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Rechtsprechung
   OLG München, 17.02.1998 - 11 WF 1093/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7158
OLG München, 17.02.1998 - 11 WF 1093/97 (https://dejure.org/1998,7158)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.1998 - 11 WF 1093/97 (https://dejure.org/1998,7158)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 11 WF 1093/97 (https://dejure.org/1998,7158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 132; BerHG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 648
  • AnwBl 2000, 58
  • Rpfleger 1998, 252
  • Rpfleger 1998, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04

    Zuständigkeit für Rechtsmittel gegen Vergütungsfestsetzung eines Rechtsanwalts …

    Der Senat folgt im Grundsatz der wohl herrschenden Meinung, wonach in der Regel die Beratung über eine mögliche Scheidung und deren Auswirkungen oder über die sich aus einer Trennung der Ehegatten ergebenden Probleme bzw. die Vertretung in diesen Angelegenheiten dieselbe Angelegenheit sind (vgl. etwa OLG München, JurBüro 1988, 594 und RPfl. 1998, 253;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage, S. 367).
  • OLG München, 26.09.2011 - 11 W 1719/11

    Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Beratungshilfebewilligung in …

    Rn. 3 In dem angegriffenen Beschluss schließt sich das Landgericht nach ausführlicher Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unter Abkehr von der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (11 WF 1369/87 vom 4.12.87; 11 WF 1093/97 vom 17.2.1998 und 11 W 2318/08 vom 19.12.2008) der Meinung des Oberlandesgerichts Stuttgart an (FamRZ 2007, 574), wonach Regelungen für die Zeit der Trennung eine eigene Angelegenheit und die Scheidung mit den Folgesachen im Sinne des § 16 Nr. 4 RVG ebenfalls eine eigene Angelegenheit darstellen.
  • LG München I, 20.07.2011 - 13 T 17437/10

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts in Familiensachen: Zahl der Angelegenheiten …

    Rn. 20 Das Oberlandesgericht München entschied im Beschluss vom 4.12.87 (11 WF 1369/87) und im Beschluss vom 17.2.1998 (11 WF 1093/97), zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 19.12.2008 (11 W 2318/08), dass nur eine Angelegenheit vorliege.
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dejure.org Übersicht OLG München

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.11.1997 - 5 U 501/97 - 50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5869
OLG Saarbrücken, 05.11.1997 - 5 U 501/97 - 50 (https://dejure.org/1997,5869)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.11.1997 - 5 U 501/97 - 50 (https://dejure.org/1997,5869)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. November 1997 - 5 U 501/97 - 50 (https://dejure.org/1997,5869)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 463
  • VersR 1998, 1499
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Gera, 15.05.2020 - 6 O 581/17

    Rechtsschutzversicherung: Regressanspruch gegen einen Rechtsanwalt aufgrund von …

    Diese beginnt mit Eintritt des Versicherungsfalls und besteht fort, solange der versicherte Schaden oder ein versicherter Folgeschaden abgewendet oder verringert werden kann (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05. November 1997 - 5 U 501/97 - juris).
  • KG, 22.07.2015 - 6 U 66/15

    Hausratversicherung: Beweislast für Verstoß gegen Rettungsobliegenheiten bei …

    Da eine Rettungsobliegenheit ab dem Zeitpunkt, in dem der Schaden irreparabel geworden ist, nicht mehr besteht (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1998, 1499 - 1501, zitiert nach juris, dort Rdz. 10), stellt das Landgericht zutreffend darauf ab, dass zunächst die Beklagte hätte darlegen und beweisen müssen, dass der Zustand der im Keller gelagerten Hausratsgegenstände insgesamt oder wenigstens in Bezug auf einzelne Gegenstände im Zeitpunkt der Entdeckung des Wasserschadens aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers noch Veranlassung gegeben hätte, Rettungsmaßnahmen einzuleiten, weil tatsächlich noch Anhaltspunkte für eine Rettungsmöglichkeit gegeben waren.
  • LG Gera, 17.01.2020 - 6 O 1229/17

    Anwaltsvertrag: Unterlassener Hinweis auf die Verjährung einer Forderung

    Diese beginnt mit Eintritt des Versicherungsfalls und besteht fort, solange der versicherte Schaden oder ein versicherter Folgeschaden abgewendet oder verringert werden kann (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05. November 1997 - 5 U 501/97 - juris).
  • LG Freiburg, 18.01.2001 - 3 S 168/00

