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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01 - 203   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5449
OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01 - 203 (https://dejure.org/2002,5449)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.05.2002 - 1 U 897/01 - 203 (https://dejure.org/2002,5449)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 1 U 897/01 - 203 (https://dejure.org/2002,5449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; BGB § 284 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286
    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen des Verzuges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer eindeutigen Leistungsaufforderung für das in Verzug setzen der Gegenpartei; Anforderungen an die kalendermäßigen Bestimmtheit der Leistungszeit; Entbehrlichkeit der Mahnung bei besonderer Dringlichkeit; Erforderlichkeit der Spezifizierung des geltend ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugshaftung von Baustellenzulieferern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe einer Zirka-Lieferzeit: Leistung kalendermäßig bestimmt? (IBR 2002, 599)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1300
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 324/83

    Verzug mit einer ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn laufenden Ausführungsfrist; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01
    Desgleichen fehlt es an einer Leistungsbestimmung nach dem Kalender, wenn die vereinbarte Ausführungsfrist von 160 Arbeitstagen erst ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn laufen soll (BGH NJW 1986, 2049 f.).

    Im Falle der Vereinbarung einer Ausführungsfrist muss indes der Fristbeginn verbindlich festgelegt werden (BGH NJW 1986, 2049 f.).

  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01
    In Verzug gerät der Schuldner, weil er trotz der dringenden Aufforderung des Gläubigers und der bereits eingetretenen Fälligkeit seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht genügt (BGH NJW 1998, 2132 f. = MDR 1998, 1021; Senat, OLGR Saarbrücken 2000, 103).
  • BGH, 04.07.1963 - II ZR 174/61

    Schadensersatzansprüche aus Verzugsschaden wegen Nichteinhaltung einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01
    Das ist der Fall, wenn der Schuldner sich klar darüber ist, dass er die Folgen auf sich nehmen muss, falls er die Zeit nicht einhält, innerhalb derer er die Erfüllung versprochen hat, und wenn gerade dieses Versprechen wesentlicher Vertragsinhalt geworden ist (BGH NJW 1963, 1823 f.).
  • OLG Koblenz, 23.04.2013 - 3 U 838/12

    Schadensersatz bei Bauverzug: Kalendermäßige Bestimmung des Arbeitsbeginns bei …

    Sie bringt nämlich zum Ausdruck, dass es sich um eine ungefähre Zeitangabe handelt, die der Schuldner wenigstens in einem gewissen Umfang überschreiten darf, ohne in Verzug zu geraten (in Anknüpfung an OLG Saarbrücken, 15. Mai 2002, 1 U 897/01, OLGR Saarbrücken 2002, 295 = MDR 2002, 1300 = BeckRS 2002, 30259896; vergleiche auch BGH, 20. Mai 1985, VII ZR 324/83, NJW 1986, 2049 = WM 1985, 576 = MDR 1985, 924 = BauR 1985, 214 = NJW-RR 1986, 960 L).

    Sie bringt nämlich zum Ausdruck, dass es sich um eine ungefähre Zeitangabe handelt, die der Schuldner wenigstens in einem gewissen Umfang überschreiten darf, ohne in Verzug zu geraten (vgl. OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.05.2002 - 1 U 897/01-202 - OLGR Saarbrücken 2002, 295 f. = MDR 2002, 1300 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.05.2005 - VII ZR 324/85 - NJW 1986, 2049 f. = QM 1985, 576 ff. = MDR 1985, 924 f. = BauR 1985, 214).

  • LG Freiburg, 17.12.2012 - 12 O 64/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Werklieferungsvertrags: Wirksamkeit eines …

