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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,91
BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02 (https://dejure.org/2002,91)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2002 - 5 StR 16/02 (https://dejure.org/2002,91)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02 (https://dejure.org/2002,91)
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Vorfälligkeitssorgfalt hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträgen

§ 15 StGB, § 266a StGB, "omissio libera in causa" (vgl. die Rechtsfigur der "actio libera in causa");

§ 14 StGB, Delegation bei förmlichen Geschäftsführern

Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 1 StGB; § 13 StGB; § 14 StGB; § 261 StPO; § 249 Abs. 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO
    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; Leistungsfähigkeit; Unterlassen; Unzumutbarkeit; omissio libera in causa; Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge; Vorrang der Sozialversicherungsansprüche; Vorsatz; ...

  • lexetius.com

    StGB § 266a Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorrang der Zahlung an die Sozialversicherung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Vorenthalten, Zahlungsmöglichkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung ist strafbar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sozialversicherung; Haftung des Arbeitgebers für Sozialversicherungsbeiträge

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rücklagen für Sozialversicherungsbeiträge: Strafbar? (IBR 2002, 579)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 318
  • NJW 2002, 2480
  • ZIP 2002, 2143
  • NStZ 2002, 547
  • NStZ 2002, 548
  • NStZ 2003, 154 (Ls.)
  • NZI 2002, 454
  • NJ 2002, 437
  • StV 2002, 542
  • JR 2002, 518
  • NZG 2002, 721
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Er kann sie auch delegieren, ihre Erfüllung anderen Personen überlassen (BGHZ 133, 370, 378; hinsichtlich steuerlicher Pflichten vgl. auch BFHE 141, 443).

    Jedenfalls nach einer angemessenen und beanstandungsfreien Einarbeitungszeit darf er sich dann grundsätzlich auf die Erledigung dieser Aufgaben durch den von ihm Betrauten verlassen, solange zu Zweifeln kein Anlaß besteht (vgl. BGHZ 133, 370, 378).

    Es kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ausreichen, wenn für den formellen Geschäftsführer schon Anzeichen dafür bestehen, daß die Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden (vgl. BGHZ 133, 370, 379).

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Rn. 15 Eine Unmöglichkeit in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn der Handlungspflichtige zahlungsunfähig ist (BGHZ 134, 304, 307; BGH NJW 2002, 1123, 1124).

    Die Beweisregel des § 279 BGB a.F. gilt hier nicht (vgl. auch BGH NJW 2002, 1123, 1125; a.A. OLG Celle JR 1997, 478, 479).

    Nimmt er dabei zumindest billigend in Kauf, daß bei Unterlassung von Sicherheitsvorkehrungen später möglicherweise die Arbeitnehmerbeiträge nicht mehr rechtzeitig erbracht werden können, ist hinsichtlich des Merkmals der Pflichtwidrigkeit auch Vorsatz gegeben (vgl. BGH NJW 2002, 1123, 1125).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von …

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Rn. 15 Eine Unmöglichkeit in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn der Handlungspflichtige zahlungsunfähig ist (BGHZ 134, 304, 307; BGH NJW 2002, 1123, 1124).

    Insoweit gehe die Pflicht zur Abführung der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbeiträge im Sinne des § 266a Abs. 1 StGB anderen Verbindlichkeiten vor (BGHZ 134, 304 ff.).

    Der Verantwortliche muß demnach die Zuspitzung der wirtschaftlichen Situation und die daraus resultierende Gefährdung der Arbeitnehmerbeiträge sehen (was auch durch ungeordnete Verhältnisse im Unternehmen begründet sein kann - vgl. BGHZ 134, 304, 315).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Maßgebend ist seither allein noch das "Vorenthalten" von Beiträgen des Arbeitnehmers (vgl. ausführlich zur Entstehungsgeschichte BGHZ 144, 311).

    Da die Schuld hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge unabhängig vom gezahlten Lohn besteht und sich auch aus dem Tatbestand des § 266a Abs. 1 StGB eine solche Einschränkung nicht entnehmen läßt, ist kein Raum für eine einengende Auslegung, die eine Strafbarkeit nach § 266a StGB von der tatsächlichen Lohnzahlung abhängig macht (BGHZ 144, 311; vgl. auch BGH ZIP 2002, 261, 262).

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Rn. 5 Die Strafprozeßordnung sieht zur Beweiserhebung über den Inhalt von Urkunden und anderen als Beweismittel dienenden Schriftstücken grundsätzlich die Verlesung gemäß § 249 Abs. 1 StPO vor (BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1).

