Rechtsprechung
BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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BGB §§ 305, 839, 852; BundesBauG § 2 Abs. 7
Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes; Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Amtshaftungsanspruch - Verjährung - Schadensersatz - Kompensationder Vermögenseinbuße
Papierfundstellen
- NJW 1990, 245
- NJW-RR 1990, 141 (Ls.)
- MDR 1990, 31
- NVwZ 1990, 194 (Ls.)
- VersR 1989, 959
- WM 1990, 202
- DVBl 1989, 1094
Wird zitiert von ... (47)
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 307/13
Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Verkaufs eines …
a) Im Ausgangspunkt zutreffend führt das Berufungsgericht allerdings aus, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan innerhalb bestimmter Zeit aufzustellen oder zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB der Wirksamkeit entbehren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87, NJW 1990, 245; Urteil vom 22. November 1979 - III ZR 186/77, BGHZ 76, 16, 22; Urteil vom 8. Juni 1978 - III ZR 48/76, BGHZ 71, 386, 390; BVerwG, NVwZ 2006, 458; NVwZ 2006, 336 f.; NJW 1980, 2538, 2539;… Ernst/Zinkhahn/Söfker, BauGB [2015], § 1 Rn. 42 f.;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl., § 1 Rn. 31;… Spannowsky/Uechtritz/Dirnberger, BauGB, 2. Aufl., § 1 Rn. 57; vgl. auch Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - V ZR 54/09, NJW 2010, 297). - BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft
Dies gilt, wie der Senat schon häufig entschieden hat, auch und gerade für den Bereich des öffentlichen Baurechts (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1970 - III ZR 114/68 = DöV 1970, 680; vom 8. Januar 1976 - III ZR 5/74 = DVBl 1977, 576;… vom 23. Februar 1978 [aaO]; vom 10. Juli 1980 - III ZR 23/79 = NJW 1980, 2573; vom 17. April 1980 - III ZR 167/78 = NJW 1980, 2576; vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = NJW 1990, 245; zuletzt: Senatsbeschluß vom 25. November 1991 - III ZR 190/90;… für BGHR vorgesehen).So wird die Erklärung, man werde (künftig) etwas Bestimmtes tun, vielfach nicht mehr als die Mitteilung bedeuten, man habe (gegenwärtig) eine solche Absicht (…Senatsurteil vom 8. Januar 1976 a.a.O.) Daher trifft den handelnden Amtsträger die Pflicht, eine solche Auskunft nicht nur richtig, sondern auch unmißverständlich, nämlich so klar und vollständig zu erteilen, daß der Empfänger entsprechend disponieren kann (Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = NJW 1990, 245, 246 m.w.N.).
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12
Verjährungsbeginn: Zumutbarer Zeitpunkt einer Bereicherungsklage einer Bank gegen …
In einer solchen Situation muss es deswegen dem möglichen Bereicherungsgläubiger unbenommen bleiben, abzuwarten, bis seine Verpflichtung, das bereits Erlangte wieder herauszugeben, feststeht (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87, WM 1990, 202, 207 und vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92, BGHZ 122, 317, 325 f.), sei es aufgrund eines rechtskräftigen Urteils, sei es aufgrund einer mit dem Dritten getroffenen Vereinbarung.
- BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Der Senat bestimmt in ständiger Rechtsprechung den für den Verjährungsbeginn im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB - entsprechendes gilt für §§ 43 a.F., 41 n.F. OBG NW - maßgeblichen Zeitpunkt, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, dahin, daß diese Kenntnis vorhanden ist, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (vgl. Senatsentscheidungen BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 - 3, jeweils m.w.N.). - BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04
Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen …
Darüber hinaus war bereits vor Schaffung des neuen § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB, der dies ausdrücklich ausspricht, in der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit entbehrten (vgl. BVerwGE 42, 331, 333; BVerwG DVBl. 1977, 529 f; Senatsurteil BGHZ 76, 16, 22; Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = NJW 1990, 245). - BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 - BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 = NJW 1990, 245, 247 m.w.N.;… vgl. Senatsbeschluß vom 28. Februar 1991 - III ZR 252/89 - BGHR BGB § 852 Amtshaftung 2). - BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04
Hinweispflichten der Bauplanungsgehörde auf eine drohende Veränderungssperre
- BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92
Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im …
Dabei genügt allerdings im allgemeinen, daß der Verletzte die tatsächlichen Umstände kennt, die eine schuldhafte Amtspflichtverletzung als naheliegend, eine Amtshaftungsklage - sei es auch nur als Feststellungsklage - mithin als so aussichtsreich erscheinen lassen, daß dem Verletzten die Erhebung der Klage zugemutet werden kann (vgl. Senatsentscheidungen BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 bis 3; Urteil vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92 - VersR 1993, 966, 968, für BGHZ 122, 317 vorgesehen). - BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland …
