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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,266
OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07 (https://dejure.org/2007,266)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2007 - 15 U 142/07 (https://dejure.org/2007,266)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2007 - 15 U 142/07 (https://dejure.org/2007,266)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Www.spickmich.de - Zur Rechtmäßigkeit der "Benotung" von Lehrern auf einerInternet-Bewertungsplattform und zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Angaben zur Personund Wiedergabe von Zitaten der bewerteten Lehrer.

  • markenmagazin:recht

    Lehrerbewertung auf Internetseite "spickmich.de” bleibt zulässig

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; Artt. 5, 2, 1 GG
    Spickmich.de

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • Telemedicus

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • webshoprecht.de

    /Zur Bewertung von Lehrern auf einem Internetportal für Schüler

  • JurPC

    GG Art. 5; BGB §§ 823, 1004
    Spickmich.de II

  • aufrecht.de

    "spickmich.de II" Lehrerbenotung in Internetforum zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Leistungen und sonstigen Eigenschaften eines Lehrers in einem Internetportal als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Abgrenzung eines Werturteils von einer Tatsachenbehauptung; Erfordernis einer tatrichterlichen Grundrechtsabwägung bei einer ...

  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "spickmich.de"

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BDSG § 3; ; BDSG § ... 4; ; BDSG § 4 Abs. 1; ; BDSG § 28; ; BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 3; ; BDSG § 29 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; ZPO § 263; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2

  • rewis.io
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönlichkeitsrecht der Lehrer - Bewertung von Lehrern im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bewertung von Lehrern auf einem Internetportal für Schüler ist eine Meinungsäußerung und verletzt die Betroffenen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beurteilung von Lehrern, Professoren - und bald auch für Richter

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Lehrer-Benotungen zulässig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG Köln erklärt Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de für zulässig

  • internetrecht-infos.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Lehrerbewertung im Internetforum stellt keinen unzulässsigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

  • internetrecht-infos.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Lehrerbewertung im Internetforum stellt keinen unzulässsigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

  • heise.de (Pressebericht, 27.11.2007)

    Lehrer-Benotung im Internet ist rechtens

  • heise.de (Pressebericht, 07.01.2008)

    Streit um Lehrerbenotungen im Internet beschäftigt erneut Landgericht

  • heise.de (Pressebericht, 07.01.2008)

    Streit um Lehrerbenotungen im Internet beschäftigt erneut Landgericht

  • heise.de (Pressebericht, 27.11.2007)

    Lehrer-Benotung im Internet ist rechtens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer müssen Schülerbewertungen hinnehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Spickmich.de" - Lehrerbenotung im Internetforum für Schüler ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Lehrerbewertung im Internet grundsätzlich zulässig

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Spickmich, MeinProf & Co. - cool, witzig, rechtswidrig?

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Lehrerbewertung im Internet grundsätzlich zulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Lehrer müssen Schülerbewertungen hinnehmen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    Bewertungsportal für Lehrer - "spickmich.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Öffentliche Lehrerbenotung im Internet ist zulässig - Werturteile sind durch Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Neue Runde im Rechtsstreit um Lehrerbenotung im Internet[6.11.2007]

Besprechungen u.ä. (4)

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anonyme Lehrerbewertung auf Internetportal Spickmich.de rechtmäßig

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Bewertung von Lehrern in einem Schüler-Portal mit Kriterien wie "guter Unterricht", "fachlich kompetent", "motiviert", aber auch mit Bewertungen wie "beliebt" und "vorbildliches Auftreten". stellen keinen unzulässigen Eingriff in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 202
  • NJW-RR 2008, 203
  • GRUR-RR 2008, 26
  • MMR 2008, 101
  • MIR 2007, Dok. 410
  • K&R 2008, 40
  • ZUM 2008, 238
  • afp 2008, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG bzw. ein auf dieser Grundlage in Betracht kommendes Unterlassungsbegehren gemäß §§ 823, 1004 BGB mit dem Recht der Freiheit auf Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 GG, ist tatrichterlich eine Abwägung zwischen den beiderseitigen Grundrechtspositionen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen zivilrechtlichen Normen vorzunehmen (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BVerfG NJW 1998, 2889, 2890).