    Der Tatrichter kann vielmehr die Erklärungen seiner Überzeugungsbildung zugrundelegen, die die Beweisperson auf die nicht protokollierungspflichtigen Vorhalte über den Inhalt der Schriftstücke abgegeben hat (BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1 m. w. N.).

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 123/00

    Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von …

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Da die Schuld hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge unabhängig vom gezahlten Lohn besteht und sich auch aus dem Tatbestand des § 266a Abs. 1 StGB eine solche Einschränkung nicht entnehmen läßt, ist kein Raum für eine einengende Auslegung, die eine Strafbarkeit nach § 266a StGB von der tatsächlichen Lohnzahlung abhängig macht (BGHZ 144, 311; vgl. auch BGH ZIP 2002, 261, 262).

    Insoweit gelten für das echte Unterlassen des § 266a StGB die allgemeinen Grundsätze, wonach als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung hinzutreten muß, daß den Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1998, 1306; BGH ZIP 2002, 261, 262).

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Der Geschäftsführer braucht jedoch die in sein Ressort fallenden Pflichten nicht in eigener Person erfüllen (vgl. BGHSt 37, 106, 123 f. grundlegend zur strafrechtlichen Relevanz von Ressortzuständigkeiten).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an …

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Rn. 30 2. Hinsichtlich der Betrugsvorwürfe ist zu beachten, daß ein Eingehungsbetrug zu Lasten einzelner Subunternehmer nicht ohne weiteres angenommen werden kann, wenn die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Subunternehmern durch entsprechende Zahlungsansprüche gegen die jeweiligen Bauherren wirtschaftlich abgedeckt waren (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 5).
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Er kann sie auch delegieren, ihre Erfüllung anderen Personen überlassen (BGHZ 133, 370, 378; hinsichtlich steuerlicher Pflichten vgl. auch BFHE 141, 443).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung, …

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
    Rn. 32 3. Wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen bei den einzelnen Verträgen von einem Eingehungsbetrug auszugehen ist, kommt es für die tatbestandliche Vollendung nicht mehr darauf an, ob dem betreffenden Vertragspartner tatsächlich ein Schaden entstanden ist (vgl. BGHSt 23, 300).
  • BGH, 24.03.1987 - 4 StR 73/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betrugs bei Abschluss eines …

  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer …

  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten - …

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 249/89

    GmbH - Geschäftsführung - faktischer Geschäftsführer

  • BGH, 07.10.1988 - 3 StR 244/88

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Hinterziehung von Einkommensteuer in …

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Beitragspflicht - Arbeitsentgelt - Verfallen - tarifliche Ausschlußklausel

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von …

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …

  • BGH, 18.11.1997 - VI ZR 11/97

    Fälligkeit zu zahlender Gesamtsozialversicherungsbeiträge

  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist …

  • BGH, 17.11.1981 - 1 StR 557/81

    Berechnung des Umfangs der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile der …

  • OLG Celle, 04.06.1997 - 2 Ss 68/97
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Denn der Straftatbestand des § 266a StGB ist sozialrechtsakzessorisch ausgestaltet (BGHSt 47, 318 f.; 51, 125, 128 m.w.N.; 52, 67, 70).

    Demgegenüber gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das Entstehungsprinzip (§ 22 Abs. 1 SGB IV, BGHSt 47, 318, 319; vgl. auch BSGE 41, 6, 11; 54, 136 ff.; 59, 183, 189; 75, 61, 65), das auch bei der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV Anwendung findet (…einschränkend Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 57. Ergänzungslieferung 2008 SGB IV § 14 Rdn. 139; vgl. aber BAGE 105, 187, 191 ff.).

    Diese Unterschiede zwischen Lohnsteuer und Sozialabgaben rechtfertigen auch für das Strafrecht eine unterschiedliche Bemessungsgrundlage für die Hinterziehung von Lohnsteuer einerseits und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen andererseits (vgl. BGHSt 47, 318, 319 zu § 266a StGB: "unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird").

    Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird in diesem Zusammenhang lediglich durch die dem Straftatbestand des § 266a StGB als echtem Unterlassungsdelikt immanente Tatbestandsvoraussetzung beschränkt, dass dem Arbeitgeber die Erfüllung der Handlungspflicht möglich und zumutbar sein muss (BGHSt 47, 318, 320).

