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Weitere Entscheidungen unten: BSG, 10.05.2006 | BSG, 21.03.2006

Rechtsprechung
   BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R   

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https://dejure.org/2006,1747
BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R (https://dejure.org/2006,1747)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R (https://dejure.org/2006,1747)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2006 - B 5 RJ 51/04 R (https://dejure.org/2006,1747)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit - Zusicherung von Kfz-Hilfe durch den Rentenversicherungsträger

  • openjur.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit; Zusicherung von Kfz-Hilfe durch den Rentenversicherungsträger

  • Judicialis

    SGB VI F: 20.12.2000 § 43 Abs 2; ; SGB VI F: 24.03.1999 § 44; ; KfzHV

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit - Zusicherung von Kfz-Hilfe durch den Rentenversicherungsträger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Grund eingeschränkter Gehfähigkeit; Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung auf Grund Wegeunfähigkeit; Festlegung des Eintrittszeitpunktes der eingeschränkten Gehfähigkeit durch das Gericht

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KfzHV; SGB VI § 43 Abs. 2 § 44
    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.3.2006)

    Erleichtert Zugang zur Erwerbsminderungsrente

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsangebote bewirken noch keine Wegefähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (138)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97

    Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
    Die zum Rentenanspruch führende Wegeunfähigkeit wird nicht dadurch behoben, dass der Rentenversicherungsträger für den Fall der Arbeitsaufnahme einen Zuschuss nach der KfzHV für den Erwerb einer Fahrerlaubnis oder eines Kfz oder mögliche Beförderungsdienste in Aussicht stellt (teilweise Aufgabe BSG vom 19.11.1997 - 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 10).

    Diese Kriterien hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zum Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit entwickelt, wie ihn § 1247 Reichsversicherungsordnung und § 44 SGB VI in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung umschrieben hatten (…vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 mwN; SozR 3-2600 § 44 Nr. 10).

    Soweit der Senat in späteren Entscheidungen (…Urteile vom 21. Februar 1989 - SozR 2200 § 1247 Nr. 56 - und vom 19. November 1997 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 10) den Eindruck erweckt hat, es genüge bereits das Angebot von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, um den Eintritt des Versicherungsfalls abzuwenden, hält er hieran in dieser Allgemeinheit nicht fest.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
    Eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die es dem Versicherten nicht erlaubt, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Meter in jeweils weniger als 20 Minuten zurückzulegen, stellt bei dem anzuwendenden generalisierenden Maßstab eine derart schwere Leistungseinschränkung dar, dass der Arbeitsmarkt trotz vorhandenen vollschichtigen Leistungsvermögen als verschlossen anzusehen ist (Großer Senat in BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 28).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
    Diese Kriterien hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zum Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit entwickelt, wie ihn § 1247 Reichsversicherungsordnung und § 44 SGB VI in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung umschrieben hatten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 mwN;… SozR 3-2600 § 44 Nr. 10).
  • BSG, 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit - …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
    Der Senat ist im Urteil vom 28. August 2002 (B 5 RJ 12/02 R) davon ausgegangen, dass die genannten Maßstäbe für den Versicherungsfall der vollen Erwerbsminderung unverändert gelten.
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 24/01 R

    Revisionsverfahren - gleichzeitige Geltendmachung - Erstattungsanspruch wegen …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
    Hierzu hätte es gemäß § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG einer Bezeichnung der verletzten verfahrensrechtlichen Rechtsnorm sowie einer Bezeichnung der Tatsachen bedurft, die den Verfahrensmangel ergeben und aus denen die Möglichkeit folgt, dass das Gericht ohne Verfahrensverletzung anders entschieden hätte (…dazu und zum Folgenden BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; SozR 3-2500 § 109 Nr. 9, jeweils mwN).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
    Hierzu hätte es gemäß § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG einer Bezeichnung der verletzten verfahrensrechtlichen Rechtsnorm sowie einer Bezeichnung der Tatsachen bedurft, die den Verfahrensmangel ergeben und aus denen die Möglichkeit folgt, dass das Gericht ohne Verfahrensverletzung anders entschieden hätte (dazu und zum Folgenden BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31;… SozR 3-2500 § 109 Nr. 9, jeweils mwN).
  • BSG, 21.02.1989 - 5 RJ 61/88

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
    Soweit der Senat in späteren Entscheidungen (Urteile vom 21. Februar 1989 - SozR 2200 § 1247 Nr. 56 - …und vom 19. November 1997 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 10) den Eindruck erweckt hat, es genüge bereits das Angebot von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, um den Eintritt des Versicherungsfalls abzuwenden, hält er hieran in dieser Allgemeinheit nicht fest.
  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 57/87

    Zur Frage eines verschlossenen Arbeitsmarktes bei stark eingeschränkter …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R
    Neben der Änderung der persönlichen Situation des Versicherten kann dies durch die erfolgreiche Durchführung einer vom Versicherungsträger bewilligten Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und/oder zur Teilhabe am Arbeitsleben geschehen (…in diesem Sinne bereits BSG vom 17. Mai 1972, SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO;… sowie BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 47; SozR 2200 § 1247 Nr. 53).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des …