    Einzubeziehen in diese Abwägung ist die Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits, wobei grundsätzlich die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323, BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG bzw. ein auf dieser Grundlage in Betracht kommendes Unterlassungsbegehren gemäß §§ 823, 1004 BGB mit dem Recht der Freiheit auf Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 GG, ist tatrichterlich eine Abwägung zwischen den beiderseitigen Grundrechtspositionen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen zivilrechtlichen Normen vorzunehmen (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BVerfG NJW 1998, 2889, 2890).

    Einzubeziehen in diese Abwägung ist die Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits, wobei grundsätzlich die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323, BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Werden nicht nur ein berufliches Wirken, sondern auch private Attribute, die sicherlich im Rahmen dieses beruflichen Wirkens eine Rolle spielen mögen, herangezogen, ist zu berücksichtigen, welche Rückwirkungen eine Äußerung auf die persönliche Integrität des Betroffenen hat und ob vor dem Hintergrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG tatsächlich eine Pflicht zur Duldung der Äußerung besteht ( BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Werden jedoch personenbezogene Daten wie der Name und die berufliche Tätigkeit einer Person aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und im gleichen oder in einem anderem Medium wiedergegeben, liegt aufgrund der freiwilligen Einstellung der Daten in ein Medium eine nicht hinzunehmende Belastung nicht vor und eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht gegeben (BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • LG Köln, 11.07.2007 - 28 O 263/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.07.2007 - 28 O 263/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten zu 1) bis 3) hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 11.07.2007 - 28 O 263/07 - die einstweilige Verfügung vom 15.05.2007 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen.

    die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 15.05.2007 - 28 O 263/07 - zu bestätigen und wie folgt neu zu fassen:.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Diesem Ergebnis steht auch die "Lindquist"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 06. November 2003 - Rs C-101/101, abgedruckt in AfP 2004, 248ff., nicht entgegen.

    In dieser Entscheidung, die die Auslegung der Richtlinie 95/46 EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand hat, stellt der Europäische Gerichtshof ausdrücklich darauf ab, dass die Bestimmungen der Richtlinie 95/46 als solche keine Beschränkungen enthalten, die im Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen der Meinungsfreiheit stehen und es Aufgabe der Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten sei, die Richtlinie nicht in einer mit durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidierenden Weise auszulegen (EuGH, AfP 2004, 248, 252).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Doch müssen diese Schranken im Lichte der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gesehen werden, sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der weitreichenden Bedeutung des Grundrechts auszulegen und in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfG NJW 1976, 1680, 1681).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II

    Diese Entscheidung hat der erkennende Senat durch Urteil vom 27.11.2007 - 15 U 142/07 - bestätigt.
  • LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 319/07

    "spickmich.de"

    Das Urteil des Landgerichts Köln wurde durch das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 27.11.2007, Az. 15 U 142/07 bestätigt.

    Das Bewertungsforum des Schülerportals T.de fällt daher in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. Urteil des OLG Köln vom 27.11.2007, Az. 15 U 142/07).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193; Urteil des OLG Köln vom 27.11.2007, Az. 15 U 142/07).

  • LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10

    Ein Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen auf einem

    Auch Meinungen, die nur unter einer E-Mail-Adresse oder anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG (vgl. BGH v. 27.03.2007, VI ZR ###/06, OLG Köln, MMR 2008, 101).

    Zudem handelt es sich um keine "sensiblen" Informationen (OLG Köln, MMR 2008, 101).

  • LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

    Keine der Bewertungen wäre einem Beweis bei Durchführung einer Beweisaufnahme zugänglich (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2008, 26 ff. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4678
OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 71/07 (https://dejure.org/2007,4678)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.08.2007 - 2 W 71/07 (https://dejure.org/2007,4678)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. August 2007 - 2 W 71/07 (https://dejure.org/2007,4678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsgeld bei einem Besitzentziehungsanspruch: Zulässigkeit und Streitwert eines Zwangsgeldfestsetzungsantrags bei dem Anspruch eines Mieters auf Verschaffung mittelbaren Besitzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 861 BGB; § 870 BGB; § 886 ZPO; § 888 ZPO; § 63 Abs. 3 GKG
    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes wegen verbotener Eigenmacht gegen den mittelbaren Besitzer; Streitwert für einen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes wegen verbotener Eigenmacht gegen den mittelbaren Besitzer; Streitwert für einen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • Judicialis

    BGB § 858; ; BGB § 861; ; ZPO § 3; ; ZPO § 6; ; GKG § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 858; BGB § 861; ZPO § 3; ZPO § 6; GKG § 41
    Ansprüche des Mieters bei verbotener Eigenmacht des Vermieters - Rückübertragungsanspruch des mittelbaren Besitzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert: Leistungsverfügung wegen verbotener Eigenmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereinräumung des Besitzes nach verbotener Eigenmacht des Vermieters mittels Zwangsgeld? (IMR 2007, 342)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94

    Prozeßkostenhilfe; PKH-Beschluß; Streitgegenstandes; Auslegung des Beschlusses;

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 71/07
    Zu berücksichtigen ist indes, dass es bei konsequenter Umsetzung dieser Argumentation zu einem Wertungswiderspruch kommen würde, weil der Streitwert im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen verbotener Eigenmacht dann regelmäßig höher wäre, als beispielsweise der Streitwert einer Klage, die auf anfängliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache (Besitzeinräumung) gerichtet wäre, und für den § 41 Abs. 1 GKG gilt (vgl. LG Halle MDR 1995, 208; Mayer, GKG, 5. Auflage, § 41 Rdz. 6; vgl. Senat MDR 1989, 272).
  • LG Bielefeld, 03.02.1992 - 3 T 89/92
    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 71/07
    Der Senat ist daher der Auffassung, dass der Streitwert für eine Leistungsverfügung wegen verbotener Eigenmacht auch bei Anwendung des Rechtsgedankens von § 6 ZPO der Höhe nach auf den Betrag begrenzt ist, der sich bei Anwendung von § 41 Abs. 1 GKG ergeben würde, so dass im Ergebnis regelmäßig das Zwölffache des monatlichen Mietzinses zu Grunde zu legen ist (vgl. LG Bielefeld FamRZ 1992, 1095).
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 2 W 39/07

    Vollstreckung der Räumung eines untervermieteten Mietobjekts

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 71/07
    Der Streitwert für den Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes richtet sich nicht nach der Höhe des beantragten Zwangsgeldes, sondern nach dem Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung der Leistung, was regelmäßig mit dem Wert der Hauptsache gleichzusetzen ist (vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar, Rdz. 4256; Senat, Beschluss vom 19. April 2007, Az.: 2 W 39/07).
  • AG Bad Segeberg, 10.04.2014 - 17a C 49/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ehrverletzende Tatsachenbehauptung in Form einer

