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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1548
BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,1548)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,1548)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 (https://dejure.org/2005,1548)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 a StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB; § 250 StGB; § 261 StPO
    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Aussetzung der Hauptverhandlung; Zurückverweisung); angemessene Rechtsfolge (Rechtsfolgenentscheidung durch das Revisionsgericht); Strafzumessung ...

  • lexetius.com

    StPO § 354 Abs. 1 a; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1 a; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Angemessenheit einer Rechtsfolge durch das Revisionsgericht - Anforderungen an die Übernahme von Feststellungen eines wenigstens teilweise aufgehobenen Urteils - Ausdrückliche Berücksichtigung eine Vorverurteilung wegen Diebstahls bei der Strafzumessung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1 lit. a; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Angemessenheit einer Rechtsfolge und Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1813
  • NStZ 2005, 465
  • StV 2005, 426
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 273/04

    Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der …

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Vielmehr soll das Urteil auch dann rechtskräftig werden, wenn das Revisionsgericht die verhängte Strafe trotz des Rechtsfehlers bei ihrer Zumessung im Ergebnis für angemessen erachtet, selbst wenn nicht festgestellt werden kann, daß der Tatrichter ohne den Fehler auf dieselbe Strafe erkannt hätte (vgl. BTDrucks. 15/3482 S. 21 f.; Senat, Beschl. vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 273/04 = StV 2005, 75).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Denn allein der Umstand, daß auf eine Revision ein Urteil teilweise aufgehoben und zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, sondern ist Folge der Verfahrensgestaltung durch die Strafprozeßordnung, die im Regelfall gerade zum Schutz des Angeklagten die Nachprüfung einer Verurteilung in Rechtsmittelverfahren vorsieht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2228;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des …

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Der Umstand, daß die Herabsetzung der Strafe im Falle einer Verfahrensverzögerung nach der Rechtsprechung des Verfahrensverzögerung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1997, 591) - mit dem sonstigen System des Strafzumessungsrechts allerdings nicht übereinstimmend - ausdrücklich und konkret zu bestimmen ist, ändert nichts daran, daß es sich um einen Strafzumessungsvorgang handelt, der zu einer angemessenen Rechtsfolge führen soll.
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als …

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Dabei ist es zulässig, die Gründe des teilweise aufgehobenen Urteils zum Beweis dessen heranzuziehen, was die frühere Hauptverhandlung hierzu erbracht hatte (vgl. BGHSt 6, 141 f.;… BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Denn allein der Umstand, daß auf eine Revision ein Urteil teilweise aufgehoben und zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, sondern ist Folge der Verfahrensgestaltung durch die Strafprozeßordnung, die im Regelfall gerade zum Schutz des Angeklagten die Nachprüfung einer Verurteilung in Rechtsmittelverfahren vorsieht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2228; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Strafzumessung; rechtsstaatswidrige …

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Etwas anderes mag gelten, wenn die Zurückverweisung Folge erheblicher, kaum verständlicher Rechtsfehler ist, die der Vornahme einer verzögernder Handlung gleichstehen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 22).
  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände - …

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Bei dieser Bewertung hat ein Vergleich mit der Bestrafung von Mittätern (durch andere Gerichte) außer Betracht zu bleiben, da allein die individuelle Schuld des Angeklagten maßgeblich ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).
  • OLG Celle, 02.11.2004 - 21 Ss 58/04

    Überprüfungsmöglichkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht; Aufhebung …

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Dabei kann der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (NStZ 2005, 163 f.) nicht beigepflichtet werden, wonach diese Neuregelung so eng auszulegen ist, daß sie nur in den Fällen zur Anwendung kommt, in denen zwar nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Tatrichter zu einer anderen Bewertung hätte kommen können, diese Möglichkeit aber eher fernliegend ist.
  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues …

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Dabei ist es zulässig, die Gründe des teilweise aufgehobenen Urteils zum Beweis dessen heranzuziehen, was die frühere Hauptverhandlung hierzu erbracht hatte (vgl. BGHSt 6, 141 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15).
  • BGH, 31.10.1961 - 1 StR 401/61

    Gerechte Strafe für den Fall des schweren Diebstahls im Rückfall; Verweisung …

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
    Es genügt, wenn dieser Teil den Verfahrenbeteiligten in irgendeiner Form bekannt gemacht, etwa mündlich erörtert wird (vgl. BGH NJW 1962, 59 f.;… Kuckein in KK 5. Aufl. § 354 Rdn. 43 f.).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Ob eine Rechtsfolge "angemessen" sei, habe das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, "insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände", zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 -, NStZ 2005, S. 465 = BGHR StPO § 354 Abs. 1 a Anwendungsbereich 3).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …

    Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfGK 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).

