Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 266a Abs. 1 und 2 StGB; § 5 Abs. 1 SGB IV; § 6 SGB IV; Art. 249 Abs. 2 EG-Vertrag; Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag
Keine Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen bei erteilter Entsendebescheinigung E 101 solange die erteilte Bescheinigung nicht zurückgenommen ist (Bindungswirkung für deutsche Organe der Strafrechtspflege; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 266a Abs. 1; ; StGB § 266a Abs. 2; ; StGB § 5 Abs. 1; ; SGB IV § 6
- IWW
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit deutschen Sozialversicherungsrechts bei der Frage einer Strafbarkeit gem. § 266a Strafgesetzbuch (StGB) wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt; Pflicht zur Abführung von Beiträgen zur deutschen Sozialversicherung; Einsatz portugiesischer Arbeiter auf Baustellen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Entsendebescheinigung (E 101) und Bindungswirkung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 6; StGB § 266a Abs. 1, 2 § 5 Abs. 1
Bindung an Entsendebescheinigung - insbesondere für das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Strafbarkeit eines Arbeitnehmerentsende-Scheingeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vorlage einer durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellten "E 101-Bescheinigung"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozialversicherung bei EU-Arbeitnehmern
- spiegel.de (Pressebericht, 24.10.2006)
Schlupfloch für Sozialbetrüger geöffnet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zur Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen - "E 101-Bescheinigung"
- krankenkassen.de (Kurzinformation)
Umgehung der Sozialversicherungspflicht erleichtert - Mit Scheinverträgen können Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vorlage einer durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellten "E 101-Bescheinigung"
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vorlage einer "E 101-Bescheinigung"
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Sozialversicherungspflicht - Bindungswirkung ausländischer Entsendebescheinigungen (E 101)
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Offene strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der europäischen E-101-Bescheinigung für Wanderarbeiter (Wiss. Mitarbeiter Frank Zimmermann; ZIS 2007, 407)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitnehmerentsende-Scheingeschäft: Rechtswidrig, aber nicht strafbar! (IBR 2006, 705)
Verfahrensgang
- LG München I, 14.07.2005 - 5 KLs 303 Js 42943/02
- BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 124
- NJW 2007, 233
- NStZ 2007, 218
- NStZ 2007, 569
- NZS 2007, 197
- StV 2007, 32
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 26.01.2006 - C-2/05
Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - …
Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
Rn. 21 b) Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, denen Vorlagefragen aus arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren der Mitgliedsstaaten zugrunde lagen, zur Wirkung einer E 101-Bescheinigung ausgesprochen, dass die nationalen Behörden des Gastlandes und dessen Gerichte an die bescheinigte Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechtes des Herkunftslandes gebunden sind (Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-202/97, EuZW 2000, 380; Urteil vom 30. März 2000 - Rs. C-178/97, Slg. 2000 I, 2005, 2040 ff.; Urteil vom 26. Januar 2006 - Rs. C-2/05, AP EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Nr. 13.).Hieran seien auch die nationalen Gerichte gebunden (Urteil vom 26. Januar 2006 - Rs. C-2/05; AP EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Nr. 13).
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner - erst nach dem Urteil des Landgerichts ergangenen - Entscheidung vom 26. Januar 2006 (Rs. C-2/05) bereits die Vorlagefragen weitreichend im Hinblick auf eine Bindung der "innerstaatlichen Rechtsordnung des Gaststaates" verstanden und eine Bindung der nationalen Gerichte ohne Unterscheidung nach Gerichtsbarkeit ausgesprochen.
Nach der - für den Senat bindenden - Auffassung des Europäischen Gerichtshofes sind die Gerichte des Gaststaates nicht befugt, die der Entsendebescheinigung zugrunde liegenden Tatsachen einer eigenständigen Überprüfung zu unterziehen (vgl. Urteil vom 26. Januar 2006, Rs. C-2/05 Rdn. 32 f.).