    Rn. 19 b. Die Voraussetzungen eines Verzugs nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind damit nicht dargetan (zur Bedeutung einer "ca" Klausel vgl. OLGR Saarbrücken 2002, 295).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7978
OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,7978)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,7978)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,7978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 738; ; BGB § 358 Abs. 1; ; BGB § 358 Abs. 3; ; BGB § 359 Satz 1 n.F.; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 4; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Aufklärungspflichten einer kreditgewährenden Bank beim Beitritt des Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Aufklärungspflicht der kreditgewährenden Bank; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Einwendungsdurchgriffs nach § 359 Satz 1 in Verb. mit § 358 Abs. 1 und 3 BGB; ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Die Prüfung der Werthaltigkeit, der künftigen Wertentwicklung und der erzielbaren Einnahmen aus dem finanzierten Objekt gehört nicht zu der Vertragsaufgabe der Finanzierungsbank (zuletzt BGH, WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1687, 1688, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Nach gefestigter Rechtsprechung können Informationspflichten typischerweise dann bestehen, wenn die Bank über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, insbesondere wenn sie selbst einen speziellen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft bzw. dessen Entstehung begünstigt oder wenn sie gegenüber den Kunden in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich ist und sie diesen "Wissensvorsprung" auch erkennen kann (BGH WM 2000, 1685, 1686 m.w.N.;… vgl. außerdem Bunte, in: Schimansky/Lwowski/Bunte, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 44 Rdnr. 20 ff., 25 ff).

    Solche Pflichtverstöße bei der Anlageberatung gehören nicht zum Pflichtenkreis der Klägerin im Rahmen der Anbahnung und des Abschlusses eines Darlehensvertrages (zutreffend LGU 9 unter Hinweis auf OLG Stuttgart, OLGR 2001, 332, 336; vgl. schon BGH WM 2000, 1685, 1686 m.w.N.).

    Solange der Darlehensnehmer seine Mitgliedschaft gegenüber der Fondsgesellschaft nicht gekündigt hat und seinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchsetzt, kann nach den grundlegenden Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2000 der (unterstellte) Ersatzanspruch nach den Regeln über die verbundenen Geschäfte auch gegenüber dem Darlehensvertrag keine Wirkung entfalten (BGH WM 2000, 1685, 1686, WM 2000, 1687, 1688).

    Der Mangel des Beitrittsvertrages einer von den Gesellschaftern einverständlich in Vollzug gesetzten Gesellschaft berechtigt den betroffenen Gesellschafter nur zur Lösung mit ex-nunc-Wirkung (BGHZ 26, 330, 334; BGH ZIP 1998, 509; BGH WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1686, 1687).

  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Solche Pflichtverstöße bei der Anlageberatung gehören nicht zum Pflichtenkreis der Klägerin im Rahmen der Anbahnung und des Abschlusses eines Darlehensvertrages (zutreffend LGU 9 unter Hinweis auf OLG Stuttgart, OLGR 2001, 332, 336; vgl. schon BGH WM 2000, 1685, 1686 m.w.N.).

    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Sie ist insbesondere durch die vorangegangene Securenta III - Entscheidung des Senats vom 27.09.1996 zum Haustürwiderrufsgesetz (BGHZ 133, 254) nicht präjudiziert, wie neuerdings OLG Karlsruhe (WM 1999, 128, 129; WM 2001, 245, 250) und OLG Stuttgart (ZIP 2001, 692, 696) annehmen.

    Keinesfalls kann die Unterstellung des Beitritts zu einem als GbR verfassten Immobilienfonds unter den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes allein mit dem Gesetzeswortlaut gerechtfertigt werden (so aber OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 696).

  • OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99

    Kündigung einer Beteiligung an einem in Form einer BGB -Gesellschaft geführten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Ob (auch) der Kapitalanleger über die spezifischen Risiken einer Finanzierung mittels einer kapitaldeckenden Lebensversicherung aufzuklären ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2001, 241, 242 unter 4.; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2300), kann hier dahingestellt bleiben.

    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Anders lässt sich eine geordnete Auseinandersetzung der Fondsgemeinschaft nach dem Regelwerk über die fehlerhafte Gesellschaft bzw. den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt nicht durchführen (OLG München ZIP 2000, 2295, 2301; H.-P. Westermann, ZIP 2002, 240, 243).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Vielmehr steht ihm, selbst wenn er durch arglistige Täuschung zum Beitritt zu der Fondsgesellschaft GbR veranlasst worden ist, nur ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe des § 738 BGB zu (BGHZ 148, 201 unter 3 a) unter Hinweis auf BGHZ 63, 338, 345 f).

