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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,218
BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 (https://dejure.org/2001,218)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 (https://dejure.org/2001,218)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 (https://dejure.org/2001,218)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3695
  • NVwZ 2002, 74 (Ls.)
  • NStZ 2002, 99
  • StV 2001, 601
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (45)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
    Das Recht auf ein faires Verfahren zählt zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, insbesondere des Strafverfahrens mit seinen möglichen einschneidenden Auswirkungen für den Beschuldigten (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; stRspr).

    Er darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (BVerfGE 26, 66 , unter Hinweis auf BVerfGE 9, 89 ; vgl. auch BVerfGE 38, 105 ).

    Dieser verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch umfasst das der "Waffengleichheit" (vgl. BVerfGE 38, 105 ) dienende Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt als gewähltem Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen.

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
    Rn. 35 In Verfolgung dieser Grundsätze kommt die Soll-Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO als Ausfluss des Fairnessgrundsatzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. BGH, NJW 2001, S. 237 f.).

    Vielmehr muss es - von Ausnahmefällen offensichtlichen Missbrauchs des Anhörungsrechts abgesehen - genügen, wenn der Beschuldigte schlüssig darlegt, kein Vertrauen (mehr) zu dem Anwalt zu haben (vgl. BGH, NJW 2001, S. 237 ); eines Nachweises bedarf es in der Regel nicht, erst recht ist keine Beweisaufnahme hierüber durchzuführen.

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
    Rn. 31 a) Die Vorschriften der Strafprozessordnung über die notwendige Mitwirkung und die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren (§§ 140 ff. StPO) stellen sich als Konkretisierungen des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung dar (vgl. BVerfGE 39, 238 ).

    Die Entpflichtung eines Verteidigers ist - von den in § 143 StPO genannten Gründen abgesehen - dann zulässig, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfGE 39, 238 ;… BVerfG, NStZ 1998, S. 46;… BGH, MDR 1990, S. 455 f.).

  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten …

    Das Recht auf ein faires Verfahren zählt zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, insbesondere des Strafverfahrens mit seinen möglichen einschneidenden Auswirkungen für den Beschuldigten (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696 mwN).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein Beschuldigter, dem ein Pflichtverteidiger bestellt wurde, grundsätzlich gleichen Rechtsschutz erhalten wie ein Beschuldigter, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat; dies gebietet bereits das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG), folgt aber auch aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK (BVerfG, NJW 1959, 571; NJW 2001, 3695, 3696; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96, BGHSt 92, 94, 96).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Bestellung eines Erst- oder Zweitverteidigers handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3696).

    Die Aufhebung der Beiordnung ist - von den in § 143 StPO genannten Gründen abgesehen - nur zulässig und geboten, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 2 StR 319/15, NStZ 2017, 59, 61).

    Zwar ist ein Pflichtverteidiger zu entpflichten, falls eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und dem Angeklagten eingetreten und daher zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697; BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.).

  • BGH, 01.10.2026 - StB 54/26
    Eine angemessene Verteidigung ist nicht gewährleistet, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 143a Rn. 25).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2894
BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00 (https://dejure.org/2001,2894)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2001 - 2 BvR 128/00 (https://dejure.org/2001,2894)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 (https://dejure.org/2001,2894)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § ... 222 Abs. 2; ; BGB §§ 187 ff.; ; VwGO § 60; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Organisationsverschulden - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antragsbegründung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG §§ 92, 23 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3534
  • NVwZ 2002, 74 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84

    Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung - …

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Diese Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).

    Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG.

    Dies schließt es freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (BVerwGE 74, 289 ).

    In diesem Fall obliegt es ihm, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewissheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (vgl. BVerwGE 74, 289 ).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Rn. 2 1. a) Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).

    Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt bzw. sich mit diesem Inhalt auseinander gesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt bzw. sich mit diesem Inhalt auseinander gesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Rn. 2 1. a) Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.).

  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Rn. 2 1. a) Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und ihre Annahme daher mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Kunsturheberrecht als Eigentum

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Nur so wird der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Begründung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.).
  • BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; …

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
    Rn. 5 aa) Eine den Verschuldensvorwurf auslösende Verletzung der von einem Bevollmächtigten zu wahrenden Sorgfaltspflicht fällt diesem unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens insbesondere dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Weisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 -, JURIS; Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZB 9/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei

  • BGH, 27.09.1994 - XI ZB 9/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei

  • BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des …

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - zu …

    Die Bevollmächtigte hat eigenständig die Beschwerdefrist zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass die Verfassungsbeschwerde rechtzeitig zur Wahrung der Beschwerdefrist an das Bundesverfassungsgericht übermittelt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …

