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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6775
BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 (https://dejure.org/2013,6775)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 (https://dejure.org/2013,6775)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 (https://dejure.org/2013,6775)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 3 Abs. 5 NiSchG NW; § 115 Abs. 3 StVollzG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG
    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher; Raucher); Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Eingriff; Rechtsgrundlage; Zustimmung); Substantiierung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines Strafgefangenen gemeinsam mit einem rauchenden Mitgefangenen - Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung - Sachaufklärungspflicht der Fachgerichte bei Anhaltspunkten für gezielte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines Strafgefangenen gemeinsam mit einem rauchenden Mitgefangenen - Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung - Sachaufklärungspflicht der Fachgerichte bei Anhaltspunkten für gezielte ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betrefffend der gemeinsamen Unterbringung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Haftraum; Aufklärungspflichtverletzungen eines Landgerichts bei streitigem Sachverhaltsvortrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betrefffend der gemeinsamen Unterbringung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Haftraum; Aufklärungspflichtverletzungen eines Landgerichts bei streitigem Sachverhaltsvortrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtraucherschutz auch im Knast

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliche Unterbringung eines nichtrauchenden mit einem rauchenden Gefangenen ist rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliche Unterbringung eines nichtrauchenden mit einem rauchenden Gefangenen ist rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterbringung eines Strafgefangen mit rauchenden Mithäftlingen nur mit dessen Einverständnis - Nichtraucher hat Anspruch auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 249
  • NJW 2013, 1943
  • NStZ 2014, 624
  • NStZ 2014, 632
  • StV 2015, 709 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 104, 220 ; stRspr).

    Der Zugang zu den staatlichen Gerichten darf nicht in einer Weise erschwert werden, die sich aus Sachgründen nicht rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 125, 104 ).

    Daher ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte bei Erledigung des Verfahrensgegenstandes einen Fortfall des Rechtsschutzinteresses annehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

    Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels kann ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung aber fortbestehen, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht …

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11
    Ein Rechtsschutzinteresse besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris; vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris;… vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 ; vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).

    Die Gerichte müssen daher bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses Hinweisen des Antragstellers oder sich aus den Umständen ergebenden Hinweisen darauf, dass der konkrete Fall Teil einer Praxis versuchter Vermeidung gerichtlicher Kontrolle durch gezielte Erledigungsmaßnahmen sein könnte, nachgehen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 4, und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris, Rn. 12) und auch insoweit ihrer Pflicht zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ) nachkommen.

    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris, und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung siehe OLG Celle…, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 1 Ws 102/04 -, NJW 2004, S. 2766 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. September 1988 - 3 Ws 402/88 -, NStZ 1989, S. 96; OLG Hamm…, Beschluss vom 26. Juli 1984 - 1 Vollz (Ws) 120/84 -, NStZ 1984, S. 574 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2008 - 2 Ws 416/08 -, juris; LG Detmold, Urteil vom 2. November 2006 - 9 O 163/05 -, juris).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11
    Der Zugang zu den staatlichen Gerichten darf nicht in einer Weise erschwert werden, die sich aus Sachgründen nicht rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 125, 104 ).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris; vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris;… vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 ; vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).

  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: …

    Dementsprechend kann sich das Erfordernis der Vorlage angegriffener Entscheidungen, vorinstanzlicher Entscheidungen, gerichtlicher Schreiben, Sachverständigengutachten, in Bezug genommener Anlagen sowie von Schriftsätzen, Anträgen und Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter ergeben (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; 20, 249 ).
  • BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung auf der …

    Dementsprechend kann sich das Erfordernis der Vorlage angegriffener Entscheidungen, vorinstanzlicher Entscheidungen, gerichtlicher Schreiben, Sachverständigengutachten, in Bezug genommener Anlagen sowie von Schriftsätzen, Anträgen und Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter ergeben (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; 20, 249 ).
  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen …

    Dementsprechend kann sich das Erfordernis der Vorlage angegriffener Entscheidungen, vorinstanzlicher Entscheidungen, gerichtlicher Schreiben, Sachverständigengutachten, in Bezug genommener Anlagen sowie von Schriftsätzen, Anträgen und Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter ergeben (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; 20, 249 ).

