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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 29.08.1997 | OLG Naumburg, 13.02.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 211/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6425
OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 211/96 (https://dejure.org/1997,6425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.07.1997 - 15 U 211/96 (https://dejure.org/1997,6425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 15 U 211/96 (https://dejure.org/1997,6425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Entzugs einer eingeräumten lebenslänglichen Gebrauchsmöglichkeit; Zu vertretende Unmöglichkeit der Mitbenutzung eines Wohnwagens wegen Verkaufs; Vorliegen einer Gesellschaft oder einer bloßen Interessengemeinschaft ; Ordentliche Kündigung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 415
  • MDR 1998, 460
  • NZM 1998, 276
  • VersR 1998, 641
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 211/96
    Der Ersatz des Schadens soll den Geschädigten so stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gestanden hätte (BGH JZ 1988, 196, 198 m.w.N.).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.09.1987, in der es um die Vereitelung der vertraglich eingeräumten Möglichkeit zur Nutzung einer Ferienwohnung ging (JZ 1988, 196 ff.), ausgeführt, daß die Fälle, in denen es um Schadensersatz wegen Vorenthaltung einer vertraglich eingeräumten Gebrauchsmöglichkeit geht, sich deswegen maßgeblich von den auch der Entscheidung des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zugrundeliegenden Fallgestaltungen unterscheiden, weil der Geschädigte vom Schädiger gerade deswegen Schadensersatz beansprucht, weil dieser eine zwischen den Parteien über die Nutzung der Sache getroffene Vereinbarung nicht eingehalten hat und der nur schuldrechtlich berechtigte Geschädigte, anders als vielfach der Eigentümer, die ihm infolge des Vertragsbruchs entgangene Nutzung nicht nachholen kann.

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 211/96
    Der Zubilligung eines Schadensersatzanspruches im vorliegenden Fall steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.1982 (BGHZ 86, 128, 130) entgegen, in der ein Entschädigungsanspruch des Eigentümers eines Wohnwagens für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit ohne Nachweis eines konkreten Schadens verneint worden ist.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 211/96
    Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluß vom 09.07.1986 (BGHZ 98, 212, 216 ff.) den Meinungsstreit dahin entschieden, daß der Geschädigte über die Fälle der Eigennutzung eines Kraftfahrzeuges hinaus jedenfalls bei Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers derart angewiesen ist wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, der zeitweise Verlust ihrer Möglichkeit zum eigenen Gebrauch infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum bereits ein ersatzfähiger Vermögensschaden sein kann, sofern der Eigentümer die Sache in der Zeit ihres Ausfalls entsprechend genutzt hätte.
  • OLG Nürnberg, 04.09.2017 - 4 U 1178/17

    Zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschlusses und des …

    nicht um eine Gesellschaft, sondern um eine bloße Interessengemeinschaft (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Juli" 1997 - 15 U 211/96 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - L 18 KN 12/98

    Zur Frage der Anrechnung einer UV- auf eine RV-Witwenrente (§ 93 Abs. 5 SGB VI)

    Die BG und die Klägerin schlossen im Dezember 1997 in dem Streitverfahren L 15 U 211/96 - LSG NRW - einen außergerichtlichen Vergleich, in dem der Leistungsfalltag der bereits anerkannten Berufskrankheit des verstorbenen Versicherten mit dem.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die die Klägerin und den Versicherten betreffenden Verwaltungsakten der Beklagten und die Gerichtsakte des Streitverfahrens L 15 U 211/96 - LSG NRW - Bezug genommen.

