Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 222 StGB; § 32 StGB; § 212 StGB; § 227 StGB; § 224 StGB; § 22 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung; Sozialethische Notwehrschranken; (Objektive) Vorhersehbarkeit; Körperverletzung mit Todesfolge (Tatbestandlicher Gefahrzusammenhang); Objektive Zurechnung; Versuchte schwere Körperverletzung; ... - lexetius.com
StGB § 222
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 222
- Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge - Schwere Körperverletzung - Fahrlässiger Tötung - Rechtswidriges Vorverhalten - Gefahr - Auseinandersetzung - Notwehr - Schuß - Schußwaffe - Vorhersehbarkeit
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Notwehrprovokation und Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 222
Fahrlässige Tötung trotz Notwehr bei rechtswidrigem Vorverhalten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schrotflinten-Fall
§ 222 StGB; § 32 StGB; § 227 StGB
Notwehr-Provokation; Unmittelbarkeitszusammenhang bei § 227 StGB; Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei § 222 StGB; actio illicita in causa - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafrecht AT, BT, Tötung nach Wechsel von Angriff und Verteidigung
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1075
- NStZ 2001, 143
- NStZ 2001, 416 (Ls.)
- StV 2001, 568
- JR 2001, 510
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (14)
- BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322, 324).Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis - anders als hier - die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322, 324 m.w.Nachw.).
Es genügt, daß die Folgen in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 39, 322, 324).
- BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82
Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Eine Haftung nach der Rechtsfigur der actio illicita in causa hat der Bundesgerichtshof nicht anerkannt (vgl. BGH NJW 1983, 2267).In einem solchen Fall ist dem Täter Notwehr -jedenfalls grundsätzlich - versagt, weil er rechtsmißbräuchlich handelt, indem er Verteidigungswillen vortäuscht, in Wirklichkeit aber angreifen will (BGH NJW 1983, 2267 = JR 1984, 205 m. Anm. Lenckner).
Eine Haftung nach der Rechtsfigur der actio illicita in causa hat der Bundesgerichtshof nicht anerkannt (vgl. BGH NJW 1983, 2267).
- BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB, …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen).In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
- BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Wer unter erschwerenden Umständen die Notwehrlage provoziert hat, muß unter Umständen auf eine sichere erfolgversprechende Verteidigung verzichten und das Risiko hinnehmen, daß ein minder gefährliches Abwehrmittel keine gleichwertigen Erfolgschancen hat (BGHSt 39, 374, 379). - BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75
Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29). - BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98
Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Der Beteiligte ist für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist und deswegen auf seine Billigung geschlossen werden kann (vgl. BGH NStZ 1998, 511 f = BGHR StGB § 251 Todesfolge 4 jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29). - BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73
Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen). - BGH, 21.12.1977 - 2 StR 421/77
Pistolenschlag II - § 32 StGB, §§ 229, 15 StGB, ungewollte Auswirkungen einer …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Zwar können die einem zulässig eingesetzten Verteidigungsmittel anhaftenden Gefahren als solche keinen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen (vgl. BGHSt 27, 313, 314;… Jähnke aaO § 222 Rdn. 18). - BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Dieser Schlag sollte nach der Vorstellung des Angeklagten unmittelbar dazu führen, daß M. niederstürzte und in ungestörtem Fortgang wollte der Angeklagte dann M. ins Knie schießen, so daß sein Vorsatz im Zeitpunkt des Beginns des Faustschlags bereits auf die Herbeiführung der schweren Folge gerichtet war (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 12, 16; vgl. auch BGH NStZ 2000, 422). - BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung
- BGH, 18.04.2000 - 5 StR 603/99
Fehlgeschlagener Versuch
- BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer …
- BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Zeitpunkt des Versuchbeginns
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03
Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dagegen nicht vorhersehbar zu sein (vgl. BGH NJW 2001, 1075 = NStZ 2001, 143). - BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
In einem solchen Fall erwiese sich seine Gegenwehr in Wahrheit als vorgeplanter Angriff auf das Leben M. s, rechtsmißbräuchlich im Gewande der Verteidigung geführt (vgl. nur BGH NJW 1983, 2267; NStZ 2001, 143;… vgl. Tröndle/Fischer aaO § 32 Rdn. 18, 23). - BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben
Rn. 19 3. Für die Beurteilung einer Pflichtwidrigkeit des Verhaltens der Angeklagten weist der Senat auf folgendes hin: Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (vgl. dazu näher BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 5 m.w.N.).
- BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18
BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung …
(2) Tritt der Erfolg erst durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, so müssen auch diese Umstände für den Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01 (nicht veröffentlicht); BGH, Urteil vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 5). - BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02
Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …
Im Schrifttum ist in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen worden, daß ausländische Rechtsordnungen, insbesondere die US-amerikanische, eine akzessorische Gesellschafterhaftung auch ohne Erstreckung auf Altschulden kennen (Wiedemann, JZ 2001, 661, 664). - BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08
Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Nach einer wohl überwiegenden Ansicht kann eine GbR nicht als solche als Eigentümerin oder Inhaberin von beschränkten dinglichen Rechten an einem Grundstück oder - wie hier - einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück in das Grundbuch eingetragen werden (BayObLG NJW 2003, 70, 71; NJW-RR 2004, 810, 811; 2005, 43; OLG Celle NJW 2006, 2194 f.; OLG Schleswig NJW 2008, 306 f.; LG Aachen Rpfleger 2003, 496, 497; RNotZ 2006, 348, 349; LG Berlin Rpfleger 2004, 283 f.; LG Dresden NotBZ 2002, 384; LG Hagen, Rpfleger 2007, 26 [für nicht rechtsfähigen Verein]; wohl auch OLG München BB 2005, 1621, 1622;… Demharter, GBO, 26. Aufl., § 19 Rdn. 108;… Hügel/Holzer, GBO, § 1 Rdn. 54 f.;… Meikel/Böhringer, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 47 GBO Rdn. 182 b;… Meikel/Ebeling, aaO;… § 15 GBV Rdn. 30 c Anm. dd; Abel/Eitzert, DZWiR 2001, 353, 361; Ann, MittBayNot 2001, 197, 198; Armbrüster, Grundeigentum 2001, 821, 826; R. Böttcher, NJW 2008, 2088, 2094; Demharter, Rpfleger 2001, 329, 330 f.; 2002, 538; Derleder, BB 2001, 2485, 2490; Heil, NZG 2001, 300, 305; ders. NJW 2002, 2158, 2159; ders., DNotZ 2004, 379; 381 f.; Keil, EWiR 2003, 913, 914; ders. DZWiR 2003, 120, 121; Kremer, RNotZ 2004, 239, 245; Münch, DNotZ 2001, 535, 548 f.;… Prütting, Festschrift f. Wiedemann [2002], S. 1177, 1185; Schemmann, DNotZ 2001, 244, 250; K. Schmidt, NJW 2001, 993, 1002; Schöpflin, NZG 2003, 117 f., Stöber, MDR 2001, 544, 545; Vogt, Rpfleger 2003, 491, 492; Volmer, ZfIR 2006, 475 f.; Westermann, NZG 2001, 289, 293 f.; Wiedemann, JZ 2001, 661). - BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99
Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter; …
Es gibt keinen überzeugenden Grund, diese Haftung - anders als bei der OHG, bei der die Haftung der Gesellschaft auch für gesetzliche Verbindlichkeiten, insbesondere auch für ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verhalten ihrer Gesellschafter, und die entsprechende Anwendbarkeit des § 31 BGB heute allgemein anerkannt sind - auf rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten zu beschränken (Gesmann-Nuissl, WM 2001, 973, 978;… Grunewald, Gesellschaftsrecht 5. Aufl. Rdn. 113; Habersack, BB 2001, 477, 481; Hadding; ZGR 2001, 712, 725 f., 735 f.; K. Schmidt, NJW 2001, 993, 998 f.; Ulmer, ZIP 2001, 585, 597; Wiedemann, JZ 2001, 661, 663). - OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15
Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben
Rn. 6 1. Unabhängig von der Frage, ob ein Begehungs- oder unechtes Unterlassungsdelikt vorliegt, begeht eine fahrlässige Tötung, wer die ihn treffende Sorgfaltsanforderung missachtet, welche bei Erfüllung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Nichteintritt des Erfolges geführt hätte, sofern er dies nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (BGH, Urt. vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144; BGH…, Urt. vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 98; vgl. zum fahrlässigen Unterlassungsdelikt OLG Karlsruhe, Beschl. vom 16. November 2007 - 3 Ws 216/07, BauR 2008, 139 f;… LK-Jähnke, 11. Aufl., § 222 Rn. 3), wobei die Vorhersehbarkeit des Verlaufs im Allgemeinen genügt, alle konkreten Einzelheiten brauchen nicht voraussehbar zu sein (BGH…, Urt. vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 77; BGH, Beschl. vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180). - BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges; …
Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen dem Täter alle erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 143, 145; NStZ 2004, 151;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 3 m. w. N.). - BGH, 15.11.2007 - 4 StR 453/07
