Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Auflassungsvollzug - Zustimmung zum Auflassungvollzug - Gebührenstreitwert - Streitwert - Gegenforderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 12 Abs. 1 S. 1; ZPO §§ 3 6
Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klage auf Vollzug einer Auflassung: Welcher Streitwert? (IBR 2002, 339)
Verfahrensgang
- BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00
- BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00 (1)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 684
- MDR 2002, 295
- DNotZ 2002, 216
- NZM 2002, 191
- BauR 2002, 520
- ZfBR 2002, 255
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 07.09.1998 - 16 W 58/98
Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung
Auszug aus BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00
Ob und inwieweit der Gebührenstreitwert auch dann auf den Betrag der zwischen den Parteien allein umstrittenen Restgegenforderung festzusetzen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf OLGR 1993, 348 und dagegen OLG Celle OLGR 1999, 200), wenn auf Auflassung geklagt wird, kann offenbleiben. - OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 22 W 1/93
Streitwert: Grundstück - Eigentumsumschreibung - Gegenleistung
Auszug aus BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00
Ob und inwieweit der Gebührenstreitwert auch dann auf den Betrag der zwischen den Parteien allein umstrittenen Restgegenforderung festzusetzen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf OLGR 1993, 348 und dagegen OLG Celle OLGR 1999, 200), wenn auf Auflassung geklagt wird, kann offenbleiben.
- OLG München, 13.11.2007 - 13 U 3419/07
Bauträgervertrag: Auflassung trotz offenen Erwerbspreises?
Der Streitwert wurde gemäß §§ 63, 39, 47, 48 GKG, 3 ZPO festgesetzt: Dabei hat der Senat nicht (gemäß § 6 ZPO) auf den Wert der erworbenen Wohnung abgestellt, sondern (lediglich) auf den Betrag der von der Klägerin noch zu erbringenden Leistung: Die Verpflichtung der Beklagten zur Erklärung der Auflassung ist an sich völlig unstreitig; die Erklärung hängt lediglich noch von der Zahlung des geringfügigen Kaufpreisrestes ab bzw. wird nur aus diesem Grund verweigert (…vgl. näher etwa Musielak-Heinrich, ZPO, 5. Aufl., § 3, Rdnr. 23, unter "Auflassung"; vom BGH in BauR 2002, 520, 521 offen gelassen). - OLG Celle, 02.11.2011 - 14 U 52/11
Berechnung der Kosten der Mangelbeseitigung durch einen Besteller gegenüber einem …
Unter Ansatz eines Gegenstandswerts bis 22.000,00 EUR (13.500,00 EUR + 5,00 EUR + 3.629,50 EUR + 1.212,30 EUR + 2.193,79 EUR [Streitwert für die Eintragungsbewilligung entsprechend dem Streitwert der Restforderung, s. BGH, Beschl. v. 06.12.2001 - VII ZR 420/2000]) beträgt die 1, 3-fache Geschäftsgebühr 839, 80 EUR.Inhaltlich ist kein Unterschied zu dem vom BGH (Beschl. v. 06.12.2001 - VII ZR 420/00, NJW 2002, 684, [...]Rdnr. 3 f.) entschiedenen Fall zu erkennen.
- OLG Brandenburg, 12.09.2024 - 12 U 93/23
Streit um die Zustimmung zu einer Eigentumsübertragung trotz Zurückhaltung eines …
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 21.751,50 EUR festgesetzt, §§ 47 Abs. 1, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO (Höhe der streitigen Restkaufpreisforderung, vgl. BGH BauR 2002, S. 520, Rn. 5, OLG Düsseldorf BauR 2015, S. 869, Rn. 12).
- OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
Streitwert einer Auflassungsklage
Damit ging es den Klägern nicht etwa lediglich um den Vollzug einer bereits erklärten Auflassung (vgl. dazu BGH NJW 2002, 684, OLG KÖLN OLGR 2004, 28). - KG, 14.08.2018 - 21 W 5/18
Streitwert bei einer Klage auf Übergabe der neu gebauten Wohnung
Aufgrund dieses allgemeinen Grundsatzes, der als Grundprinzip bei der Streitwertfestsetzung zu beachten ist, ist der Gebührenstreitwert in einem Rechtsstreit um den Besitz einer Sache abweichend von § 6 ZPO nicht mit ihrem Wert, sondern dem (geringeren) Betrag anzusetzen, dessen Nichtzahlung durch den Herausgabegläubiger Ausgangspunkt für den Rechtsstreit ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 2014, 22 U 139/13, Rz 12 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2013, 12 W 37/12; Kammergericht, Beschluss vom 23. Februar 2002, 12 W 202/02; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2001, VII ZR 420/00, Rz 5;… vgl. auch Herget in: Zöller, ZPO, Kommentar, 32. Auflage, 2018, § 6 ZPO, Rz 1 m.w.N. auch zur abweichenden Auffassung). - OLG Stuttgart, 23.09.2009 - 8 W 392/09
Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage
In Rechtsprechung und Literatur besteht ein Meinungsstreit darüber, ob bei einer Auflassungsklage sich der Gebührenstreitwert ausnahmslos analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks richtet (u. a.: OLG Köln MDR 2005, 298; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458; OLG Stuttgart/2. Zivilsenat AGS 2002, 182 mit Verweis auf BGH NJW-RR 2001, 518, der sich jedoch mit der hier streitigen Frage nicht befasst;… Wöstmann in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdnr. 35; je m. w. N.) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung nach deren Höhe (u. a.: OLG Stuttgart/12. Zivilsenat, Beschluss vom 21. Januar 2004, Az. 12 W 14/04; OLGR Köln 2004, 28; OLG Düsseldorf AGS 2004, 28; KG Berlin NJW-RR 2003, 787; BGH NJW 2002, 684, in dessen Entscheidung es allerdings um die Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung ging; OLGR Schleswig 1998, 156; LG Hamburg MDR 1998, 372; OLG Celle NJW-RR 1998, das jedoch nicht die umstrittene Restforderung, sondern einen Bruchteil des Verkehrswertes bei der Festsetzung zu Grunde legen will; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 636; OLGR Düsseldorf 1993, 348; BVerfG NJW-RR 2000, 946, zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld oder Sicherungshypothek im Hinblick auf den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Justizgewährungsanspruch;… Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rdnr. 16 "Auflassung" und § 6 Rdnr. 1; je m. w. N.). - OLG Nürnberg, 08.12.2010 - 2 W 2145/10
Gebührenstreitwert für eine Auflassungsklage
In der Entscheidung vom 06.12.2001 (VII ZR 420/00 - NJW 2002, 684) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung, die nur wegen einer umstrittenen Restgegenforderung verweigert wird, unter Berücksichtigung des Werts der streitigen Gegenforderung nach § 3 ZPO zu schätzen ist. - OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 12 U 118/22
Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Errichtung eines Neubaus; Einhaltung einer …
Würde die Klägerin nämlich diesen Betrag an den Beklagten zahlen, so käme es infolge des Vollzuges der Treuhandabrede durch den Urkundsnotar zu der angestrebten Eigentumsumschreibung im Grundbuch (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 420/00 -, Rn. 3, juris). - OLG München, 18.01.2011 - 13 W 2712/10
Der Verkehrswert der Immobilie ist maßgeblich für den Streitwert bei einer Klage …
In dieser Entscheidung wird Bezug genommen auf einen Beschluss des BGH vom 6.12.2001, VII ZR 420/00. - OLG Köln, 25.09.2003 - 2 W 94/03
Streitwert der Auflassungsklage
Die von der Rechtsprechung und Literatur teilweise gegenteilig vertretene Auffassung (z.B. KG, NJW-RR 2003, 787; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 348; OLG Frankfurt [23. Senat], OLGR 1996, 58 [59];… Zöller/Herget, ZPO, 23. Auflage 2003, § 3 Rn 16 Stichwort "Auflassung"; offen gelassen: BGH, MDR 2002, 295) überzeugt nicht.Der Maßstab für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Klage richtet sich grundsätzlich allein danach, über welchen Gegenstand das Gericht nach dem Antrag des Klägers und dem diesen Antrag zugrundeliegenden Sachverhalt eine Entscheidung zu treffen hat (vgl. allgemein BGH, MDR 2002, 295).
- OLG Koblenz, 27.09.2018 - 1 U 1233/17
Gebührenstreitwert bei einer auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Klage
- OLG Karlsruhe, 27.07.2005 - 1 W 33/05
Streitwertbestimmung: Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung
- OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Höhe des Streitwerts im Falle einer …
- OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Streitwert einer Auflassungsklage: Verweigerung der Auflassung wegen einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2012 - L 8 R 650/12
- OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
- OLG Hamm, 02.09.2004 - 22 W 49/04
Klage auf Auflassung: Gegenstandswert = Verkehrswert!