  • OLG Celle, 14.05.2025 - 24 U 8/25

    Räumungsfrist; Hinweisbeschluss; offensichtlich aussichtslose Berufung

    In einem solchen Fall schließt der in der lebenslangen Nutzung liegende Zweck eine ordentliche Kündigung nach § 604 Abs. 3 BGB zu Lebzeiten des Entleihers aus (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Juli 1997 - 15 U 211/96, NJW-RR 1998, 415, 416).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2025 - 12 U 34/24
    Dies kann der Fall sein, wenn der Geschädigte sich durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges zu einer Reaktion - etwa einem Ausweichmanöver - veranlasst sieht und hierdurch ein Schaden eintritt, wobei es nicht darauf ankommt, dass objektiv tatsächlich eine Gefährdungslage vorgelegen hat, denn auch ein Unfall infolge einer voreiligen, objektiv nicht gebotenen Abwehr- oder Ausweichreaktion ist gegebenenfalls dem Kraftfahrzeug zuzurechnen, das diese Reaktion ausgelöst hat (…vgl. BGH VersR 2010, S. 1614;… VersR 2005, S. 992; VersR 1998, S. 641, so auch der Senat in den Urteilen vom 17.10.2013, Az. 12 U 55/13, Rn. 16, veröffentlicht in RuS 2015, S. 41, …und vom 23.07.2009, Az. 12 U 263/08, Rn. 24, veröffentlicht in NJW 2009, S. 2962;… Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 47. Aufl., § 7 StVG, Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2824
OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.08.1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. August 1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 339 § 823 Abs. 2; RBerG § 12; UWG § 1 § 13
    Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform ausgerichteten Unterlassungsversprechens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Ravensburg - O 2032/96
  • OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2450
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Damit ist im Umfang des angebotenen Neuangebotes ein Unterwerfungsvertrag (vgl. hierzu BUH NJW 97, 1702, 1703- Altunterwerfung 1; NJW 97, 1706, 1707 - Altunterwerfung II;… Köhler a.a.O. Vor § 13, 159 Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 19. Aufl., UWG Einl 289;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 8, 3;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 647) geschlossen.
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    d) Da der Auskunftsanspruch keinen Selbstzweck, sondern Hilfsanspruchscharakter besitzt und bei Wettbewerbsverstößen den Verletzten zur Vorbereitung von Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen gegen den Verletzer dient (BGH GRUR 87, 647 - Briefentwürfe GRUR 77, 491, 489 - Allstar; NJW 94, 1958, 1960), wird stillschweigend auch auf ihn als Hilfsanspruch zum Schadensersatzbegehren verzichtet, wenn gerade hinsichtlich letzterem die Parteien eine abschließend außer Streit stellende Lösung getroffen haben.
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 16/87

    Bindung an die Schlußrechnung bei Nachforderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Zwar sind an einen stillschweigenden Forderungsverzicht strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 94, 379, 380; NJW 88, 910, 911).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Zwar sind an einen stillschweigenden Forderungsverzicht strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 94, 379, 380; NJW 88, 910, 911).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    bb) Der Umfang des vertraglichen Unterlassungsanspruches bestimmt sich aber nach den allgemein für die Auslegung von Verträgen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB ; BGH GRUR 92, 61, 62- Preisvergleichsliste;… Köhler a.a.O. Vor § 13, 62) und braucht daher nicht den an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen zu genügen (OLG Karlsruhe WRP 90, 51, 53 - BGH NA 5.10.1989 -ZR 33/89; KG WRP 90, 39, 41;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. UWG Einl 289;… Melullis a.a.O. 607 und 636); es kommt mithin darauf an, was die Parteien gewollt haben (…Melullis a.a.O. 607), auf die einschränkenden Grundsätze zu § 890 ZPO kann in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden (BGH GRUR 92, 61, 62 - Preisvergleichsliste;… Melullis a.aO. 607; vgl. auch Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechtes, § 63, 18).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Damit ist im Umfang des angebotenen Neuangebotes ein Unterwerfungsvertrag (vgl. hierzu BUH NJW 97, 1702, 1703- Altunterwerfung 1; NJW 97, 1706, 1707 - Altunterwerfung II;… Köhler a.a.O. Vor § 13, 159 Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 19. Aufl., UWG Einl 289;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 8, 3;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 647) geschlossen.
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Entscheidend kommt es insoweit auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BGH NJW 92, 3093, 3095 = GRUR 93, 53 f - Ausländischer Inserent).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Gleichwohl kann die zum Erlöschen gebrachte oder sonst "aufgehobene" Wiederholungsgefahr erneut entstehen (nicht "wieder aufleben", so aber Köhler in GK/UWG [1991] Vor § 13, 69;… dagegen Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 61) und dann einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch wieder begründen (…vgl. hierzu Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl 293 a), wenn trotz Unterlassungserklärung etwa ein erneuter Wettbewerbsverstoß begangen wird (…Baumbach/Hefermehl a.a.O. 293 a;… Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 62 und 65;… Köhler a.a.O. Vor § 13, 9) oder eine Erstbegehungsgefahr vorliegt (…Baumbach/Hefermehl a.a.O.; 271;… Melullis a.a.O. 597;… Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 62), etwa wenn der Verletzer sich von der Unterlassungserklärung lossagt (…Baumbach/Hefermehl a.a.O. 271, 272;… Köhler a.a.O. Vor § 13, 11) oder wenn der Verletzer trotz Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe seinen Rechtsstandpunkt aufrechterhält (…Baumbach/Hefermehl a.a.O. 272) und sich auch im Rechtsstreit der Berechtigung der Handlung berühmt (…Baumbach/Hefermehl a.a.O. 301;… Teplitzky a.a.O. Kap. 10, 9 und 12), es sei denn, er bringt eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Berühmung ausschließlich der Rechtsverteidigung dienen und nicht die Inanspruchnahme des Rechts erneuter Begehung bedeuten soll (BGH NJW-RR 92, 618; Senat WRP 97, 358, 361/62).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 98/85

