010, 400 = NJW-RR 2010, 809) diese Frage nicht im Rahmen der formellen Wirksamkeit der Kündigungserklärung, sondern erst im Rahmen der materiellen Begründetheit zu prüfen wäre (Hinz, JR 2011, 346).Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus (BGH WuM 2016, 743 = MDR 2017, 21 = NZM 2017, 23 = GE 2017, 97 = ZMR 2017, 32; NJW 2015, 3368; NJW 2005, 2395).
- AG Gießen, 05.11.2015 - 48 C 48/15
Mietmängel: Mieter kann mindern und zweifachen Minderungsbetrag einbehalten!
- LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Voraussetzungen einer Verwertungskündigung
- LG Berlin, 21.11.2018 - 65 S 142/18
Eigenbedarfskündigung: Nutzung einer weit unter Standard liegenden Stadtwohnung …
- LG Berlin, 22.06.2016 - 65 S 386/15
Eigenbedarfskündigung: Vorgeschobener Selbstnutzungswille bei zeitgleichen …
- LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18
Realisierbarkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters bei fehlendem Visum
- LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17
Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis …
- AG Recklinghausen, 03.02.2016 - 12 C 299/15
Eigenbedarfskündigung wegen Betreuung/Pflege der Eltern zulässig?
- AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2020 - 104 C 37/20
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer in Wohnungseigentum …
- LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 174/19
Umfang der Ankündigungspflicht des Vermieters über Erhaltungsmaßnahmen
- LG Berlin, 13.03.2019 - 65 S 204/18
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bei mietvertraglicher …
- LG Berlin, 27.10.2021 - 65 S 125/21
Wohnraummiete: Vertragsklausel über erhöhte Anforderungen an eine Kündigung durch …
- LG Berlin, 08.03.2018 - 65 S 199/17
Mietrecht: Anforderungen an die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines …
- AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung bei Bezugsmöglichkeit einer …
- LG Berlin, 19.02.2018 - 65 S 241/17
Plausibilität der Eigenbedarfskündigung des Vermieters: Beweiswürdigung der …
- LG Itzehoe, 12.02.2021 - 9 S 39/20
Zweifel an Eigenbedarf gehen zu Lasten des Vermieters
- LG Kleve, 14.01.2016 - 6 S 150/15
Räumung und Herausgabe des Mietobjekts durch Kündigung wegen Eigenbedarfs
- LG Berlin, 07.11.2018 - 65 S 121/18
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei überwiegenden …
- AG Leonberg, 16.05.2019 - 8 C 34/19
Eigenbedarfskündigung muss Bedarfsperson klar benennen
- LG Berlin, 13.04.2021 - 67 S 10/21
Wohnraummiete: Vorliegen einer unzulässigen Vorratskündigung in Form einer …
- OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 2 U 28/19
Erschleichen eines Titels
- LG Berlin, 26.04.2022 - 67 S 10/22
Eigenbedarfskündigung bei Unvereinbarkeit des Nutzungskonzepts mit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22
Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht; …
- LG Köln, 12.11.2019 - 1 S 68/19
- AG Berlin-Schöneberg, 17.10.2022 - 105 C 191/22
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung bei allgemeiner Wohnungsmangellage
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22
Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach …
- LG Hamburg, 04.12.2018 - 316 S 87/18
Mietverhältnis: Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung; Klage auf zukünftige …
- AG Köln, 08.02.2022 - 203 C 200/20
Kündigung wegen Eigenbedarfs
- LG Berlin, 29.06.2021 - 65 S 344/20
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummietvertrag: Darlegung eines ernsthaften …
- AG Hamburg, 30.11.2022 - 49 C 441/21
Eigenbedarf bei geplanter Wohnungsnutzung durch Wohngemeinschaft
- LG München I, 15.03.2023 - 14 S 14047/22
Anforderungen an Feststellung des Nutzungswillens bei einer Eigenbedarfskündigung
- AG Münster, 28.11.2022 - 98 C 1780/22
Vorherige Mietstreitigkeiten machen Eigenbedarf unglaubwürdig!