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …

    aa) Bei allen Varianten des § 266a StGB ist Vorsatz erforderlich, wobei bedingter Vorsatz ausreichend ist (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02 Rn. 22, BGHSt 47, 318, 323 f.;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 266a Rn. 23 mwN).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …

    Der Arbeitgeber ist nach § 266a Abs. 1 StGB verpflichtet, im Falle eines Mangels an Zahlungsmitteln vorrangig die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ausreichende Liquidität zur Begleichung dieser Beiträge im Feststellungszeitpunkt bereitzustellen (…BGH, Urt. v. 21. Januar 1997 - VI ZR 338/95, BGHZ 134, 304, 308 ff; Beschl. v. 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 321 ff; v. 30. Juli 2003 - 5 StR 221/03, BGHSt 48, 307, 311 ff;… Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, WM 2006, 2134 Rn. 10;… v. 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, WM 2007, 659 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02   

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https://dejure.org/2002,3014
BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3014)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2002 - 3 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3014)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 3 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB
    Besonders schwerer Fall des Betrugs (kein Erfordernis der Dauerhaftigkeit des großen Vermögensschadens; des Vermögensverlusts großen Ausmaßes)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 547
  • NStZ 2002, 548
  • StV 2004, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02
    Von Dauer muß er nicht sein (…ebenso Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 49;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188 c), wie auch für die Tatbestandsmäßigkeit eine nachträgliche Wiedergutmachung den einmal eingetretenen Schaden nicht rückwirkend entfallen läßt (…BGH GA 1979, 143; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 1).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02
    Rn. 6 Ob die Herbeiführung einer bloßen Vermögensgefährdung - die sich als strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB darstellt, wenn der Eintritt des Vermögensverlustes naheliegt (vgl. BGHSt 34, 394, 395) - das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 1. Alt. StGB verwirklichen kann (…so Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298;… aA Tröndle/ Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 49) oder ob dem der Gesetzeswortlaut entgegensteht, weil nach allgemeinem Sprachgebrauch der Begriff des Vermögensverlustes enger ist als derjenige der Vermögensbeschädigung, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer …

    Rn. 12 1. Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, ob die Herbeiführung einer bloßen Vermögensgefährdung - die sich als strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB und als Vermögensnachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB darstellt, "wenn der Vermögensverlust naheliegt" (vgl. BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.) - das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB verwirklichen kann (so BGH, Beschl. vom 7. Mai 2002 - 3 StR 48/02 = NStZ 2002, 547;… vgl. dazu einerseits Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298;… andererseits Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 263 Rdn. 122;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188c).

    Er hat in der zitierten Entscheidung allerdings bereits hervorgehoben, daß nach allgemeinem Sprachgebrauch der Begriff des Vermögensverlustes enger ist als der der Vermögensbeschädigung (BGH NStZ 2002, 547).

    Das kommt nicht nur in der genannten Entscheidung des 3. Strafsenats zum Ausdruck (BGH NStZ 2002, 547).

    So wurde hervorgehoben, daß schon nach der zur Vorläuferbestimmung - die benannte Regelbeispiele nicht kannte - ergangenen Rechtsprechung ein "besonders großer Schaden zur Annahme eines besonders schweren Falles habe führen können" (vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 64; siehe dazu auch BGH NStZ 2002, 547).

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …

    Durch eine derartige nachträgliche Kompensation wird der entstandene Schaden nicht beseitigt (…vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 1969 - 1 StR 185/69, juris;… Urt. v. 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93, wistra 1993, 265; Beschl. v. 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, NJW 2009, 2390; Beschl. v. 7. Mai 2002 - 3 StR 48/02, NStZ 2002, 547).
  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07

    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht eine bloße Gefährdung aber für einen "Verlust" im Sinne von § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB nicht aus (BGHSt 48, 354, 356 ff.; BGH NStZ 2002, 547, vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rdn. 122 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   AG Cottbus, 27.11.2001 - 73 Ds 1621 Js 16426/01 (765/01)   

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https://dejure.org/2001,17430
AG Cottbus, 27.11.2001 - 73 Ds 1621 Js 16426/01 (765/01) (https://dejure.org/2001,17430)
AG Cottbus, Entscheidung vom 27.11.2001 - 73 Ds 1621 Js 16426/01 (765/01) (https://dejure.org/2001,17430)
AG Cottbus, Entscheidung vom 27. November 2001 - 73 Ds 1621 Js 16426/01 (765/01) (https://dejure.org/2001,17430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 547 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des …

