Rechtsprechung
| BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00 |
DDR-Grenzplanung
§ 27 StGB, Verneinung von Beihilfe bei berufstypischen "neutralen" Handlungen: "straflose Mitwirkung"
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 27 StGB; § 212 StGB; § 224 StGB (a.F.)
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur Beihilfe; Straflose Mitwirkung; Solidarisierung; Förderung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- nomos.de
, S. 47
§§ 27, 212, 224 StGB
Tötung bzw. Verletzung von Flüchtlingen durch Minen/Beihilfe/Mitwirkung bei der Erstellung der Befehle zur DDR-Grenzsicherung - Wolters Kluwer
Grenzsicherung der DDR - Mitwirkung bei der Befehlserstellung - Beihilfe zur Tötung durch Minen - Beihilfe zur Verletzung durch Minen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 27, 212, 224 (a.F.)
Beihilfe zur Tötung und Verletzung an der Grenze der ehemaligen DDR durch Befehle zur Grenzsicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
StGB AT, Teilnahme, Beihilfe durch berufstypische äußerlich "neutrale" Handlungen
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2409
- NStZ 2001, 364
- NJ 2001, 322
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (11)
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Rn. 13 b) Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136; BGH StV 1981, 72, 73; 2000, 492, 493), ohne daß sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muß (…st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8; BGH StV 2000, 492, 493 jeweils m.w.N.).Die Hilfeleistung muß auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt schon die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGHSt 28, 346, 348; BGH StV 2000, 492, 495 m.w. N.).
So stellt beispielsweise nicht jede Mitwirkung eines Arbeitnehmers beim Umsatz in Kenntnis der diesem nachfolgenden Umsatzsteuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen (…vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3) oder jede Tätigkeit eines Bankangestellten im Zusammenhang mit einem Kapitaltransfer ins Ausland zugunsten von Kunden, die ihre Kapitalerträge den Finanzbehörden gegenüber verheimlichen (vgl. BGH StV 2000, 492), bereits Beihilfe zu dem Steuervergehen dar (…vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 zur Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei der Erstellung eines Anlageprospektes, der zu betrügerischen Zwecken verwendet wird).
Ihre eigenen Beiträge hatten jedoch jeweils eine eigenständige Bedeutung; sie blieben auch ohne die strafbaren Handlungen der Haupttäter "sinnvoll" (…vgl. Roxin aaO § 27 Rdnr. 17) und können hiervon losgelöst rechtlich beurteilt werden (…vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3; BGH StV 2000, 492, 494).
- BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88
Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung - …
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
So stellt beispielsweise nicht jede Mitwirkung eines Arbeitnehmers beim Umsatz in Kenntnis der diesem nachfolgenden Umsatzsteuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3) oder jede Tätigkeit eines Bankangestellten im Zusammenhang mit einem Kapitaltransfer ins Ausland zugunsten von Kunden, die ihre Kapitalerträge den Finanzbehörden gegenüber verheimlichen (vgl. BGH StV 2000, 492), bereits Beihilfe zu dem Steuervergehen dar (…vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 zur Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei der Erstellung eines Anlageprospektes, der zu betrügerischen Zwecken verwendet wird).Der Bundesgerichtshof hat daher in Fällen derartiger berufstypisch "neutraler" Handlungen folgende Grundsätze aufgestellt: Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag in jedem Fall als strafbare Beihilfehandlung zu werten (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3, 20; BGH StV 2000, 493).
Ihre eigenen Beiträge hatten jedoch jeweils eine eigenständige Bedeutung; sie blieben auch ohne die strafbaren Handlungen der Haupttäter "sinnvoll" (…vgl. Roxin aaO § 27 Rdnr. 17) und können hiervon losgelöst rechtlich beurteilt werden (vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3; BGH StV 2000, 492, 494).
- BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Rn. 4 Die konkrete Durchführung der Grenzsicherung an der innerdeutschen Grenze durch die Grenztruppen der DDR (vgl. hierzu BGHSt 45, 270, 272, 274) erfolgte im Tatzeitraum auf den verschiedenen Kommandoebenen durch jährliche Grundsatzbefehle.Für die rechtliche Bewertung der Tatbeiträge der Angeklagten bedarf es daher hier nicht der Entscheidung, ob die für den Erlaß der Jahresbefehle 40 verantwortlichen Kommandeure des Grenzkommandos Nord in Bezug auf die Tötung oder Verletzung von Flüchtlingen durch Minensperren in ihrem Grenzbereich als (mittelbare) Täter (vgl. hierzu BGHSt 40, 218; 44, 204; 45, 270) oder ihrerseits (nur) als Gehilfen anzusehen sind.
- BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer …
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
So stellt beispielsweise nicht jede Mitwirkung eines Arbeitnehmers beim Umsatz in Kenntnis der diesem nachfolgenden Umsatzsteuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen (…vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3) oder jede Tätigkeit eines Bankangestellten im Zusammenhang mit einem Kapitaltransfer ins Ausland zugunsten von Kunden, die ihre Kapitalerträge den Finanzbehörden gegenüber verheimlichen (vgl. BGH StV 2000, 492), bereits Beihilfe zu dem Steuervergehen dar (vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 zur Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei der Erstellung eines Anlageprospektes, der zu betrügerischen Zwecken verwendet wird).Der Bundesgerichtshof hat daher in Fällen derartiger berufstypisch "neutraler" Handlungen folgende Grundsätze aufgestellt: Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag in jedem Fall als strafbare Beihilfehandlung zu werten (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3, 20; BGH StV 2000, 493).
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Für die rechtliche Bewertung der Tatbeiträge der Angeklagten bedarf es daher hier nicht der Entscheidung, ob die für den Erlaß der Jahresbefehle 40 verantwortlichen Kommandeure des Grenzkommandos Nord in Bezug auf die Tötung oder Verletzung von Flüchtlingen durch Minensperren in ihrem Grenzbereich als (mittelbare) Täter (vgl. hierzu BGHSt 40, 218; 44, 204; 45, 270) oder ihrerseits (nur) als Gehilfen anzusehen sind. - BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78
Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Die Hilfeleistung muß auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt schon die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGHSt 28, 346, 348; BGH StV 2000, 492, 495 m.w. N.). - BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96
Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes; …
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Rn. 13 b) Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136; BGH StV 1981, 72, 73; 2000, 492, 493), ohne daß sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muß (…st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8; BGH StV 2000, 492, 493 jeweils m.w.N.). - BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98
Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Für die rechtliche Bewertung der Tatbeiträge der Angeklagten bedarf es daher hier nicht der Entscheidung, ob die für den Erlaß der Jahresbefehle 40 verantwortlichen Kommandeure des Grenzkommandos Nord in Bezug auf die Tötung oder Verletzung von Flüchtlingen durch Minensperren in ihrem Grenzbereich als (mittelbare) Täter (vgl. hierzu BGHSt 40, 218; 44, 204; 45, 270) oder ihrerseits (nur) als Gehilfen anzusehen sind. - BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93
Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Das Landgericht hat in Bezug auf die den Verfahrensgegenstand bildenden Tötungs- und Verletzungshandlungen zu Recht ein Hilfeleisten durch die Angeklagten im Sinne des § 27 StGB verneint, so daß bereits aus diesem Grund eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Beihilfe zum Totschlag bzw. zur (schweren) Körperverletzung ausscheidet (§§ 315 Abs. 1 EGStGB, 2 Abs. 3 StGB; vgl. BGHSt 40, 169, 174). - BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94
Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive …
Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Rn. 13 b) Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136; BGH StV 1981, 72, 73; 2000, 492, 493), ohne daß sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muß (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8; BGH StV 2000, 492, 493 jeweils m.w.N.). - BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80
Strafschärfende Bewertung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - …
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Die Hilfeleistung muss auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt schon die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN). - BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
"Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig
Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist - bei Erfolgsdelikten - grundsätzlich jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410 mwN). - BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10
Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung: …
Dabei leistet auch derjenige dem Täter Hilfe, der die Tatförderung eines (weiteren) Gehilfen unterstützt (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410;… vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, aaO S. 333 mwN).