    Die verbleibenden Unsicherheiten führen nach den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben zu den formalen Substantiierungsanforderungen zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; 20, 249 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 8;… Jahn, in: Jahn/Krehl/Löffelmann/Güntge, Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, 2. Aufl. 2017, Rn. 285).

    Der lückenhafte Vortrag zur Anlasstat, insbesondere zu der nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellten Tat und den Ermittlungsergebnissen, bewirkt nicht nur Unsicherheiten über den Inhalt der angegriffenen Entscheidung, die nach den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben zu den formalen Substantiierungsanforderungen zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; 20, 249 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11   

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https://dejure.org/2012,37295
BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11 (https://dejure.org/2012,37295)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11 (https://dejure.org/2012,37295)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2012 - 2 BvR 1567/11 (https://dejure.org/2012,37295)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 EMRK; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 18 HessStVollzG
    Strafvollzug (Menschenwürde; Haftraum; Ausstattung; Zellengröße); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Grundsatz der Subsidiarität); Resozialisierungsgebot (Behandlungsvollzug; Behandlungskapazitäten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Unterbringung in einem Haftraum mit nur wenig über 6 qm Grundfläche - zur Zulässigkeit der Kopplung des Behandlungsangebots an einen Wechsel auf eine Behandlungsstation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 MRK, § 18 StVollzG HE
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Unterbringung in einem Haftraum mit nur wenig über 6 qm Grundfläche - zur Zulässigkeit der Kopplung des Behandlungsangebots an einen Wechsel auf eine Behandlungsstation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 MRK, § 18 StVollzG HE
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Unterbringung in einem Haftraum mit nur wenig über 6 qm Grundfläche - zur Zulässigkeit der Kopplung des Behandlungsangebots an einen Wechsel auf eine Behandlungsstation

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Unzumutbarkeit der Unterbringung eines Strafgefangenen in einen nur wenig über 6 m2 großen Haftraum

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Unzumutbarkeit der Unterbringung eines Strafgefangenen in einen nur wenig über 6 m2 großen Haftraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 125
  • NStZ 2014, 624
  • NStZ-RR 2013, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung …

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    aa) Die Unterbringung eines einzelnen Gefangenen in einem Haftraum, in dem ihm eine Grundfläche von nur wenig über 6 m2 zur Verfügung steht, liegt zwar an der unteren Grenze des Hinnehmbaren, verletzt aber - jedenfalls wenn es sich, wie im Fall des Angebots, das dem Beschwerdeführer gemacht wurde, um eine Unterbringung im wohngruppennahen Vollzug mit weitreichenden Möglichkeiten der Zeitverbringung außerhalb des Haftraums handelt - noch nicht die Menschenwürde (vgl. zu den Anforderungen an die Grundfläche des Haftraums bei Einzelunterbringung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris; bei Mehrfachbelegung BVerfGK 12, 410 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris; VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, juris, jew. m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind Verstöße gegen Art. 3 EMRK nur in Fällen erheblich gravierenderer Beengtheit der räumlichen Verhältnisse festgestellt worden (vgl. BVerfGK 12, 410 , m.w.N., sowie aus jüngerer Zeit EGMR…, Urteil vom 7. April 2009, Brânduse./. Rumänien, Beschwerde Nr. 6586/03, Rn. 49;… Urteil vom 20. Januar 2009, Slawomir Musial ./. Polen, Beschwerde Nr. 28300/06, Rn. 95;… Urteil vom 16. Juli 2009, Sulejmanovic ./. Italien, Beschwerde Nr. 22635/03, Rn. 43;… Urteil vom 12. März 2009, Aleksandr Makarov ./. Russland, Beschwerde Nr. 15217/07, Rn. 93;… Urteil vom 22. Mai 2012, 1dalov ./. Russland, Beschwerde Nr. 5826/03, Rn. 101, m.w.N.).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    Auch eine Verletzung des Art. 3 EMRK - die insofern von Bedeutung wäre, als die Grundrechte des Grundgesetzes nach Möglichkeit so auszulegen sind, dass Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vermieden werden (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ) - ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    Auch eine Verletzung des Art. 3 EMRK - die insofern von Bedeutung wäre, als die Grundrechte des Grundgesetzes nach Möglichkeit so auszulegen sind, dass Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vermieden werden (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ) - ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    bb) Soweit der Beschwerdeführer die Unzumutbarkeit der ihm angebotenen Unterbringung im Verfassungsbeschwerdeverfahren zusätzlich mit dem Verweis darauf begründet, dass ihm in der angebotenen Zelle aufgrund der gegebenen Ausstattung weniger als 2 m² freie Bodenfläche zur Verfügung stehe und das Hauptraumfenster erst in einer Höhe von zwei Metern über dem Boden beginne sowie durch doppelte Vergitterung eine zu geringe Lichtfläche aufweise, ist die Verfassungsbeschwerde - unabhängig von der Frage, inwieweit damit Menschenwürdeverstöße oder sonstige Rechtsverletzungen dargetan sind - unzulässig, weil insoweit der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt ist, der es erfordert, dass vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde die Möglichkeiten der Abwehr des gerügten Grundrechtsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren genutzt werden (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; dort auch zur diesbezüglichen Darlegungslast).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    Die Frage, ob in dem Umstand, dass die Justizvollzugsanstalt einzeltherapeutische Behandlung nur auf einer einzigen von mehreren Stationen für einen Bruchteil der Gefangenen anbietet, eine mit dem Anspruch auf einen resozialisierungsorientierten Strafvollzug (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; stRspr) unvereinbare Unterausstattung mit Behandlungskapazitäten zum Ausdruck kommt, stellt sich im vorliegenden Fall nicht als eine die Grundrechte des Beschwerdeführers betreffende Frage.
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    Die Frage, ob in dem Umstand, dass die Justizvollzugsanstalt einzeltherapeutische Behandlung nur auf einer einzigen von mehreren Stationen für einen Bruchteil der Gefangenen anbietet, eine mit dem Anspruch auf einen resozialisierungsorientierten Strafvollzug (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; stRspr) unvereinbare Unterausstattung mit Behandlungskapazitäten zum Ausdruck kommt, stellt sich im vorliegenden Fall nicht als eine die Grundrechte des Beschwerdeführers betreffende Frage.
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    bb) Soweit der Beschwerdeführer die Unzumutbarkeit der ihm angebotenen Unterbringung im Verfassungsbeschwerdeverfahren zusätzlich mit dem Verweis darauf begründet, dass ihm in der angebotenen Zelle aufgrund der gegebenen Ausstattung weniger als 2 m² freie Bodenfläche zur Verfügung stehe und das Hauptraumfenster erst in einer Höhe von zwei Metern über dem Boden beginne sowie durch doppelte Vergitterung eine zu geringe Lichtfläche aufweise, ist die Verfassungsbeschwerde - unabhängig von der Frage, inwieweit damit Menschenwürdeverstöße oder sonstige Rechtsverletzungen dargetan sind - unzulässig, weil insoweit der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt ist, der es erfordert, dass vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde die Möglichkeiten der Abwehr des gerügten Grundrechtsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren genutzt werden (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; dort auch zur diesbezüglichen Darlegungslast).
  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; …

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    aa) Die Unterbringung eines einzelnen Gefangenen in einem Haftraum, in dem ihm eine Grundfläche von nur wenig über 6 m2 zur Verfügung steht, liegt zwar an der unteren Grenze des Hinnehmbaren, verletzt aber - jedenfalls wenn es sich, wie im Fall des Angebots, das dem Beschwerdeführer gemacht wurde, um eine Unterbringung im wohngruppennahen Vollzug mit weitreichenden Möglichkeiten der Zeitverbringung außerhalb des Haftraums handelt - noch nicht die Menschenwürde (vgl. zu den Anforderungen an die Grundfläche des Haftraums bei Einzelunterbringung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris; bei Mehrfachbelegung BVerfGK 12, 410 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris; VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    aa) Die Unterbringung eines einzelnen Gefangenen in einem Haftraum, in dem ihm eine Grundfläche von nur wenig über 6 m2 zur Verfügung steht, liegt zwar an der unteren Grenze des Hinnehmbaren, verletzt aber - jedenfalls wenn es sich, wie im Fall des Angebots, das dem Beschwerdeführer gemacht wurde, um eine Unterbringung im wohngruppennahen Vollzug mit weitreichenden Möglichkeiten der Zeitverbringung außerhalb des Haftraums handelt - noch nicht die Menschenwürde (vgl. zu den Anforderungen an die Grundfläche des Haftraums bei Einzelunterbringung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris; bei Mehrfachbelegung BVerfGK 12, 410 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris; VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 2 BvR 1778/93

