Rechtsprechung
| BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 14 StGB
Fortbestehende Verantwortlichkeit des formellen (Strohmann-)Geschäftsführers neben einem faktischen Geschäftsführer (öffentlich-rechtliche Pflichten; Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Haftung des lediglich als Strohmann auftretenden formellen GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 Nr 1 StGB, § 266a StGB
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Haftung des lediglich als Strohmann auftretenden formellen GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 84 GmbHG, § 283 StGB
- Wolters Kluwer
Beihilfe des Alleingeschäftsführers als strafrechtlich verantwortliches Organ einer luxemburgischen haftungsbeschränkten Gesellschaft zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Betriebs-Berater
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Strohmann-Geschäftsführers
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- datenbank.nwb.de
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Haftung des lediglich als Strohmann auftretenden formellen GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Strafbarkeit eines "Strohmann"-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Arbeitsentgelt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Strohmann-Geschäftsführer haftet für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Strohmann-Geschäftsführer haftet für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - und der Strohmann-Geschäftsführer
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Haftung des Strohmann-GmbH-Geschäftsführers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt - GmbH-Geschäftsführerin ist strafrechtlich dafür verantwortlich, auch wenn sie faktisch die Firma gar nicht leitete
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerhaftung bei GmbH, Geschäftsführerhaftung Sozialversicherungsbeiträge, Haftung Geschäftsführer, Haftung Geschäftsführer einer GmbH, Haftung Geschäftsführer Lohnsteuer, Haftung Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge, StGB § 266a, ...
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was sog. Strohmann-Geschäftsführer einer GmbH über ihre strafrechtliche Verantwortung wissen sollten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafrechtliche Haftung des sog. Strohmann-Geschäftsführers nach § 266a StGB
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Als "Strohmann" eingesetzter Geschäftsführer einer Gesellschaft ist strafrechtlich für Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich - Strafrechtliche Verantwortung allein aufgrund formeller Geschäftsführerposition
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 283
Beihilfe des Alleingeschäftsführers als strafrechtlich verantwortliches Organ einer luxemburgischen haftungsbeschränkten Gesellschaft zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.05.2016 - 4 KLs 2050 Js 72470/88
- BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 224
- NStZ 2017, 149
- NStZ 2017, 689
- NZI 2017, 16
- StV 2017, 81
- BB 2016, 3089
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- KG, 13.03.2002 - 1 Ss 243/01
Verantwortlichkeit des faktischen und des förmlich bestellten Geschäftsführers …
Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16
Die Verantwortlichkeit des formellen Geschäftsführers entfällt nicht dadurch, dass ihm - als sog. "Strohmann' - rechtsgeschäftlich im Innenverhältnis keine bedeutsamen Kompetenzen übertragen wurden, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen (so aber OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 1 Ss 1337/99, NStZ-RR 2001, 173; KG, Beschluss vom 13. März 2002 - (5) 1 Ss 243/01 (6/02), wistra 2002, 313, 314 f.; Krumm, NZWiSt 2015, 102, 103;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 266a Rn. 5;… LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 14 Rn. 75;… NK-StGB/Tag, 4. Aufl., § 266a Rn. 30).Dementsprechend knüpft § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verantwortlichkeit an die Organstellung, nicht - auch - an das regelmäßig zugleich bestehende dienstvertragliche Anstellungsverhältnis (vgl. Maurer, wistra 2003, 174, 175;… ferner S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 14 Rn. 16/17).
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …
Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16
Dies gilt auch dann, wenn für die Gesellschaft eine Person mit so weitreichenden Handlungskompetenzen auftritt, dass sie ihrerseits als faktischer Geschäftsführer anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 324 ff.; ferner Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122 f. (zu § 84 GmbHG)). - BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art …
Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16
Dies gilt auch dann, wenn für die Gesellschaft eine Person mit so weitreichenden Handlungskompetenzen auftritt, dass sie ihrerseits als faktischer Geschäftsführer anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 324 ff.; ferner Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122 f. (zu § 84 GmbHG)). - OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Scheingeschäftsführer, Abführen …
Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16
Die Verantwortlichkeit des formellen Geschäftsführers entfällt nicht dadurch, dass ihm - als sog. "Strohmann' - rechtsgeschäftlich im Innenverhältnis keine bedeutsamen Kompetenzen übertragen wurden, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen (so aber OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 1 Ss 1337/99, NStZ-RR 2001, 173; KG, Beschluss vom 13. März 2002 - (5) 1 Ss 243/01 (6/02), wistra 2002, 313, 314 f.; Krumm, NZWiSt 2015, 102, 103;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 266a Rn. 5;… LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 14 Rn. 75;… NK-StGB/Tag, 4. Aufl., § 266a Rn. 30).
