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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 154/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2317
OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 154/99 (https://dejure.org/1999,2317)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.11.1999 - 2 W 154/99 (https://dejure.org/1999,2317)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. November 1999 - 2 W 154/99 (https://dejure.org/1999,2317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 181; ; FGG § 12

  • IWW
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anlage des Vermögens des Betreuten in Wertpapierfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1811; FGG § 12
    Verwaltung von Geld bei größerem Vermögen; Sorgfaltspflicht des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anlage in Renten- und Aktienfonds ist möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mündelsichere Geldanlage; Aktienfond; Sachverständigengutachten; Pflegschaft

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 3 T 330/99
  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 154/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 23
  • FamRZ 2001, 50 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 112
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19

    Zur den Pflichten des Betreuers bei der Vermögensverwaltung eines vermögenden …

    Bei größeren Vermögen entspricht es den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung, eine Streuung auf verschiedene Anlagenarten vorzunehmen (BGH NJW 1987, 1070; Senat FGPrax 2000, 23;… OLG München, a. a. O.; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 257 und NJW-RR 1999, 1236;… Reinfarth, a. a. O., § 1811 Rn. 19;… Kroll-Ludwigs, a. a. O., § 1811 Rn. 11;… Sorg, a. a. O.;… Kemper in Schulze, BGB, 10. Aufl., § 1811 Rn. 2;… Palandt/Götz, a. a. O., § 1811 Rn. 2;… Bettin, a. a. O., § 1811 Rn. 4;… Staudinger/Veit, a. a. O., § 1811 Rn. 26).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Anlage von …

    Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).

    9 b) Bei der Genehmigung einer von den Anlageformen des § 1807 BGB abweichenden Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht (OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig Rpfleger 2000, 112 = BtPrax 2000, 87;… Erman/Saar BGB 12. Aufl. § 1811 Rn. 6: Ermessensspielraum, sofern beabsichtigte Anlage keine signifikanten Vorteile bietet;… ebenso MünchKomm Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1811 Rn. 7) mit der Folge, dass sie durch das Gericht der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt nachprüfbar ist (…vgl. Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).

  • OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00

    Genehmigung einer Geldanlage durch das Vormundschaftsgericht

    Bei der Genehmigung einer von Anlageformen des § 1807 BGB abweichende Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht (vgl. SchlHOLG FGPrax 2000, 23;… Palandt/Diederichsen, BGB 59. Auflage, § 1811 Rdn. 4) und daher vom Senat nur in eingeschränktem Umfang auf Ermessensfehler überprüfen kann, also darauf, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat (…vgl. Bumiller/Winkler a.a.O. § 27 Rdn. 21 m. w. Nachw.).

    Das Landgericht hat sodann die gebotene Einzelfallprüfung vorgenommen und unter Auswertung einschlägiger Rechtsprechung zur Genehmigungsfähigkeit von Anlagen in Investment- oder Aktienfonds (SchlHOLG FGPrax 2000, 23) sowie Äußerungen in der Literatur (Vogt Rpfleger 1996, 389; Münchmeyer DRiZ 1963, 229) die Vor- und Nachteile der konkreten Anlage speziell für die Betroffene abgewogen.

    Es hat sich weiter durch gezielte Anheimgaben an den Betreuer Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen und der Anlage ihres Vermögens in der Vergangenheit sowie zur Struktur und Entwicklung des Fonds "UniDeutschland" verschafft und sich schließlich über die in der Redaktionsanmerkung zu der Entscheidung SchlHOLG FGPrax 2000, 23 genannte Internetadresse (www.handelsblatt.de/tabellen) darüber orientiert, bei welchen Fonds Vormundschaftsgerichte in der Vergangenheit Anlagen genehmigt haben, wie einer entsprechenden Liste mit einer Vielzahl von Entscheidungen, die sich bei den Akten befindet, zu entnehmen ist.

  • OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01

    Betreuung: Genehmigungsfähigkeit einer Vermögensanlage in einem offenen …

    Denn eine derart enge Auslegung in Bezug auf das Erfordernis der Sicherheit und das alleinige Abstellen auf diese Umstände hätte zur Folge, dass anderweitige Geldanlagen als diejenigen des § 1807 BGB im Ergebnis generell ausgeschlossen wären, ohne dass es auf eine Prüfung der am Einzelfall orientierten Vor- und Nachteile der vom Betreuer beabsichtigten Geldanlage nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung ankäme (so auch für die Anlage in einem deutschen Aktienfonds mit Standardpapieren OLG Köln FamRZ 2001, 708 und OLG Schleswig für Renten- und Aktienfonds BtPrax 2000, 87).
  • OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05

    Betreuung: Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Kooperation mit dem …

    Doch selbst wenn man im Hinblick auf §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1807, 1811 BGB eine Fehleinschätzung des Rechtspflegers bezüglich der spekulativen Anlage unterstellen wollte (zur Anlage von Betreuten-Vermögen in Renten- und Aktienfonds vgl. Senatsentscheidung vom 03.11.1999 - 2 W 154/99, Rpfleger 2000, 112 = BtPrax 2000, 87), so ist das in der Folgezeit von dem Beteiligten zu 2. an den Tag gelegte, in den Gründen der landgerichtlichen Entscheidung im Einzelnen aufgeführte Verhalten - namentlich sein Umgang mit den Verfahrensbeteiligten - im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen nicht hinnehmbar.
  • LG Lübeck, 05.05.2015 - 7 T 157/15

    Zur Geldanlage in Aktien, Rentenfonds oder offenen Immobilienfonds

    ln der Rechtsprechung ist - soweit veröffentlicht, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 18.07.2002, FamRZ 2003, 59 f., OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009, FamRZ 2009, 1860 f., OLG Schleswig Beschluss v. 03. November 1999, BtPrax 2000 87 f. - anerkannt, dass Anlagen in Aktien oder Rentenfonds oder einem Offenen Immobilienfonds nicht grundsätzlich als Anlageform des Vermögens eines Betreuten ausgeschlossen sind.
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.02.2000 - 12 WF 1598/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11802
OLG München, 03.02.2000 - 12 WF 1598/99 (https://dejure.org/2000,11802)
OLG München, Entscheidung vom 03.02.2000 - 12 WF 1598/99 (https://dejure.org/2000,11802)
OLG München, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 12 WF 1598/99 (https://dejure.org/2000,11802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Zahlung von Ehegattenunterhalt; Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1092 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89

    Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7958
OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99 (https://dejure.org/1999,7958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.1999 - 16 UF 193/99 (https://dejure.org/1999,7958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 16 UF 193/99 (https://dejure.org/1999,7958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 1603 Abs. 1 § 1612b Abs. 4, 5
    Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern - Leistungsunfähigkeit infolge Inhaftierung - Bedeutungslosigkeit gegenüber vergewaltigter Tochter und deren Geschwistern - Einsatz des Kindergeldes im Mangelfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    In den Fällen der Leistungsunfähigkeit infolge Strafhaft kommt ein Verstoß gegen Treu und Glauben in Betracht, wenn die Straftat sich gegen den Unterhaltsberechtigten selbst oder seine Angehörigen gerichtet hat, wenn sie verübt worden ist, um sich absichtlich einer Unterhaltspflicht zu entziehen, oder wenn sie sonst in einer Weise im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht steht, dass die Vorstellungen und Antriebe, die ihr zugrunde lagen, sich auf die Leistungsunfähigkeit als Folge des strafbaren Verhaltens erstreckten (BGH, FamRZ 1982, 913, 914).

    Diesen in der Entscheidung FamRZ 1992, 792, 794 aufgestellten Grundsatz hat der BGH wenig später (FamRZ 1982, 913, 914) dahin präzisiert, dass sich grundsätzlich nur der durch die Straftat unmittelbar betroffene Unterhaltsberechtigte die fehlende Leistungsfähigkeit nicht entgegenhalten lassen muss (der zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem vorliegenden vergleichbar).

