Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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ZPO § 121 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 121 Abs. 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Gläubiger einer Lohnpfändung; Notwendigkeit der Beiordnung und Versagung ohne Prüfung des Einzelfalls
- zvi-online.de
ZPO § 121 Abs. 2
Anspruch des Gläubigers auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für Lohnpfändung bei erweiterter Pfändung von Arbeitslohn oder Lohnersatzleistungen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 2
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anwaltsbeiordnung für Lohnpfändung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lawblog.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Urteile, Tag für Tag
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3136
- MDR 2003, 1245
- FamRZ 2003, 1547
- VersR 2004, 1476
- WM 2004, 441
- Rpfleger 2003, 591
Wird zitiert von ... (38)
- BGH, 10.12.2009 - VII ZB 31/09
Beurteilung der Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des …
Die Notwendigkeit der Beiordnung des Rechtsanwalts hängt danach einerseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers und andererseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie ab (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136 = JurBüro 2004, 42).Maßgebend ist die jeweilige Zwangsvollstreckungsmaßnahme, so dass nicht allein darauf abgestellt werden kann, ob die Zwangsvollstreckung insgesamt wenige (dazu BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, aaO) oder erfahrungsgemäß viele rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).
- BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13
Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach …
Dies ist bei den hier in Rede stehenden einfach gelagerten Vollstreckungsmaßnahmen regelmäßig nicht der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, WM 2004, 441 f (Prozesskostenhilfe). - BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Prozesskostenhilfebewilligung mit …
Danach hängt die Notwendigkeit der Beiordnung einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers ab (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; BVerfG, WuM 2011, 352).Der Bundesgerichtshof hat bereits in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (IXa ZB 124/03, aaO) ausgeführt, es liege nahe, dass ein juristisch nicht ausgebildeter Antragsteller bei der Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, insbesondere beim Vorhandensein mehrerer Unterhaltsberechtigter, auch mit Hilfe der Rechtsantragstelle häufig kaum in der Lage sein werde, einen korrekten Antrag zu stellen.
- BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger im Verfahren für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden. - BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im …
Auch wenn bei der Vollstreckung von Unterhaltstiteln die Beiordnung angezeigt sein kann (vgl. insoweit BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136), rechtfertigt dies nicht auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren. - BGH, 11.02.2010 - IX ZB 175/07
Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im …
Die Notwendigkeit der Beiordnung des Rechtsanwalts hängt danach einerseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers und andererseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie ab (BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136;… v. 10. Dezember 2009 - VII ZB 31/09, Rn. 9). - BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Partei der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts, vergewissern kann (…vgl. BVerfG 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - Rn. 17; BGH 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03 - zu II der Gründe, NJW 2003, 3136).. - BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03
Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für …
Der Senat hat die streitige Rechtsfrage, wegen der die Rechtsbeschwerde zugelassen worden ist, bereits in dem Sinne entschieden (BGH, Beschl. vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, z.V.b.), daß bei einer Unterhaltsvollstreckung im Einzelfall zu prüfen ist, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich erscheint. - OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 13 UF 121/19
§ 1666 BGB: Amtsgerichtliche Entscheidung bei Anrufung durch Jugendamt wegen …
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Familiensache unterbleibt wegen fehlender Erforderlichkeit (§ 78 Abs. 2 FamFG), wenn Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache bei Eingang des Gesuchs keinen Anlass mehr zu der Befürchtung geben, der Hilfsbedürftige werde nach seinen persönlichen Fähigkeiten außerstande sein, seine Rechte in dem von ihm eingeleiteten Beschwerdeverfahren sachgemäß wahrzunehmen und die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen (vgl. BGH FamRZ 2003, 1547).Zu diesem Zeitpunkt gaben Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache nach Hinweis des Senates vom 04.06.2019 keinen Anlass mehr zu der Befürchtung, der Hilfsbedürftige werde nach seinen persönlichen Fähigkeiten nicht imstande sein, seine Rechte in dem von ihm eingeleiteten Beschwerdeverfahren sachgemäß wahrzunehmen und die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen (vgl. BGH FamRZ 2003, 1547).