Die Frage, wann dem Geschädigten eine Klage zumutbar ist, beurteilt sich nach ähnlichen Gesichtspunkten, wie der Senat sie für den Gebrauch eines Rechtsmittels im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB angenommen hat (zur Zumutbarkeit der Klageerhebung im Amtshaftungsrecht: Senat, Urteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87, NJW 1990, 245, 247;… Beschluss vom 31. Januar 2014 - III ZR 84/13, juris Rn. 6; jeweils mwN). - LG Frankfurt/Main, 25.03.2019 - 4 O 307/18
Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse
Dies gilt beispielsweise für die Pflichten, die Entwürfe der Bauleitpläne öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB; BGH BayVBl 1991, 187), die Genehmigung des Bebauungsplans ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB; BGH NJW 1990, 245), den Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB; BGHZ 84, 292, 300;… Staudinger/Wöstmann Neubearbeitung 2013, § 839 BGB, Rn. 550;… a.A. Münchener Kommentar-Papier/Shirvani, 7. Aufl. 2017, § 839 BGB, Rn. 261). - OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
Zerstörung des Leasingfahrzeugs - Umsatzsteuer auf Wiederbeschaffungswert als …
- BVerwG, 02.01.2012 - 4 BN 32.11
Wirksamkeit von vertraglichen Zusagen zur Aufstellung von einem Bebauungsplan
- BGH, 12.10.2000 - III ZR 121/99
Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 182/13
Bereicherungsanspruch einer Bank gegen eine Fondsgesellschaft bei …
- BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims
- KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07
Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei …
- LG München I, 21.11.2018 - 15 O 19893/17
Kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern aufgrund unwirksamer …
- OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
Amtshaftung der Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluss: Verzögerungen bei …
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 179/13
Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens gegenüber einem geschlossenen …
- BGH, 31.01.2014 - III ZR 84/13
Verneinung eines Verschuldens der Mitglieder des Gutachterausschusses bei der …
- OLG Oldenburg, 20.01.2009 - 12 U 101/08
Begriff der Rechnungsprüfung i.S. von § 15 Nr. 8 HOAI; Begriff der Verhandlungen …
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 252/89
Ablehnung der Genehmigung einer Nutzungsänderung wegen planungsrechtlicher …
- OLG Düsseldorf, 17.01.2017 - 24 U 38/16
Ansprüche des Verkäufers eines Gewerbegrundstücks wegen unterbliebenen …
- OLG Schleswig, 10.11.2005 - 11 U 145/04
- LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00
Verantwortlichkeit bei Schimmelpilzbefall
- OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - 18 U 70/06
Annahme einer gebündelten Amtspflichtverletzung bei vorsätzlichem Begehen aller …
- OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
Haftung einer Gemeinde für Zusagen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2011 - 2 A 14.10
Vollstreckung; gerichtlicher Vergleich; Zwangsgeldfestsetzung; …
- BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Haftung einer Gebietskörperschaft für eine gegenüber dem Betreiber eines …
- LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
Besitzstörung, Mitbesitz, Schadenersatz, Auswechselung Türschloss
- OLG Köln, 21.07.2016 - 7 U 17/15
Amtshaftungsansprüche des Erwerbers eines Grundstücks wegen unvollständiger …
- BGH, 25.11.1991 - III ZR 190/90
Amtshaftung einer Gemeinde aus Organisationsverschulden bei auf fehlender …
- OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 157/04
Zur Entstehung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen Versagung von …
- LG Mannheim, 20.05.2011 - 7 O 117/10
Arbeitnehmererfindung: Verjährung der Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einer …
- BGH, 23.05.1991 - III ZR 75/90
Unrichtigkeit einer Auskunft bezüglich eines Ausschlusses der Bebaubarkeit von …
- OLG Brandenburg, 04.10.2005 - 2 U 16/02
Amtshaftungsanspruch wegen einer unzureichenden Auskunft über das Nichtvorliegen …
- BGH, 04.07.1991 - III ZR 311/89
Aufstellung von Bebauungsplänen als Amtspflichtverletzung der Gemeinde - …
- OLG Hamm, 30.09.2005 - 11 U 28/05
Zum Amtshaftungsanspruch wegen unrichtiger behördlicher Auskünfte
- BGH, 27.09.1990 - III ZR 67/89
Amtspflichtverletzung bei fehlerhafter Bekanntgabe eines Bebauungsplanes
- LG Hamburg, 22.09.2006 - 303 O 35/04
Mit der vorliegenden Teilklage macht die Klägerin Schadensersatz- und …
- OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag;; Erschließungslast; …
- LG Düsseldorf, 29.06.2017 - 13 O 524/09
- LG Münster, 10.01.2011 - 15 O 507/09
- OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 4 U 1169/00
Geltendmachung von Forderungen wegen enttäuschten Vertrauens auf das …
- OLG München, 12.11.1998 - 1 U 6040/95
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Überschwemmung des Kellers eines …
- LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 133/19
Wer nicht abwartet, ist schutzlos!