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500;… vgl. die weiteren Nachweise bei Cramer/Heine in Schönke/Schröder, aaO § 27 Rdn. 8;… Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 1 Fn. 1) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich. - BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Form kausal wird, ist nicht notwendig (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 257). - BGH, 20.08.2024 - 5 StR 326/23
Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof …
ee) Schließlich steht der Bewertung der Tathandlungen der Angeklagten als strafbare Beihilfe auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten (berufstypisch) neutralen Handlungen mit "Alltagscharakter" (vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN; vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178 mwN; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f. jeweils mwN) entgegen.Hat die geförderte Handlung nicht ausschließlich deliktische, sondern auch legale Bestandteile, wird dadurch eine strafbare Beihilfe ausgeschlossen, wenn sich der Beitrag des Gehilfen auf die legalen Bestandteile beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Die Hilfeleistung muss auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt schon die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN).Vielmehr bedarf es in Fällen, die sog. neutrale Handlungen betreffen, einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22).
- LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Zwar kann auch derjenige dem Täter Hilfe leisten, der seinerseits die Tatförderung eines (weiteren) Gehilfen unterstützt ("Beihilfe zur Beihilfe"; BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00 -, juris Rn. 12). - LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …
Die Angeklagte unterstützte durch ihr beschriebenes Handeln die Verantwortlichen in S. hierbei und leistete damit Hilfe zur Tatförderung anderer Gehilfen, wobei es sich bei der sog. "Beihilfe zur Beihilfe" um Beihilfe zur Haupttat handelte (BGH, Urteil vom 08.03.2001 - 4 StR 453/00 -, juris). - OLG München, 28.01.2016 - 29 U 2798/15
Keine Täter- oder Teilnehmerhaftung eines Videoclip-Plattformbetreibers
Denn unter diesen Voraussetzungen verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten; anderenfalls kommt straflose Mitwirkung in Betracht (vgl. BGH NJW 2001, 2409 [2410]). - BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt …
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben
- BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive …
- LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03
Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom …
- BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung; …
- OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21
Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten; …
- BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12
Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung …
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 152/20
Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten …
- BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21
Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt
- BGH, 16.07.2025 - 4 StR 482/24
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17
Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht …
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 618/25
Änderung des Schuldspruchs durch Schuldigspreichen des Angeklagten zur Beihilfe …
- BGH, 22.12.2015 - 2 StR 419/15
Beihilfe (psychische Beihilfe durch Tun: Vermittlung eines Gefühls der …
- BGH, 10.07.2025 - 3 StR 496/23
Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin
- BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe …
- BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 23.16
Vorabentscheidung; Außengrenze; Beförderungsunternehmer; Beihilfe zur unerlaubten …
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
- BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18
Beihilfe (Definition); Strafzumessung (Strafrahmenwahl in Fällen, in denen das …
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 3735/16
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
- BGH, 24.04.2024 - 5 StR 4/24
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach gesetzlicher …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 229/20
Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal: …
- LG Hamburg, 05.03.2025 - 330 O 3/21
Gesamtschuldnerausgleich bei steuerlicher Gesamtschuld aus Cum/Ex-Transaktionen
- BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01
Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 234/20
Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 228/20
Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die …