- OLG Saarbrücken, 11.12.2012 - 6 WF 405/12
Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt …
Die Notwendigkeit der Beiordnung des Rechtsanwalts hängt danach einerseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers und andererseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie ab (BGH, FamRZ 2012, 1637; FamRZ 2010, 288; NJW 2003, 3136).Maßgebend ist die jeweilige Zwangsvollstreckungsmaßnahme, so dass nicht allein darauf abgestellt werden kann, ob die Zwangsvollstreckung insgesamt wenige (dazu BGH, NJW 2003, 3136) oder erfahrungsgemäß viele rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten aufweist (BGH, FamRZ 2003, 1921).
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 202/03
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht im Falle einer Zwangsverwaltung
- OLG Brandenburg, 10.07.2019 - 13 UF 121/19
Amtsgerichtliche Entscheidung bei Anrufung durch Jugendamt wegen Inobhutnahme …
- BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der …
- LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05
Prozesskostenhilfe für Mobiliarzwangsvollstreckung: Bewilligungsvoraussetzungen …
- BGH, 29.03.2006 - VII ZB 14/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der …
- BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 215/03
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung
- OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Gewaltschutzverfahren
- LG Saarbrücken, 27.04.2005 - 5 T 106/05
- LG Zweibrücken, 04.03.2009 - 4 T 25/09
Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes in einer Zwangsvollstreckung …
- LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12
Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen: Vorratspfändung von …
- BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 236/03
Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Mobiliarzwangsvollstreckung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - 8 E 532/14
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen eines …
- OLG Schleswig, 14.04.2010 - 2 W 52/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über die Eintragung einer …
- BGH, 10.10.2003 - IXa ZA 7/03
Umfang der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- OLG Stuttgart, 30.08.2010 - 8 W 354/10
Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Verfahren auf …
- LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20
Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Zahlungsklage für abgerechnetes …
- OLG Hamm, 17.06.2011 - 15 W 650/10
Anwaltsbeiordnung bei Verfahrenskostenhilfe für Zwangshypothek
- LAG Köln, 24.01.2013 - 7 Ta 305/12
Gerichtliche Rechtsantragsstelle keine Rechtsberatungsstelle - zum Begriff der …
- LAG Düsseldorf, 06.03.2012 - 3 Ta 98/12
Antrag auf Beiordnung Rechtsanwalt
- LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 3 Ta 582/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts bei substantiierten Einwendungen der Beklagten …
- LG Kassel, 22.08.2008 - 3 T 521/08
Prozesskostenhilfe: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei dem …
- LG Heilbronn, 07.09.2010 - 1 T 260/10
- LG Koblenz, 13.05.2011 - 2 T 232/11
Keine Beiordnung eines Anwalts in der Mobiliarvollstreckung bei fehlender …
- LG Bückeburg, 23.07.2008 - 4 T 62/08
- LG Mainz, 23.08.2007 - 3 T 183/06
Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs aufgrund eines …
- LG Detmold, 01.09.2004 - 3 T 216/04
Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Eintragung einer …
- VG Magdeburg, 14.11.2013 - 3 B 238/13
Abschiebungsanordnung nach Polen; Selbsteintritt aus humanitären Gründen
- LG Köln, 19.12.2003 - 10 T 161/03
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der …
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Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 analog, § 329 Abs. 1 Satz 2, § 890
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 329 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4 analog; ; ZPO § 890
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines geeigneten Vollstreckungstitels; Zulässigkeit eines Verweises auf Akten in Urschrift von Rubrum und Entscheidungsgründen; Formfehlerhaftigkeit eines Beschlusses; Wirksamkeit aus Gründen der Rechtssicherheit
- zvi-online.de
ZPO § 329 Abs. 1 Satz 2, § 313 Abs. 1 Nr. 1 und 4 analog, § 890
Keine Nichtigkeit der Urschrift zur Festsetzung von Ordnungsgeld bei Bezugnahme des Richters auf Rubrum und Tenor der einstweiligen Verfügung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 329 Abs. 1 Satz 2, § 313 Abs. 1 Nr. 1 und 4 analog, § 890
Vollständiges Rubrum für einstweilige Verfügung - ra.de
- rechtsportal.de
Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel in einem zu vollstreckenden Beschluss
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Vollstreckung eines fehlerhaft zustande gekommenen Beschlusses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3136
- MDR 2003, 1316
- GRUR 2004, 975
- FamRZ 2003, 1742
- WM 2003, 1782
- Rpfleger 2003, 598
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente …
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
Nach Ansicht des Senats muß bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, die genaue und eindeutige Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398 = ZIP 2003, 356 …und Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400 = ZIP 2003, 410, jeweils zum Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO).b) Soweit die Urschrift des Beschlusses durch die Formulierung "einrücken wie Bl. ... d.A." auf bestimmte Teile der Akten verweist, werden diese von der Unterschrift des Richters nicht gedeckt, so daß der Beschluß formell fehlerhaft zu Stande gekommen ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO).
