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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3089
BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01 (https://dejure.org/2001,3089)
BayObLG, Entscheidung vom 07.06.2001 - 2Z BR 60/01 (https://dejure.org/2001,3089)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 2Z BR 60/01 (https://dejure.org/2001,3089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 3, BGB §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 2
    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung; Gaststätte statt Laden; Verwirkung des Unterlassungsanspruchs

  • prewest.de PDF

    §§ 10, 15 WEG; §§ 242, 1004 BGB
    Zweckbestimmung des Teileigentums - über Jahre abweichende Nutzung - Laden/Gaststätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Teileigentum; Gaststätte; Störung

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 180/99
  • LG München I - 1 T 4747/00
  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 862 (Ls.)
  • ZMR 2001, 987
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01
    Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 BGB verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WuM 1993, 490; ZMR 2000, 53).

    Nach diesen Grundsätzen darf das Teileigentum des Antragsgegners nicht als Gaststätte genutzt werden, weil eine solche Nutzung allein wegen der längeren Öffnungszeiten mehr stört und beeinträchtigt als eine Nutzung des Teileigentums entsprechend seiner Zweckbestimmung als Laden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 53).

    Damit soll ihm für die Umstellung der bisherigen Nutzung des Teileigentums durch seinen Pächter eine angemessene Frist eingeräumt werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 53 f.).

  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 15 W 4/98

    Auslegung eines Sondernutzungsrechts und eines Aufteilungsplanes; Aufteilungsplan …

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01
    Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über ihr Verhältnis untereinander im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form; sie kann auch durch konkludentes Verhalten zustande kommen (BayObLG WuM 1993, 751; 1994, 222 f.; OLG Hamm NZM 1998, 873 f.;… Weitnauer WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 29;… Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 57).

    Ob danach eine konkludent getroffene, abändernde Vereinbarung zustande gekommen ist, hat zwar grundsätzlich der Tatrichter festzustellen (OLG Hamm NZM 1998, 873 f.).

  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das …

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01
    Voraussetzung einer Verwirkung (§ 242 BGB) ist, dass seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (Umstandsmoment); erforderlich ist dazu, dass sich der Verpflichtete aufgrund des gesamten Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen (BayObLG WuM 1990, 453; 1992, 206, 392; 1994, 222 f.).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93

    Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als …

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01
    Es braucht hier nicht weiter vertieft zu werden, dass eine solche konkludent getroffene Vereinbarung zwar auch ohne Eintragung im Grundbuch zu Gunsten eines Sondernachfolgers wirken würde, nicht aber gegen ihn (BayObLG WUM 1994, 222 f.; OLG Hamm NZM 19981 873 f.).
  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01
    Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 BGB verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WuM 1993, 490; ZMR 2000, 53).
  • BayObLG, 15.07.1993 - 2Z BR 68/93
    Auszug aus BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01
    Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über ihr Verhältnis untereinander im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form; sie kann auch durch konkludentes Verhalten zustande kommen (BayObLG WuM 1993, 751; 1994, 222 f.; OLG Hamm NZM 1998, 873 f.;… Weitnauer WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 29;… Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 57).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 9 U 92/20

    Entschädigungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit

    So ist auch bei Unterlassungsansprüchen nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog dem Störer eine Frist zu gewähren, sofern die Unterlassung vorherige Maßnahmen erforderlich macht (…BeckOK-Fritzsche, BGB, Stand 01.05.2022, § 1004 Rz. 71, 104; BayObLG ZMR 2001, 987 ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung …

    Eine Benutzungsbeschränkung durch Vereinbarung würde auch nicht durch eine gegenteilige langjährige Übung außer Kraft gesetzt (…vgl. dazu Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 20, mit weiteren Nachweisen; BayObLG ZMR 2001, 987).
  • OLG Hamburg, 04.02.2004 - 2 Wx 99/01

    Wohnungseigentumsgesetz : Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanpruchs …

    Voraussetzung hierfür wäre, dass den Wohnungseigentümern bewußt war, eine dauerhafte Regelung über das Gemeinschaftseigentum im Sinne einer Sondernutzung durch einen Teileigentümer bzw. dessen Mieterin treffen zu wollen und alle Wohnungseigentümer diese Nutzungsänderung durch stillschweigende Billigung hinzunehmen bereit waren (BayObLG ZMR 2001, 987 f).