- EuGH, 30.03.2000 - C-178/97
Banks u.a. - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbares Recht - …
Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
Rn. 21 b) Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, denen Vorlagefragen aus arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren der Mitgliedsstaaten zugrunde lagen, zur Wirkung einer E 101-Bescheinigung ausgesprochen, dass die nationalen Behörden des Gastlandes und dessen Gerichte an die bescheinigte Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechtes des Herkunftslandes gebunden sind (Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-202/97, EuZW 2000, 380; Urteil vom 30. März 2000 - Rs. C-178/97, Slg. 2000 I, 2005, 2040 ff.; Urteil vom 26. Januar 2006 - Rs. C-2/05, AP EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Nr. 13.).Dies betrifft auch das vom Gerichtshof mit Urteil vom 30. März 2000 (- Rs. C-178/97, Slg. 2000 1, 2005) entschiedene Vorlageverfahren, dem die Problematik einer Scheinselbständigkeit zugrunde lag.
- EuGH, 10.02.2000 - C-202/97
DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN …
Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
Rn. 21 b) Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, denen Vorlagefragen aus arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren der Mitgliedsstaaten zugrunde lagen, zur Wirkung einer E 101-Bescheinigung ausgesprochen, dass die nationalen Behörden des Gastlandes und dessen Gerichte an die bescheinigte Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechtes des Herkunftslandes gebunden sind (Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-202/97, EuZW 2000, 380; Urteil vom 30. März 2000 - Rs. C-178/97, Slg. 2000 I, 2005, 2040 ff.; Urteil vom 26. Januar 2006 - Rs. C-2/05, AP EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Nr. 13.).Rn. 26 Er hält zunächst für nicht zweifelhaft, dass der Europäische Gerichtshof trotz einzelner Formulierungen, die der Bescheinigung lediglich Beweiskraft oder die Wirkung einer Vermutung zuschreiben (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-202/97, EuZW 2000, 380, 384), eine behördliche oder gerichtliche Auseinandersetzung über die tatsächlichen Verhältnisse, aufgrund derer die Bescheinigung erteilt wurde, im Gastland für ausgeschlossen hält.
- EuGH, 02.05.1996 - C-206/94
Brennet / Paletta
Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
Der Europäische Gerichtshof hat insoweit in anderem Zusammenhang mehrfach ausgesprochen, dass das Gemeinschaftsrecht die missbräuchliche oder betrügerische Anwendung von Vorschriften nicht gestatte (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - Rs. C-206/94, BB 1996, 1116, 1117 m.w.N.). - BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01
Notwehr; Erforderlichkeit (Einsatz eines lebensgefährlichen Mittels)
Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist vom Landgericht zu treffen, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH StV 2002, 422, 423). - BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …
- BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20
Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines …
Nur so ist gewährleistet, dass (ausländerrechtliche) Verwaltungsakte anderer Mitgliedstaaten über ihren territorial bestimmten Geltungsbereich hinaus im EU-Raum Anwendung finden (etwa zu den sog. E-101-Bescheinigungen BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06, BGHSt 51, 124 Rn. 22).Nur so ist gewährleistet, dass (ausländerrechtliche) Verwaltungsakte anderer Mitgliedstaaten über ihren territorial bestimmten Geltungsbereich hinaus im EU-Raum Anwendung finden (etwa zu den sog. E-101-Bescheinigungen BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06, BGHSt 51, 124 Rn. 22).
- BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Sozialbeiträge trotz Entsendepapieren geschuldet
Der Tatbestand des § 266a StGB ist sozialrechtsakzessorisch ausgestaltet (…vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 23, BGHSt 67, 273;… vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 Rn. 14, BGHSt 53, 71 und vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06 Rn. 9, BGHSt 51, 124).Rn. 66 (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt Entsendebescheinigungen auf der Grundlage bilateraler Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten grundsätzlich keine vergleichbare Bindungswirkung wie A1-Bescheinigungen (früher: E-101-Bescheinigungen) innerhalb der Europäischen Union (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 30. April 2024 - 1 StR 426/23 Rn. 13 ff. und vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06 Rn. 22 ff., BGHSt 51, 124;… Beschluss vom 11. September 2024 - 5 StR 325/24 Rn. 17; EuGH…, Urteil vom 2. März 2023 - C-410/21 und C-661/21 Rn. 39 ff.) zu.