    Verfahrensgegenständlich ist eine sog. Leistungsverfügung i.S. des § 940 ZPO, bei der faktisch durch den Erlass der Verfügung die Hauptsache vorweg genommen und die Verpflichtung zur Unterlassung angeordnet wird, ohne dass die anordnungsgemäß durchgeführte Unterlassung wieder rückgängig gemacht werden könnte (vgl. auch OLG München, Beschl. v. 26.05.2009 - 29 W 1498/09, JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4 zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09, DÖV 2010, 284, juris Rn. 2 f. zur Vorwegnahme der Hauptsache im verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren; s. a.OLG Köln, Beschl. v. 27.01.1999 - 16 W 3/99, OLGR 1999, 336 für ein auf Herausgabe einer Sache gerichtetes einstweiliges Verfügungsverfahren; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 19.11.1990 - 5 W 25/90, MDR 1991, 354; OLG Celle, Beschl. v. 13.08.2007 - 2 W 71/07, OLGR 2008, 91; LG Kiel, Beschl. v. 05.08.2011 - 10 T 30/11; AG Oldenburg in Holstein, Beschl. v. 03.05.2010 - 22 C 279/10, juris Rn. 30).
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 32/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (vgl. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, a. a. O., § 25 Rdn. 13. AnwKRVG/Wolf, a. a. O., § 25 Rdn. 17. Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rdn. 115. zu § 888 ZPO: OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 6 sowie OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 71/07, OLGR Celle 2008, 91), soll nach anderer Ansicht im Regelfall nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen sein, wobei überwiegend eine Spanne von 1/5 bis 1/3 vertreten wird (vgl. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 40 Rdn. 62. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 1991 - 4 W 72/91, WRP 1992, 198 (1/5 - 1/3).
  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 5 Ta 1/13

    Gegenstandswert eines Ordnungsgeldantrages

    "Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., § 25 Rdn. 13; AnwK-RVG/Wolf, a. a. O., § 25 Rdn. 17; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rdn. 115; zu § 888 ZPO: OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 6 sowie OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 71/07, OLGR Celle 2008, 91), soll nach anderer Ansicht im Regelfall nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen sein, wobei überwiegend eine Spanne von 1/5 bis 1/3 vertreten wird (vgl. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 40 Rdn. 62; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 1991 - 4 W 72/91, WRP 1992, 198 (1/5 - 1/3); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschlüsse vom 30. Juni 1993 - 3 W 110/93, WRP 1994, 42 (1/5) und 11. Mai 1982 - 3 W 53/82, WRP 1982, 592 (1/5); OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Dezember 1981 - 2 W 48/81, WRP 1982, 432, 433 (1/10 aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles); einen Überblick über die OLG-Rspr. bietet Harte/Henning/Retzer, a. a. O., § 12 Rdn. 887 f.).
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 33/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (vgl. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, a. a. O., § 25 Rdn. 13. AnwKRVG/Wolf, a. a. O., § 25 Rdn. 17. Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rdn. 115. zu § 888 ZPO: OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 6 sowie OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 71/07, OLGR Celle 2008, 91), soll nach anderer Ansicht im Regelfall nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen sein, wobei überwiegend eine Spanne von 1/5 bis 1/3 vertreten wird (vgl. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 40 Rdn. 62. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 1991 - 4 W 72/91, WRP 1992, 198 (1/5 - 1/3).
  • OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 101 W 1/11

    Einstweilige Verfügung: Streitwert bei einem Verfahren zur Sicherung eines

    Der Wert des vorläufigen Verfahrens kann sich auch dem Wert des Hauptsacheverfahrens annähern, wie etwa bei Verfahren aufgrund verbotener Eigenmacht oder dann, wenn das Gericht im vorläufigen Verfahren praktisch schon endgültig über die Sache entscheiden muss (Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 53 GKG, RD 2, 3; OLG Celle, OLGR 2008, 91 f., juris RD 6; OLG Köln, OLGR 1999, 336, juris RD 3; OLG Frankfurt, MDR 1991, 354, juris RD 5).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2012 - Kart W 3/11
    In solchen Fällen kann der Wert eines Verfügungsverfahrens bis zum vollen Hauptsachewert reichen (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1991, 354; OLG Celle, AGS 2008, 189; OLG Koblenz MDR 2009, 1975; Schneider/Herget, Streitwert Kommentar, 13. Aufl. Rn. 1979 ff; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 53 GKG Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Einstweilige Verfügung").
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06 - 81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5164
OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06 - 81 (https://dejure.org/2007,5164)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.07.2007 - 5 U 643/06 - 81 (https://dejure.org/2007,5164)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 5 U 643/06 - 81 (https://dejure.org/2007,5164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits angelegte Grunderkrankungen bei vorläufigem Versicherungsschutz