    Dass er sich dabei ein solches Eingreifen im Notfall vorbehält, qualifiziert ihn im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Tathandlung nicht als Fahrzeugführer (BGH, Urteil vom 9. Juli 1959 - 2 StR 240/59, BGHSt 13, 226, 227 f.; OLG Dresden, NJW 2006, 1013, 1014; OLG Düsseldorf, DAR 2014, 40, 41;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 316 StGB Rn. 5;… König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 41 f.; ders., DAR 2003, 448 und DAR 2014, 363, 370;… Schönke/Schröder - Sternberg-Lieben/Hecker, StGB, 29. Aufl., § 316 Rn. 20;… Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 315c Rn. 3;… MüKo-StGB/Pegel, 2. Aufl., § 315c Rn. 27;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker - Burmann, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 316 StGB Rn. 2, Mitsch, NZV 2011, 281, 282; Grupp/Kinzig, NStZ 2007, 132, 136;… Renzikowski in Matt/Renzikowski, StGB, § 316 Rn. 41, Zieschang in NK-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 10; Weigel, DAR 2014, 41 f.; Scheidler, DAR 2009, 403, 404; Heinrich, DAR 2009, 402, 403; Joerden, BA 40 (2003), 104, 106; aA OLG Bamberg NJW 2009, 2393; AG Cottbus, DAR 2003, 476;… SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315c Rn. 4;… SK-StGB/Wolters, § 316 Rn. 13 (Stand: März 2012);… Tolksdorf, Festschrift für 12 Nehm, 2006, S. 437, 441; Blum/Weber, NZV 2007, 228, 229; vgl. OLG Karlsruhe, VRS 64, 153, 157; OLG Hamm, VRS 37, 281, 282;… Geppert in LK-StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 29; vgl. auch BGH (Zivilsenat), Urteil vom 22. März 1977 - VI ZR 80/75, VRS 52, 408, 409).

    c) Soweit zum Teil die Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers aus seiner Verantwortung für die Fahrt und deren Folgen sowie aus der Pflicht, den Fahrschüler jederzeit im Auge zu behalten, hergeleitet wird (vgl. OLG Bamberg, NJW 2009, 2393; AG Cottbus, DAR 2003, 476, 477), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05

    Trunkenheit; Fahruntüchtigkeit

    Sie dient insbesondere dazu, den Fahrschüler vor einer Strafbarkeit nach § 21 StVG zu schützen und entfaltet im Übrigen nur Wirkung für die Frage zivilrechtlicher Gefährdungshaftung (König DAR 2003, 448 [449]; Joerden Blutalkohol 2003, 104 [106];… LK-König, StGB, 11. Aufl., § 315 c Rdnr. 42; AG Cottbus DAR 2003, 476 [477]).

    c) Eine uneigenhändige Nebentäterschaft - wie im vorliegenden Fall vom Amtsgericht angenommen (vgl. insoweit auch AG Cottbus DAR 2003, 476) - scheidet aus, weil der Angeklagte und die Fahrschülerin nicht unabhängig voneinander einen deliktischen Erfolg herbeiführen wollten (…LK-Roxin, StGB, 11. Aufl., § 25 Rdnr. 222).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13

    Vorlage zum BGH: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers

    Rn. 5 Der Senat neigt dazu, sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg und nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das seinerseits eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG wegen Abweichens von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg unter Berufung auf die eine andere Frage betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.7.1998 (BGHSt 44, 144) zu Unrecht verneint hat, anzuschließen (vgl. auch zu der ähnlichen Problematik bei § 24a StVG bzw. § 316 StGB: OLG Dresden, NJW 2006, 1013 [keine Kfz-Führereigenschaft des Fahrlehrers]; a.A. AG Cottbus, DAR 2003, 476).
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Rechtsprechung
   GStA Frankfurt, 07.12.2001 - Zs 31754/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27013
GStA Frankfurt, 07.12.2001 - Zs 31754/01 (https://dejure.org/2001,27013)
GStA Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.2001 - Zs 31754/01 (https://dejure.org/2001,27013)
GStA Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 2001 - Zs 31754/01 (https://dejure.org/2001,27013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    StGB § 303
    Telefaxwerbung als Sachbeschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Sachbeschädigung durch Telefaxübertragung

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 547
  • MMR 2002, 263
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