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Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 14.05.2002 | OLG Naumburg, 23.04.2002

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2001 - 4 StR 379/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2291
BGH, 20.12.2001 - 4 StR 379/01 (https://dejure.org/2001,2291)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 StR 379/01 (https://dejure.org/2001,2291)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 379/01 (https://dejure.org/2001,2291)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 67 b Abs. 1 Satz 1 StGB ; § 62 StGB; § 1896 BGB
    Besondere Umstände, die eine Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel rechtfertigen (Betreuungsmaßnahmen); Verhältnismäßigkeit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 67 b Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit - Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringungsanordnung - Psychiatrisches Krankenhaus - Bewährung - Aussetzung der Vollstreckung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Unterbringung wegen angeordneter Betreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 b Abs. 1
    Bewährung bei Betreuung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2573 (Ls.)
  • NStZ 2002, 367
  • FamRZ 2002, 1556
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 99/97

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung aus Gründen der …

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 379/01
    Es hätte daher hier näherer Erörterung bedurft, ob die vom Angeklagten ausgehende Gefahr sich nicht durch entsprechende Betreuungsmaßnahmen abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen läßt, daß ein Verzicht des Vollzugs der Maßregel gewagt werden kann (vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 290).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines …

    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ 2002, 367; BGH NStZ-RR 1997, 290 f.) und durch geeignete Weisungen im Rahmen der Bewährung (§ 268a Abs. 2 StPO) und der mit ihr verbundenen Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.

    Dies gilt umso mehr, als sich der Angeklagte trotz seines Zustandes bis zur Begehung der verfahrensgegenständlichen Taten weitgehend straffrei geführt hat und auch danach ohne weitere relevante Auffälligkeiten auf freiem Fuß verblieben ist (vgl. BGH NStZ 2002, 367; BGH NStZ-RR 1997, 290 f.).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02

    Aufklärungspflicht; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Insbesondere wäre so das vom Landgericht gegen eine Aussetzung der Maßregel (§ 67 b StGB) herangezogene Argument nicht zu gewährleistender vollständiger ärztlicher Behandlung während der Strafhaft zu entkräften (vgl. auch BGH NStZ 2002, 367).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 346/02

    Einstellung des Verfahrens wegen einer Tat, bei der die zu erwartende Strafe oder …

    Schließlich hätte der Umstand der im November 2001 vom Amtsgericht Wedding angeordneten Betreuung des Angeklagten (UA S. 9) bei der Prüfung einer Aussetzung der Maßregel bedacht und erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 2002, 367).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