    Besondere Sicherungsmaßnahmen in der U-Haft - Haftraumgröße

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11
    aa) Die Unterbringung eines einzelnen Gefangenen in einem Haftraum, in dem ihm eine Grundfläche von nur wenig über 6 m2 zur Verfügung steht, liegt zwar an der unteren Grenze des Hinnehmbaren, verletzt aber - jedenfalls wenn es sich, wie im Fall des Angebots, das dem Beschwerdeführer gemacht wurde, um eine Unterbringung im wohngruppennahen Vollzug mit weitreichenden Möglichkeiten der Zeitverbringung außerhalb des Haftraums handelt - noch nicht die Menschenwürde (vgl. zu den Anforderungen an die Grundfläche des Haftraums bei Einzelunterbringung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris; bei Mehrfachbelegung BVerfGK 12, 410 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris; VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung von Strafgefangenen

  • EGMR, 22.05.2012 - 5826/03

    [ENG]

  • EGMR, 20.01.2009 - 28300/06

    SLAWOMIR MUSIAL v. POLAND

  • EGMR, 07.04.2009 - 6586/03

    BRANDUSE c. ROUMANIE

  • EGMR, 12.03.2009 - 15217/07

    ALEKSANDR MAKAROV v. RUSSIA

  • EGMR, 16.07.2009 - 22635/03

    SULEJMANOVIC c. ITALIE

  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen …

    Mit Blick auf die Mindestgröße von Einzelhafträumen hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass eine Grundfläche von nur wenig über 6 m² an der unteren Grenze des Hinnehmbaren liege (BVerfGK 20, 125 ).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen …

    Rn. 18 (2) In rechtlicher Hinsicht ist nicht ersichtlich, dass das Gericht das Vorbringen des Beschwerdeführers, sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und diverser Obergerichte (vgl. neben den bereits genannten nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2012 - 2 BvR 1567/11 -, Rn. 2;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 31;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, Rn. 39;… vgl. ferner [für eine Einzelunterbringung auf 4, 5 m2 ] BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 28; weiterhin OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris, Rn. 30; OLG Hamm…, Urteil vom 18. März 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48; OLG Hamm…, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 23) sei seine Haftunterbringung menschenunwürdig gewesen, in dem gebotenen Maße zur Kenntnis genommen und ernsthaft erwogen hat.
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen …

    Die Frage, wie diese Faktoren je für sich und im Zusammenspiel zu bewerten sind, insbesondere, ob oder unter welchen Bedingungen auch eine anteilige Grundfläche unterhalb von 6 m2 pro Gefangenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2012 - 2 BvR 1567/11 -, Rn. 2) den Anforderungen der Menschenwürdegarantie genügen kann und welche Anforderungen die Menschenwürdegarantie an die Gewährung von Auf- und Umschlusszeiten unabhängig von der Belegung einer Zelle mit mehreren Gefangenen stellt, ist in der Rechtsprechung nicht geklärt.
  • VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17

    Drittortauseinandersetzung; Fußballbezogene Gewalt; Ingewahrsamnahme; Ultra

    Mit Blick auf die Mindestgröße von Einzelhafträumen hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass eine Grundfläche von nur wenig über 6 m² an der unteren Grenze des Hinnehmbaren liege (BVerfGK 20, 125 ).
  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei …

    Rn. 151 In Anbetracht der Tatsache, dass der Kläger während dieser Zeit im wesentlichen (mit Ausnahme von 8 Tagen vom 15. September 2009 bis 22. September 2009) im Unternehmerbetrieb II arbeitete, für ihn also nicht die in der Teilanstalt II der Justizvollzugsanstalt M... üblichen Einschlusszeiten von 23 Stunden täglich galten, ist diese Würdigung nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 BvR 1567/11 - juris Tz. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13 (Vollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8438
OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13 (Vollz) (https://dejure.org/2014,8438)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2014 - 2 Ws 660/13 (Vollz) (https://dejure.org/2014,8438)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 2 Ws 660/13 (Vollz) (https://dejure.org/2014,8438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 6 Abs 1 GG, Nr 3810 GKVerz, Nr 3810 ff GKVerz, § 121 Abs 2 Nr 2 GVG
    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anfechtbarkeit der Ablehnung der beantragten länderübergreifenden Verlegung des Gefangenen; Entscheidungskompetenz des Anstaltsleiters; Divergenzvorlage bei fehlender Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Entscheidung; Bedeutung der ...

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 624
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 1 Vollz (Ws) 192/12

    Strafvollzug; Anfordererungen an die Entscheidung über einen Verlegungsantrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Die Verlegung eines Gefangenen kommt rechtlich bereits dann in Betracht, wenn die Behandlung des Gefangenen oder seine Eingliederung nach der Entlassung hierdurch gefördert wird (…BVerfG a.a.O. Rn. 17 in juris; OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2006 - 1 Ws 288/06 (StrVollz), juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2012 - 1 Vollz (Ws) 192/12, juris).

    Die frühere obergerichtliche Rechtsprechung, wonach eine Verlegung zur Aufrechterhaltung persönlicher und familiärer Beziehungen nur dann in Betracht kommt, wenn sie als Behandlungsmaßnahme und zur Resozialisierung aufgrund besonderer Umstände unerlässlich erscheint, und wonach lediglich der Besuchserleichterung dienende Verlegungen grundsätzlich nicht in Betracht kommen (so z.B. OLG Hamm ZfStrVo 1988, 310; NStZ 2000, 464; ZfStrVo 2002, 315; ZfStrVo 2004, 243; OLG Rostock NStZ 1997, 381; OLG Koblenz, ZfStrVo SH 1978, 87), ist nicht mehr haltbar (OLG Hamm, Beschlüsse vom 06.05.2008 - 1 VAs 26/08 - und vom 24.05.2012 - 1 Vollz (Ws) 192/12, beide in juris).

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Die Gefangenen haben danach bei Verlegungsentscheidungen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung, die dem verfassungsrechtlichen Gewicht des Resozialisierungsziels und den für die Erreichbarkeit dieses Ziels maßgebenden Umständen Rechnung trägt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.04.2006 - 2 BvR 818/05, NStZ-RR 2006, 325 f., Rn. 12 ff. in juris m.w.N.; ThürOLG, Beschluss vom 29.10.2007 - 1 Ws 334 - 336/07, juris).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 AR (VS) 10/09

    Zuständigkeit; Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Da sich die Rechtsfrage einer Beurteilung alleine nach Maßstäben des Bundesrechts und somit der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Entscheidung entzieht, sind die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 Nr. 2 GVG nicht gegeben (BGHSt 54, 25; OLG Frankfurt StV 2013, 451).
  • OLG Hamm, 06.05.2008 - 1 VAs 26/08

    Verlegung; Strafvollzug; anderes Bundesland; Ermessensentscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Die frühere obergerichtliche Rechtsprechung, wonach eine Verlegung zur Aufrechterhaltung persönlicher und familiärer Beziehungen nur dann in Betracht kommt, wenn sie als Behandlungsmaßnahme und zur Resozialisierung aufgrund besonderer Umstände unerlässlich erscheint, und wonach lediglich der Besuchserleichterung dienende Verlegungen grundsätzlich nicht in Betracht kommen (so z.B. OLG Hamm ZfStrVo 1988, 310; NStZ 2000, 464; ZfStrVo 2002, 315; ZfStrVo 2004, 243; OLG Rostock NStZ 1997, 381; OLG Koblenz, ZfStrVo SH 1978, 87), ist nicht mehr haltbar (OLG Hamm, Beschlüsse vom 06.05.2008 - 1 VAs 26/08 - und vom 24.05.2012 - 1 Vollz (Ws) 192/12, beide in juris).
  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 597/99