- LG Stuttgart, 24.10.2022 - 49 O 52/22
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Wirksamkeit eines Zulassungsverzichts …
- OLG Düsseldorf, 30.05.2014 - 22 U 139/13
Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung: Gegenstandswert?
- OLG Hamm, 11.01.2005 - 21 U 34/04
Streitwertbemessung bei einer Klage auf Zustimmung zur Vorlage der …
- OLG Köln, 08.10.2003 - 19 W 52/03
Gegenstandswert eines Klageantrags auf Mitwirkung beim Vollzug der …
- KG, 04.11.2002 - 22 W 302/02
Zur Bemessung des Wertes einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten …
- LG Bayreuth, 25.07.2022 - 34 O 323/22
Keine Beschwerdefähigkeit der vorläufigen Streitwertfestsetzung
- OLG Koblenz, 18.10.2018 - 1 U 1233/17
Gebührenstreitwert bei einer auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Klage
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Rechtsprechung
| BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- DFR
'Kalte Enteignung'
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
VermG § 1; ; VermG § 3 Abs. 1; ; VermG § 2 Abs. 1; ; VermG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 4 Abs. 2; ; EntschG § 1 Abs. 3; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1
- nomos.de
, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 1 EntschG; Art. 3 GG
Entschädigungsausschluss für Überschuldungsfälle - Gleichheitssatz - Wolters Kluwer
Gleichheitssatz - Entschädigung - Vermögensfrage - Wirksamkeit - DDR - Mieter - Miete - Grundstück - Entschädigung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EntschG § 1 Abs. 3
Entschädigung für überschuldete Mietwohngrundstücke; Eigentumsverzicht; Schenkung; Erbausschlagung; nicht kostendeckende Mieten - rechtsportal.de
VermG § 4 Abs. 1; EntschG § 1 Abs. 1, 3
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer Entschädigung für in Volkseigentum übernommene Mietshausgrundstücke - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Entschädigung auch bei "kalter Enteignung" geboten, § 1 Abs. 3 Entschädigungsgesetz nichtig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Entschädigung auch bei "kalter Enteignung" geboten - § 1 Abs. 3 Entschädigungsgesetz nichtig
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- zaoerv.de
, S. 111 (Zusammenfassung)
Wiedervereinigung - Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit
- 123recht.net (Pressemeldung)
Entschädigung nach "kalter Enteignung" überschuldeter DDR-Mietshäuser
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; Entschädigung auch bei ,,kalter Enteignung''
Besprechungen u.ä.
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 28.04.1999 - 12 K 1699/96
- BVerwG, 24.01.2000 - 7 B 159.99
- BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
- BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
- BVerwG, 01.03.2002 - 7 C 26.01
Papierfundstellen
- BVerfGE 104, 74
- NZM 2002, 191 (Ls.)
- ZMR 2002, 256
- NJ 2002, 140
- NJ 2002, 20
- WM 2002, 36
- DVBl 2002, 189
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
Auch Art. 14 GG verpflichtet den Bundesgesetzgeber daher nicht zu Regelungen, die einen Ausgleich solcher Schäden durch die Gewährung einer Entschädigung in Geld oder Geldeswert vorsehen (vgl. BVerfGE 102, 254 ).Das Volumen der Entschädigungsleistungen, die das Entschädigungsgesetz für diejenigen vorsieht, die in der Deutschen Demokratischen Republik von Vermögensverlusten betroffen wurden und Wiedergutmachung in Natur nicht erhalten, ist insgesamt nicht so niedrig, dass von einem mit den genannten Verfassungsgrundsätzen noch vereinbaren Verlustausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerfGE 102, 254 ).
Abgesehen davon ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich ohnehin nicht verpflichtet, alle Nachteile auszugleichen, die die Menschen unter der Herrschaft der Deutschen Demokratischen Republik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen haben hinnehmen müssen (vgl. BVerfGE 102, 254 ).
- BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
(BVerwG 7 C 1.00) - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung.Sodann hat es das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 Abs. 3 EntschG mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. VIZ 2001, S. 81).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
Entscheidend kommt es darauf an, ob die Abweichung vom System sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 81, 156 ; stRspr).
