Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3; KO § 55 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3; ; KO § 55 Nr. 1; ; KO § 30 Nr. 1 Fall 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3; KO § 55 Nr.; KO § 30 Nr. 1 Fall 2
Nutzungsvergütung nach VOB; Aufrechnung im Konkurs - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütungsanspruch - Fälligkeit - Baustelle - Kündigung - Schlußrechnung - Konkurs - Kündigungsbedingte Mehrkosten - Aufrechnung - Anfechtung
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch aus 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B im Konkurs des Auftragnehmers
- ra.de
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Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen Einrichtungen im Konkurs des Auftragnehmers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftraggeber nutzt Geräte des Auftragnehmers nach Kündigung: Wann wird Vergütung fällig? (IBR 2001, 6)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Konkurs des Auftragnehmers: Welche Aufrechnungsmöglichkeiten hat Auftraggeber? (IBR 2001, 21)
Papierfundstellen
- BGHZ 145, 245
- NJW 2001, 367
- ZIP 2000, 2207
- MDR 2001, 152
- NZBau 2001, 86
- NZI 2001, 23
- NZI 2001, 27
- NZI 2001, 46
- NJ 2001, 253 (Ls.)
- WM 2000, 2453
- WM 2001, 2453
- BB 2000, 2539
- BauR 2001, 245
- ZfBR 2001, 3 (Ls.)
- ZfBR 2001, 95
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Für Leistungen, die mit Mitteln der Masse erbracht werden, soll auch die Gegenleistung stets der Masse gebühren (BGH, Urteil vom 27. Februar 1997 - IX ZR 5/96 = BGHZ 135, 25, 27; Urteil vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 343; Urteil vom 21. November 1991 - IX ZR 290/90 = BGHZ 116, 156, 159).Die von dem Beklagten insoweit beabsichtigte Aufrechnung ist zwar zulässig (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 338 ff; 27. Februar 1997 - X ZR 5/96 = BGHZ 135, 25, 28).
Maßgeblich ist für die Anfechtbarkeit nicht eine isolierte Rechtshandlung in dem zur Gläubigerbenachteiligung führenden Gesamtvorgang, sondern dieser selbst, der letztlich dazu führt, daß eine Aufrechnungslage geschaffen und diese durch die Aufrechnung ausgenutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 254/81 = BGHZ 86, 349, 353; Urteil vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 343).
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Anfechtungsfrist erst mit der Aufrechnungserklärung beginnt, wenn die Aufrechnungslage in anfechtbarer Weise geschaffen worden ist (…Urteil vom 26. Januar 1983 aaO, S. 353; Urteil vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 343).
- BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Für Leistungen, die mit Mitteln der Masse erbracht werden, soll auch die Gegenleistung stets der Masse gebühren (BGH, Urteil vom 27. Februar 1997 - IX ZR 5/96 = BGHZ 135, 25, 27; Urteil vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 343; Urteil vom 21. November 1991 - IX ZR 290/90 = BGHZ 116, 156, 159).Eine teilbare Leistung hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich bei Sukzessivlieferungen des Gläubigers angenommen (BGH, Urteil vom 27. Februar 1997 - IX ZR 5/96 = BGHZ 135, 25, 27).
Die von dem Beklagten insoweit beabsichtigte Aufrechnung ist zwar zulässig (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 338 ff; 27. Februar 1997 - X ZR 5/96 = BGHZ 135, 25, 28).
- BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 254/81
Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Maßgeblich ist für die Anfechtbarkeit nicht eine isolierte Rechtshandlung in dem zur Gläubigerbenachteiligung führenden Gesamtvorgang, sondern dieser selbst, der letztlich dazu führt, daß eine Aufrechnungslage geschaffen und diese durch die Aufrechnung ausgenutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 254/81 = BGHZ 86, 349, 353; Urteil vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 343).Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Anfechtungsfrist erst mit der Aufrechnungserklärung beginnt, wenn die Aufrechnungslage in anfechtbarer Weise geschaffen worden ist (Urteil vom 26. Januar 1983 aaO, S. 353; Urteil vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 343).
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Der Grundsatz, daß alle Vergütungsansprüche aus dem Bauvertrag in einer Schlußrechnung abzurechnen sind, gilt jedoch nicht uneingeschränkt (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97 = BGHZ 140, 365, 378).Der Auftraggeber hat einen vertraglichen Anspruch gegen den Auftragnehmer auf Abrechnung der erbrachten Leistungen nach Beendigung des Vertrages, wenn er Voraus- oder Abschlagszahlungen geleistet hat (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97 = BGHZ 140, 365, 374).
- BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97
Rechte des Konkursverwalters - Anfechtung eines Schuldnergeschäfts - Aufrechnung
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Soweit der Entscheidung des IX. Zivilsenates vom 12. November 1998 - IX ZR 199/97 = ZIP 1998, 2165, 2166 etwas anderes entnommen werden könnte, hält der IX. Zivilsenat auf Anfrage für die vorliegende Fallgestaltung daran nicht fest. - BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98
Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden …
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Soweit der IX. Zivilsenat in einem ähnlich gelagerten Fall eine Gläubigerbenachteiligung verneint hat (BGH, Urteil vom 9. März 2000 - IX ZR 355/98 = ZIP 2000, 757), steht das der Entscheidung nicht entgegen. - BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85
Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß der Auftragnehmer nach der Kündigung eines VOB-Vertrages unverzüglich eine prüfbare Rechnung über die ausgeführten Leistungen vorzulegen hat, § 8 Nr. 6 VOB/B. Die Fälligkeit des Anspruchs für diese Leistungen und aller sich aus dem Vertrag ergebenden vergütungsgleichen Ansprüche des Auftragnehmers hängt grundsätzlich von der Erteilung der Schlußrechnung ab (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85 = BauR 1987, 95, 96 = ZfBR 1987, 38). - BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90
Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des …
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Für Leistungen, die mit Mitteln der Masse erbracht werden, soll auch die Gegenleistung stets der Masse gebühren (BGH, Urteil vom 27. Februar 1997 - IX ZR 5/96 = BGHZ 135, 25, 27; Urteil vom 4. Mai 1995 - IX ZR 256/93 = BGHZ 129, 336, 343; Urteil vom 21. November 1991 - IX ZR 290/90 = BGHZ 116, 156, 159). - BGH, 29.06.1981 - II ZR 165/80
Anspruch des ausscheidenden Gesellschafters auf Herausgabe der der Gesellschaft …
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
Es kann dahinstehen, ob ein derartiges Zurückbehaltungsrecht in Anwendung der im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1981 - II ZR 165/80 = NJW 1981, 2002 entwickelten Rechtsgrundsätze anzuerkennen ist. - BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81
Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten …
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99
In gleicher Weise ist eine Sicherung für einfache Konkursforderungen anfechtbar, die der Gläubiger dadurch erlangt, daß er Werte des Schuldners nach Ausbruch und in Kenntnis der Krise an sich zieht (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982 - VIII ZR 214/81 = BGHZ 86, 190, 194). - BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70
Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung
- BGH, 09.02.1983 - VIII ZR 305/81
Aufrechnung im Vergleichsverfahren
- BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07
Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen
aa) Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass eine durch Wertschöpfung geschaffene Aufrechnungslage anfechtbar sein kann (BGHZ 145, 245, 254 f; 147, 28, 35;… BGH, Urt. v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 207/00, WM 2001, 2208, 2209 f). - BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen
Zu dieser Vorschrift ist anerkannt, dass die gläubigerbenachteiligende Wirkung, die mit der Herstellung einer Aufrechnungslage eintritt, selbständig angefochten werden kann (…BGH, Urt. v. 2. Juni 2005 - IX ZR 263/03, ZIP 2005, 1521, 1523; zur Konkursordnung und Gesamtvollstreckungsordnung vgl. BGHZ 145, 245, 253, 255 ; 147, 233, 236 f ;… BGH, Urt. v. 22. April 2004 - IX ZR 370/00, ZIP 2004, 1160). - BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen …
Für den Fall einer Erfüllungswahl des Konkursverwalters ist deshalb gegen diese Vergütung ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, welches eine Aufrechnung vorbereiten soll (BGHZ 145, 245, 251 ff).
- BGH, 11.02.2010 - IX ZR 104/07
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage
Dies trifft z.B. zu, wenn die Aufrechnungslage durch eine entgeltliche Nutzung von Gegenständen entsteht, welche der Anfechtungsgegner schon vor der kritischen Zeit zu beanspruchen hatte (…MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 131 Rn. 17; vgl. BGHZ 145, 245, 253 ff). - BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der …
Der Verwalter war in diesen Fällen berechtigt, mit der Anfechtungsklage die Rückgewähr der Aufrechnungslage in der Weise zu verlangen, daß er die Forderung des Gemeinschuldners geltend machte und dem Anfechtungsgegner die Aufrechnung versagt blieb (vgl. BGHZ 145, 245, 253 ff.; 147, 233, 236 f.). - BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
Nach dieser Theorie sollte die Eröffnung nicht nur die Durchsetzbarkeit des Erfüllungsanspruchs beschränken, sondern die beiderseitigen Erfüllungsansprüche erlöschen lassen (zuletzt BGH 28. September 2000 - VII ZR 372/99 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 145, 245). - BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98
Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber …
Die Rückgewähr der Aufrechnungslage besteht gerade nicht in der Rückabwicklung des Kaufvertrages selbst, sondern im Gegenteil in der Durchsetzung der Kaufpreisforderung unabhängig von der Gegenforderung; diese kann also nicht im Wege der Aufrechnung zur Erfüllung der Schuld aus § 433 Abs. 2 BGB verwendet werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 372/99, ZIP 2000, 2207, 2210, z.V.b. in BGHZ;… Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 30 Rn. 279-288).Aus demselben Grund weicht der Senat mit der vorstehenden Wertung auch nicht etwa vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (VII ZR 372/99, aaO) ab.
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98
Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter
c) Das Berufungsgericht wird bei seiner erneuten Prüfung, inwieweit die Klageforderung erfüllt ist, sich je nach Umständen auch mit einer Anfechtung des Klägers auseinanderzusetzen haben, die sich nach § 30 Nr. 1 Fall 2 KO gegen die seit der Zahlungseinstellung oder dem Eröffnungsantrag durch Wertschöpfung der Gemeinschuldnerin in dem später abgelieferten Schiffsbauwerk geschaffene Aufrechnungslage richtet (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 2000 - VII ZR 372/99, WM 2000, 2453, 2456, z.V.b. in BGHZ 145, 245; v. 5. April 2001 - IX ZR 216/98, WM 2001, 1041, 1042, z.V.b. in BGHZ).Die Anfechtungsfrist kann hier, wie in anderen Fällen, in denen die Aufrechnungslage in anfechtbarer Weise geschaffen worden ist, nicht vor dem Zugang der Aufrechnungserklärung beginnen (vgl. dazu BGHZ 86, 349, 353; 129, 336, 343; BGH, Urteil v. 28. September 2000 - VII ZR 372/99, aaO), welche die Beklagte mit ihrer Abrechnung vom 22. September 1994 abgegeben hat.
- BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00
Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH
Die neue, nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt eine Anfechtung in der Weise zu, daß der Aufrechnung keine Wirkung beigemessen wird, der Anfechtungsgegner sich also nicht auf die Aufrechnung berufen darf (BGHZ 145, 245, 255; 147, 233, 236;… Urt. v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 207/00, ZIP 2001, 2055, 2056; v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, WM 2003, 2458, 2459).Die Rückgewähr der Aufrechnung besteht in der Durchsetzung der Kaufpreisforderung, unabhängig von der Gegenforderung (BGHZ 145, 245, 254 f; 147, 233, 236;… Urt. v. 4. Oktober 2001 - IX ZR 207/00, ZIP 2001, 2055, 2056).
- OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 10 U 70/16
VOB-Vertrag über die Errichtung eines Seniorenheims: Kündigung durch den …
Lediglich Forderungen, die bei vertragsgerechtem Verhalten (des Auftragnehmers) nicht in die Schlussrechnung eingestellt werden können, müssen nicht aufgenommen werden (BGHZ 145, 245 juris Rn. 12 zu § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B). - BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02
Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung
- BGH, 23.10.2008 - IX ZR 202/07
Anfechtbarkeit von Veräußerungshandlungen des Schuldners
- OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren bei …
- BGH, 22.04.2004 - IX ZR 370/00
Anfechtung einer Aufrechnungslage
- BGH, 04.10.2001 - IX ZR 207/00
Zulässigkeit der Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung
- OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
Zum Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO - Unzulässigkeit der Aufrechnung
- KG, 02.03.2006 - 19 U 35/05
Insolvenzanfechtung: Unanfechtbarkeit einer Aufrechnung anwaltlicher …
- LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 31 O 203/04
Aufrechnung in der Insolvenz eines ARGE-Partners
- OLG Hamm, 18.11.2014 - 24 U 106/11
Anforderungen an die Erklärung der Inanspruchnahme i.S. von § 8 Abs. 3 Nr. 3 …
- OLG München, 08.09.2009 - 5 U 2499/09
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer durch Leistungen zugunsten des …
- OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
- OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 2 U 189/11
Vergütungsanspruch für Weiternutzung von Behelfsbrücke nach Kündigung des …
- OLG Stuttgart, 13.10.2005 - 13 U 78/05
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Aufrechnung bei Bauvertrag
- OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 5 U 72/07
Anfechtung von Rechtshandlungen im Insolvenzverfahren: isolierte Anfechtung der …
- LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04
Unzulässigkeit der Aufrechnung gegenüber insolventem ARGE-Partner
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Rechtsprechung
| BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 826 B, Ge
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 826 B, Ge
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtshandlung - Anfechtung - Anfechtungsgesetz - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit
- rechtsportal.de
BGB § 826
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch anfechtbare Rechtshandlung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3138
- ZIP 2000, 1539
- MDR 2000, 1315
- NZI 2000, 471
- NZI 2001, 46
- FamRZ 2001, 86
- VersR 2000, 1553
- WM 2000, 1855
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.12.1969 - VI ZR 259/67
Klage auf Schadensersatz wegen Beihilfe zur Unterhaltsentziehung - Vornahme einer …
Auszug aus BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99
Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß § 826 BGB in einem Fall, in dem die Anfechtung des zur Unterhaltsbeeinträchtigung führenden Rechtsgeschäfts nach dem Anfechtungsgesetz in Betracht kommt, nur dann Anwendung finden kann, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Urteil der Sittenwidrigkeit tragen (Senatsurteil vom 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 - WM 1970, 404; BGHZ 130, 314, 330 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 1996 - II ZR 279/94 - VersR 1996, 1287 = NJW 1996, 1283).In dem schon erwähnten Urteil vom 2. Dezember 1969 (aaO) hat der erkennende Senat nämlich nicht nur ausgeführt, daß eine nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbare Rechtshandlung zugleich die Merkmale einer unerlaubten Handlung nach § 826 BGB erfüllen könne, wenn über den bloßen Anfechtungstatbestand hinaus Umstände vorlägen, die der Verhaltensweise der Beteiligten den Stempel der Sittenwidrigkeit aufdrückten; er hat vielmehr diese Voraussetzungen für den damaligen Fall bejaht, in dem ein Unterhaltspflichtiger mit einem Dritten zu dessen Gunsten zusammengewirkt hatte, um die Unterhaltsansprüche des Berechtigten zu vereiteln, so daß sich eine Schadensersatzpflicht des Dritten gemäß § 826 BGB ergibt.
- BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94
Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts
Auszug aus BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99
Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß § 826 BGB in einem Fall, in dem die Anfechtung des zur Unterhaltsbeeinträchtigung führenden Rechtsgeschäfts nach dem Anfechtungsgesetz in Betracht kommt, nur dann Anwendung finden kann, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Urteil der Sittenwidrigkeit tragen (Senatsurteil vom 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 - WM 1970, 404; BGHZ 130, 314, 330 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 1996 - II ZR 279/94 - VersR 1996, 1287 = NJW 1996, 1283). - BGH, 12.02.1996 - II ZR 279/94
Sittenwidrige Schädigung durch Einstellung des Geschäftsbetriebes einer GmbH
Auszug aus BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99
Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß § 826 BGB in einem Fall, in dem die Anfechtung des zur Unterhaltsbeeinträchtigung führenden Rechtsgeschäfts nach dem Anfechtungsgesetz in Betracht kommt, nur dann Anwendung finden kann, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Urteil der Sittenwidrigkeit tragen (Senatsurteil vom 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 - WM 1970, 404; BGHZ 130, 314, 330 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 1996 - II ZR 279/94 - VersR 1996, 1287 = NJW 1996, 1283). - BGH, 24.03.1964 - VI ZR 244/62
Haftung auf Schadensersatz wegen Vereitelung von Unterhaltsansprüchen eines …
Auszug aus BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99
Angesichts dieser Unterstellung, die im Hinblick auf die vom Berufungsgericht übergangenen Beweisanträge der Klägerin auch aus revisionsrechtlicher Sicht geboten ist, kommt nach den dargelegten Grundsätzen eine Haftung der Beklagten nach § 826 BGB in Betracht (zu einem vergleichbaren Sachverhalt auch Senatsurteil vom 24. März 1964 - VI ZR 244/62 - WM 1964, 642 m.w.N.).
- BGH, 08.02.2018 - IX ZR 103/17
Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendbares Recht für die insolvenzrechtlichen …
Rn. 50 aa) Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass Ansprüche aus § 826 BGB in den Fällen, in denen die Tatbestandsvoraussetzungen eines Anfechtungsgrundes insbesondere nach § 133 Abs. 1 InsO verwirklicht sind, nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben sind, wenn der Fall besondere Umstände aufweist, die über die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO hinausgehen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - VI ZR 192/99, WM 2000, 1855, 1856; vom 23. April 2002 - XI ZR 136/01, WM 2002, 1186, 1189 unter II.4.b.aa.; vom 7. April 2005 - IX ZR 258/01, WM 2005, 1037, 1038 unter II.2.a.bb., je mwN).Rn. 56 Das Berufungsgericht verkennt bereits, dass es nicht darauf ankommt, ob zusätzlich zur Sittenwidrigkeit nach § 826 BGB besondere Umstände vorliegen, sondern allein darauf, ob der beanstandete Vorgang über einen bloßen Anfechtungstatbestand hinaus noch besondere Umstände aufweist, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit im Sinn von § 826 BGB rechtfertigen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - VI ZR 192/99, ZIP 2000, 1539, 1540).
- BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01
Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung
In einem solchen Fall kommen neben - hier nicht geltend gemachten - Ansprüchen des Gläubigers nach dem Anfechtungsgesetz auch solche aus § 826 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer konkursrechtlichen Straftat in Betracht (vgl. BGHZ 130, 314, 331; BGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - VI ZR 192/99, NJW 2000, 3138, 3139). - OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
Insolvenzrecht: Sittenwidrigkeit der Kreditvergabe an ein insolvenzreifes …
Rn. 42 (a) Nachdem die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände Spezialregelungen für Geschäfte darstellen, deren Inhalt und Zweck im Wesentlichen auf eine Gläubigerbenachteiligung hinausläuft, kommt eine Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit nur dann in Betracht, wenn zu den Tatsachen, die die Anfechtung begründen, weitere besondere und gewichtige Fallumstände hinzutreten, die die Bewertung als sittenwidrig rechtfertigen (BGH, Urteil vom 4.07.2000 - VI ZR 192/99, Rn. 9, zitiert nach juris).
- OLG Schleswig, 10.04.2003 - 5 U 62/02
Zum Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung nach § 64 II …
Was eine konkurrierende deliktische Haftung anbelangt, stellt sich die aufgeworfene Problematik bereits schon deshalb nicht, weil Anhaltspunkte für eine gegenständlich über den das den Tatbestand der Absichtsanfechtung erfüllende Geschehen hinausgehende derartige Haftung letztlich nicht vorliegen, im Verhältnis zum allgemeinen Schadensersatzrecht insoweit aber die Anfechtungsvorschriften traditionell als abschließende Sonderregelungen angesehen werden (vgl. nur BGH NJW 2000, 3138, 3138 f.; BGH NJW 1995, 2846, 2849, jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 17.12.2004 - 9 U 30/03
Aktivlegitimation, Sozialhilfe, Unterhaltsgläubiger, Vollstreckungstitel, …
Insoweit ist es seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 19.9.1910 ( RGZ 74, 224 ) gefestigte, zuletzt durch BGH NJW 2000, 3138 bestätigte, höchstrichterliche Rechtsprechung, dass allein der anfechtungsrechtlich relevante Vorsatz des Schuldners, durch sein Verhalten seine Gläubiger zu benachteiligen und die Kenntnis des anderen Teils davon noch nicht ausreichen, eine Schadensersatzpflicht nach § 826 BGB auszulösen. - OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01
Schadensersatz wegen sittenwidriger Vollstreckungsvereitelung
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass neben den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes auch Schadenersatzansprüche gem. § 826 BGB durchgreifen können, wenn denn Umstände vorliegen, die sich nicht in dem bloßen Anfechtungstatbestand erschöpfen, sondern darüberhinausgehend den Vorwurf der Sittenwidrigkeit rechtfertigen (vgl. BGH, VersR 2000, 1553). - OLG München, 18.12.2003 - 1 U 3760/03
Zur Amtspflichtverletzung des Rechtspflegers wegen Versagung der Genehmigung nach …
Der beanstandete Vorgang muss jedoch über den bloßen Anfechtungstatbestand hinaus noch besondere Umstände aufweisen, die den Tatbestand dieser Rechtsnormen ausfüllen (BGH NJW 2000, 3138). - OLG München, 11.10.2010 - 19 U 2168/10
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruchsvoraussetzungen bei Schädigung …
19 Zwar bestanden zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Urteiles des Amtsgerichtes Kempen vom 30.10.2006 bereits Ansprüche der Klägerin gegen den Zeugen B., deren Durchsetzung durch die Auszahlung des (Rest-)Vergleichsbetrages an die Beklagte statt an den Zeugen faktisch mindestens erschwert wurden, weil der Zeuge offenbar über kein nennenswertes weiteres Einkommen und Vermögen verfügt, so dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 02.12.1969, Gz. VI ZR 259/67, WM 1970, 404f., und Urteil vom 04.07.2000, Gz. VI ZR 192/99, WM 2000, 1855ff.) Ansprüche nach § 826 BGB grundsätzlich in Betracht kommen könnten.
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Rechtsprechung
| BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
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AnfG § 1 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
AnfG § 1 a. F.
- Deutsches Notarinstitut
AnfG § 1 a. F.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schuldner - Erwerb - Weiterveräußerung - Gläubigerbenachteiligung
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
AnfG § 1 (a. F.)
Gläubigerbenachteiligung durch sofortige Weiterveräußerung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 44
- ZIP 2000, 1550
- MDR 2000, 973
- MDR 2000, 974
- DNotZ 2000, 756
- NZI 2000, 468
- NZI 2001, 46
- NZI Beilage 2001, 46
- WM 2000, 1459
- DB 2001, 33
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.01.1993 - IX ZR 275/91
Anfechtung einer Vermögensübertragung auf Konkursmasse durch KG-Gesellschafter
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99
Nur gedachte Geschehensabläufe haben für die Frage, ob eine Rechtshandlung gläubigerbenachteiligend gewirkt hat, grundsätzlich keine Bedeutung (BGHZ 104, 355, 360 ff; 121, 179, 187; 123, 183, 191; 123, 320, 326).Ebensowenig kann der Anspruchsgegner dem Gläubiger entgegenhalten, ohne die anfechtbare Handlung wäre der Schuldner in Konkurs gefallen (BGHZ 121, 179, 187).
Die Anfechtungsfrist ist gewahrt; denn sie beginnt mit der Vollendung des Rechtserwerbs, also erst mit Eintragung des Beklagten im Grundbuch am 17. Februar 1997 (vgl. BGHZ 99, 274, 276; 121, 179, 188;… BGH, Urt. v. 10. Dezember 1998 - IX ZR 302/97, ZIP 1999, 146, 147).
- BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87
Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99
Nur gedachte Geschehensabläufe haben für die Frage, ob eine Rechtshandlung gläubigerbenachteiligend gewirkt hat, grundsätzlich keine Bedeutung (BGHZ 104, 355, 360 ff; 121, 179, 187; 123, 183, 191; 123, 320, 326).Deshalb kann eine Gläubigerbenachteiligung nicht mit der Erwägung verneint werden, bei Unterbleiben der angefochtenen Handlung hätte der Gläubiger auf den Gegenstand ebenfalls nicht zugreifen können, weil dann über ihn in nicht anfechtbarer Weise verfügt worden wäre (BGHZ 104, 355, 360 f).
- BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92
Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99
Nur gedachte Geschehensabläufe haben für die Frage, ob eine Rechtshandlung gläubigerbenachteiligend gewirkt hat, grundsätzlich keine Bedeutung (BGHZ 104, 355, 360 ff; 121, 179, 187; 123, 183, 191; 123, 320, 326).
- BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93
Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99
b) Eine Gläubigerbenachteiligung wäre unter bestimmten Voraussetzungen zu verneinen, wenn der Schuldner durch die Vereinbarung vom 8. Oktober 1996 nur eine Rechtsstellung erhalten hätte, die wirtschaftlich derjenigen eines uneigennützigen Treuhänders entspricht (vgl. BGHZ 124, 298, 301 ff). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92
Konkursanfechtung bei Bardeckung
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99
Nur gedachte Geschehensabläufe haben für die Frage, ob eine Rechtshandlung gläubigerbenachteiligend gewirkt hat, grundsätzlich keine Bedeutung (BGHZ 104, 355, 360 ff; 121, 179, 187; 123, 183, 191; 123, 320, 326). - BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86
Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist; …
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99
Die Anfechtungsfrist ist gewahrt; denn sie beginnt mit der Vollendung des Rechtserwerbs, also erst mit Eintragung des Beklagten im Grundbuch am 17. Februar 1997 (vgl. BGHZ 99, 274, 276; 121, 179, 188;… BGH, Urt. v. 10. Dezember 1998 - IX ZR 302/97, ZIP 1999, 146, 147). - BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90
Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer …
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99
In einem solchen Fall ist der anfechtbare Rechtserwerb erst mit dem Übergang des Vollrechts abgeschlossen (vgl. Senatsurt. v. 5. Dezember 1991 - IX ZR 271/90, NJW 1992, 834, 835). - BGH, 10.12.1998 - IX ZR 302/97
Maßgeblicher Zeitpunkt für die subjektiven Voraussetzungen der Anfechtung von …
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZR 119/99
Die Anfechtungsfrist ist gewahrt; denn sie beginnt mit der Vollendung des Rechtserwerbs, also erst mit Eintragung des Beklagten im Grundbuch am 17. Februar 1997 (vgl. BGHZ 99, 274, 276; 121, 179, 188; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1998 - IX ZR 302/97, ZIP 1999, 146, 147).
- BGH, 15.12.2016 - IX ZR 113/15
Gläubigeranfechtung bei teilweise unentgeltlicher Leistung: Duldungsanspruch des …
- BGH, 09.06.2005 - IX ZR 152/03
Anfechtbarkeit einer vor Fälligkeit bewirkten Zahlung des Insolvenzschuldners
Die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Rechtshandlung des Schuldners und der Gläubigerbenachteiligung ist aufgrund des realen Geschehens zu beurteilen (BGHZ 104, 355, 359 f; 121, 179, 187; 123, 183, 190 f; 123, 320, 325 f; 128, 184, 192; BGH, Urt. v. 18. Mai 2000 - IX ZR 119/99, ZIP 2000, 1550, 1551). - BGH, 22.03.2001 - IX ZR 373/98
Anfechtung der Übertragung einer "Bundesligalizenz" im Konkurs
Das hindert jedoch die Anfechtung gegenüber dem unmittelbaren Empfänger ebenfalls nicht (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2000 - IX ZR 119/99, WM 2000, 1459, 1460 f.).Denn der Beklagte war nicht Treuhänder für die BG in diesem Sinne (zur Abgrenzung vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2000 - IX ZR 119/99, WM 2000, 1459, 1461).
- OLG Stuttgart, 16.10.2003 - 2 U 39/03
Insolvenzanfechtung: Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung
Derartige hypothetische Ursachen sind aber grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BGH ZIP 00, 1550, 1551; Z 123, 320 = ZIP 93, 1653 [II 3 b];… Kirchhof a.a.O. § 129, 181;… Hirte a.a.O. § 129, 123;… de Bra a.a.O. § 129, 36;… Nerlich a.a.O. § 129, 70;… Breutigam a.a.O. § 129, 25;… Gerhardt/Kreft a.a.O. S. 18/19).Demnach kann es für den erhobenen Anspruch grundsätzlich nicht erheblich sein, ob der eingetretene Rechtserfolg auch ohne Zwischenschaltung der Schuldnerin hätte bewirkt werden können (so BGH ZIP 2000, 1550, 1551 [dort zum AnfG] m.N.; vgl. auch BGH NJW 99, 2669, 2670).
- OLG Rostock, 22.12.2003 - 3 U 95/03
Rückgewähranspruch nach Anfechtung einer Rechtshandlung durch den …
Dies ist unter Zugrundelegung des tatsächlichen Geschehens zu beurteilen (BGHZ 104, 355 [360] = ZIP 1988, 1060 = NJW 1988, 3265; BGH ZIP 2000, 1550 = NJW-RR 2001, 44 = NZI 2000, 468). - OLG Hamm, 06.02.2001 - 27 U 125/00
Anfechtung einer Grundstückübertragung - Rückauflassungsvormerkung zugunsten der …
Auch ohne - unzulässige - Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe (dazu BGH in ZIP 2000, 1550/1 unter Hinweis auf BGH ZIP 1988, 1060/1) muss zur Feststellung der Gläubigerbenachteiligung notwendig das dem Vollstreckungszugriff ohne die angefochtene Rechtshandlung unterlegene Vermögen des Schuldners mit dem verglichen werden, was als Zugriffsmasse nach der Handlung verblieben ist. - LG München II, 12.07.2018 - 11 O 82/14
Die Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners …
Dies gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung daher auch bei gemischten Schenkungen (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.2000 - Az.: IX ZR 119/99 = NZI 2000, 468).