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 ff.; VVG § 34 a
    Ein Leistungsausschluss für mitursächliche gefahrerhebliche Umstände ist jedenfalls bei vorläufigem Versicherungsschutz wegen Verstoßes gegen §§ 16 ff., 34 a VVG unwirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ausschlussklausel für bereits angelegte Grunderkrankungen in der Risikolebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vorläufiger Lebensversicherungsschutz" - Antragstellerin starb vor der Annahme des Versicherungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 280
  • VersR 2008, 621
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Dresden, 30.06.2005 - 4 U 232/05

    Restschuldversicherung; Ausschlussklausel; Gesundheitserklärung; Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    (4) Was die Grundlage der im Rahmen des § 34a VVG anzustellenden Vergleichsbetrachtung angeht, weist Knappmann (Anm. zu OLG Dresden, VersR 2006, 495) zutreffend darauf hin, dass für die Frage des Vergleichs von Vorteilen und Nachteilen für den Versicherungsnehmer zunächst einmal gar nicht klar ist, wie sich der Versicherer auf eine entsprechende Mitteilung des Versicherungsnehmers hin verhalten hätte.

    Denn dann ist der dem Versicherungsnehmer gewährte Vorteil häufig nur ein scheinbarer: Die für den Versicherungsnehmer in ihrer Tragweite kaum einschätzbare Ausschlussklausel kann dazu führen, dass er in einer Vielzahl von letztlich der Beurteilung des Versicherers unterstehenden Fällen gar nicht in den Genuss des durch den sofortigen Versicherungsschutz eingeräumten Vorteils gelangt, obwohl er möglicherweise gerade durch das diesbezügliche Angebot davon abgehalten wurde, sich einem anderen Versicherer mit u. U. weniger rigiden Leistungsausschlüssen zuzuwenden (vgl. allgemein dazu, dass der von einem Leistungsausschluss Betroffene nicht zwingend besser gestellt ist als derjenige, dessen Versicherungsantrag von vornherein abgelehnt wird, Knappmann, VersR 2006, 495).

    (7) Die hier zur Entscheidung gestellte Klausel unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der durch das OLG Dresden (VersR 2006, 61) - für unbedenklich gehaltenen Bedingung eines Restschuldversicherungsvertrages.

    Da der Leistungsausschluss des § 4 Abs. 1 S. 1 AVB über die in Ziff. 7 aufgezählten Umstände hinausgeht, würde die Annahme einer Teilwirksamkeit dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion widersprechen (anders wohl OLG Dresden, VersR 2006, 61, wonach die dort in Rede stehende Klausel die Anforderungen an die Transparenz "jedenfalls für die beispielhaft aufgezählten Krankheiten" gewahrt habe).

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00

    Ausschluss des vorläufigen Versicherungsschutzes in der Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Insbesondere war der endgültige Versicherungsvertrag noch nicht zu Stande gekommen; der Vertragsabschluss war auch nicht etwa im Hinblick auf eventuelle Vorerkrankungen endgültig verweigert worden (hierzu Senat, Urt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00 - VersR 2002, 41).

    Die Klausel greift schon dann ein, wenn irgendeine Erkrankung gleich welcher Schwere oder auch nur wie möglicherweise hier ein diese ohnehin allenfalls indizierendes Symptom (vgl. hierzu bereits das Senatsurt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00-59 - VersR 2002, 41) Glied einer multikausalen Kette ist, die mit dem Versicherungsfall endet.