    Lösegeldzahlung für ein gestohlenes Auto (in Polen)

    Derartige Aufwendungen sind Rettungskosten im Sinne des § 62VVG (vgl. für einen gleichgelagerten Fall Urteil des OLG Saarbrücken vom 05.11.1997, Az: 5 U 501/97 - 50 - für die Bezahlung einer Belohnung an einen V-Mann zur Wiederbeschaffung von Diebesgut BGH VersR 1967, 1168;… allgemein Prölls/Martin, Kommentar zum VVG, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 62 VVG und Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., Rdnr. XII 184).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.1997 - 19 U 38/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4999
OLG Köln, 24.10.1997 - 19 U 38/97 (https://dejure.org/1997,4999)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.1997 - 19 U 38/97 (https://dejure.org/1997,4999)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 - 19 U 38/97 (https://dejure.org/1997,4999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung der Bank zur Zahlung auf erstes Anfordern als Ausschlussgrund für die Geltendmachung von Einwendungen und Einreden durch die Bank; Annahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern durch Vereinbarung des Entstehens der Hauptschuld im Falle der berechtigten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 979
  • WM 1998, 1443
  • WM 1998, 1848
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 325/95

    Darlegung der Fälligkeitsvoraussetzungen bei einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.1997 - 19 U 38/97
    Rn. 79 Verpflichtet sich eine Geschäftsbank bei Übernahme einer Bürgschaft, "auf erstes Anfordern" Zahlung zu leisten, spricht dies für den Willen der Bürgin, ohne Nachweis des tatsächlichen Bestehens der Hauptforderung zu zahlen, weshalb für die Inanspruchnahme der Bürgin die bloße Behauptung des Bestehens - und der Fälligkeit - der Hauptschuld ausreicht (BGH NJW 1997, 255).

    Zwar soll diese Bürgschaftsform dazu dienen, dem Gläubiger anstelle des früher gebräuchlichen Bardepots "sofort liquide Mittel zuzuführen" (BGH NJW 1997, 255).

    Die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern und die Übernahme einer solchen bürgschaftsmäßigen Verpflichtung, "auf erstes Anfordern zu zahlen", ist ein typisches Bankgeschäft, bei welchem die Inanspruchnahme der bürgenden Bank lediglich voraussetzt, daß der Gläubiger das erklärt - "anfordert" - , was als Voraussetzung der Zahlung in der Bürgschaft niedergelegt ist (BGH NJW 1997, 255 m.w.N.).

    Diese Konkretisierung ist - worauf die Kläger mit Recht hinweisen - ähnlich und vergleichbar mit dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in: NJW 1997, 255) zugrundeliegenden Sachverhalt, in dem - ebenfalls - die hiesige Beklagte eine Bürgschaft auf erstes Anfordern für "fällige" Werklohnforderungen übernommen hatte.

    Rn. 88 Der Gläubiger, der einen Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nimmt, braucht nicht im einzelnen vorzutragen, daß die gesicherte Hauptforderung besteht (BGH NJW 1979, 1500; 1997, 255).

    Es reicht vielmehr aus, wenn er das erklärt, was als Voraussetzung der Zahlung in der Bürgschaft niedergelegt ist (BGH NJW 1994, 380, 381; 1997, 255).

  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.1997 - 19 U 38/97
    Es reicht vielmehr aus, wenn er das erklärt, was als Voraussetzung der Zahlung in der Bürgschaft niedergelegt ist (BGH NJW 1994, 380, 381; 1997, 255).

    Ausnahmsweise kann sich der Bürge gegenüber einer Bürgschaft auf erstes Anfordern auf die materielle Unbegründetheit der Anforderung berufen, wenn es klar auf der Hand liegt, daß der Gläubiger eine formale Rechtsstellung mißbraucht (BGH NJW 1994, 380).

