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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35712
BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14 (https://dejure.org/2017,35712)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2017 - XII ZB 660/14 (https://dejure.org/2017,35712)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2017 - XII ZB 660/14 (https://dejure.org/2017,35712)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 1591, 1592; TSG §§ 5 Abs. 3, 8 Abs. 1, 11 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Personenstandssache: Eintragung eines Frau-zu-Mann Transsexuellen als Mutter des nach Änderung seines personenstandsrechtlichen Geschlechts geborenen Kindes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1591 BGB, § 1592 BGB, § 5 Abs 3 TSG, § 8 Abs 1 TSG, § 11 S 1 TSG
    Personenstandssache: Eintragung eines Frau-zu-Mann Transsexuellen als Mutter des nach Änderung seines personenstandsrechtlichen Geschlechts geborenen Kindes

  • IWW

    § 8 Abs. 1 TSG, § ... 70 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 51 Abs. 1 PStG, § 11 Satz 1 TSG, § 1591 BGB, § 11 TSG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1, 3 GG, § 10 Abs. 1 TSG, § 8 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 TSG, §§ 5 Abs. 3, 10 Abs. 2 TSG, § 5 Abs. 3 TSG, § 59 PStG, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 1591, 1592 BGB, § 1592 BGB, Art. 6 Abs. 4 GG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, § 1592 Nr. 1 oder Nr. 2 BGB, § 1626 a Abs. 3 BGB, §§ 9 Abs. 3, 6 Abs. 1 TSG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 5 Abs. 1 TSG, § 10 Abs. 2 TSG, § 54 Abs. 1 PStG, § 54 Abs. 2 PStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PStG, § 1 Abs. 1 Satz 2 PStG, § 62 Abs. 1 PStG, § 62 Abs. 1 Satz 1 PStG, § 62 Abs. 1 Satz 2 PStG, § 64 Abs. 1 PStG, § 59 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 PStG, Art. 8 EMRK, Art. 8 Abs. 1 EMRK

  • Wolters Kluwer

    Beurkundung der Geburt eines von einem Frau-zu-Mann-Transsexuellen nach der Entscheidung über die Geschlechtsänderung; Einordnung eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen als Mutter nach dem Gebären eines Kindes; Eintragung im Geburtenregister des Kindes und in den aus dem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurkundung der Geburt eines von einem Frau-zu-Mann-Transsexuellen nach der Entscheidung über die Geschlechtsänderung; Einordnung eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen als Mutter nach dem Gebären eines Kindes; Eintragung im Geburtenregister des Kindes und in den aus dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Personenstandssache: Eintragung eines Frau-zu-Mann Transsexuellen als Mutter des nach Änderung seines personenstandsrechtlichen Geschlechts geborenen Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen Kindes

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Rechtlich gilt Frau-zu-Mann-Transsexueller als Mutter eines von ihm geborenen Kindes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tanssexualität: Mann steht als Mutter im Geburtenregister

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Frau-zu-Mann-Transsexuelle - und seine Mutterrolle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen Kindes

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Frau-zu-Mann-Transsexueller rechtlich Mutter eines von ihm geborenen Kindes

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Frau-zu-Mann-Transsexueller als Mutter des eigenen Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frau-zu-Mann-Transsexueller kann als "Mutter" einzutragen sein

  • isuv.de (Kurzinformation)

    BGB, § 1591, 1592
    Vater oder Mutter?

  • taz.de (Pressebericht, 25.09.2017)

    Geschlechtliche Elterndefinition: Transmann muss Mutter sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen Kindes

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Gebärt ein Mann ein Kind, darf er sich nicht als Vater in Geburtsregister eintragen lassen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen Kindes

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 95 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Personenstandssache: Eintragung eines Frau-zu-Mann Transsexuellen als Mutter

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Trans-Vater als Mutter in Geburtsurkunde eingetragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 215, 318
  • NJW 2017, 3379
  • MDR 2017, 1426
  • FamRZ 2017, 1855
  • JR 2019, 147
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Rn. 16 aa) Die Geburt eines Kindes nach der Entscheidung gemäß § 8 Abs. 1 TSG hätte allerdings nach der ursprünglichen Konzeption des Transsexuellengesetzes aus dem Jahr 1980 nicht möglich sein sollen, denn nach den - später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und unanwendbar erklärten (vgl. BVerfG NJW 2011, 909 Rn. 68 ff.) - Regelungen in § 8 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 TSG waren die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit und ein die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernder operativer Eingriff (sog. "große Lösung") notwendige Voraussetzungen für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit.