    Denn bei Beanstandung der Beweiswürdigung des LSG ist eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nicht dadurch formgerecht gerügt, dass der Revisionsführer seine eigene Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG setzt (…vgl ua BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 8).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …

    Rn. 39 Die Wegefähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung, dh das gesundheitliche Vermögen, viermal am Tag eine Wegstrecke von 500 m in einem Zeitraum von 20 Minuten zurückzulegen (vgl BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 RdNr 15; BSG Urteil vom 28.8.2002 - B 5 RJ 12/02 R - RdNr 13 und 15), ist ein wesentliches Kriterium für die Erwerbsfähigkeit.
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen …

    Diese Maßstäbe gelten für den Versicherungsfall der vollen Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) unverändert fort (vgl BSG vom 28.8.2002 - B 5 RJ 12/02 R - Juris RdNr 12; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 RdNr 15; Senatsurteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R - Juris).

    Nur wenn der gehbehinderte Versicherte jederzeit ein Kfz tatsächlich nutzen könne, sei es ihm möglich, trotz der Beschränkung der Wegefähigkeit ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, sodass bei vollschichtigem Leistungsvermögen der Arbeitsmarkt trotz Wegeunfähigkeit nicht als verschlossen anzusehen sei (BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 RdNr 16, 22)..

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Rechtsprechung
   BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R   

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BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R (https://dejure.org/2006,1844)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R (https://dejure.org/2006,1844)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R (https://dejure.org/2006,1844)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige - Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungspflicht eines Vermögensberaters als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger; Rechtsstellung eines Handelsvertreters; Unterbleiben der Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Tätigkeit; Beschäftigung eines ...

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 84 Abs. 3 HGB, Art. 3 Abs. 1... GG, Art. 12 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, § 2 Nr. 2 SGB VI, § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI, § 2 Satz 1 Nr. 9 lit. a SGB VI, § 2 Satz 1 Nr. 9 lit. b SGB VI, § 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI, § 3 Nr. 1 SGB IV, § 7 Abs. 4 SGB IV, § 9 Abs. 5 SGB IV, Art. 2 Nr. 1 lit. a des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit vom 20. Dezember 1999
    Rentenversicherung, Bestehen bzw. Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige, Beschäftigung von versicherungspflichtigen AN, Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 97
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    Zu § 2 Nr. 2 SGB VI hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass der Gesetzgeber die Schutzbedürftigkeit der dort genannten Selbstständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise davon abhängig machen durfte, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, weil diese Voraussetzung sachgerecht ist (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10).

    Auf die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit und die Bedeutung der Beschäftigung von Hilfskräften hierfür hat der Senat schon früher - zur Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG; BSG…, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24 S 37 f), § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG (BSG…, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219, 221 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 S 34) und § 2 Nr. 2 SGB VI (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10) hingewiesen.

    Anders als die Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, die zeigt, dass der Selbstständige jedenfalls die Mittel zu ihrer Dauerbeschäftigung aufbringen kann (vgl BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10), ist der Einsatz selbstständiger Hilfskräfte im Hinblick auf dessen wirtschaftliche Lage nämlich nicht in gleichem Maße aussagekräftig.

    Insoweit knüpft der Senat an seine frühere Rechtsprechung zu § 2 Nr. 2 SGB VI an, wonach die Tätigkeit von freien Mitarbeitern auf die Versicherungspflicht des Selbstständigen schon deshalb ohne Einfluss ist, weil insoweit weder arbeitsvertragliche noch sozialversicherungsrechtliche Pflichten bestehen (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10).

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    In seinem Urteil vom 24. November 2005 (B 12 RA 1/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 7 f) hat der Senat für das Verhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung entschieden, dass die Zuordnung der Ergebnisse einer selbstständigen Tätigkeit rechtlich begründet sein muss, wenn eine unterschiedliche Rechtssubjektivität im Einzelfall überbrückt werden soll.

    In seinem Urteil vom 24. November 2005 (B 12 RA 1/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 5) hat der Senat ausgeführt, dass die Erfüllung der in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI genannten Voraussetzungen die Zugehörigkeit eines Selbstständigen zum versicherten Personenkreis und seine vom Gesetz typisierend angenommene soziale Schutzbedürftigkeit begründet, ohne dass weitere Gesichtspunkte, etwa eine "Arbeitnehmerähnlichkeit" oder seine konkrete individuelle Schutzbedürftigkeit zu prüfen wären.

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 15/04 R

    Rentenversicherungspflicht - Voraussetzung für Befreiung nach § 231 Abs 5 SGB VI …

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    In einer späteren Entscheidung hat der Senat ferner ausgeführt, dass dieses Abgrenzungsmerkmal in den verschiedenen Versicherungspflichttatbeständen des § 2 SGB VI, die es enthalten, gleich auszulegen und zu bewerten ist (BSG, Urteil vom 23. November 2005 - B 12 RA 15/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 7 f).