    Das Landgericht hat die Voraussetzungen einer Verwirkung (§ 242 BGB) zwar zutreffend berücksichtigt, denn es ist ersichtlich davon ausgegangen, dass ein Unterlassungsanspruch dann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden kann, wenn seit der Möglichkeit, den Anspruch geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Anspruchs als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (Umstandmoment); erforderlich ist dazu, dass sich der zur Unterlassung Verpflichtete aufgrund des gesamten Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen (BayObLG ZMR 2001, 987, 988; WuM 1994, 222; 1990, 453 je m.w.N.).

  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 9/03

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch - Verwirkung - Störung durch den Betrieb …

    Schon dies rechtfertigt bei typisierter Betrachtungsweise (siehe etwa BayObLG ZMR 2001, 987; BayObLG NJW-RR 2000, 1465; BayObLG WUM 1998, 619; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 587/588) ohne weiteres den Schluss, dass der Gaststättenbetrieb störender ist als ein Ladengeschäft.

    Das Landgericht hat ohne Rechtsfehler die maßgeblichen Tatsachen gewürdigt, aus denen sich folgern lässt, dass das Umstandsmoment nicht erfüllt ist (vgl. nur BayObLG ZMR 2001, 987).

  • OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07

    Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts

    Auch wäre in diesem Rahmen zu prüfen, ob möglicherweise der Duldungsanspruch verwirkt ist (vgl. BayObLG ZMR 2001, 987).
  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2021 - 30 O 154/20
    Soweit die Unterlassung vorherige Maßnahmen des Störers erfordert, ist ihm dazu eine Frist zu gewähren (…BeckOK a.a.O. Rn. 104; BayObLg ZMR 2001, Seite 987 ff).
  • LG Hamburg, 09.12.2009 - 318 S 69/09

    Wohnungseigentum: Konkludente Vereinbarung über ein Sondernutzungsrecht an einer …

    Zur Annahme der Verwirkung muss das Verhalten der übrigen Wohnungseigentümer geeignet gewesen sein, ein Vertrauen zu begründen, dass der Anspruch auch in Zukunft nicht mehr geltend gemacht werde (BayObLG, ZWE 2002, 35;… Bärmann-Wenzel, § 13 Rdnr. 27).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung …

    Die Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung mit dem Ziel einer Abänderung der ursprünglichen Zweckbestimmung des Teileigentums der Beteiligten zu 1. verbietet sich schon deshalb, weil den Beteiligten zu 2. und den Eltern des Beteiligten zu 1. im Jahre 1996 hätte bewusst sein müssen, mit der Änderung der Teilungserklärung auch eine dauerhafte Regelung über eine Änderung der Zweckbestimmung des Teileigentums zu treffen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 987), was angesichts der ausdrücklich in die Urkunde vom 10.10.1996 aufgenommenen Formulierung, die Teilungserklärung werde "im Übrigen nicht geändert", nicht in Betracht kommt.
  • OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07

    Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung

    Soweit eine nicht eingetragene Vereinbarung für den Sondernachfolger von Vorteil ist, kann er sich auf die Vereinbarung berufen (vgl. BayObLG ZWE 2002, 35 und 268, OLG Düsseldorf WuM 2001, 251, jeweils nach juris).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 236/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei verbrauchsabhängige Abrechnung von …

    Voraussetzung einer Verwirkung (§ 242 BGB) ist, dass seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (Umstandsmoment); erforderlich ist dazu, dass sich der Verpflichtete auf Grund des gesamten Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen (BayObLG WuM 1990, 453; ZMR 2001, 987).
  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur …

  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2021 - 30 O 154/21
  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3771
OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 (https://dejure.org/2001,3771)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 (https://dejure.org/2001,3771)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 16 Wx 87/01 (https://dejure.org/2001,3771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 862
  • ZMR 2001, 913
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00

    Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Sie bezieht sich nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 = ZMR 2001, 301 = ZWE 2001, 270 = WuM 2001, 149), also hier auf die Anordnung der Auszahlung des Hausmeisterlohns ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Für diesen - hier gegebenen Fall - kann es naturgemäß nur auf den Kenntnisstand der für die Wohnungseigentümergemeinschaft Handelnden, also der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsbeirats ankommen, deren Wissen der Gemeinschaft - wie das Landgericht zu treffend ausgeführt hat - entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 = ZMR 2001, 301 = ZWE 2001, 270 = WuM 2001, 149;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rdn. 112;… Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 443).

