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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.02.2013

Rechtsprechung
   OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,271
OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12 (https://dejure.org/2013,271)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12 (https://dejure.org/2013,271)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 4St RR (A) 18/12 (https://dejure.org/2013,271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was schert mich der EGMR - oder kein Abgesang auf die Berufungsverwerfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Unvereinbarkeit von § 329 Abs. 1 S. 1 StPO mit der EMRK (Dr. Christoph Zehetgruber; HRRS 2013, 397)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verwerfungsverbot aus § 329 Abs. 1 S. 1 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c) EMRK in der Revision (RA Dr. René Börner; HRRS 2014, 132)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abwesenheitsverwerfung des Rechtsmittels der Berufung bei Nichterscheinen des Berufungsführers

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 358
  • NStZ-RR 2014, 18
  • StV 2013, 301
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    Die Möglichkeiten einer konventionsfreundlichen Auslegung enden dort, wo diese nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation nicht mehr vertretbar erscheint (…Urteil des BVerfG vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08, Rdn. 93, zitiert nach juris) oder der Wille des nationalen Gesetzgebers in der Gestalt von bestehendem Gesetzesrecht entgegensteht (…Beschluss des BGH vom 09.11.2010, 5 StR 394/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 32; vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 14.10.2004, 2 BvR 1481/04, zitiert nach juris, dort Rdn. 62).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    Die Möglichkeiten einer konventionsfreundlichen Auslegung enden dort, wo diese nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation nicht mehr vertretbar erscheint (Urteil des BVerfG vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08, Rdn. 93, zitiert nach juris) oder der Wille des nationalen Gesetzgebers in der Gestalt von bestehendem Gesetzesrecht entgegensteht (…Beschluss des BGH vom 09.11.2010, 5 StR 394/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 32;… vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 14.10.2004, 2 BvR 1481/04, zitiert nach juris, dort Rdn. 62).
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Nichtannahmebeschluss: Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen …

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    Rn. 11 bb) Auch nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG zur vergleichbaren Problematik der Bindung an Richtlinien der EU und die Rechtsprechung des EuGH (vgl. etwa zuletzt Beschluss vom 26.09.2011, 2 BvR 2216/06, NJW 2012, 669ff.) findet die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege zugleich ihre Grenzen an dem nach innerstaatlicher Rechtstradition methodisch Erlaubten.
  • EGMR, 08.11.2012 - 30804/07

    Verletzung des Rechts auf Verteidigerbeistand durch die Verwerfung der Berufung …

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    7 aa) Zwar hält der EGMR in seiner neuesten Rechtsprechung (vgl. die vom Angeklagten angeführte Entscheidung vom 08.11.2012, Application no. 30804/07, Neziraj v. Germany, dort insbesondere Rdn. 55ff. - auszugsweise veröffentlicht in StraFo 2012, 490ff.) tatsächlich die Anwendung von § 329 Abs. 1 S. 1 StPO im Fall eines verteidigten Angeklagten für nicht mit Art. 6 Abs. 1, 3 MRK vereinbar.
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter …

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    Die Möglichkeiten einer konventionsfreundlichen Auslegung enden dort, wo diese nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation nicht mehr vertretbar erscheint (…Urteil des BVerfG vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08, Rdn. 93, zitiert nach juris) oder der Wille des nationalen Gesetzgebers in der Gestalt von bestehendem Gesetzesrecht entgegensteht (Beschluss des BGH vom 09.11.2010, 5 StR 394/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 32;… vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 14.10.2004, 2 BvR 1481/04, zitiert nach juris, dort Rdn. 62).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    Die Heranziehung als Auslegungshilfe verlangt allerdings keine schematische Parallelisierung der Aussagen des Grundgesetzes mit denen der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern ein Aufnehmen von deren Wertungen, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (vgl. zuletzt etwa Beschluss des BVerfG vom 20.06.2012, 2 BvR 1048/11, zitiert nach juris, dort Rdn. 91).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    Für diesen Fall hat auch der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung insbesondere im Grundsatz der Rechtssicherheit ihre Schranken findet und daher nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen darf (s. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009, C-12/08 (Mono Car Styling), zitiert nach juris, dort Rdn. 61).
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 1 RVs 41/12

    Notwendigkeit einer Neuerteilung der Vertretungsvollmacht nach Bestellung eines …