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 25.16
EuGH soll Rechtmäßigkeit einer Pflicht von Beförderungsunternehmen zu …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 233/20
Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 227/20
Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen Erwerbsaufwendungen und dem …
- BGH, 26.04.2001 - 4 StR 30/01
Tötungen an der DDR-Grenze; Totschlag; Beihilfe; Grenztruppen; Befehle 101, 80, …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 231/20
Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 157/20
Erfüllen des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Kapitalmarktdelikt durch …
- BGH, 20.07.2021 - II ZR 230/20
Hilfeleisten zur unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Unterrichtung potentieller …
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 2874/16
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1818/16
Sharehoster nicht schadenersatzpflichtig
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1819/16
Voraussetzungen der Teilnehmerhaftung eines Sharehostingdienstes
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1799/16
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
- LG Hamburg, 01.04.2025 - 618 KLs 4/24
Steuerhinterziehung sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch das Betreiben …
- BGH, 15.09.2020 - 5 StR 254/20
Beihilfe durch Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung
- OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen …
- LG Hamburg, 27.06.2017 - 310 O 89/16
Schadensersatzhaftung eines Sharehosting-Dienstes für von den Nutzern begangene …
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00
Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei und der dabei …
- KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06
Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei …
- LG Arnsberg, 25.10.2023 - 7 O 531/22
- AG Blomberg, 02.11.2007 - 1 Ds 363/07
Eröffnung des Hauptverfahrens bzgl. einer Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 2077... Abs. 1; ; BGB § 2085; ; BGB § 2102 Abs. 1; ; BGB § 2271 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2353; ; BGB § 2361; ; EGBGB Art. 24 Abs. 1; ; EGBGB Art. 25; ; EGBGB Art. 28 a.F.; ; EGBGB Art. 220 Abs. 1; ; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 1; ; DDR/ EGZGB § 8 Abs. 2; ; DDR/ RAG § 25 Abs. 2
- rechtsportal.de
Interlokalen Nachlaßspaltung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einziehung eines Erbscheins; Abweichung vom Erbscheinsantrag; Rechtsbeschwerde; Erblasser; Gemeinschaftliches Testament
Verfahrensgang
- AG Erlangen - VI 2673/82
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 4786/99
- BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2409 (Ls.)
- NJW-RR 2001, 950
- FamRZ 2001, 1181
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (16)
- BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95
Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Welches Sachrecht anzuwenden ist, bestimmen die interlokalen Kollisionsregeln, die bereits vor der deutschen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland gegolten haben und deren Fortgeltung als einziges interlokales Privatrecht der Einigungsvertrag voraussetzt (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26).Danach ist die Erblasserin entsprechend Art. 24 Abs. 1, 25 EGBGB a.F. (Art. 220 Abs. 1 EGBGB) nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs beerbt worden, weil sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatte (vgl. BGHZ 131, 22/26).
An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FarftRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471).
- BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FarftRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471).Eine vor dem 1.1.1976 angeordnete Vor- und Nacherbfolge blieb jedoch gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EGZGB in Kraft (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; KG ZEV 1995, 372; OLG Naumburg ZEV 1999, 271;… MünchKomm/Leipold aaO Rn. 228).
- BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FarftRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471).Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlaßteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125).
- BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92
Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Welches Sachrecht anzuwenden ist, bestimmen die interlokalen Kollisionsregeln, die bereits vor der deutschen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland gegolten haben und deren Fortgeltung als einziges interlokales Privatrecht der Einigungsvertrag voraussetzt (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26).Im Erbrecht gilt die Regel, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270/273).
- BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94
Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Die Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die konkrete Auslegung zu keinem anderen Ergebnis führt (BayObLG FamRZ 1996, 440/441). - OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94
Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Werden diese wechselbezüglichen Verfügungen gegenstandslos - hier infolge der Scheidung der Ehe -, so steht der Wirksamkeit des späteren einseitigen Testaments nichts mehr im Wege (RGZ 149, 200/201; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1995, 265;… Palandt/Edenhofer Rn. 15;… MünchKomm/Musielak Rn. 12 jeweils zu § 2271). - KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91
Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass; …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Daher kann in dem gegebenen Fall der Nachlaßspaltung nur entweder ein Erbschein in Anwendung des BGB, der sich nicht auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass i.S. des § 25 Abs. 2 RAG-DDR erstreckt, oder ein Erbschein in Anwendung des ZGB-DDR, der sich lediglich auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass i.S. des § 25 Abs. 2 RAG-DDR erstreckt, oder ein sogenannter Doppelerbschein erteilt werden, der diese beiden Erbscheine vereinigt (vgl. KG Rpfleger 1992, 158/159;… Staudinger/Schilken Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rn. 48;… MünchKomm/Promberger Rn. 25 und 26, Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. Rn. 7 und 8 jeweils zu § 2353; Bestelmeyer Rpfleger 1992, 229/231). - KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96
Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlaßteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125). - BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94
Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Der Antrag muss sich auf einen bestimmten dem Erbschein zu gebenden Inhalt richten (BayObLGZ 1967, 1/8 f.; 1995, 47/50;… MünchKomm/Promberger Rn. 116;… Staudinger/Schilken Rn. 56;… Erman/Schlüter BGB 10. Aufl. Rn. 9;… Palandt/Edenhofer Rn. 11 jeweils zu § 2353). - BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90
Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung; …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
Da zum Nachlass auch ein Grundstück gehört, das in der ehemaligen DDR gelegen ist, weist der Sachverhalt Beziehungen zum Recht der ehemaligen DDR auf, so dass zuerst das anzuwendende Recht zu ermitteln ist (BayObLGZ 1991, 103/104 f.). - BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Frage der Wirksamkeit der …
- OLG Hamm, 01.12.1971 - 15a W 511/71
Einziehung eines über einen Nachlass erteilten gemeinschaftlichen Erbscheines; …
- OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97
Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung; …
- RG, 11.11.1935 - IV 160/35
Zur Auslegung des § 2271 Abs. 1 BGB.
- RG, 25.11.1937 - IV B 34/37
1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Erbscheinsverfahren die Verbindung von …
- KG, 24.11.1970 - 1 W 5191/70
- BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei …
Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmt sich nach dem damals in der Bundesrepublik geltenden interlokalen Kollisionsrecht (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26; JR 2002, 106/107; BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182).An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FamRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182).
Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125; Lorenz DStR 1994, 584/585; Märker ZEV 1999, 245/246).
Daher kann in dem gegebenen Fall der Nachlassspaltung nur entweder ein Erbschein in Anwendung des BGB, der sich nicht auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR erstreckt, oder ein Erbschein in Anwendung des ZGB-DDR, der sich lediglich auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR bezieht, oder ein sogenannter Doppelerbschein erteilt werden, der diese beiden Erbscheine vereinigt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182; KG Rpfleger 1992, 158/159;… Staudinger/Schilken Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rn. 48;… MünchKomm/Promberger Rn. 25 und 26;… Palandt/Edenhofer BGB 61. Aufl. Rn. 7 und 8 jeweils zu § 2353; Bestelmeyer Rpfleger 1992, 229/231).
Der Antrag ist aber nicht auf das in der DDR belegene Grundvermögen beschränkt, und die Beteiligte zu 1 hat ausdrücklich auch die Einziehung des Erbscheins vom 10.7.1995 beantragt, der sich, wie das Landgericht richtig gesehen hat, den Umständen nach nur auf die dem BGB unterliegende Erbfolge beziehen kann; denn wenn bei einem Erbschein ein anderes als das Erbrecht des BGB zugrunde gelegt ist, muss dies angegeben werden; ansonsten wird als Regelfall unterstellt, dass er (allein) auf dem materiellen Erbrecht des BGB beruht (BayObLG FamRZ 2001, 1181/1183;… MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 11).