Da sie von der Geschäftsstelle veranlaßt werden, enthalten sie keine richterliche Bestätigung und sind folglich allgemein nicht geeignet, den formellen Mangel des Beschlusses zu heilen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO m.w.N.;… OLG Brandenburg aaO).
Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht sie aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihr nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (vgl. BGHZ 114, 315, 326 f; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO).
- BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
Nach Ansicht des Senats muß bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, die genaue und eindeutige Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein (…vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398 = ZIP 2003, 356 und Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400 = ZIP 2003, 410, jeweils zum Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO). - BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
Nichtigkeit wird vor allem dann angenommen, wenn die Unterschrift des Richters als für jede gerichtliche Entscheidung schlechthin konstitutiver Akt versäumt worden und deshalb ein bloßer Entwurf gegeben ist (BGHZ 137, 49, 51 f m.w.N.).
- BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90
Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht sie aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihr nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (vgl. BGHZ 114, 315, 326 f;… BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO). - OLG Brandenburg, 24.11.1997 - 8 W 359/97
Voraussetzungen für eine Vorlage gemäß § 11 Abs. 2 Rechtspflegergesetz (RPflG); …
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
a) Die Frage, ob in der Urschrift eines Beschlusses hinsichtlich des Rubrums und der Entscheidungsformel Verweisungen auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der Akten zulässig sind, ist streitig (vgl. bejahend: OLG Hamm MDR 1999, 316;… MünchKomm-ZPO/Musielak, 2. Aufl. § 329 Rn. 13;… Musielak, ZPO 3. Aufl. § 329 Rn. 19; verneinend: OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 862 für einen Kostenfestsetzungsbeschluß;… Zöller/Vollkommer, aaO § 329 Rn. 34). - OLG Hamm, 28.05.1998 - 4 U 251/97
Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
a) Die Frage, ob in der Urschrift eines Beschlusses hinsichtlich des Rubrums und der Entscheidungsformel Verweisungen auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der Akten zulässig sind, ist streitig (vgl. bejahend: OLG Hamm MDR 1999, 316;… MünchKomm-ZPO/Musielak, 2. Aufl. § 329 Rn. 13;… Musielak, ZPO 3. Aufl. § 329 Rn. 19; verneinend: OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 862 für einen Kostenfestsetzungsbeschluß;… Zöller/Vollkommer, aaO § 329 Rn. 34).
- BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04
Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren
Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht er aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihm nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (…vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZIP 2003, 356, 357; Beschl. v. 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03, WM 2003, 1782, 1783).Nichtigkeit wird vor allem dann angenommen, wenn die Unterschrift des Richters als für jede gerichtliche Entscheidung schlechthin konstitutiver Akt fehlt und deshalb ein bloßer Entwurf gegeben ist (BGHZ 137, 49, 51; BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, aaO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2024 - L 14 R 1046/22
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; …
Formelle Fehler eines Urteils können durch Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten nicht geheilt werden (nach BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 - Rn. 18 gilt dies selbst für beglaubigte Ausfertigungen von Urteilen).Eine solche Verfahrensweise entspricht nicht dem Gesetz (BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 - Rn. 17).
