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Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02   

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https://dejure.org/2003,589
BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02 (https://dejure.org/2003,589)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2003 - IX ZR 165/02 (https://dejure.org/2003,589)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 (https://dejure.org/2003,589)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO §§ 87, 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 256 Abs. 1

  • autokaufrecht.info

    Wandelungsanspruch eines Kfz-Käufers in der Insolvenz des Verkäufers

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1960 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1050
  • ZIP 2003, 2379
  • MDR 2004, 595
  • NZI 2004, 214
  • WM 2003, 2429
  • DB 2004, 379 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    a) Geht der Gläubiger im Feststellungsverfahren nach § 179 InsO von dem angemeldeten Rückzahlungsanspruch aus Wandelung auf die Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens über, so ist die Klage unzulässig, wenn die neue Forderung nicht zur Tabelle angemeldet wurde (im Anschluß an BGH, Urt. v. 27. September 2001 - IX ZR 71/00, WM 2001, 2180).

    Wird der Grund des Anspruchs im Laufe des Verfahrens geändert, bedarf es einer neuen Anmeldung; ohne sie ist eine auf den anderen Anspruchsgrund gestützte Feststellungsklage ebenso unzulässig wie eine Klage ohne jede Anmeldung (BGH, Urt. v. 27. September 2001 - IX ZR 71/00, WM 2001, 2180, 2181, zu § 11 Abs. 3 GesO;… siehe ferner BGH. Urt. v. 21. Februar 2000 - II ZR 231/98, WM 2000, 891, 892 zu § 146 Abs. 1 KO).

    Wegen der dargestellten Bedeutung des Anspruchsgrundes für das Prüfungsverfahren und die Bestimmung des Gegenstandes der Tabelleneintragung und des Feststellungsurteils bedarf es deshalb nach §§ 87, 177 Abs. 1 InsO einer neuen - ergänzenden - Anmeldung (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2001 aaO S. 2181).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    a) Nach einer in der rechtswissenschaftlichen Literatur ganz überwiegend vertretenen Meinung, die sich auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RG LZ 1915, 217 f unter Nr. 17) und auf eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs stützen kann (…BGH, Urt. v. 14. Dezember 1960 - VIII ZR 24/60, WM 1961, 482, 485 f; offengelassen in BGHZ 150, 138, 148), ist § 103 InsO (vormals § 17 KO) nicht nur auf die Erfüllung gegenseitiger Verträge, sondern sinngemäß auch auf Rückgewährschuldverhältnisse auf vertraglicher Grundlage anzuwenden (…vgl. Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 17 Rn. 28, 91 ff;… Henckel, Festschrift für Wieacker 1978 S. 370 ff;… MünchKomm-InsO/Huber, § 103 Rn. 86, 139 f;… Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Neubearbeitung 2001 § 9 VerbrKrG Rn. 101;… HK-InsO/Marotzke, 2. Aufl. § 103 Rn. 11;… Marotzke, Gegenseitige Verträge im neuen Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 4.125;… Kilger K./Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 17 KO Anm. 2c;… Kübler/Prütting/Tintelnot, InsO § 103 Rn. 14;… Uhlenbruck/Berscheid, InsO 12. Aufl. § 103 Rn. 31).

    Dieses bezweckt in erster Linie, es dem Verwalter zu ermöglichen, einen von keiner Seite bereits vollständig erfüllten Vertrag zum Vorteil der Masse und damit der Gläubigergesamtheit auszuführen (BGHZ 150, 138, 148; ständig).

  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen …

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    Ist aber ein Anspruch des Gläubigers allein wegen der Besonderheiten des Insolvenzverfahrens nicht durchzusetzen, kann dies grundsätzlich nicht zu einer Anwendung des § 242 BGB führen (vgl. BGHZ 149, 326, 332).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung …

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    Dies umfaßt grundsätzlich alle Klagearten, also auch die Feststellungsklage, wenn sie - wie hier - die Insolvenzmasse betrifft (vgl. BGHZ 150, 305, 309 unter III 2 a;… MünchKomm-InsO/Schumacher, vor §§ 85-87 Rn. 30).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des …

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    Wird der Grund des Anspruchs im Laufe des Verfahrens geändert, bedarf es einer neuen Anmeldung; ohne sie ist eine auf den anderen Anspruchsgrund gestützte Feststellungsklage ebenso unzulässig wie eine Klage ohne jede Anmeldung (…BGH, Urt. v. 27. September 2001 - IX ZR 71/00, WM 2001, 2180, 2181, zu § 11 Abs. 3 GesO; siehe ferner BGH. Urt. v. 21. Februar 2000 - II ZR 231/98, WM 2000, 891, 892 zu § 146 Abs. 1 KO).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 119/02