    Der Bevollmächtigte hat offenbar nicht durch allgemeine Weisung im Rahmen der ihm obliegenden Organisation dafür Sorge getragen, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfrist zuverlässig rechtzeitig bemerkt wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, nicht veröffentlicht, …und vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; s. auch Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, S. 430, und Beschluss vom 24. August 1995, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 202).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1745/02
    Mit ihr muss sich der Bevollmächtigte befassen, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 - und vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, NJW 2001, S. 1567 und S. 3534).
  • BVerwG, 28.01.2002 - 1 C 18.01

    Feststellung der Eigenschaft als Statusdeutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG …

    Denn für eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze muss gesorgt sein (vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 - NJW 2001, 3534, 3535 [BVerfG 30.07.2001 - 2 BvR 128/00]; zu den allgemeinen Organisationsanforderungen vgl. außer den dort zitierten Entscheidungen ferner BVerwG…, Beschluss vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - a.a.O.).
  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628

    Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; …

    Der Bevollmächtigte hat im Rahmen der ihm obliegenden Organisation nicht hinreichend Sorge getragen, dass der Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist zuverlässig rechtzeitig bemerkt wurde (vgl. BVerfG vom 30.7.2001 Az. 2 BvR 128/00 [nicht veröffentlicht] u. vom 21.2.2001 NJW 2001, 1567/1568; s. auch BVerwG vom 22.12.2000, NVwZ 2001, 430, u. vom 24.8.1995, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 202).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2562
BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01 (https://dejure.org/2002,2562)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01 (https://dejure.org/2002,2562)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 (https://dejure.org/2002,2562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 32

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Fachgerichtliche Würdigung - Asylverfahren - Sachverständigengutachten

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Türkei, Kurden, Weigerung, das Amt des Dorfschützers zu übernehmen, Bewaffnete Auseinandersetzungen, Körperverletzung, Haftbefehl, Haft, Dorfschützer, Denunziation, PKK, Verdacht der Unterstützung, Sachverständigengutachten, Beweiswürdigung, Sachaufklärungspflicht, ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 16a Abs. 1
    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 74
  • DVBl 2002, 833
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts als auch hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen Art. 16a Abs. 1 GG gerecht werden (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).

    Die fachgerichtlichen Ermittlungen zum Tatbestand sind vom Bundesverfassungsgericht freilich daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verlässlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 83, 216 ).

  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (…vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85 ;… vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ;… vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ; vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ).

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 258 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01
    Die Lage des davon Betroffenen kann in diesem Fall von der gleichen Ausweglosigkeit geprägt sein, wie sie beim tatsächlichen Träger verfolgungsverursachender Merkmale vorliegen kann; zu denken ist hierbei vor allem an den Fall, dass der Betroffene den Verdacht nicht zu entkräften und die wahren Zusammenhänge nicht aufzuzeigen vermag (…vgl. hierzu Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 -, InfAuslR 1991, S. 25 ;… vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 -, InfAuslR 1992, S. 66 ;… vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 472/91 -, InfAuslR 1992, S. 222 , und vom 28. Januar 1993 - 2 BvR 1803/92 -, InfAuslR 1993, S. 142 , alle im Anschluss zu BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Beurteilung des Charakters staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen als politische …

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ;… vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ;… vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ; vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833;… vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 613 ).

    Die Lage eines von einer falschen Verdächtigung Betroffenen kann nämlich von der gleichen Ausweglosigkeit geprägt sein wie die des tatsächlichen Trägers verfolgungsverursachender Merkmale, solange und soweit er den Verdacht nicht zu entkräften vermag (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 25.10.2007 - A 3 B 238/05
    Entscheidend wäre dann gerade nicht, dass der Kläger solche Handlungen zu Gunsten der PKK nie begangen hat, sondern dass mehrere Gesichtspunkte darauf hindeuten, dass er von den staatlichen Verfolgungsorganen als potentieller Unterstützer der PKK angesehen wird und ihm aus diesen Gründen asylerhebliche Gefahren drohen (vgl. zu dem ähnlich gelagerten Fall einer Denunzierung als vermeintlich aktiver Kämpfer oder Unterstützer der PKK BVerfG, Beschl. v, 18.2,2002 - 2 BvR 1937/01 -), Der Senat hält daher auch die Schlussfolgerung des Gutachters für berechtigt, dass heutzutage damit zu rechnen ist, dass eine Person, die mit dem Vorwurf der PKK anzugehören oder diese zu unterstützen, festgenommen wird, unter Anwendung psychischen und physischen Drucks verhört wird, um sie zum Eingeständnis der ihr vorgeworfenen Straftat zu bewegen (Kaya, Gutachten vom 20.6.2007 an Senat, S. 7).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11446
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 32/00 (https://dejure.org/2001,11446)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.08.2001 - VerfGH 32/00 (https://dejure.org/2001,11446)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. August 2001 - VerfGH 32/00 (https://dejure.org/2001,11446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 668 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 74
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 32/00
    Da er nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt, vermochte er den Vertretungsmangel nicht mehr zu heilen (vgl. BVerfGE 8, 92, 94; BGH, NJW 1990, 3085, 3086;… Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 78 Rdnr. 34).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 32/00
    Da er nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt, vermochte er den Vertretungsmangel nicht mehr zu heilen (vgl. BVerfGE 8, 92, 94; BGH, NJW 1990, 3085, 3086;… Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 78 Rdnr. 34).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00