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdenden Behandlung); …
Rn. 11 Dies gilt insbesondere dann, wenn das Tatopfer - wie hier - infolge übermäßigen Alkoholkonsums körperlich beeinträchtigt ist und dies für den Täter, was hier nach den Feststellungen jedenfalls nahe liegt, erkennbar war (vgl. BGHSt 24, 213, 217; BGH NStZ 2001, 143, 145). - BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …
- BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18
Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation …
- LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur …
- BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche …
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02
Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines …
- BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest
- BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs: …
- BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05
Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts …
- BGH, 22.06.2011 - 5 StR 202/11
Notwehr (Absichtsprovokation; Einschränkung des Notwehrrechts); Körperverletzung …
- OLG Karlsruhe, 15.08.2002 - 2 Ss 262/00
Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung: Strafbarkeit des …
- OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21
Beweislast für Notwehrlage
- BGH, 10.05.2001 - 3 StR 45/01
Fahrlässige Körperverletzung; Vorhersehbarkeit und Zumutbarkeit; Ausnahmen von …
- BGH, 31.01.2024 - AK 1/24
Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Grausamkeit; …
- OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05
Notwehr, Notwehrlage, Putativnotwehr, Herbeiführen der Notwehrlage
- KG, 26.11.2008 - 4 Ws 84/08
Körperverletzung: Rechtlicher Hinweis auf eine in der Anklageschrift nicht …
- VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036
Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier: …
- KG, 04.07.2002 - KartVerg 8/02
AG darf Bietern erst nach Auftragserteilung Rechtsform vorschreiben
- AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Gewalt- oder Roheitsdelikt …
- KG, 13.08.2002 - KartVerg 8/02
- ArbG Hamburg, 01.08.2002 - 15 Ca 48/02
Verzugszinsen für Lohnforderungen - Arbeitnehmer sind Verbraucher iSv §§ 13, 288 …
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Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00 |
Kanther-Akten
§ 23 EGGVG, Aktenherausgabeverlangen eines Bundestags-Untersuchungsausschusses gegenüber einem Land (Art. 44 Abs. 3 GG) erfolgt im Rahmen der Strafrechtspflege, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft: Ablehnung ist Justizverwaltungsakt;
§§ 40, 50 Nr. 1 VwGO
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 GVG; § 17a GVG; § 23 EGGVG; Art. 44 GG
Untersuchungsausschuß; Amtshilfe; Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens; Rechtsweg; Begriff des Verwaltungsaktes bei § 23 EGGVG - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Untersuchungsausschuß - Amtshilfe - Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten - Laufendes Ermittlungsverfahren - Rechtsweg
- ra.de
- rechtsportal.de
EGGVG § 23; GVG §§ 17, 17a
Rechtsweg bei Akteneinsicht eines Untersuchungsausschusses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"
- lexetius.com (Pressemitteilung)
BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem Spendenuntersuchungsausschuß des Bundestages und dem Hessischen Staatsministerium der Justiz über die "Kantherakten"
Papierfundstellen
- BGHSt 46, 261
- NJW 2001, 1075
- NJW 2001, 1077
- MDR 2001, 830
- NStZ 2001, 389
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
§ 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHSt 44, 107, 112, 113; BGHZ 105, 395 ff.; vgl. zum Rechtsweg auch BVerwG NJW 2000, 160 ff., 162).Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).
- BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98
Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
§ 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHSt 44, 107, 112, 113; BGHZ 105, 395 ff.; vgl. zum Rechtsweg auch BVerwG NJW 2000, 160 ff., 162).Nicht genügend ist, daß von der Maßnahme von der Strafjustiz hinzunehmende Folgen für das Strafverfahren ausgehen, wie ein Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen zeigt, z. B. bei der Verweigerung einer sozialrechtlichen Auskunft für strafprozessuale Zwecke nach § 68 SGB-X durch eine Sozialbehörde, bei der auf § 5 Abs. 2 StUG gestützten Sperrerklärung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BGHSt 44, 107, 116) oder bei dem Streit über die Wirksamkeit einer Sperrerklärung im Rahmen von § 96 StPO (BGHSt 44, 107 ff.).
