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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 16.04.1997 | BVerwG, 18.12.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96   

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https://dejure.org/1997,392
BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96 (https://dejure.org/1997,392)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 8 NB 2.96 (https://dejure.org/1997,392)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 8 NB 2.96 (https://dejure.org/1997,392)
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Gebührensatzung Musikschule

§ 9 KAG, Art. 3 Abs. 1 GG, Differenzierung in der Gebührenhöhe als zulässige indirekte Subventionierung der Einheimischen (im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie, Art. 28 Abs. 2 GG)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Benutzungsgebühr für Musikschule - Auswärtigenzuschlag - Einheimischenabschlag - Zuschuß für Gemeindebürger - Selbsverwaltungsgarantie - Finanzhoheit

  • kommunen-in-nrw.de

    Musikschulgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 60
  • NJW 1998, 469
  • NVwZ 1998, 285 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 418
  • DVBl 1997, 1062
  • DÖV 1997, 954
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Allerdings steht im Gebührenrecht - dem Wesen der Gebühr als eines Entgelts für die Leistung der Verwaltung oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung entsprechend - aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund, daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen wird (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 8 NB 4.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 69 S. 8 [10]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 [226]).

    Bundesverfassungsrecht - das selbst keinen bestimmten Begriff der Gebühr vorgibt (BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O., S. 225) - läßt vielmehr dem jeweiligen Bundes- oder Landesgesetzgeber Raum, die Höhe von Benutzungsgebühren aus sachlichen Gründen auch bei gleichartiger Inanspruchnahme unterschiedlich zu bemessen, solange der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung sowie die Beziehung zu den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung nicht verlorengeht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).

    Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 [17 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1978 - II A 484/78
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    c) Unter Anlegung dieser Maßstäbe mag zwar zweifelhaft sein, ob eine gebührenmäßige Benachteiligung ortsfremder Benutzer kommunaler Einrichtungen gegenüber Einheimischen unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ortsverbundenheit (…vgl. hierzu Bauernfeind, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 1 Rn. 54; VG Trier, Urteil vom 20. Juni 1978 - 2 K 482/78 - KStZ 1979, 50 f.), der gerechten Lastenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen (vgl. hierzu Dahmen, KStZ 1978, 228 [229]; Rüttgers, KStZ 1979, 125 [128]), des milderen Mittels gegenüber dem nach Kommunalrecht (vgl. § 10 GemO BW) zulässigen vollständigen Ausschluß Auswärtiger von der Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (…vgl. hierzu Hempel/Hempel, KAG SH, § 4 Ziff. 9.2.1.4, S. 145) oder der - auch - beabsichtigten Verhaltenssteuerung mit dem Ziel, die Umlandgemeinden zum Abschluß von Kostenbeteiligungsvereinbarungen zu veranlassen (vgl. zur Verhaltenssteuerung durch Gebühren: OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [806]), schlechthin und ohne weiteres gerechtfertigt werden könnte (anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 448/78 - NJW 1979, 565; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - NVwZ-RR 1994, 49 ff.;… Thiem, KAG SH, § 6 Rn. 118, 120; Schieder/Happ, BayKAG, Art. 8, Erl.

    Der dagegen erhobene Einwand, die ungewollte Subventionierung auswärtiger Benutzer könne durch die kostendeckende Gebührenbemessung für alle vermieden werden (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 1979 - 8 OVG A 2/78 - OVGE 35, 321 [322]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 484/78 - NJW 1979, 565 f.), verkennt die insoweit bestehende Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit der Gemeinde (Rüttgers, a.a.O. S. 126).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Dies gilt auch für die das Abgabenrecht beherrschende Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG als Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 31 [36]).

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabenpflichtigen rechtfertigen (…Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O.; Beschluß vom 28. März 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Allerdings steht im Gebührenrecht - dem Wesen der Gebühr als eines Entgelts für die Leistung der Verwaltung oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung entsprechend - aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund, daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen wird (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 8 NB 4.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 69 S. 8 [10]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 [226]).

    b) Gleichwohl gilt dieser Grundsatz auch im Benutzungsgebührenrecht - wie das Bundesverwaltungsgericht u. a. für die einkommensabhängige Staffelung von Kindertagesstättengebühren bestätigt hat (Beschluß vom 13. April 1994, a.a.O.) - nicht uneingeschränkt.

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 [17 f.]; BVerfG…, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).

    Gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ist den Gemeinden "im Rahmen der Gesetze" die Selbstverwaltung, d. h. die freie Regelung der örtlichen Angelegenheiten, garantiert (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70, S. 13, [18]).

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Auch im Abgabenrecht verletzt eine Ungleichbehandlung den Gleichheitssatz nur dann, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. u. a. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 [25 f.]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 [6]).

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabenpflichtigen rechtfertigen (Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O.;… Beschluß vom 28. März 1995, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 13.12.1994 - 1 BA 7/94

    Höhe von Friedhofsgebühren; Zuschläge auf Friedhofsgebühren anlässlich der …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    c) Unter Anlegung dieser Maßstäbe mag zwar zweifelhaft sein, ob eine gebührenmäßige Benachteiligung ortsfremder Benutzer kommunaler Einrichtungen gegenüber Einheimischen unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ortsverbundenheit (…vgl. hierzu Bauernfeind, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 1 Rn. 54; VG Trier, Urteil vom 20. Juni 1978 - 2 K 482/78 - KStZ 1979, 50 f.), der gerechten Lastenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen (vgl. hierzu Dahmen, KStZ 1978, 228 [229]; Rüttgers, KStZ 1979, 125 [128]), des milderen Mittels gegenüber dem nach Kommunalrecht (vgl. § 10 GemO BW) zulässigen vollständigen Ausschluß Auswärtiger von der Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (…vgl. hierzu Hempel/Hempel, KAG SH, § 4 Ziff. 9.2.1.4, S. 145) oder der - auch - beabsichtigten Verhaltenssteuerung mit dem Ziel, die Umlandgemeinden zum Abschluß von Kostenbeteiligungsvereinbarungen zu veranlassen (vgl. zur Verhaltenssteuerung durch Gebühren: OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [806]), schlechthin und ohne weiteres gerechtfertigt werden könnte (anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 448/78 - NJW 1979, 565; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - NVwZ-RR 1994, 49 ff.;… Thiem, KAG SH, § 6 Rn. 118, 120; Schieder/Happ, BayKAG, Art. 8, Erl.

    28 Abs. 2 GG läßt danach in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls bei "freiwilligen" öffentlichen Einrichtungen ohne Benutzungszwang (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [805 f.]; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1994 - 8 L 166/92 - KStZ 1996, 132 [134]) die Gewährung eines auf die Einwohner der Gemeinde beschränkten Abschlags von einheitlich festgesetzten Benutzungsgebühren zu, wenn - was hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs der Fall ist - die "Normalgebühren" unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz nicht zu beanstanden sind, sie keine Überschreitung der gebührenfähigen Kosten bewirken und damit zu keiner indirekten Subventionierung der einheimischen Benutzer durch die Auswärtigen führen; ferner darf - aus dem gleichen Grundgedanken - die Einrichtung der Gemeinde nicht kostendeckend oder gar gewinnbringend sein.

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Danach steht fest, daß die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, davon abhängt, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts beläßt und - zweitens - ob hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 S. 81 ff.).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Pensionen und Renten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Auch im Abgabenrecht verletzt eine Ungleichbehandlung den Gleichheitssatz nur dann, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. u. a. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 [25 f.]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 [6]).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Ohne Verstoß gegen Bundesrecht bemißt beispielsweise Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes die Gebührenhöhe im Ausgangspunkt nach dem Ausmaß der jeweiligen Inanspruchnahme, gestattet aber daneben die Berücksichtigung "sonstiger Merkmale" - etwa des Werts der Benutzung für den Abgabepflichtigen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Kriteriums Beschluß vom 15. März 1995 - BVerwG 8 NB 1.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 74 S. 28 [31]), der Höhe der aufgewendeten Kosten, der Abnahmemenge (vgl. zur Zulässigkeit dieser Maßstäbe Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 71 S. 19 [21 f.]) oder auch in besonderen Fällen sozialer Gesichtspunkte (vgl. BayVGH, Normenkontroll-Urteil vom 3. Februar 1984 - Nr. 23 N 81 A. 734 - BayVBl 1984, 340) -, "wenn öffentliche Belange das rechtfertigen".
  • BVerwG, 15.03.1995 - 8 NB 1.95

    Kindergarten - Gebührenstaffelung - Satzungsermächtigung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 2 S 2499/93

    Benutzungsgebühr für eine Musikschule: Differenzierung zwischen einheimischen und …

  • OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher …

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen; …

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …

    Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.;… Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …

    Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 und vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.;… Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20

    Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens; …

    Rn. 153 Im Ausgangspunkt gilt der Grundsatz, dass eine nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslöst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.1997 - 8 NB 2.96 - juris Rn. 14 mwN; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.06.2021 - 2 S 2100/20 - juris Rn. 99 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,267
BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95 (https://dejure.org/1997,267)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 6 C 9.95 (https://dejure.org/1997,267)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 (https://dejure.org/1997,267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der Richterbank - Hinweispflichten der Prüfungsbehörde - Begründung der Entscheidung über mündliche Prüfung - Erneutes Zusammentreten des Prüfungsausschusses im verwaltungsinternen Kontrollverfahren - ...

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsverfahren (Wiederaufgreifen) - Begründung bzgl. des Prüfungsstoffs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 323
  • NVwZ 1998, 285 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1235
  • DÖV 1998, 170
 
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Wird zitiert von ... (144)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Sie setzt voraus, daß die Absicht des Prüflings, um Rechtsschutz nachzusuchen, erkennbar wird; ferner, ob und worin er einen konkreten Anlaß für mögliche Prüfungsfehler sieht und in welchem Umfang die Prüfungsentscheidung von ihm angegriffen wird (Fortführung der Rechtsprechung BVerwGE 99, 185).

    aa) Die Rechtsfragen, ob, in welcher Form und in welchem Umfange die Prüfungsbehörde verpflichtet ist, ihre Bewertung der in einer mündlichen Prüfung erbrachten Prüfungsleistungen von sich aus zu begründen, hat der Senat durch Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - entschieden (BVerwGE 99, 185).

    Es läßt sich daher nicht ohne Rücksicht darauf konstruieren, ob der jeweilige Prüfling überhaupt erwägt, Einwände gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen vorzubringen, und zu diesem Zweck eine Begründung benötigt; vielmehr hängt der konkrete Inhalt des Anspruchs des Prüflings auf eine Begründung der Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen davon ab, ob er dies verlangt, wann er dies tut, welches Begehren er damit verfolgt und mit welcher Begründung dies geschieht (Urteil vom 6. September 1995, a.a.O., S. 191 f.).

    Da die Revision hierzu neue Gesichtspunkte nicht vorgebracht hat, verweist er insoweit auf die ausführliche Begründung seines Urteils vom 6. September 1995 (a.a.O.).

    Wie die Pflicht zur Begründung ist auch die Verpflichtung zu Hinweisen für ein sachgerechtes Vorgehen nach Anlaß und Zeitpunkt ihrer Entstehung und nach ihrem Inhalt eine situationsabhängige (Urteil vom 6. September 1995, a.a.O., S. 192, 198 f.).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Dort ist im Anschluß an BVerfGE 21, 139, 145 f. [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64] klargestellt worden, die Verfassung gewährleiste durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, daß die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens nicht vor einem Richter stünden, dem es an der gebotenen Neutralität und Distanz fehle; die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprächen, berühre deshalb die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten; schon aus diesem Grunde könne nicht von einem rein innerdienstlichen Vorgang gesprochen werden.

    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, daß der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der - etwa wegen naher Verwandtschaft, Freundschaft oder auch Verfeindung mit einer Partei - die gebotene Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten vermissen läßt (BVerfGE 21, 139, 146) [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64], geht nicht so weit, daß sie den Ablehnungsgrund der "Besorgnis" der Befangenheit nach § 42 Abs. 2 ZPO verfassungsunmittelbar vorgeben würde.

    Es ist vielmehr Sache des einfachen Gesetzgebers, einen Katalog der Ausschließungs- und Ablehnungsgründe wie auch die Einzelheiten des Verfahrens zu dessen Feststellung festzulegen (BVerfGE 21, 139, 146) [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64].

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Nicht einmal dann, wenn dieses Kontrollverfahren gänzlich unterblieben wäre, würde daraus folgen, daß schon allein deshalb der Prüfungsbescheid aufzuheben wäre (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - NVwZ 1993, 681, LS 6. und S. 684).

