Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Finanzierter Immobilienkauf zu Anlagezwecken: Beratungs und Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung bei Vorlage einer Musterrentabilitätsrechnung; Hinweis auf das Ansteigen der Bausparraten; Beratungspflichten bei einem Beitritt des Erwerbers zu einem ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 141 ZPO; § 433 Abs. 1 S. 1 BGB; § 249 S. 1 BGB; § 280 Abs. 1 BGB
Fehlerhafte Angaben über das Wertsteigerungspotential einer Immobilie sowie über die mit dem Erwerb verbundenen Aufwendungen als Pflicht eines Grundstücksverkäufers aus einem Beratungsvertrag; Beratung über die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienerwerbs als Pflicht eines ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 ; BGB § 280
Beratungs- und Aufklärungspflichten bei sog. "Schrottimmobilien" - strukturell unterdeckter Mietpool - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Fehlerhafte Angaben über das Wertsteigerungspotential einer Immobilie sowie über die mit dem Erwerb verbundenen Aufwendungen als Pflicht eines Grundstücksverkäufers aus einem Beratungsvertrag; Beratung über die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienerwerbs als Pflicht eines ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beratungs- und Aufklärungspflichten bei "Schrottimmobilien"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beratung durch den Verkäufer kann Bestand des Wohnungskaufvertrags gefährden! (IMR 2007, 407)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.03.2007 - 10 O 5/04
- OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
- BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1942
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (24)
- BGH, 20.07.2007 - V ZR 227/06
Voraussetzungen eines neben einem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ; BGHZ 156, 371, 374; 140, 111, 115; NJW 2007, 1874; 2004, 64; 2003, 1811; WM 2005, 205; Urteile des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 ).Insoweit verletzt der Verkäufer seine aus dem Beratungsvertrag folgenden Verpflichtungen, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild des Wertsteigerungspotentials oder der Ertragserwartung der Immobilie oder der vom Erwerber einzusetzenden finanziellen Mittel abgibt (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ).
Insoweit verletzt der Verkäufer seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (BGH NJW 2007, 1874; Urteil vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ).
Hier entspricht es gerade neuerer Rechtsprechung des für Grundstückskaufverträge zuständigen V. Senats des BGH, dass in diesen Fällen das Risiko des Mietpools durch Abschläge bei den Einnahmen oder Zuschlägen bei den Ausgaben im Rahmen der Berechnung des monatlichen Eigenaufwandes angemessen berücksichtigt werden muss (Urteile vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06 , NJW 2007, 1874, und vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ).
Wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben den Vertrag so wie geschehen geschlossen hätte (BGH NJW 2001, 2021; WuM 2005, 702, 704; Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ).
- BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02
Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ; BGHZ 156, 371, 374; 140, 111, 115; NJW 2007, 1874; 2004, 64; 2003, 1811; WM 2005, 205; Urteile des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 ).Maßgeblich ist der sachliche Zusammenhang mit dem angestrebten Geschäft (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65).
Stellt die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen dar und ist diese von dem Verkäufer einem "Repräsentanten" überlassen worden, kann den Umständen in der Regel - und so auch hier - eine stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss eines Beratungsvertrages entnommen werden (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65; WuM 2005, 205, 206 f.).
Der Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (BGH NJW 2007, 1874; 2004, 64; WM 2005, 205).
- BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06
Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ; BGHZ 156, 371, 374; 140, 111, 115; NJW 2007, 1874; 2004, 64; 2003, 1811; WM 2005, 205; Urteile des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 ).Der Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (BGH NJW 2007, 1874; 2004, 64; WM 2005, 205).
Insoweit verletzt der Verkäufer seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (BGH NJW 2007, 1874; Urteil vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ).
Hier entspricht es gerade neuerer Rechtsprechung des für Grundstückskaufverträge zuständigen V. Senats des BGH, dass in diesen Fällen das Risiko des Mietpools durch Abschläge bei den Einnahmen oder Zuschlägen bei den Ausgaben im Rahmen der Berechnung des monatlichen Eigenaufwandes angemessen berücksichtigt werden muss (Urteile vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06 , NJW 2007, 1874, und vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ).
- OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
Verletzung eines Beratungsvertrages beim Verkauf sog. Schrottimmobilien; Pflicht …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ; BGHZ 156, 371, 374; 140, 111, 115; NJW 2007, 1874; 2004, 64; 2003, 1811; WM 2005, 205; Urteile des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 ).Wenn aber bereits im ersten Jahr eine Unterdeckung des Mietpools eintritt, die sich in den Folgejahren fortsetzt und sogar verschärft, muss daraus geschlossen werden, dass es sich hierbei objektiv um einen bei Vertragsabschluss erkennbaren Umstand und um eine absehbare Entwicklung handelte (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 , sowie Urteile des OLG Hamm vom 18. August 2006 - 34 U 146/05 - und vom 26. Oktober 2006 - 22 U 33/06 , veröffentlicht in: juris).
b) Der Klageantrag zu 1), dessen Form der Senat auch in vorangegangenen Urteilen gegen die Beklagte bestätigt hat (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006 - 8 U 7/06 und 8 U 37/06 - sowie vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ), bedurfte nur insoweit einer Korrektur mit der Folge einer teilweisen Zurückweisung der Berufung, als die Erwerber die Wohnung lastenfrei in Abteilung III und nur mit bestimmten Belastungen in Abt. II des Wohnungsgrundbuchs erworben haben.
Soweit es die zugeflossenen Steuervorteile betrifft, kommt hinzu, dass diese schon vom Grunde her nicht im Wege der Vorteilsausgleichung abzuziehen sein dürften (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; Urteil des OLG Celle vom 8. März 2005 - 16 U 193/04 , OLGR 2005, 262).
- OLG Düsseldorf, 13.07.2006 - 8 U 7/06
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Durchführung einer antegraden …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Denn dabei handelt es sich um einen nichtssagenden und zudem aufgrund der optisch kleinen Schreibweise auch noch versteckten Satz, der keinerlei konkrete Aussage zu den tatsächlich steigenden Sparraten und deren Höhe enthält (vgl. zu dieser Problematik bereits Urteile des Senats vom 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 - und 8 U 7/06).b) Der Klageantrag zu 1), dessen Form der Senat auch in vorangegangenen Urteilen gegen die Beklagte bestätigt hat (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006 - 8 U 7/06 und 8 U 37/06 - sowie vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ), bedurfte nur insoweit einer Korrektur mit der Folge einer teilweisen Zurückweisung der Berufung, als die Erwerber die Wohnung lastenfrei in Abteilung III und nur mit bestimmten Belastungen in Abt. II des Wohnungsgrundbuchs erworben haben.
Dies ist hier eine vertretbare Schadensberechnung, die sich auf einen Teil des entstandenen Schadens beschränkt (Urteile des Senats vom 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 und 8 U 7/06 ; OLG Oldenburg, Urteil vom 1. Juni 2006, 8 U 241/05, S. 23 f.; vgl. auch BGH NJW 2006, 1582, wonach bei bloßer Rückforderung des Kaufpreises für ein selbst genutztes Gebäude ohne Geltendmachung weiterer Schäden der Erwerber sich nicht die übliche Miete anrechnen lassen muss, sondern nur eine lineare Wertminderung des zurückgegebenen Gebäudes in Betracht kommt, wofür hier nichts ersichtlich ist).
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04
Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Dem Anspruchsteller obliegt dann der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (BGH NJW 2006, 1429).Das Gericht ist auch nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer Anhörung nach § 141 ZPO erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH NJW 2006, 1429).
- BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04
Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Das von der Beklagten herangezogene Urteil des BFH vom 27. Juni 2006 (BB 2006, 2280) betrifft demgegenüber eine andere Fallkonstellation, bei der es nur darum geht, dass die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäftes kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft ist. - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages kann der Anleger von dem Schädiger nach dem in § 249 S. 1 BGB normierten Grundsatz der Naturalrestitution regelmäßig verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt (BGH NJW 2004 1868, 1870). - BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05
Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Ausnahmsweise reicht nämlich zur Begründung des Annahmeverzugs nach § 295 BGB auch ein wörtliches Angebot aus, wenn sich der Gläubiger - wie hier die Beklagte durch Stellung des Klageabweisungsantrages - bestimmt und eindeutig geweigert hat, die ihm obliegende Gegenleistung zu erbringen (vgl. BGH NJW 2006, 1960, 1962). - BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07
Dies ist hier eine vertretbare Schadensberechnung, die sich auf einen Teil des entstandenen Schadens beschränkt (Urteile des Senats vom 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 und 8 U 7/06 ; OLG Oldenburg, Urteil vom 1. Juni 2006, 8 U 241/05, S. 23 f.; vgl. auch BGH NJW 2006, 1582, wonach bei bloßer Rückforderung des Kaufpreises für ein selbst genutztes Gebäude ohne Geltendmachung weiterer Schäden der Erwerber sich nicht die übliche Miete anrechnen lassen muss, sondern nur eine lineare Wertminderung des zurückgegebenen Gebäudes in Betracht kommt, wofür hier nichts ersichtlich ist). - BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90
Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung
- BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04
Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
- BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02
Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem …
- BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99
Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97
Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …
- BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89
verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …
- OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01
Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"
- BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03
Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines …
- OLG Hamm, 26.10.2006 - 22 U 33/06
Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Verletzung einer vom Verkäufer übernommenen …
- OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
Aus einem Beratungsvertrag resultierende Beratungspflichten bei einem …
- OLG Hamm, 18.08.2006 - 34 U 146/05
Unterbliebene Aufklärung über ein sich bei Vertragsschluss abzeichnendes …
- OLG Celle, 14.02.2008 - 8 U 148/07 Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen ( BGH, Urt.v. 30.11.2007 - V ZR 284/06 - Urt.v. 20.07.2007 - V ZR 227/06 - BGHZ 156, 371, 374; 140, 111, 115; NJW 2007, 1874 [BGH 13.10.2006 - V ZR 66/06]; 2004, 64; 2003, 1811; WM 2005, 205; Senat in OLG-Report 2007, 912, 913; OLG-Report 2008, 27).
Rn. 62 Wenn aber bereits im ersten Jahr eine Unterdeckung des Mietpools eintritt, die sich in den Folgejahren fortsetzt, dann noch erheblich verschärft und über Jahre hinweg beibehalten wird, muss daraus geschlossen werden, dass es sich hierbei objektiv um einen bei Vertragsabschluss erkennbaren Umstand und um eine absehbare Entwicklung handelte (vgl. Senat in OLG-Report 2007, 912 ff., 914; OLG-Report 2008, 27 ff., 29; Urt. des OLG Hamm vom 18. August 2006 - 34 U 146/05 -, veröffentlicht in: juris).
Dies ist hier eine vertretbare Schadensberechnung, die sich auf einen Teil des entstandenen Schadens beschränkt (Urteile des Senats vom 13.07.2006 - 8 U 37/06 und 8 U 7/06 - vom 11.10.2007 - 8 U 126/07 - OLG Oldenburg, Urt.v. 01.06.2006 - 8 U 241/05 -, S. 23 f.; vgl. auch BGH NJW 2006, 1582, wonach bei bloßer Rückforderung des Kaufpreises für ein selbstgenutztes Gebäude ohne Geltendmachung weiterer Schäden der Erwerber sich nicht die übliche Miete anrechnen lassen muss, sondern nur eine lineare Wertminderung des zurückgegebenen Gebäudes in Betracht kommt, wofür hier nichts ersichtlich ist).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
FGG § 13 a Abs. 3; ; FGG §§ ... 19 ff.; ; FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG §§ 27 ff.; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 28 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 105; ; ZPO § 106; ; ZPO § 107; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; GVG § 133; ; WEG § 47
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung bei Fristversäumung aufgrund uneinheitlicher Rechtsprechung zum Kostenfestsetzungsverfahren in Wohnungseigentumsverfahren - Verfahrensgebühr des Rechtsmittelgegners im Beschwerdeverfahren bei Rücknahme des Sachantrags vor Eingang Rechtsmittelbegründung
- Wolters Kluwer
Kostenfestsetzungsverfahren und Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde im Rahmen eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Voraussetzung für die Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung; Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 07.03.2006 - 35 II 115/04
- LG Köln, 11.08.2006 - 29 T 187/06
- OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Papierfundstellen
- FGPrax 2007, 215
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06
Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Der Berichterstatter beim Bundesgerichtshof hat den Antragsteller durch Verfügung vom 8. Februar 2007 auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2006 (NJW 2007, 158 ff.) hingewiesen.Dies ist in der aktuellen Rechtssprechung, auch des Bundesgerichtshofs, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BGH NJW 2004, 1077; BGH NJW 2004, 3412; BGH NJW 2007, 158 unter Aufgabe der abweichenden Entscheidungen BGH NJW 2003, 3133 und BGH Rpfleger 2006, 438; so auch schon BayObLG Rpfleger 2003, 43; OLG Hamm, FGPrax 2002, 227; OLG Karlsruhe, FGPrax 2006, 205; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Demharter, FGPrax 2006, 251;… Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, 2003, § 13 a Rdn. 68a).
