Rechtsprechung
| BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss im Zivilprozessrecht; Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter durch Ersetzung eines Richters; Unverzügliches Ergehen eines Zurückweisungsbeschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 522 Abs. 2
Zulässigkeit eines Richterwechsels im Berufungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Jena, 05.03.2004 - 8 U 567/03
- BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 3, 329
- NJW 2004, 3696
- NVwZ 2005, 576 (Ls.)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
Besetzung der Richterbank
Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
Rn. 6 a) Nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG muss im Voraus so genau wie möglich feststehen, welches Gericht und welcher Spruchkörper mit welchen Mitgliedern zur Entscheidung über eine Rechtssache berufen ist (vgl. BVerfGE 40, 356 . Eine sich aus der Sache ergebende und unvermeidbare Ungewissheit ist allerdings hinzunehmen (vgl. BVerfGE 18, 423 ). - BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
Dies gilt insbesondere für die Fälle des Ausscheidens, der Krankheit, der Verhinderung, des Urlaubs oder des Wechsels eines oder mehrer Richter (vgl. BVerfGE 18, 344 ). - BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
Rn. 6 a) Nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG muss im Voraus so genau wie möglich feststehen, welches Gericht und welcher Spruchkörper mit welchen Mitgliedern zur Entscheidung über eine Rechtssache berufen ist (vgl. BVerfGE 40, 356 . Eine sich aus der Sache ergebende und unvermeidbare Ungewissheit ist allerdings hinzunehmen (vgl. BVerfGE 18, 423 ).
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
Eine sich aus der Sache ergebende und unvermeidbare Ungewissheit ist allerdings hinzunehmen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; BVerfGK 3, 329 ). - KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Sparbuch als einziger Nachlassgegenstand: Keine Kündigung des Sparguthabens durch …
Im Übrigen dient das gesetzliche Erfordernis, der Zurückweisungsbeschluss müsse "unverzüglich" ergehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Erlass vorliegen, vorrangig dem Interesse des in der ersten Instanz obsiegenden Berufungsbeklagten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 801/04, NJW 2004, 3696). - BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06
Fußpilz
Ein Verstoß gegen § 309 ZPO stellt einen absoluten Revisionsgrund i.S. von § 547 Nr. 1 ZPO sowie eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) dar (BVerfG, Kammerbeschl.v. 27.7.2004 - 1 BvR 801/04, NJW 2004, 3696;… Zöller/ Vollkommer aaO § 309 Rdn. 5;… Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 309 Rdn. 5;… Stein/ Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 309 Rdn. 13).
- BVerfG, 18.07.2011 - 1 BvR 1618/10
Nichtannahmebeschluss: Zur Zurückweisung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO - …
- OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Miterfassung des öffentlichen Gehwegs durch …
Rn. 2 Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht …, die urlaubsbedingt am Beschluss vom 04.01.2012 nicht mitgewirkt hat, nunmehr aber zur Entscheidung berufen ist, tritt dem Beschluss vom 04.01.2012 in vollem Umfang bei (vgl. BVerfG NJW 2004, 3696). - OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 U 87/05
Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Rechtsanwalt wegen …
Das trifft mangels einer diesbezüglichen Einschränkung des Gesetzes nicht zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 281); ohne Belang ist auch, dass in der Zeit zwischen dem Hinweisbeschluss und dieser Entscheidung ein Wechsel in der Richterbank stattgefunden hat (vgl. BVerfG NJW 2004, 3696). - LAG Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 8 Sa 28/25
Voraussetzungen einer Entscheidung nach Lage der Akten iSv. §§ 331a, 251a ZPO - …
Auch bei einer Entscheidung nach Aktenlage muss der an der Entscheidung mitwirkende Richter im Voraus bestimmt sein (BVerfG 27. Juli 2004 - 1 BvR 801/04 - juris Rn. 6, BVerfGK 3, 329). - OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss: Bedeutung des Tatbestandsmerkmals …
Es handelt sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem Fristanforderungen an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden können (Schneider, NJW-Editorial Heft 51/2004; BVerfG Beschluss vom 27.7.2004, 1 BvR 801/04). - OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 20 W 438/04
Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen: Fehlerhafte Besetzung der Zivilkammer des …
Auch das Bundesverfassungsgericht verneint einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und § 16 Satz 2 GVG soweit eine sich aus der Sache ergebende und unvermeidbare Ungewissheit über die Person des gesetzlichen Richters entsteht, wie dies bei Fällen des Ausscheidens, der Krankheit, der Verhinderung, des Urlaubs oder des Wechsels eines oder mehrerer Richter der Fall ist (BVerfG Beschluss vom 27.7.2004 in der Sache 1 BvR 801/04 = NJW 2004, 3696; so bereits BVerfG Beschluss vom 30.3.1965 in der Sache 2 BvR 341/60 = BVerfGE 18, 423 = NJW 1965, 1223). - LAG Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 8 Sa 27/25
Voraussetzungen einer Entscheidung nach Lage der Akten iSv. §§ 331a, 251a ZPO - …
Auch bei einer Entscheidung nach Aktenlage muss der an der Entscheidung mitwirkende Richter im Voraus bestimmt sein (BVerfG 27. Juli 2004 - 1 BvR 801/04 - juris Rn. 6, BVerfGK 3, 329). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - 2 B 139/23
Vollstreckung der festgesetzten Rundfunkbeiträge; Gebot des gesetzlichen Richters …
- OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16
Steigerung des Verkehrswertes einer Wohnung durch Aufwendungen
- OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 12 U 99/09
Besondere Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten: …
- OLG München, 30.10.2008 - 20 U 3860/08
Kein Besitzschutz bei verbotener Eigenmacht nach Titelerwerb!