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86
Lappas
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.). - BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die …
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
Rn. 9 Die Gewährung von Akteneinsicht in Strafsachen ist weitgehend in der Strafprozeßordnung geregelt, so unter anderem für Verteidiger (§ 147 StPO), für Privatkläger und Nebenkläger (§§ 385 Abs. 3, 397 Abs. 1 Satz 2 StPO), für den Verletzten (§§ 406 e Abs. 4 Satz 2 i.V. m. § 161 a Abs, 3 Satz 2 - 4 StPO; vgl. BGHSt 39, 112 ff.) sowie verfahrensunbeteiligte Dritte (vgl. die Neuregelung der §§ 474 ff. StPO durch das StVÄG 1999 vom 2. August 2000 - BGBl. I 1253). - BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz …
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.). - OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92
Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
Schon dies spricht dafür, daß die Entscheidung darüber, ob diese herauszugeben sind, eine Maßnahme der Strafrechtspflege im Rahmen von § 23 EGGVG ist (…vgl. Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. Rdn. 27, Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. Rdn. 17 b jeweils zu § 23 EGGVG, Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 40;… Laufhütte aaO Rdn. 21 jeweils zu § 147 StPO; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50; OLG Celle WM 1992, 804 ff. m. Anm. Stützle in WUB VII C § 23 EGGVG 1.92; KG NJW-RR 1991, 1085). - BGH, 15.11.1988 - IVa ARZ (VZ) 5/88
Überprüfung von Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
§ 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHSt 44, 107, 112, 113; BGHZ 105, 395 ff.; vgl. zum Rechtsweg auch BVerwG NJW 2000, 160 ff., 162). - VerfG Hamburg, 19.07.1995 - HVerfG 1/95
Scherf hält den Daumen auf den Akten
Auszug aus BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 216/95
Deutscher Bundestag; Untersuchungsausschuss; Auskunftsverweigerungsrecht
- KG, 08.05.1990 - 1 VA 7/89
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 7 B 73/85
Herausgabe von Ermittlungsakten an einen Untersuchungsausschuss
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1990 - 5 A 1974/89
Paralmentarischer Untersuchungsausschuß; Herausgabe von Beweismitteln ; …
- FG München, 15.12.1992 - 16 K 2542/92
Untersuchungsausschuss zur Aufklärung möglichen Fehlverhaltens früherer oder …
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …
Der Senat hielte es zudem für erwägenswert, die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden ganz speziell und außergewöhnlich gelagerten Fall in erweiterter Auslegung des § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO (bzw. nach § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. auch § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO) oder gemäß § 23 EGGVG (vgl. BGHSt 46, 261; BVerfGE 63, 45, 66) sofortiger gerichtlicher Überprüfbarkeit zu unterwerfen. - OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13
Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten …
Rn. 33 Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG ist vorliegend eröffnet, da die seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beabsichtigte Gewährung von Akteneinsicht eine Maßnahme zur Regelung einer Angelegenheit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2001, 2 ARs 355/00, zitiert nach juris, Rdnr. 7). - BGH, 30.07.2025 - 5 ARs 10/24
Entscheidungen in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren und Zuständigkeit …
Rn. 18 (1) Die Strafrechtspflege erfasst zwar nicht nur Maßnahmen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellen; erfasst werden auch die damit in Zusammenhang stehenden allgemeinen und besonderen Tätigkeiten der Justizbehörden zur Ermöglichung und geordneten Durchführung der Strafverfolgung und -vollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00, NStZ 2001, 389).Denn für die Einordnung einer Maßnahme als Justizverwaltungsakt genügt es nicht, wenn diese mittelbare Auswirkungen auf eines der in § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00, NStZ 2001, 389 mwN).
- BGH, 27.07.2017 - 2 ARs 188/15
Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff: …
Zwar hat der Senat den Beschwerdeführern das rechtliche Gehör nicht gewährt, indem er ihre Beschwerden als unzulässig verworfen und deshalb nicht zur Sache entschieden hat; denn diese sind nach Zulassung durch das Oberlandesgericht gemäß § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00, BGHSt 46, 261, 262), form- und fristgerecht eingelegt worden und auch im Übrigen zulässig. - VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der …
Überdies seien nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 Ars 355/00 -) zu den Angelegenheiten der Strafrechtspflege nicht nur Tätigkeiten zu rechnen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellten.Derartige Überlegungen und Entscheidungen berühren bei noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren den Kernbereich der Strafrechtspflege und können allgemeinem Verwaltungshandeln nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 -, BGHSt 46, 261-266, Rn. 11).
Überdies seien nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 Ars 355/00 -) zu den Angelegenheiten der Strafrechtspflege nicht nur Tätigkeiten zu rechnen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellten.
Derartige Überlegungen und Entscheidungen berühren bei noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren den Kernbereich der Strafrechtspflege und können allgemeinem Verwaltungshandeln nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 -, BGHSt 46, 261-266, Rn. 11).
- OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07
Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine …
Dass gegen Entscheidungen des Vergabesenats grundsätzlich keine Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof statthaft sind, ändert an der Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde in Fragen der Zuständigkeit nach § 17a GVG nichts (vgl. BGH NStZ 2001, 389 m. Anm. Katholnigg zum insoweit ähnlichen Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG). - OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 20 VA 11/06
Rechtsweg: Gerichtliche Überprüfung einer Verfügung betreffend die Streichung aus …
§ 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 2001, 389).Zwar gelten die §§ 17 ff GVG nach überwiegender Ansicht auch im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG entsprechend (…vgl. Zöller/Gummer, a.a.O., Vor §§ 17-17b GVG Rz. 11;… Kissel/Mayer, a.a.O., § 17 GVG Rz. 6a; vgl. auch BGH NStZ 2001, 389; NJW-RR 2005, 142).
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 12.01.2001 (NStZ 2001, 389, mit insoweit zustimmender Anmerkung von Katholnigg NStZ 2001, 390/391;… vgl. auch ders., a.a.O., § 17a GVG Rz. 7) ausgeführt, dass er Bedenken an einer Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Hinblick auf § 29 Abs. 1 EGGVG angesichts des Wortlauts des § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zurückstelle.
- OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von …
Überdies ist die zu gewährende Akteneinsicht unzweifelhaft aufgrund ihrer funktionellen Einordnung im Rechtsgefüge als Maßnahme der Strafrechtspflege anzusehen (BGHSt 46, 261 [265]).Rn. 27 Die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges nach § 23 EGGVG ist bereits grundsätzlich geklärt (BGHSt 46, 261).
- BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07
Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsbehelfe gegen die Streichung aus der Liste …
Dem Präsidenten des Landgerichts sind keine spezifischen justizmäßigen Aufgaben übertragen, die eines der in § 23 Abs. 1 EGGVG enumerativ aufgeführten Rechtsgebiete betreffen; es ist daher nicht erforderlich, die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte aus Gründen der Sachnähe zu erweitern und aus der Kompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugliedern (vgl. BGHZ 105, 395, 399; BGHSt 44, 107, 112 f., BGHSt 46, 261, 262 f.). - OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen …
a) Bei der - wie vorliegend - durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Verfahrens gewährten Akteneinsicht an eine Behörde, die nicht Verfahrensbeteiligte ist, handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. BGHSt 46, 261; AG Verden, JurBüro 1987, 571; AG Osnabrück NdsRpfl 1990, 156; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11), sodass für die Geltendmachung einer Aktenversendungsauslage grundsätzlich nicht das GKG, sondern nach § 1 JKGBbg die JVKostO unter Verweis auf die KostO herangezogen werden müsste (vgl. AG Duisburg, DOK 1972, 533; AG Bonn, JVBl 1972, 118; AG Osnabrück, NdsRpfl 1990, 156).Dies steht der Behandlung des Begehrens der Beschwerdegegnerin als Ersuchen um Amtshilfe aber nicht entgegen (vgl. OLG Celle, MDR 1990, 360; BGHSt 46, 261) und hat allenfalls Bedeutung für den eröffneten Rechtsweg, sofern dem Ersuchen nach Akteneinsicht nicht stattgegeben würde.
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08
Zuständigkeit des Vergabesenats
- OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe: Gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2021 - 2 E 13/21
- VGH Hessen, 07.09.2018 - 8 E 2283/17
Rechtsweg bei der Überprüfung von Maßnahmen des Bundeskriminalamtes
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 13/08
Zum Festhalten an der Zuständigkeit des Vergabesenats unter Berücksichtigung der …
- OLG Brandenburg, 24.07.2013 - 11 VA 12/13
Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Zulässigkeit eines eine Auskunft über …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 10 A 10561/22
Informationenzugang betreffend den rheinland-pfälzischen Justizvollzug bezüglich …
- OLG Frankfurt, 19.03.2001 - 3 VAs 48/00
Grundsätze für die Herausgabe von strafrechtlichen Ermittlungsakten an einen …
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10
Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines …
- OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/07
Ansetzbarkeit einer Aktenversendungspauschale bei Aktenversendung auf Antrag in …
- OLG Schleswig, 20.12.2021 - 2 VAs 9/21
- OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2023 - 2 O 5/23
Rechtsweg für das Begehren auf Einstellung staatsanwaltlicher …
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10
Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem …
- OLG Hamm, 27.01.2025 - 1 VAs 76/24
- BayObLG, 09.03.2026 - 101 VA 252/23
Insichprozess, Antragsbefugnis, Staatskasse, Berufsbetreuervergütung, …
- VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20
Herausgabe von Ermittlungsakten durch die Landesregierung an einen …
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