    Es ist nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, dass dem Schutz des Verbrauchers im Rahmen der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert beizumessen ist, als dem Interesse der Gesellschaft und deshalb zwingende Verbraucherschutzvorschriften den Regeln über die faktische Gesellschaft vorgehen sollen (so aber OLG Rostock, WM 2001, 1413, 1415; das steht auch mit dem Urteil des II. Zivilsenats vom 02.07.2001, BGHZ 148, 201, nicht in Einklang;… ebenso auch H.-P. Westermann, a.a.O. S. 249).

  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Der Mangel des Beitrittsvertrages einer von den Gesellschaftern einverständlich in Vollzug gesetzten Gesellschaft berechtigt den betroffenen Gesellschafter nur zur Lösung mit ex-nunc-Wirkung (BGHZ 26, 330, 334; BGH ZIP 1998, 509; BGH WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1686, 1687).

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73

    Zahlung der Kommanditeinlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Vielmehr steht ihm, selbst wenn er durch arglistige Täuschung zum Beitritt zu der Fondsgesellschaft GbR veranlasst worden ist, nur ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe des § 738 BGB zu (BGHZ 148, 201 unter 3 a) unter Hinweis auf BGHZ 63, 338, 345 f).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2000 - 1 U 144/99

    Keine Aufklärungspflicht der Bank über Objekt bei Finanzierung einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    a) Die Bestimmung des § 9 Abs. 3 VerbrKrG ist auf Fälle der finanzierten Beteiligung an einer Fondsgesellschaft nicht, auch nicht entsprechend gem. § 9 Abs. 4 VerbrKrG anwendbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2000 - 1 U 144/99; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.12.2001 - II ZR 255/01).

    Eine solche freie Interessenbewertung (…vgl. dazu ferner noch Schwintowsky, EwiR § 9 VerbrKrG 2/01, S. 87, 88;… Frisch, EwiR § 9 VerbrKrG 3/01, S. 447, 448) und die hieran anschließende Ausdehnung der Analogie nach § 9 Abs. 3 und 4 VerbrKrG stößt an die Grenzen des gesetzlichen Tatbestandes (zutreffend OLG Karlsruhe, Urteil vom 29,.11.2000 - 1 U 144/99).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Die Prüfung der Werthaltigkeit, der künftigen Wertentwicklung und der erzielbaren Einnahmen aus dem finanzierten Objekt gehört nicht zu der Vertragsaufgabe der Finanzierungsbank (zuletzt BGH, WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1687, 1688, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Solange der Darlehensnehmer seine Mitgliedschaft gegenüber der Fondsgesellschaft nicht gekündigt hat und seinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchsetzt, kann nach den grundlegenden Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2000 der (unterstellte) Ersatzanspruch nach den Regeln über die verbundenen Geschäfte auch gegenüber dem Darlehensvertrag keine Wirkung entfalten (BGH WM 2000, 1685, 1686, WM 2000, 1687, 1688).

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 98/96

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Der Mangel des Beitrittsvertrages einer von den Gesellschaftern einverständlich in Vollzug gesetzten Gesellschaft berechtigt den betroffenen Gesellschafter nur zur Lösung mit ex-nunc-Wirkung (BGHZ 26, 330, 334; BGH ZIP 1998, 509; BGH WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1686, 1687).
  • OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99

    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Es ist nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, dass dem Schutz des Verbrauchers im Rahmen der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert beizumessen ist, als dem Interesse der Gesellschaft und deshalb zwingende Verbraucherschutzvorschriften den Regeln über die faktische Gesellschaft vorgehen sollen (so aber OLG Rostock, WM 2001, 1413, 1415; das steht auch mit dem Urteil des II. Zivilsenats vom 02.07.2001, BGHZ 148, 201, nicht in Einklang;… ebenso auch H.-P. Westermann, a.a.O. S. 249).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70

    Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung …

  • OLG Karlsruhe, 27.08.1998 - 9 U 25/98

    Zum Widerruf berechtigende Verbindung eines Kaufs von Fondsanteilen und der …

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2000 - 10 U 118/99

    Aufklärungspflichten einer Bank bei einer Immobilienfinanzierung

  • OLG Stuttgart, 12.02.2001 - 6 U 150/00

    Rückübertragung von Rechten aus einer zur Sicherung abgetretenen …

  • OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02

    Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem …

    Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901 m.w.N.; NJW 1999, 2032; WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687; ZIP 2000, 1051; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292 und 2146; ZIP 2001, 692; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 295, 296; EWiR 2001, 709 und BKR 2002, 128; OLG Hamburg WM 2002, 1289; OLG Frankfurt WM 2002, 1275; OLG Oldenburg BKR 2002, 731).