    Veruntreuung von Arbeitsentgelt; Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Die frühere obergerichtliche Rechtsprechung, wonach eine Verlegung zur Aufrechterhaltung persönlicher und familiärer Beziehungen nur dann in Betracht kommt, wenn sie als Behandlungsmaßnahme und zur Resozialisierung aufgrund besonderer Umstände unerlässlich erscheint, und wonach lediglich der Besuchserleichterung dienende Verlegungen grundsätzlich nicht in Betracht kommen (so z.B. OLG Hamm ZfStrVo 1988, 310; NStZ 2000, 464; ZfStrVo 2002, 315; ZfStrVo 2004, 243; OLG Rostock NStZ 1997, 381; OLG Koblenz, ZfStrVo SH 1978, 87), ist nicht mehr haltbar (OLG Hamm, Beschlüsse vom 06.05.2008 - 1 VAs 26/08 - und vom 24.05.2012 - 1 Vollz (Ws) 192/12, beide in juris).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ws 836/11

    Mit Entkleidung verbundene Durchsuchung - geschlossener Raum

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Da sich die Rechtsfrage einer Beurteilung alleine nach Maßstäben des Bundesrechts und somit der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Entscheidung entzieht, sind die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 Nr. 2 GVG nicht gegeben (BGHSt 54, 25; OLG Frankfurt StV 2013, 451).
  • OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Die Verlegung eines Gefangenen kommt rechtlich bereits dann in Betracht, wenn die Behandlung des Gefangenen oder seine Eingliederung nach der Entlassung hierdurch gefördert wird (…BVerfG a.a.O. Rn. 17 in juris; OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2006 - 1 Ws 288/06 (StrVollz), juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2012 - 1 Vollz (Ws) 192/12, juris).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 1 VAs 50/03

    Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Die frühere obergerichtliche Rechtsprechung, wonach eine Verlegung zur Aufrechterhaltung persönlicher und familiärer Beziehungen nur dann in Betracht kommt, wenn sie als Behandlungsmaßnahme und zur Resozialisierung aufgrund besonderer Umstände unerlässlich erscheint, und wonach lediglich der Besuchserleichterung dienende Verlegungen grundsätzlich nicht in Betracht kommen (so z.B. OLG Hamm ZfStrVo 1988, 310; NStZ 2000, 464; ZfStrVo 2002, 315; ZfStrVo 2004, 243; OLG Rostock NStZ 1997, 381; OLG Koblenz, ZfStrVo SH 1978, 87), ist nicht mehr haltbar (OLG Hamm, Beschlüsse vom 06.05.2008 - 1 VAs 26/08 - und vom 24.05.2012 - 1 Vollz (Ws) 192/12, beide in juris).
  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10

    Sicherungsverwahrung: Gewährung von Vollzugslockerungen zur …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Der Senat hat an Stelle der Strafvollstreckungskammer entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Antragsgegnerin zurückverwiesen, weil die Sache insoweit spruchreif ist (§ 119 Abs. 4 Satz 2 StVollzG; vgl. Senat, Beschlüsse vom 17.01.2011 - 2 Ws 586/10 (Vollz) - und vom 07.05.2012 - 2 Ws 36/12 (Vollz);… OLG Celle a.a.O. zu einem parallel gelagerten Sachverhalt).
  • OLG Jena, 23.02.2005 - 1 VAs 1/05

    VAs, StVollzG

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
    Rn. 13 Gleichwohl beurteilt der Senat die Rechtslage in Übereinstimmung mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 05.07.2011 - 1 Ws 53/11 (Vollz), FS 2012, 1 f.) für Rheinland-Pfalz abweichend (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2003 - 2 VAs 6/03, juris, und ThürOLG, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 VAs 1/05, juris, für die Bundesländer Brandenburg bzw. Thüringen).
  • KG, 02.06.2006 - 4 VAs 18/06

