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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1678
OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11 (https://dejure.org/2011,1678)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2011 - 10 U 63/11 (https://dejure.org/2011,1678)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 10 U 63/11 (https://dejure.org/2011,1678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Sondereigentum an einem im Wege des Überbaus auf ein Nachbargrundstück errichteten Tiefgaragenplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Falsa demonstratio" bei Grunddienstbarkeiten beachtlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Unterbaus einer Tiefgarage bei notarieller Vereinbarung der Eintragung der Grunddienstbarkeit; Dingliche Unbeachtlichkeit nach den Grundsätzen der "falsa demonstratio" einer Verwechslung der durch Grunddienstbarkeiten betroffenen Grundstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 578
  • BauR 2012, 656
  • BauR 2012, 844
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11

    Wohnungsgrundbuch: Vollzugshindernis zur Grundstücksaufteilung in Miteigentum an …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    Der durch die vorherige Eintragung einer Grunddienstbarkeit abgesicherte Überbau fällt daher als rechtmäßiger, anfänglich gestatteter Überbau in das Eigentum des Eigentümers des Stammgrundstücks als dessen wesentlicher Bestandteil (§§ 94 Abs. 1 S. 1, 95 Abs. 1 S. 2 BGB; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011, Az. 8 W 229/11, juris Rn. 18).

    Rn. 46 § 912 BGB kommt auch auf Grundstücke zur Anwendung, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind oder werden (vgl. BGH NJW 2008, 3122 juris RN 1 und 7; 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11, juris RN 17; KG ZMR 2000, 331, juris RN 8).

    Der Anwendung des § 912 BGB auf Wohnungseigentum stehen die vom 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart geäußerten Bedenken (OLG Stuttgart DNotZ 1983, 444, jedoch überholt durch 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11) jedenfalls dann nicht entgegen, wenn wie hier der Überbau aus dem Aufteilungsplan ersichtlich ist.

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    Diese Grundsätze sind auch auf den sog. Eigengrenzüberbau anzuwenden (…BGHZ 102, 311, juris Rn. 8 f;… BGHZ 64, 333, juris Rn. 26 f; zum Eigengrenzüberbau siehe auch BGHZ 110, 298, juris Rn. 8).

    Soweit das Recht des Eigentümers zur Duldung seines Überbaus durch den Nachbarn besteht, tritt entsprechend § 95 Abs. 1 S. 2 BGB die Wirkung ein, dass er als Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks gemäß §§ 93, 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bleibt, von dem aus übergebaut wurde (BGHZ 110, 298, juris Rn. 10).

    Indizien für die maßgeblichen Absichten des Erbauers können bestimmte objektive Gegebenheiten wie z. B. die wirtschaftliche Interessenlage, die Zweckbeziehung des überbauten Gebäudes und die räumliche Erschließung durch einen Zugang sein (BGHZ 110, 298, juris Rn. 15).

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2010 - 8 U 170/09

    Rechtsfolgen von den Vorgaben der MaBV abweichende Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    An diese Bedingung der Grundpfandgläubigerin war und ist die Beklagte 1 als Empfängerin dieses Schreibens und Vertragspartnerin der Grundpfandgläubigerin und der treuhänderisch für die Grundschuldgläubigerin tätig gewordene Notar W., der hinsichtlich der Abrufung des Kaufpreises auch als Erfüllungsgehilfe der Beklagten 1 handelte (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 26.10.2010, Az. 8 U 170/09, juris RN 41; Urteil vom 20.05.2010, Az. 12 U 232/09, juris RN 23), gebunden.

    Rn. 74 Wenn der Erwerber einer zu errichtenden Eigentumswohnung an den Bauträger wegen MaBV-widriger Fälligkeitsmitteilungen des Notars Ratenzahlungen zu einem Zeitpunkt leistet, als dieser Gelder des Erwerbers noch nicht annehmen durfte, haftet der Bauträger nach §§ 280 Abs. 1, 278 BGB auf Ersatz des Zinsschadens (OLG Karlsruhe Urteil vom 26.10.2010, Az. 8 U 170/09, juris RN 37ff RN).