    Sind solche zwar nach allgemeiner Auffassung, gefahrerhebliche Umstände im Sinne der §§ 16 und 17 VVG, die der Versicherungsnehmer anzugeben hat, wenn der Versicherer danach fragt ( Langheid in: Ulmer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, §§ 16, 17 Rdnr. 19), so ist allerdings nicht ersichtlich, inwieweit bloße Beschwerden überhaupt (mit)ursächlich zum Eintritt des Todes beigetragen haben können (vergleiche Senat, Urt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00, VersR 2002, 41) und ob der Versicherungsnehmer im Sinne der Argumentation des OLG Dresden davon ausgehen kann, es müsse sich um Erkrankungen "von erheblichem Gewicht" handeln.

  • OLG Hamm, 24.09.1999 - 20 W 10/99

    Fehlende Risikoprüfung vor Erteilung der vorläufigen Deckungszusage bei Abschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Bedingungen, die sich an sonst üblichen Risikoprüfungsmaßstäben orientieren und bestimmte Risiken für den Fall, dass sie sich im Eintritt des Versicherungsfalls verwirklichen, ausschließen, sind deswegen nicht als grundsätzlich unzulässige Abweichung von den §§ 16 ff. VVG zu bewerten (OLG Hamm, NVersZ 2000, 517), weil einem entsprechenden Leistungsausschluss die dem Versicherungsnehmer durch den sofortigen, ungeprüften Schutz zugewachsenen Vorteile gegenüberstehen, auch wenn den beiderseitigen Interessen mit einer anderen Vertragsgestaltung, beispielsweise einer auf unfallbedingte Versicherungsfälle beschränkten sofortigen Versicherungsschutz Genüge getan werden könnte.

    Damit steht der Versicherer weitaus besser, als hätte er eine ordnungsgemäße Risikoprüfung vorgenommen und auf dieser Grundlage bei gravierenden Risikofaktoren den Abschluss des Versicherungsvertrages abgelehnt (vgl. auch OLG Hamm, NVersZ 2000, 517).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1999 - 6 U 84/98

    Inhaltskontrolle von Klauseln in Lebensversicherungsbedingungen; Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird kaum in der Lage sein, konkret zu erkennen, welche "Gesundheitsstörungen" oder auch "Beschwerden" als "gefahrerheblich" einzustufen sind (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1093, für eine Restschuldversicherung).

    Damit wird aber genau der Beurteilungsspielraum für den Versicherer begründet, der ihm nach dem Transparenzgebot nicht zustehen soll (siehe für den Fall einer Restschuldversicherung, in welcher ein Leistungsausschluss für dem Versicherungsnehmer bekannte Gesundheitsstörungen der letzten 12 Monate vorgesehen war, OLG Düsseldorf mit Urt. V. 17.06.1999 - 6 U 84/98 - VersR 2000, 1093).

  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 33/98

    Wirksamkeit einer Ausschlussklausel bei Restschuldversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Der Senat hat mit Urteil vom 01.10.2003 (5 U 134/03 - OLGR Saarbrücken 2004, 183) für den Fall eines individualvertraglich vereinbarten Risikoausschlusses - jedenfalls im Hinblick auf dem Antragsteller bekannte Gefahrumstände - die Rechtsauffassung verworfen, nach welcher Ausschlussklauseln für "alte Leiden" gar nicht vom Regelungsgehalt der §§ 34a, 16 ff. VVG erfasst würden, und sich der von Voit (in: BK zum VVG, § 16 Rn. 114 ff.) und dem OLG Hamm (r+s 1999, 294) vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach in Fällen der vorliegenden Art der Weg zu einer Vergleichsbetrachtung gemäß §§ 34a, 16 ff. VVG eröffnet ist.

    Das ist gegenüber § 16 VVG, der unter anderem den Zweck verfolgt, bei Vertragsschluss geklärt zu haben, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der wahrheitsgemäß antwortende Versicherungsnehmer Versicherungsschutz erhält, ein unangemessener Nachteil (BGH, Urt. v. 07.02.1996 - IV ZR 155/95 - VersR 1996, 486; OLG Hamm, NVersZ 1999, 164 [beide für eine Restschuldversicherung]).

