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Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.2012 - C-453/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31762
EuGH, 15.03.2012 - C-453/10 (https://dejure.org/2012,31762)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - C-453/10 (https://dejure.org/2012,31762)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - C-453/10 (https://dejure.org/2012,31762)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Europarecht erlaubt Gesamtnichtigkeit eines Vertrages, der unwirksame AGB-Klauseln enthält.

  • Europäischer Gerichtshof

    Pereničová und Perenič

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • EU-Kommission

    Perenicová und Perenic

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt“

  • Wolters Kluwer

    Angabe des effektiven Jahreszinsens in Verbraucherkreditverträgen; Aufrechterhaltung von Kreditverträgen bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln; Vorabentscheidungsersuchen eines slowakischen Bezirksgerichts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gesamtnichtigkeit eines Verbrauchervertrags wegen einzelner missbräuchlicher AGB-Klauseln ("Perenicová und Perenic")

  • kanzlei.biz

    Gesamtnichtigkeit von Verträgen bei missbräuchlichen Klauseln?

  • Betriebs-Berater

    Verbraucherkreditvertrag -Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und missbräuchlicher Klauseln auf die Wirksamkeit des Gesamtvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe des effektiven Jahreszinsens in Verbraucherkreditverträgen; Aufrechterhaltung von Kreditverträgen bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln; Vorabentscheidungsersuchen eines slowakischen Bezirksgerichts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Perenicová und Perenic/SOS

  • datenbank.nwb.de

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nationale Rechtsvorschriften können vorsehen, dass ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden, der eine missbräuchliche Klausel enthält, unwirksam ist, wenn dadurch ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet wird

  • heise.de (Pressebericht, 15.07.2012)

    Gericht darf Verträge für unwirksam erklären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherschutz bei missbräuchlichen Vertragsklauseln

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verbraucherkredite mit missbräuchlichen Klauseln dürfen für unwirksam erklärt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbraucherkreditvertrag -Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    EuGH zur Gesamtnichtigkeit eines Vertrages bei AGB-Verstoß

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verbraucherkreditvertrag - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Okresný súd Presov (Slowakische Republik), eingereicht am 16. September 2010 - Jana Perenicová, Vladislav Perenic/S.O.S. financ, spol. s. r. o.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Okresný súd Presov - Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) sowie der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1781
  • ZIP 2012, 2022
  • GRUR 2012, 639
  • GRUR Int. 2012, 551
  • EuZW 2012, 302
  • WM 2012, 2046
  • BB 2012, 781
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.10.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Rn. 27 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, Slg. 2006, I-10421, Randnr. 25, vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-4713, Randnr. 22, und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, Slg. 2009, I-9579, Randnr. 29).

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (vgl. Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47).

    Rn. 30 In diesem Zusammenhang sind die nationalen Gerichte, die die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln feststellen, nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 verpflichtet, zum einen alle Konsequenzen, die sich daraus nach nationalem Recht ergeben, zu ziehen, damit diese Klauseln für den Verbraucher unverbindlich sind (vgl. Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnrn.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Rn. 27 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, Slg. 2006, I-10421, Randnr. 25, vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-4713, Randnr. 22, und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, Slg. 2009, I-9579, Randnr. 29).

    19 bis 22, Pannon GSM, Randnrn.

  • EuGH, 26.10.2006 - C-168/05

    Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Rn. 27 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, Slg. 2006, I-10421, Randnr. 25, vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-4713, Randnr. 22, und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, Slg. 2009, I-9579, Randnr. 29).

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (vgl. Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (vgl. Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47).

    37 bis 43, und VB Pénzügyi Lízing, Randnrn.

  • EuGH, 16.11.2010 - C-76/10

    Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    58 und 59, sowie Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovosť, C-76/10, Slg. 2010, I-11557, Randnr. 62), und zum anderen zu beurteilen, ob der betreffende Vertrag ohne diese missbräuchlichen Klauseln bestehen kann (vgl. Beschluss Pohotovosť, Randnr. 61).

    42 und 43, sowie Beschluss Pohotovosť, Randnrn.