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Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
InsO § 208; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 210; ; ZPO § 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 104; ; ZPO § 767; ; KO § 60
- rechtsportal.de
Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch Insolvenzverwalter; keine Kostenfestsetzung gegen den Insolvenzverwalter, da ein Vollstreckungstitel nicht erlassen werden darf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch Insolvenzverwalter; Kostenfestsetzung gegen den Insolvenzverwalter; Feststellung der Zahlungspflicht des Kostenschuldners
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 15.02.2001 - 1 Ca 790/99
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01
Papierfundstellen
- ZIP 2001, 657
- NZI 2001, 46
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- LAG Düsseldorf, 25.05.2000 - 5 Sa 418/00
Masseunzulänglichkeit Rechtschutzbedürfnis für Leistungsklage gegen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01
Deshalb wirkt § 210 InsO bei Forderungen im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 über seinen Wortlaut hinaus auch schon im Erkenntnisverfahren (…vgl. Kübler-Prütting-Pape, InsO § 210 Rz. 7; LAG Düsseldorf, Urteil vom 25. Mai 2000 - 5 Sa 418/00 - ZIP 2000, 2034 f.). - OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01
Soweit es im Bereich des § 60 KO streitig war, ob die Masseunzulänglichkeit im Kostenfestsetzungsverfahren als Einwendung zu berücksichtigen war, oder ob der Konkursverwalter darauf zu verweisen war, nach § 767 ZPO gegen die Vollstreckbarkeit des Festsetzungsbeschlusses vorzugehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 - Rpfleger 1991, 171 f. einerseits, OLG München, Beschluss vom 30. November 1999 - 11 W 3090/99 - ZIP 2000, 555 andererseits), ist diese Frage nach der gesetzlichen Regelung in § 210 InsO in dem Sinne zu entscheiden, dass sie aus prozessökonomischen Gründen bereits im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist. - OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01
Soweit es im Bereich des § 60 KO streitig war, ob die Masseunzulänglichkeit im Kostenfestsetzungsverfahren als Einwendung zu berücksichtigen war, oder ob der Konkursverwalter darauf zu verweisen war, nach § 767 ZPO gegen die Vollstreckbarkeit des Festsetzungsbeschlusses vorzugehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 - Rpfleger 1991, 171 f. einerseits, OLG München, Beschluss vom 30. November 1999 - 11 W 3090/99 - ZIP 2000, 555 andererseits), ist diese Frage nach der gesetzlichen Regelung in § 210 InsO in dem Sinne zu entscheiden, dass sie aus prozessökonomischen Gründen bereits im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist.
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02
Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der …
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß Forderungen im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit - § 208 Abs. 1 InsO - nicht mehr mit der Leistungsklage verfolgt werden können (BAG ZIP 2002, 628, 629 f m.w.N.; OLG Köln ZIP 2001, 1422, 1423 f; OLG Celle OLGR 2001, 61; LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034, 2035;… MünchKomm-InsO/Hefermehl § 208 Rn. 65 f;… Braun/Kießner, InsO § 210 Rn. 7;… Smid, InsO 2. Aufl. § 208 Rn. 15;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 208 Rn. 27;… Hess/Weis, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 15 f;… Kübler in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. S. 967, 979 Rn. 42; vgl. auch LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658). - BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03
Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung;… MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3;… HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5;… Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873). - OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04
Kostenfestsetzung gegen den unterlegenen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung des …
Andernfalls würde der Beklagte auf den umständlichen Weg einer Klage nach § 767 ZPO gedrängt, mit der er die Vollstreckbarkeit des gegen ihn ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses beseitigen müsste (LAG Stuttgart ZIP 2001, 657), oder jedenfalls zu einer Erinnerung nach § 766 ZPO genötigt (…Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 210 Rn. 4).Demgemäß hat die von der Klägerin beantragte Kostenfestsetzung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; OLG München ZIP 2004, 2248; LG Kassel ZInsO 2004, 400; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; a. A. OLG Hamm ZInsO 2002, 831; OLGR Naumburg 2002, 309; OLGR Naumburg 2002, 527; offen gelassen von LG Köln ZInsO 2004, 456).
Im Hinblick darauf, dass der streitige Kostenerstattungsanspruch nur in seiner Vollstreckbarkeit, nicht aber in seiner Existenz in Frage steht, ist allerdings sein Bestand festzustellen (OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; vgl. auch BAG ZIP 2004, 1660;… Braun, InsO, 2. Aufl., § 208 Rn. 30;… Uhlenbruck a. a. O. § 211 Rn. 6; a. A. LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867).
