Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 27.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08   

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OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Telefonische Kundenbefragung durch Meinungsforschungsinstitut wettbewerbswidrig - Wird ein Meinungsforschungsinstitut von einem Unternehmen mit einer Telefonumfrage gegenüber Verbrauchern beauftragt, kann dies unlautere Telefonwerbung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ...

  • damm-legal.de

    §§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG
    Telefonische Kundenbefragungen, auch zum Zwecke der Marktforschung, sind unzulässige Werbung

  • openjur.de

    §§ 2, 7, 3 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG 2004 §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2; EG Richtlinie 2006/114 Art 2 lit a

  • webshoprecht.de

    Wenn eine Bank Kundenbefragungen am Telefon durch Meinungsforschungsinstitute durchführen will, benötigt sie die ausdrückliche Zustimmung des Befragten.

  • aufrecht.de

    Meinungsforschung via Telefon kann unlautere Telefonwerbung sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankündigung einer Umfrage für Bankkunden; Erhebung der Umfrage im Rahmen von Initiativanrufen; Fehlen einer ausdrücklichen positiven Einwilligung der Kunden; Konkrete Vorabklärung des Einverständnisses per Brief

  • adresshandel-und-recht.de

    Kundenbefragungen am Telefon durch Meinungsforschungsinstitut bedürfen ausdrücklicher Zustimmung

  • Judicialis

    UWG 2004 § 2 Abs. 1; ; UWG 2004 § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG 2004 § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UWG 2004 § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EG Richtlinie 2006/114 Art 2 lit a

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Vorangekündigte, telefonische Kundenbefragung ohne Erlaubnis wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Untersagung der unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme mit Verbrauchern im Wege der einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragung durch Marktforschungsinstitut

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Ist ein "Coldcall" eines Meinungsforschungsinstituts unlauter?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbswidrige "Demoskopie im Unternehmensauftrag"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragung

  • vzhh.de (Pressemeldung)

    Auch brieflich angekündigte Werbeanrufe sind verboten!

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Auch brieflich angekündigte Telefonwerbung verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 240 (Ls.)
  • MMR 2009, 267
  • MIR 2009, Dok. 019
  • K&R 2009, 126
  • afp 2009, 428
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Bonn, 31.01.2008 - 14 O 140/07

    Unterlassung des Anrufens von Verbrauchern im Falle des Fehlens ihrer vorherigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    I.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.1.2008 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 140/07 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung wird nach der Rechtsprechung des BGH durch einen Telefonanruf betrieben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH GRUR 95, 220 - "Telefonwerbung V"; GRUR 2004, 520 f - "Telefonwerbung für Zusatzeintrag").
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung wird nach der Rechtsprechung des BGH durch einen Telefonanruf betrieben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH GRUR 95, 220 - "Telefonwerbung V"; GRUR 2004, 520 f - "Telefonwerbung für Zusatzeintrag").
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Einer Prüfung der Erheblichkeit des Verstoßes im Sinne des § 3 UWG bedarf es nicht, weil § 7 UWG nur unzumutbare Belästigungen erfasst und diese nicht unerheblich sein können (vgl. BGH GRUR 2007, 607, Rz 23 - "Telefonwerbung für 'Individualverträge'").
  • OLG München, 06.04.1995 - 29 U 2134/95

    Telefonwerbung, unerbetene Anrufe zum Zwecke der Anbahnung von

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05

    FC Troschenreuth

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG liegt darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BGH auch vor, wenn nicht der Absatz gefördert wird, sondern Nachfragehandlungen vorgenommen werden (vgl. zu einer Anfrage per E-Mail BGH GRUR 2008, 925 f, Rz 15 - "FC Troschenreuth").
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Denn eine Absatzförderung muss nicht auf das Gewinnen neuer Kunden, sondern kann auch auf den Erhalt des bereits vorhandenen Kundenstamms gerichtet sein (BGH GRUR 1986, 615, 618 - "Reimportierte Kraftfahrzeuge"; KG GRUR-RR 2005 Rz 33).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen