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    Sie hat hierzu auch auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (vom 27.02.2012, III-2 RVs 11/12, zitiert nach juris) und Hamm (vom 14.06.2012, III-1 RVs 41/12, zitiert nach juris) verwiesen, die diese Frage ebenso entschieden haben.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 2 RVs 11/12

    Vertretung des Angeklagten im Berufungsrechtszug außerhalb der gesetzlichen …

    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    Sie hat hierzu auch auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (vom 27.02.2012, III-2 RVs 11/12, zitiert nach juris) und Hamm (vom 14.06.2012, III-1 RVs 41/12, zitiert nach juris) verwiesen, die diese Frage ebenso entschieden haben.
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 535/04
    Auszug aus OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
    8 bb) Wie allerdings bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 27.12.2006, 2 BvR 535/04 (zitiert nach juris) ausgeführt hat, verkennt das alleinige Abstellen auf das Recht des Angeklagten zur effektiven Verteidigung das Regelungsgefüge des § 329 StPO.
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21

    Strafverfahren: Anforderungen an die Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei …

    Zu dieser Reform sah sich der Gesetzgeber nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. November 2012 (30804/07 - Rechtssache Neziraj ./. Deutschland, StraFo 2012, 490) veranlasst, um die dort niedergelegten Grundsätze zur Abwesenheitsvertretung des Angeklagten durch den Verteidiger in das nationale Recht zu übertragen (BT-Drucks. 18/3562 S. 2; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 StRR [A] 18/12, NStZ 2013, 358 f.; Mosbacher, NStZ 2013, 312, 313 f.).
  • OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13

    Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung: …

    Damit ist sowohl die Beanstandung, das Landgericht habe den Begriff der genügenden Entschuldigung verkannt, als auch diejenige, das Gericht hätte bei Zweifeln am Vorliegen eines hinreichenden Entschuldigungsgrundes den Sachverhalt in dieser Richtung näher aufklären, jedenfalls bei fortbestehenden Zweifeln diese nicht zum Nachteil des Angeklagten werten dürfen, hinreichend mit Tatsachenvortrag belegt (zu den spezifischen Rügeanforderungen der Verletzung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO - teilweise auch für die mit diesen übereinstimmenden Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG - vgl. neben BayObLGSt 1998, 79 ff. = StraFo 1999, 26 f. = NJW 1999, 879 f. u.a. schon Senatsbeschlüsse vom 12.09.2006 - 3 Ss OWi 1140/06 = VRR 2007, 74 ff. [Gieg] = wistra 2007, 79 f. und vom 26.02.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = DAR 2008, 217 [Ls]; ferner OLG Bamberg NStZ-RR 2009, 150 = VerkMitt 2009, 35 f. = NJW 2009, 2151 [Ls] und StRR 2008, 260 f. = VRR 2009, 231 f. [Gieg]; vgl. zuletzt auch OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.03.2012 - 5 RVs 99/11; 23.08.2012 - 3 RBs 170/12 und 30.10.2012 - 3 RVs 81/12; OLG Brandenburg StraFo 2012, 270; OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2011 - 32 Ss 130/11 [sämtliche bei juris] und OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 287 f.;… aus der Kommentarliteratur z.B. Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 329 Rn. 48 und LR/Gössel § 329, Rn. 100 ff., jeweils m.w.N.; zur Frage der Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen eines Verwerfungsurteils nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO für das Revisionsgericht: BGHSt 28, 384/386 ff.;… KK/Paul StPO 6. Aufl. § 329 Rn. 14 m.w.N.; zur Verfahrensrüge der 'konventionswidrigen Anwendung' von § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 3 MRK zuletzt instruktiv: EGMR, Urteil vom 08.11.2012 - 30804/07 [Neziraj vs. Germany] = StraFo 2012, 490 ff. einerseits, OLG München, Beschluss 17.01.2013 - 4 StRR (A) 18/12 und schon OLG Hamm, Beschluss vom 14.06.2012 - 1 RVs 41/12 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2012 - 2 RVs 11/12 andererseits [jeweils bei juris]).
  • OLG Hamburg, 03.12.2013 - 1-25/13

    Berufung in Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des unentschuldigt …

    Rn. 11 Das OLG München (Beschluss vom 17.01.2013, Az.: 4 StRR (A) 18/12, - zitiert nach juris -) hat zwar im Hinblick auf das genannte Urteil des EGMR "ernsthafte Zweifel" daran geäußert, ob die entsprechende Handhabung des § 329 Abs. 1 StPO durch die deutschen Gerichte tatsächlich einen Verstoß gegen Art. 6 MRK darstelle, und zur Begründung darauf hingewiesen, dass bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 27.12.2006 (Az.: 2 BvR 535/04, - zitiert nach juris -) ausgeführt habe, dass das alleinige Abstellen auf das Recht des Angeklagten zur effektiven Verteidigung das Regelungsgefüge des § 329 StPO verkenne (vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2011, Az.: 1 Ss 6/12).