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92
Restitution und Vertragsanfechtung
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57
Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
Entscheidend kommt es darauf an, ob die Abweichung vom System sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 81, 156 ; stRspr). - BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
Aus den Erwägungen des vorlegenden Gerichts muss sich deshalb hinreichend deutlich ergeben, dass bei Gültigkeit der Norm ein anderes Ergebnis zu erwarten ist als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 97, 49 ). - BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
Es dient daher der mit der Normenkontrollentscheidung des Bundesverfassungsgerichts angestrebten rechtlichen Befriedung, wenn § 1 Abs. 3 EntschG hinsichtlich aller Regelungsvarianten verfassungsrechtlich überprüft wird (vgl. BVerfGE 62, 354 ). - BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
Rn. 25 Entscheidungserheblich ist die zur Prüfung gestellte Norm nur, wenn es für die Endentscheidung auf den Bestand der Regelung ankommt (vgl. BVerfGE 79, 240 m.w.N.). - BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62
Sozialversicherung
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
Das reicht für die Zulässigkeit aus (vgl. BVerfGE 18, 257 ). - BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
Aus den Erwägungen des vorlegenden Gerichts muss sich deshalb hinreichend deutlich ergeben, dass bei Gültigkeit der Norm ein anderes Ergebnis zu erwarten ist als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 97, 49 ).
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist zwar grundsätzlich der Tenor der Entscheidung in der jeweiligen Instanz maßgeblich (vgl. BVerfGE 16, 286 ; 18, 257 ; 24, 119 ; 104, 74 ) und eine Vorlage nur zulässig, wenn sämtliche erforderlichen Beweiserhebungen durchgeführt sind (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ). - BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Das ist die zur Prüfung gestellte Norm nur, wenn es für die Endentscheidung auf den Bestand der Regelung ankommt (vgl. BVerfGE 104, 74 ). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Rn. 148 Steht eine gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz nicht in Einklang, hat der Gesetzgeber aber mehrere Möglichkeiten, den Verfassungsverstoß zu beseitigen, trägt das Bundesverfassungsgericht dem regelmäßig in der Weise Rechnung, dass es die Regelung nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 104, 74 ; 105, 73 ).
- OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12
Gefahrengebiete verfassungswidrig
Es muss also auf den Bestand der Regelung ankommen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2001, 1 BvL 17/00, BVerfGE 104, 74, juris Rn. 38). - BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
Rn. 235 Hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten, den Verfassungsverstoß zu beseitigen, trägt das Bundesverfassungsgericht dem in der Weise Rechnung, dass es die verfassungswidrige Norm nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (vgl. BVerfGE 104, 74 ; 109, 64 ). - BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist damit grundsätzlich der Tenor der Entscheidung in der jeweiligen Instanz maßgeblich (vgl. BVerfGE 16, 286 ; 18, 257 ; 24, 119 ; 104, 74 ; 125, 175 ). - BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
Arzneimittelfestbeträge
Rn. 101 2. Auch wenn im Falle der Verfassungswidrigkeit der Norm die Revision Erfolg hat, im Falle ihrer Verfassungsmäßigkeit aber eine Zurückverweisung der Sache an die Tatsacheninstanz in Betracht kommt, hängt das Ergebnis der Entscheidungen des vorlegenden Gerichts von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ab (vgl. BVerfGE 104, 74 ). - BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96
Mutterschaftsgeld II
Rn. 132 Hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten, den Verstoß zu beseitigen, trägt das Bundesverfassungsgericht dem in der Weise Rechnung, dass es die verfassungswidrige Norm nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (vgl. BVerfGE 104, 74 ). - BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05
Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung
Entscheidend kommt es darauf an, ob sie im vorhandenen System der Gebührenregelung sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 81, 156 ; 104, 74 ; stRspr). - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Agrarmarktbeihilfen
Entscheidend kommt es darauf an, ob die Abweichung sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 81, 156 ; 104, 74 ; stRspr). - BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R
Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10
Nichtannahmebeschluss: Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG …
- BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98
Aufsichtsratswahl
- BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 1417/10
Nichtannahmebeschluss: Pauschalierte Erstattung des Fahrgeldausfalls von …
- BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15
Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg …
- BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02
Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung; …
- BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 26.09
Schwerbehinderte; schwerbehinderte Menschen; Rehabilitation; Nahverkehr; …
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R
Anspruch auf Altersrente
- BVerwG, 01.03.2002 - 7 C 26.01
Feststellung der Entschädigungsberechtigung
- BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 15.09
Antrag; Antragserfordernis; Antragstellung; fristgerechte Antragstellung; …
- BGH, 19.05.2004 - IV ZR 114/03
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Geltendmachung von von Lebens- und …