    Zwar hat der Senat unlängst entschieden, dass der konkrete Versicherungsstatus eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers für die Versicherungspflicht des Selbstständigen nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ohne Bedeutung ist (BSG, Urteil vom 23. November 2005 - B 12 RA 15/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 7 f).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    Entsprechend haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG; BVerfGE 10, 354, 362 f;… 34, 62, 70 = SozR Nr. 94 zu Art. 3 GG S 93; 75, 108, 153 f = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 9, zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialabgabe) und das BSG (vgl etwa BSG…, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 11/89 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 S 6;… ferner Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 34/96 - BSGE 80, 215, 222 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 18;… auch Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - BSGE 75, 11, 13 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 4) bisher bei Regelungen der Versicherungspflicht bzw solchen zur Auferlegung von Sozialversicherungsbeiträgen die Berufsfreiheit als nicht tangiert angesehen.
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung …

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, darf im Sozialversicherungsrecht an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB jedenfalls dann angeknüpft werden, wenn er wie beim Handelsvertreter den gleichen Inhalt hat (…stRspr seit Bundessozialgericht , Urteil vom 29. Januar 1981 - 12 RK 63/79 - BSGE 51, 164, 166 ff = SozR 2400 § 2 Nr. 16 S 19 f; zuletzt Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 RdNr 11).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    Entsprechend haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG; BVerfGE 10, 354, 362 f;… 34, 62, 70 = SozR Nr. 94 zu Art. 3 GG S 93;… 75, 108, 153 f = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 9, zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialabgabe) und das BSG (vgl etwa BSG…, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 11/89 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 S 6;… ferner Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 34/96 - BSGE 80, 215, 222 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 18;… auch Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - BSGE 75, 11, 13 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 4) bisher bei Regelungen der Versicherungspflicht bzw solchen zur Auferlegung von Sozialversicherungsbeiträgen die Berufsfreiheit als nicht tangiert angesehen.
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter - …

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, darf im Sozialversicherungsrecht an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB jedenfalls dann angeknüpft werden, wenn er wie beim Handelsvertreter den gleichen Inhalt hat (stRspr seit Bundessozialgericht , Urteil vom 29. Januar 1981 - 12 RK 63/79 - BSGE 51, 164, 166 ff = SozR 2400 § 2 Nr. 16 S 19 f;… zuletzt Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 RdNr 11).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung …

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    Entsprechend haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG; BVerfGE 10, 354, 362 f;… 34, 62, 70 = SozR Nr. 94 zu Art. 3 GG S 93;… 75, 108, 153 f = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 9, zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialabgabe) und das BSG (vgl etwa BSG…, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 11/89 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 S 6; ferner Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 34/96 - BSGE 80, 215, 222 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 18;… auch Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - BSGE 75, 11, 13 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 4) bisher bei Regelungen der Versicherungspflicht bzw solchen zur Auferlegung von Sozialversicherungsbeiträgen die Berufsfreiheit als nicht tangiert angesehen.
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 11/89

    Beitragshöhe nichtversicherungspflichtiger Mitglieder von Ersatzkassen

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    Entsprechend haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG; BVerfGE 10, 354, 362 f;… 34, 62, 70 = SozR Nr. 94 zu Art. 3 GG S 93;… 75, 108, 153 f = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 9, zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialabgabe) und das BSG (vgl etwa BSG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 11/89 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 S 6;… ferner Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 34/96 - BSGE 80, 215, 222 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 18;… auch Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - BSGE 75, 11, 13 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 4) bisher bei Regelungen der Versicherungspflicht bzw solchen zur Auferlegung von Sozialversicherungsbeiträgen die Berufsfreiheit als nicht tangiert angesehen.
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 18/92

    Künstlersozialversicherung - Selbständige Musiklehrer - Geringverdiener - …

    Auszug aus BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R
    Entsprechend haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG; BVerfGE 10, 354, 362 f;… 34, 62, 70 = SozR Nr. 94 zu Art. 3 GG S 93;… 75, 108, 153 f = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 9, zur Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialabgabe) und das BSG (vgl etwa BSG…, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 11/89 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 S 6;… ferner Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 34/96 - BSGE 80, 215, 222 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 18; auch Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - BSGE 75, 11, 13 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 4) bisher bei Regelungen der Versicherungspflicht bzw solchen zur Auferlegung von Sozialversicherungsbeiträgen die Berufsfreiheit als nicht tangiert angesehen.
  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvR 288/70

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherung der Handwerker

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 58/85

    Versicherungspflicht - Lehrer - Erzieher - Selbständig - Mechanische Verrichtung

  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82

    Krankengymnast; Versicherungspflicht; Angestelltenverhältnis; Selbstständige …

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen …

    Dass die Klägerin unter den genannten Voraussetzungen in die Rentenversicherungspflicht einbezogen wird, ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl dazu allgemein BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    Die Feststellungen des LSG zum Inhalt des zugrundeliegenden "Partnerschafts- und Abrechnungsvertrags" und des mit der W. aG geschlossenen (gesonderten) Vertrags (und der tatsächlichen Durchführung dieser Verträge) tragen seine Annahme, dass die Klägerin bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Rechtsstellung eines Handelsvertreters im Sinne des HGB innehatte, dessen Selbstständigkeit darauf beruht, dass er im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 Abs. 1 S 2, § 92b HGB; zur Zulässigkeit der Anknüpfung an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB vgl BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 14;… ferner BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 13).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht insoweit darauf hingewiesen, dass eine Versicherungspflicht dieser Bürokraft in einer Beschäftigung (gerade) bei der Klägerin damit nicht belegt sei (zu den Konturen der Tatbestandsvoraussetzung des § 2 S 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI vgl bereits BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 24). Im Hinblick auf die zeitliche Perspektive und den Charakter ihrer Handelsvertretertätigkeit war die Klägerin für die Vermittlungsgesellschaften X. KG und X. AG und den Finanzdienstleister W. aG auch auf Dauer tätig (§ 2 S 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI).