Erst durch weiteren Beschluss vom 28. September 2006 (NJW 2007, 158 ff.) hat der V. Zivilsenat seine abweichenden Entscheidungen aufgegeben, so dass nunmehr die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zumindest in der obergerichtlichen Rechtssprechung allgemein anerkannt ist.
- BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
a) Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, ist im Berufungsverfahren die Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelgegners nur in Höhe einer 1, 1 Verfahrensgebühr erstattungsfähig, wenn der Prozessbevollmächtigte einen Sachantrag noch vor Eingang der Rechtsmittelbegründung gestellt bzw. angekündigt hat und das Rechtsmittel sodann zurückgenommen wird (vgl. nur OLG München, OLGR 2006, 78 f.; BGH NJW 2003, 2992; siehe auch BGH NJW 2003, 1324 zu der Parallelproblematik im Revisionsverfahren).Mit der "voreiligen" Stellung des Zurückweisungsantrages verstößt der Berufungsbeklagte gegen die ihm aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. BGH NJW 2003, 2992 [2993]).
- OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 14 Wx 19/06
Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Dies ist in der aktuellen Rechtssprechung, auch des Bundesgerichtshofs, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BGH NJW 2004, 1077; BGH NJW 2004, 3412; BGH NJW 2007, 158 unter Aufgabe der abweichenden Entscheidungen BGH NJW 2003, 3133 und BGH Rpfleger 2006, 438; so auch schon BayObLG Rpfleger 2003, 43; OLG Hamm, FGPrax 2002, 227; OLG Karlsruhe, FGPrax 2006, 205; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Demharter, FGPrax 2006, 251;… Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, 2003, § 13 a Rdn. 68a).Im Hinblick auf diese mehrfachen Änderungen der Rechtssprechung (vgl. hierzu auch die Anmerkung von Demharter, FGPrax 2006, 251 f.) kann die Einlegung des Rechtsmittels beim Bundesgerichtshof nicht als sorgfaltswidrig angesehen werden.
- BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05
Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Da der Beschluss erst nach Eingang der Rechtsbeschwerdebegründung ergangen sei und der Senat mit Beschluss vom 9. März 2006 (NZM 2006, 660) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten habe, komme nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz eine Umdeutung in eine weitere sofortige Beschwerde nach den §§ 27 ff. FGG in Betracht (Bezugnahme auf BGH NJW 2001, 1217 [1218]) sofern ein solches Rechtsmittel nicht bereits parallel bei dem Oberlandesgericht Köln eingelegt worden sei.Dies ist in der aktuellen Rechtssprechung, auch des Bundesgerichtshofs, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BGH NJW 2004, 1077; BGH NJW 2004, 3412; BGH NJW 2007, 158 unter Aufgabe der abweichenden Entscheidungen BGH NJW 2003, 3133 und BGH Rpfleger 2006, 438; so auch schon BayObLG Rpfleger 2003, 43; OLG Hamm, FGPrax 2002, 227; OLG Karlsruhe, FGPrax 2006, 205; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Demharter, FGPrax 2006, 251;… Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, 2003, § 13 a Rdn. 68a).
- BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03
Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Dies ist in der aktuellen Rechtssprechung, auch des Bundesgerichtshofs, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BGH NJW 2004, 1077; BGH NJW 2004, 3412; BGH NJW 2007, 158 unter Aufgabe der abweichenden Entscheidungen BGH NJW 2003, 3133 und BGH Rpfleger 2006, 438; so auch schon BayObLG Rpfleger 2003, 43; OLG Hamm, FGPrax 2002, 227; OLG Karlsruhe, FGPrax 2006, 205; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Demharter, FGPrax 2006, 251;… Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, 2003, § 13 a Rdn. 68a).Durch Beschluss vom 24. Juli 2003 (NJW 2003, 3133) hat er in einem Kostenfestsetzungsverfahren seine Zuständigkeit bejaht.
- BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Dies ist in der aktuellen Rechtssprechung, auch des Bundesgerichtshofs, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BGH NJW 2004, 1077; BGH NJW 2004, 3412; BGH NJW 2007, 158 unter Aufgabe der abweichenden Entscheidungen BGH NJW 2003, 3133 und BGH Rpfleger 2006, 438; so auch schon BayObLG Rpfleger 2003, 43; OLG Hamm, FGPrax 2002, 227; OLG Karlsruhe, FGPrax 2006, 205; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Demharter, FGPrax 2006, 251;… Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, 2003, § 13 a Rdn. 68a).Diese Entscheidung hat er durch weiteren Beschluss vom 30. September 2004 (NJW 2004, 3412) bestätigt.
- BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Dies ist in der aktuellen Rechtssprechung, auch des Bundesgerichtshofs, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BGH NJW 2004, 1077; BGH NJW 2004, 3412; BGH NJW 2007, 158 unter Aufgabe der abweichenden Entscheidungen BGH NJW 2003, 3133 und BGH Rpfleger 2006, 438; so auch schon BayObLG Rpfleger 2003, 43; OLG Hamm, FGPrax 2002, 227; OLG Karlsruhe, FGPrax 2006, 205; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Demharter, FGPrax 2006, 251;… Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, 2003, § 13 a Rdn. 68a).a) Da das Landgericht in dem angegriffenen Beschluss die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, ist die weitere Beschwerde aufgrund der insoweit entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft (vgl. zu dem Zulassungserfordernis nur BGH NJW-RR 2004, 356; BayObLG Rpfleger 2003, 43).
- OLG Köln, 10.07.2002 - 2 Wx 11/02
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Dies ist in der aktuellen Rechtssprechung, auch des Bundesgerichtshofs, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BGH NJW 2004, 1077; BGH NJW 2004, 3412; BGH NJW 2007, 158 unter Aufgabe der abweichenden Entscheidungen BGH NJW 2003, 3133 und BGH Rpfleger 2006, 438; so auch schon BayObLG Rpfleger 2003, 43; OLG Hamm, FGPrax 2002, 227; OLG Karlsruhe, FGPrax 2006, 205; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Demharter, FGPrax 2006, 251;… Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, 2003, § 13 a Rdn. 68a).b) Für die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Rechtsmittel - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung berufenen Gerichts, der Form und der Frist - gelten die Regelungen der §§ 19 ff. FGG (vgl. hierzu nur Senat, FGPrax 2002, 230 zu der Parallelfrage der Rechtsmittel bei einer Ablehnung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit;… siehe auch Zimmermann, Festschrift für Hans-Joachim Musielak zum 70. Geburtstag, München 2004, S. 729 [732 f.]).
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
a) Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, ist im Berufungsverfahren die Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelgegners nur in Höhe einer 1, 1 Verfahrensgebühr erstattungsfähig, wenn der Prozessbevollmächtigte einen Sachantrag noch vor Eingang der Rechtsmittelbegründung gestellt bzw. angekündigt hat und das Rechtsmittel sodann zurückgenommen wird (vgl. nur OLG München, OLGR 2006, 78 f.; BGH NJW 2003, 2992; siehe auch BGH NJW 2003, 1324 zu der Parallelproblematik im Revisionsverfahren). - OLG München, 18.07.2005 - 11 W 1911/05
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
a) Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, ist im Berufungsverfahren die Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelgegners nur in Höhe einer 1, 1 Verfahrensgebühr erstattungsfähig, wenn der Prozessbevollmächtigte einen Sachantrag noch vor Eingang der Rechtsmittelbegründung gestellt bzw. angekündigt hat und das Rechtsmittel sodann zurückgenommen wird (vgl. nur OLG München, OLGR 2006, 78 f.; BGH NJW 2003, 2992; siehe auch BGH NJW 2003, 1324 zu der Parallelproblematik im Revisionsverfahren). - BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98
Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient
- BGH, 19.11.2003 - IV ZB 20/03
Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Beschwerdegerichts im …
- BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines …
- OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".