Bei dieser Vorgehensweise wird einer zur Entscheidungsfindung nicht befugten Personen von der Vorsitzenden die Anweisung erteilt, fehlende Angaben nachzuholen, ohne deren Befolgung und konkrete Umsetzung zu kontrollieren und so selbst die Verantwortung zu übernehmen (BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 - Rn. 17).
Rn. 45 Es werden in der Rechtsprechung und Literatur allerdings unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, ob Urteile - Entsprechendes gilt für Gerichtsbescheide und verfahrensbeendende Beschlüsse - auch dann wirksam sein können, wenn in dem vom zuständigen Richter unterschriebenen Dokument zwar ein (vollständiges) Rubrum fehlt, die Verfahrensbeteiligten jedoch aufgrund der im (Urteils-)Dokument erfolgten Bezeichnung sicher ermittelt werden können (…ablehnend insoweit OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.05.2023 - 1 U 44/22 - Rn. 17, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.06.2022 - 5 W 31/22; Beschl. v. 01.12.2020 - 5 W 49/20; Beschl. v. 06.02.2020 - 6 WF 16/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.04.2019 - II-3 UF 4/19; OLG Köln, Beschl. v. 23.06.2020 - II-10 UF 60/20; LSG NRW, Beschl. v. 19.04.2016 - L 6 SF 78/16 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.05.2012 - L 5 AS 1056/12 B PKH; siehe auch BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03;… befürwortend Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 136 Rn. 2, 2a, 3 m.w.N.;… BGH, Beschl. v. 16.10.2007 - VI ZB 65/06 -, juris Rn. 6;… LSG, Urt. v. 20.12.2023 - L 3 R 195/22 -, juris Rn. 26).
(Auch) In einer derartigen Fallkonstellation liegt zur Überzeugung des Senats lediglich eine Verfügung vor, mittels derer die endgültige, nicht mehr vom Richter unterschriebene Fassung des Beschlusses bzw. Urteils erst noch erstellt werden soll (vgl. insoweit auch: BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 - Rn. 17).
Dass diese Verfügung zur Erstellung eines Beschlusses oder Urteils - zumindest dann, wenn kein "offenkundiger, schwerer Fehler vorliegt" - zugleich ein fehlerhaftes, aber wirksames Urteil darstellen könnte, wie dies bisweilen vertreten wird, hält der Senat nicht für überzeugend (a.A. allerdings BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 - Rn. 20 f).
Dies gilt auch für die nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG i.V.m. § 134 Abs. 1 SGG dem Richter vorbehaltenen Bestandteile des Rubrums ("die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Bevollmächtigten nach Namen, Wohnort und ihrer Stellung im Verfahren"; so ausdrücklich: BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 - Rn.15, 21;… weitergehend BGH, Beschl. v. 16.10.2007 - VI ZB 65/06 -, juris Rn. 6) und nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGG für "die Rechtsmittelbelehrung".
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2024 - L 14 R 60/22
Gewährung einer großen Witwenrente; Fehlen der Unterschrift unter einem Urteil; …
Formelle Fehler eines Urteils können durch Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten nicht geheilt werden (nach BGH, Beschluss vom 27.06.2003, IXa ZB 72/03, juris Rdn. 18 gilt dies selbst für beglaubigte Ausfertigungen von Urteilen).Eine solche Verfahrensweise entspricht jedenfalls nicht dem Gesetz; denn bei dieser Vorgehensweise wird einer zur Entscheidungsfindung nicht befugten Person von der Vorsitzenden die (konkludente) Anweisung erteilt, fehlende Angaben nachzuholen, ohne deren Befolgung und konkrete Umsetzung zu kontrollieren und so selbst die Verantwortung zu übernehmen (…vgl. BGH, Urteile vom 09.01.2003, IX ZR 85/02, juris Rdn. 15 und IX ZR 175/02, juris Rdn. 14; Beschluss vom 27.06.2003, IXa ZB 72/03, juris Rdn. 17; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 26.05.2023, 1 U 44/22, juris Rdn. 26, …und Beschluss vom 14.06.2022, 5 W 31/22, juris Rdn. 26).