    Denkbar wäre allenfalls, die durch eklatante Gesetzesverletzungen - also Entscheidungen, die unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen sind - eingetretenen Verzögerungen als rechtsstaatswidrig anzusehen (BVerfGK 2, 239 (3. Kammer des Zweiten Senats); s. auch EGMR NJW 2002, 2856, 2857, ferner BGH NJW 2005, 1813, 1814).

  • BSG, 24.03.2022 - B 10 ÜG 2/20 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene …

    Vielmehr verlängert sich in dieser Konstellation die Laufzeit des Verfahrens durch eine unvermeidbare Störung des Verfahrensablaufs, was keine Entschädigungspflicht zu begründen vermag (vgl BVerwG Urteil vom 11.7.2013 - 5 C 27/12 D - juris RdNr 44; s auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 2.8.2013 - L 37 SF 252/12 EK AL - juris RdNr 48; BGH Beschluss vom 17.3.2005 - 3 StR 39/05 - juris RdNr 17).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5512
BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 222a StPO; § 222b StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 76 Abs. 2 GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Mitteilung der Besetzung)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 465
  • StV 2005, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter …

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04
    Der Einwand, die Strafkammer sei unter Verletzung von § 76 Abs. 2 GVG überbesetzt (oder umgekehrt unterbesetzt), muß bei der gebotenen entsprechenden (vgl. BGH NJW 2003, 3644, 3645 m. w. N.) Anwendung des § 222 b Abs. 1 StPO mit Blick auf Sinn und Zweck der Vorschrift auch dann bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache geltend gemacht werden, wenn die namentliche Mitteilung der beteiligten Richter nicht entsprechend § 222 a StPO erfolgt ist.

    Rn. 5 Da die Rüge bereits unzulässig ist, kommt es nicht darauf an, ob die gemessen an § 76 Abs. 2 GVG etwa fehlerhafte Besetzung der Strafkammer mit drei Berufsrichtern überhaupt angegriffen werden kann - wozu der Senat neigt (…so auch Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16) - und ob der Beschluß über die Dreierbesetzung hier willkürlich war, was unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 44, 328; BGH NJW 2003, 3644) indes jedenfalls nicht naheliegt.

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04
    Rn. 5 Da die Rüge bereits unzulässig ist, kommt es nicht darauf an, ob die gemessen an § 76 Abs. 2 GVG etwa fehlerhafte Besetzung der Strafkammer mit drei Berufsrichtern überhaupt angegriffen werden kann - wozu der Senat neigt (…so auch Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16) - und ob der Beschluß über die Dreierbesetzung hier willkürlich war, was unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 44, 328; BGH NJW 2003, 3644) indes jedenfalls nicht naheliegt.
  • OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21

    Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht …

    b) Auf den Einwand, die Strafkammer sei unter Verletzung von § 76 Abs. 2 GVG überbesetzt oder unterbesetzt, findet § 222b StPO entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04, juris, zu § 222b StPO in der bis zum 12. Dezember 2019 geltenden Fassung).
  • BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10

    Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch …

    Rn. 4 Ob die Rüge bereits - was der Senat entgegen BGHR GVG § 76 Abs. 2 Verfahren 2 schon im Blick auf den Charakter der einzig zum Zwecke der Schonung von Justizressourcen nach der Wiedervereinigung geschaffenen und wiederholt verlängerten Übergangsvorschrift des § 76 Abs. 2 GVG für naheliegend hält (vgl. BTDrucks 12/1217 S. 46 ff.; BGH…, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09 Tz. 18, zur Veröffentlichung in BGHR GVG § 76 Abs. 2 bestimmt;… sowie zur Gesetzgebungshistorie im einzelnen Rieß in Festschrift für Heinz Schöch 2010 S. 895, 897 ff.) - daran scheitern muss, dass die Verhandlung in der Regelbesetzung den Angeklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt beschweren kann (vgl. auch das unveränderte Schutzquorum des § 263 Abs. 1 StPO), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 419/16

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung der Strafkammer; …

    Die Rüge nach § 338 Nr. 1 Buchstabe b StPO, die Strafkammer sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil ein Fall notwendig erscheinender Mitwirkung eines dritten Richters im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GVG nicht vorgelegen habe, dürfte jedenfalls dann, wenn sich die Besetzungsentscheidung als objektiv willkürlich erweist, nicht von vornherein ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 285/02, StraFo 2003, 134; vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04, NStZ 2005, 465; siehe auch Rieß, NStZ 1999, 369, 370; aA offenbar indes - nicht tragend - BGH, Urteil vom 31. August 2010 - 5 StR 159/10, NStZ 2011, 54 f.).
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