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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.03.2003 | BGH, 19.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2567
BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02 (https://dejure.org/2003,2567)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2003 - 1 StR 507/02 (https://dejure.org/2003,2567)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02 (https://dejure.org/2003,2567)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StGB; § 244 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG
    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders schweren Falles des Diebstahles zum bewaffneten Diebstahl; Konkurrenzen); Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum; sichere Prognose der unmöglichen Nachreife)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 243; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; StGB § 243

  • Wolters Kluwer

    Totschlag und Diebstahl bei Erstechen eines Kellners und späterer Mitnahme der Bedienungsgeldtasche durch einen jugendlichen Täter; Gewahrsam eines schwer Verletzten; Mitgewahrsam des abwesenden Lokalinhabers an den im Lokal befindlichen Sachen; Begründung der Ablehnung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1
    Kein Regel- Ausnahmeverhältnis zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 186
  • StV 2003, 460
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00

    Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß …

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Der bloße Hinweis auf nicht näher beschriebene Aggressionen aus einer großen Gruppe heraus (vgl. allgemein zu "Gruppendynamik und Jugendstrafrecht" Hoffmann, StV 2001, 196 ff.) kann jedoch schwerwiegende Gewaltdelinquenz des Angeklagten nicht belegen.

    Dies ermöglicht dem Senat nicht die Überprüfung, ob die Jugendkammer dabei von einem rechtlich zutreffenden Maßstab ausgegangen ist (vgl. zu alledem zusammenfassend BGH StV 2001, 181 f. m.w.N.).

  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs"; …

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Ob es trotz seiner Beschädigungen (vgl. I 1 a) noch funktionsfähig war (…vgl. Tröndle/Fischer aaO Rdn. 12 m.w.N.), bedarf tatrichterlicher Prüfung, ebenso die subjektiven Voraussetzungen von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2003, 12 f. m.N.).
  • BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98

    Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Ein (großes) Küchenmesser fällt an sich unter § 244 - 14 - Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 43, 265, 269; BayObLG NJW 1999, 2535 f.;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 244 Rdn. 3 jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen …

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Rn. 40 5. Läge bewaffneter Diebstahl vor (vgl. III 3), würde § 243 StGB dahinter zurücktreten (BGHSt 33, 50, 53 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Darauf, daß dieses Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nicht an, da der Strafausspruch schon auf die Revision des Angeklagten aufzuheben war (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; BGH VRS 50, 369, 370;… Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 301 Rdn. 9 jew. m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der …

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Dies stünde der strafschärfenden Berücksichtigung des Umstandes, daß zugleich ein Hilfloser bestohlen wurde, nicht entgegen (vgl. BGHSt 21, 183, 185; BGH, Beschlüsse vom 19. November 1981 - 4 StR 498/81 und vom 9. März 1977 - 3 StR 512/76); das gesteigerte Unrecht eines bewaffnet begangenen Diebstahls steht in keinem inneren Zusammenhang mit dem ebenfalls gesteigerten Unrecht eines Diebstahls zum Nachteil eines Hilflosen (vgl. auch BGH b. Pfister NStZ-RR 2001, 365 m.N.).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 28/02

    Fehlerhafte Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Daher fällt es auch unter das Regelbeispiel, wenn der Täter eine von ihm selbst aus anderen Gründen herbeigeführte Hilflosigkeit des Opfers für einen auf Grund neuen Entschlusses begangenen Diebstahl ausnutzt (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2002 - 1 StR 28/02).
  • BGH, 09.03.1977 - 3 StR 512/76

    Schuldspruch bei Zusammentreffen mehrerer Strafschärfungsgründe

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Dies stünde der strafschärfenden Berücksichtigung des Umstandes, daß zugleich ein Hilfloser bestohlen wurde, nicht entgegen (vgl. BGHSt 21, 183, 185; BGH, Beschlüsse vom 19. November 1981 - 4 StR 498/81 und vom 9. März 1977 - 3 StR 512/76); das gesteigerte Unrecht eines bewaffnet begangenen Diebstahls steht in keinem inneren Zusammenhang mit dem ebenfalls gesteigerten Unrecht eines Diebstahls zum Nachteil eines Hilflosen (vgl. auch BGH b. Pfister NStZ-RR 2001, 365 m.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Rn. 14 b) Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen Totschlag und Diebstahl (vgl. BGHSt 47, 243 m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Nur wenn dem Tatrichter, dem bei der Entscheidung dieser Frage ein weites Ermessen eingeräumt ist, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel verbleiben, muß er die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (vgl. Senatsurteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01 = BGH NJW 2002, 72 ff. m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der …

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01

    Verbindung; Diebstahl; Unterschlagung (Alleingewahrsam des Angestellten; …

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 44/85

    Gewahrsam eines erheblich Verletzten

  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum); …

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des …

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Abgrenzung von Unterschlagung und Diebstahl; Alleingewahrsam; Mitgewahrsam des …

  • LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22

    Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna

    Rn. 1576 Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof fortgeführt im Fall des sog. "Westpark-Mörders" (Urteil vom 09.08.2001, 1 StR 211/01): Ähnlich dem Schwachsinn könne es auch im Fall einer schweren dissozialen und emotionalen Persönlichkeitsstörung, welche die Entwicklung des Täters bereits in der Kindheit früh gehemmt und schwere Schäden verursacht habe, ausnahmsweise zu der Feststellung unbehebbarer Entwicklungsrückstände und damit zur Negativprognose völliger Entwicklungsunfähigkeit kommen, wobei eine solche, die Chancen jeder Nachreifung gering achtende, pessimistische Prognose nur aufgrund einer Zusammenschau aller für die Entwicklung maßgeblichen tatsächlichen Umstände und nur ausnahmsweise mit Sicherheit zu stellen sein werde; ähnlich zurückhaltend äußerte sich der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen (Urteil vom 06.03.2003, 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294; Urteil vom 11.03.2003, 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186; Beschluss vom 15.03.2011, 5 StR 35/11, NStZ-RR 2011, 218/219).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen; …

    Einer (etwaigen) Aufhebung des Urteils auf die Revision der Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Angeklagten (§ 301 StPO) bedarf es nicht, da das Urteil insoweit bereits auf die Revisionen der Angeklagten aufzuheben war (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 189 mwN).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10

    Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs); …

    Auch dabei handelt es sich schwerlich um Hinweise auf "Auffälligkeiten in der geistigen und sittlichen Entwicklung" (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 187; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84, NStZ 1984, 467 mwN), sondern, soweit überhaupt auf diesen Kreis beschränkt, eher um typische Verhaltensweisen jüngerer Menschen.

    Rn. 19 Auch in ihrer Gesamtschau haben die genannten Gesichtspunkte jedenfalls nicht solches Gewicht, dass kein Raum mehr für die Ausübung des in diesem Zusammenhang bestehenden weiten tatrichterlichen Ermessens (BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02) bestünde, sondern, wie die Jugendkammer meint, "zwingend" Jugendstrafrecht anzuwenden sei.

  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Der Täter muss das Werkzeug beim Diebstahl bei sich führen, d.h. in irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zur Beendigung der Wegnahme (BGH NStZ-RR 2003, 186, 188), wobei es ausreicht, wenn sich der Täter erst während der Tat oder sogar erst aus der Beute mit dem Werkzeug versieht (BGH NStZ 1985, 547;… Tröndle-Fischer, a.a.O., Rz 13).
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08

    Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg …

    Rn. 122 1. Bei der Bewertung des Entwicklungsstands eines Heranwachsenden hat der Tatrichter - unter Einbeziehung der von forensischen Psychiatern und Psychologen in den vergangenen Jahrzehnten herausgearbeiteten Entscheidungshilfen - eine eigenständige, umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit im Sinne einer Zusammenschau aller für die Entwicklung maßgeblichen Umstände vorzunehmen, wobei dann, wenn - wie hier - schwerwiegende Gewaltdelikte abzuurteilen sind, besonderes Augenmerk auf Erkenntnisse zum Umgang des Heranwachsenden mit Aggressionen und Gewalt zu legen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 186).
  • BGH, 06.11.2014 - 4 StR 416/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; Arglosigkeit des …

    Denn auch in den Fällen, in denen der Täter das Opfer in eine Falle lockt, hat die Rechtsprechung stets daran festgehalten, dass der Täter bereits in diesem Moment mit Tötungsvorsatz handelt (BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384, vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02 (Rn. 32), und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche …

    c) Im Übrigen ist kaum erkennbar, was hier - Streit; der tödliche Stich mit dem zuvor gezeigten Messer erfolgte von vorne; auch K. hatte ein Messer - noch tragfähig (innerpsychische) Arg- und darauf beruhend Wehrlosigkeit des Verstorbenen belegen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 188; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte …

    Rn. 31 3. Einer Aufhebung und Einstellung des Verfahrens, soweit der Angeklagte in zwei Fällen wegen Untreue verurteilt wurde, auch auf die Revision der Staatsanwaltschaft bedarf es nicht, da - unabhängig davon, dass dieses Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO) - das Urteil insoweit bereits auf die Revision des Angeklagten aufzuheben und das Verfahren einzustellen war (vgl. auch Senat, Urt. vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07

    Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden …

    Rn. 9 Sollten nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel zum Entwicklungsstand nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG oder zu den Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG verbleiben, wird Jugendstrafrecht anzuwenden sein (BGHSt 36, 37, 40;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1; BGH NStZ-RR 2003, 186, 188).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 193/18

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden (erforderliche …

    Dem Tatrichter steht hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 f. mwN; vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186 ff. und vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f.; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289 f.).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte …

  • BGH, 13.06.2017 - 3 StR 494/16

    Keine tateinheitliche Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und …

  • BGH, 04.11.2021 - 3 StR 490/20

    Strafsache: Berücksichtigung des Entwicklungsstandes bei der Anwendung von …

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04

    Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht

  • LG Schwerin, 11.07.2023 - 33 KLs 18/22

    Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer …

  • BGH, 15.07.2008 - 1 StR 144/08

    Tenorierung der Dauer des Vorwegvollzugs von Freiheitsstrafe vor der …

  • BGH, 09.05.2023 - 5 StR 149/23

    Wegfall der Indizwirkung des besonders schweren Falles bei Hinzutreten eines …

  • OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem …

  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht …

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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5562
BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03 (https://dejure.org/2003,5562)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2003 - 1 StR 50/03 (https://dejure.org/2003,5562)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG; § 30a BtMG; § 52 StGB
    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr; Erwerb; Handeltreiben; Tateinheit; Konkurrenzen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BtMG § 30a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen i.R.d. § 30 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Verbindung aufeinanderfolgender Teilakte durch Bandenhandel; Teilakt der unerlaubten Einfuhr; Eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit ; Beihilfe zur Einfuhr im Rahmen des Bandenhandels ; Täterschaftliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 a; StGB § 52 Abs. 1
    Bewertungseinheit beim bandenmäßigen Handel und der Einfuhr von BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03
    Rn. 1 In den Fällen des § 30a BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGH NStZ 1994, 496).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben …

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03
    Dagegen kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr neben Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so daß Tateinheit möglich ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Konkurrenzen (unerlaubte Einfuhr und bewaffnetes Handeltreiben mit …

    Soweit die Einfuhr als Teilakt des Handeltreibens bewertet wird, ändert sich dadurch das Tatunrecht nicht (BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 1 StR 200/00 - und Beschluß vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Rn. 19 3. a) Von der Änderung des Schuldspruchs bleiben der Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafen für die ersten beiden Transporte und auch der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, weil das Tatunrecht unverändert bleibt (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 - Beschluß vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06

    Bandenmitgliedschaft (besonderes persönliches Merkmal; Teilnahme); angemessene …

    Dagegen kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr neben Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit möglich ist (vgl. BGH Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und …

    Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, und vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12; vgl. zur Beihilfe BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 mwN, NStZ-RR 2003, 186).
  • BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr, Beihilfe zum Handeltreiben, …

    Indes kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen Einfuhr von Cannabis neben der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03;… vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19 Rn. 4; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. September 1986 - 5 StR 330/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1;… siehe auch Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., BtMG § 30a Rn. 24).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der …

    Denn der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln kommt neben einer Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101, 102; Beschlüsse vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03, NStZ-RR 2003, 186 mwN).
  • BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09

    Verbindung zu einer Bewertungseinheit durch Bandenhandel (im Rahmen ein- und …

    Das gilt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, auch, wenn im Rahmen des Bandenhandels Beihilfe zur Einfuhr geleistet wird (BGH NStZ-RR 2003, 186; Beschl. v. 14. August 1997 - 1 StR 376/97).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

    Von der Änderung des Schuldspruchs bleiben der Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafen und auch der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, weil das Tatunrecht unverändert bleibt (BGH, Urt. vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 - Beschl. vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Dagegen kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr neben Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit möglich ist (vgl. BGH Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 275/18

    Schuldspruchänderung durch das Revisionsgericht

    Als bloßer Teilakt geht die zugleich verwirklichte unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge insoweit im unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH NStZ-RR 2010, 216; BGH…, Beschluss vom 6. November 2012, 4 StR 440/12, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 11. März 2003, 1 StR 50/03).
  • BGH, 14.02.2024 - 2 StR 373/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3761
BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 5 Abs. 3 JGG
    Jugendstrafe neben Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Prüfung der möglichen Entbehrlichkeit der Strafe)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 186
  • StV 2003, 456
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Rn. 2 Das Landgericht hat auf die Tat des zur Tatzeit 20 Jahre und drei Monate alten Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet (zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder von allgemeinem Strafrecht bei einem heranwachsenden Gewalttäter mit schwerer dissozialer und emotionaler Persönlichkeitsstörung und daraus entstehenden Zweifeln an weiteren Entwicklungsfortschritten vgl. BGH NJW 2002, 73 = NStZ 2002, 204).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von …

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des …

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.08.2012 - 121 Ss 170/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Beurteilung der Reife eines …

    Wenn allerdings dem Tatrichter nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, muss er die Sanktion dem Jugendstrafrecht entnehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 294; NStZ-RR 2003, 186 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - [4] 1 Ss 29/11 [47/11] -).

    Eine solche Begründung ermöglicht dem Senat nicht die gebotene Überprüfung, ob der Tatrichter von einem rechtlich zutreffenden Maßstab ausgegangen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 186).

  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08

    Jugendstrafe (Absehen von der Verhängung; Unterbringung des Angeklagten in einem …

    Rn. 3 Angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch der Ausspruch über die Unterbringung nach § 63 StGB keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 182; 2003, 186).
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