- LG Stuttgart, 11.02.2004 - 15 O 363/03
Rechtsprechung
BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bauhandwerker - Schadensersatz - Fehlende Befriedigung - Generalübernehmerpflicht - Verwendung von Baugeld zur Befriedigung
- rechtsportal.de
BGB § 648; GSB § 1 Abs. 1, § 5
Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB - ibr-online
Sicherung von Bauforderungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast, Haftung wegen Verletzung der Sicherung der Bauforderungen gemäß § 1 Abs. 1 BauFordSiG, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB, Verschulden
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Generalübernehmer und Baugeldverwendung (IBR 1990, 739)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Baugeld: persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers (IBR 1991, 9)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 141
- NJW-RR 1991, 141
- MDR 1991, 425
- VersR 1991, 81
- WM 1991, 24
- DB 1991, 277
- BauR 1991, 96
- ZfBR 1991, 59
Wird zitiert von ... (46)
- BGH, 19.08.2010 - VII ZR 169/09
Sicherung von Bauforderungen: Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld trotz …
Der Empfänger von Baugeld hat sodann die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes nachzuweisen (BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - VI ZR 222/82, BauR 1984, 658, 659 = ZfBR 1984, 276; vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 98 = ZfBR 1991, 59; vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 305/99, BauR 2002, 620, 621 = NZBau 2002, 392 = ZfBR 2002, 349).Das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen will zwar grundsätzlich sicher stellen, dass die zur Finanzierung des Baues gewährten Mittel, wenn sie auf dem Grundstück durch Grundschuld oder Hypothek abgesichert sind, den an der Herstellung des Baues Beteiligten auch wirklich zufließen, soweit diese durch ihre Leistungen das Grundstück und damit die für das Baugeld bestellte Sicherheit werthaltig machen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 97 = ZfBR 1991, 59).
In diesem Prozess ist zu prüfen, mit welcher durchsetzbaren Forderung der Unternehmer ausgefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 99 = ZfBR 1991, 59).
- BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99
Haftung des Empfängers von "Baugeld"
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 98 = ZfBR 1991, 59, 60).Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 98 = ZfBR 1991, 59, 60).
- BGH, 20.12.2012 - VII ZR 187/11
Sicherung von Baugeldforderungen: Baugeldverwendungspflicht für vom …
Hat die juristische Person, die Baugeld erhalten hat, mehrere gesetzliche Vertreter, unterliegt grundsätzlich jeder von ihnen der Baugeldverwendungspflicht nach § 1 Abs. 1 GSB und haftet für eine zweckwidrige Verwendung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 98 f. = ZfBR 1991, 59; RGZ 91, 72, 76 f.).
- OLG Hamburg, 20.08.1993 - 11 U 82/92
Gerüstbauer: Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek; Anwendbarkeit des …
Da ein Baubuch i. S. des § 2 GSB nicht geführt worden ist, kann nach der Rechtsprechung davon ausgegangen werden, daß sämtliche vor oder während der Bauzeit im Grundbuch zu Lasten des Baugrundstücks eingetragenen Grundpfandrechte Geldleistungen sichern, die zur Bestreitung der Kosten des Baus i. S. des § 1 Abs. 3 GSB gewährt wurden Vgl. BGH in BauR 1991, 96 ff., 98. Sodann obliegt es den Empfängern dieser Beträge, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß das grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen nach seiner vertraglichen Zweckbestimmung ganz oder teilweise nicht der Bestreitung der Kosten des Baus diente Vgl. Hagenloch, Handbuch, a. a. O., Rdn. 349.Baugeldempfängerin war daneben die GmbH als Generalübernehmerin aufgrund eines Pauschalvertrages, da sie die Rolle der Beklagten zu 2) als Bauherrin und damit auch deren Pflichten übernahm, das Baugeld zunächst für die Baubeteiligten zu verwenden Vgl. BGH, BauR 1990, 244 = NJW-RR 1990, 280; BGH, BauR 1991, 96 = NJW-RR 1991, 141, Hagenloch, Handbuch, a. a. O., S. 114, Rdn. 235; Schulze/Hagen in NJW 1986, a. a. O.
Sodann war es Sache der Baugeldempfänger, die anderweitige ordnungsgemäße Verwendung des Geldes darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen Vgl. BGH = BauR 1991, 96 = NJW-RR 1991, 141; Schulze/ Hagen in NJW 1986, a. a. O., 2407.
Diese pauschalen Behauptungen können jedoch nicht einen erforderlichen substantiierten Vortrag ersetzen, der ins einzelne gehend und aufgeschlüsselt ausweist, welche Zahlungen auf das jeweilige Bauwerk geleistet worden sind und in welcher Art und Weise empfangenes Baugeld an die jeweiligen Bauhandwerker weitergeleitet worden sein soll Vgl. OLG Koblenz, BauR 1985, a. a. O., 699; BGH, NJW 1988, 263, 264 = BauR 1988, 107; BGH, BauR 1991, 96 = NJW-RR 1991, a. a. O., 142.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und überwiegender Ansicht in der Literatur wird für die Schadensersatzpflicht ein [vorsätzliches] Verhalten verlangt, obwohl in § 5 GSB das Wort vorsätzlich gestrichen worden ist Vgl. BGH = BauR 1982, 193 = Schäfer/Finnern/Hochstein, § 1 GSB, Nr. 1, BGH, BauR 1991, 96 = NJW-RR 1991, 141; Schulze/ Hagen in NJW 1986, a. a. O., 2407 f.
- BGH, 16.12.1999 - VII ZR 39/99
Begriff des Empfängers von Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die …
bb) Der Bundesgerichtshof hat allerdings sowohl den "Verkäufer" schlüsselfertiger Häuser als auch den zur schlüsselfertigen Herstellung des Bauwerks verpflichteten Generalübernehmer oder Generalunternehmer als Baugeldempfänger angesehen (BGH, Urteil vom 24. November 1981 - VI ZR 47/80 = BauR 1982, 193 = ZfBR 1982, 75; Urteil vom 19. November 1985 - VI ZR 148/84 = BauR 1986, 235 = ZfBR 1986, 72; Urteil vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 12/89 = BauR 1990, 244; Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89 = BauR 1991, 96 = ZfBR 1991, 59).Sie bestimmen darüber, wie diese Gelder weiter verwendet werden und haben insoweit die volle Verfügungsgewalt über das Baugeld zur Finanzierung der Handwerkerleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89 = BauR 1991, 96 = ZfBR 1991, 59).