Vertreten wird ferner, dass die Wirksamkeit des Urteils davon abhängen soll, ob die Verfahrensbeteiligten aufgrund der im (Urteils-)Dokument erfolgten Bezeichnung sicher ermittelt werden können (vgl. zum Ganzen ablehnend OLG Saarbrücken…, Urteil vom 26.05.2023, 1 U 44/22, juris Rdn. 26 …und Beschlüsse vom 14.06.2022, 5 W 31/22, juris Rdn. 26…, vom 06.02.2020, 6 WF 16/20, juris Rdn. 2; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 04.04.2019, II-3 UF 4/19, juris Rdn. 2; OLG Köln…, Beschluss vom 23.06.2020, II-10 UF 60/20, juris Rdn. 2; LSG NRW…, Beschluss vom 19.04.2016, L 6 SF 78/16 ER, juris Rdn. 2; LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29.05.2012, L 5 AS 1056/12 B PKH, juris Rdn. 2; siehe auch BGH, Beschluss vom 27.06.2003, IXa ZB 72/03, juris Rdn. 16 f.;… befürwortend Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 136 SGG, Rdn. 2, 2a m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 16.10.2007, VI ZB 65/06, juris Rdn. 6; LSG NRW…, Urteil vom 20.12.2023, L 3 R 195/22, juris Rdn. 26).
In derartigen Fallkonstellationen liegt zur Überzeugung des Senats lediglich eine Art "Verfügung" vor, mittels derer die endgültige, nicht mehr vom Richter unterschriebene Fassung des Urteils erst noch erstellt werden soll (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 27.06.2003, IXa ZB 72/03, juris Rdn. 17).
Ein derartiges Dokument stellt auch nicht ein zwar fehlerhaftes, aber gleichwohl wirksames Urteil dar (so bei Inbezugnahmen BGH, Beschluss vom 27.06.2003, IXa ZB 72/03, juris Rdn. 20 f.).
Dies gilt auch für die nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG i.V.m. § 134 Abs. 1 SGG dem Richter vorbehaltenen Bestandteile des Rubrums ("die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Bevollmächtigten nach Namen, Wohnort und ihrer Stellung im Verfahren" (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 27.06.2003, IXa ZB 72/03, juris, Rdn. 16 und 21; weitergehend BGH…, Beschluss vom 16.10.2007, VI ZB 65/06, juris Rdn. 6)) und nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGG für "die Rechtsmittelbelehrung".
- BGH, 16.10.2007 - VI ZB 65/06
Anforderungen an die Form eines das Verfahren abschließenden Beschlusses; …
Auch wenn § 329 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht auf § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verweist, ist allgemein anerkannt, dass auch für Beschlüsse die letztgenannte Vorschrift entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - VersR 2002, 464; vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 - NJW 2003, 3136, 3137; OLG Köln BB 2001, 1498; OLG Jena, OLGR 2003, 122). - LG Frankfurt/Main, 08.09.2026 - 12 T 219/26 Mit der Verweisung "pp" erteilt der Richter aber in unzulässiger Weise einer nachgeordneten, zur Entscheidungsfindung nicht befugten Person die Anweisung, die fehlenden Angaben nachzuholen, ohne deren Befolgung zu kontrollieren und dafür selbst die Verantwortung zu übernehmen (BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136, 3137).
Es kann dahingestellt bleiben, ob ausnahmsweise gleichwohl eine wirksame Entscheidung vorliegt, wenn in einer Urschrift auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der Akten verwiesen wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136, 3137).
Da sie von der Geschäftsstelle veranlasst wird, enthält sie keine richterliche Bestätigung und ist folglich allgemein nicht geeignet, den formellen Mangel des Beschlusses zu heilen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136, 3137).