    Durch die Einschaltung des Betreuers wird der Betroffene lediglich anderen - einwilligungsfähigen - Untergebrachten gleichgestellt (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2002, 367).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    (1) Die Rechtsprechung und Teile des Schrifttums vertreten die Ansicht, die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei bei Vorliegen der in § 63 StGB genannten Voraussetzungen und Wahrung des (auch) in § 62 StGB verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zwingend zu verhängen; im Hinblick auf die Gesetzgebungsgeschichte, kriminalpolitische Erwägungen sowie die auf den Zeitpunkt des Schlusses der Hauptverhandlung bezogene Gefährlichkeitsprognose sei dagegen der eine Erforderlichkeitsprüfung umfassende Subsidiaritätsgrundsatz nicht schon bei der Anordnung der Maßregel zu prüfen, vielmehr müsse erst in Zusammenhang mit der Entscheidung, ob die Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden könne, erörtert werden, ob andere Maßnahmen der Gefährlichkeit des Täters in ausreichendem Maße entgegenwirken (vgl. aus der Rechtsprechung nach dem 2. StrRG : BGHSt 34, 313/316 f.;… BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4, § 63 Gefährlichkeit 6, 28; BGH NJW 1978, 599; BGH NStZ 1992, 538/539; 2000, 470/471; 2002, 367 = FamRZ 2002, 1556 m. Anm. Bienwald; BGH NStZ-RR 1997, 290 ; BGH StV 2001, 679 ; BGH bei Holtz MDR 1985, 979 ; BGH Urteil v. 14.2.2001 - 3 StR 455/00 sowie Beschluss v. 25.4.2001 - 1 StR 68/01;… SK/Horn StGB Stand April 2003 § 61 Rn. 16, § 63 Rn. 18 f., § 67b Rn. 2;… Schönke/Schröder/Stree aaO. § 63 Rn. 19;… Lackner/Kühl aaO. § 63 Rn. 11;… a. A.: BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 5;… LK/Hanack aaO. Vor §§ 61 ff. Rn. 61 ff., § 63 Rn. 82 ff.;… LK/Horstkotte aaO. 10. Aufl. § 67b Rn. 5 ff.;… Nomos Kommentar zum StGB/Böllinger Stand November 2003 § 63 Rn. 108 ff.; Müller-Dietz NStZ 1983, 145/149; Frisch ZStW 102 [1990], 343/378 m. w. N.; einschränkend auch BGH NStZ 2002, 590/592; BGH NStZ-RR 2000, 138 ; BGH MDR 1991, 1188/1189 [zur Anordnung gegen einen Jugendlichen]).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1650
BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02 (https://dejure.org/2002,1650)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.2002 - 1Z BR 59/02 (https://dejure.org/2002,1650)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 1Z BR 59/02 (https://dejure.org/2002,1650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 14; ; ZPO § 127; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 14; ZPO § 127 § 574 Abs. 1
    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren bei Zulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der im FGG-Verfahren ergangenen Beschwerdeerstentscheidung des Landgerichts; Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Prozesskostenhilfeverfahren; Gesetzesänderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2573
  • MDR 2002, 1146
  • FGPrax 2002, 182
  • BayObLGZ 2002, 147
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im …

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02
    Soweit daher Vorschriften der ZPO ein Rechtsmittel ausschließen oder die Statthaftigkeit des Rechtsmittels von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen, z.B. bei der Rechtsbeschwerde gemäß §§ 574 ff. ZPO von der Zulassung durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll, sind auch diese für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden (BayObLG Beschluss des 3. Zivilsenats vom 21.3.2002, BayObLGZ 2002, 89; Demharter NZM 2002, 233/235).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02
    Der Große Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat mit Beschluss vom 4.12.1991 (BayObLGZ 1991, 414 und seither st. Rspr.) entschieden, dass in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts nicht statthaft ist, mit der die Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt wurde.
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 102/04

    Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe in …

    Die Zwei-Wochen-Frist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG sei im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorrangig und verdränge auch bei der sofortigen Beschwerde gegen PKH-Entscheidungen eine entsprechende Anwendung der durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) zum 1. Januar 2002 eingeführten Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 433; OLG Dresden FamRZ 2005, 1188, 1189 und 2004, 1979 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 450 f.; OLG Celle FGPrax 2003, 30; BayObLG NJW 2002, 3262 f. und NJW 2002, 2573;… Zimmermann Festschrift für Musielak 2004, 729, 737; Demharter NZM 2002, 233, 236 und BGH-Report 2004, 840;… Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 14 Rdn. 4, 34 a;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 14 FGG Rdn. 7; a.A.: Decker NJW 2003, 2291, 2293; Zimmer, FamRZ 2005, 1145, 1146; differenzierend Philippi, NJW-Sonderheft BayObLG 2005, 60, 61 f.).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Insoweit ist die weitere Beschwerde jedoch unzulässig, weil sie vom Landgericht nicht zugelassen wurde (vgl. BayObLGZ 2002, 147/148 = NJW 2002, 2573).
  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG …

    a) Für den vorliegenden Fall bedeutet dies insbesondere, daß die Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, mithin nach einer Zulassung durch das Landgericht, eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 147, 148; BayObLG, FamRZ 2002, 1713, 1714; vgl. auch BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLGZ 2002, 89, 92 jeweils für das Verfahren der Richterablehnung; BayObLGZ 2002, 274, 275 für die Verweisung in § 13a Abs. 3 FGG; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1375; KG, NZM 2003, 816; OLG Frankfurt a.M., FGPrax 2003, 175; Demharter, NZM 2002, 233, 235, 236;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 49 Rdn. 83;… Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 14 FGG Rdn. 35).