- OLG Dresden, 13.09.2001 - 19 U 346/01
Bauforderungssicherungsgesetz: Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers der …
Die Bestimmung des § 1 GSB ist nach unumstrittener Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ein Schutzgesetz i. S. von § 823 Abs. 2 BGB Vgl. BGH, NJW-RR 1991, 141; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 279; OLG Hamburg, BauR 1994, 123; Hagenloch, Handbuch zum Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen, Rdnr. 279; Stammkötter, Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen, § 1 Rdnr. 80; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdnr. 1865.Es ist dann Sache des Baugeldempfängers, die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes, d. h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen Vgl. BGH, NJW-RR 1991, 141; OLG Hamburg, BauR 1994, 123; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1363; Werner/Pastor, a. a. O., Rdnr. 1870.
Für den Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 1, 5 GSB ist die vorsätzliche Verletzung der Baugeldverwendungspflicht erforderlich BGH, NJW-RR 1991, 141.
Dabei ist auf die Person des Handelnden, bei Kapitalgesellschaften auf die gemäß § 14 StGB verantwortliche Person abzustellen BGH, NJW-RR 1991, 141., wobei bedingter Vorsatz genügt Hagenloch, a. a. O., Rdnr. 305 m. w. N.
- OLG München, 30.07.2019 - 9 U 1574/17
Haftung eines Geschäftsführers für Bauleistungen
Zwar reicht zur schlüssigen Darlegung des Schadensersatzanspruchs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 5 GSB a.F. regelmäßig der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Baugläubigers befriedigt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.1990 - VI ZR 230/89, NJW-RR 1991, 141 (142)).Dabei ist auf die Person des Handelnden, bei Kapitalgesellschaften wie der Firma B. B. GmbH auf die gem. § 14 StGB verantwortliche Person abzustellen (BGH, Urteil vom 09.10.1990 - VI ZR 230/89, NJW-RR 1991, 141 (142)), wobei bedingter Vorsatz genügt.
- OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
Darlegungslast und Beweislast i.R.e. zweckwidrigen Verwendung von Baugeld; …
Empfänger des Baugeldes ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW-RR 1991, 141 m.w.N.) nicht nur der Bauherr, dem das Darlehen zunächst zufließt, sondern auch der Generalübernehmer, an den Darlehensmittel weitergegeben werden.Dazu genügt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, regelmäßig schon der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 740; NJW-RR 1991, 141, 142).
Denn die dargestellten Grundsätze der Beweislastverteilung sind entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung unabhängig von der Führung des Baubuchs (BGH NJW-RR 1991, 141, 142; vgl. auch die Entscheidung BauR 1991, 237, in welcher der BGH die aufgezeigten Grundsätze bekräftigt und - entgegen der Ansicht des Beklagten gerade nicht in Frage stellt.).
- BGH, 27.03.1995 - II ZR 136/94
Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH; Haftung wegen …
Daraus mögen sich gewisse Beweiserleichterungen zugunsten der Klägerin ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, WM 1991, 24, 25). - LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
Auslegung des Begriffes "Baugeldempfänger" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes …
Dazu genügte der erbrachte Nachweis, dass die ... gesetzlich vertreten durch die Beklagte Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung der Klägerin zu 1) bezüglich des Bauvorhabens ...: Forderungshöhe von 64.694,54 EUR; bezüglich des Bauvorhabens ...: Forderungshöhe von 53.750,76 EUR - empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die fälligen Restforderungen der Klägerin zu 1) in Höhe von unstreitig 20.459,00 EUR bezüglich des Bauvorhabens ... und 10.714,00 EUR bezüglich des Bauvorhabens ... befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).Sache des Baugeldempfängers, d.h. der Beklagten als gesetzlichen Vertreterin der ..., wäre es nun gewesen, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).
Sie hat nachgewiesen, dass die ... gesetzlich vertreten durch die Beklagte, Baugeld in mindestens der Höhe ihrer Forderung - bezüglich des Bauvorhabens ... 8.768,67 EUR und bezüglich des Bauvorhabens ... 8.226,77 EUR empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die fälligen Forderungen der Klägerin zu 2) in voller Höhe befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141) .
Die Beklagte hat gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB verstoßen, denn die Klägerin zu 3) hat nachgewiesen, dass die ..., gesetzlich vertreten durch die Beklagte, Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung der Klägerin zu 3) - Bauvorhaben : 9.355,06 EUR; Bauvorhaben : 14.079,11 EUR - empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die begründeten Forderungen der Klägerin zu 3) befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).