    Wie der Senat schon entschieden hat, fallen unter diesen Vorbehalt auch die wesentlichen Merkmale des Verfahrens des rechtzeitigen und wirkungsvollen Überdenkens der Prüfungsentscheidung (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - a.a.O., LS 4. und S. 684).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Auch dieses legt, wenn es die Anwendung von gerichtsverfahrensrechtlichen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG überprüft, nur den Maßstab der Willkür zugrunde (BVerfGE 67, 90, 94 f. [BVerfG 15.05.1984 - 1 BvR 967/83]; 82, 286, 298 f.; 86, 133, 143 f. [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; 87, 282, 284 f. [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 137/92]; zuletzt Beschluß vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - NJW 1997, 1497 [BVerfG 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95]).

    Daß es den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, ist nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Falles deutlich machen, daß es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder aber bei der Entscheidung nicht erwogen hat; insbesondere darf es in den Gründen den wesentlichen Kern des substantiierten Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die von zentraler Bedeutung und auch entscheidungserheblich ist, nicht unberücksichtigt lassen (BVerfGE 86, 133, 146) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91].

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Lediglich wurde für Verfahren, in denen mit der Berufung auch die Beschwerde im Ablehnungsverfahren ausgeschlossen ist, die Nachprüfung einer Zurückweisung der Ablehnung einschließlich einer etwaigen Verletzung der Amtsenthaltungspflicht (§ 45 Abs. 1, § 47 ZPO) im Revisionsverfahren zugelassen, weil die Sperre des § 548 2. Halbsatz ZPO insoweit nicht greift (Urteile vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz § 54 VwGO Nr. 8 und vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36).

    Nur unter der Voraussetzung, daß § 548 ZPO i.V.m. § 173 VwGO eine Überprüfung der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs dem Revisionsgericht eröffnet (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - a.a.O.), ist in der Revision zu prüfen, ob bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der Begriff der Besorgnis der Befangenheit verkannt worden ist (vgl. zum Maßstab: Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 8).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    aa) Bisher entsprach es nahezu einhelliger Rechtsprechung, daß nach Beendigung der Instanz ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr abgelehnt werden kann, sofern nicht noch nachträglich über besondere Anträge, z.B. auf Berichtigung des Tatbestandes, zu entscheiden ist (Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 CB 129 und 130.67 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 5; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 31.76 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 16; Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4; Beschluß vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 CB 23.89 - NVwZ 1990, 460 f.; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1962 - V ZR 212/60 - NJW 1963, 46; BGHZ 120, 141, 144 f. [BGH 09.11.1992 - II ZR 230/91]; BFH, Beschluß vom 17. August 1989 - VII B 70/89 - NVwZ 1990, 504; BFHE 130, 20).

    Ebenso bestand Einigkeit, daß die mit der Beschwerde nicht anfechtbare Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gem. § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO der Überprüfung in einem Revisionsverfahren entzogen ist (Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - NVwZ 1991, 261 f.; Beschluß vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 CB 23.89 - NVwZ 1990, 460 f.).

  • BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 73.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mängel im …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Lediglich wurde für Verfahren, in denen mit der Berufung auch die Beschwerde im Ablehnungsverfahren ausgeschlossen ist, die Nachprüfung einer Zurückweisung der Ablehnung einschließlich einer etwaigen Verletzung der Amtsenthaltungspflicht (§ 45 Abs. 1, § 47 ZPO) im Revisionsverfahren zugelassen, weil die Sperre des § 548 2. Halbsatz ZPO insoweit nicht greift (Urteile vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz § 54 VwGO Nr. 8 und vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36).

    Nur unter der Voraussetzung, daß § 548 ZPO i.V.m. § 173 VwGO eine Überprüfung der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs dem Revisionsgericht eröffnet (…Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - a.a.O.), ist in der Revision zu prüfen, ob bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der Begriff der Besorgnis der Befangenheit verkannt worden ist (vgl. zum Maßstab: Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 8).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Auch dieses legt, wenn es die Anwendung von gerichtsverfahrensrechtlichen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG überprüft, nur den Maßstab der Willkür zugrunde (BVerfGE 67, 90, 94 f. [BVerfG 15.05.1984 - 1 BvR 967/83]; 82, 286, 298 f.; 86, 133, 143 f. [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; 87, 282, 284 f. [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 137/92]; zuletzt Beschluß vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - NJW 1997, 1497 [BVerfG 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95]).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Auf den vorliegenden Fall bezogen ist hierzu auszuführen: Für Rechtsfragen und für die rechtlichen Aspekte von "stark rechtlich geprägten Fragestellungen" (S. 9 BU) durfte das Berufungsgericht sich nach eigenem Ermessen als sachkundig einschätzen; insoweit ist regelmäßig von der geforderten Sachkunde des Gerichts auszugehen (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Auch dieses legt, wenn es die Anwendung von gerichtsverfahrensrechtlichen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG überprüft, nur den Maßstab der Willkür zugrunde (BVerfGE 67, 90, 94 f. [BVerfG 15.05.1984 - 1 BvR 967/83]; 82, 286, 298 f.; 86, 133, 143 f. [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; 87, 282, 284 f. [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 137/92]; zuletzt Beschluß vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - NJW 1997, 1497 [BVerfG 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95]).
  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen, …