    Strafvollstreckung: Entscheidungskompetenz für Antrag auf Verlegung in ein …

  • OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819/85
  • OLG Brandenburg, 28.08.2003 - 2 VAs 6/03
  • OLG Koblenz, 22.01.2014 - 2 Ws 647/13
  • OLG Koblenz, 04.03.2013 - 2 Ws 1152/12
  • OLG Nürnberg, 17.02.2000 - Ws 45/00
  • OLG Hamm, 11.08.1987 - 1 Vollz (Ws) 219/87
  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden …

    Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG bzw. nach Inkrafttreten des Landesjustizvollzugsgesetzes auf § 23 Abs. 2 LJVollzG (Förderung der Erreichung des Vollzugsziels) gestützte Ablehnung eines Antrags auf Verlegung in den Strafvollzug eines anderen Bundeslandes durch die Justizvollzugsanstalt, in der der Gefangene gegenwärtig untergebracht ist, in Rheinland-Pfalz eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs im Sinne des § 109 Abs. 1 Satz 1 StVollzG darstellt und nach dieser Bestimmung anfechtbar ist (Senat, 2 Ws 660/13 Vollz v. 26.02.2014, juris Rn. 10 ff., FS 2015, 63; OLG Zweibrücken, 1 Ws 53/11 Vollz v. 05.07.2011, FS 2012, 1 f.; so auch OLG Brandenburg, 2 VAs 6/03 v. 28.08.2003, juris, und ThürOLG, 1 VAs 1/05 v. 23.02.2005, juris, für die Bundesländer Brandenburg bzw. Thüringen).
  • KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16

    Anwendbares Vollzugsrecht bei Sicherungsverwahrten

    Rn. 36 4. Der Senat hat jedoch gleichwohl an Stelle der Strafvollstreckungskammer entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vollzugsbehörde zurückverwiesen, weil die Sache insoweit spruchreif ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 2 Ws 660/13 [Vollz] -, juris, Rdn 37).
  • OLG Koblenz, 14.12.2015 - 2 VAs 16/15

    Strafvollzug: Anfechtung der Verweigerung der Aufnahme eines Strafgefangenen oder …

    Die Verlegung kommt dabei rechtlich bereits dann in Betracht, wenn die Behandlung des Gefangenen oder seine Eingliederung nach der Entlassung hierdurch gefördert wird (vgl. Senat, 2 Ws 660/13 v. 26.02.2014).
  • BayObLG, 31.08.2021 - 204 StObWs 122/21

    Strafvollstreckungskammer, Briefkontrolle, Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, …

    Da sich die vorliegende Rechtsfrage daher einer Beurteilung alleine nach Maßstäben des Bundesrechts und somit der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Entscheidung entzieht, sind die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 Nr. 2 GVG nicht gegeben [vgl. BGHSt 54, 25, juris Rn. 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.2.2014 - 2 Ws 660/13 (Vollz), juris Rn. 13].
  • OLG Koblenz, 10.07.2018 - 2 Ws 326/18

    Strafvollzug: Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von …

    Die anderslautende Rechtsprechung des Senats und einiger anderer Oberlandesgerichte, wonach es bei Verpflichtungsanträgen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (…Senat, 2 Ws 1152/12 [Vollz] v. 04.03.2013, juris Rn. 5;… 2 Ws 647/13 [Vollz] v. 22.01.2014, juris Rn. 8; 2 Ws 660/13 [Vollz] v. 26.02.2014, juris Rn. 19;… 2 Ws 419/15 [Vollz] v. 17.03.2016, juris Rn. 28; OLG Nürnberg StV 2000, 573; OLG Frankfurt NStZ 1986, 240), ist damit überholt.
  • BayObLG, 26.11.2025 - 203 StObWs 408/25