- OLG Brandenburg, 18.10.2006 - 13 U 90/06
Haftung des Baugeldempfängers wegen zweckwidriger Baugeldverwendung: …
- BGH, 08.01.1991 - VI ZR 109/90
Anwendung auf Architektenleistungen
- OLG Celle, 29.11.2001 - 13 U 138/01
Bauträgervertrag: Erhalt von Baugeld durch einen Generalunternehmer bei Zahlung …
- OLG Celle, 29.11.2001 - 13 U 165/01
Arrest gegen den Baugeldempfänger: Zweckwidrige Verwendung von Baugeld für Kosten …
- OLG Bamberg, 10.02.2003 - 4 U 150/02
Schadensersatz wegen unterlassener Weiterleitung von Baugeld; Haftung des …
- OLG Hamm, 16.09.2014 - 21 U 86/14
Ansprüche eines Subunternehmers nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen
- OLG Hamm, 09.10.2018 - 7 U 103/16
Baugeld; zweckgerechte Verwendung von Baugeld; Baugeldkonto; Vorsatz
- OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 10 U 152/10
Sicherung von Bauforderungen: Kontokorrentkredit als Grundlage für Baugeld
- OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 222/03
Öffentlich-rechtliche Baugeldmittelsicherung: Darlegungs- und Beweislast für die …
- OLG Hamburg, 09.09.2009 - 11 U 148/08
Schadensersatzanspruch wegen Veruntreuung von Baugeld: Haftung des faktischen …
- LG Dresden, 28.01.2004 - 6 O 2080/03
Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung …
- BGH, 14.01.2003 - 4 StR 336/02
Vorsätzlich unterlassene Konkursantragstellung oder Vergleichsantragstellung …
- OLG Naumburg, 08.02.2000 - 11 U 168/99
Kündigung eines Mietverhältnisses; Vereinbarung einer festen Mietzeit; Einhaltung …
- OLG Dresden, 23.02.2006 - 4 U 1017/05
GSB: Wann beginnt die Verjährung?
- BGH, 18.04.1996 - VII ZR 157/95
Vermutung der Baugeldeigenschaft
- OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 260/05
Baugeldsicherung: Verstoß des Bauträgers gegen die Verwendungspflicht; Bezahlung …
- OLG Hamburg, 20.08.1999 - 14 U 205/98
Ordnungsgemäße Verwendung von Baugeld; Definition eines Schutzgesetzes; …
- OLG Hamburg, 10.05.1996 - 14 U 70/96
Haftet Geschäftsführer der GU-GmbH für zweckwidrige Baugeldverwendung?
- BGH, 21.03.1994 - II ZR 260/92
Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei zweckwidriger Verwendung von Baugeldern
- OLG Dresden, 01.03.2005 - 5 U 1854/04
Die Baugeldverwendungspflicht in der Unternehmerkette
- OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01
Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung
- OLG Jena, 18.08.1999 - 7 U 1879/98
Verpflichtung zur Führung eines Baubuches ; Definition des "Baugeldes"; …
- KG, 27.08.2002 - 6 U 159/01
Restwerklohnforderung: Wann ist Baugeld "empfangen"?
- OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
Nachweis der Verwendung von Baugeld durch den Generalunternehmer
- OLG Dresden, 15.04.1999 - 9 U 3454/97
Schutzwirkung des GSB zu Gunsten von Nachunternehmern
- OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit Bauvorhaben
- OLG Brandenburg, 12.02.2003 - 7 U 129/01
Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verb. mit §§ 1 Abs. 1, 5 …
- OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 U 434/02
Umfang des Schadens wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld
- OLG Dresden, 22.04.2005 - 11 W 104/05
Voraussetzungen der Haftung nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen
- OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 54/07
Werkvertrag: Zweckwidrige Verwendung von Baugeld; Nachweispflicht des …
- OLG Dresden, 08.12.1999 - 18 U 1117/99
Zulässigkeit anderweitiger Verwendung von Baugeld; Umfang des Entnahmerechts
- OLG München, 20.04.2010 - 28 U 5125/09
Verjährungsbeginn: Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen im …
- OLG Hamburg, 24.07.2002 - 4 U 4/01
Geltendmachung eines deliktischen Schadensersatzanspruch auf Grundlage des …
- OLG Dresden, 23.02.2005 - 11 W 104/05
- LG Itzehoe, 25.08.2006 - 3 O 534/04
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Anspruch wegen Verstoßes eines …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 22 U 129/02
Unterliegt der Baubetreuer der Baugeldverwendungspflicht?
Rechtsprechung
BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89 |
Ferienwohnungen
§ 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, 'benötigt', Art. 14 GG, Dispositionsbefugnis des Eigentümers
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Ferienwohnungen
- openjur.de
Ferienwohnungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fremdnütziger Eigenbedarf; Räumungsklage; Gaststättengewerbe
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs
- rechtsportal.de
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigenbedarf - Kündigung - Vermieter - Alternative - Gewerblich
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 09.03.1989 - 2 S 104/88
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Papierfundstellen
- BVerfGE 81, 29
- BVerfGE 90, 29
- NJW 1990, 309
- NJW-RR 1990, 141 (Ls.)
- MDR 1990, 219
- WM 1990, 154
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
a) Mit den typisierten Regeltatbeständen des § 573 Abs. 2 BGB hat der Gesetzgeber für die praktisch bedeutsamsten Fallgruppen selbst geregelt, unter welchen Umständen der Erlangungswunsch des Vermieters Vorrang vor dem Bestandsinteresse des Mieters hat, und hat damit zugleich bestimmt, welches Gewicht den gegenläufigen Belangen jeweils zukommen soll (BVerfGE 81, 29, 32).(a) Der Gesetzgeber hat im Rahmen des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Abgrenzung der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumspositionen von Vermieter und Mieter gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG eine Inhalts- und Schrankenbestimmung dahin vorgenommen, dass die Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters voraussetzt (vgl. BVerfGE 68, 361, 370 f.; 81, 29, 32 [jeweils zu § 564b BGB aF]).