    Bindung des Konkursverwalters an einen vertraglichen Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    Der Vertrag zwischen der Leasinggesellschaft und der Schuldnerin, auf den der Kläger seinen Rücknahmeanspruch gegen den Beklagten stützt, wirkt als schuldrechtliche Vereinbarung nur nach Maßgabe der §§ 103 ff InsO gegen die Insolvenzmasse (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 119/02, WM 2003, 1737, 1738).
  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85

    Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der …

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    c) Sie sieht indes in der Ablehnung der Erfüllung durch den Beklagten im Anschluß an die Entscheidung BGHZ 98, 160, 168 einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).
  • BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87

    Aufnahme des Rechtsstreits auf Festsstellung des Bestehens eines …

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    Dies bestimmt sich nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen (BGH, Urt. v. 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87, ZIP 1988, 979, 980).
  • BGH, 14.12.1960 - VIII ZR 24/60
    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    a) Nach einer in der rechtswissenschaftlichen Literatur ganz überwiegend vertretenen Meinung, die sich auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RG LZ 1915, 217 f unter Nr. 17) und auf eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs stützen kann (BGH, Urt. v. 14. Dezember 1960 - VIII ZR 24/60, WM 1961, 482, 485 f; offengelassen in BGHZ 150, 138, 148), ist § 103 InsO (vormals § 17 KO) nicht nur auf die Erfüllung gegenseitiger Verträge, sondern sinngemäß auch auf Rückgewährschuldverhältnisse auf vertraglicher Grundlage anzuwenden (…vgl. Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 17 Rn. 28, 91 ff;… Henckel, Festschrift für Wieacker 1978 S. 370 ff;… MünchKomm-InsO/Huber, § 103 Rn. 86, 139 f;… Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Neubearbeitung 2001 § 9 VerbrKrG Rn. 101;… HK-InsO/Marotzke, 2. Aufl. § 103 Rn. 11;… Marotzke, Gegenseitige Verträge im neuen Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 4.125;… Kilger K./Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 17 KO Anm. 2c;… Kübler/Prütting/Tintelnot, InsO § 103 Rn. 14;… Uhlenbruck/Berscheid, InsO 12. Aufl. § 103 Rn. 31).
  • RG, 30.01.1907 - V 153/06

    Aufnahme des durch Eröffnung des Konkurses unterbrochenen Verfahrens gegenüber …

    Auszug aus BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
    Hierzu rechnen u.a. Ansprüche auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung sowie auf Rückgewähr von Gegenständen infolge Wandelung des Kaufvertrages (vgl. RGZ 65, 132, 133 f;… MünchKomm-InsO/Lwowski/Bitter, § 45 Rn. 7;… Kübler/Prütting/Holzer, aaO § 45 Rn. 3).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Solche Ansprüche müssen vielmehr nach § 174 Abs. 2, § 45 Satz 1 InsO mit einem bezifferten Geldbetrag geltend gemacht werden, der im vorliegenden Fall zu schätzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, NJW-RR 2004, 1050, 1051;… BGHZ 185, 11 Rn. 43 - Modulgerüst).
  • BGH, 13.11.2025 - IX ZR 127/24

    Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen …

    c) Dem steht nicht entgegen, dass eine allgemeine Feststellungsklage, bestimmte Ansprüche seien als Insolvenzforderungen geltend zu machen, unzulässig ist, wenn sie gegen die Insolvenzmasse gerichtet ist ( BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 ,WM 2003, 2429, 2432).

    c) Dem steht nicht entgegen, dass eine allgemeine Feststellungsklage, bestimmte Ansprüche seien als Insolvenzforderungen geltend zu machen, unzulässig ist, wenn sie gegen die Insolvenzmasse gerichtet ist ( BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 ,WM 2003, 2429, 2432).

    c) Dem steht nicht entgegen, dass eine allgemeine Feststellungsklage, bestimmte Ansprüche seien als Insolvenzforderungen geltend zu machen, unzulässig ist, wenn sie gegen die Insolvenzmasse gerichtet ist ( BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 ,WM 2003, 2429, 2432).

  • BGH, 16.05.2019 - IX ZR 44/18

    Recht des Verwalters zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung im …

    Die Vorschrift dient dazu, dem Vertragspartner des Insolvenzschuldners den durch das funktionelle Synallagma vermittelten Schutz zu erhalten, soll es aber vor allem dem Verwalter ermöglichen, den Vertrag zum Vorteil der Masse und damit im Interesse der Gläubigergesamtheit auszuführen (BGH, Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 457/99, BGHZ 150, 138, 148; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, WM 2003, 2429, 2431;… vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10 Rn. 19 mwN;… vgl. MünchKomm-InsO/Kreft, 3. Aufl., § 103 Rn. 11 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03   

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https://dejure.org/2004,1297
BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03 (https://dejure.org/2004,1297)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2004 - V ZR 222/03 (https://dejure.org/2004,1297)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; BGB § 125
    Versagung der Berufung auf Treu und Glauben bei Formnichtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines restlichen Kaufpreises nebst Zinsen aus abgetretenem Recht; Formnichtigkeit eines Kaufvertrages; Hinderung der Geltendmachung der Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages durch Verwirkung; Anwendbarkeit von Verwirkungsregeln bei ...