    Rn. 13 Einer Umsetzung der Entscheidung des EGMR durch die deutschen Strafgerichte steht jedoch der nicht auslegungsfähige Wortlaut der Vorschrift des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO entgegen, zu deren Anwendung diese aufgrund ihrer Bindung an die geltenden Gesetze (Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG) verpflichtet sind (OLG München, Beschluss vom 17.01.2013, Az.: 4 StRR (A) 18/12, - zitiert nach juris -).

    Anders als in vielen anderen europäischen Rechtsordnungen ist der Verteidiger gerade nicht ohne weiteres der Vertreter des Angeklagten, der dessen Anwesenheit in der Hauptverhandlung entbehrlich macht, wie bereits § 234 StPO zeigt; gemäß § 302 Abs. 2 StPO bedarf er etwa auch für die Rücknahme von Rechtsmitteln einer gesonderten Ermächtigung des Angeklagten (OLG München, Beschluss vom 17.01 2013, Az.: 4 StRR (A) 18/12, - zitiert nach juris -).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei …

    Indes ist dem Steuerpflichtigen unter diesen Umständen eine angemessene Frist zur Einreichung der Erklärung einzuräumen (vgl. BGH wistra 2013, 248), die mit der Einreichung der Erklärung am 23.12.2009 noch gewahrt war.
  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger …

    Der deutsche Strafprozess ist von den Grundsätzen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit geprägt, die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Wahrheitsfindung (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.01.2013 - 4 StRR (a) 18/12 -).
  • KG, 16.09.2015 - 121 Ss 141/15

    Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des Angeklagten in der …

    Eine den Anwendungsbereich des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO a.F. in derartigen Fällen einschränkende, im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. November 2012 (StraFO 2012, 490 ff.) konventionsfreundliche Auslegung kommt im Hinblick auf den nicht auslegungsfähigen Wortlaut und der aus Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG folgenden Bindung der Gerichte an die geltenden Gesetze nicht in Betracht (vgl. OLG Brandenburg StraFo 2015, 70; Hans. OLG Bremen StV 2014, 211-213; OLG Braunschweig, Beschluss vom 19. März 2014 - 1 Ss 15/14 - [juris]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 2014 - 1 StO 2/13 - [juris]; StV 2013, 299-301; OLG München StV 2013, 301-302; OLG Celle NStZ 2013, 615-616; Hans. OLG Hamburg OLGSt StPO § 329 Nr. 6; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - [2] 121 Ss 166/14 [32/14]).
  • BayObLG, 20.03.2024 - 204 StRR 77/24

    Keine Anwendbarkeit des § 340 StPO bei Berufung der Staatsanwaltschaft und des …

    Diese von allen Oberlandesgerichten aus dem eindeutigen Wortlaut der Norm abgeleitete Sicht (vgl. nur OLG Celle…, Beschluss vom 19.03.2013 - 32 Ss 29/13 -, NStZ 2013, 615, juris Rn. 10 ff.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 - 25/13 (REV) -, juris Rn. 13 ff.; OLG München, Beschluss vom 17.01.2013 - 4 StRR (A) 18/12 -, NStZ 2013, 358, juris Rn. 9 ff.;… s.a. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O, § 329 Rn. 1; Mosbacher, NStZ 2013, 312, 313 f.) verstieß somit gegen die Gewährleistungen aus Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c MRK.
  • OLG Bremen, 10.06.2013 - 2 Ss 11/13

    Berufungsverwerfung trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Verteidigers …

    (1) Vorliegend scheitert nach Auffassung des Senats eine konventionsfreundliche Auslegung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO nicht bereits an dessen eindeutig entgegenstehenden Wortlaut (so aber OLG München, Beschluss vom 17.01.2013, 4 StRR (A) 18/12; offen gelassen vom OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2012, 2 RVs 11/12 und OLG Hamm, Beschluss vom 14.06.2012, 1 RVs 41/12; alle zitiert bei juris).
  • OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14