Dabei hatte er wegen der Sozialbindung des Eigentums von - nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehendem - Wohnraum (Art. 14 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen, dass große Teile der Bevölkerung aus wirtschaftlichen Gründen auf die Nutzung fremden Wohnraums angewiesen sind, der für sie den räumlichen Mittelpunkt freier Entfaltung ihrer Persönlichkeit bildet (BVerfGE 68, 361, 370; 81, 29, 32; BVerfG…, Beschluss vom 15. März 1990 - 1 BvR 83/90, juris Rn. 4).
Jeder Umzug ist daher unabhängig von der Lage auf dem Wohnungsmarkt mit Belastungen verbunden, die den engeren persönlichen Lebenskreis betreffen (BVerfGE 81, 29, 32; 68, 361, 370).
Will der Vermieter die Wohnung (aus nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen; vgl. hierzu Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, BGHZ 103, 91, 100; BVerfG, WuM 2002, 21) selbst zu Wohnzwecken nutzen oder sie hierfür dem im Gesetz genannten Kreis von Angehörigen zur Verfügung stellen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), reicht bereits ein ernsthafter Nutzungsentschluss für ein vorrangiges Erlangungsinteresse des Vermieters aus (vgl. BVerfGE 81, 29, 32 [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]).
Das Gesetz gibt dem (von vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen getragenen [vgl. hierzu Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, BGHZ 179, 289, 293 mwN;… vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 17]) wirtschaftlichen Verwertungsinteresse des Vermieters deshalb nur dann den Vorrang, wenn diesem bei Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses erhebliche Nachtteile entstünden (BVerfGE 81, 29, 33), wobei jedoch nicht gefordert werden darf, dass die dem Vermieter entstehenden Einbußen einen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlusts der Wohnung erwüchsen (BVerfGE 79, 283, 290;… Senatsurteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 14).
- BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
Denn eine Gesetzesauslegung, die dem Eigentümer das Kündigungsrecht allein deshalb versagt, weil er den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt hat, würde die durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Befugnis des Eigentümers missachten, sein Leben unter Nutzung seines Eigentums nach seinen Vorstellungen einzurichten (BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34).(a) Dabei ist auf Seiten des Vermieters stets das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum betroffen, das in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die gesetzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist und auch die Befugnis umfasst, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen (BVerfGE 81, 29, 32 f.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098).
Die grundrechtlich verbürgte Eigentumsgarantie, die - wie bereits ausgeführt (unter II 1 a) - auch dann eingreift, wenn der Vermieter die Eigenbedarfssituation - etwa durch den Erwerb einer vermieteten Wohnung - willentlich herbeigeführt hat (vgl. BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34), ist nicht nur bei der Auslegung und Anwendung des Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, sondern auch bei der Interessenabwägung nach § 574 BGB zu beachten (vgl. BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098 [zu § 556a BGB aF]).
- BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15
BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei …
(aaa) Der Gesetzgeber hat im Rahmen des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Abgrenzung der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumspositionen von Vermieter und Mieter gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Inhalts- und Schrankenbestimmung dahin vorgenommen, dass die Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters voraussetzt (vgl. BVerfGE 68, 361, 370 f.; 81, 29, 32 [jeweils zu § 564b BGB aF];… Senatsurteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 45/16, aaO Rn. 36).Dabei hatte er wegen der Sozialbindung des Eigentums von - nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehendem - Wohnraum (Art. 14 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen, dass große Teile der Bevölkerung aus wirtschaftlichen Gründen auf die Nutzung fremden Wohnraums angewiesen sind, der für sie den räumlichen Mittelpunkt freier Entfaltung ihrer Persönlichkeit bildet (vgl. BVerfGE 68, 361, 370; 81, 29, 32; BVerfG…, Beschluss vom 15. März 1990 - 1 BvR 83/90, juris Rn. 4).
Jeder Umzug ist daher unabhängig von der Lage auf dem Wohnungsmarkt mit Belastungen verbunden, die den engeren persönlichen Lebenskreis betreffen (BVerfGE 81, 29, 32; 68, 361, 370).
(aaa) Will der Vermieter die Wohnung (aus nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen; vgl. hierzu Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, BGHZ 103, 91, 100; BVerfG, WuM 2002, 21) selbst zu Wohnzwecken nutzen oder sie hierfür dem im Gesetz genannten Kreis von Angehörigen zur Verfügung stellen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), reicht bereits ein ernsthafter Nutzungsentschluss für ein vorrangiges Erlangungsinteresse des Vermieters aus (vgl. BVerfGE 81, 29, 32 f. [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]).
Das Gesetz gibt dem (…von vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen getragenen [vgl. hierzu Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 12 mwN;… vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 17]) wirtschaftlichen Verwertungsinteresse des Vermieters deshalb nur dann den Vorrang, wenn diesem bei Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses erhebliche Nachteile entstünden (BVerfGE 81, 29, 33), wobei jedoch nicht gefordert werden darf, dass die dem Vermieter entstehenden Einbußen einen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlusts der Wohnung erwüchsen (BVerfGE 79, 283, 290;… Senatsurteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 14).