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.1997 - 19 U 38/97
    Rn. 73 Für die Auslegung einer Bürgschaftserklärung gelten die allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB (BGH NJW 1992, 1446 f.).
  • BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 157/78

    Rechtsstellung des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.1997 - 19 U 38/97
    Rn. 88 Der Gläubiger, der einen Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nimmt, braucht nicht im einzelnen vorzutragen, daß die gesicherte Hauptforderung besteht (BGH NJW 1979, 1500; 1997, 255).
  • OLG Köln, 27.02.1998 - 19 U 221/97

    Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung zweier unter Zugrundelegung der …

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten, die sich in erster Instanz mit dem Argument verteidigte, die Kläger hätten "berechtigte" Werklohnansprüche des Bauunternehmers nicht dargelegt, und die in zweiter Instanz u.a. geltend machte, die übernommene Bürgschaft stelle bereits keine solche auf erstes Anfordern dar, hat der Senat durch Urteil vom 24.10.1997 - 19 U 38/97 - zurückgewiesen.

    Rn. 47 Die Akten 20 O 339/96 LG Köln = 19 U 38/97 OLG Köln waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11433
OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97 (https://dejure.org/1997,11433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.1997 - 10 U 38/97 (https://dejure.org/1997,11433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 1997 - 10 U 38/97 (https://dejure.org/1997,11433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Berufung: Streitwerterhöhung bei erklärter Hilfsaufrechnung und Berufungsrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 643
  • MDR 1998, 497
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.1990 - VIII ZA 5/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    Daran fehle es, wenn das Berufungsgericht wegen eines von ihm für eingreifend erachteten Aufrechnungsverbots über die Aufrechnungsforderung gerade nicht entschieden habe (Beschl. v. 26. September 1990, Aktz.: VIII ZA 5/90, NJW-RR 1991, 127 = MDR 1991, 240).
  • BGH, 28.09.1978 - VII ZR 52/78

    Streitwert einer vor Stellung von Anträgen zurückgenommenen Revision - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    Danach soll sich der Streitwert einer Revision, die vor Stellung von Anträgen zurückgenommen wird, nach § 14 Abs. 2 Satz 2 GKG richten - § 19 Abs. 3 letzter Halbsatz GKG greife nicht ein -, wenn das Berufungsgericht die Klageforderung zuerkannt und die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung für unbegründet erachtet habe (BGH Rpfleger 1978, 440 = MDR 1979, 133 = NJW 1979, 1208).
  • OLG Köln, 08.08.1994 - 18 U 234/93

    Streitwerberechnung; Berufung; Urteil; Instanzen; Aufrechnung mit Gegenforderung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenansprüche nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind, wenn der Beklagte die unter anderem mit solchen Ansprüchen begründete Berufung zurücknimmt (OLG Köln JurBüro 1995, 144 mit zustimmender Anmerkung Mümmler;… Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rdnr. 474;… Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 19. Aufl., § 3, Rdn. 16, Stichwort "Aufrechnung" mit Hinweis auf OLG Celle JurBüro 1985, 911, KG JurBüro 1985, 913, OLG Schleswig JurBüro 1986, 1064 und OLG Karlsruhe KoRsp GKG § 19, Nr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 10 W 61/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 17. November 1992, Aktz.: 10 W 61/92 abgedr. in JurBüro 1994, 114) richtet sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung unverändert nach dem Hauptsachewert.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1997 - 10 U 73/96

    Zeitlicher Umfang eines Aufrechnungsverbots gegenüber dem Mieter; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    Die Rechtsprechung des Senats, wonach eine vom Beklagten erklärte Hilfsaufrechnung sich nicht streitwerterhöhend auswirkt, wenn sie im Hinblick auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot nicht zugelassen wird (Urt. v. 30. April 1997, Aktz.: 10 U 73/96), liegt auf der Linie der vorstehend wiedergegebenen Rechtsprechung.
  • BFH, 20.08.1976 - VI R 94/76

    Revisionssumme - Differenz der Steuerfestsetzung - Aufwendungen - Finanzgericht - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    Für die Feststellung der Beschwer des Rechtsmittelklägers, auf die der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner bezeichneten Entscheidung abstellt, kommt es nämlich nicht auf die Begründung des Urteils an, sondern lediglich auf das Ergebnis und das Ausmaß des Unterschiedes zu den erstinstanzlichen Anträgen des Rechtsmittelführers (Markl/Meyer, Kommentar zum GKG, 3. Aufl., § 14, Anm. 3 mit Hinweis auf BFH-BStBl. II 76, 713 sowie Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 14 GKG, Rdn. 7 mit Hinweis auf OLG Celle MDR 1975, 767).
  • OLG Schleswig, 12.02.1986 - 9 U 74/85