    Einspruch; Abwesenheit; Vertreter

    Die Anwendung der vorstehenden Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Fall hat zur Folge, dass § 74 Abs. 2 OWiG nicht entgegen seinem eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann (vgl. zur Regelung des § 329 Abs. 1 StPO nur: OLG Celle, NStZ 2013, 615; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2013, Az.: 4 StRR (a) 18/12, zitiert nach juris).Eine Vertretung des Betroffenen durch den Verteidiger ist vielmehr nur unter den in § 73 Abs. 3 OWiG genannten Voraussetzungen zulässig, nämlich wenn das Gericht den Betroffenen zuvor von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hat.
  • OLG Jena, 07.08.2013 - 1 Ss 55/13

    Berufung in Strafverfahren: Verwerfung der Berufung bei unentschuldigt …

    Zur Anwendung von § 329 Abs. 1 S. 1 StPO durch deutsche Gerichte trotz der durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Verletzung von Art. 6 Abs. 1 und 3 Buchstabe c MRK (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2013, 4 StRR (A) 18/12, StV 2013, 301).

    Die Gewährleistungen der MRK und die hierzu ergangenen Entscheidungen des EGMR haben danach für die (konventionskonforme) Auslegung deutschen Rechts nur im Rahmen methodisch (noch) vertretbarer Gesetzesauslegung Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006, 2 BvR 535/04, bei juris; OLG München StV 2013, 301; jeweils m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 2 (6) Ss 386/13

    Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten bei …

  • KG, 22.02.2019 - 4 HEs 4/19

    Haftverschonung; Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses; …

  • OLG Braunschweig, 19.03.2014 - 1 Ss 15/14

    Erfordernis einer zwingenden Verwerfung der Berufung bei Vorliegen der …

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2014 - 1 StO 2/13
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 3 RVs 49/13

    Vertretung des nicht erschienenen Angeklagten in der Berufungsverhandlung und …

  • KG, 07.02.2014 - 161 Ss 5/14

    Verwerfungsurteil bei unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten und Anwesenheit …

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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2013 - 2 StR 517/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5140
BGH, 27.02.2013 - 2 StR 517/12 (https://dejure.org/2013,5140)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2013 - 2 StR 517/12 (https://dejure.org/2013,5140)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 2 StR 517/12 (https://dejure.org/2013,5140)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 2 und 3 StPO
    Keine Aussetzung bei Fortfall einer fakultativen Strafmilderungsmöglichkeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung bei Übergang von versuchter zur vollendeter Vergewaltigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 2 StPO, § 265 Abs 3 StPO, § 265 Abs 4 StPO, § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Strafverfahren: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung bei Übergang von versuchter zur vollendeter Vergewaltigung

  • Wolters Kluwer

    Stützung eines Aussetzungsantrags nach § 265 Abs. 2 und 3 StPO auf den mit dem Übergang vom versuchten zum vollendeten Delikt einhergehenden Wegfall der fakultativen Milderungsmöglichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 3; StPO § 265 Abs. 4
    Stützung eines Aussetzungsantrags nach § 265 Abs. 2 und 3 StPO auf den mit dem Übergang vom versuchten zum vollendeten Delikt einhergehenden Wegfall der fakultativen Milderungsmöglichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung bei Übergang von versuchter zur vollendeter Vergewaltigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 358
  • StV 2013, 612
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.02.2013 - 2 StR 517/12
    Auf den mit dem Übergang vom versuchten zum vollendeten Delikt einhergehenden Wegfall dieser fakultativen Milderungsmöglichkeit kann ein Aussetzungsantrag nach § 265 Abs. 2 und 3 StPO nicht gestützt werden (vgl. BGH NJW 1988, 501 zum Entfall einer möglichen Milderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 27/18

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Behandlung neu …

    Allein der mit dem Übergang von Beihilfe zur Mittäterschaft verbundene Wegfall der in § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgesehenen obligatorischen Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB steht dem Hervortreten eines gesetzlich besonders vorgesehenen rechtsfolgenverschärfenden Umstandes jedoch nicht gleich, sodass eine (entsprechende) Anwendung von § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 2 StR 517/12, NStZ 2013, 358 (zum Wegfall der fakultativen Strafmilderung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB beim Übergang von Versuch zu Vollendung); Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 242/87, NJW 1988, 501 (zu §§ 21, 49 Abs. 1 StGB);… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 265 Rn. 36 (zur fakultativen Strafmilderung);… Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 40 mwN;… a.A. Rosenau in: SSW-StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 34).
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