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des …

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der …

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und …

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom …

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

  • BFH, 17.08.1989 - VII B 70/89

    Zur Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

  • BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90

    Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der …

  • BGH, 03.10.1962 - V ZR 212/60

    Ablehnung eines Richters im Tatbestandsberichtigungsverfahren - Entscheidung über …

  • BFH, 26.03.1980 - I B 23/80

    Richterablehnungsgesuch - Abänderung des Richterablehnungsgesuch

  • BVerwG, 15.04.1977 - 4 C 31.76

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Revisionsbegründungsfrist - Unzutreffende …

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen; …

    Nur wenn der Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene, begründet dies einen Besetzungsfehler im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO, der auch nach Beendigung der Vorinstanz noch mit Erfolg gerügt werden kann (vgl. Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - Buchholz Prüfungswesen 421.0 Nr. 382 S. 186).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    a) Zwar kann nach überwiegender Rechtsprechung der Oberwaltungsgerichte ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. September 2004 - 10 ZB 04.127 -, JURIS, Rn. 2;… Beschluss vom 4. Februar 2005 - 6 ZB 02.319 -, JURIS, Rn. 10;… Beschluss vom 18. Januar 2006 - 12 ZB 05.371 -, JURIS, Rn. 3;… Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 ZB 05.1790 -, JURIS, Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 7. August 2001 - 1 A 3047/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 541 f.; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 1 MA 3669/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 471 ; vgl. entsprechend zur Revisionszulassung in solchen Fällen BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 -, NJW 1998, S. 323 ;… Beschluss vom 14. Mai 1999 - 4 B 21.99 -, NVwZ-RR 2000, S. 260;… ebenso: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 22;… Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Oktober 2005, § 54 Rn. 57d;… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, a.a.O., § 124 Rn. 53 und 59; anderer Auffassung nur Sächsisches OVG…, Beschluss vom 1. August 2000 - 1 B 58/99 -, SächsVBl 2001, S. 10 ).

    b) Doch lässt eine verbreitete und auch von dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der hier über einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu entscheiden gehabt hätte, vertretene Auffassung - im Anschluss an die den Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO betreffende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. April 1997, a.a.O., S. 324 f.; Beschluss vom 9. November 2001 - 6 B 59.01 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 29) - eine Ausnahme hiervon für den Fall zu, dass mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung eine gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. September 2004, a.a.O., Rn. 3;… Beschluss vom 4. Februar 2005, a.a.O.;… Beschluss vom 27. Oktober 2006, a.a.O.;… Kopp/Schenke, a.a.O.;… Meissner, a.a.O., Rn. 60; offen lassend OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 8. Januar 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund; …

    Wird ein Befangenheitsgesuch - wie hier - erst nach Fällung des Urteils und durch Übermittlung des Tenors eingetretener Bindungswirkung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 318 ZPO) angebracht und Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, ist das Befangenheitsgesuch mit Blick auf die noch ausstehende (Nicht-)Abhilfeentscheidung der Vorinstanz (§ 133 Abs. 5 Satz 1 VwGO) nicht schon wegen Beendigung der Instanz offensichtlich unzulässig (BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ).

    In der von ihm sinngemäß gerügten Fallvariante eines nach Erlass des Urteils gestellten Befangenheitsantrags, der auf Gründe gestützt wird, die sich erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben, ist Voraussetzung für eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts in materieller Hinsicht, dass der oder die Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität haben vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene; dann läge zugleich ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor (…BVerwG, Urteile vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 186).