- BGH, 08.01.2020 - 5 StR 122/19
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (subjektiver Tatbestand; …
Ein von der Revision geltend gemachter - möglicherweise tatbestandsausschließender (…vgl. BGH aaO) - Irrtum des Angeklagten über seine Arbeitgeberstellung liegt nicht vor, da schon allein seine ihm bekannte Stellung als formeller Inhaber der "Firma' Bu. beziehungsweise formeller Geschäftsführer der B. B. GmbH und mithin Organ der Gesellschaft nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB seine Verantwortlichkeit nach außen begründete (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16, NStZ 2017, 149). - OLG Celle, 10.05.2017 - 9 U 3/17
Haftung des Strohmann-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von …
Dass sie die ihr als Geschäftsführerin kraft Gesetzes zustehenden Kompetenzen nicht genutzt, sondern diese anderen überlassen haben will, vermag sie nicht zu entlasten; die vom Landgericht in Bezug genommene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2000, 1 Ss 1337/99 = BeckRS 9998, 25494) trifft nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016, 3 StR 352/16;… vgl. zur Haftung des Strohmann-Geschäftsführers auch Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Rn. 96 zu § 43 m. w. N.). - BGH, 10.03.2021 - 1 StR 272/20
Einziehung (Einziehung von ersparten Aufwendungen: erforderlicher messbarer …
aa) Sowohl den Angeklagten He. als Inhaber des Einzelunternehmens (dazu BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16;… Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 7) als auch den Angeklagten Bu. als deren faktischer (Mit-)Geschäftsinhaber (§ 14 Abs. 2 Satz 1 StGB; dazu BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 19) traf die monatliche Pflicht zum Abführen der Arbeitnehmeranteile (§ 266a Abs. 1 StGB).
- LG Kaiserslautern, 11.04.2025 - 2 KLs 6065 Js 8748/15
Schadensschätzung in Bezug auf Steuerhinterziehung und Vorenthalten von …
Schon allein die Stellung des Angeklagten A H 1 als formeller Geschäftsführer begründet nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB seine Verantwortlichkeit als Organ der Gesellschaft nach außen, was insbesondere auch die Einstandspflicht für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten wie das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen einschließt (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16 -, zitiert nach juris).Denn der Geschäftsführer, der formal wirksam bestellt ist, hat von Gesetzes wegen stets alle rechtlichen und damit auch tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16 -, zitiert nach juris).
Ebenso wenig ist dem "Strohmann"-Geschäftsführer die gebotene Abführung der Sozialversicherungsbeiträge mangels Kompetenzen tatsächlich unmöglich (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16 mwN -, zitiert nach Juris).
Stehen die tatsächlichen Verhältnisse hinter seinen rechtlichen Befugnissen zurück, so kann und muss der Geschäftsführer gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um seinen Einfluss geltend zu machen, anderenfalls er gehalten ist, sein Amt niederzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16 mwN -, zitiert nach Juris).
- BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen …
Sowohl die Verantwortlichkeit des Angeklagten als faktischer Geschäftsführer für beide Unternehmen als auch die Arbeitgebereigenschaft ist aufgrund rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung und unter Zugrundelegung zutreffender rechtlicher Maßstäbe (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, wistra 2017, 321 Rn. 15; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16, wistra 2017, 64, 65 …und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12) festgestellt worden. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20
Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des …
Bei Meinungsverschiedenheiten hatte allein der Antragsteller die Rechtsmacht, zu entscheiden und seine Entscheidung, ggf. mit gerichtlichem Rechtsschutz gegen AX durchzusetzen (vgl. BGH Beschl. v. 13.10.2016 - 3 StR 352/16 - juris). - VG Gelsenkirchen, 25.04.2019 - 8 K 11837/17 auftretenden formellen GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16 -, juris.
- VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
Das gilt auch dann, wenn für die Gesellschaft eine Person mit so weitreichenden Handlungskompetenzen auftritt, dass sie ihrerseits als faktischer Geschäftsführer anzusehen ist (vgl. BGH, B.v. 13.10.2016 - 3 StR 352/16 - juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz, Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung); Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch bei mehraktigem Geschehen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen versuchten Totschlags: Strafbefreiender Rücktritt im Rahmen eines mehraktigen Tötungsgeschehens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB
Strafverfahren wegen versuchten Totschlags: Strafbefreiender Rücktritt im Rahmen eines mehraktigen Tötungsgeschehens - IWW
§ 212 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB, §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 22, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes bei Schussabgabe von Nägeln in Richtung auf den Körper und Kopf eines Polizeibeamten; Rücktritt vom Versuch
- ra.de
- rechtsportal.de
Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes bei Schussabgabe von Nägeln in Richtung auf den Körper und Kopf eines Polizeibeamten; Rücktritt vom Versuch
- datenbank.nwb.de
Strafverfahren wegen versuchten Totschlags: Strafbefreiender Rücktritt im Rahmen eines mehraktigen Tötungsgeschehens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der fehlgeschlagene Versuch - bei mehraktigen Geschehen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bedingter (Tötungs-)Vorsatz - und die gefährliche Tathandlung
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Gefährliche Gewalthandlung = bedingter Tötungsvorsatz?
