Rechtsprechung
| OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 70h Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 69f Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 10h Abs. 1 Satz 1
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Entscheidung ohne persöliche Anhörung, Darlegung einer Gefahr im Verzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig Unterzubringenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß der Anordnung der Unterbringungsmaßnahme ohne weitere Sachaufklärung gegen verfassungsrechtliche Grundsätze; Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen vorläufigen Unterbringung ; Absehen von der vorherigen persönlichen Anhörung des Betroffenen; Zulässigkeit der ...
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 06.04.2005 - XIV L 81/05
- LG Regensburg, 08.07.2005 - 7 T 245/05
- OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
- OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Es ist nicht ersichtlich, dass er gehindert gewesen wäre, den Betroffenen vor Erlass der Entscheidung in dem am Ort des Gerichtssitzes gelegenen Krankenhaus anzuhören, notfalls unter Zurückstellung anderer weniger dringlicher Dienstgeschäfte (vgl. BverfGE 58, 208/222; NJW 1990, 2309/2310).Vorrangiger Zweck der persönlichen Anhörung ist es, dem Richter einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und der Art seiner Erkrankung zu verschaffen, damit er in den Stand gesetzt wird, ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Unterzubringenden zu gewinnen und seiner Pflicht zu genügen, den ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen (BVerfG NJW 1990, 2309/2310;… Dodegge/Roth aaO Rn. 236 zur Anhörung im Beschwerdeverfahren).
Er drückt der angeordneten Unterbringung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der rückwirkend nicht zu heilen ist (BVerfGE 58, 208/223; NJW 1990, 2309/2310;… BayObLGZ aaO, 224).
- BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00
Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.;… Bienwald aaO § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach Art. 1 UnterbrG vorliegen.Die Formulierung im angefochtenen Beschluss, die Anhörung des Betroffenen sei "wegen der Eilbedürftigkeit vor Erlass der Entscheidung nicht möglich", kann die erforderliche Begründung durch konkrete Tatsachen (vgl. BayObLGZ 2000, 220/223) nicht ersetzen.
Die Verfahrensweise des Amtsgerichts verletzt Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, da auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung die vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen zu den durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhobenen Grundsätzen gehört (vgl. BayObLGZ 1999, 269/270; 2000, 220/223; BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Es ist nicht ersichtlich, dass er gehindert gewesen wäre, den Betroffenen vor Erlass der Entscheidung in dem am Ort des Gerichtssitzes gelegenen Krankenhaus anzuhören, notfalls unter Zurückstellung anderer weniger dringlicher Dienstgeschäfte (vgl. BverfGE 58, 208/222; NJW 1990, 2309/2310).Er drückt der angeordneten Unterbringung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der rückwirkend nicht zu heilen ist (BVerfGE 58, 208/223; NJW 1990, 2309/2310;… BayObLGZ aaO, 224).
- BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im …
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe richtet sich auch im FGG-Verfahren nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO (vgl. BayObLGZ 1991, 414; 2002, 147).Statthaft ist hier allenfalls, entsprechend der Rechtsbeschwerde im Zivilprozess (§ 574 Abs. 1 ZPO), die zulassungsbedürftige sofortige weitere Beschwerde (vgl. BayObLGZ 2002, 147/148; FamRZ 2002, 1713/1714).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, auch in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138). - BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Die Verfahrensweise des Amtsgerichts verletzt Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, da auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung die vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen zu den durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhobenen Grundsätzen gehört (vgl. BayObLGZ 1999, 269/270; 2000, 220/223; BVerfG InfAuslR 1996, 198/201). - BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, auch in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138). - BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99
Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit …
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Die Verfahrensweise des Amtsgerichts verletzt Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, da auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung die vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen zu den durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhobenen Grundsätzen gehört (vgl. BayObLGZ 1999, 269/270; 2000, 220/223; BVerfG InfAuslR 1996, 198/201). - BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über …
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.;… Bienwald aaO § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach Art. 1 UnterbrG vorliegen. - BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe richtet sich auch im FGG-Verfahren nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO (vgl. BayObLGZ 1991, 414; 2002, 147). - BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen …
- BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache
- OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der …
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 104, 220 = BVerfG NJW 2002, 2456) gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG, sofern das Prozessrecht eine weitere Instanz eröffnet, in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (siehe auch BVerfG NJW 1997, 2163 f; OLG München OLG-Report 2006, 113). - KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung …
Das Vormundschaftsgericht hat dieses Tatbestandsmerkmal in seinem Beschluss vom 19. Mai 2006 nicht weiter begründet, was jedoch erforderlich ist, weil eine lediglich formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes die Begründung durch konkrete Tatsachen nicht ersetzen kann (OLG Schleswig, BtPrax 1994, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2001, 654, 655; OLG München, OLG-Report 2006, 113, 114). - OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren
Die Formulierung im Beschluss des Vormundschaftsgerichts, die Anhörung des Betroffenen sei "wegen Eilbedürftigkeit vor Erlass der Entscheidung nicht möglich", kann die erforderliche Begründung durch konkrete Tatsachen (vgl. BayObLGZ 2000, 220/223; Senatsbeschluss OLG-Report München 2006, 113) nicht ersetzen. - OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus
Die Anhörung dient in diesem Zusammenhang nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von der Betroffenen und ihrer Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat FGPrax 2008, 43; FGPrax 2001, 212, 13; OLGR München 2006, 113; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173). - OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen …
Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und seiner Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat, FGPrax 2001, 212, 213; OLG München, OLGR 2006, 113; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.10.2005 - 2 Wx 76/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 546; ; ZPO § 767; ; WEG § 43; ; FGG § 27 Abs. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 2 § 3 § 546; WEG § 43; FGG § 27 Abs. 1
Beschwerdewert hinsichtlich Verpflichtung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ergänzung und Klarstellung der Rechnungslegung
- Wolters Kluwer
Schätzung des erforderlichen Aufwands des Beschwerdeführers zur Erteilung der Auskunft über die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen eines Bankkontos nach Erfüllungstatbeständen; Bestimmung des Beschwerdewerts in Wohnungseigentumssachen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Bestimmung des Beschwerdewerts in Wohnungseigentumssachen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.06.2005 - 318 T 49/05
- OLG Hamburg, 19.10.2005 - 2 Wx 76/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2005 - 2 Wx 76/05
Wie der Beschwerdeführer zutreffend angeführt hat, ist die sofortige weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren unabhängig vom Beschwerdewert zulässig, wenn - wie hier - die sofortige Beschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts als unzulässig verworfen worden ist (BGH NJW 92, 3305).Entsprechend bemisst sich auch in Wohnungseigentumssachen der Beschwerdewert nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGHZ 119, 216).
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2005 - 2 Wx 76/05
Rechtlich zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass sich der Beschwerdewert nach der Beschwer des Beschwerdeführers und seines Interesses an der Änderung der angefochtenen Entscheidung bestimmt, wie dies auch in Zivilsachen nach der Entscheidung des Großen Senats des BGH vom 24. November 1994 (BGHZ 128, 85). - KG, 15.09.2000 - 24 W 2090/00
Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2005 - 2 Wx 76/05
Bemisst sich die Beschwer für den unterlegenen Beschwerdeführer nach dem Aufwand für die Auskunftserteilung, so richtet sich danach auch der Geschäftswert in den Rechtsmittelinstanzen (vergl. KG ZMR 2000, 860, zitiert nach Juris).
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