- OLG München, 29.09.2003 - 11 W 1353/02
Unterbrechung eines Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Eröffnung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 16 Ta 269/03
Kostenerstattung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Dieser Auffassung hat sich bereits die 5. Kammer des erkennenden Gerichts für den Fall einer Leistungsklage angeschlossen (LAG Düsseldorf vom 25.05.2000 - 5 Sa 418/00 - ZIP 2000, 2034), ebenso das LAG Baden-Württemberg für das Kostenfestsetzungsverfahren (Beschl. v. 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 - ZIP 2001, 657). - OLG München, 05.08.2004 - 11 W 1399/04
Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den unterlegenen …
Es darf daher nur noch ein Beschluss ergehen, durch den die Zahlungspflicht des Insolvenzverwalters als Kostenschuldner der Höhe nach festgestellt wird (wie der Senat LAG Stuttgart, ZIP 2001, 657;… Hefermehl in MünchKomm/InsO, § 208 Rdn. 65;… Kießler in FK- InsO , 3. Aufl., § 210 Rdn. 10;… Braun, InsO , § 210 Rdn. 7; a.M. OLG Naumburg, Rpfleger 2002, 3332). - OLG München, 30.04.2003 - 11 W 2839/01
Befriedigung von Masseschulden nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Insolvenzverwalter
Diese Rechtsprechung ist von einzelnen Landesarbeitsgerichten auch auf das Kostenfestsetzungsverfahren in dem Sinne angewendet worden, dass Anzeige der Masseunzulänglichkeit der Erlass eines gegen die Masse gerichteten Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht mehr zulässig bzw. ein bereits ergangener Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben sei (vgl. LAG Düsseldorf 17.03.2003 - 16 Ta 269/03 - NZA-RR 03, 549; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 - ZIP 01, 657). - OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 W 25/04
Insolvenzverfahren: Erstattungspflichtige Prozesskosten als Neumasseschuld bei …
Ein solcher feststellender Beschluss ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren in derartigen Fällen möglich (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZInsO 2001, 429; anders anscheinend im Rahmen der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung OLG München, ZIP 2000, 555). - OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit: Privilegierung der nach der Anzeige …
Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657). - OLG Düsseldorf, 07.10.2002 - 10 W 91/02
Berücksichtigung des aus § 210 InsO folgenden Vollstreckungshindernisses bereits …
- OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den …
- OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 10 U 108/02
Begründung von Neumasseverbindlichkeiten
- OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01
Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit; …
- OLG Hamm, 29.07.2003 - 23 W 106/03
Feststellung der Erstattungspflicht des Kostenschuldners
- LAG Sachsen, 05.06.2009 - 4 Ta 51/09
Unzulässiger Kostenfestsetzungsantrag bei fehlendem Rechtsschutzinteresse für …
- LG Köln, 10.02.2004 - 11 T 11/04
Verhinderung der Geltendmachung von Aussonderungsrechten bzw. Absonderungsrechten …
- LG Cottbus, 08.05.2002 - 3 O 277/00
Wirkung des § 210 Insolvenzordnung (InsO) bei Forderungen i.S.d. § 209 Abs. 1 Nr. …
- OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01
Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- LG Kassel, 02.03.2004 - 2 T 18/04
Beachtung des Vollstreckungsverbot im Kostenfestsetzungsverfahren; Unterschied …
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Rechtsprechung
| BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren
- rechtsportal.de
BGB § 613a; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1
Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.05.1999 - 31 Ca 25589/98
- LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1 3 53/99
- LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
- BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
Papierfundstellen
- NZA 2001, 252
- NZI 2001, 166
- NZI 2001, 46
- NJ 2001, 390
- NJ 2001, 391
- BB 2001, 788
- DB 2001, 1040
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96
Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren
Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
Die Regelung gilt für alle Unternehmen im Beitrittsgebiet und verstößt nicht gegen höherrangiges europäisches Gemeinschaftsrecht (Senat 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 340 ff., zu B I 2 b der Gründe).Eine Betriebsübertragung im Gesamtvollstreckungsverfahren liegt vor, wenn sie nach dessen Eröffnung (§§ 5, 6 GesO) erfolgt (Senat 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 342 ff., zu B I 2 c der Gründe).
Recht der Schuldverhältnisse">232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB kein Übergang der Arbeitsverhältnisse stattfindet, um den Erwerber des Betriebs nicht zu belasten, stand es der Beklagten zu 2) frei, zu entscheiden, mit wievielen und welchen Arbeitnehmern sie eine Betriebstätigkeit fortsetzt (vgl. Senat 25. September 1997 aaO, zu B I 2 c der Gründe).
- LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
Landesarbeitsgericht Berlin - 3 Sa 1353/99 -.8 AZR 42/00 3 Sa 1353/99.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. Oktober 1999 - 3 Sa 1353/99 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96
Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern; …
Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, daß ein "Erschleichen" des Gerichtsstandes allenfalls dann vermutet werden könne, wenn der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens der Gesamtvollstreckung innerhalb kurzer Zeit nach Sitzverlegung gestellt werde und verweist zur Konkretisierung dieses Zeitraums auf die Dreiwochenfrist des § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG (BGH 20. März 1996 - X ARZ 90/96 - BGHZ 132, 195, 197 f., zu II 3 b der Gründe). - BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 72/87
Satzungssitz einer GmbH
Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
Ein nachträgliches Auseinanderfallen des gesellschaftsvertraglich festgelegten und des tatsächlichen Geschäftssitzes läßt die Wirksamkeit der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Bestimmung unberührt (vgl. BayObLG 23. Juli 1987 - BReg. 3 Z 72/87 - BayObLGZ 1987, 267). - BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verspätet angemeldeter Forderungen vom …
Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
Gegen diese zeitlich begrenzte Beibehaltung unterschiedlichen Insolvenzrechts bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG 26. April 1995 - 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94 - BVerfGE 92, 262, 275 f.).
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Rechtsprechung
| AG Hamburg, 16.10.2000 - 68d IK 2/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Versagung einer Restschuldbefreiung; Pflichtverletzung des Schuldners wegen Nichtbeachtung von Auskunftspflichten oder Mitwirkungspflichten; Verletzung der Verpflichtung zu richtigen und vollständigen Angaben; Vorliegen eines Verschuldens oder grobe ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2001, 38
- NZI 2001, 46
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02
Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …
Jedoch gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, daß nicht jedwede noch so geringfügige Verletzung von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten die Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben kann (allg. Ansicht, vgl. LG Hamburg ZVI 2002, 33; AG Hamburg NZI 2001, 46, 47;… Ahrens, in: Kohte/Ahrens/Grote aaO § 290 Rn. 47;… Kübler/Prütting/Wenzel aaO § 290 Rn. 20;… MünchKomm-InsO/Stephan, § 290 Rn. 74;… Nerlich/Römermann, InsO § 290 Rn. 97;… Smid/Haarmeyer, InsO 2. Aufl. § 290 Rn. 19;… Uhlenbruck/Vallender aaO § 290 Rn. 72). - BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08
Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als …
Ganz überwiegend wird vertreten, für den Versagungsgrund sei unerheblich, ob sich die Pflichtverletzung zum Nachteil der Gläubiger ausgewirkt habe (LG Mönchengladbach ZInsO 2003, 955, 957 ; AG Hamburg ZInsO 2001, 330, 332 ; AG Leipzig ZVI 2007, 143, 146; AG Offenburg ZVI 2007, 34; AG Oldenburg ZInsO 2001, 1170, 1171 ; AG Wetzlar NZI 2007, 57, 58;… Graf-Schlicker/Kexel, InsO § 290 Rn. 22;… HmbKomm-InsO/Streck, aaO Rn. 35;… HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 290 Rn. 29;… Hess, InsO 2007 § 290 Rn. 91;… MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 290 Rn. 74;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 290 Rn. 20 a;… Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 290 Rn. 70;… Mohrbutter/Ringstmeier/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl. § 17 Rn. 53;… nicht eindeutig Römermann in Nerlich/Römermann, InsO § 290 Rn. 97;… Braun/Lang, InsO 3. Aufl. § 290 Rn. 6). - BGH, 19.03.2009 - IX ZB 212/08
Voraussetzungen für eine Bewertung der Erteilung einer unvollständigen Auskunft …
Eine solche Beurteilung kann allerdings durchgreifen, wenn bei allgemeiner Fragestellung wesentliche Vermögensveränderungen mitzuteilen sind oder wenn das Auskunftsverlangen durch eine gezielte Fragestellung in einer Weise konkretisiert ist, die bei dem Schuldner keine Unklarheit über die von ihm zu erteilenden Angaben aufkommen lassen kann (AG Hamburg ZInsO 2001, 330, 332 ;… MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 290 Rn. 76;… Römermann in Nerlich/Römermann, InsO § 290 Rn. 98).