Verfahrensgang
- LG Trier, 15.03.2013 - 8031 Js 16564/12
- BGH, 26.09.2013 - 2 StR 324/13
- LG Trier, 24.02.2015 - 5 KLs 8031 Js 16564/12
- BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 149
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Täter die Gefahr des Eintritts eines tödlichen Erfolgs ausnahmsweise nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten, ist der Tatrichter verpflichtet, sich hiermit auseinander zu setzen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).
- BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13
Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dass er, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).Der Schluss von einer besonders gefährlichen Gewalthandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz ist jedoch nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände in seine Erwägungen einbezogen hat, die den Vorsatz in Frage stellen können (Senat, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Urteil vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
a) Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn es dem Täter tatsächlich unmöglich ist, den erstrebten Erfolg in unmittelbarem Fortgang des Geschehens noch herbeizuführen, und er dies erkennt (BGH, Urteil vom 10. April 1986 - 4 StR 89/86, BGHSt 34, 53, 56). - BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331). - BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen; …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Sind die Einzelakte jedoch untereinander und mit der letzten Tathandlung durch die subjektive Zielrichtung des Angeklagten zu einem einheitlichen Geschehen verbunden, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, allein auf die subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399). - BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08
Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Denn anders als in der Fallkonstellation, die der vom Schwurgericht zitierten Entscheidung des Senats vom 1. April 2009 (2 StR 571/08, NStZ 2009, 501) zugrunde gelegen hat, ist vorliegend kein äußerer Anlass dafür ersichtlich, dass der Angeklagte sich von PK M. ab- und POK P. zuwandte. - BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch; …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331). - BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch; …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331). - BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331). - BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
- BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und …
- BGH, 13.01.2015 - 5 StR 435/14
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (voluntatives …
- BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14
Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)
- BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13
Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der …
- BGH, 26.09.2013 - 2 StR 324/13
Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs); versuchte …
- BGH, 04.06.2014 - 4 StR 168/14
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)
- BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21
Rücktritt vom unbeendeten Versuch (endgültige Abstandnahme von der Tat: …
Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 8 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15 Rn. 18;… Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21 Rn. 12 …und vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6). - BGH, 22.04.2026 - 2 StR 404/25
Tragfähiges Belegen des strafbefreienden Rücktritts von einem versuchten …
Bilden jedoch die Einzelakte untereinander mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 3, und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 9 Rn. 18 mwN;… Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21, StV 2023, 325, 327 Rn. 12 mwN, …und vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 f. Rn. 9 mwN). - BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe; …
Bilden die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Beurteilung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder ein strafbefreiender Rücktritt durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26; vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151 und vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18, NStZ-RR 2019, 137; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; siehe auch BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 mit Anm. Hecker JuS 2017, 696).
- BGH, 11.09.2024 - 2 StR 521/23
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Verständigung: Revision der …
Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, Rn. 8, und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 9;… Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21, Rn. 12, …und vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 Rn. 9; jew. mwN). - BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch, …
Maßgebend für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts ist das subjektive Vorstellungsbild des Täters zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung, bei einem - wie hier - mehraktigen Geschehen die subjektive Sicht des Täters nach Ausführung der letzten zu dem Gesamtgeschehen gehörenden Handlung (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151). - BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
Rücktritt vom Versuch (Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds des …
Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2016 ? 2 StR 213/15 Rn. 18;… Beschluss vom 3. Februar 2022 ? 2 StR 317/21 Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 367/14 Rn. 6). - BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der …
Sind die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung durch die subjektive Zielsetzung des Angeklagten zu einem einheitlichen Geschehen verbunden, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, allein auf die subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH, Urteile vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ-RR 2017, 149, 151; vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; zu den Konkurrenzen siehe auch BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369). - BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen); …
Sind die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung durch die subjektive Zielsetzung des Angeklagten zu einem einheitlichen Geschehen verbunden, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, allein auf die subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH, Urteile vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151; vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; zu den Konkurrenzen siehe auch BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369). - LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24
Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …
Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15 Rn. 18;… Beschluss vom 3.Februar 2022 - 2 StR 317/21 Rn. 12;… Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6). - BGH, 18.03.2026 - 6 StR 542/25
Tragfähige Begründung der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs der besonders …
Bilden die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Beurteilung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen ist, allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (BGH, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).
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