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
Bedeutung und Tragweite der Grundrechte sind unter anderem dann verkannt, wenn ein Fachgericht einer Norm durch ausweitende Auslegung ihres Anwendungsbereichs einen Inhalt gibt, den auch der Gesetzgeber nicht ohne Grundrechtsverstoß hätte bestimmen dürfen, und die Anwendung der Vorschrift im konkreten Fall auf einer solchen Auslegung beruht (vgl. BVerfGE 81, 29 ; 82, 6 ). - BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19
Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung eines Vermieters; …
Denn eine Gesetzesauslegung, die dem Eigentümer das Kündigungsrecht allein deshalb versagt, weil er den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt hat, würde die durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Befugnis des Eigentümers missachten, sein Leben unter Nutzung seines Eigentums nach seinen Vorstellungen einzurichten (BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34).Angesichts der von den Gerichten grundsätzlich zu achtenden Lebensplanung des Vermieters hat es eine Verletzung der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG angenommen, wenn ein Gericht den Vermieter auf die Eigennutzung einer Ferienwohnung verweist und ihm damit eine qualitativ andersgeartete Nutzung vorschreiben will, obwohl dieser die Ferienwohnung weiterhin gewerblich nutzen will (BVerfGE 81, 29, 34).
bb) Auf Seiten des Vermieters ist stets das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum betroffen, das in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die gesetzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist und auch die Befugnis umfasst, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen (BVerfGE 81, 29, 32 f.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098).
Die grundrechtlich verbürgte Eigentumsgarantie, die - wie bereits ausgeführt (unter II 1 a) - auch dann eingreift, wenn der Vermieter die Eigenbedarfssituation, etwa durch den Erwerb einer vermieteten Wohnung, willentlich herbeigeführt hat (vgl. BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34), und die es - wie ebenfalls oben ausgeführt (unter II 1 b) - den Gerichten verbietet, dem Vermieter entgegen seinen auf vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen basierenden Vorstellungen auf die (Mit-)Nutzung anderer Räume zu verweisen, ist nicht nur bei der Auslegung und Anwendung des Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, sondern auch bei der Interessenabwägung nach § 574 BGB zu beachten (…vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, aaO Rn. 56; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098 [zu § 556a BGB aF]).
- BVerfG, 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14
Strenge Regeln für Schockwerbung durch Rechtsanwälte
Das Bundesverfassungsgericht beschränkt seine Überprüfung daher auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 81, 29 ; 82, 6 ; 115, 320 ). - BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 127/05
Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Zulassung der Revision; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB = § 564b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB a.F.) ist der Entschluss des Vermieters, seine Wohnung selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, im Hinblick auf sein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschütztes Eigentum grundsätzlich zu achten und einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen (BVerfGE 79, 292, 304 f; 81, 29, 32 ff). - BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03
Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch …
Zu Recht hat das Berufungsgericht das Vorliegen von Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) auf seiten der Klägerin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluß vom 3. Oktober 1989, NJW 1990, 309 ff.) bejaht. - BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter …
Dies gilt insbesondere für den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. mit Blick auf das Wasserrecht insbesondere BVerfGE 58, 300) und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte und den insoweit anzulegenden verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. etwa BVerfGE 18, 85 ; 53, 352 ; 81, 29 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris).Hat dieser in Wahrnehmung seiner Kompetenz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gehandelt, ist es vielmehr auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).
Denn - wie bereits dargestellt - verpflichtet Art. 14 Abs. 1 GG die Gerichte, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).
- BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht sowohl hinsichtlich Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 69, 145 ) als auch hinsichtlich Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 52, 1 ; 81, 29 ) entschieden.Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 81, 29 ).
- BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …
- BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99
Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des …
- VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 153/13
Eigenbedarfskündigung: Fachgericht muss erheblichem Vortrag beider Parteien …
- BVerfG, 26.04.2010 - 2 BvR 2179/04
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigung eines Offshore-Windparks gem …
- AG Neustadt/Aisch, 25.08.2016 - 1 C 321/15
Fortsetzung des Mietverhältnisses, Beendigung des Mietverhältnisses, Bestehendes …
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz …
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
Zur Duldungspflicht von Wohnungseigentümern gem AVBGasV § 8 Abs 1
- AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf …
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der …
- BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit …
- BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilrechtliche Streitigkeit um …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.07.2012 - VGH B 10/12
Verhängung von Ungehorsamsarrest gegen einen Jugendlichen wegen Nichtbefolgung …
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters
- BVerfG, 19.09.2001 - 1 BvR 1351/00
Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare gerichtliche Abweisung …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.12.2016 - 23 C 258/15
Für sporadische berufliche Wohnnutzung muss Mieter nicht weichen!
- AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
Verwertungskündigung - Wunsch nach einer mieterfreien Veräußerung
- VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des rechtlichen …
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
Rechtliches Gehör für den Mieter bei Einwand gegen Eigenbedarfskündigung
- LG Bonn, 17.06.1991 - 6 S 27/91
Rechtmäßigkeit einer Räumungsverfügung; Nachträgliches Entfallen des …
- LG Stralsund, 27.04.2005 - 1 S 447/04
Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Einfamilienhauses; Differenzierung …
Rechtsprechung
BGH, 24.10.1989 - XI ZR 8/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Schadensersatzanspruch des Treugebers gegen den Treuhänder seiner Eigentumswohnung wegen Erwerbs in der Zwangsversteigerung wesentlich unterhalb des Verkehrswertes
- rechtsportal.de
BGB § 242, § 675
Ersteigerung einer Eigentumswohnung durch den Treuhänder - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Treuhänder - Zwangsversteigerung - Eigentumswohnung - Verkehrswert - Preisminderung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Hat der Treuhänder auch nach Vertragsbeendigung Pflichten gegenüber seinem Vertragspartner? (IBR 1990, 41)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 141
- ZIP 1989, 1579
- MDR 1990, 434
- Rpfleger 1990, 84
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
"SB-Beschriftung"; Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Beseitigung …
Zwar können im Einzelfall auch nach der Beendigung eines Vertragsverhältnisses noch "nachvertragliche" Handlungs- und Unterlassungspflichten bestehen, insbesondere können die Vertragspartner verpflichtet sein, die dem anderen durch den Vertrag gewährten Vorteile nicht wieder zu entziehen oder wesentlich zu schmälern und alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1989 - XI ZR 8/89, NJW-RR 1990, 141 f., m.w.N.). - BGH, 05.09.2017 - X ZR 119/16
Übertragung von Wertpapieren auf Grundlage eines "Vertrags zugunsten Dritter für …
Nach Erfüllung eines Anspruchs, der auf die Abtretung eines anderen Anspruchs gerichtet ist, kommt allerdings ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 BGB in Frage, wenn der Zedent dem Zessionar die mit der Abtretung verbundenen Vorteile entzieht oder wesentlich schmälert und damit die Pflicht verletzt, den Vertragszweck nicht nachträglich zu gefährden oder zu vereiteln (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - XI ZR 8/89, NJW-RR 1990, 141 unter I 2 b mwN). - OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 122/04
(Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten; Haftung der …
Zu den letztgenannten Nebenpflichten zählt die Leistungstreuepflicht, die die Vertragspartner dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck oder den Leistungserfolg beeinträchtigen oder gefährden könnte (st. Rspr. BGH, Urt. v. 24.10.1999 - XI ZR 8/89, NJW-RR 1990, 141;… Urt. v. 28.4.1982 - IVa ZR 8/81, NJW 1983, 998;… Urt. v. 19.10.1977 - VIII ZR 42/76, NJW 1978, 422;… Medicus, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 15. Aufl., Rdnr. 5;… Larenz, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 13. Aufl., S. 9 ff.).
- LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13
Offene und verdeckte Teilklage
Auch die Zurückweisung einer Klage als unschlüssig steht einer neuen schlüssig vorgetragenen Klage entgegen (vgl. BGH vom 22.11.1988 - VI ZR 341/87 in NJW 1989, 393; LG Stendal vom 14.01.2004 - 23 O 134/03 in MDR 2004, 1140; OLG Hamm vom 17.08.1998 - 31 U 39/98 in OLGR Hamm 1999, 107; LG Köln vom 26.10.1989 - 1 S 213/98 in WuM 1990, 38; LAG Saarland vom 09.12.1987 - 1 Sa 135/87). - OLG Düsseldorf, 28.04.2009 - 24 U 9/09
Erstattungspflicht des Mieters hinsichtlich außergerichtlicher Kosten des …
Zu ihnen zählen insbesondere das Verbot, dem Gläubiger die durch den Vertrag gewährten Vorteile wieder zu entziehen oder diese wesentlich zu schmälern, und die Pflicht, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH NJW-RR 1990, 141 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 4 U 123/02
Freistellungsanspruch des Auftraggebers einer Werkleistung von …
Es kann sich ferner die Pflicht ergeben, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 1990, 141, 142; BGH NJW 1983, 998; BGH NJW 1978, 260;… Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 242 Rdn. 27 und § 276 Rdn. 121, jew. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 11.10.2017 - 7 U 237/14
Werkvertrag: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Entwendung von …
Es kann sich ferner die Pflicht ergeben, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (BGH, Urteil vom 24.10.1989 - XI ZR 8/89 -, Rn. 15 juris). - OLG Karlsruhe, 02.04.2004 - 1 U 188/03
Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung eines Arztvertrages; Verzug mit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 21.07.2009 - 21 U 199/07
Voraussetzungen der Auswechslung eines Vertragspartners
Insbesondere besteht das Verbot, dem Gläubiger die vertraglichen Vorteile zu entziehen oder sie zu schmälern, und die Pflicht, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (zum Vorstehenden: BGH NJW-RR 1990, 141 f Juris Rz 15 m. w. N.). - BGH, 03.12.1992 - IX ZR 71/92
Voraussetzungen für Annahme einer Revision vor dem BGH - Verpflichtung des …
Daß der Ersteher die Differenz zwischen dem fiktiven Versteigerungserlös gemäß § 114 a ZVG und der persönlichen Forderung nicht an den Schuldner/(früheren) Grundstückseigentümer auskehren muß, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 99, 110, 116 = Rpfleger 1987, 120 m. Anm. Ebeling; 113, 169, 178; ferner BGH, Urt. v. 24. Oktober 1989 - XI ZR 8/89, Rpfleger 1990, 84, 85).