    Vorgehen ; Abwägung; Haftungsanteile ; Linksabbieger; Entgegenkommendes Fahrzeug; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenansprüche nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind, wenn der Beklagte die unter anderem mit solchen Ansprüchen begründete Berufung zurücknimmt (OLG Köln JurBüro 1995, 144 mit zustimmender Anmerkung Mümmler;… Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rdnr. 474; Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 19. Aufl., § 3, Rdn. 16, Stichwort "Aufrechnung" mit Hinweis auf OLG Celle JurBüro 1985, 911, KG JurBüro 1985, 913, OLG Schleswig JurBüro 1986, 1064 und OLG Karlsruhe KoRsp GKG § 19, Nr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.1996 - 16 U 181/93

    Streitwertaddition bei Hilfsaufrechnung, Beschwerdewert, Wert der Beschwer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    Eine solche Entscheidung ist im Berufungsverfahren nicht vorhanden, wenn zwar in erster Instanz über die Gegenforderung sachlich entschieden worden ist, die Berufung indes als unzulässig verworfen wird (Beschl. v. 4. September 1996, Aktz.: 16 U 181/93, OLGR-Düsseldorf, 1996, 236).
  • OLG Celle, 12.02.1975 - 9 U 89/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97
    Für die Feststellung der Beschwer des Rechtsmittelklägers, auf die der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner bezeichneten Entscheidung abstellt, kommt es nämlich nicht auf die Begründung des Urteils an, sondern lediglich auf das Ergebnis und das Ausmaß des Unterschiedes zu den erstinstanzlichen Anträgen des Rechtsmittelführers (Markl/Meyer, Kommentar zum GKG, 3. Aufl., § 14, Anm. 3 mit Hinweis auf BFH-BStBl. II 76, 713 sowie Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 14 GKG, Rdn. 7 mit Hinweis auf OLG Celle MDR 1975, 767).
  • OLG Schleswig, 19.12.2013 - 1 W 67/13

    Streitwertfestsetzung: Voraussetzung für eine Wertaddition von Berufung und …

    Rn. 7 In Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung wird zwar vertreten, dass für den Streitwert des Berufungsrechtszuges gemäß § 45 Abs. 3 GKG (früher § 19 Abs. 3 GKG) keine Zusammenrechnung der Streitwerte erfolgt, wenn in diesem Rechtszug keine Entscheidung über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung ergeht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.11.2004, Az.: 13 U 93/04, NJW-RR 2005, 507; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.1997, Az.: 10 U 38/93, NJW-RR 1998, 643;… Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Aufrechnung").
  • KG, 23.11.2009 - 8 U 49/09

    Streitwert im Berufungsverfahren: Fallenlassen der in erster Instanz erfolglos …

    Gestützt auf diese Auffassung ist in der Rechtsprechung für den Gebührenstreitwert der Berufung eine Zusammenrechnung abgelehnt worden in Fällen, in denen die Berufung des Beklagten - nach für ihn negativer Sachentscheidung über die Hilfsaufrechnungsforderung in erster Instanz - zurückgenommen (vgl. KG, Beschluss vom 19. Oktober 1984 zu 1 W 5058/83, JurBüro 1985, 913; OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2006 zu 13 U 135/05, juris; OLG Celle, Beschluss vom 29. November 1984 zu 9 U 127/84, JurBüro 1985, 911; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 1997 zu 10 U 38/97, OLGR 1998, 142; OLG Jena, Beschluss vom 5. November 2001 zu 5 U 667/00, MDR 2002, 480; OLG Köln, Beschluss vom 8. August 1994 zu 18 U 234/93, JurBüro 1995, 144; OLG Köln, Beschluss vom 22. August 1994 zu 13 U 32/94, VersR 1996, 125; OLG München, Beschluss vom 18. September 1989 zu 25 U 5725/88, JurBüro 1990, 1337; OLG Schleswig, Beschluss vom 10. August 1982 zu 9 U 21/82, JurBüro 1982, 1863; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2004 zu 13 U 93/04, NJW-RR 2005, 507), als unzulässig verworfen (vgl. KG, Beschluss vom 31. Oktober 1989 zu 1 W 3230/89, MDR 1990, 259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. September 1996 zu 16 U 181/93, OLGR 1996, 236) oder durch Versäumnisurteil zurückgewiesen (vgl. KG, Beschluss vom 30. Juli 2008 zu 2 U 110/04, KGR 2008, 1008) worden ist oder die Klage in zweiter Instanz unabhängig von der Hilfsaufrechnung abgewiesen worden ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Dezember 1979 zu 4 W 16/79, JurBüro 1980, 897).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2008 - 14 U 10/08