    Insoweit genügt es, dass der Anruf im Auftrag eines Unternehmens erkennbar dem Ziel dient, Kunden durch die Erfragung ihrer Zufriedenheit mit den Dienstleistungen eines Unternehmens und der an ihren Wünschen und Anregungen ausgerichteten Verbesserung der Serviceleistungen als solche zu erhalten und die Chancen für den künftigen Absatz von Waren oder Dienstleistungen dadurch zu erhöhen (vgl. Senat a.a.O.; vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - = MMR 2009, 267 [268]; Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage, § 7 Rn. 56; Koch in: Ullmann juris PK-UWG, 3. Auflage, § 7 Rn. 20).
  • VG Berlin, 07.05.2014 - 1 K 253.12

    Datenschutzrechtliche Opt-In-Anfrage in Kundenzufriedenheitsabfrage

    Der Bundesgerichtshof bejaht Telefonwerbung im Einklang mit der EU-Werberichtlinie, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92 -, GRUR 1995, 220; BGH, Urteil vom 5. Februar 2004 - I ZR 87/02 -, GRUR 2004, 520 f; OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 -, juris).

    Denn die Ansicht der Klägerin, dass es wettbewerbsrechtlich einer unmittelbaren Absatzförderung bedürfe und deshalb die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung unstreitig keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG darstelle, wird von den Zivilgerichten - soweit ersichtlich - so nicht geteilt (vgl. u.a. OLG München, Urteil vom 6. April 1995, - 29 U 2134/95 - NJWE-WettbR 1996, 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2002, - 2 U 95/01 -, GRUR 2002, 457; OLG Köln, Urteile vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 - und 19. April 2013 - I-6 U 222/12, 6 U 222/12 -, beide in juris; LG Leipzig, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - 5 O 3424/09, 05 O 3424/09 -, juris).

  • OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15

    Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage

    Seite6 Leistungs- und Serviceangebots bittet, um ein Bild über die Stärken und Schwächen aus der Sicht des Kunden zu gewinnen (vgl. OLG Köln MMR 2009, 267; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 7 Rn 44; GK-UWG/Pahlow, 2. Aufl. 2013, § 7 Rn 149; Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage 2013, § 7 Rn. 56; a.A. Engels/Brunn, WRP 2010, 687; Haug, K&R 2010, 767; Menke/Witte K&R 2013, 25; Kramer DSB 2013, 194).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13

    Wettbewerbsverstoß: Übersendung eines Telefaxes zur Auskunftsabfrage ohne

    Sie umfasst sowohl die Absatzwerbung wie die Nachfragewerbung, also das Bemühen um den Bezug von Waren oder Dienstleistungen (BGH GRUR 2008, 925 [Tz. 16] - FC Troschenreuth [dort Werbebannerplatzierungsangebot auf Homepage des Clubs bei Zahlung von Entgelt je Klick]; 2008, 923 [Tz. 12] - Faxanfrage im Autohandel [Fahrzeugankaufwerbung]; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13] - Revision I ZR 13/09 durch Rücknahme erledigt; Köhler a.a.O. § 7, 33; Hasselblatt a.a.O. § 61, 30; Keller in Harte/Henning a.a.O. § 2, 13; Menebröcker a.a.O. § 7, 34).

    Dagegen liegt keine Werbung oder geschäftliche Handlung vor, wenn die Umfrage von einem neutralen Institut zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt wird und nicht unmittelbar der Absatzförderung eines bestimmten Auftraggebers dient (Koch a.a.O. § 7, 20; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13]; Ohly a.a.O. § 7, 44; Mehler a.a.O. § 7, 24; BT-Drs. 16/10145 S. 21).