    Statusrechtliche Zuordnungsprobleme beim Auseinanderfallen zwischen der Fortpflanzungsfunktion des biologischen Geschlechts und dem davon abweichenden rechtlich zugewiesenen Geschlecht eines Elternteils, die angesichts der kleinen Gruppe transsexueller Menschen ohnehin eher selten zu erwarten sind (BVerfG NJW 2011, 909 Rn. 72), können und müssen daher auf der Grundlage des bestehenden geschlechtsspezifischen Abstammungsrechts gelöst werden (vgl. auch Sieberichs FamRZ 2013, 1180, 1181 f. zur Elternschaft von Intersexuellen).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich ausgesprochen hat, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, Kinder ihren biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird (vgl. BVerfG NJW 2011, 909 Rn. 72).

    Dies wäre bei der Anknüpfung an das personenstandsrechtlich zugewiesene Geschlecht des betroffenen Elternteils wegen der - nicht nur theoretischen - Möglichkeit, die personenstandsrechtliche Anerkennung des selbstempfundenen Geschlechts wieder rückgängig zu machen (§§ 9 Abs. 3, 6 Abs. 1 TSG; vgl. auch BVerfG NJW 2011, 909 Rn. 67), nicht der Fall.

  • OLG Köln, 30.11.2009 - 16 Wx 94/09

    Frau wird "Vater" im Sinne des Gesetzes

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Rn. 15 b) Das Beschwerdegericht hat mit Recht und im Einklang mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Köln FamRZ 2010, 741, 742;… AG Münster Beschluss vom 4. Januar 2016 - 22 III 12/15 - juris Rn. 7;… MünchKommBGB/Wellenhofer 7. Aufl. § 1591 Rn. 6;… BeckOGK/Haßfurter BGB [Stand: Juli 2017] § 1591 Rn. 80;… jurisPK-BGB/Nickel [Stand: März 2017] § 1591 Rn. 16.1;… Hepting/Dutta Familie und Personenstand 2. Aufl. Rn. V-955; Wall [Fachausschuss Nr. 4016] StAZ 2015, 117 f.) erkannt, dass § 11 Satz 1 TSG auch Sachverhalte erfasst, in denen das leibliche Kind eines Transsexuellen - wie hier - zeitlich erst nach der gerichtlichen Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren wird.

    Aus den Gesetzesmaterialien, insbesondere der Umformulierung des § 11 Satz 1 TSG im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, lässt sich damit nicht nur entnehmen, dass der Gesetzgeber des Transsexuellengesetzes jene Fälle mitbedacht hat, in denen ein leibliches Kind erst nach der Entscheidung gemäß § 8 Abs. 1 TSG geboren oder gezeugt wird, sondern auch, dass er diese Fälle bewusst der Regelung des § 11 Satz 1 TSG unterwerfen wollte (vgl. OLG Köln FamRZ 2010, 741, 742; Wall [Fachausschuss Nr. 4016] StAZ 2015, 117, 118).

    Rn. 20 2. Ebenfalls zutreffend hat das Beschwerdegericht angeordnet, dass der Beteiligte zu 1 als "Mutter" und ausschließlich mit seinen früher geführten weiblichen Vornamen in das Geburtenregister einzutragen ist, §§ 5 Abs. 3, 10 Abs. 2 TSG (vgl. OLG Köln FamRZ 2010, 741, 743;… Hepting/Dutta Familie und Personenstand 2. Aufl. Rn. V-954; Wall [Fachausschuss Nr. 4016] StAZ 2015, 117, 118;… kritisch Berkl Personenstandsrecht Rn. 512).

    Die Kinder sollen nicht dazu gezwungen sein, Geburtsurkunden vorzulegen, aus deren Inhalt Dritte möglicherweise Rückschlüsse auf die Transsexualität der Eltern ziehen oder die zu dementsprechenden Spekulationen Anlass geben könnten (OLG Köln FamRZ 2010, 741, 743; AG Paderborn StAZ 2012, 272 f.;… Augstein TSG § 5 Rn. 6;… Spickhoff Medizinrecht 2. Aufl. § 5 TSG Rn. 4; Wall [Fachausschuss Nr. 4016] StAZ 2015, 117, 118).