  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Rn. 38 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 den Begriff der Geschäftspraxis mit einer besonders weiten Formulierung definiert als "jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt" (Urteile vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft, C-304/08, Slg. 2010, I-217, Randnr. 36, und vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, C-540/08, Slg. 2010, I-10909, Randnr. 17).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-237/02

    Freiburger Kommunalbauten

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Es ist nämlich Sache des vorlegenden Gerichts, sich zur Anwendung der in den Art. 3 und 4 der Richtlinie 93/13 genannten allgemeinen Kriterien auf eine bestimmte Klausel zu äußern, die anhand aller Umstände des konkreten Falls zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten, C-237/02, Slg. 2004, I-3403, Randnrn.
  • EuGH, 09.11.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Rn. 38 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 den Begriff der Geschäftspraxis mit einer besonders weiten Formulierung definiert als "jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt" (Urteile vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft, C-304/08, Slg. 2010, I-217, Randnr. 36, und vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, C-540/08, Slg. 2010, I-10909, Randnr. 17).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-484/08

    Eine nationale Regelung darf eine richterliche Kontrolle der Missbräuchlichkeit …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    So sieht Art. 8 der Richtlinie ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten "auf dem durch diese Richtlinie geregelten Gebiet mit dem Vertrag vereinbare strengere Bestimmungen erlassen [können], um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher zu gewährleisten" (vgl. Urteil vom 3. Juni 2010, Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid, C-484/08, Slg. 2010, I-4785, Randnrn.
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Rn. 55 Für die Beurteilung, ob ein Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel bestehen kann, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein objektiver Ansatz maßgebend (EuGH, WM 2012, 2046 Rn. 32 - Pereničová und Perenič, WM 2021, 1035 Rn. 56 - Bank BPH).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …

    Vielmehr soll die Inhaltskontrolle Kunden auch gerade vor solchen Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (…vgl. Regierungsentwurf zum AGBG, BT-Drucks. 7/3919, S. 13, 22; BGH, Urteile vom 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95 und vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, WM 2009, 2363; EuGH, WM 2012, 2046 Rn. 27).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …

    Vielmehr soll die Inhaltskontrolle Kunden auch gerade vor solchen Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (…vgl. Regierungsentwurf zum AGBG, BT-Drucks. 7/3919, S. 13, 22; BGH, Urteile vom 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95 und vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, WM 2009, 2363; EuGH, WM 2012, 2046 Rn. 27).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-776/19

    Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …

    Rn. 76 Drittens schließlich ist in Anbetracht der in Rn. 15 des vorliegenden Urteils geschilderten tatsächlichen Umstände darauf hinzuweisen, dass die Feststellung des unlauteren Charakters einer Geschäftspraxis, den die Parteien des Ausgangsverfahrens in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof erörtert haben, ebenfalls einen Anhaltspunkt unter mehreren darstellen kann, auf den das nationale Gericht seine Beurteilung des missbräuchlichen Charakters der Klauseln eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher stützen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Pereničová und Perenič, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 43).

    Rn. 77 Dieser Anhaltspunkt ist allerdings nicht geeignet, automatisch und für sich allein zu begründen, dass das Transparenzerfordernis aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 nicht erfüllt ist, da diese Frage anhand aller Umstände des konkreten Falls zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Pereničová und Perenič, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.06.2021 - C-609/19

    Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …

    Rn. 55 Drittens schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Feststellung des unlauteren Charakters einer Geschäftspraxis, den die Parteien des Ausgangsverfahrens in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof erörtert haben, ebenfalls einen Anhaltspunkt unter mehreren darstellen kann, auf den das nationale Gericht seine Beurteilung des missbräuchlichen Charakters der Klauseln eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher stützen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Pereničová und Perenič, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 43).

    Rn. 56 Dieser Anhaltspunkt ist allerdings nicht geeignet, automatisch und für sich allein zu begründen, dass das Transparenzerfordernis aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 nicht erfüllt ist, da diese Frage anhand aller Umstände des konkreten Falls zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Pereničová und Perenič, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • KG, 27.03.2024 - 26 MK 1/21

    Wirksamkeit der einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse; Änderungen …

    Mit der ergänzenden Vertragsauslegung werde ein dem ursprünglichen Regelungsplan der Parteien widersprechendes untragbares Ergebnis vermieden und im Einklang mit den - vom Gerichtshof ausdrücklich hervorgehobenen (Urteil vom 29. November 2011 - C-453/10, NJW 2012, 1781 Rn. 31 - Pereničová und Perenič) - Zielsetzungen der Klausel-Richtlinie die nach dem Vertrag bestehende formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter Berücksichtigung ihrer beiden Interessen durch eine materielle Ausgewogenheit ersetzt und so ihre Gleichheit wiederhergestellt.
  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer …

    Rn. 41 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem davon ausgeht, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 15. März 2012, Pereničová und Perenič, C-453/10, Randnr. 27, und vom 26. April 2012, 1nvitel, C-472/10, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47, und vom 15. März 2012, Pereničová und Perenič, C-453/10, Randnr. 28).

    Rn. 63 Der Gerichtshof hat diese Bestimmung bereits dahin ausgelegt, dass die nationalen Gerichte, die die Missbräuchlichkeit vertraglicher Klauseln feststellen, verpflichtet sind, alle Konsequenzen zu ziehen, die sich daraus nach nationalem Recht ergeben, damit diese Klauseln für den Verbraucher unverbindlich sind (vgl. Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 58, Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovosť, C-76/10, Slg. 2010, I-11557, Randnr. 62, sowie Urteil Pereničová und Perenič, Randnr. 30).