  • LG Köln, 24.08.2011 - 84 O 52/11

    Zulässigkeit der Nutzung einer aus Gründen der Terminsvereinbarung erhaltenen

    Die Kammer verweist zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - (Magazindienst 2009, 266-270).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2598
OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08 (https://dejure.org/2008,2598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2008 - 2 U 60/08 (https://dejure.org/2008,2598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2008 - 2 U 60/08 (https://dejure.org/2008,2598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes auf Grund der Mitgliedschaft einer erheblichen Zahl von Unternehmen auf demselben Markt; Entkräftung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten; Erforderlichkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes; Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung bei einem Verkaufsangebot für Neuwagen im Internet; Dringlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 283; ; ZPO § 294; ; ZPO § 294 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; UWG § 8 Abs. 2; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 5 Satz 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; UKlaG § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; ; Pkw-EnVKV § 1; ; Pkw-EnVKV § 1 Abs. 1; ; Pkw-EnVKV § 2 Nr. 3; ; Pkw-EnVKV § 2 Nr. 11; ; Pkw-EnVKV § 5; ; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 1; ; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 2; ; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes; Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung bei einem Verkaufsangebot für Neuwagen im Internet; Dringlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wettbewerbswidrigkeit des Bewerbens von Kraftfahrzeugen im Internet ohne CO²-Angaben

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verletzung der PKW-EnVKV begründet Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Verstoß gegen Hinweispflichten bei Autoverkauf (PKW-EnVKV) ist Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Verstoß gegen Hinweispflichten bei Autoverkauf (PKW-EnVKV) ist Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 913
  • GRUR-RR 2009, 343
  • MMR 2009, 651 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    aa) Die Antrags(Klage-)Befugnis ist von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2007, 610 - Tz. 14 - Sammelmitgliedschaft V ; Fezer-Büscher, UWG, § 8 Rdnr. 226 i. V. m. Rdnr. 214; Ahrens-Jestaedt, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 19 Rdnr. 57).

    Auch wenn es in beiden Normen lediglich um einen Auskunftsanspruch geht und deshalb allein hieraus nicht die Befugnis zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen folgt (BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I und GRUR 2007, 610 - Tz. 12 - Sammelmitgliedschaft V ) , so ist doch durch die Aufnahme des Klägers in die Verordnung glaubhaft gemacht, dass es sich bei ihm um einen "rechtsfähigen" Verband handelt, welcher als Vereinszweck die "Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen" im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG verfolgt, denn diese Eigenschaft ist auch Voraussetzung für die Festlegung als Verband im Sinne von § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 UKlaG und § 8 Abs. 5 Satz 1 UWG (siehe die Verordnungsermächtigung in § 13 Abs. 5 Satz 2 UKlaG).

    (a) Als Unternehmer, die Waren gleicher Art vertreiben, sind dabei sämtliche Unternehmer anzusehen, die mit Personenkraftwagen handeln, unabhängig vom Preissegment, denn es genügt im Allgemeinen die Zugehörigkeit zur gleichen Branche, da es ausreichend ist, dass Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben; maßgebend ist dabei die Branche, der die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 610 - Tz. 17 - Sammelmitgliedschaft V ; BGH GRUR 2007, 809 - Tz. 14 - Krankenhauswerbung ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 3.35).

    Zu Recht hat er darauf verwiesen, dass es für eine mittelbare Verbandsmitgliedschaft ausreicht, wenn der Verband, der dem klagenden Verband Wettbewerber als "mittelbare" Mitglieder zuführt, von diesen mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt worden ist und er seinerseits den klagenden Verband mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen der Mitglieder beauftragen durfte, was auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, während eine ausdrückliche Ermächtigung des klagenden Verbandes durch die mittelbaren Mitglieder nicht erforderlich ist (BGH GRUR 2007, 610 - Tz. 21 m. zahlr. Nachw. - Sammelmitgliedschaft V ).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    (a) Als Unternehmer, die Waren gleicher Art vertreiben, sind dabei sämtliche Unternehmer anzusehen, die mit Personenkraftwagen handeln, unabhängig vom Preissegment, denn es genügt im Allgemeinen die Zugehörigkeit zur gleichen Branche, da es ausreichend ist, dass Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben; maßgebend ist dabei die Branche, der die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 610 - Tz. 17 - Sammelmitgliedschaft V ; BGH GRUR 2007, 809 - Tz. 14 - Krankenhauswerbung ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 3.35).