- KG, 29.01.2020 - 3 WF 200/19
Voraussetzungen der Vollstreckung eines gerichtlich gebilligten …
Rn. 10 Es kann hierbei dahinstehen, ob der Billigungsbeschluss des Amtsgerichts vom 1. November 2017 einen wirksamen Vollstreckungstitel darstellt, weil ihm unter Verstoß gegen § 38 Abs. 2 FamFG ein vollständiges Rubrum fehlt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Januar 2011 - 11 UF 212/11 FamRZ 2012, 1080; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 juris) und er zudem nicht den Inhalt der gebilligten Regelung (…Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 156 FamFG, Rn. 69;… Musielak/Borth/Borth/Grandel, 6. Aufl. 2018, FamFG § 86 Rn. 9) und damit die auferlegten Handlungspflichten der Beteiligten enthält. - OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 1 U 44/22
Wesentlicher Verfahrensfehler bei einem Urteil in Urschrift ohne …
Rn. 25 Das mit der Berufung angegriffene Urteil kann bereits aus formalen Gründen keinen Bestand haben, denn es lässt die Nämlichkeit der Parteien nicht hinreichend erkennen und erfüllt schon nicht die Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Urteil (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; vgl. bei verfahrensabschließenden, der Rechtskraft fähigen Beschlüssen: Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.Juni 2022 - 5 W 31/22; Beschluss vom 1.Dezember 2020 - 5 W 49/20; Beschluss vom 6. Februar 2020 - 6 WF 16/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2019 - II-3 UF 4/19, FamRZ 2020, 530; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2020 - II-10 UF 60/20, FamRZ 2020, 1930; siehe auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 juris).Eine solche Verfahrensweise entspricht nicht dem Gesetz (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. November 1997 - 8 W 359/97 -, juris) und konnte die Fehlerhaftigkeit des verkündeten Urteils nicht heilen.
- OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss
Solche weitergehenden Anforderungen, etwa die genaue Bezeichnung der Beteiligten im Beschlusseingang, werden nur an die Wirksamkeit solcher Entscheidungen gestellt, die als Vollstreckungstitel dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136, juris Rn 19 ff.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2025 - L 4 R 975/21 Da die Abschrift von der Geschäftsstelle veranlasst wird, enthält sie auch keine richterliche Bestätigung und ist folglich allgemein nicht geeignet, den formellen Mangel des "Urteils" zu heilen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2024 - L 14 R 1046/22 -, juris, Rn. 40, zur Ausfertigung von Beschlüssen: Bundesgerichtshof , Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 -, juris, Rn. 18).
In rechtlicher Konsequenz dessen ist das rubrumlose "Urteil" nach den Grundsätzen des sogenannten Schein- oder Nichturteils wirkungslos und beendet die Instanz nicht (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken…, Urteil vom 26.05.2023 - 1 U 44/22 -, a.a.O., Rn. 27; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.04.2022 - II-4 UF 75/21 -, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 04.04.2019 - II-3 UF 4/19 -, a.a.O., Rn. 3; bei Kurzrubrum bzw. konkreter Bezugnahme vgl. ablehnend OLG Köln…, Beschluss vom 23.06.2020 - II-10 UF 60/20 -, juris, Rn. 3; befürwortend BGH, Beschlüsse vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 -, juris Rn. 21, …und vom 16.10.2007 - VI ZB 65/06 -, juris, Rn. 6; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 20.12.2023 - L 3 R 195/22 -, juris, Rn. 26).
- OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08
Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der …
Gebräuchlich ist es jedoch, § 313 Abs. 1 Nr. 1 (Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten) und Nr. 4 ZPO (Urteilsformel) entsprechend heranzuziehen, was zumindest dann unerlässlich ist, wenn aus dem Beschluss die Zwangsvollstreckung stattfindet (BGH NJW 2003, 3136). - OLG Koblenz, 06.04.2010 - 1 Ss 185/09
Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Subjektiver Tatbestand des Fahrens …
- OLG Frankfurt, 12.05.2025 - 4 WF 3/25
Keine Zwangsvollstreckung aus Beschluss ohne ausreichende Beteiligtenbezeichnung
- OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 60/20
- KG, 30.03.2010 - 5 W 17/10
Verbotsverfügung; Streitwertbeschluss: formfehlerhafte Beschlussfassung im …
- BPatG, 10.06.2013 - 20 W (pat) 24/12
Patentbeschwerdeverfahren - "Abgedichtetes Antennensystem" - zu den Anforderungen …
- OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 203/12
Irreführung durch Bezeichnung eines Druckerzeugnisses als "Zeitung"
- OLG Koblenz, 04.03.2009 - 1 Ss 13/09
Strafverfahren: Verwendung eines Formulars für den Eröffnungsbeschluss und …
- LG Arnsberg, 25.11.2009 - 2 Qs 84/09
Beschluss
- LG Münster, 15.12.2021 - 11 Qs 68/21
Durchsuchung, Anforderungen an die Begründung, eigenverantwortliche Prüfung, …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 3 UF 4/19
- OLG Naumburg, 15.09.2003 - 8 WF 118/03
Zwangsgeldfestsetzung bei "erledigter" Zwangsgeldandrohung?