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    fachkundiger Hilfe bedienen kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1998, 35 mit Anm. Rechenberg/Riecke;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 29 Rdn. 59, 62).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Für eine etwaige Kenntnis und ein etwaiges Kennenmüssen von Vorgängen kommt es zwar normalerweise auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer an (vgl. BayObLG NZM 2001, 388 = ZWE 2001, 263).
  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen - …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Den Antragstellern ist ein Schaden dadurch entstanden, dass die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht einbehalten worden sind und - unbeschadet einer etwaigen für das vorliegende Verfahren nicht interessierenden Haftung als Beiratsmitglied - arbeitsrechtlich nicht von Herrn H. zurückgefordert werden können (vgl. hierzu BAG NJW 1978, 1766;… Palandt/Putzo, BGB 60. Auflage, § 611 Rdn. 67).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.1999 - 11 Wx 76/99

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach vorbehaltloser Entlastung des …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
  • OLG Köln, 26.11.2004 - 16 Wx 184/04

    Verwalterentlastung trotz erkennbarer Pflichtverletzungen des WEG -Verwalters

    Die Entlastung bezieht sich nicht nur auf die konkrete Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den einzelnen Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (Senatsbeschluss vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 - OLGR Köln 2002, 4; OLG Düsseldorf NZM 2001, 537).

    Für eine etwaige Kenntnis oder das Kennenmüssen von Vorgängen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage kommt es grundsätzlich auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer an (Senatsbeschluss vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 - OLGR Köln 2002, 4; BayObLG NZM 2001, 388).

  • KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07

    Frist für die Kündigung des Verwaltervertrages wegen Pflichtverletzungen

    Das Landgericht hat dazu ausgeführt, dass eine frühere Kenntnis des Verwaltungsbeirates der Eigentümerversammlung hier bereits deshalb nicht zuzurechnen sei, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliege und auch die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsse, wie es bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01, dokumentiert bei Juris) der Fall gewesen sei.
  • OLG München, 03.06.2026 - 31 U 1110/26

    Verjährungseinrede, grobe Fahrlässigkeit, Wissenszurechnung, Verwaltungsbeirat, …

    Rn. 26 Auf dieser Grundlage nimmt die hM an, dass sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das Wissen der Beiratsmitglieder im Sinne von § 29 WEG, welches sie bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erlangen, zurechnen lassen muss (vgl. OLG Köln NZM 2001, 862;… Hügel/Elzer, 4. Aufl. 2025, WEG § 29 Rn. 8), so auch bei den Aufgaben nach § 29 Abs. 2 WEG, die der Kontrolle des Verwalters im Interesse der Gemeinschaft dienen (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2001, 270; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 82;… Bärmann/Becker, 16. Aufl. 2025, WEG § 29 Rn. 119;… BeckOK WEG/Munzig, 64. Ed. 2.4.2026, WEG § 29 Rn. 148; jeweils zitiert nach beckonline; KG Berlin…, Beschluss vom 31. März 2009 - 24 W 183/07 -, Rn. 19;… Hogenschurz in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 8. Auflage 2024, § 29 WoEigG, Rn. 66; jeweils zitiert nach juris).
  • LG München I, 07.04.2014 - 1 S 19002/11

    Auftrag zur Erstellung von Energiepässen: Keine Maßnahme laufender Verwaltung!

    Aus § 166 BGB folgt aber ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass sich derjenige, der einen anderen mit der eigenverantwortlichen Erledigung bestimmter Aufgaben betraut, dessen Kenntnis oder Kennen müssen als Wissensvertreter zurechnen lassen muss (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 u. OLG Köln NZM 2001, 862 f z Entlastung des Verwalters; vgl. a BGHZ 83, 293, 296 117, 106).

    Dieses Wissen ist der Beklagten nicht zuzurechnen, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliegt und auch nichts dafür ersichtlich ist, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste, (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913;… Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438;… Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).
  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH …

    Diskutiert werden vergleichbare Fragen allerdings zum Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 29 WEG): Dort soll nach h.M. entsprechend § 166 BGB eine Wissenszurechnung stattfinden und die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Beiratsmitglieder gerade Bedeutung bei der Bemessung der Reichweite einer Verwalterentlastung haben, wenn (wie etwa bei der Rechnungslegung) im konkreten Fall nur ein zu den gesetzlichen und/oder aus der Gemeinschaftsordnung abzuleitenden Aufgaben des Beirats gehörender Bereich der Tätigkeit des Verwalters betroffen ist (OLG Düsseldorf v. 09.11.2001 - 3 Wx 13/01, NZM 2002, 264; v. 30.10.2000 - 3 Wx 92/00, NJW-RR 2001, 949; OLG Köln v. 27.06.2001 - 16 Wx 87/01, NZM 2001, 862 = ZMR 2001, 914; einschränkend KG v. 31.03.2009 - 24 W 183/07, WuM 2010, 79 (Zurechnung erst nach einer Überlegungsfrist für Beirat) und als Vorinstanz LG Berlin v. 31.8.2007 - 85 T 327/06, Grundeigentum 2008, 611 (613); den zuerst genannten Judikaten uneingeschränkt folgend etwa BeckOGK-WEG/Herrmann, Stand: 01.07.2016, § 28 Rn. 211; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl. 2015, § 28 Rn. 198; Geiben in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 26 WEG Rn. 68; Drasdo, Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG, 4. Aufl. 2012, Rn. 319 ff.; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl. 2012, § 26 Rn. 47; Staudinger/Bub, WEG, 2005, § 26 Rn. 399; MüKo-BGB/Engelhardt, 6. Aufl. 2013, § 28 WEG Rn. 60; Jennißen/Schmidt, Der WEG-Verwalter, 2. Aufl. A 813, B 10 f.; einschränkend BeckOK-WEG/Bartholome, Ed. 28, § 28 Rn. 137 nur bei pos.
  • LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06

    Wohnungseigentum: Eigenmächtiger Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages als …

    61 Für eine etwaige Kenntnis und ein etwaiges Kennenmüssen von Vorgängen kommt es grundsätzlich auf den Kenntnisstand aller Eigentümer an (vgl. OLG Köln in NZM 2001, 862 f.; OLG Frankfurt in NJW 1988, 1169 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3478
BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00 (https://dejure.org/2001,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 2Z BR 112/00 (https://dejure.org/2001,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 2Z BR 112/00 (https://dejure.org/2001,3478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Verwalterbestellung; Anfechtung

Verfahrensgang

  • AG Kitzingen - UR II 47/98
  • LG Würzburg - 3 T 1394/99
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 862 (Ls.)
  • ZMR 2001, 366
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Ist die Gültigkeit des Zweitbeschlusses aber noch in der Schwebe, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Erstbeschlusses fort (BGH NJW 1989, 1087/1088).

    Das Verfahren zur Anfechtung des früheren Beschlusses vom 24.11.1998 wird jedoch durch den neuen Beschluss so lange nicht berührt, als auch der neue Beschluss angefochten und hierüber nicht entschieden ist (BGH NJW 1989, 1087).

  • BayObLG, 22.01.1987 - BReg. 2 Z 106/86

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnngseigentümerversammlung über die …

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Er entspricht dem vom Landgericht für den Zeitpunkt ab Teilerledigung angenommenen, der sich an den üblichen Sätzen ausrichtet (BayObLG WuM 1987, 237/238;… Bärmann/Merle WEG § 48 Rn. 45).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das …

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Im übrigen verlangt eine Übernahme des Verwaltervertrags als eines "dreiseitigen Vertrags" (BGHZ 96, 302) auch die Beteiligung der Wohnungseigentümer (…Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. § 398 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99

    Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei …

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Ob der vom Tatrichter bindend festgestellte Sachverhalt dessen Merkmale erfüllt, unterliegt als Rechtsfrage der Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht (ständige Rechtsprechung; zuletzt BayObLG ZMR 2000, 246;… Keidel/Kahl § 27 Rn. 30).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Insbesondere kann sie dahin abgeändert werden, dass sich das Stimmrecht nach Größe oder Zahl der Miteigentumsanteile richtet, also das Wertprinzip gilt (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1986, 10/12; 1997, 139/141 f.; BayObLG ZMR 2000, 846 je m. w. N.;… Palandt/Bassenge § 25 WEG Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90

    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Das läßt sich aus §§ 675, 613 BGB sowie §§ 168, 673 BGB herleiten (BayObLGZ 1987, 54/57; OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Das läßt sich aus §§ 675, 613 BGB sowie §§ 168, 673 BGB herleiten (BayObLGZ 1987, 54/57; OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der …

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    (4) Aus dem späteren verhalten der Verwalterin lassen sich grundsätzlich keine zureichenden Schlüsse auf eine in Mißbrauchsabsicht erfolgte Auswahl einer fachlich ungeeigneten Person ziehen (siehe auch OLG Zweibrücken, ZMR 1998, 50/55).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Dass die Verwalterin bereits im Zeitpunkt der Bestellung wegen offenkundiger Interessengegensätze nicht zur Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern in der Lage gewesen wäre (siehe OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZMR 1999, 581), kann nicht angenommen werden.
  • BayObLG, 02.04.1997 - 2Z BR 36/97