    Es kommt weiter in Betracht, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem mit Kreditmitteln finanzierten Anlagegeschäft um eine wirtschaftliche Einheit und damit um verbundene Geschäfte im Sinne des § 9 VerbrKrG handelt, wenn der Verbraucher den einen Vertrag ohne den anderen nicht abgeschlossen hätte (so für den Bereich des HWiG BGHZ 133, 254 und BGH NJW 96, 3416 in Fällen, in denen Darlehens- und Beteiligungsvertrag aufgrund besonderer Umstände als verbundene Geschäfte anzusehen waren. Anders für Realkreditvertrag und finanziertes Grundstücksgeschäft - grundsätzlich keine wirtschaftliche Einheit - BGH NJW 2002, 1881 m.w.N.; wirtschaftliche Einheit bejaht durch OLG Karlsruhe/Freiburg NJW-RR 1999, 154; OLGR 2001, 368 und Urt. 17.05.2002 -11 U 26/01 - nicht veröffentlicht - OLG München/Augsburg Urt. 12.06.2002 - 27 U 939/01 - nicht veröffentlicht; offengelassen durch OLG Stuttgart ZIP 2000, 692 und Urteil vom 27.05.2002 - 6 U 52/02 - ; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128, 130; verneint durch OLG Karlsruhe 1. Senat EWiR 2001, 709 und 6. Senat, OLGR 2002, 295 sowie OLG Bamberg WM 2002, 537, 543 - Kauf einer Eigentumswohnung; verneinend auch OLG Köln ZIP 2001, 1808).

    Daß für den Fall einer wirksamen Kündigung ein Abfindungsguthaben eine Einwendung "aus dem verbundenen Vertrag" wäre, die den austretenden Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würde (ablehnend OLG München/Augsburg Urt. 12.06.2002, 27 U 939/01 und OLG Karlsruhe OLGR 2002, 295, 298), erscheint höchst zweifelhaft, kann vorliegend aber dahingestellt bleiben.

  • OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen …

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, insbesondere haftet die Gesellschaft (und damit die übrigen Gesellschafter der Publikumsgesellschaft) nicht für Pflichtverletzungen oder Täuschungshandlungen eines vertretungsberechtigten Mitgesellschafters (BGH NJW 2003, 2821, 2822, 2824; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1976, 894; OLG München ZIP 2000, 2295; OLGR Karlsruhe 2002, 295, 297; OLGR Stuttgart 2001, 332, 337 mit weit.
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen …

    Er ist daher weder gehalten, die Kreditaufnahme auf ihre wirtschaftliche Zweckmäßigkeit zu überprüfen, noch der Frage nachzugehen, ob das zu finanzierende Geschäft unter wirtschaftlichen, insbesondere steuerlichen Gesichtspunkten für den Kunden vorteilhaft ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 295, 296).
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dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 191/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11630
OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 191/01 (https://dejure.org/2001,11630)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.11.2001 - 9 U 191/01 (https://dejure.org/2001,11630)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. November 2001 - 9 U 191/01 (https://dejure.org/2001,11630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung; Unterlassungsbegehren; Benutzungsverbot; Inventarnutzung; Unredlicher Besitz; Herausgabeverfügung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LG Ravensburg, 10.04.1986 - 2 KfHO 519/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 191/01
    Es erscheint daher zur Erreichung des Zwecks (§ 938 Abs. 1 ZPO) erforderlich, dass die Verfügungsbeklagte die Gegenstände zum Zwecke der Aufbewahrung an einen Gerichtsvollzieher als Sequester (§ 938 Abs. 2 ZPO) herausgibt (vgl. LG Ravensburg, NJW 1987, 139, 140; Bornhorst, WM 1998, 1668, 1669; Saenger, JZ 1999, 970, 974).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12298
OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01 (https://dejure.org/2002,12298)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2002 - 21 U 3049/01 (https://dejure.org/2002,12298)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2002 - 21 U 3049/01 (https://dejure.org/2002,12298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 765; ; VerbrKrG § 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 § 765; VerbrKrG § 7
    Wirksamkeit einer Bürgschaft auch ohne Kontonummerangabe;Abgrenzung VerbrKrG bei gewerblicher bzw. selbständiger Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürgschaft im Bereich gewerblicher Tätigkeit; Bürgschaft für die Rückführung von Kontokorrentkrediten; Wirksamkeit einer Bürgschaft der Bank gegenüber; Erfordernis der Angabe der betroffenen Kontonummern; Schriftformerfordernis; Schutzbereich des ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Aus der Bürgschaftserklärung muß der Wille des Bürgen, für eine fremde Schuld einzustehen, die Bezeichnung des Gläubigers und des Hauptschuldners und die Bezeichnung der verbürgten Forderung ersichtlich sein (BGHZ 132, 119 = NJW 1996, 1467/1468).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Bei einem limitierten Kontokorrentkredit haftet der Bürge grundsätzlich bis zur Höhe der bei Übernahme der Bürgschaft eingeräumten Kreditlinie (BGHZ 130, 19/31 = NJW 1995, 2553).
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den Schuldbeitritt zwar entsprechend angewendet (BGHZ 133, 71 = NJW 1996, 2156, BGHZ 134, 94 = NJW 1997, 654), doch beruht dies darauf, daß der Beitretende die volle vertragliche Mitverpflichtung übernimmt und ebenso schutzwürdig erscheint, wie der Kreditnehmer selbst.
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Die Verrechnung der Zahlungseingänge auf den ungesicherten Teil der Kontokorrentkonten entsprach der vertraglichen Vereinbarung in den Nummern 5 und 9.4 der Bürgschaftserklärung (vgl. auch BGH NJW 2001, 2466/2468).
  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Im Gesetzgebungsverfahren zum Verbraucherkreditgesetz wurde daher bewußt darauf verzichtet, neue Schutzbestimmungen für den Bürgen aufzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 1939/1941 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84

    Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Der Beklagte haftete für die Begleichung dieser Verbindlichkeiten auf den beiden Kreditkonten (vgl. BGH ZIP 1985, 984/988).
  • BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den Schuldbeitritt zwar entsprechend angewendet (BGHZ 133, 71 = NJW 1996, 2156, BGHZ 134, 94 = NJW 1997, 654), doch beruht dies darauf, daß der Beitretende die volle vertragliche Mitverpflichtung übernimmt und ebenso schutzwürdig erscheint, wie der Kreditnehmer selbst.
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr in dieser Höhe bestehen, liegt beim Beklagten (BGH WM 1996, 192/193; NJW 1996, 719).
  • KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04

    Bankrechtliches Aufrechnungsverbot: Einbeziehung von AGB einer Bank bei Eröffnung …

    Denn im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehungserklärung als Voraussetzung für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; in Deutschland ist allgemein bekannt, dass Banken gemäß ihren AGB tätig werden (vgl. BGH, WM 2004, 1177; WM 1973, 636; NJW 1971, 2127; OLG München, Urt. v. 22.03.2002 - 21 U 3049/01).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.05.2002 - 15 UF 242/01   

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https://dejure.org/2002,10354
OLG Schleswig, 27.05.2002 - 15 UF 242/01 (https://dejure.org/2002,10354)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.05.2002 - 15 UF 242/01 (https://dejure.org/2002,10354)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 15 UF 242/01 (https://dejure.org/2002,10354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 256

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256
    Gegenstand einer unterhaltsrechtlichen Feststellungsklage; Verpflichtung zum Bürgermeisteramt zu kandidieren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsrechtliche Feststellungsklage; Schuldhafte Ausserachtlassung möglicher Einnahmequellen; Abstrakte Rechtsfrage

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Verfahrensgang

 
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