    Vorliegend kommt es aufgrund dessen nicht nur auf solche Autohändler an, welche Pkw im Preissegment der Beklagten, also Luxus-(Sport-)Wagen anbieten, denn es ist nicht erforderlich, dass der Verletzer gerade bei den mit den beanstandeten Wettbewerbsmaßnahmen angebotenen bzw. beworbenen Waren mit den Mitgliedsunternehmen des klagenden Verbandes in Wettbewerb steht (BGH GRUR 2007, 809 - Tz. 14 - Krankenhauswerbung ).

    Diese Zahl ist als ausreichend anzusehen, nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Krankenhauswerbung" (BGH GRUR 2007, 809) klargestellt hat, dass das Erfordernis, die Mitglieder müssten "repräsentativ" für den maßgeblichen Markt sein, vorliegt, wenn ein missbräuchliches Vorgehen des Verbands ausgeschlossen werden kann, was auch schon bei einer geringen Zahl von Mitgliedern der Fall sein kann (a.a.O. - Tz. 15: sieben bundesweit tätige Kliniken für die Branche "Heilbehandlungen" ausreichend; für eine derartige teleologische Auslegung auch Ahrens-Jestaedt, a.a.O., Kap. 19 Rn. 22 f.: dem Gesetzgeber sei es darum gegangen, rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung zu unterbinden, nicht aber die Tätigkeit bekannter und bewährter Verbände zu gefährden).

  • OLG Oldenburg, 14.09.2006 - 1 U 41/06

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung für den Kauf von Neufahrzeugen; Pflicht zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    Das entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 84; OLG Köln, WRP 2007, 680, 682; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2008, 4 U 1383/07 - Rn. 3 nach "Juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2007, 10 U 13/07 (Hs) - Rn. 49 ff. nach "Juris"; KG, Beschluss vom 11.05.2007, 5 U 190/06, Rn. 10 f. nach "Juris").

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des europäischen und des nationalen Gesetzgebers die Konsumenten veranlasst werden sollen, vor jeder Anschaffung eines Pkw den Klimaschutz in die Kaufentscheidung einzubeziehen, was nur erreicht werden kann, wenn die Verbraucher tatsächlich und möglichst umfassend über die Vergleichswerte informiert werden (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 85; Goldmann, WRP 2007, 38, 41).

  • OLG München, 29.10.1992 - 6 U 4296/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    Allerdings ist dem Verletzer Vortrag zur Kenntniserlangung kaum möglich, nachdem es sich um ein Internum des Klägers handelt (vgl. OLG München MDR 1993, 688).

    Erst dann wäre eine Glaubhaftmachungslast des Klägers dafür in Betracht gekommen, wann er von dem bereits (länger) andauernden beanstandeten Verhalten Kenntnis genommen hat (vgl. auch die Ansicht, wonach der Antragsteller seine bisherige Unkenntnis nur darlegen und glaubhaft machen muss, wenn objektive Umstände auf Kenntniserlangung hindeuten: OLG Schleswig OLGR 1997, 333: dann Beweislastumkehr; OLG München MDR 1993, 688; OLG Düsseldorf WRP 1985, 266, 267; ferner Berneke, a.a.O., Rdnr. 71 und Melullis, Der Wettbewerbsprozess, 3. Aufl., Rdnr. 168).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    Ausreichend für die Glaubhaftmachung ist, dass bei einer Würdigung des gesamten Vorbringens eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Behauptung zutrifft (BGH NJW-RR 2007, 776 - Tz. 11 f.; BGH NJW 2003, 3558, 3559 m.w.N.).

    Als Mittel der Glaubhaftmachung kommen auch unbeglaubigte Kopien in Betracht (BGH NJW 2003, 3558, 3559; Zöller-Greger, a.a.O., § 294 Rdnr. 5).

  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    (b) Der räumliche Markt wird dabei wesentlich durch die Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens bestimmt (BGH GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung ; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner ; BGH GRUR 2004, 251, 252 - Hamburger Auktionatoren ).