- OLG München, 08.06.2018 - 18 U 2746/17
Qualifizierung eines Dokuments als gemeinschaftliches Testament
- OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 46/07
Sozialplanabfindung: Zur Sozialplanberechtigung der vom Betriebsübergang …
- OLG Koblenz, 17.06.2019 - 12 U 1148/14
Ansprüche aus einem Baustellenunfall
- OLG München, 03.12.2015 - 20 U 2190/15
Keine Hemmung der Verjährung durch einen nicht ausreichend individualisierten …
- EGMR, 04.09.2007 - 14379/03
B. S. gegen Deutschland
- OLG Jena, 03.06.2008 - 4 U 345/06
Zur Frage, ob Zeitablauf einem Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 2 Nr. 2; ; GVG § 131
- Wolters Kluwer
Umfang der Voraussetzung der Rechtswegerschöpfung bei der Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung bei Möglichkeit der Rechtsbeschwerde vor Zulassung dieser durch das Rechtsbeschwerdegericht; Rechtswegerschöpfung bei Nichtzulassung der Beschwerde zum Bundesgerichtshof ...
- rechtsportal.de
Erschöpfung des Rechtsweges gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 19.03.2003 - 1 U 1/03
- BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 3, 323
- NJW 2004, 3696
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kann nämlich nach § 574 Abs. 2 ZPO in Betracht kommen, wenn Verfahrensgrundrechte verletzt sind (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02 -, BGHZ 151, 221, 222; BGHZ 152, 182;… Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03 -, NJW 2004, S. 367, 368), was die Beschwerdeführerin mit ihrer Verfassungsbeschwerde geltend macht. - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kann nämlich nach § 574 Abs. 2 ZPO in Betracht kommen, wenn Verfahrensgrundrechte verletzt sind (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02 -, BGHZ 151, 221, 222; BGHZ 152, 182;… Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03 -, NJW 2004, S. 367, 368), was die Beschwerdeführerin mit ihrer Verfassungsbeschwerde geltend macht. - BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03
Das Bundesverfassungsgericht hat für den vergleichbaren Fall der Nichtzulassungsbeschwerde zur Öffnung des Revisionsrechts bereits entschieden, dass diese zum Rechtsweg gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehört (BVerfGE 91, 93 ).
- BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kann nämlich nach § 574 Abs. 2 ZPO in Betracht kommen, wenn Verfahrensgrundrechte verletzt sind (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02 -, BGHZ 151, 221, 222; BGHZ 152, 182; Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03 -, NJW 2004, S. 367, 368), was die Beschwerdeführerin mit ihrer Verfassungsbeschwerde geltend macht. - BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00
Erschöpfung des Rechtswegs bei Maßnahmen nach DNA-IFG
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03
Denn es ist anerkannt, dass die Beschwerdeführerin alle nach der Lage zur Verfügung bestehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der gerügten Verfassungsverletzungen ergreifen muss (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17. Oktober 1989 - 2 BvR 1276/89 -, BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 2232/00 -). - BVerfG, 17.10.1989 - 2 BvR 1276/89
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03
Denn es ist anerkannt, dass die Beschwerdeführerin alle nach der Lage zur Verfügung bestehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der gerügten Verfassungsverletzungen ergreifen muss (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17. Oktober 1989 - 2 BvR 1276/89 -, BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 2232/00 -).
- VerfG Brandenburg, 21.02.2008 - VfGBbg 46/07
Subsidiarität; Rechtsbeschwerde
Denn es ist anerkannt, daß die Beschwerdeführerin alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der gerügten Verfassungsverletzungen ergreifen muß (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juli 2004 - 1 BvR 912/03 -, vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 2232/00 - sowie vom 17. Oktober 1989 - 2 BvR 1276/89 - vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde bereits BVerfGE 91, 93, 105 f.).Die mangelnde Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO war deshalb für die Frage der Erschöpfung des Rechtswegs nicht maßgeblich (BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 2004 - 1 BvR 912/03 -).
- BGH, 14.09.2005 - IV ZA 3/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller in diesem Zusammanhang auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2004 (1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 912/03 - NJW 2004, 3696, 3697). - BGH, 06.04.2005 - V ZA 6/05
Zurückweisung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2004 (1 BvR 912/03, NJW 2004, 3696).
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