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches des Geschäftsführers einer GmbH unter …

    Es kommt für den erstinstanzlichen Wert nur auf die Entscheidung in dieser Instanz an (BGH RPfleger 1987, 37, 38; OLG München MDR 1990, 934; OLG Düsseldorf MDR 1998, 497;… Hartmann, KostG, 38. Aufl., § 45 GKG, Rn. 47).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2001 - 23 W 50/00

    Voraussetzungen der Streitwerterhöhung aufgrund Hilfsaufrechnung

    Dies ist für jede Instanz gesondert festzustellen (BGH RPflG 87, 37 [38], OLG München, MDR 90, 934, OLG Düsseldorf, MDR 98, 497, Markl/Meyer a.a.O., § 19 GKG, Rn. 37, Hartmann a.a.O., § 19 GKG, Rn. 47).
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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7205
OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97 (https://dejure.org/1997,7205)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.1997 - 2 WF 94/97 (https://dejure.org/1997,7205)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 1997 - 2 WF 94/97 (https://dejure.org/1997,7205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1629 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2
    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 563
 
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  • BGH, 29.09.1988 - I ARZ 589/88

    Kosten der Vollstreckungserinnerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 100 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, MDR 1989, 142 ;… Zöller/Herget, ZPO , 20. Aufl., § 97 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 2 WF 102/91

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes durch einen Elternteil bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Allein diese Rechtsanwendung ermöglicht eine prozeßökonomische, unkomplizierte Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ohne zeitraubende und vorausgegangene Sorgerechtsänderung bzw. Bestellung eines Ergänzungspflegers, wie es eine Mindermeinung (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 228 ) fordert, der sich der Senat nicht anschließt.
  • OLG Stuttgart, 13.03.1995 - 8 W 74/95

    Geltendmachung von Kindesunterhalt bei beidseitiger elterlicher Sorge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieses Ergebnis durch eine analoge Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB (OLG Düsseldorf, DAVorm 1997, 515 ; FamRZ 1994, 767 ; OLG Stuttgart, 8. Zivilsenat, Die Justiz 1995, 204 ff) oder über § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB (so OLG Stuttgart, FamRZ 1986, 595 ff) gefunden wird (…zum Streitstand allgemein vgl. Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1629 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 11.04.1986 - 15 WF 94/86

    Elterliche Sorge; Rechtskräftige Ehescheidung; Gemeinsames Sorgerecht; Alleinige …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieses Ergebnis durch eine analoge Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB (OLG Düsseldorf, DAVorm 1997, 515 ; FamRZ 1994, 767 ; OLG Stuttgart, 8. Zivilsenat, Die Justiz 1995, 204 ff) oder über § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB (so OLG Stuttgart, FamRZ 1986, 595 ff) gefunden wird (…zum Streitstand allgemein vgl. Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1629 Rn. 9).
  • OLG Dresden, 26.03.1996 - 10 UF 488/95

    Lebensstellung des volljährigen Kindes; Berechnung des Bedarfs; Berücksichtigung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieses Ergebnis durch eine analoge Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB (OLG Düsseldorf, DAVorm 1997, 515 ; FamRZ 1994, 767 ; OLG Stuttgart, 8. Zivilsenat, Die Justiz 1995, 204 ff) oder über § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB (so OLG Stuttgart, FamRZ 1986, 595 ff) gefunden wird (…zum Streitstand allgemein vgl. Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1629 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.02.1998 - 3 W 3/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9518
OLG Bamberg, 26.02.1998 - 3 W 3/98 (https://dejure.org/1998,9518)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.02.1998 - 3 W 3/98 (https://dejure.org/1998,9518)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 3 W 3/98 (https://dejure.org/1998,9518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten; Zurückweisung Kostenfestsetzungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

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