  • AG Münster, 04.01.2016 - 22 III 12/15

    Eintragung eines Transsexuellen als "Mutter" im Geburtenregister

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Rn. 15 b) Das Beschwerdegericht hat mit Recht und im Einklang mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Köln FamRZ 2010, 741, 742; AG Münster Beschluss vom 4. Januar 2016 - 22 III 12/15 - juris Rn. 7;… MünchKommBGB/Wellenhofer 7. Aufl. § 1591 Rn. 6;… BeckOGK/Haßfurter BGB [Stand: Juli 2017] § 1591 Rn. 80;… jurisPK-BGB/Nickel [Stand: März 2017] § 1591 Rn. 16.1;… Hepting/Dutta Familie und Personenstand 2. Aufl. Rn. V-955; Wall [Fachausschuss Nr. 4016] StAZ 2015, 117 f.) erkannt, dass § 11 Satz 1 TSG auch Sachverhalte erfasst, in denen das leibliche Kind eines Transsexuellen - wie hier - zeitlich erst nach der gerichtlichen Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren wird.

    Rn. 21 Es kommt dabei insbesondere nicht in Betracht, die vor der Entscheidung gemäß § 8 Abs. 1 TSG geführten (hier: weiblichen) Vornamen lediglich als zusätzliche Daten im Hinweisteil zu erfassen und den Grundeintrag für die Namen der Mutter mit den aktuell geführten (hier: männlichen) Vornamen vorzunehmen (aA AG Münster Beschluss vom 4. Januar 2016 - 22 III 12/15 - juris Rn. 16).

    Rn. 42 bb) Im Übrigen könnte - ohne dass es darauf entscheidend ankäme - jedenfalls unter den hier obwaltenden Umständen auch die Verwendung einer Geburtsurkunde, die den Beteiligten zu 1 unter seinen männlichen Vornamen als "Vater" - oder geschlechtsneutral als "Elternteil" (dies für zulässig haltend: AG Münster Beschluss vom 4. Januar 2016 - 22 III 12/15 - juris Rn. 19) - des Kindes ausweist, wenig zur Geheimhaltung der Transsexualität des Beteiligten zu 1 beitragen.

  • BGH, 03.02.2015 - II ZB 12/14

    Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung …

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Die von der Änderung der Vornamen bzw. der Geschlechtszugehörigkeit Betroffenen sollen vor einer grundlosen Aufdeckung ihrer früher geführten Vornamen bzw. der Änderung ihrer rechtlichen Geschlechtszuordnung geschützt werden (vgl. BGH Beschluss vom 3. Februar 2015 - II ZB 12/14 - NJW 2015, 2116 Rn. 10).

    § 5 Abs. 1 TSG (iVm § 10 Abs. 2 TSG) konkretisiert diese Anforderungen dergestalt, dass die früheren Vornamen bzw. die Änderung der rechtlichen Geschlechtszugehörigkeit (nur) dann ohne Zustimmung der Betroffenen offenbart oder ausgeforscht werden dürfen, wenn besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse daran glaubhaft gemacht wird (vgl. BGH Beschluss vom 3. Februar 2015 - II ZB 12/14 - NJW 2015, 2116 Rn. 12).

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Dies gilt für eine durch Adoption angestrebte Eltern-Kind-Zuordnung (…vgl. BVerfG FamRZ 2013, 521 Rn. 44 f.; Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 41), aber erst recht für eine solche, die auf die leibliche Abstammung gegründet werden soll.
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95

    Strafvollzug einer Transsexuellen in einem Männergefängnis

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Denn die Frage der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen betrifft seinen Sexualbereich und damit seine Intimsphäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 1632, 1633).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Dies gilt für eine durch Adoption angestrebte Eltern-Kind-Zuordnung (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 521 Rn. 44 f.;… Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 41), aber erst recht für eine solche, die auf die leibliche Abstammung gegründet werden soll.
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Dieses Recht verleiht zwar keinen Anspruch auf Verschaffung solcher Kenntnisse, schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen durch staatliche Organe (…vgl. BVerfG FamRZ 2016, 877 Rn. 38 und FamRZ 1989, 255, 258; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 204, 54 = FamRZ 2015, 642 Rn. 7).
  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen …

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Dieses Recht verleiht zwar keinen Anspruch auf Verschaffung solcher Kenntnisse, schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen durch staatliche Organe (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 877 Rn. 38 und FamRZ 1989, 255, 258;… vgl. auch Senatsurteil BGHZ 204, 54 = FamRZ 2015, 642 Rn. 7).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
    Dieses Recht verleiht zwar keinen Anspruch auf Verschaffung solcher Kenntnisse, schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen durch staatliche Organe (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 877 Rn. 38 und FamRZ 1989, 255, 258;… vgl. auch Senatsurteil BGHZ 204, 54 = FamRZ 2015, 642 Rn. 7).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer …

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • EGMR, 06.04.2017 - 79885/12

    A.P. c. FRANCE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2010 - 1 A 655/08

    Anspruch auf Anpassung von vor der rechtskräftigen Änderung des Vornamens …

  • EGMR, 07.05.2013 - 8017/11

    BOECKEL AND GESSNER-BOECKEL v. GERMANY

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 5 N 3.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos); Vornamensänderung nach …

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

  • KG, 30.10.2014 - 1 W 48/14

    Personenstandssache: Eintragung eines Frau-zu-Mann Transsexuellen als Mutter des …

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen …

    Rn. 13 Die Vorschrift gehört zu den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB, die die Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 ff. und vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 25 f.; BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.; vgl. auch Reinhardt RPflStud 2018, 33, 34 f.).

    Rn. 22 Die Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an, die im Regelfall denjenigen Mann als rechtlichen Vater erfassen, von dem das Kind biologisch abstammt (BT-Drucks. 16/6561 S. 8; vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 25 f.).

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten …

    Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. September 2017, XII ZB 660/14, FamRZ 2017, 1855).

    Das Beschwerdegericht hat mit Recht und im Einklang mit der inzwischen ergangenen Senatsrechtsprechung (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 15) darauf hingewiesen, dass § 11 Satz 1 TSG auch Sachverhalte erfasst, in denen das leibliche Kind eines Transsexuellen - wie hier - zeitlich erst nach der gerichtlichen Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren wird (vgl. auch BT-Drucks. 8/2947 S. 16).

    Nach § 11 Satz 1 TSG sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der Status des Transsexuellen als Vater oder als Mutter unberührt bleiben, und zwar insbesondere für die Vaterschaftsfeststellung und die Ehelichkeitsanfechtung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 15 ff.; BT-Drucks. 8/2947 S. 16).

    Dies ist bei den §§ 1591, 1592 BGB und § 11 Satz 1 TSG der Fall, und zwar auch auf der Grundlage der vom Senat für zutreffend befundenen Auslegung von § 11 Satz 1 TSG (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 23 f.).

    Dieses Ermessen hat Deutschland nicht überschritten, indem es die Zuordnung eines von einer transsexuellen Person nach der rechtlichen Geschlechtsänderung geborenen oder gezeugten Kindes entweder als "Vater" oder als "Mutter" an die Fortpflanzungsfunktion und nicht an das rechtlich zugewiesene geänderte Geschlecht des transsexuellen Elternteils anknüpft (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 45).

  • BGH, 19.08.2026 - XII ZB 456/25

    Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung durch einen bei Geburt des Kindes …

    Rn. 19 cc) Ob ein Frau-zu-Mann-Transsexueller die Vaterschaft für ein Kind vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wirksam anerkennen konnte, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 27).

    Es ist ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, Kinder ihren biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 25 f. mwN).

    Daher kann ein Frau-zu-Mann-Transsexueller auf der Grundlage des geltenden Rechts nicht als rechtlicher Vater, sondern nur als Mutter eines von ihm selbst geborenen Kindes angesehen werden (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 27), während eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle abstammungsrechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung für ein mit ihrem konservierten Samen gezeugtes Kind erlangen kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 12 f.).

    Dies galt auch dann, wenn das Kind erst nach der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren wurde (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 15 ff.).

  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung …

    Die Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpften an Kriterien an, die im Regelfall denjenigen Mann als rechtlichen Vater erfassten, von dem das Kind biologisch abstamme (…BGH, a. a. O., juris Rn. 20; BGH, Beschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 -, juris Rn. 26).
  • KG, 14.02.2019 - 1 W 102/18

    Personenstandssache: Eintragung der Änderung des Vornamens einer transsexuellen …

    Rn. 7 Das Amtsgericht hat die Anträge als solche auf Berichtigung des Geburtseintrags nach § 48 PStG angesehen und sie unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - (BGHZ 215, 318) als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 14 Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Entscheidungen vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - (NJW 2017, 3379) und vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - (NJW 2018, 471) mit der Verfassungsmäßigkeit von § 11 TSG auseinandergesetzt und keinen Anlass für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 GG gesehen.

    Ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass gemäß § 11 TSG selbst die weitergehende Entscheidung nach § 8 TSG gegenüber dem Kind ohne Rechtswirkung bleibt - mit der Folge, dass der Elternteil nicht nur mit seinem biologischen Geschlecht, sondern gemäß § 5 Abs. 3 TSG auch mit seinem bisherigen Vornamen im Geburtsregister zu beurkunden ist (BGH, NJW 2017, 3379, 3380, Rdn. 20) -, so gilt dies erst recht, wenn eine Änderung des rechtlichen Geschlechts gar nicht veranlasst wurde.

    Sie sollen dadurch einerseits vor Unverständnis und Diskriminierung durch Dritte bewahrt und es soll ihnen andererseits das Auftreten in der neuen Geschlechterrolle erleichtert werden (BGH, NJW 2017, 3379, 3382, Rdn. 35).

    Die Kinder sollen nicht dazu gezwungen sein, Geburtsurkunden vorzulegen, aus deren Inhalt Dritte möglicherweise Rückschlüsse auf die Transsexualität der Eltern ziehen oder die zu entsprechenden Spekulationen Anlass geben können (BGH, NJW 2017, 3379, 3380, Rdn. 21; OLG Köln, FamRZ 2010, 741, 743; AG Paderborn StAZ 2012, 272;… Augstein, TSG, § 5 Rdn. 6;… Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl., § 5 Rdn. 5; Wall, Fachausschuss Nr. 4016, StAZ 2015, 117, 118).

    Der Staat hat sich daher insbesondere solcher Regelungen zu enthalten, die die familiäre Solidarität missachten oder Eingriffe in die Familie gerade wegen der familiären Verbindung vorsehen oder erlauben (BGH, NJW 2017, 3379, 3382, Rdn. 33).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Beschluss vom 6. September 2017 (a.a.O. S.3383, Rdn. 44 ff) verwiesen.

    § 5 Abs. 3 TSG erfordert nach seinem Wortlaut und nach seinem Sinn und Zweck nicht die zusätzliche, sondern die ausschließliche Erfassung des vor der gerichtlichen Entscheidung über die Vornamensänderung geführten Namens (BGH, NJW 2017, 3379, 3380, Rdn. 21).

  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 127/19

    Einzutragende Vornamen des gebärenden Elternteils bei Geburt durch einen …

    Zu den im Geburtenregister einzutragenden Vornamen des gebärenden Elternteils bei Geburt durch einen Frau-zu-Mann-Transsexuellen im Fall der bloßen Vornamensänderung des gebärenden Elternteils und zur Elternbezeichnung in der Geburtsurkunde in diesem Fall (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14, BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855).

    Rn. 12 Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der Geschlechtsänderung ein Kind geboren hat, im Geburtseintrag des Kindes und in den aus dem Geburtenregister erstellten Geburtsurkunden - sofern dort Angaben zu den Eltern aufzunehmen sind - als "Mutter" und nach § 5 Abs. 3 TSG mit seinen früher geführten weiblichen Vornamen einzutragen ist (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855).

    Er hat zu der Frage bereits dahingehend Stellung genommen, dass der transsexuelle Elternteil durch den Inhalt der vom Gesetz angeordneten Registereintragung nicht in seinen Grundrechten, insbesondere nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG), verletzt wird (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 34 ff.;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 14 ff. mwN).

    Denn es überwiegen insoweit die schützenswerten Interessen an der Vollständigkeit und Richtigkeit der mit besonderer Beweisfunktion versehenen Eintragungen in die Personenstandsregister das Interesse, sich der Gefahr einer Aufdeckung der Transsexualität auszusetzen (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 38 ff. und nachfolgend BVerfG Beschluss vom 15. Mai 2018 - 1 BvR 2831/17 - juris;… vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 229, 374 = FamRZ 2021, 1387 Rn. 8 ff. zur Ausstellung einer Eheurkunde).

    Diesen Ermessensspielraum hat Deutschland nicht überschritten, indem die Zuordnung eines von einer transsexuellen Person nach der rechtlichen Geschlechtsänderung geborenen oder gezeugten Kindes entweder als "Vater" oder als "Mutter" an die Fortpflanzungsfunktion und nicht an das rechtlich zugewiesene geänderte Geschlecht des transsexuellen Elternteils angeknüpft wird (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 45;… vgl. auch Court of Appeal of England and Wales Entscheidung vom 29. April 2020 - [2020] EWCA Civ 559 Rn. 74 ff.).

    Denn eine solche wäre gemessen an den Vorgaben für den Registereintrag unrichtig (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 21).