    Beschränkung des Wählers auf eine Stimme und 5 v.H.-Sperrklausel im …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 32/00
    Der Verfassungsgerichtshof hält eine Zulassung des Landesgeschäftsführers als Beistand aus den im Organstreitverfahren der Beschwerdeführerin VerfGH 14/00 mit Beschluss vom heutigen Tage ausgeführten Gründen für nicht sachdienlich.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - VerfGH 13/16

    Organstreitverfahren der Partei "Volksabstimmung" wegen Einführung einer 2,5 …

    Durch eine andere Person kann sich die Partei nur vertreten lassen, wenn der Verfassungsgerichtshof diese als ihren Beistand zugelassen hat (Bestätigung von VerfGH NRW, Beschluss vom 28.8.2001 - VerfGH 32/00 -).

    Deshalb wäre, selbst wenn ihm der Vorstand der Antragstellerin bereits ursprünglich Prozessvollmacht erteilt hätte, diese unwirksam gewesen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. August 2001 - VerfGH 32/00 -, NWVBl. 2001, 471 = juris, Rn. 20).

    Rn. 75 (c) Er ist auch nicht als Beistand zugelassen, so dass die mit einer Zulassung verbundene Heilung des Vertretungsmangels (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. August 2001 - VerfGH 32/00 -, NWVBl. 2001, 471 = juris, Rn. 21 m. w. N.) nicht eintreten konnte.

    Eine solche Erklärung würde nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirken und könnte deshalb nach zwischenzeitlichem Ablauf der Antragsfrist gemäß § 44 Abs. 3 VerfGHG NRW den Vertretungsmangel nicht mehr heilen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. August 2001 - VerfGH 32/00 -, NWVBl. 2001, 471 = juris, Rn. 22 m. w. N.).

  • StGH Hessen, 06.12.2010 - P.St. 2292

    Hessischer Städtetag kann Beistand einer Gemeinde vor dem StGH Hessen sein

    Es bestehen keine Bedenken dagegen, der Zulassungsentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Landesverfassungsgerichte Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung beizumessen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, 1272, sowie BVerfGE 8, 92, und 37, 361 [362], wo die von einem potentiellen Beistand erhobene Verfassungsbeschwerde nicht mangels Zulassung, sondern aus anderen Gründen für unzulässig erachtet wurde; VerfG Brandenburg, Urteil v. 15.12.1994 - VfGBbg 14/94 - unter B. I. 2 der Gründe; Beschluss v. 16.07.2009 - VfGBbg 3/09 - unter II. 2. der Gründe; VerfGH NRW, NVwZ 2002, 74 [75];… Beschluss v. 28.08.2001 - 14/00 -, juris, Rdnr. 29).

    Ebenso im Ergebnis BVerfG, NJW 1994, 1272 [1272]; VerfG Brandenburg, Urteil v. 15.12.1994 - VfGBbg 14/94 - unter B. I. 2 der Gründe; Beschluss v. 16.07.2009 - VfGBbg 3/09 - unter II. 2. der Gründe; VerfGH NRW, NVwZ 2002, 74 [75]; Beschluss v. 28.08.2001 - 14/00 -, juris, Rdnr.29).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 104/20

    Organstreitverfahren gegen die Regelungen im Gesetz zur Durchführung der …

    Das folgt aus denselben verfahrensrechtlichen Grundsätzen, nach denen eine durch einen nicht zugelassenen Prozessbevollmächtigten vorgenommene Handlung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten nur mit Wirkung für die Zukunft wiederholt werden kann (vgl. zu Letzterem VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. August 2001 - VerfGH 32/00, NWVBl. 2001, 471 = juris, Rn. 22 m. w. N., …und vom 27. Juni 2017 - VerfGH 13/16, NWVBl. 2017, 418 = juris, Rn. 43; BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 1958 - 1 BvR 49/58, BVerfGE 8, 92 = juris, Rn. 8).
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