- BGH, 24.10.2007 - 1 StR 160/07
Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz …
Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei Vorliegen einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens, hier: Bescheinigung "D/H 101" auf Grund des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit vom 2. Mai 1998 (in Fortführung von BGHSt 51, 124).Die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für die innerhalb der Europäischen Union verwendeten E-101- Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), seien auf die D/H-101-Bescheinigungen auf der Grundlage des deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommens vom 2. Mai 1998 zu übertragen.
Sie macht geltend, die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für E-101-Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), seien hier nicht anwendbar.
Rn. 24 Da die Firma ferner nicht imstande war, die werkvertraglich geschuldeten Leistungen eigenverantwortlich zu planen, durchzuführen und zu überwachen, ist auch nicht ersichtlich, dass tatsächlich die Möglichkeit bestand, das Weisungsrecht (§ 7 Abs. 1 SGB IV) auszuüben (vgl. BGHSt 51, 124, 128 f.;… Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht 54. Lfg. § 5 SGB IV Rdn. 2).
- BGH, 30.04.2024 - 1 StR 426/23
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Bindungswirkung einer …
(1) Der Senat hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (zuletzt etwa EuGH, Urteil vom 6. Februar 2018 - C-359/16, mwN) eine Bindungswirkung schon für die Entsendebescheinigung E 101 nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 (…ABl. L 149 vom 5. Juli 1971, S. 2; fortan: VO 1408/71) in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vom 21. März 1972 (…ABl. L 74 vom 27. März 1972, S. 1; fortan: VO 574/72) angenommen (grundlegend BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06, BGHSt 51, 124 unter II.3. mwN).(2) Unionsrechtlich binden nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union selbst missbräuchlich oder betrügerisch erwirkte Bescheinigungen andere Mitgliedstaaten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06, BGHSt 51, 124, Rn. 26 ff.).
Insofern ist daher nach Wegfall der unionsrechtlichen Bindungswirkung eine Strafverfolgung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06 Rn. 31 ff.).
- BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07
Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz …
Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei Vorliegen einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens, hier: Bescheinigung "D/H 101" auf Grund des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit vom 2. Mai 1998 (in Fortführung von BGHSt 51, 124).Die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für die innerhalb der Europäischen Union verwendeten E-101-Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), sind nicht auf die D/H-101-Bescheinigungen auf der Grundlage des deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommens vom 2. Mai 1998 zu übertragen.
Die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für die innerhalb der Europäischen Union verwendeten E-101-Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), seien auf die D/H-101-Bescheinigungen auf der Grundlage des deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommens vom 2. Mai 1998 zu übertragen.
Sie macht geltend, die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für E-101-Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), seien hier nicht anwendbar.
- BGH, 07.03.2007 - 1 StR 301/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einem durch türkische Scheinfirmen …
Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei einem durch türkische Scheinfirmen vorgetäuschten Entsendetatbestand (im Anschluss an BGH NJW 2007, 233, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).Rn. 10 Das Landgericht hat für die Strafbarkeit nach § 266a StGB zu Recht auf die sozialversicherungsrechtliche Pflicht zur Beitragsabführung abgestellt (vgl. BGH NJW 2007, 233, 234 - "E 101", zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGHSt 47, 318 f.;… Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 266a Rdn. 9 ff.).
Rn. 31 Der Senat braucht daher nicht darüber zu befinden, inwieweit ihr auch im Strafverfahren Bindungswirkung im Hinblick auf die bescheinigte Anwendbarkeit ausländischen Sozialversicherungsrechts zukommen würde (zum europäischen Recht vgl. BGH NJW 2007, 233).