    Diese Kunden kommen als Auftraggeber von vornherein nicht in Betracht, weil die Klägerin als Handelsvertreterin nicht selbst Partei der mit diesen zustande gekommenen Verträge war (zum Erfordernis vertraglicher Beziehungen vgl BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 26;… ferner BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 28 f: eines direkten Vergütungsanspruchs bedarf es indessen nicht).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit den in § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI unter Buchst a und Buchst b geregelten Voraussetzungen ausgeführt, dass diesen eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt werden durfte, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit von ihm schon früher für zulässig gehalten worden ist (vgl BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 22;… ferner BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 24, und BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 23).

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung des Klägers in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl insoweit Urteil des Senats vom 10.5. 2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    Die Feststellungen des LSG zum Inhalt des zugrunde liegenden Handelsvertretervertrags (und seiner tatsächlichen Durchführung) tragen seine Annahme, dass der Kläger bei der Ausübung dieser Tätigkeit die Rechtsstellung eines Handelsvertreters iS des Handelsgesetzbuchs (HGB) innehatte, dessen Selbstständigkeit darauf beruht, dass er im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB; zur Zulässigkeit der Anknüpfung an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB vgl Urteil des Senats vom 10.5. 2006, aaO, RdNr 14, mwN).

    Weil der Kläger als Handelsvertreter nicht selbst Partei des mit seinen Kunden zustande kommenden Vertrags geworden ist, kommen diese als Auftraggeber von vornherein nicht in Betracht (zum Erfordernis vertraglicher Beziehungen vgl Urteil des Senats vom 10.5. 2006, aaO, RdNr 26).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI geregelten Voraussetzung ausgeführt, dass dieser eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt werden dürfe, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit von ihm schon früher für zulässig gehalten worden sei (vgl Urteil des Senats vom 10.5. 2006, aaO, RdNr 22).

  • BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R

    Versicherungspflicht als selbstständiger Handelsvertreter in der gesetzlichen …

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Klägerin in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl insoweit die Urteile des Senats vom 4.11.2009, B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 12, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 12 R 7/08 R, Umdruck, RdNr 11, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 10.5.2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff)..

    Die Feststellungen des LSG zum Inhalt des zugrunde liegenden Handelsvertretervertrags (und seiner tatsächlichen Durchführung) tragen seine Annahme, dass die Klägerin bei der Ausübung dieser Tätigkeit die Rechtsstellung einer Handelsvertreterin im Sinn des Handelsgesetzbuchs (HGB) innehatte, deren Selbstständigkeit darauf beruht, dass sie im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB; zur Zulässigkeit der Anknüpfung an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB vgl Urteil des Senats vom 10.5.2006, aaO, RdNr 14, mwN) .

    Weil die Klägerin als Handelsvertreterin nicht selbst Partei des mit ihrem Kunden (Patienten) zustande kommenden Vertrags geworden ist, kommen diese - entgegen der von ihr im vorinstanzlichen Verfahren vertretenen Auffassung - als Auftraggeber von vornherein nicht in Betracht (zum Erfordernis vertraglicher Beziehungen vgl Urteil des Senats vom 10.5.2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 26). Ebenso wenig waren die Produkthersteller bzw Produktpartner der K. GmbH ihre Auftraggeber.

    Der Senat hat im Zusammenhang mit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI geregelten Voraussetzung ausgeführt, dass dieser eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt werden dürfe, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit von ihm schon früher für zulässig gehalten worden sei (vgl Urteil des Senats vom 10.5.2006, aaO, RdNr 22) .

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständig Tätigen - Tätigkeit auf Dauer und …

    Zu den Arbeitnehmern, die Versicherungspflicht als Selbständige ausschlössen, gehörten nicht Leiharbeiter (Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R -), da bei dieser Personengruppe das Beschäftigungsverhältnis nicht zum Selbständigen bestehe.

    Rn. 28 a. Gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der ab 1. Mai 2007 geltenden Fassung (Gesetz vom 20. April 2007, BGBl. I, 554) sind versicherungspflichtig selbständig tätige Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft (vgl. BSG…, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - B 12 R 24/07 B - juris Rdnr. 7; Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 30 m.w.N. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung).

    Der Gesetzgeber hat die Schutzbedürftigkeit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI genannten Selbständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise zulässig davon abhängig gemacht, dass im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 21;… Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 juris Rdnr. 27).

    Dabei zeigt allein die Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, dass der Selbständige aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage die Mittel zu ihrer Dauerbeschäftigung aufzubringen vermag (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 22).

    Der Einsatz von Hilfskräften außerhalb eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses genügt nicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnrn. 22 ff.).

    Der Einsatz des Leiharbeitnehmers erfüllt den Tatbestand des § 2 Satz 1 Nr. 9a SGB VI aber deshalb nicht, weil dieser formal in einem sozialversicherungsrechtlichen Rechts- und Pflichtenverhältnis nur zum Verleiher steht (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 24).