- AG Göttingen, 31.07.2006 - 74 IK 36/03
Versagung der Restschuldbefreiung: Jahrelanges Verschweigen von Einkünften …
Es bestehen weiter die allgemeinen Auskunftspflichten der §§ 97, 98 InsO (AG Hamburg NZI 2001, 46, 47; AG Göttingen ZInsO 2004, 757, 758;… FK-InsO/Ahrens § 290 Rz. 43;… MünchKomm-InsO/Stephan § 290 Rz. 77).Rn. 10 Nicht erforderlich ist, dass der Gläubigergemeinschaft ein Schaden entstanden ist, vielmehr reicht eine Gefährdung der Gläubigerrechte aus (LG Mönchengladbach ZInsO 2003, 955, 957; AG Oldenburg ZInsO 2001, 1170, 1171; AG Hamburg ZInsO 2001, 330, 331;… MünchKomm-InsO/Stephan § 290 Rz. 77;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, § 290 Rz. 74).
- LG Mönchengladbach, 10.07.2003 - 5 T 270/03
Restschuldbefreiung, Versagung, Tennisunterricht
Entscheidend ist, ob hier eine grobe Gleichgültigkeit gegenüber den Gläubigerinteressen und den eigenen Pflichten vorliegt (Amtsgericht Hamburg ZInsO 2001, Seite 330).Es reicht die Gefährdung der Gläubigerrechte aus (AG Hamburg ZinsO 2001, 330).
- AG Göttingen, 05.07.2004 - 74 IK 36/03
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Vielmehr bestehen für die ihn die allgemeinen Auskunftspflichten der §§ 97, 98 InsO (AG Hamburg, NZI 2001, 46, 47;… FK-InsO/Ahrens, § 290 Rn. 43;… MünchKomm-InsO/Stephan, § 290 Rn. 77).Auch ist nicht erforderlich, dass der Gläubigergemeinschaft ein Schaden entstanden ist, vielmehr reicht eine Gefährdung der Gläubigerrechte aus (LG Mönchengladbach, ZInsO 2003, 955, 957 [LG Mönchengladbach 10.07.2003 - 5 T 270/03]; AG Oldenburg, ZInsO 2001, 1170, 1171[AG Oldenburg 28.11.2001 - 60 IK 21/99]; AG Hamburg, ZInsO 2001, 330, 331 [AG Hamburg 16.10.2000 - 68d IK 2/99];… MünchKomm-InsO/Stephan, § 290 Rn. 77;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 290 Rn. 74).
- LG Berlin, 20.06.2006 - 86 T 282/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Mitwirkung des Schuldners bei …
Dem steht auch nicht entgegen, dass hinsichtlich des Verschuldens bei § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, weil Schuldner im Falle der Verschuldung häufig den Überblick über ihre Verhältnisse verloren haben (AG Hamburg NZI 2001, 46 [AG Hamburg 16.10.2000 - 68d IK 2/99] f;… Uhlenbruck-Vallender, a.a.O., § 290 Rn. 72).
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Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1170/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 613a
Betriebsübergang: Begriff des Teilbetriebs - Rechte aus Getränkebezugsvereinbarungen sowie Forderungen aus Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit als Voraussetzung eines Betriebsübergangs; Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden ist als wirtschaftliche Einheit ; Gleichstellung des Übergangs eines ...
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 16.02.1999 - 2 Ca 3454/98
- LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1170/99
- BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 220/00
Papierfundstellen
- NZI 2001, 46
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98
Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95
Betriebsübergang
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84
Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.06.1981 - V ZR 114/80
Mündliche Vereinbarung zur Sicherung einer Grundschuld - Erklärungsbewusstsein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 220/00
Übergang eines Teilbetriebs - Getränkehandel
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2000 - 11 Sa 1170/99 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| KG, 19.09.2000 - 7 U 1590/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen der Anfechtung einer Rechtshandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2000, 537
- NZI 2001, 46
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 62/79
Rechtsanwaltshonorar für Vergleichsantrag
Auszug aus KG, 19.09.2000 - 7 U 1590/00
Hat er die Vergütung erhalten, unterliegt sie jedenfalls nicht der Rückforderung (BGHZ 28, 344; 347f.; BGHZ 77, 250, 252; BGH, NJW-RR 1988, 571). - BGH, 28.01.1988 - IX ZR 102/87
Ansprüche des vor Vergleichseröffnung tätigen Steuerberaters im Konkurs des …
Auszug aus KG, 19.09.2000 - 7 U 1590/00
Hat er die Vergütung erhalten, unterliegt sie jedenfalls nicht der Rückforderung (BGHZ 28, 344; 347f.; BGHZ 77, 250, 252; BGH, NJW-RR 1988, 571). - BGH, 17.11.1958 - II ZR 224/57
Vergütung für Vergleichsantrag
Auszug aus KG, 19.09.2000 - 7 U 1590/00
Hat er die Vergütung erhalten, unterliegt sie jedenfalls nicht der Rückforderung (BGHZ 28, 344; 347f.; BGHZ 77, 250, 252; BGH, NJW-RR 1988, 571).
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