    28 und 29, sowie Pereničová und Perenič, Randnr. 34).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-260/18

    In Darlehensverträgen, die in Polen geschlossen wurden und an eine Fremdwährung …

    Rn. 41 Was die unionsrechtlich vorgegebenen Grenzen anbelangt, die in diesem Zusammenhang durch das nationale Recht zu beachten sind, so ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass es nach dem in Rn. 39 des vorliegenden Urteils genannten objektiven Ansatz nicht zulässig ist, im nationalen Recht die Lage einer der Vertragsparteien als das maßgebende Kriterium anzusehen, das über das weitere Schicksal des Vertrags entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Pereničová und Perenič, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 32).
  • OLG Naumburg, 09.02.2023 - 5 MK 1/20

    Prämiensparvertrag: Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel und Schließung der …

    Rn. 132 Für die Beurteilung, ob ein Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel bestehen kann, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein objektiver Ansatz maßgebend (EuGH, WM 2012, 2046 Rn. 32 - Pereničová und Perenič, WM 2021, 1035 Rn. 56 - Bank BPH).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen …

  • BGH, 01.06.2022 - VIII ZR 287/20

    Weiteres Verfahren der Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages …

  • EuGH, 08.09.2022 - C-80/21

    Auf eine Fremdwährung lautende Darlehen: Wenn der Verbraucher widerspricht, kann …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2018 - C-109/17

    Bankia - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken …

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 79/15

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen - …

  • EuGH, 29.04.2021 - C-19/20

    Bank BPH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

  • EuGH, 26.04.2012 - C-472/10

    Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass eine aufgrund einer Klage im öffentlichen …

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 41/12

    Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift des …

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 52/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …

  • EuGH, 30.05.2013 - C-397/11

    Jőrös - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …

  • KG, 10.12.2024 - 9 U 1087/20

    EuGH-Vorlage zur Vereinbarkeit der sog. Dreijahreslösung beim Wegfall einer …

  • EuGH, 31.03.2022 - C-472/20

    Fremdwährungskredite: Die unverbindliche Stellungnahme eines Obersten …

  • EuGH, 14.03.2019 - C-118/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die die rückwirkende Nichtigerklärung eines …

  • EuGH, 19.09.2013 - C-435/11

    Eine den Verbraucher irreführende Geschäftspraxis ist unlauter und mithin …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2019 - C-260/18

    Dziubak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

    Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter …

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 345/11

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 305/11

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Anwendung eines …

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 23/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

    Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer …

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

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  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 24/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 306/11

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  • EuGH, 26.03.2019 - C-70/17

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  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 64/11

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-503/15

    Margarit Panicello - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anrufung des Gerichtshofs - …

  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 74/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die NIchtzulassung der …

  • EuGH, 19.09.2018 - C-109/17

    Bankia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …

  • EuGH, 10.06.2021 - C-303/20

    Ultimo Portfolio Investment (Luxemburg) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 02.09.2021 - C-932/19

    Ungarische Rechtsvorschriften, die es verbieten, ein Fremdwährungsdarlehen …

  • BGH, 04.02.2020 - XI ZR 175/19

    Antrag auf Aussetzung eines Verfahrens; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 88/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • EuGH, 31.05.2018 - C-483/16

    Sziber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …

  • EuGH, 30.04.2025 - C-630/23

    AxFina Hungary (Subsistance du contrat) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 13.03.2025 - C-337/23

    APS Beta Bulgaria und Agentsia za kontrol na prosrocheni zadalzhenia - Vorlage …

  • EuGH, 12.10.2023 - C-645/22

    Luminor Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …

  • EuGH, 22.09.2022 - C-335/21

    Vicente (Action en paiement d'honoraires d'avocat) - Vorlage zur …

  • BGH, 09.06.2020 - XI ZR 354/19

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung

  • EuGH, 08.12.2022 - C-600/21

    Caisse régionale de Crédit mutuel de Loire-Atlantique und du Centre Ouest - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-598/21

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  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-365/23

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  • EuGH, 10.09.2020 - C-738/19

    A (Untervermietung einer Sozialwohnung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

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  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-570/21

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  • EuGH, 14.04.2016 - C-381/14

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  • OLG Düsseldorf, 30.12.2019 - 16 U 97/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-118/17

    Dunai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-96/16

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    Ibercaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …

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  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-629/24

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  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-81/19

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  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-482/13

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  • EuGH, 08.11.2012 - C-433/11

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  • OLG München, 09.03.2020 - 5 U 7205/19

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