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB …

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbstständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit nach seiner wirtschaftlichen Lage sozial schutzbedürftig (BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 22;… BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 16 RdNr 23).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV - …

    Dieses Ergebnis ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl insoweit Urteil des Senats vom 10.5. 2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI geregelten Voraussetzung ausgeführt, dass dieser eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt werden dürfe, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit von ihm schon früher für zulässig gehalten worden sei (vgl Urteil des Senats vom 10.5. 2006, aaO, RdNr 22).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der …

    Rn. 23 Der Senat hat im Zusammenhang mit der in § 2 S 1 Nr. 1 SGB VI und § 2 S 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI geregelten Voraussetzung der (regelmäßigen) Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers ausgeführt, dass dieser vom Gesetz eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt wird, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit zulässig ist (vgl BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12 RdNr 24, unter Hinweis auf BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 22).

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbstständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit typischerweise sozial schutzbedürftig (zur Indizwirkung der Beschäftigung von Hilfskräften für die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit in der früheren, zur Rechtslage bis zum Inkrafttreten des SGB VI ergangenen Rechtsprechung des BSG vgl die Nachweise in BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 22).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für …

    Die bloße Nutzung eines von anderen vorgehaltenen/betriebenen Systems bzw Netzes (Logistik) durch einen "Systempartner" oder Diensteanbieter ohne Vorliegen weiterer, für eine Einbindung in die organisatorische Einheit des "Systemgebers" oder Netzbetreibers sprechender Umstände zwingt nicht (von vornherein) zu der Annahme, es liege eine arbeitnehmertypische Eingliederung in eine von anderen vorgegebene betriebliche Ordnung vor, in der die "Systempartner" oder Diensteanbieter fremdbestimmte Arbeit leisteten (vgl etwa zu Handelsvertretern, die sich ein Handelsvertreternetz zunutze machen: BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8, 13 und 15;… zu Franchise-Nehmern, die sich eine Vertriebskette in einem Franchise-System zunutze machen: BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 12; zu Piloten, die sich ein Charterflug-Netz zunutze machen: BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris; zu hauswirtschaftlichen Familienbetreuern, die sich die Dienste einer privaten Pflege-Agentur zunutze machen: BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris).
  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14

    Versicherungspflicht des Versicherungsmaklers bei Anbindung an einen Maklerpool

    Im Unterschied zu dem der Entscheidung des BSG vom 10. Mai 2006 (SozR 4-2600 § 2 Nr. 8) zugrunde liegenden Sachverhalt, bedürfe der Kläger für die Ausübung einer anderweitigen Vermittlungstätigkeit nicht einer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Berater im …

    Rn. 36 Gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der ab 01.05.2007 geltenden Fassung (Gesetz vom 20. April 2007, BGBl. I, 554) sind versicherungspflichtig selbstständig tätige Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft (vgl BSG 10.10.2007, B 12 R 24/07 B, juris Rn 7; BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 30 mwN zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung).

    Der Gesetzgeber hat die Schutzbedürftigkeit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI genannten Selbstständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise zulässig davon abhängig gemacht, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird (BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 21; BSG 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, juris Rn 27).

    Dabei zeigt allein die Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, dass der Selbstständige aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage die Mittel zu ihrer Dauerbeschäftigung aufzubringen vermag (BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 22).

    Der Einsatz von Hilfskräften außerhalb eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses genügt nicht (vgl BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 22 ff).

    Eine versicherungspflichtige Beschäftigung zwischen dem Kläger und Herrn B2 bestand aber nicht (vgl BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 16 ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 2030/19

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers mit …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 2 R 326/15

    Statusfeststellung hinsichtlich Vorliegens einer Beschäftigung; Festsetzung von …

  • BSG, 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätiger …

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2008 - L 13 R 2189/06
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R

    Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Eigentumsgarantie - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - L 22 R 671/13
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10

    Rentenversicherungspflicht eines selbständigen Versicherungsvermittlers - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2007 - L 22 R 1732/05

    Versicherungspflicht des selbständig Tätigen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB 6

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 R 4020/17
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05

    Rentenversicherungspflicht, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2007 - L 2 R 414/06

    Verfassungsmäßigkeit der Sozialversicherungspflicht für selbstständig tätige …

  • SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15

    Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und …

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2009 - L 5 R 6176/06

    Versicherungspflicht Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung, …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - L 4 KR 394/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Handels-/Versicherungsvertreter mit …

  • BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen …

  • BSG, 19.11.2008 - B 12 KR 32/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Abweichung im sozialgerichtlichen …

  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2008 - L 5 R 4034/07

    Versicherungspflicht als Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung, …

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Leiter eines Nachhilfeinstituts - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2018 - L 4 R 248/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 5/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Busunternehmens zu …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem selbständig …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Handelsvertreter - …

  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 4 R 6366/06

    Rentenversicherung - keine analoge Anwendung des § 7b SGB 4 bzgl des Beginns der …

  • SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14

    Beurteilung der Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvertreter i.R. eines …

  • BSG, 24.07.2007 - B 12 R 10/07 B
  • SG Duisburg, 28.10.2022 - S 37 R 863/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - L 21 R 6/14