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2005 - 9 S 109/03
Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) - Kostenerstattung; Rechtswidrigkeit der Hilfe …
Um eine Kollision des Elternrechts mit den staatlichen Aufgaben zum Schutze des Kindes (vgl. § 1666 BGB) zu vermeiden, ist es daher erforderlich, sofern ein Pfleger bestellt wird, das Erziehungsrecht ganz oder teilweise zu entziehen, zumindest aber das Recht, Hilfe zur Erziehung zu beantragen, von den Personensorgeberechtigten auf den (Ergänzungs-) Pfleger zu übertragen, damit sich dessen Sorgeberechtigung auch hierauf erstreckt (…zutreffend Kunkel, aaO, § 27 Rdn. 9;… Wiesner aaO, Vor § 27 Rn. 42 und § 27 Rdn. 13;… Münder u.a., FK-SGB VIII § 27 Rn. 12, 24; offengelassen Senat…, Urt. vom 19.08.2003 - 9 S 225/03 - a.A. OVG Koblenz, Urt. vom 13.04.2000 - 12 A 11123/99 -, FamRZ 2001, 1181; LG Darmstadt, Beschluss vom 16.02.1995 - 5 T 1414/94 -, FamRZ 1995, 1435 [1436] und Schellhorn, SGB VIII, § 27 Rdn 15). - OLG München, 18.09.2019 - 31 Wx 274/19
Nachlassbeschwerde wegen Berichtigung eines Erbscheins
Unrichtig ist der Erbschein auch dann, wenn er vom Antrag abweicht oder auf Antrag eines Nichtbeteiligten erteilt wird, wenn nachträglich keine Genehmigung erfolgt (BayObLG NJW-RR 2001, 950).
- OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und …
Rn. 19 § 2102 Abs. 1 BGB greift allerdings nur dann ein, wenn sich nicht im Wege einfacher oder ergänzender Auslegung des Testaments ein abweichender Wille der Erblasser ergibt (vgl. nur BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; NJW-RR 2001, 950, 953). - OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17
Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein
Wird ein Erbschein erteilt, ohne dass ein wirksamer Antrag vorlag, zwingt dies nur dann nicht zur Einziehung, wenn der Antragsberechtigte die Erteilung nachträglich genehmigt hat (BGH NJW 1989, 984; BayObLG NJW-RR 2001, 950). - OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09
Testamentsauslegung: Auslegungsfähigkeit eines in notarieller Form errichteten …
Für den Aufschub des Vermögensanfalls ist nämlich dann kein Anlass mehr, da die Nacherbeneinsetzung im Regelfall als nur im Interesse des Vorerben verzögerte Erbeinsetzung gewollt sein dürfte (BayObLG NJW-RR 2001, 950 ff. m. w. N.). - FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
Vorliegen von Anschaffungskosten eines Grundstücks durch eine im Rahmen einer …
Die Erbfolge war hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122). - BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01
Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter …
Daher kann entweder ein Erbschein in Anwendung des BGB, der sich nicht auf den in der ehemaligen DDR gelegenen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR erstreckt, oder ein Erbschein in Anwendung des ZGB-DDR, der sich lediglich auf den in der ehemaligen DDR gelegenen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR bezieht, oder ein sogenannter Doppelerbschein beantragt und erteilt werden, der diese beiden Erbscheine vereinigt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182; KG Rpfleger 1992, 158/159;… Staudinger/Schilken Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rn. 48;… MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 25 und 26;… Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 7, § 2369 Rn. 7).
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Rechtsprechung
| KG, 12.09.2000 - 1 W 2112/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGBGB Art. 3 Abs. 3; RAG-DDR § 25 Abs. 2
DDR-Grundstück; Erbeinsetzung bei interlokaler Nachlaßspaltung; Erbengemeinschaft; Miterbenanteil - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EGBGB Art. 3 Abs. 3; RAG -DDR § 25 Abs. 2
Vererbung eines Miterbenanteils an einem in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstück - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Miterbenanteil an Immobilienvermögen in der ehemaligen DDR; Voraussetzungen für eine Nachlassspaltung
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2409 (Ls.)
- NJW 2001, 3060 (Ls.)
- FGPrax 2000, 244
- Rpfleger 2001, 79
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR
Diese hat das Kammergericht gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt (ZEV 2000, 505). - KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in …
Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).Wie der Bundesgerichtshof (in BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622) auf Vorlage des Senats (Rpfleger 2001, 79/80) entschieden hat, tritt eine Nachlassspaltung nicht ein, wenn der nach BGB beerbte Erblasser an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war.
Ob eine letztwillige Verfügung der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht im vollen Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage (vgl. Senat Rpfleger 2001, 79/82 m.w.N.).
Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).
Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).
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