    Strafvollzug, Verlegung, Ermessensentscheidung, Resozialisierung, …

    Die Gefangenen haben danach bei Verlegungsentscheidungen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung, die dem verfassungsrechtlichen Gewicht des Resozialisierungsziels und der für die Erreichbarkeit dieses Ziels maßgebenden Umstände Rechnung trägt (…BVerfG a.a.O. Rn. 37 m.w.N.;… vgl. zur Parallelvorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05 -, BVerfGK 8, 36-45, juris Rn. 12 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 2 Ws 660/13, BeckRS 2014, 8624).
  • KG, 23.01.2024 - 2 Ws 148/24

    Nachteinschluss im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin

    Wird die Zustimmung erteilt, bescheidet die Einrichtung den Antrag des Sicherungsverwahrten positiv, lehnt die Aufsichtsbehörde die Zustimmung ab, wird auch die Einrichtung den Antrag des Sicherungsverwahrten abzulehnen haben (vgl. dazu auch für einen Fall der Verlegung eines Gefangenen OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 2 Ws 660/13 (Vollz) -).
  • KG, 29.06.2018 - 2 Ws 204/17

    Besuchsrecht eines Sicherungsverwahrten in Berlin: Voraussetzungen für die …

    Der Senat hat jedoch gleichwohl an Stelle der Strafvollstreckungskammer entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vollzugsbehörde zurückverwiesen, weil die Sache insoweit spruchreif ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 2 Ws 660/13 [Vollz] -, juris Rn. 37).
  • BayObLG, 14.11.2023 - 204 StObWs 474/23

    Beauftragung eines Sachverständigen ist keine Maßnahme i.S.v. § 109 StVollzG

    Die Beauftragung eines Sachverständigen durch die Antragsgegnerin zur Erstellung eines solchen Gutachtens stellt - wovon auch die Strafvollstreckungskammer zutreffend ausgeht - keine Maßnahme im Sinne des § 109 StVollzG i.V.m. Art. 103 BaySvVollzG dar, da sie noch keine unmittelbare Rechtswirkung dem Verwahrten gegenüber entfaltet, sondern eine Maßnahme mit Regelungscharakter der Justizvollzugsanstalt lediglich vorbereitet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.11.2020 - 203 StObWs 419/20, nicht veröffentlicht, unter Hinweis auf § 44a VwGO; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13 -, NStZ 2014, 624, 631 bei Roth, juris Rn. 3;… Arloth/Krä/Arloth, a.a.O., StVollzG § 109 Rn. 9;… Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O., Abschn. P Rn. 29).
  • LG Frankenthal, 07.05.2020 - 2 StVK 751/19
    Entsprechend ist auch nach § 8 VollStrPLV lediglich unter dem "Abweichen vom Vollstreckungsplan" lediglich die Frage der "Verlegung" geregelt und es werden lediglich hierfür Zustimmungserfordernisse übergeordneter Behörden normiert (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2014, 2 Ws 660/13 (Vollz) , BeckRS 2014, 08624).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.10.2013 - 1 Ws 526/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38934
OLG Naumburg, 14.10.2013 - 1 Ws 526/13 (https://dejure.org/2013,38934)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.10.2013 - 1 Ws 526/13 (https://dejure.org/2013,38934)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 1 Ws 526/13 (https://dejure.org/2013,38934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StVollzG § 116 Abs. 1; StVollzG § 5 Abs. 2
    Anspruch des Gefangenen auf kostenlose Aushändigung des Textes des Strafvollzugsgesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Gefangenen auf kostenlose Aushändigung des Textes des Strafvollzugsgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 230
  • NStZ 2014, 624
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 08.07.1986 - 3 Ws 300/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2013 - 1 Ws 526/13
    Rn. 9 Die Pflicht zur Unterrichtung des Gefangenen aus § 5 Abs. 2 StVollzG umfasst den Anspruch des Gefangenen auf Antrag den Text des Strafvollzugsgesetzes so zur Verfügung gestellt zu bekommen, dass er jederzeit darauf zurückgreifen kann, weil der effektive Rechtsschutz, den die §§ 119 StVollzG gewährleisten sollen, die Unterrichtung über den Wortlaut des Gesetzes voraussetzt (OLG Celle, Beschluss vom 08. Juli 1986 - 3 Ws 300/86 - Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl., § 5 Rn 11;… Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 5 Rn 6 jew. m.w.N.).
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