    Es verbleibt vielmehr bei den eigenen Zuständigkeitsregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLGZ 2002, 147, 148;… Keidel/Zimmermann, aaO, § 14 Rdn. 35;… ders., in Festschrift für Musielak, aaO, S. 729, 739; Demharter, NZM 2002, 233, 236).

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig …

    Die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe richtet sich auch im FGG-Verfahren nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO (vgl. BayObLGZ 1991, 414; 2002, 147).

    Statthaft ist hier allenfalls, entsprechend der Rechtsbeschwerde im Zivilprozess (§ 574 Abs. 1 ZPO), die zulassungsbedürftige sofortige weitere Beschwerde (vgl. BayObLGZ 2002, 147/148; FamRZ 2002, 1713/1714).

  • OLG Dresden, 18.03.2004 - 22 WF 3/04

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

    Diese Verweisung bedeutet aber nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, wohingegen sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Frist und Form sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG (§§ 19 ff. FGG) richtet (vgl. BayObLG, NJW 2002, 2573; OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450, 451; OLG Bamberg, NJW-RR 2003, 1163; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 175;… Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34 a).

    Dabei werden die für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften nur durch diejenigen für entsprechend anwendbar erklärten ZPO-Vorschriften verdrängt, welche die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln betreffen (vgl. BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLGZ 2002, 89, 92; BayObLGZ 1991, 414).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im …

    Dabei entspricht für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Rechtsbeschwerde die (sofortige) weitere Beschwerde des § 27 FGG, die ebenso wie die Rechtsbeschwerde des § 546 ZPO auf die Rechtskontrolle beschränkt ist und in etlichen gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen von der Zulassung durch das Beschwerdegericht abhängt (vgl. BayObLG NJW 2002, 2573).

    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2006 - 20 W 108/06

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe …

    Diese Vorschriften sind in den §§ 114 ff. ZPO enthalten und sie gelten auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, während für die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen wie z. B. Form und Frist der Rechtsmitteleinlegung die speziellen Vorschriften des FGG anzuwenden sind (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252).

    Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht eine Erstbeschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Amtsgerichts zurückweist, als auch dann, wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt (BGH NZM 2004, 795; Senat, Beschl. v. 05.11.2002 -20 W 380/02- und vom 02.03.2006 -20 W 66/2006- für das WEG-Verfahren und FGPrax 2003, 175 für das Betreuungsverfahren; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 134;… Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 45, Rdnr. 6;… Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., nach § 43, Rdnr. 28;… Keidel/Zimmermann: FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34;… Zöller/Philippi: ZPO, 25. Aufl., § 127, Rdnr. 51).

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung …

    Von der Verweisung werden auch diejenigen Vorschriften der ZPO erfasst, welche die Statthaftigkeit der Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren regeln (BGH, NJW-RR 2004, 1077; KG, FGPrax 2003, 252; BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLG, BayObLG-Report 1992, 48, 49; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 1 W 1584/72, FamRZ 1973, 330).

    Das führt dazu, dass die Entscheidung des Landgerichts über die Versagung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren nur dann mit der sofortigen weiteren Beschwerde angefochten werden kann, wenn das Landgericht das Rechtsmittel zugelassen hat, §§ 14 FGG, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (…BGH, a.a.O.; KG a.a.O., BayObLG, NJW 2002, 2573; Demharter, NZM 2002, 233, 235;… Zimmermann, a.a.O.;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 14, Rdn. 20f).