- LG Wuppertal, 15.01.2015 - 12 O 67/14
Untersagung der Abwerbung eigener Mitarbeiter wegen gezielter Behinderung der …
- LG Duisburg, 28.11.2017 - 32 Qs 76/17
Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung über den Antrag der …
- LG Siegen, 25.10.2010 - 10 Qs 104/09
Anforderungen an eine außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen …
- LG Essen, 05.07.2024 - 64 Qs 21/24
Durchsuchung, Durchsuchungsbeschluss, Begründung, Bezugnahme
- LAG Hamm, 06.03.2007 - 1 Ta 95/07
Örtliche Zuständigkeit, außerordentliche Beschwerde
- KG, 22.03.2007 - 1 W 63/07
Verfahrensrecht - Klage gegen Gesellschaft: Geschäftsführer nicht Partei
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Rechtsprechung
| BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
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ZPO § 574
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 574
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Beschwerde auf Wiederherstellung der aufgehobenen Prozesskostenhilfebewilligung; Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch Berufungsgericht; Nichtstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde auch bei greifbar gesetzeswidriger Entscheidung im ...
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 574
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof im Prozeßkostenhilfeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3136
- NJW 2003, 3137
- MDR 2003, 1432
- FamRZ 2003, 1550
- VersR 2004, 491
- WM 2004, 599
- BB 2003, 2314
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn es sich gegen eine greifbar gesetzeswidrige Entscheidung im Prozeßkostenhilfeverfahren richtet, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen ist (Ergänzung zu BGHZ 150, 133).Denn nach der Neuregelung des Beschwerderechts ist ein sogenanntes außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschluß vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - ZIP 2002, 959 f. = BGHZ 150, 133 m. zust. Anm. Prütting EWiR 2002, 835 f.).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Beschluß vom 7. März 2002 befaßt (ZIP 2003, 1102, 1103) und dabei Bedenken gegen diese Rechtsprechung nicht erkennen lassen, sondern lediglich ausgeführt, daß die von der Rechtsprechung bisher für zulässig erachteten außerordentlichen Rechtsbehelfe den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügen (…aaO S. 1109 unter C IV 2 b).
- OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21
Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von …
Damit schließt sich der Senat der nahezu einhellig vertretenen Auffassung auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2003, 995) sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2003, 1550) an (…Feskorn in Zöller, ZPO, 33. Aufl. zu § 57 FamFG, Rn. 2;… Löhning/Heiß in Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl., zu § 57 Rn. 2;… Dürbeck in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. , zu § 57 Rn. 2; BVerwG, Beschl. v. 3.3.2016, 1 B 17/16 - zitiert nach juris). - BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …
Dies gilt selbst dann, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts greifbar gesetzwidrig ist, insbesondere ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt (BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133; Beschl. v. 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, BB 2003, 2314). - BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung
Vielmehr ist seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß diese Kriterien die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen können (BGHZ 150, 133; Senatsbeschluß vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137; BGH Beschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03 - NJW 2004, 292).
- BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02
Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im …
Ob ausnahmsweise ein Rechtsbehelf gegeben ist, beispielsweise wenn in Extremfällen eine mißbräuchliche gerichtliche Aufforderung gemäß § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO als Rechtsschutzverweigerung gewertet werden könnte (…vgl. Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze, Begründung zur Änderung des § 305 Abs. 3, abgedruckt in: ZVI 2003, Beilage 1 zu Heft 4, S. 3, 18), kann hier dahingestellt bleiben, weil ein solcher Rechtsbehelf nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz jedenfalls nicht als außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof gegeben wäre (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 z.V.b.). - BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung
Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344). - BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des …
b) Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist; in einem solchen Fall ist vielmehr die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren (BGHZ 150, 133 ff.; 159, 14, 18 f.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137 unter II; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 - NJW 2004, 2529 unter III 3 a). - OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 36/03
Zulässigkeit der Gehörsrüge
Der Zulässigkeit der Gehörsrüge steht auch nicht die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2002, 775 und 2003, 3137) entgegen, nach der der früher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte außerordentliche Rechtsbehelf gegen letztinstanzliche Entscheidungen, die unter einer so genannten greifbaren Gesetzeswidrigkeit leiden, nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes nicht mehr zulässig sei.Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (NJW 2003, 3137) hält vielmehr eine Gegenvorstellung an das Gericht, das letztinstanzlich entschieden hat, ausdrücklich für zulässig.
- BGH, 29.04.2021 - I ZB 49/20
Rechtsbeschwerde in Gewinnabschöpfungsklage wegen Antrags auf Streitwertminderung …
Rn. 18 a) Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz kann der Bundesgerichtshof ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden und ist eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht mehr statthaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137, 3138 [juris Rn. 8];… Beschluss vom 20. April 2004 - X ZB 39/03, NJW-RR 2004, 1654, 1655 [juris Rn. 6];… Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10, juris Rn. 1; jeweils mwN). - OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05
Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des …
Obwohl § 321a ZPO nur den Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs betrifft, hat der Bundesgerichtshof daraus den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, welche eine Anfechtung mit der außerordentlichren Beschwerde ausschließt (BGH vom 7.3.2002 - IX ZB 11/02 = BGHZ 150, 133; BGH vom 23.7.2003 - XII ZB 91/03 = NJW 2003, 3137; BFH vom 9.2.2005 - X B 178/04; BFH vom 24.2.2005 - X B 136/04). - OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06
Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der …
Offen kann bleiben, ob ein außerordentliches Rechtsmittel zulässig ist (ablehnend mittlerweile BGH FamRZ 2003, 1550).Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich.
- BGH, 21.10.2022 - V ZA 14/22
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine …
- OLG Schleswig, 22.09.2004 - 9 U 79/03
Zulässige Berufung neben Urteilsergänzung bei unterbliebener Aufnahme eines …
- BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23
Unzulässigkeit eines völlig ungeeigneten oder rechtsmissbräuchlichen …
- BGH, 13.03.2006 - II ZA 15/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH
- OLG Nürnberg, 28.07.2023 - 11 UF 543/23
Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Billigung einer Zwischenvereinbarung über den …
- BGH, 22.09.2022 - VI ZB 57/22
Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine …
- OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
- BGH, 19.07.2004 - II ZB 7/04
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte …
- BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über eine …
- BGH, 26.07.2006 - XII ZA 28/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
- VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit …
- BGH, 19.07.2004 - II ZB 8/04
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte …
- OLG Frankfurt, 14.03.2006 - 2 WF 35/06
Gegenvorstellung: Zweiwochenfrist für die Einlegung der Gegenvorstellung
- BGH, 19.07.2004 - II ZB 6/04
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte …
- BGH, 01.10.2025 - VII ZB 27/25
- BGH, 21.09.2005 - XII ZB 83/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
- BGH, 21.07.2005 - IX ZB 275/04
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels Einlegung durch einen beim …
- OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03
Rechtsmittel gegen Berufungsurteil: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen …
- BGH, 24.09.2003 - VI ZA 12/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
- OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im …
- BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 277/03
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
- BGH, 18.03.2021 - VI ZB 11/21
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 26.08.2020 - VI ZB 48/20
Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig
- BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
Betreuervergütung: Keine außerordentliche Beschwerde
- BGH, 09.03.2021 - VI ZB 5/21
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
- LG Lübeck, 17.02.2022 - 7 T 34/22
Statthaftigkeit bei Anfechtung der Versagung einer Tatbestandsberichtigung
- OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04
Richterablehnungsverfahren: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts …
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