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 142/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung einer ausländischen …

    Diese regelt lediglich die Bezeichnung der rechtlichen Elternteile (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 26 …und vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 10 ff.), nicht aber ordnet sie die Eintragung eines biologischen, nicht rechtlichen Elternteils an.
  • AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20

    Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag

    Nach der derzeit bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es jedoch auch für die rechtliche Zuordnung der Eltern nicht auf den aktuell eingetragenen Personenstand an, sondern ausschließlich auf den nach der Geburt eingetragenen Personenstand bzw. auf die Gebär-/Zeugungsfähigkeit an (BGHZ 215, 318; BGH…, Beschluss vom 29.11.2017 - XII ZB 459/16 -, NZFam 2018, S. 80).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 189/20

    Änderung des Vornamens einer transsexuelle Person nach der Eheschließung auf der …

    Denn in diesem Fall überwiegen die schützenswerten Interessen an der Vollständigkeit und Richtigkeit der mit besonderer Beweisfunktion versehenen Eintragungen in die Personenstandsregister das Interesse, sich der Gefahr einer Aufdeckung der Transsexualität auszusetzen (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 38 ff. und nachfolgend BVerfG Beschluss vom 15. Mai 2018 - 1 BvR 2831/17 - juris).

    Sie sollen dadurch einerseits vor Unverständnis und Diskriminierungen durch Dritte bewahrt und es soll ihnen andererseits das Auftreten in der neuen Geschlechterrolle erleichtert werden (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 35 mwN).

    § 5 Abs. 1 TSG (iVm § 10 Abs. 2 TSG) konkretisiert diese Anforderungen (Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 36 mwN).

  • OLG Schleswig, 04.07.2024 - 2 Wx 11/24

    Frühere Geschlechtsänderung hindert die Eintragung als Vater für ein während der …

    Der diesbezügliche Wille des Gesetzgebers ergibt sich sowohl aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift als auch aus der Gesetzesbegründung, was der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 06.09.2017, Az XII ZB 660/14, NJW 2017, 3379 ff, herausgearbeitet hat (vgl. im Übrigen auch BT-Drs. 8/2947, 16).

    Es ist verletzt, wenn ein transsexueller Elternteil für ein nach der Entscheidung nach § 8 TSG geborenes Kind rechtlich nicht die geschlechtsbezogene Elternrolle zugewiesen bekommt, die seinem selbst empfundenen und ihm rechtlich zugewiesenen Geschlecht entspricht (vgl. BGH, Entscheidung vom 06.09.2017, Az XII ZB 660/14, NJW 2017, 3379 ff, Rn. 24: aber in der dort entschiedenen Konstellation keine Verletzung).

    Rn. 41 Wie bereits oben ausgeführt, hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 06.09.2017, Az XII ZB 660/14, NJW 2017, 3379 f) § 11 TSG auf das Verhältnis eines Frau-Mann Transsexuellen angewendet, der selbst das Kind geboren hatte und jetzt "Vater" sein wollte.

  • KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20

    Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes

  • EGMR, 04.04.2023 - 7246/20

    Keine Menschenrechtsverletzung: Transpersonen können Mutter- und Vaterschaft …

  • BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20

    Aufnahme der nach der Geburt eines Kindes wirksam werdenden, auf der Grundlage …

  • AG Regensburg, 04.02.2022 - UR III 19/21

    Frau-Mann Transsexueller kann rechtlicher Vater eines ehelichen Kindes werden

  • KG, 15.08.2019 - 1 W 432/18

    Personenstandssache: Vaterschaftsanerkennung durch einen …

  • KG, 17.06.2025 - 1 W 386/22

    Geschlechtsangabe im Geburtenregister bei transsexueller Elternschaft

  • AG Berlin-Schöneberg, 14.01.2020 - 71a III 191/19
  • KG, 12.03.2019 - 18 UF 122/18

    Rubrum für einen Ehescheidungsbeschluss: Zulässigkeit und Begründetheit der …

  • AG Münster, 16.05.2018 - 22 III 68/17

    Geburtenregister, Offenbarungsverbot, Bezeichnung der Beteiligten, Eltern, …

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 346/17

    Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen …

  • AG Berlin-Schöneberg, 20.02.2018 - 71d III 473/16
  • AG Köln, 17.12.2021 - 379 III 58/21
  • BGH, 22.05.2019 - XII ZA 41/18

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe i.R.d. Grundstücksrechts

  • KG, 15.08.2019 - 1 W 482/18

    Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller kann die Vaterschaft nicht gemäß § 1592 Nr. 2 BGB …

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