    Aufgrund dessen und angesichts der vom Kläger überzeugend dargestellten gewandelten Marktverhältnisse aufgrund der Informationsmöglichkeiten und des erweiterten Angebotsüberblicks, den das Internet bietet, ist nicht mehr nur wie früher (vgl. noch BGH GRUR 1998, 170f - Händlervereinigung -: Ruhrgebiet für BMW-Vertragshändler aus Oberhausen) auf die Region Stuttgart abzustellen, sondern auf einen größeren Raum, der hier zumindest Baden-Württemberg und die angrenzenden Räume der benachbarten Bundesländer umfasst.

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    (2) Das ist anzunehmen, wenn Unternehmensfunktionen aus dem Unternehmen ausgelagert und anderen Unternehmen übertragen werden, wozu auch die Werbung gehört (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 2.44; BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag ).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    c) Dem Kläger steht aufgrund dessen ein Unterlassungsanspruch in dem geltend gemachten Umfang zu, denn der Antrag beschränkt durch die gewählte Formulierung "sofern dies jeweils geschieht wie in Anl. A 2 bis A 6 wiedergegeben" das begehrte Verbot auf die konkrete Verletzungsform sowie solche Handlungen, in denen sich das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wiederfindet (BGH GRUR 1998, 483, 484 - Der M.-Markt packt aus ; Harte/Henning-Brüning, UWG, vor § 12 Rn. 107).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    Es ist deshalb anerkannt, dass auch (selbständige) Werbeagenturen im Verhältnis zum beauftragenden Unternehmer "Beauftragte" i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG sein können (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin; BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I - und BGH GRUR 1994, 219, 200 - Warnhinweis ).
  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
    Es ist deshalb anerkannt, dass auch (selbständige) Werbeagenturen im Verhältnis zum beauftragenden Unternehmer "Beauftragte" i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG sein können (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin; BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I - und BGH GRUR 1994, 219, 200 - Warnhinweis ).
  • OLG Köln, 14.02.2007 - 6 U 217/06

    Kraftfahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen - Wettbewerbsverstoß bei fehlenden

  • OLG Koblenz, 08.02.2008 - 4 U 1383/07
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

  • KG, 11.05.2007 - 5 U 190/06

    Energieverbrauchsangabe beim Neuwagenverkauf: Begriff des "neuen

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 40/04

    Weitergabe von seitens des Franchisegebers mit Lieferanten von Mietfahrzeugen

  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01

    Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbsprozessen

  • OLG Naumburg, 08.06.2007 - 10 U 13/07
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 141/02

    Hamburger Auktionatoren

  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02

    Sammelmitgliedschaft

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Stuttgart, 13.11.2008 - 2 U 39/08

    Wettbewerbsverstoß: Reichweite eines Unterlassungstitels; Bewerbung eines

  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - 2 U 63/07

    Digital-Receiver

  • OLG Hamburg, 06.10.1994 - 3 U 54/94

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis

  • OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21

    Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt

    Erst wenn der Antragsgegner/Verfügungsbeklagte Tatsachen vorträgt, die den Schluss auf eine Kenntniserlangung zu einem bestimmten Zeitpunkt zulassen, muss der Antragsteller/Verfügungskläger darlegen und glaubhaft machen, wann er tatsächlich Kenntnis erlangt hat (vgl. Zöller/Vollkommer, 33. Aufl. 2020, § 920 ZPO, Rn. 9; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 12 UWG, Rn. 2.13 mwN.; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2008 - 2 U 60/08, GRUR-RR 2009, 343, Rn. 80 mwN., zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18

    Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden: Anforderungen an

    Dieses wird in der Regel durch die Zugehörigkeit zur selben Branche (zB Unterhaltungselektronik) oder zumindest zu angrenzenden Branchen begründet (OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 343, 344).
  • LG Freiburg, 04.11.2013 - 12 O 83/13

    Angebot auf Facebook, Einmaliges Glück - Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit

    In hier gebotener richtlinienkonformer Auslegung (vergleiche dazu BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen) sind demnach auch andere Personen, die entsprechendes anderes Werbematerial, das beim Inverkehrbringen neuer Personenkraftwagen genutzt wird (vergleiche Ziff. 11 der Erwägungen der Richtlinie), einsetzen, gehalten, die gebotenen Informationen zu erteilen (im Ergebnis wie hier OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 343 - zitiert nach juris Rdnr. 91).
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