- LG Ravensburg, 04.05.2023 - 1 S 22/23
Aussicht auf einen Referendariatsplatz genügt für Eigenbedarfskündigung
- AG Hamburg, 26.10.2022 - 49 C 441/21
Im Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung muss Nutzungsabsicht bestehen
- LG Berlin, 15.02.2017 - 65 S 232/16
Eigenbedarfskündigung: Überprüfung des Nutzungswunsches des Vermieters anhand …
Rechtsprechung
BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 16a Abs. 1 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 6 Abs. 2 IRG; § 15 Abs. 2 IRG; § 6 AsylVfG
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung (Asylgrundrecht; Schutz vor Auslieferung bei drohender politischer Verfolgung; eigenständige Prüfung von Asylgründen im Auslieferungsverfahren; Pflicht zur Sachaufklärung; Beiziehung der ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Art. 16a Abs. 1 GG erfordert eigenständige Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 16a Abs 1 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 6a AsylVfG 1992
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit der eigenständigen Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen - hier: Unterlassene Prüfung des Asylanspruchs verletzt Asylrecht (Art ... - Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 16a, GG Art. 16a Abs. 1, IRG § 6 Abs. 2, AsylVfG § 6
Verfassungsbeschwerde, politische Verfolgung, Auslieferung, Asylantrag, Auslieferungshaft, Auslieferungshindernis, diplomatische Zusicherung, Zusicherung, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung, Asylverfahren - rewis.io
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit der eigenständigen Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen - hier: Unterlassene Prüfung des Asylanspruchs verletzt Asylrecht (Art ...
- ra.de
- rechtsportal.de
GG Art. 16a Abs. 1
Verfassungswidrigkeit der Auslieferung eines russischen Moslems nach Russland zum Zwecke der Strafverfolgung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Mit Auslieferungsverfahren befasstes Gericht muss möglicherweise bestehenden Asylanspruch prüfen
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 20.01.2015 - 1 Ausl (A) 63/14 /73/14)
- BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3368
- NVwZ 2015, 1204
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Er schützt dabei nicht nur das materielle Asylrecht politisch Verfolgter; zur Sicherung seines materiellen Gehalts kommt der Norm auch verfahrensrechtliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 63, 215 ).Sie ergibt sich auch aus den norminternen Direktiven von Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. allgemein BVerfGE 52, 391 ; 60, 348 ; 63, 215 ; 64, 46 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats (Vorprüfungsausschuss) vom 1. Februar 1983 - 2 BvR 140/83 -, NVwZ 1983, S. 734 ).
Um der Bedeutung von Art. 16a Abs. 1 GG gerecht zu werden, muss das Oberlandesgericht daher bei entsprechenden Anhaltspunkten - wie die Verwaltungsgerichte im Asylverfahren - vor der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung die ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen veranlassen (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17).
Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 27 f.); auch ist die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden anzusehen (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 38, 398 ; 60, 348 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
- BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Er schützt dabei nicht nur das materielle Asylrecht politisch Verfolgter; zur Sicherung seines materiellen Gehalts kommt der Norm auch verfahrensrechtliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 63, 215 ).Sie ergibt sich auch aus den norminternen Direktiven von Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. allgemein BVerfGE 52, 391 ; 60, 348 ; 63, 215 ; 64, 46 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats (Vorprüfungsausschuss) vom 1. Februar 1983 - 2 BvR 140/83 -, NVwZ 1983, S. 734 ).
Um der Bedeutung von Art. 16a Abs. 1 GG gerecht zu werden, muss das Oberlandesgericht daher bei entsprechenden Anhaltspunkten - wie die Verwaltungsgerichte im Asylverfahren - vor der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung die ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen veranlassen (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17).
- BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
Auslieferung III
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Art. 16a Abs. 1 GG gewährt jedem politisch Verfolgten, der Zuflucht in der Bundesrepublik Deutschland sucht, unabhängig davon, ob ihm eine Straftat vorgeworfen wird, Asyl und damit auch Schutz vor Auslieferung (vgl. BVerfGE 60, 348 ).Sie ergibt sich auch aus den norminternen Direktiven von Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. allgemein BVerfGE 52, 391 ; 60, 348 ; 63, 215 ; 64, 46 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats (Vorprüfungsausschuss) vom 1. Februar 1983 - 2 BvR 140/83 -, NVwZ 1983, S. 734 ).
Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 27 f.); auch ist die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden anzusehen (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 38, 398 ; 60, 348 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
- BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Dies ergibt sich einfachrechtlich aus § 15 Abs. 2 IRG, der verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 61, 28 zu der entsprechenden Vorschrift des § 10 des zur Zeit der Entscheidung noch einschlägigen Deutschen Auslieferungsgesetzes - DAG).Mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und das ihm innewohnende Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung sowie die Verhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft können mit zunehmender Dauer der Auslieferungshaft strengere Voraussetzungen für ihre Fortdauer beziehungsweise ihren Vollzug gelten (vgl. BVerfGE 61, 28 ).
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Sie ergibt sich auch aus den norminternen Direktiven von Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. allgemein BVerfGE 52, 391 ; 60, 348 ; 63, 215 ; 64, 46 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats (Vorprüfungsausschuss) vom 1. Februar 1983 - 2 BvR 140/83 -, NVwZ 1983, S. 734 ).Um der Bedeutung von Art. 16a Abs. 1 GG gerecht zu werden, muss das Oberlandesgericht daher bei entsprechenden Anhaltspunkten - wie die Verwaltungsgerichte im Asylverfahren - vor der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung die ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen veranlassen (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17).
- BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines …
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Für Auslieferungssachen folgt daraus eine Verpflichtung der zuständigen Stellen, soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung des Auszuliefernden bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17), auch bei der Prüfung von § 6 Abs. 2 IRG oder entsprechender auslieferungsvertraglicher Regelungen (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht.Um der Bedeutung von Art. 16a Abs. 1 GG gerecht zu werden, muss das Oberlandesgericht daher bei entsprechenden Anhaltspunkten - wie die Verwaltungsgerichte im Asylverfahren - vor der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung die ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen veranlassen (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17).
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Durch die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 ). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Politische Verfolgung setzt voraus, dass sie aus Gründen erfolgt, die allein in der politischen Überzeugung des Betroffenen, seiner religiösen Grundentscheidung oder in für ihn unverfügbaren Merkmalen liegen, die sein Anderssein prägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 94, 49 ), sogenannte asylerhebliche Merkmale. - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Politische Verfolgung setzt voraus, dass sie aus Gründen erfolgt, die allein in der politischen Überzeugung des Betroffenen, seiner religiösen Grundentscheidung oder in für ihn unverfügbaren Merkmalen liegen, die sein Anderssein prägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 94, 49 ), sogenannte asylerhebliche Merkmale. - BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 27 f.); auch ist die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden anzusehen (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 38, 398 ; 60, 348 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ). - BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04
Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; …
- BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03
Auslieferung nach Peru
- BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
- BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der …
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der …
- BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit …
- BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines …
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der …
- BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei
- BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 449/74
Auslieferung II
- BVerfG, 01.02.1983 - 2 BvR 140/83
Asylverfahren - Entscheidung im Anerkennungsverfahren - Bindungswirkung für …
- BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender …
Der Beschwerdeführer trägt im Wesentlichen vor, dass das Oberlandesgericht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung der behaupteten Gefahr politischer Verfolgung hätte veranlassen müssen (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris).Soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung im Zielstaat bestehen, sind die zuständigen Stellen in Auslieferungssachen verpflichtet, im Rahmen von § 6 Abs. 2 IRG oder einer entsprechenden auslieferungsvertraglichen Regelung (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17, vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 12, …und vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 12).
Sie müssen sich ernsthaft bemühen, gegebenenfalls die Akten eines ausländischen Asylverfahrens beizuziehen, es sei denn, es steht - zum Beispiel aufgrund des Vortrags des Betroffenen - fest, dass sich daraus keine neuen Erkenntnisse ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 14).
Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Vortrag des Asylbewerbers und alle bereits erfolgten Sachverhaltsermittlungen zu einer Gefahr politischer Verfolgung durch den Zielstaat berücksichtigt sowie gegebenenfalls Widersprüche aufgeklärt und Vorhalte gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 17).
- BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung im Zielstaat bestehen, sind die zuständigen Stellen in Auslieferungssachen verpflichtet, im Rahmen von § 6 Abs. 2 IRG oder einer entsprechenden auslieferungsvertraglichen Regelung (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, Rn. 17, vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 12, und vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2017 - 2 BvR 1381/17 -, Rn. 27).Sie müssen sich ernsthaft bemühen, gegebenenfalls die Akten eines ausländischen Asylverfahrens beizuziehen, es sei denn, es steht - zum Beispiel aufgrund des Vortrags des Betroffenen - fest, dass sich daraus keine neuen Erkenntnisse ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 14).
Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Vortrag des Betroffenen und alle bereits erfolgten Sachverhaltsermittlungen zu einer Gefahr politischer Verfolgung durch den Zielstaat berücksichtigt sowie gegebenenfalls Widersprüche aufgeklärt und Vorhalte gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 17).
- BVerfG, 09.03.2016 - 2 BvR 348/16
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ; zu den daraus folgenden Aufklärungspflichten der Gerichte vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 12 ff.; Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, juris, Rn. 62 ff.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind daher vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 17); auch ist die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden anzusehen (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 38, 398 ; 60, 348 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 17).
Für Auslieferungssachen folgt daraus eine Verpflichtung der zuständigen Stellen, soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung des Auszuliefernden bestehen, auch bei der Prüfung von § 6 Abs. 2 IRG oder entsprechender auslieferungsvertraglicher Regelungen (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 12).
- BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer …
Soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung im Zielstaat bestehen, sind die zuständigen Stellen in Auslieferungssachen verpflichtet, im Rahmen von § 6 Abs. 2 IRG oder einer entsprechenden auslieferungsvertraglichen Regelung (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, Rn. 17, vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 12, vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, Rn. 12; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2017 - 2 BvR 1381/17 -, Rn. 27). - BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19
Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven …
c) Soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung im Zielstaat bestehen, sind die zuständigen Stellen in Auslieferungssachen verpflichtet, im Rahmen von § 6 Abs. 2 IRG oder einer entsprechenden auslieferungsvertraglichen Regelung (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbk) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, Rn. 17, vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 12, und vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, Rn. 12). - BVerfG, 15.01.2016 - 2 BvR 1860/15
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien aufgrund eines …
Dies ergibt sich einfachrechtlich aus § 15 Abs. 2 IRG, der verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 61, 28 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, NVwZ 2015, S. 1204 ). - BVerfG, 17.05.2017 - 2 BvR 893/17
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 27 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 17).Eine solche Zusicherung bietet etwa in der Regel eine ausreichende Gewähr gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 38, 398 ; 60, 348 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 17).
- BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 517/19
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Es muss sich ernsthaft bemühen, gegebenenfalls die Akten eines ausländischen Asylverfahrens beizuziehen, es sei denn, es steht fest, dass sich daraus keine neuen Erkenntnisse ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2017 - 2 BvR 1381/17 -, Rn. 30). - OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19
Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von …
Hieraus folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch, dass vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet sein können, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82, juris Rn. 31, BVerfGE 63, 215;… Beschluss vom 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03, juris Rn. 77, BVerfGE 109, 38;… Beschluss vom 01.12.2003 - 2 BvR 879/03, juris Rn. 37, BVerfGK 2, 165;… Beschluss vom 08.04.2004 - 2 BvR 253/04, juris Rn. 21, BVerfGK 3, 159;… Beschluss vom 04.07.2005 - 2 BvR 283/05, juris Rn. 27, BVerfGK 6, 13;… Beschluss vom 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05, juris Rn. 40, BVerfGK 6, 334;… Beschluss vom 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07, juris Rn. 23, BVerfGK 13, 128;… Beschluss vom 09.05.2008 - 2 BvR 733/08, juris Rn. 12, BVerfGK 13, 557;… Beschluss vom 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08, juris Rn. 16, BVerfGK 14, 372; Beschluss vom 09.04.2015 - 2 BvR 221/15, juris Rn. 17, NVwZ 2015, 1204;… Beschluss vom 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15, juris Rn. 22, NJW-Spezial 2016, 152;… Beschluss vom 09.03.2016 - 2 BvR 348/16, juris Rn. 10;… Beschluss vom 24.03.2016 - 2 BvR 175/16, juris Rn. 49, NStZ 2017, 43;… Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16, juris