Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 263a, 242, 263, 266b, 266 StGB
Untreue; Forderungsbetrug; missbräuchliche Verwendung einer Tankkarte - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 263 StGB; § 266 StGB
Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug - hensche.de
Betrug, Untreue
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263; StGB § 266
Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Hinweis auf vertragswidrige Nutzung von Tankkarten
- lto.de (Kurzinformation)
Vertragswidrige Nutzung einer Tankkarte ist Betrug
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Tankkarten missbraucht - Betrug!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Missbrauch einer Tankkarte
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Tankkartenmissbrauch durch Arbeitnehmer - Betrug?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Missbräuchliche Verwendung von Tankkarten des Arbeitgebers ist Betrug
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer setzt überlassene Tankkarte vertragswidrig ein - Fehlender Hinweis an Arbeitgeber begründet Straftat - Arbeitgeber über Korrektheit der Abrechnung durch Arbeitnehmer getäuscht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2152
- NStZ 2011, 218
- NZV 2012, 308 (Ls.)
- StV 2011, 164
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Sie entspricht aber der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. schon BGHSt 1, 186 und die Nachweise bei Fischer, § 266 StGB Rn. 6 ff).Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317;… weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).
- BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Der Verstoß gegen die Pflicht, sich vertragsgemäß zu verhalten, ist als solche noch keine Untreue (vgl. BGHSt 22, 190; 24 386). - BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Zudem ist diese den Tatbestand konkretisierende und präzisierende Auslegung auch aus verfassungsrechtlichen Gründen aufgrund der konzeptionell weiten und unscharfen Fassung des § 266 StGB erforderlich, um nicht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG annehmen zu müssen (vgl. BVerfG StV 2010, 564).Die Pflicht, einen Vertrag zu erfüllen, genügt danach als solche ebenso wenig wie die allgemeine vertragliche Nebenpflicht (vgl. § 241 Abs. 2, § 242, § 311 Abs. 2 BGB), auf die (Vermögens-)Interessen des Partners Rücksicht zu nehmen; der bloße Vertragsbruch soll nicht unter Strafe stehen.
- BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug …
- BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57
Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317;… weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29). - BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317;… weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29). - BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99
Verfassungsmäßigkeit des § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Besondere Gründe, die eine entsprechende Entscheidung veranlasst hätten (vgl. BVerfG StV 2000, 537), waren nicht ersichtlich. - LG Dresden, 21.06.2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Rn. 6 Dies zugrunde gelegt kann bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein (…vgl. Schönke/Schröder-Perron, § 266 StGB, Rn. 26 a.E.; AG Eggenfelden, NStZ-RR 2009, 139; a.A. LG Dresden, NStZ 2006, 633 [die hiergegen erhobene Revision wurde vom OLG Dresden durch Beschluss vom 21. Juni 2005, Az 1 Ss 790/05, nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen]). - BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317;… weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29). - AG Eggenfelden, 12.01.2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06
Missbräuchliche Nutzung einer Tankkarte zum Nachteil des Arbeitgebers: …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Rn. 6 Dies zugrunde gelegt kann bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein (…vgl. Schönke/Schröder-Perron, § 266 StGB, Rn. 26 a.E.; AG Eggenfelden, NStZ-RR 2009, 139; a.A. LG Dresden, NStZ 2006, 633 [die hiergegen erhobene Revision wurde vom OLG Dresden durch Beschluss vom 21. Juni 2005, Az 1 Ss 790/05, nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen]). - LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99
Mobilfunkcodekarte - § 263a StGB, betrugsnahe Auslegung, Verstoß gegen …
- BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60
- BGH, 11.02.1982 - 4 StR 10/82
Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Mängeln in der Darlegung des …
- OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen …
Die Vermögensverfügung des insoweit getäuschten Arbeitgebers liegt in solchen Fällen darin, dass er es im Vertrauen auf die berufliche Verwendung der mit der Tankkarte bezahlten Waren unterlässt, Regressansprüche gegen den Arbeitnehmer geltend zu machen (vgl. Senat, 2 Ss 157/13 v. 1.4.2014; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - StV 2011, 164 ; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011, Anm. 3 mwN; Brand/ Hotz, JuS 2015, 714 ).Rn. 18 Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (…vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte;… Fischer, aaO. Rn. 13;… Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3;… LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).
- OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte
Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02, Beschl. v. 17.12.2002, 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, NStZ 2005, 213; OLG Celle, Beschl. v. 5.11.2021 - 1 Ws 277/10, BeckRS 2010, 28415 [Tankkarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f. [EC-Karte];… Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263a Rn. 13;… Schönke/Schröder-Perron, a. a. O. Rn. 11, 15). - LAG Hamm, 10.05.2013 - 10 Sa 1732/12
Außerordentliche fristlose Kündigung - Verwendungeiner Firmenkreditkarte - …
Rn. 37 (1) Bereits die umfangreiche vertragswidrige Verwendung einer Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (vgl. OLG Brandenburg 20. Februar 2007 - 6 U 22/06 - zu II 1 b der Gründe, GmbHR 2007, 874 für den Fremdgeschäftsführer einer GmbH). Es spricht angesichts der Stellung, Selbständigkeit, Bewegungsfreiheit und fehlenden Kontrollierbarkeit des Klägers als im Außendienst tätigem Vertriebs- und Marketingleiter und der damit verbundenen Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums vieles für eine strafbare Untreue in Form des Missbrauchstatbestands im Sinne von § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB (vgl. OLG Celle 5. November 2010 - 1 Ws 277/10 - zu II 1 der Gründe, NStZ 2011, 218 für die einem Kraftfahrer vom Arbeitgeber überlassene Tankkarte; LG Dresden 21. Juni 2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03 - zu V der Gründe, NStZ 2006, 633 für die einem Polizeibeamten vom Dienstherrn überlassene Tankkarte; OLG Hamm 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/03 - zu II 2 der Gründe, NStZ-RR 2004, 111 für eine eingeräumte Kontovollmacht). Das einzig problematische Vorliegen einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht kann allerdings dahinstehen, weil für die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB nicht die strafrechtliche Würdigung, sondern der mit der Pflichtverletzung verbundene schwere Vertrauensbruch entscheidend ist.Das dem Kläger vorzuwerfende Verhalten liegt aber in einem aktiven Tun (vgl. OLG Celle 5. November 2010 - 1 Ws 277/10 - zu II 3 c der Gründe, NStZ 2011, 218). Letztlich kann allerdings auch diese strafrechtliche Würdigung dahinstehen, weil ein Arbeitnehmer, der eine manipulierte Kreditkartenabrechnung vorlegt, um berechtigte Ersatzansprüche des Arbeitgebers zu verschleiern, jedenfalls in erheblicher Weise seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB verletzt und einen schweren Vertrauensmissbrauch begeht (…vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14, NZA 2011, 1027).
- LG München I, 04.02.2016 - 23 Ns 256 Js 112128/14
Tankkarte - Missbrauch einer dienstlich ausgegebenen Karte zu Lasten des …
Das Oberlandesgericht Celle nimmt insoweit in seiner Entscheidung, abgedruckt in NStZ 2011, 218 an, bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, könne von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein. - BayObLG, 21.10.2025 - 206 StRR 289/25
Vermögensbetreuungspflicht, Eröffnungsbeschluss, Kontoinhaber, Urteilsgründe, …
Im dort zugrunde liegenden Fall war einem als Putzkraft beschäftigten Arbeitnehmer eine Bankkarte ausschließlich zum Zweck des Tankens ausgehändigt worden; ebenso OLG Celle für einen Fall, in welchem einem Kraftfahrer eine Tankkarte zum Zweck der Betankung des geführten Lastkraftwagens überlassen war (Beschluss vom 5. November 2010, 1 Ws 277/10, NStZ 2011, 218, juris Rn. 6; für die einem Auslieferungsfahrer ausgehändigte Tankkarte auch OLG Koblenz…, Urteil vom 2. Februar 2015, 2 OLG 3 Ss 170/14, juris Rn. 22). - VG Köln, 11.10.2012 - 6 K 992/12
Beweis der objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Täuschungshandlung …
Der Sachverhalt war dabei teilweise an den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 05.11.2010 - 1 Ws 277/10 - (NStZ 2011, 218 ff.) angelehnt.
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