    Eintragungsfähige Sperrklausel zugunsten des teilenden Alleineigentümers in …

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Insbesondere kann sie dahin abgeändert werden, dass sich das Stimmrecht nach Größe oder Zahl der Miteigentumsanteile richtet, also das Wertprinzip gilt (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1986, 10/12; 1997, 139/141 f.; BayObLG ZMR 2000, 846 je m. w. N.;… Palandt/Bassenge § 25 WEG Rn. 9).
  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86

    Wohnungseigentümer; Miteigentumsanteile; Stimmrechtsregelung; Kopfteilen

  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99

    Ungültigerklärung eines Beschlusses des Mehrheitseigentümers über die …

  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte …

    Rn. 10 1. Allerdings ist umstritten, ob die grundsätzlich gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG gegebene Abdingbarkeit des Kopfprinzips (Senat…, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 253/10, BGHZ 191, 245 Rn. 4 u. 8; Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 53; BayObLG, ZMR 2001, 366, 368;… Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 25 Rn. 30 mwN) auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG Geltung beansprucht.
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Abweichungen von diesem Kopfstimmrecht können jedoch vereinbart werden und sind grundsätzlich auch als Objektstimmrecht möglich, bei dem die Anzahl der Wohnungseigentumsrechte über die Stimmkraft des jeweiligen Rechtsinhabers entscheidet (vgl. BayObLG, WuM 1989, 527, 528; ZMR 2001, 366, 368;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 30;… Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 25 ff).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auf Handlungen oder Unterlassungen des Verwalters zeitlich nach der Wiederbestellung kann die Anfechtung von vorneherein nicht gestützt werden (OLG Zweibrücken ZMR 1998, 50/55; BayObLG Beschluss vom 24.1.2001, 2Z BR 112/00).
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03

    Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des …

    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218;… Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).

    Diese Grundsätze gelten zwar dann nicht, wenn in späteren Versammlungen eine Bestätigung der angefochtenen Bestellung erfolgt und die entsprechenden Beschlüsse ebenfalls angefochten sind (BayObLG ZMR 2001, 366).

    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366;… Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).

  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung: …

    gerichtlichen Ungültigerklärung dieser "Zweitbeschlüsse" würde sich nämlich wieder die Frage nach der Wirksamkeit der gegenständlichen Beschlüsse stellen (vgl. BayObLG ZWE 2001, 492).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss - …

    Denn diese kann jedenfalls darauf gestützt werden, dass die Vorinstanz die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde nicht erkannt oder der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten habe, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (siehe BayObLG ZMR 2001, 366; BayObLG WuM 1992, 644/645).
  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

    Das Verfahren zur Anfechtung des früheren Eigentümerbeschlusses wird jedoch durch den neuen Beschluss solange nicht berührt, als auch der neue Beschluss angefochten und hierüber nicht rechtskräftig entschieden ist (BGH NJW 1989, 1087; BayObLG Beschluss vom 24.1.2001, 2Z BR 112/00).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Den Belangen der übrigen Wohnungseigentümer ist dadurch Rechnung zu tragen, dass jeweils im Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss, ob der beherrschende Miteigentümer von seiner Stimmenmehrheit in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebrauch macht (BGH NJW 2002, 3704; OLG Zweibrücken WE 1990, 108; BayObLG ZMR 2002, 527; 2001, 366 = ZWE 2001, 492).
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

    Denn dieser Eigentümerbeschluss ist ebenfalls angefochten und im Fall seiner Ungültigerklärung würde sich die Frage erneut stellen, ob der weitere Beteiligte zu 2 für die Zeit bis zum 1.7.2003 wirksam zum Verwalter bestellt ist (vgl. BGHZ 106, 115 f.; BayObLGZ 1992, 79/81; Senatsbeschluss vom 24.1.2001 - 2Z BR 112/00).
  • LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10

    Wohnungseigentümer darf weitere Wohnung hinzukaufen und seine Miteigentumsanteile …

    Ist die Gültigkeit des Zweitbeschlusses noch in der Schwebe, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Erstbeschlusses fort (Bay. OLG, Beschluss vom 24.01.2001, Az: 2 ZBR 112/00; BGH NJW 1989, 1087/1088 [BGH 01.12.1988 - V ZB 6/88]).
  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01

    Erledigung des Antrags auf Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümer - …

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