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verwirkung der Einrede der Formnichtigkeit des Kaufvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassung der Revision wegen Wiederholungsgefahr (IBR 2004, 1072)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1960
  • MDR 2004, 895
  • FamRZ 2004, 947
  • WM 2004, 2369
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    b) Ergibt sich die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr auf diese Weise aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts oder aus offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO), so sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung nicht erforderlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182).

    Dem steht die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGHZ 152, 182), wie dieser auf Anfrage bestätigt hat, nicht entgegen.

    Zweck des Begründungserfordernisses nach § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist es, das Revisionsgericht von einer Ermittlung der Zulassungsvoraussetzungen anhand der Akten zu entlasten (BGHZ 152, 182, 185).

    Dieser Gesichtspunkt erlangt daher nur Bedeutung, wenn die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr hinsichtlich eines Rechtsfehlers aus - nicht ohnehin offenkundigen (§ 291 ZPO) - tatsächlichen Umständen, wie etwa einer ständigen Fehlerpraxis des Berufungsgerichts (vgl. BGHZ 152, 182, 187), hergeleitet wird.

  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    a) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr können sich auch daraus ergeben, daß das Berufungsgericht bei seiner Begründung erkennbar von einem - nicht formulierten - unrichtigen Obersatz ausgeht (Fortführung von Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754).

    Die Begründung des Berufungsurteils läßt sich nämlich zum einen verallgemeinern, und zum anderen ist eine nicht unerhebliche Zahl künftiger Sachverhalte zu erwarten, auf welche die Argumentation übertragen werden kann (Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754, 755).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    a) Es besteht die Notwendigkeit einer höchstrichterlichen Leitentscheidung, weil eine Wiederholung des Rechtsfehlers durch das Berufungsgericht zu besorgen ist; darüber hinaus ist auch die ernsthafte Gefahr einer Nachahmung durch andere Gerichte zu bejahen (vgl. Senat, Beschl. v. 27. März 2003, V ZR 291/02, NJW 2003, 1943, 1945, zur Veröffentlichung in BGHZ 154, 288 vorgesehen).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    In jedem Fall können die Verwirkungsregeln bei Verletzung gesetzlicher Formvorschriften deshalb keine Anwendung finden, weil die Rechtsprechung stets betont hat, daß die Einhaltung dieser Formerfordernisse im Interesse der Rechtssicherheit liegt und es deshalb nicht angeht, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen unbeachtet zu lassen (Senat, BGHZ 45, 179, 182; BGHZ 92, 164, 172).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    Hiernach muß die Formnichtigkeit zu einem Ergebnis führen, das für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar ist (Senat, BGHZ 138, 339, 348 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
    In jedem Fall können die Verwirkungsregeln bei Verletzung gesetzlicher Formvorschriften deshalb keine Anwendung finden, weil die Rechtsprechung stets betont hat, daß die Einhaltung dieser Formerfordernisse im Interesse der Rechtssicherheit liegt und es deshalb nicht angeht, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen unbeachtet zu lassen (Senat, BGHZ 45, 179, 182; BGHZ 92, 164, 172).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Solches hat die Rechtsbeschwerde weder substantiiert dargelegt (vgl. insoweit BGHZ 152, 7, 8 f. = NJW 2002, 3334, 3335), noch ist dies sonst offenkundig (vgl. BGH Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 - FamRZ 2004, 947, 948).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung sich verallgemeinern läßt und eine nicht unerhebliche Zahl künftiger Sachverhalte zu erwarten ist, auf welche die Argumentation übertragen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02, WM 2003, 259, 260 und vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, Umdruck S. 5 f., jeweils zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO).
  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; …

    Ein solches Mißverständnis begründet wie das Zugrundelegen eines unrichtigen Obersatzes (Senatsbeschl. v. 18. März 2004, V ZR 222/03, NJW 2004, 1960) eine strukturelle Wiederholungsgefahr (vgl. Senatsbeschl. v. 10. April 2003, V ZR 360/02, nicht veröffentl.) und erfordert deswegen die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754; Beschl. v. 18. März 2004, V ZR 222/03, aaO).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung …

    Auch wenn man ihr nicht folgen wollte, läge in der abweichenden Würdigung durch das Oberlandesgericht jedenfalls kein Rechtsfehler, der eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr begründet (BGHZ 159, 135 und Beschluß vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 - FamRZ 2004, 947) oder der sonst geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (BGHZ 154, 288; BGH Beschluß vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 - NJW 2004, 153 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: …

    Rn. 5 Im Sinne des Obersatzvergleiches hat auch der V. Zivilsenat seine ältere Zulassungsrechtsprechung klargestellt (grundlegend BGH, Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 1960, 1961 unter 2.a; aus jüngerer Zeit vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZA 5/09, bei juris;… vom 19. Juni 2008 - V ZR 190/07, bei juris Rn. 7).
  • BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04

    Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags

    Die hierdurch indizierte Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr (BGH, Beschluß vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 1960 unter II 2) erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 261/24

    Zurückweisung der Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision gegen …

    Rn. 17 Unter diesen Umständen aber verliert mit entsprechender Rückwirkung auf das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (zur Berücksichtigung offenkundiger Umstände auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 1960; siehe ferner BFH…, Beschluss vom 18. Januar 2013 - IX B 143/12, juris Rn. 6; BSG…, Beschluss vom 30. Juni 2016 - B 5 RS 20/16 B, juris Rn. 4) der § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO zugrundeliegende Gedanke der Konzentration des Revisionsverfahrens auf die rechtliche Bewertung eines festgestellten Sachverhalts mindestens in gleicher Weise an Gewicht wie in den Fällen, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einschränkende Auslegung des § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO hinsichtlich nach Schluss des Berufungsverfahrens eingetretener Tatsachen veranlasst ist, so dass Raum für prozessökonomische Erwägungen entsteht.
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 458/24

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen …

    Rn. 17 Unter diesen Umständen aber verliert mit entsprechender Rückwirkung auf das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (zur Berücksichtigung offenkundiger Umstände auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 1960; siehe ferner BFH…, Beschluss vom 18. Januar 2013 - IX B 143/12, juris Rn. 6; BSG…, Beschluss vom 30. Juni 2016 - B 5 RS 20/16 B, juris Rn. 4) der § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO zugrundeliegende Gedanke der Konzentration des Revisionsverfahrens auf die rechtliche Bewertung eines festgestellten Sachverhalts mindestens in gleicher Weise an Gewicht wie in den Fällen, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einschränkende Auslegung des § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO hinsichtlich nach Schluss des Berufungsverfahrens eingetretener Tatsachen veranlasst ist, so dass Raum für prozessökonomische Erwägungen entsteht.
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im …

    Rn. 15 Vor dem Hintergrund dieser offenkundigen Umstände (vgl. § 291 ZPO), deren Berücksichtigung auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 -, NJW 2004, S. 1960 ), überspannen die angegriffenen Entscheidungen die Anforderungen, die an die Darlegungen zum Wert des Beschwerdegegenstandes zu stellen sind.
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 424/24

    Schadensersatzanspruch eines Erben eines Käufers eines Wohnmobils gegen den …

    Rn. 17 Unter diesen Umständen aber verliert mit entsprechender Rückwirkung auf das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (zur Berücksichtigung offenkundiger Umstände auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 1960; siehe ferner BFH…, Beschluss vom 18. Januar 2013 - IX B 143/12, juris Rn. 6; BSG…, Beschluss vom 30. Juni 2016 - B 5 RS 20/16 B, juris Rn. 4) der § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO zugrundeliegende Gedanke der Konzentration des Revisionsverfahrens auf die rechtliche Bewertung eines festgestellten Sachverhalts mindestens in gleicher Weise an Gewicht wie in den Fällen, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einschränkende Auslegung des § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO hinsichtlich nach Schluss des Berufungsverfahrens eingetretener Tatsachen veranlasst ist, so dass Raum für prozessökonomische Erwägungen entsteht.
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 314/24

    Haftung des Fahrzeugherstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem …

  • BGH, 31.01.2007 - XII ZB 133/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Dresden, 10.08.2004 - 5 U 426/04

    Anforderungen an die Form eines befristeten Mietvertrages; Bezeichnung von …

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 235/05

    Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Berufung

  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 10/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft …

  • BGH, 13.09.2011 - XI ZB 3/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RS 20/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - technische Intelligenz - …

  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RS 40/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - technische Intelligenz - …

  • VerfGH Berlin, 30.10.2019 - VerfGH 82/17

    Über Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bei geringem Sachschaden

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 251/03

    Haftungsausfüllende Kausalität und Mitverschulden bei einem Steuerberater-Regress

  • BGH, 17.02.2005 - V ZB 36/04

    Umfang der Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei Einlegung einer Berufung

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