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 232/09

    Bereicherungsansprüche des Käufers bei vorzeitiger Anforderung von Kaufpreisraten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    An diese Bedingung der Grundpfandgläubigerin war und ist die Beklagte 1 als Empfängerin dieses Schreibens und Vertragspartnerin der Grundpfandgläubigerin und der treuhänderisch für die Grundschuldgläubigerin tätig gewordene Notar W., der hinsichtlich der Abrufung des Kaufpreises auch als Erfüllungsgehilfe der Beklagten 1 handelte (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 26.10.2010, Az. 8 U 170/09, juris RN 41; Urteil vom 20.05.2010, Az. 12 U 232/09, juris RN 23), gebunden.

    Die Kläger haben aber hier keinen eigenen Zinsschaden geltend gemacht, sondern verlangen Schadensersatz in Höhe der durch die Abschlagszahlungen gezogenen Zinsvorteile der Beklagten 1 (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 20.05.2010, Az. 12 U 232/09, juris RN 37ff RN).

  • BGH, 30.05.2008 - V ZR 184/07

    Pflicht zur Beseitigung eines Überbaus bei hohem Aufwand

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    Rn. 46 § 912 BGB kommt auch auf Grundstücke zur Anwendung, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind oder werden (vgl. BGH NJW 2008, 3122 juris RN 1 und 7; 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11, juris RN 17; KG ZMR 2000, 331, juris RN 8).
  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    Da das Verbotsgesetz gerade die Entgegennahme von Zahlungen auf eine betagte Forderung verbietet, solange die Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, kann die Regelung des § 813 Abs. 2 BGB keine Anwendung finden, soweit sie den vom Verbotsgesetz bezweckten Schutz des Erwerbers ausschalten würde (BGHZ 171, 364, juris RN 31).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07

    Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    Die Verpflichtung, eine Überbaurente zahlen zu müssen, stellt einen Rechtsmangel nach § 435 BGB dar (vgl. OLG Koblenz MDR 2008, 69, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG München, 17.06.1999 - 19 U 6498/98

    Erstattung von Zinsen durch den Bauträger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    Auch ist der Gedanke des § 272 BGB auf den Bereicherungsanspruch des § 817 Satz 1 BGB nicht anwendbar, weil hier nicht nur gegen vertragliche Vereinbarungen, sondern gegen Vorschriften der MaBV verstoßen wurde, in welchen das Gesetz zwingend die Einhaltung der betreffenden Regelung vorschreibt (OLG München NJW-RR 2001, 13 juris RN 21).
  • KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97

    Lage, Größe und Umfang eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    Rn. 46 § 912 BGB kommt auch auf Grundstücke zur Anwendung, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind oder werden (vgl. BGH NJW 2008, 3122 juris RN 1 und 7; 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11, juris RN 17; KG ZMR 2000, 331, juris RN 8).
  • OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82

    Zur Begründung von Wohnungseigentum bei Eigengrenzaberbau

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11
    Der Anwendung des § 912 BGB auf Wohnungseigentum stehen die vom 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart geäußerten Bedenken (OLG Stuttgart DNotZ 1983, 444, jedoch überholt durch 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11) jedenfalls dann nicht entgegen, wenn wie hier der Überbau aus dem Aufteilungsplan ersichtlich ist.
  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

  • BGH, 04.12.1987 - V ZR 274/86

    Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks

  • BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92

    Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit

  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89

    Auslegung und Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 18/09

    Berufungsverfahren: Anforderung an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners

  • BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Erbbaurechts - Anforderungen an die …

  • BGH, 26.06.2026 - V ZR 78/25

    Begründen eines Sachmangels durch den entschuldigten Überbau für den Käufer des …

    Dieser liege in der Belastung des Eigentümers mit der Zahlung einer Überbaurente (§ 912 Abs. 2, § 913 BGB;… vgl. OLG Koblenz, NZM 2008, 224 Rn. 8; OLG Stuttgart, NZM 2012, 578, 583; OLG Dresden…, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 4 U 453/16, juris Rn. 45; OLG Hamm…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 22 U 129/20, juris Rn. 36; OLG Hamm, OLGR 2001, 135).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20

    Eintragung der Bildung von Teileigentum

    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn Gebäudeteile nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05.07.2011, 8 W 229/11, Rn. 18 m.w.N.; ders. Beschluss vom 19.12.2011, 10 U 63/11, Rn. 40; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23.10.2012, 14 Wx 7/11, Rn. 9 - alle juris).
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