- AG München, 10.11.2008 - 1115 OWi 298 Js 43552/07
Ungarische Hilfskräfte
Darauf deutet auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.10.2006, Gz. 1 StR 44/06 hin, wonach die E-101 Entscheidung bindet, soweit sich das Strafverfahren auf eine Verletzung der Beitragspflicht des Arbeitgebers bezieht. - BGH, 11.09.2024 - 5 StR 325/24
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei aus dem Ausland entsandten …
Zwar können solche Bescheinigungen in einem anderen Mitgliedsstaat bei der Arbeitnehmerentsendung Bindungswirkung bezüglich der deutschen Sozialversicherungspflicht entfalten (vgl. BGH…, Urteil vom 30. April 2024 - 1 StR 426/23 Rn. 13 ff. mwN; grundlegend BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06, BGHSt 51, 124; näher hierzu Radtke, GmbHR 2009, 915; Rübenstahl, NJW 2007, 3538; Heger, JZ 2008, 369; vgl. auch Wilde, NZS 2016, 48). - OLG Bamberg, 09.08.2016 - 3 Ss OWi 494/16
Einfluss von A 1-Entsendebescheinigungen auf illegale Arbeitnehmerüberlassung
Auch der BGH hat in einer Entscheidung, bei der es um die Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ging, hervorgehoben, dass es sich bei den Vorgängerregelungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 um Kollisionsvorschriften handelt, die das anwendbare nationale Sozialversicherungsrecht bestimmen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2006 - 1 StR 44/06 = BGHSt 51, 124 = StV 2007, 32 = NJW 2007, 233 = wistra 2007, 65 = NStZ 2007, 218 = NZS 2007, 197;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 07.03.2007 - 1 StR 301/06 = BGHSt 51, 224 = NJW 2007, 1370 = wistra 2007, 218 = NStZ 2007, 581 = BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 3 und BGH, Urt. v. 24.10.2007 - 1 StR 160/07 = BGHSt 52, 67 = NJW 2008, 595 = wistra 2008, 60 = JZ 2008, 366 = BGHR StGB § 266a Europäisches Recht 2 = NStZ 2008, 399). - LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen …
Als derartige, nach § 249 Abs. 2 EG mit unmittelbarem Geltungsvorrang ausgestattete Regelung enthält die EWG-Verordnung Nr. 1408/71 vom 14.06.1971 (sog. "Wanderarbeitnehmerverordnung") für die Fälle grenzüberschreitender Beschäftigung in Ländern der Europäischen Union Kollisionsvorschriften, die das anwendbare nationale Sozialversicherungsrecht bestimmen (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 233, 234). - OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren
- BSG, 25.06.2013 - B 12 KR 83/11 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des § …
- OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12
Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines …
- OLG Hamm, 11.02.2021 - 4 RBs 13/21
Fahrverbot, langer Zeitablauf, Vollstreckungslösung
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 239/12
Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (Vorliegen einer …
- OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07
Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und …
- LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten …
- LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07
Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Bindungswirkung einer Entscheidung des EuGH zu …
- OLG Hamburg, 02.04.2019 - 2 Rb 27/17
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in der …
- OLG München, 02.05.2011 - 1 U 5484/10
Amtspflichtverletzung der Staatsanwaltschaft: Anordnung einer Durchsuchung wegen …
- OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17
verzögertes Anerkenntnis - Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes: Pflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2017 - C-620/15
A-Rosa Flussschiff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 …
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.11.2017 - L 3 R 199/17
Betriebsprüfung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Anwendung von …
- LSG Bayern, 23.01.2007 - L 5 KR 124/05
Pflicht eines deutschen Bauunternehmens zur Zahlung der Sozialbeiträge für von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2011 - L 1 KR 158/11
Krankenversicherung
- OLG Hamm, 18.10.2013 - 9 U 16/13
Schadenersatzbegehren des Sozialversicherungsträgers wegen Vorenthaltung von …
- LG Kaiserslautern, 15.12.2021 - 5 Qs 114/19
Keine Feststellung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im …
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Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 185 StGB; § 223 StGB; § 177 Abs. 2 StGB
Beleidigung durch sexuelle Handlung (Kundgabe der Missachtung); Körperverletzung durch nicht einverständlichen Geschlechtsverkehr (üble, unangemessene Behandlung; erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens); Vergewaltigung (Feststellungen für eine ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 185; ; StGB § 117 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Durchführung von nicht einverständlichem Geschlechtsverkehr als Körperverletzung und tätliche Beleidigung
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 218
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06
Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGHSt 36, 145, 150;… Hilgendorf in LK 11. Aufl. § 185 Rdn. 28 ff). - BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages - …
Auszug aus BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06
Ein nicht einverständlicher Geschlechtsverkehr kann zwar eine üble, unangemessene Behandlung des Opfers darstellen (vgl. BGH NJW 1963, 1683).
- BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13
Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben
Zudem hätte es - wie auch bei den anderen Opfern - einer tragfähigen, sich nicht auf die Wiedergabe der Umschreibung des bedingten Vorsatzes beschränkenden Begründung des Wissens und Wollens des Körperverletzungserfolges bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, bei Miebach, NStZ-RR 2007, 65). - BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21
Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin …
Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06 - NStZ 2007, 218). - OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07
Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung
Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt vielmehr nur dann (auch) den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH NStZ 2007, 218; BGH, NStZ 93, 182; BGHSt 36, 145, 150).
- LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Vergewaltigung; vorsätzliche Körperverletzung; Beleidigung; Freiheitsberaubung; …
Soweit die Geschädigte nach den getroffenen Feststellungen durch die Tat eine Gesundheitsschädigung in Form einer akuten Belastungsreaktion verbunden mit häufigen Flashbacks, klaustrophobischen Zuständen und Einschränkungen des Sexualverkehrs erlitten hat, ließ sich nicht feststellen, dass der Angeklagte insoweit (bedingt) vorsätzlich gehandelt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 StR 382/06, NStZ 2007, 218).Eine solche Kundgabe ist in der sexuellen Handlung allein regelmäßig nicht zu sehen und erfüllt deshalb auch nicht den Tatbestand der Beleidigung (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 StR 382/06, NStZ 2007, 21 m.w.Nachw.).
- BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18
Vergewaltigung (Tenorierung); Körperverletzung (körperliche Misshandlung durch …
Eine mehr als unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens im Sinne der Misshandlungsalternative des § 223 Abs. 1 StGB liegt jedoch nicht vor, wenn sich bei der Geschädigten nach der Tat weder körperliche Auffälligkeiten noch Verletzungen finden und nicht festgestellt werden kann, dass eine durch die Tat eingetretene nachhaltige Traumatisierung des Opfers vom Täter (bedingt) vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, NStZ 2007, 218). - OLG München, 14.02.2008 - 5St RR 143/07
Körperverletzung: Sexuell motivierte gynäkologische Untersuchung als …
Durch die medizinisch nicht indizierten Behandlungen der Nebenklägerin wurden somit keine körperlich sicht- oder spürbaren Verletzungen verursacht, so dass das Vorliegen einer Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB am fehlenden Körperverletzungserfolg bzw. Misshandlungserfolg scheitert (vgl. dazu BGH NStZ 2007, 218;… LK-Lilie 11. Aufl. § 223 Rn. 6 f. m.w.N.).Die Verurteilung wegen Beleidigung hinsichtlich des Geschehens vom 1.12.2003 (Tatkomplex III 2; BU S. 9/12) und hinsichtlich des Geschehens vom 6.12.2003 (Tatkomplex III 3; BU S. 13/15) hält rechtlicher Nachprüfung stand (vgl. hierzu BGH NStZ 2007, 218).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
Opferentschädigungsrecht - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff - …
Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass Dr. K etwaige psychische Beeinträchtigungen (bedingt) vorsätzlich herbeigeführt haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06 - juris). - BGH, 13.09.2022 - 2 StR 129/22
Verfahrensbeschränkung im Revisionsverfahren; Kundgabe des besonderen …
Es ist mit Blick auf die übrigen Strafzumessungserwägungen, insbesondere die gewichtigen strafschärfenden Gesichtspunkte, auszuschließen, dass das Landgericht bei Wegfall der als tateinheitlich begangen ausgeurteilten Beleidigung (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 7) auf eine niedrigere als die verhängte Freiheitsstrafe erkannt hätte. - BGH, 21.08.2025 - 1 StR 252/25
Vergewaltigung (tateinheitliche Verwirklichung einer Körperverletzung durch eine …
Ebenso ist eine durch die Tat eingetretene nachhaltige Traumatisierung des Opfers ebenso wenig sicher festgestellt wie ein hierauf bezogener Vorsatz des Angeklagten (UA S. 31-32; vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, NStZ 2007, 218).
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