    Anspruch auf Befreiung eines Vermögensberaters von der Versicherungspflicht in …

  • SG Köln, 09.10.2015 - S 29 R 1291/12

    Versicherungspflicht eines Systemanalytikers und IT-Beraters in der gesetzlichen …

  • LSG Hessen, 22.08.2005 - L 1 KR 351/04

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - freier Handelsvertreter - …

  • BSG, 14.10.2015 - B 5 RE 12/15 B
  • SG Duisburg, 07.10.2019 - S 10 BA 76/19

    Versicherungen, Investmentfonds, Bankdienstleistungen, Bausparprodukte, …

  • BSG, 10.11.2011 - B 12 R 11/11 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 368/06

    Rentenversicherung - MLP-Consultant - Versicherungspflicht - selbständige …

  • LSG Hamburg, 15.05.2012 - L 3 R 32/11
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2007 - L 2 R 1123/05
  • BSG, 14.04.2011 - B 12 KR 115/10 B
  • SG Düsseldorf, 18.04.2011 - S 52 R 581/10

    Rentenversicherung

  • SG Köln, 17.04.2012 - S 7 R 406/10

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen, 23.06.2009 - L 5 R 649/07
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2007 - L 13 AL 956/04
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2006 - L 10 R 3462/05
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2009 - L 9 R 4386/08
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Rechtsprechung
   BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3068
BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R (https://dejure.org/2006,3068)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R (https://dejure.org/2006,3068)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R (https://dejure.org/2006,3068)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen - Ermessensausübung

  • openjur.de

    Kraftfahrzeughilfe; behinderungsbedingte Zusatzausstattung; Gebrauchtwagen; Ermessensausübung

  • Judicialis

    KfzHV § 3 Abs 1; ; KfzHV § 4 Abs 2; ; KfzHV § ... 7 S 1; ; SGB VI F: 18.12.1989 § 9 Abs 1 S 1; ; SGB VI F: 18.12.1989 § 9 Abs 2; ; SGB VI F: 18.12.1989 § 13 Abs 1; ; SGB VI F: 16.12.1997 § 16 Abs 1 Nr 1; ; RehaAnglG § 9 Abs 2; ; OrthV F: 04.10.1989 § 27 Abs 3

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen - Ermessensausübung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen - Ermessensausübung

  • rechtsportal.de

    Behinderungsbedingte Zusatzausstattung im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenübernahme für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeugs; Merkmal der behinderungsbedingten Erforderlichkeit; Relevanz des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins von Gebrauchsvorteilen für einen Nichtbehinderten; Zusammenhang zwischen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 3/00 R

    Kostenübernahme für die Ausstattung eines Kfz in der Kriegsbeschädigtenversorgung

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Zur Klarstellung betont der Senat jedoch, dass sich mangels entsprechender Vorgaben der KfzHV insoweit am Charakter als Ermessensentscheidung nichts ändert, während die Rechtsprechung bei der vergleichbaren Prüfung nach der OrthV von einer gebundenen Entscheidung auszugehen scheint (BSG vom 14. Februar 2001 - B 9 V 3/00 R - HVBG-INFO 2001, 1732).
  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G" …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Gewährung einer Rehabilitationsleistung in Form der Kfz-Hilfe, ist das Ermessen der Beklagten allerdings hinsichtlich Art und Umfang der Leistung durch § 9 Abs. 2 RehaAnglG iVm den Vorschriften der KfzHV eingeschränkt, soweit diese entsprechende Regelungen enthalten (…vgl auch BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 und SozR 4-5765 § 5 Nr. 1 RdNr 16); insofern hält der Senat die allgemeine Aussage im Urteil vom 21. März 2001 (B 5 RJ 8/00 R - JURIS RdNr 12) nicht aufrecht.
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Nach gesetzessystematischer Auslegung steht nur die in einem zweiten Schritt zu treffende Entscheidung, "wie" eine Rehabilitation durchzuführen ist, im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten (stRspr vgl ua BSGE 85, 298, 300 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Gewährung einer Rehabilitationsleistung in Form der Kfz-Hilfe, ist das Ermessen der Beklagten allerdings hinsichtlich Art und Umfang der Leistung durch § 9 Abs. 2 RehaAnglG iVm den Vorschriften der KfzHV eingeschränkt, soweit diese entsprechende Regelungen enthalten (vgl auch BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 und SozR 4-5765 § 5 Nr. 1 RdNr 16); insofern hält der Senat die allgemeine Aussage im Urteil vom 21. März 2001 (B 5 RJ 8/00 R - JURIS RdNr 12) nicht aufrecht.
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Gewährung einer Rehabilitationsleistung in Form der Kfz-Hilfe, ist das Ermessen der Beklagten allerdings hinsichtlich Art und Umfang der Leistung durch § 9 Abs. 2 RehaAnglG iVm den Vorschriften der KfzHV eingeschränkt, soweit diese entsprechende Regelungen enthalten (vgl auch BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 und SozR 4-5765 § 5 Nr. 1 RdNr 16); insofern hält der Senat die allgemeine Aussage im Urteil vom 21. März 2001 (B 5 RJ 8/00 R - JURIS RdNr 12) nicht aufrecht.
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Die Formulierung des 4. Senats des BSG, wonach die Zusatzausstattung "objektiv im wesentlichen behinderungsbedingt ... erforderlich" sein müsse (Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 22/93 - SozR 3-5765 § 10 Nr. 1 S 4), mit der das LSG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 9. Senats argumentiert (…vgl BSGE 73, 142, 143 f = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1 S 3 zur Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - Orthopädie-Verordnung ), findet im Text der KfzHV keine Stütze.
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 8/03 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeug-Hilfe - Verkehrswert eines Altwagens - …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Gewährung einer Rehabilitationsleistung in Form der Kfz-Hilfe, ist das Ermessen der Beklagten allerdings hinsichtlich Art und Umfang der Leistung durch § 9 Abs. 2 RehaAnglG iVm den Vorschriften der KfzHV eingeschränkt, soweit diese entsprechende Regelungen enthalten (vgl auch BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 und SozR 4-5765 § 5 Nr. 1 RdNr 16); insofern hält der Senat die allgemeine Aussage im Urteil vom 21. März 2001 (B 5 RJ 8/00 R - JURIS RdNr 12) nicht aufrecht.
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Ein Verstoß gegen § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG liegt daher nur vor, wenn das Gericht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und sein Urteil auf diesem Mangel beruhen kann (zu allem BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 mwN).
  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe - …

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R
    Die Formulierung des 4. Senats des BSG, wonach die Zusatzausstattung "objektiv im wesentlichen behinderungsbedingt ... erforderlich" sein müsse (…Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 22/93 - SozR 3-5765 § 10 Nr. 1 S 4), mit der das LSG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 9. Senats argumentiert (vgl BSGE 73, 142, 143 f = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1 S 3 zur Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - Orthopädie-Verordnung ), findet im Text der KfzHV keine Stütze.
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 139/16 B

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen …

    Damit sei dessen serienmäßige Ausstattung nach § 4 Abs. 2 KfzHV der Maßstab für die Bestimmung des Bedarfs an einer Zusatzausstattung gemäß § 7 KfzHV im Sinne der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG (Urteil vom 21.3.2006 - B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1).

    Aus diesen Normen hat der 5. Senat des BSG in seinem Urteil vom 21.3.2006 (B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 - Juris RdNr 22) geschlossen, dass die Entscheidung, ob eine Zusatzausstattung vorliegt, sich danach richtet, ob das anzuschaffende Kfz die begehrte Ausstattung serienmäßig hat oder diese nur über einen Aufpreis zum Grundpreis erhältlich ist.

    Auf diesem Markt müsse sich der Versicherte bedienen; demzufolge seien die gesetzlichen Vorschriften, die ihm eine entsprechende Beschaffung ermöglichten, unter Berücksichtigung ihres Sinns und Zwecks so auszulegen, dass sie den realen Gegebenheiten Rechnung trügen (BSG vom 21.3.2006 - B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1 - Juris RdNr 22, 23).

    Rn. 11 Die Klägerin benennt zwar aus der Entscheidung des BSG vom 21.3.2006 (B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1) den folgenden tragenden Rechtssatz: "Zusatzausstattungen sind nur solche Ausstattungselemente, die nicht im Grundpreis des Fahrzeugs enthalten sind und daher mit zusätzlichem Aufwand angeschafft werden müssen." Sie legt jedoch nicht dar, dass das LSG diesem widersprochen habe.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21

    Erstattungsstreit zwischen Eingliederungshilfeträger und Bundesagentur für Arbeit …

    Dies ergibt sich auch aus der Überlegung, dass die isolierte Gewährung der Kfz-Hilfe geeignet ist, etwa einen anderen Hauptleistungsanspruch - etwa auf Erwerbsminderungsrente - auszuschließen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R -, juris; BSG, Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R -, BSGE 107, 157-165; BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R -, SozR 4-5765 § 7 Nr. 1, SozR 4-2600 § 13 Nr. 1, Rn. 5).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz - …

    Hierfür müsste dann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KfzHV die Anmietung eines Stellplatzes "unumgänglich" gewesen sein (vgl zu einem ähnlichen Prüfungsansatz im Rahmen der "Erforderlichkeit" gem § 7 KfzHV zuletzt BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 R 3768/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R klargestellt, dass Zusatzausstattungen im Sinne des § 7 KfzHV solche Ausstattungselemente seien, die nicht im Grundpreis des Fahrzeugmodells enthalten seien und daher mit zusätzlichem Aufwand angeschafft werden müssten.

    Das Urteil des BSG vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R könne zu keiner Änderung dieser Rechtsauffassung führen.

    Ob eine Zusatzausstattung vorliegt, entscheidet sich mithin danach, ob das anzuschaffende Kfz die begehrte Ausstattung serienmäßig hat oder diese nur über einen Aufpreis zum Grundpreis erhältlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R).

    Auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin erwähnten Ausführungen im Urteil des BSG vom 21. März 2006 (a.a.O.) zum Gebrauchtwagenkauf ergibt sich nichts anderes.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …

    Diese Erstattungsnorm bezieht sich - wie vorliegend - (u.a.) auf LTA i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Var. 3, § 16 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), in der zum maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI; dazu statt vieler nur BSG 21.03.2006, B 5 RJ 9/04 R, in juris, Rn. 11;… Senatsurteil vom 17.11.2022, L 10 R 2848/21 , in juris, Rn. 21 m.w.N.) im Oktober 2019 bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung (a.F.), i.V.m. § 49 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 4 SGB IX (in der bis zum 05.12.2019 geltenden Fassung), denn darum handelt es sich bei der in Rede stehenden "Nachqualifizierung" (i.S. einer Weiterbildung) bei der Bildungsakademie.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 2848/21

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …

    Rn. 21 Wie das SG in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Gerichtsbescheids, u.a. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, zutreffend dargelegt hat, besteht nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 16 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI - i.V.m. § 49 Abs. 3 Nrn.1 und 7, Abs. 8 Satz 1 Nr. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IX - jeweils in der zum Antragszeitpunkt - hier: 22.11.2020 - maßgeblichen Fassung, s. dazu nur BSG 21.03.2006, B 5 RJ 9/04 R, in juris, Rn. 11; Senatsurteil vom 16.07.2020, L 10 R 4859/17, m.w.N.) indes ein gebundener Anspruch lediglich hinsichtlich des "Ob" von LTA, nicht hingegen auf eine konkrete LTA bzw. - hier - konkrete technische Arbeitshilfe respektive eine Kostenübernahme dafür (sog. Wie der Leistungserbringung; s. dazu im Einzelnen nur Senatsurteil vom 16.07.2020, L 10 R 4859/17;… Stähler in jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., § 16 Rn. 15, Stand 01.04.2021;… Luik in jurisPK SGB IX, 3. Aufl., § 49 Rn. 113, Stand 17.06.2020, alle m.w.N., auch zur Rspr. des BSG).
  • BSG, 15.03.2011 - B 5 R 338/10 B
    7 Die Klägerin macht geltend, dass LSG weiche in seiner Entscheidung vom dem Urteil des BSG vom 21.3.2006 (B 5 RJ 9/04 R - SozR 4-5765 § 7 Nr. 1) ab.

    Die Klägerin trägt selbst vor (vgl Bl 4, 2. Abs der Beschwerdebegründung), dass der Klage unter Berücksichtigung der vom BSG (in seiner Entscheidung vom 21.3.2006- B 5 RJ 9/04 R) geforderten Auslegung des § 7 KfzHV nach Sinn und Zweck stattzugeben war.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2012 - L 9 R 1979/12

    Bewilligung von Kraftfahrzeughilfe

    Die Klägerin macht zur Begründung der Beschwerde im Wesentlichen geltend, die angefochtene Entscheidung verstoße gegen die Entscheidung des BSG vom 21. März 2006, B 5 RJ 9/04 R, weil die Gewährung der Kostenübernahme für die Zusatzausstattung nicht nach § 4 Abs. 3 KfzHV ausgeschlossen sei und die Beklagte das ihr infolgedessen eingeräumte Ermessen bei ihrer Entscheidung nicht ausgeübt habe.

    Sie steht - entgegen dem Vorbringen der Klägerin - auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 21. März 2006, B 5 RJ 9/04 R, da in dieser Entscheidung das gebraucht erworbene Kfz nach § 4 Abs. 3 KfzHV förderungsfähig war, wie das LSG festgestellt hatte.

  • LSG Baden-Württemberg, 01.09.2020 - L 9 R 3858/17

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen …

    Rn. 29 Über die rechtlichen Voraussetzungen ist zudem nach Maßgabe jener Rechtsvorschriften zu entscheiden, die zu dem Zeitpunkt gegolten haben, als die konkrete Leistung notwendig geworden ist (…vgl. BSG, Urteile vom 27.04.1982 - 1 RA 71/80 -, juris Rn. 28 und vom 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R -, juris Rn. 11).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21

    Kostenerstattung für die Gewährung von Kraftfahrzeughilfe

    Dies ergibt sich auch aus der Überlegung, dass die isolierte Gewährung der Kfz -Hilfe geeignet ist, etwa einen anderen Hauptleistungsanspruch - etwa auf Erwerbsminderungsrente - auszuschließen ( vgl. BSG , Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R -, juris; BSG , Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R -, BSGE 107, 157-165; BSG , Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R -, SozR 4-5765 § 7 Nr. 1, SozR 4-2600 § 13 Nr. 1, Rn. 5).
  • BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
  • VG Augsburg, 25.10.2011 - Au 3 K 11.480

    Beschaffung eines Kraftfahrzeugs; Zuschuss; Ermessen; öffentliche Verkehrsmittel; …

  • VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 3 K 07.914

    Kraftfahrzeughilfe; behinderungsbedingte Zusatzausstattung; Ermessen

  • BSG, 09.08.2016 - B 13 R 165/16 B
  • VG Augsburg, 13.04.2010 - Au 3 K 10.70

    Beschaffung eines Kraftfahrzeugs; Zuschuss; Ermessen; öffentliche Verkehrsmittel; …

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2008 - L 3 R 989/03
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 22 R 1541/05
  • VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 3 E 08.136

    Einstweilige Anordnung; behinderungsbedingte Zusatzausstattung; Ermessen

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