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2002 - 4 S 634/00
Aufsteigen in Grundgehaltsstufen - Neuregelung - fehlende Übergangsregelung
- LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
Medizinische Rehabilitation - Zuzahlungsrichtlinien des Trägers der gesetzlichen …
- BVerwG, 19.03.2009 - 5 B 1.09
Zuständigkeit des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen für …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10445/08
Notarversorgung; einheitlicher Beitrag ab Altergrenze
- VG Oldenburg, 26.06.2007 - 13 A 3349/06
Erstattung von Fahrgeldausfällen für eine unentgeltliche Beförderung …
- VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B
Ausgestaltung eines Honorarverteilungsmaßstabes durch die Kassenärztliche …
- BVerwG, 20.07.2009 - 5 B 34.09
- LG München I, 29.05.2009 - 15 O 23548/08
Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts- …
- BVerwG, 04.09.2007 - 5 B 155.07
- VGH Bayern, 26.03.2009 - 4 N 07.1763
Friedhof; Gewerbetreibender; Steinmetz; Zuverlässigkeit; Verwaltungsgebühr
- BVerwG, 02.07.2002 - 8 B 10.02
Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Geltendmachung …
- BVerwG, 14.03.2002 - 7 B 30.02
- BVerwG, 04.05.2007 - 5 B 155.07
Verfassungsmäßigkeit des Absinkens des Entschädigungsbetrags für ein als Ganzes …
- BVerwG, 20.03.2002 - 8 B 11.02
Inhaltserfordernisse einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- VG Berlin, 17.10.2008 - 4 A 390.07
Antragsfrist bei Entschädigungsansprüchen nach dem VermG
- VG Schleswig, 22.02.2005 - 3 A 340/01
Rechtmäßigkeit der Erhebung für die Kosten eines Bundesgrenzschutzeinsatzes; …
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB §§ 987 ff.; ZPO § 935 § 940 § 97 Abs. 1
Eilbedürftigkeit bei Herausgabe von Baugeräten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietvertrag; Verrechnung mit Verbindlichkeiten; Insolvenz; Herausgabe; Zurückbehaltungsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de
, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)
§ 987 BGB; §§ 935, 940 ZPO
Einstweilige Verfügung - Abwendung wesentlicher Nachteile - Weiterbenutzung einer vermieteten Sache nach Kündigung - nieber-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 987 ff BGB, § 940 ZPO
Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Weiterbenutzung einer vermieteten Sache
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder - 12 O 167/01
- OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 879 (Ls.)
- MDR 2001, 1185
- NZM 2002, 191 (Ls.)
- NJ 2002, 213
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- LG Essen, 25.09.2001 - 12 O 167/01
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01
6 W 138/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 167/01 Landgericht Frankfurt (Oder).Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12.6.2001 -- 12 O 167/01 -- wird zurückgewiesen.
- OLG Karlsruhe, 17.06.1994 - 15 U 90/94
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01
Das OLG Karlsruhe (WM 1994, 1983, 1986) hat dies bejaht. - OLG Dresden, 21.10.1997 - 17 W 1513/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01
Diese Auffassung vertritt auch das OLG Dresden (MDR 1998, 305, 306). - OLG Karlsruhe, 27.02.1995 - 19 W 13/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01
Demgegenüber hat das OLG Düsseldorf (MDR 1995, 635) die Ansicht vertreten, daß der Eigentümer, der eine Sache einem anderen zum Gebrauch überlassen hat, in bezug auf die Sicherung seiner Rechte nicht schutzwürdiger erscheine als jeder andere Gläubiger, der seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen muß.
- OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09
Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung
Hierzu reicht es nicht aus, dass der Untermieter sich nach beendetem Hauptmietverhältnis weigert, das Mietobjekt an den Hauptvermieter herauszugeben und es ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts an diesen weiter benutzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.6.2004, GuT 2004, 175 = MDR 2004, 1291 = NZM 2005, 180 = OLGR 2005, 5 = ZMR 2004, 751 - 24 W 36/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.1.1999, 24 W 93/98, n. v.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.3.1995, OLGR 1995, 174 = MDR 1995, 635 - 11 W 10/95; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.7.2001, MDR 2001, 1185 = NZM 2002, 191 = OLGR 2001, 387 - 6 W 133/01 bzw. 138/01;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Dresden, Beschl. v. 21.10.1997, MDR 1998, 305 - 17 W 1513/97; OLG Köln, Beschl. v. 10.1.1997, OLGR 1997, 127 = NJW-RR 1998, 1588 = ZIP 1988, 1588 - 1 W 113/96;… OLG Hamm, Urt. v. 17.6.1992, OLGR 1992, 351 - 30 U 5/92; LG Hamburg, Beschl. v. 3.3.2003, ZMR 03, 493 - 311 O 62/03;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3. Aufl., RdNr. 1959;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., Vor § 935, RdNr. 44, S. 1749). - OLG Hamm, 28.10.2010 - 5 W 77/10
Verfügungsgrund bei Herausgabe eines Pkw
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung sei daher nur dann denkbar, wenn die Grenzen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs deutlich überschritten werden und damit Verschlechterungen drohen, die von der ursprünglichen Überlassungsentscheidung nicht mehr gedeckt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 635 und Urteil vom 11.02.2008 mit dem Az. 1 U 115/07; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 879; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1588;… Zöller-Vollkommer, 28. Aufl., § 940 ZPO, Rdn. 8 Stichwort Herausgabe;… Musielak-Huber, 6. Aufl., § 935 ZPO, Rdn. 14).Eine solche Beeinträchtigung des Herausgabeanspruches tritt durch die bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache befristete weitere bestimmungsgemäße Nutzung im Regelfall nicht ein (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 879).
- OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 115/07
Keine Gefährdung des Herausgabeanspruchs durch eine Weiterbenutzung eines Kfz …
In der - hier vorliegenden - bloßen Weiterbenutzung des Kfz durch die Beklagte, nachdem die Klägerin wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten war, ist allein noch keine Gefährdung ihres Herausgabeanspruchs im Sinne des § 935 ZPO zu erkennen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001, 6 W 138/01).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 24 W 36/04
Voraussetzungen für Erlass einer Räumungsverfügung gegen säumigen Mieter
Die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks, die die Antragstellerin hier (nur) beklagt, reicht dafür nicht aus (Senat, Beschluss v. 04.01.1999 -24 W 93/98- n.v.; OLG Düsseldorf -11. Zivilsenat- MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588 und ZIP 1988, 1588; OLG Hamm OLGR Hamm 1992, 351; OLG Dresden MDR 1998, 305; OLG Celle ZMR 2000, 752; OLG Brandenburg MDR 2001, 1185 und OLGR Brandenburg 2001, 387; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 935 Rn. 13 und § 940 Rn. 8 Stichw. - OLG Hamm, 16.04.2020 - 18 U 38/20
Einhaltung der Vollziehungsfrist, Verfügungsgrund
Allgemeine Nachteile, die durch rechtsuntreues Verhalten verursacht werden, rechtfertigten ein derartiges Eilverfahren nicht (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss v. 28.10.2010, Az. 5 W 77/10; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2001, Az. 6 W 138/01; OLG Köln, Urt. v 25.01.1988, Az. 12 U 210/87; OLG Dresden, Beschl. v. 21.10.1997, Az.: 17 W 1513/97; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.03.1995, Az. 11 W 10/95; Münchner Kommentar zur ZPO/Drescher, 5. Auflage 2016. - LG Ulm, 19.07.2018 - 4 O 320/18
"Facebook-Sperre" als Eingriff in ein absolutes Recht hinsichtlich …
Er fürchtet somit einen vertragswidrigen Zustand, der aber ohne hinzukommende Nachteile grundsätzlich keinen Verfügungsgrund darstellen kann, vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1995, 635, NJW-RR 2009, 1461 [OLG Düsseldorf 26.02.2009 - I -10 W 14/09] , OLG Dresden MDR 1998, 305 [OLG Dresden 21.10.1997 - 17 W 1513/97] , OLG Brandenburg MDR 2001, 1185 [OLG Brandenburg 13.07.2001 - 6 W 138/01] . - OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 3 W 3/08
Voraussetzungen einer auf die Räumung und Herausgabe eines zu gewerblichen …
Allgemeine Nachteile, die durch rechtsuntreues Verhalten verursacht werden, rechtfertigen ein einstweiliges Verfügungsverfahren nicht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001, Az. 6 W 138/01). - OLG Köln, 13.05.2011 - 19 W 24/11
Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung oder …
Die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks reicht jedoch nicht aus, um eine Regelungsverfügung zu erlassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2005 - I-24 W 15/05, 24 W 15/05 - zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13.07.2001 - 6 W 138/01 - zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.1999 - 8 W 287/99 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 21.10.1997 - 17 W 1513/97 - zitiert nach juris). - LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05
Mischmietverhältnis; Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Räumung von …
Nach einem Beschluss des OLG Brandenburg (MDR 2001, 1185) kann eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt sein, wenn der Herausgabeanspruch andernfalls wirtschaftlich ausgehöhlt würde.
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