Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GWB a.F. § 18; GWB a.F. § 34 (vgl. GWB n.F. § 16)
Adressenüberlassung durch Messeveranstalter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 18 Abs. 1 a.F. § 34 a.F.; AGBG § 9
Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer Ausstellung überlassene Adressen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Messeveranstalter; Vertragsstrafe; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verwendung von Adressen; Schriftform
Verfahrensgang
- LG Stuttgart - O 8/99
- OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
Zahlung einer Vertragsstrafe - Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedinungen - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Deshalb sei nach BGH NJW 1976, 1886 eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Nutzungsentgelts nicht unangemessen.Denn es ist anerkannt, daß - jedenfalls zwischen Vollkaufleuten - Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen wirksam vereinbart werden können (BGH NJW 1976, 1886, 1887; für Arbeitsverträge: BAG NJW 1985, 91, 92;… allgemein: Palandt-Heinrichs, 59. A. v. § 339 BGB Rn. 3).
Insbesondere zur Sicherung von vertraglichen Unterlassungspflichten bedarf es eines spürbaren Drucks auf den Schuldner (vgl. die schon im Landgerichtsurteil zitierten Entscheidungen BGH NJW 1976, 1886, 1587 und auch OLG München NJW-RR 1993, 1334).
Der BGH hatte in NJW 1976, 1886 eine Vertragsstrafeklausel, die zur Zahlung des 10-fachen Adressenpreises ohne Nachweis eines konkreten Schadens verpflichtete, für zulässig gehalten.
- OLG München, 26.05.1993 - 7 U 1829/93
Unzulässigkeit einer in allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Denn Sinn und Zweck einer Vertragsstrafevereinbarung liege darin, einen wirksamen und effizienten Schutz vertraglicher Unterlassungsverpflichtungen sicherzustellen (OLG München, NJW-RR 1993, 1334).Zudem verstoße die Vertragsstrafevereinbarung gem. Ziff. 5 der Nutzungsbedingungen gegen § 9 Abs. 1 AGBG (OLG München NJW-RR 1993, 1334) und zudem gegen das Transparenzgebot.
Insbesondere zur Sicherung von vertraglichen Unterlassungspflichten bedarf es eines spürbaren Drucks auf den Schuldner (vgl. die schon im Landgerichtsurteil zitierten Entscheidungen BGH NJW 1976, 1886, 1587 und auch OLG München NJW-RR 1993, 1334).
Wo bei der Überlassung von Adressmaterial zur gewerblichen Nutzung die Grenze zur unangemessen Benachteiligung i.S. von § 9 AGBG liegt, beantwortet die einschlägige Rechtsprechung unterschiedlich: OLG Frankfurt in MDR 1985, 934 läßt - unter Kaufleuten - eine Vertragsstrafe in Höhe der 20-fachen Nutzungsvergütung zu; das OLG München dagegen nicht (NJW-RR 1993, 1334;… zustimmend auch: Hensen a.a.O. Rn. 18).
- BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81
Schriftform eines Vertrages mit sich aus dem Vertragszweck oder aus Treu und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Das Landgericht habe also übersehen, daß der von ihm im Tatbestand festgestellte Sachverhalt die Voraussetzungen der beiden Leitentscheidungen des BGH (NJW 1982, 2871 und NJW 1986, 2435) voll erfülle.Eine Parallele zu den Sachverhalten der BGH-Entscheidungen NJW 1982, 2871 und NJW 1986, 2435 bestehe nicht.
Sowohl BGHZ 84, 125 f. = NJW 1982, 2871 f. wie auch BGH NJW 1986, 2435 f. ließen die Möglichkeit einer solchen vertragsimmanenten Nutzungsbeschränkung im Rahmen eines mit einem gewerblichen Anbieter geschlossenen Adressenüberlassungsvertrages grundsätzlich zu.
In BGHZ 84, 125 = NJW 1982, 2871 sah der Bundesgerichtshof ein Interesse des Adressenkäufers, den Erfolg seiner Werbung zuverlässig, zu analysieren und daraus Folgerungen für künftige Werbeaktionen zu ziehen, dem kein anerkennungswertes Interesse des Adressenverkäufers gegenüberstand, eine auch nur kurzfristige Speicherung der gekauften Daten zu unterbinden.