  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter …

    Die den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Landgerichts ist beim Senat nicht als Verfahrensgegenstand angefallen (vgl. BayObLGZ 2002, 147); dieser Teil des Entscheidungssatzes (Ziffer IV) bleibt deshalb von der Aufhebung der übrigen Teile des landgerichtlichen Beschlusses unberührt.
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 82/04

    Versäumung der Beschwerdefrist hinsichtlich der Anfechtung der Ablehnung von …

    Die Zwei-Wochen-Frist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG sei im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorrangig und verdränge auch bei der sofortigen Beschwerde gegen PKH-Entscheidungen eine entsprechende Anwendung der durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) zum 1. Januar 2002 eingeführten Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 433; OLG Dresden FamRZ 2005, 1188, 1189 und 2004, 1979 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 450 f.; OLG Celle FGPrax 2003, 30; BayObLG NJW 2002, 3262 f. und NJW 2002, 2573;… Zimmermann Festschrift für Musielak 2004, 729, 737; Demharter NZM 2002, 233, 236 und BGH-Report 2004, 840;… Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 14 Rdn. 4, 34 a;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 14 FGG Rdn. 7; a.A.: Decker NJW 2003, 2291, 2293; Zimmer, FamRZ 2005, 1145, 1146; differenzierend Philippi, NJW-Sonderheft BayObLG 2005, 60, 61 f.).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im …

  • OLG München, 23.08.2006 - 32 Wx 127/06

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des …

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem …

  • OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts …

  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im …

  • BayObLG, 25.11.2004 - 1Z BR 97/04

    Unwirksame letztwillige Verfügung bei Ehescheidung

  • KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde …

  • OLG Celle, 27.02.2003 - 17 W 11/03

    Verpflichtung zur Durchführung der zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen …

  • OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzungen …

  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 11 Wx 54/06

    Abschiebung eines unerlaubt eingereisten Ausländers

  • OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05

    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im …

  • OLG Celle, 27.02.2003 - 17 W 12/03

    Bürgerliches Recht

  • OLG Hamburg, 18.09.2006 - 2 Wx 125/06

    Verwerfung eines Rechtmittels als unzulässig; Neukonzeption des Beschwerderechts

  • BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04

    Auslegung einer Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss des …

  • BayObLG, 05.04.2004 - 3Z BR 255/03

    Betreuungssache; vorläufiger Betreuer; Glaubhaftmachung

  • OLG Hamburg, 04.09.2006 - 2 Wx 125/06

    Beschwerdeinstanz eines Wohnungseigentumsverfahrens: Rechtsmittel gegen die …

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3858
OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UBG § 3; ; UBG § 1 Abs. 1; ; UBG § 3 Abs. 2; ; UBG § 7 Abs. 1; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 304; ; StPO § 112; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 453 c

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des UBG; Materielle Voraussetzung der Sicherungsverwahrung; Unterbringung des Betroffenen ; Voraussetzung der Verbüßung von Strafhaft; Erhebliche gegenwärtige Gefahr; Verweigerung der Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UnterbringungsG LSA; Art. 2, 70, 103 GG; § 66 StGB; § 453c StPO
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung - UnterbringungsG LSA - Verfassungsmäßigkeit - Gesetzgebungskompetenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2573
  • NStZ 2002, 501
  • NStZ 2003, 224 (Ls.)
  • NJ 2002, 490
  • StV 2002, 496
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

    Über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muß rechtskräftig vor der Entlassung des Betroffenen aus Strafhaft entschieden werden (im Anschluß an OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; a.A. OLG Bamberg NStZ 2002, 502 und OLG Naumburg NJW 2002, 2573; 2577).

    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei …

    Verfassungsrechtlich ist es geboten, das Anordnungsverfahren so rechtzeitig einzuleiten, als sichergestellt sein muss, dass das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig (und zwar bis zur Rechtskraft) durchgeführt ist (so wohl auch Würtenberger/Sydow NVwZ 2001, 1201, 1204; a.M. OLG Naumburg B. v. 16.04.2002 - 1 Ws 140/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG SA; dass. B. v. 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 -).
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