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Wird der Versicherungsschutz durch eine AVB-Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, Urt. V. 22.11.2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184, 185; Senat, Urt. V. 14.11.2001 - 5 U 394/99-26 - VersR 2004, 507).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Das ist gegenüber § 16 VVG, der unter anderem den Zweck verfolgt, bei Vertragsschluss geklärt zu haben, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der wahrheitsgemäß antwortende Versicherungsnehmer Versicherungsschutz erhält, ein unangemessener Nachteil (BGH, Urt. v. 07.02.1996 - IV ZR 155/95 - VersR 1996, 486; OLG Hamm, NVersZ 1999, 164 [beide für eine Restschuldversicherung]).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 5 U 384/99

    § 4 Nr. 4 AVB-WB ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Wird der Versicherungsschutz durch eine AVB-Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, Urt. V. 22.11.2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184, 185; Senat, Urt. V. 14.11.2001 - 5 U 394/99-26 - VersR 2004, 507).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Entschließt sich der Versicherer dazu, dem Versicherungsnehmer das Produkt "vorläufige Lebensversicherung" anzubieten, dann darf er die dem Vertrag innewohnende Gefahrübernahme nicht dadurch entwerten, dass er die Absicherung entfallen lässt, wenn er ex post feststellt, dass der Eintritt des maßgeblichen Ereignisses in irgendeiner Weise bereits angelegt war (vgl. - für die Reisekrankenversicherung - BGH, Urt. v. 02.03.1994 - IV ZR 109/93 - NJW 1994, 1534, 1536).
  • OLG Schleswig, 27.03.2006 - 16 W 177/05

    Wirksamkeit von Ausschlussklausel in der Restschuldversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Das Gleiche gilt auch für die Argumentation des OLG Schleswig (VuR 2007, 22).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 5/06

    Ansprüche des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers über einen

  • OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen

  • LG Dortmund, 12.07.2017 - 2 O 454/16

    Unwirksamer Risikoausschluss in Restschuldlebensversicherung

    Eine zu Lasten des Versicherungsnehmers abweichende Regelung würde die Entscheidung des Gesetzgebers zur Sanktionierung der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Anbahnung eines Versicherungsvertrages unterlaufen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2007, IV ZR 5/06, r+s 2007, 233; OLG Saarbrücken, r+s 2008, 478; LG Dortmund, Urteil vom 26.11.2009, 2 O 320/09).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 12 U 184/12

    Eine Impfunverträglichkeit ist auch bei Kenntnis des zugrunde liegenden

    Deshalb ist die Bestimmung, soweit sie bei Vertragsschluss vorhandene körperliche Umstände eines Versicherungsnehmers oder eines Versicherten ausklammert, unwirksam (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2008, 621, Knappmann VersR 2006, 495, Marlow/Spuhl r+s 2009, 177).
  • LG Hamburg, 28.09.2012 - 306 O 166/11

    Ratenschutz-Lebensversicherung: Wirksamkeit einer "ernstliche Erkrankungen"

    Nur dann verschafft nämlich die bloße Kenntnisnahme von den Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person die Möglichkeit, wie bei einer Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen einer erheblichen Gesundheitsstörung im Verfahren nach § 19 ff. VVG eine Entscheidung zu treffen, ob er bereit ist, eine partiell ungesicherte Darlehensverpflichtung einzugehen (OLG Brandenburg, VersR 2007, 1071, 1072; vgl. dazu auch OLG Hamm, r + s 1999, 294; OLG Saarbrücken, VersR 2008, 621).
  • OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08

    Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte

    Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung bestehen erhebliche Bedenken daran, ob § 6 der Bedingungen für die Restschuldversicherung (Bl. 10b d.A.) wirksam ist (vgl. BGH VersR 1996, 486; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 280; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLGR Saarbrücken 2004, 183; OLG Frankfurt VersR 2000, 1135; Senat r+s 1999, 294; Knappmann VersR 2006, 495 ff.).
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