    "Briefentwürfe"; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über wettbewerbswidrige …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    d) Da der Auskunftsanspruch keinen Selbstzweck, sondern Hilfsanspruchscharakter besitzt und bei Wettbewerbsverstößen den Verletzten zur Vorbereitung von Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen gegen den Verletzer dient (BGH GRUR 87, 647 - Briefentwürfe GRUR 77, 491, 489 - Allstar; NJW 94, 1958, 1960), wird stillschweigend auch auf ihn als Hilfsanspruch zum Schadensersatzbegehren verzichtet, wenn gerade hinsichtlich letzterem die Parteien eine abschließend außer Streit stellende Lösung getroffen haben.
  • BGH, 14.01.1977 - I ZR 170/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    d) Da der Auskunftsanspruch keinen Selbstzweck, sondern Hilfsanspruchscharakter besitzt und bei Wettbewerbsverstößen den Verletzten zur Vorbereitung von Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen gegen den Verletzer dient (BGH GRUR 87, 647 - Briefentwürfe GRUR 77, 491, 489 - Allstar; NJW 94, 1958, 1960), wird stillschweigend auch auf ihn als Hilfsanspruch zum Schadensersatzbegehren verzichtet, wenn gerade hinsichtlich letzterem die Parteien eine abschließend außer Streit stellende Lösung getroffen haben.
  • OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 2 U 132/96
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02

    Einstweilige Verfügung: Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter …

    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02

    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungserklärung und …

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart, WRP 1997, 1219, 1221;… Teplitzky, a.a.O., Kap. 7 Rdnr. 10, Kap. 8 Rdnr. 2 und Kap. 11 Rdnr. 5;… Köhler / Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207 und 217).
  • OLG Jena, 10.12.2003 - 2 W 658/03

    Störerhaftung bei der Veröffentlichung fremder Lichtbilder im Internet

    Dass die für einen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr besteht, obwohl zuvor von der Beklagten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, weil infolge des erneuten Verstoßes die Wiederholungsgefahr erneut entstanden ist, hat bereits das Landgericht zutreffend (vgl. dazu auch OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1223) ausgeführt.
  • OLG Hamburg, 14.01.2004 - 5 U 68/03

    "30 Jahre Apollo"

    Die Wiederholungsgefahr lebt jedoch wieder auf, wenn der Verletzer denselben Wettbewerbsverstoß erneut begeht ( OLG Stuttgart WRP 97, 1219, 1223).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.02.1997 - 3 U 179/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13273
OLG Naumburg, 13.02.1997 - 3 U 179/95 (https://dejure.org/1997,13273)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.02.1997 - 3 U 179/95 (https://dejure.org/1997,13273)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 3 U 179/95 (https://dejure.org/1997,13273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Pkw-Leasingvertrages durch Veräußerung des Pkw; Konkrete Berechnung des Schadenersatzanspruches des Verkäufers aufgrund der vetraglich vereinbarten Nettoleasingraten; Voraussetzung für das Verwirken von Forderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • KG, 03.09.2026 - 2 U 37/23

    Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrags über den Betrieb und die …

    Für vorzeitig beendete Leasingverträge ist etwa in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Abzinsung bezogen auf den Beendigungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Höhe des Refinanzierungssatzes der jeweiligen geschädigten Klägerin als sachgerecht anerkannt (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 6. September 1999 - 13 U 271/98, Rn. 17 f.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Februar 1997 - 3 U 179/95, Rn. 27 ff.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 5. Februar 1998 - 19 U 213/96, Rn. 3 f., alle in juris).
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