Rn. 51;… Beschluss vom 17.05.2017 - 2 BvR 893/17, juris Rn. 30, NStZ-RR 2017, 226;… Beschluss vom 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17, juris Rn. 47, NVwZ 2017, 1526;… Beschluss vom 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17, juris Rn. 35, NJW 2018, 37;… Beschluss vom 21.03.2018 - 2 BvR 108/18, juris Rn. 19;… Beschluss vom 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19, juris Rn. 48, NStZ-RR 2020, 62;… Beschluss vom 30.10.2019 - 2 BvR 828/19, juris Rn. 44;… Beschluss vom 22.11.2019 - 2 BvR 517/19, juris Rn. 37, NStZ-RR 2020, 59;… Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19, juris Rn. 61;… Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19, juris Rn. 44).(bb) Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können aber Entscheidungen über die Zulässigkeit einer Auslieferung nicht auf vom ersuchenden Staat erteilte Zusicherungen gestützt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.04.2015 - 2 BvR 221/15, juris Rn. 17, NVwZ 2015, 1204;… Beschluss vom 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15, juris Rn. 22, NJW-Spezial 2016, 152;… Beschluss vom 09.03.2016 - 2 BvR 348/16, juris Rn. 10;… Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16, juris Rn. 51;… Beschluss vom 17.05.2017 - 2 BvR 893/17, juris Rn. 30, NStZ-RR 2017, 226;… Beschluss vom 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17, juris Rn. 47, NVwZ 2017, 1526;… Beschluss vom 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17, juris Rn. 35, NJW 2018, 37;… Beschluss vom 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19, juris Rn. 48, NStZ-RR 2020, 62;… Beschluss vom 30.10.2019 - 2 BvR 828/19, juris Rn. 44;… Beschluss vom 22.11.2019 - 2 BvR 517/19, juris Rn. 37, NStZ-RR 2020, 59;… Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19, juris Rn. 61;… Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19, juris Rn. 44).
- OLG Bremen, 16.02.2021 - 1 AuslA 25/20
Kein Alibibeweis im Auslieferungsverfahren
Politische Verfolgung setzt voraus, dass sie aus Gründen erfolgt, die allein in der politischen Überzeugung des Betroffenen, seiner religiösen Grundentscheidung oder in für ihn unverfügbaren Merkmalen liegen, die sein Anderssein prägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.04.2015 - 2 BvR 221/15, juris Rn. 11).Soweit ernstliche Gründe für die Annahme einer politischen Verfolgung sprechen, hat das Oberlandesgericht, um eine Vereitelung eines möglicherweise bestehenden Asylanspruchs zu vermeiden, die Auslieferung daher für unzulässig zu erklären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.04.2015 - 2 BvR 221/15, juris Rn. 13;… Beschluss vom 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19, juris Rn. 42;… Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19, juris Rn. 41).
Die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 EuAlÜbk durch den ersuchenden Staat ist in der Regel als ausreichende Garantie gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden anzusehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00, juris Rn. 22; Beschluss vom 09.04.2015 - 2 BvR 221/15, juris Rn. 17).
Eine Zusicherung entbindet jedoch nicht von der Pflicht, sich zumindest Kenntnis vom Inhalt der Akten des Asylverfahrens zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.04.2015 - 2 BvR 221/15, juris Rn. 17).
- BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
- BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvR 1282/21
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
- BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 1381/17
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation zum …
- VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 6-IV-20
- BVerfG, 17.06.2020 - 2 BvR 690/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft …
- BVerfG, 29.04.2020 - 2 BvR 672/20
Auslieferungshaft (Sicherung des Auslieferungsverfahrens; Ausreichen einer …
- OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 53 AuslA 57/17
Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur …
- OLG Brandenburg, 04.02.2021 - 53 Ausl 57/17
- OLG Hamm, 11.12.2017 - 2 Ausl 147/17
Keine Auslieferung an die Türkei; rechtsstaatliches Verfahren; politische …
- OLG Hamm, 06.06.2017 - 2 Ausl 133/16
- OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
- OLG Hamm, 12.06.2017 - 2 Ausl 94/17
Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei mangels Zusicherung eines …
- OLG Dresden, 11.05.2017 - Ausl 294/16
- OLG Bremen, 22.06.2018 - 1 AuslA 27/18
Zulässigkeit der Aufhebung der Anordnung der Beteiligung eines …
- OLG Hamm, 22.08.2017 - 2 Ausl 116/16
- OLG Hamm, 31.08.2017 - 2 Ausl 167/16
- OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 2 AR 30/22
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Türkei zum Zwecke der …
- OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 2 AuslA 29/17