- OLG Frankfurt, 21.05.1985 - 5 U 206/84
Höhe verschuldensunabhängiger Vertragsstrafe in AGB eines Adressenverlages
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Die Frage, ob eine Vertragsstrafe die 20-fache Nutzungsentschädigung erreichen dürfe (so OLG Frankfurt MDR 1985, 934) oder nicht (…so OLG München a.a.O.) stelle sich deshalb nicht.Wo bei der Überlassung von Adressmaterial zur gewerblichen Nutzung die Grenze zur unangemessen Benachteiligung i.S. von § 9 AGBG liegt, beantwortet die einschlägige Rechtsprechung unterschiedlich: OLG Frankfurt in MDR 1985, 934 läßt - unter Kaufleuten - eine Vertragsstrafe in Höhe der 20-fachen Nutzungsvergütung zu; das OLG München dagegen nicht (NJW-RR 1993, 1334;… zustimmend auch: Hensen a.a.O. Rn. 18).
- BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Das Transparanzgebot ist deshalb nicht verletzt, wenn bei einem Kaufvertrag über eine Suchreihe die Bezugsdauer durch Multiplikation ermittelt werden kann (BGH NJW 1993, 2054) oder wenn Einschränkungen der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen erst nach näherer Befassung mit nachfolgenden Regelungen deutlich werden (BGH NJW 1998, 3116). - BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97
Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Die Verpflichtung, den Klauselinhalt klar und verständlich zu formulieren, besteht deshalb nur im Rahmen des möglichen (BGH NJW 1998, 3114, 3116). - BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90
Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders nach § 9 AGBG kann sich zwar auch aus der Unklarheit oder Undurchschaubarkeit der Regelung ergeben (BGHZ 104, 82 f., 92 f.; 106, 42 f., 49 und 259 f., 264; 108, 52 f., 57; 115, 177 f., 185). - BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders nach § 9 AGBG kann sich zwar auch aus der Unklarheit oder Undurchschaubarkeit der Regelung ergeben (BGHZ 104, 82 f., 92 f.; 106, 42 f., 49 und 259 f., 264; 108, 52 f., 57; 115, 177 f., 185). - BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88
Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders nach § 9 AGBG kann sich zwar auch aus der Unklarheit oder Undurchschaubarkeit der Regelung ergeben (BGHZ 104, 82 f., 92 f.; 106, 42 f., 49 und 259 f., 264; 108, 52 f., 57; 115, 177 f., 185). - BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89
Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99
Doch dürfen die Transparenzanforderungen nicht überspannt werden (BGHZ 112, 115 f., 119; BGH NJW 1993, 2052, 2054). - BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
Fahrleistungsbezogene Gewährleistungsauschlüsse bei Kfz-Reparatur
- BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87
Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware
- BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92
Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche …
- BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 196/89
Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes unter einer …
- BGH, 23.03.1995 - VII ZR 228/93
Einhaltung des Transparenzgebots bei verwirrenden Klauseln
- BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82
Vertragsstrafe bei Vertragsbruch
- BGH, 09.03.1999 - KZR 23/97
Markant
- OLG Naumburg, 15.09.2004 - 1 U 42/04
Verpflichtung zur Unterlassung von Konkurrenzgeschäften durch den Verpächter von …
c) In Austauschverträgen sind aber wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Sinne des GWB § 1 unter dem Gesichtspunkt der vertragsimmanenten Wettbewerbsbeschränkung (…vgl. hierzu: Immenga-Mestmäcker-Zimmer, GWB, 3. Auflage 2001, § 1 Rdnr. 164) zulässig, wenn für die vereinbarte Beschränkung bei wertender Betrachtungsweise im Hinblick auf die Freiheit des Wettbewerbs ein anzuerkennendes Interesse besteht (vgl. BGH NJW 1997, 2324-2327; BGH, NJW 2000, 809-811; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 251-254).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99 - 175 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § ... 648 Abs. 1; ; BGB § 648; ; BGB § 648 a; ; BGB § 648 a Abs. l oder 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 1; ; AGBG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
- IWW
- rechtsportal.de
Unwirksamkeit des formularmäßigen Verzichts des Bauunternehmers auf den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek
- Wolters Kluwer
Vergütungsanspruch; Bauvertrag; Sicherungshypothek; Baugrundstück; Vergütungsforderung; Unternehmer; Bauwerk; Verzicht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; AGB; Vertragsbedingung; Disposition; Schlussrechnung; Mängelbeseitigungskosten
- ibr-online
Verfahrensrecht - Änderungen des Gesetzeswortlaut durch Bauvertrag?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 16.04.1999 - 14 O 94/99
- OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99 - 175
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75
Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Durch § 5 Abs. 5 Satz 4 des Bauvertrags ist § 341 Abs. 3 BGB wirksam (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1978 - VII ZR 139/75 = BGHZ 72, 222, 226; Urteil vom 18. November 1982 - VII ZR 305/81 = BGHZ 85, 305, 310) abbedungen worden dahin, dass die Vertragsstrafe nicht bei Abnahme vorbehalten werden muß, sondern bis zur Schlußzahlung geltend gemacht werden kann.Zum einen können jedoch die Parteien auf eine vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme - auch stillschweigend - verzichten (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1978 - VII ZR 139/75 = BGHZ 72, 222, 224 f.).
- BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Dagegen hat der Bundesgerichtshof für den Fall des § 648 BGB eine Verurteilung zur Einräumung einer Sicherungshypothek Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung ausdrücklich ausgeschlossen und entschieden (Urteil vom 10. März 1977- VII ZR 77/76= BGHZ 68, 180; Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 80/82 = BGHZ 91, 139, 142), dass der Unternehmer eines Bauwerks die Einräumung einer Sicherungshypothek nicht verlangen kann, soweit und solange sein Werk mangelhaft ist.Dieser Entscheidung liegt der Gedanke zugrunde, dass § 648 BGB den Unternehmer in dem Umfang schützen will, wie seine Leistung bereits zu einem Wertzuwachs des Grundstücks geführt hat (BGHZ 68, 180, 184 und 185).
- BGH, 16.01.1992 - VII ZR 85/90
Kein Teilurteil bei rechtsfehlerhaft festgestelltem Zurückbehaltungsrecht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Vergeblich berufen sich die Beklagten auf die Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - VII ZR 85/90 = NJW 1992, 1632 unter II 2 a), nach der dem Auftraggeber gegenüber dem Zahlungsanspruch des Unternehmers gemäß § 320 BGB ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Zwei- bis Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten zustehen kann.Durch die genannte Rechtsprechung soll dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden, nachhaltig Druck auf den Auftragnehmer auszuüben, die Nachbesserung zügig durch zuführen (BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 aaO).
- BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82
Formularmäßiger Ausschluß des Anspruchs des Unternehmers auf Einräumung einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Ein formularmäßiger Verzicht auf den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek aus § 648 BGB ist nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1984 (VII ZR 80/82 - BGHZ 91, 139, 143) gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, weil er mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung jedenfalls dann nicht zu vereinbaren ist, wenn dem Unternehmer auch keine anderweitige Sicherheit gewährt wird, und den Vertragspartner des Verwenders deshalb entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.Dagegen hat der Bundesgerichtshof für den Fall des § 648 BGB eine Verurteilung zur Einräumung einer Sicherungshypothek Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung ausdrücklich ausgeschlossen und entschieden (Urteil vom 10. März 1977- VII ZR 77/76= BGHZ 68, 180; Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 80/82 = BGHZ 91, 139, 142), dass der Unternehmer eines Bauwerks die Einräumung einer Sicherungshypothek nicht verlangen kann, soweit und solange sein Werk mangelhaft ist.
- BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81
Vorbehalt der Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Durch § 5 Abs. 5 Satz 4 des Bauvertrags ist § 341 Abs. 3 BGB wirksam (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1978 - VII ZR 139/75 = BGHZ 72, 222, 226; Urteil vom 18. November 1982 - VII ZR 305/81 = BGHZ 85, 305, 310) abbedungen worden dahin, dass die Vertragsstrafe nicht bei Abnahme vorbehalten werden muß, sondern bis zur Schlußzahlung geltend gemacht werden kann. - BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Es genügt nicht, dass der Inhalt des Formulars lediglich erläutert oder erörtert wird und den Vorstellungen des Partners entspricht (BGH, Urteil vom 27. März 1991 - IV ZR 90/90 = NJW 1991, 1678 unter 2 a). - BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84
Auslegung einer Zinsänderungsklausel
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Selbst wenn andere Teile des Vertrags im einzelnen ausgehandelt worden sein sollten, bleibt die AGB-Eigenschaft von § 12 dadurch unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 153/83 = BGHZ 93, 252, 254 f.; Urteil vom 6. März 1986 - III ZR 195/84 = BGHZ 97, 212, 215). - BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83
Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Selbst wenn andere Teile des Vertrags im einzelnen ausgehandelt worden sein sollten, bleibt die AGB-Eigenschaft von § 12 dadurch unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 153/83 = BGHZ 93, 252, 254 f.; Urteil vom 6. März 1986 - III ZR 195/84 = BGHZ 97, 212, 215). - BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Dafür genügt, dass eine Vertragspartei ein von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen angefertigtes Formular benutzt, auch wenn sie es ihrerseits nur für einen einzigen Vertrag verwendet (BGH, Urteil vom 16. November 1990 = V ZR 217/89 = NJW 1991, 843 unter 1). - BGH, 16.07.1998 - VII ZR 9/97
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 9/97 = NJW 1998, 3488 unter I 2) gehört zum Aushandeln einer Vertragsbedingung im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG, den gesetzesfremden Kern der Klausel ernsthaft zur Disposition der verhandelnden Parteien zu stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einzuräumen mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können. - BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90
Voraussetzungen des Aushandelns
- OLG Karlsruhe, 29.10.1996 - 8 U 18/96
Ausschluß der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Möglichkeit angesichts …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 378/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung eines Architektenhonorars in Höhe der Mindestsätze; Zuschlag für Leistungen des raumbildenden Ausbaus in einem bestehenden Gebäude; Fiktion der Vereinbarung eines Zuschlages; Vereinbarung einer Honorarerhöhung als Voraussetzung des Anspruchs auf ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HOAI §§ 4, 25
Honorarzuschlag für Leistungen des raumbildenden Ausbaus
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Zuschlag für raumbildenden Ausbau auch ohne Vereinbarung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Innenarchitekten: Wann gibt es Honorarzuschlag? (IBR 2000, 442)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.02.1999 - 9 O 274/98
- OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 378/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 612
- NZBau 2000, 297
- BauR 2000, 911
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1989 - VII ZR 70/89
Bemessung des Honorars für raumbildenden Ausbau bei Fehlen eines schriftlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.03.1983 - VII ZR 171/82
Vereinbarung einer Erhöhung des Honorars für Leistungen bei Umbauten und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80
Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.10.1991 - VII ZR 81/90
Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung einer Werklohnforderung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04
Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines …
Allerdings wird überwiegend die Auffassung vertreten, aus § 24 Abs. 1 Satz 4 bzw. 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI sei zu entnehmen, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag auch ohne schriftliche Vereinbarung als vereinbart gelte (OLG Koblenz NJW-RR 2000, 612 = BauR 2000, 911 = OLGR 2000, 251;… Korbion/Mantscheff/Vygen § 24 Rdnr. 14, § 25 Rdnr. 6;… Locher/Koebele/Frick § 25 Rdnr. 7;… Werner/Pastor Rdnr. 861; a.A. Steeger, BauR 2002, 261). - OLG Dresden, 16.02.2011 - 1 U 261/10
Anspruch auf Architektenhonorar bei Planung eines raumbildenden Ausbaus
In der vorgenannten Vorschrift heißt es: "Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 25 v.H. als vereinbart." Die Fiktion der Vereinbarung eines Zuschlags gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI greift somit ein, wenn es an einer Vereinbarung über die Höhe des Honorars überhaupt fehlt (OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1999, Az: 3 U 378/99, NJW-RR 2000, 612 m.w.N.;… Korbion/Mantscheff/Vygen, a.a.O., § 25 Rn. 6) oder eine etwaige Vereinbarung dem Schriftformerfordernis nicht genügt. - OLG Oldenburg, 04.05.2004 - 2 U 112/03
Prüffähigkeit der Schlussrechnung
Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des OLG Koblenz in dessen Urteil vom 16. November 1999 (BauR 2000, 911 ff). - LG Oldenburg, 26.11.2003 - 5 O 2434/01
Persönlicher Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure …
Dieser besteht nach § 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad auch dann, wenn keine schriftliche Vereinbarung eines Zuschlages erfolgt ist (OLG Koblenz BauR 2000, 911). - LG Oldenburg, 27.11.2003 - 5 O 2434/01
Was zählt zu den anrechenbaren Kosten?
Dieser besteht nach § 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad auch dann, wenn keine schriftliche Vereinbarung eines Zuschlages erfolgt ist (OLG Koblenz BauR 2000, 911).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".