    Denn die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt auch die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92 - NJW 1995, 1677 ; offengelassen vom Senat noch im Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 184 f.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95   

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BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95 (https://dejure.org/1996,273)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1996 - 5 C 47.95 (https://dejure.org/1996,273)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 5 C 47.95 (https://dejure.org/1996,273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf höhere Leistungen zum Lebensunterhalt - Verstoß von Regelsatzfestsetzungen gegen Bundesrecht - Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens

  • hartzkampagne.de

    Regelsatzhilfe nach dem Statistikmodell

  • rechtsportal.de

    Sozialhilferecht - Regelsatzfestsetzung, Festlegung der Regelsätze für Haushaltsangehörige nach einem Statistikmodell

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 366
  • NVwZ 1998, 285
  • DVBl 1997, 1448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95
    Die Festsetzung der Regelsätze kann auch außerhalb eines Normenkontrollverfahrens in einem auf Gewährung von höheren Sozialhilfeleistungen gerichteten Verwaltungsrechtsstreit gerichtlich überprüft werden (BVerwGE 94, 326 [329]).

    Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326).

    Hierzu hat der Senat in BVerwGE 94, 326 im Anschluß an BVerwGE 25, 307 entschieden, daß sich die gerichtliche Überprüfung in tatsächlicher Hinsicht darauf bezieht, ob sich die Regelsatzfestsetzung auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann, und in bezug auf die der Festsetzung zugrundeliegenden Wertungen darauf, ob diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertretbar sind.

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95
    Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326).

    Hierzu hat der Senat in BVerwGE 94, 326 im Anschluß an BVerwGE 25, 307 entschieden, daß sich die gerichtliche Überprüfung in tatsächlicher Hinsicht darauf bezieht, ob sich die Regelsatzfestsetzung auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann, und in bezug auf die der Festsetzung zugrundeliegenden Wertungen darauf, ob diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertretbar sind.

    Als Ergebnis intensiver Vorüberlegungen und Arbeiten unter Mitwirkung u. a. auch des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge als eines sachverständigen Vereins (vgl. BVerwGE 25, 307 [316]; 35, 178 [180]) beruht das Statistikmodell auf Expertenwissen.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95
    Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95
    Es geht von dem nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statistisch ermittelten durchschnittlichen Ausgaben- und Verbrauchsverhalten von Haushalten in unteren Einkommensgruppen aus und berücksichtigt davon als regelsatzrelevanten Verbrauch nur den Ausgaben- und Verbrauchsanteil, der auf den Regelbedarf entfällt, also den ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung) gleichermaßen bestehenden, nicht nur einmaligen Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen und -posten (vgl. BVerwGE 87, 212 [216]; 91, 156 [159]).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95
    Als Ergebnis intensiver Vorüberlegungen und Arbeiten unter Mitwirkung u. a. auch des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge als eines sachverständigen Vereins (vgl. BVerwGE 25, 307 [316]; 35, 178 [180]) beruht das Statistikmodell auf Expertenwissen.
  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95
    Es geht von dem nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statistisch ermittelten durchschnittlichen Ausgaben- und Verbrauchsverhalten von Haushalten in unteren Einkommensgruppen aus und berücksichtigt davon als regelsatzrelevanten Verbrauch nur den Ausgaben- und Verbrauchsanteil, der auf den Regelbedarf entfällt, also den ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung) gleichermaßen bestehenden, nicht nur einmaligen Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen und -posten (vgl. BVerwGE 87, 212 [216]; 91, 156 [159]).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Rn. 169 Der Gesetzgeber konnte nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vertretbar davon ausgehen, dass die bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 zugrunde gelegte Referenzgruppe statistisch zuverlässig über der Sozialhilfeschwelle lag (vgl. zu diesem Kriterium bereits BVerwGE 102, 366 ).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …

    Bereits die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Sozialhilfe hat die Kontrolle für die Regelsatzfestsetzung durch Rechtsverordnung unter der Geltung des § 22 Abs. 2 Satz 1 BSHG auf die Prüfung beschränkt, ob die den Bedarf bestimmenden Faktoren auf ausreichenden Erfahrungswerten beruhen und ob die der Festsetzung zu Grunde liegenden Wertungen vertretbar sind (vgl BVerwGE 94, 326 = NVwZ 1994, 1214; BVerwGE 102, 366 = NVwZ 1998, 285).
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der …

    Schon das BVerwG hat die Orientierung des Statistikmodells am Verbrauch der unteren Einkommensgruppen nur so lange nicht als methodisch zirkulär beanstandet, solange gewährleistet ist, dass diese "statistisch zuverlässig über der Sozialhilfeschwelle liegen" (BVerwGE 102, 366, 369).
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