    Die Zulassung der Revision ist nach §§ 621 d Abs. 1 Satz 2, 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO geboten, weil der Senat die Beachtlichkeit der Leistungsunfähigkeit des Beklagten infolge Strafhaft anders beurteilt als der BGH in der Entscheidung FamRZ 1982, 913 .

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Indes ist auch gegen ein Anerkenntnisurteil die Berufung des Beklagten statthaft (BGH, NJW 1981, 2193 ).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Er hat gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.11.1998, 1 StR 450/98, verworfen wurde; die strafrechtliche Verurteilung ist somit rechtskräftig.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Hinzuzurechnen ist, jedenfalls soweit Kindesunterhalt betroffen ist, der Zählkindvorteil von (350,00 DM - 220 DM) x 2= 260, 00 DM, den der Beklagte im Innenverhältnis, weder mit der früheren Ehefrau, der Mutter der Kläger, noch mit der jetzigen Ehefrau teilen muss, weil sie die Unterhaltslast jeweils nur für drei bzw. zwei Kinder zu tragen haben (BGH, FamRZ 1997, 806, 810; vgl. zum neuen Recht § 1612 b Abs. 4 BGB ).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Dies folgt daraus, dass bei der Regelung der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten in § 1603 BGB Vorschriften fehlen, wie sie in §§ 1611 Abs. 1, 1579 Nr. 3 BGB für Unterhaltsberechtigte bestehen und für schwerwiegende Fälle selbstverschuldeter Bedürftigkeit einen Verlust des Unterhaltsanspruchs vorsehen (BGH, FamRZ 1982, 792, 794).
  • OLG Koblenz, 03.02.1997 - 13 UF 1021/96

    Anpassung Vollsteckbarer Urkunden an veränderte Verhältnisse; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Dieser Einschätzung haben sich die Oberlandesgerichte Zweibrücken (FamRZ 1990, 553 ) und Koblenz (FamRZ 1998, 44 ) angeschlossen.
  • OLG Zweibrücken, 27.09.1989 - 2 UF 63/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Dieser Einschätzung haben sich die Oberlandesgerichte Zweibrücken (FamRZ 1990, 553 ) und Koblenz (FamRZ 1998, 44 ) angeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1989 - 16 UF 288/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Die Vertreter der Gegenauffassung berufen sich auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1989, 1468), das in einem solchen Fall die Berufung gegen ein (reines) Anerkenntnisurteil für unzulässig gehalten und den Rechtsmittelführer auf die Abänderungsklage verwiesen hat; auch das OLG Karlsruhe hält aber in der zitierten Entscheidung aus prozessökonomischen Erwägungen die Berufung für zulässig, wenn, wie hier, ein Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vorliegt und die Sache wegen des streitig entschiedenen Teils ohnehin in der Berufungsinstanz ausgetragen werden muss.
  • OLG Hamm, 09.04.2026 - 6 UF 90/25

    Kindesunterhalt; Inhaftierung; sexueller Missbrauch; Leistungsunfähigkeit; Treu …

    Dem OLG Stuttgart (Urteil vom 09.12.1999, 16 UF 193/99), wonach ein schutzwürdiges ethisches Prinzip nicht bestehe, das es rechtfertigen könne, den Täter aus einem solchen Missbrauch durch den Wegfall der Unterhaltspflicht mittelbar Vorteile ziehen zu lassen, sei nicht zu folgen.

    Nach anderer Auffassung soll sich der Unterhaltspflichtige auch dann nicht auf seine Leistungsunfähigkeit berufen können, wenn er sich schwerster Straftaten gegen den Unterhaltsberechtigten (OLG Koblenz…, Urteil vom 03.02.1997, 13 UF 121/96, FamRZ 1998, 44, Rn. 13) oder naher Angehöriger schuldig gemacht hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.1999, 16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247, Rn. 26, 29; OLG Koblenz…, Beschluss vom 26.05.1999, 13 WF 211/99, Juris Rn. 5; im Ergebnis auch AG Heilbronn…, Beschluss vom 14.01.2019, 3 F 1726/17, Juris Rn. 43;… Klinkhammer, in Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 11. Auflage 2026, § 2 Rn. 243;… Klinkhammer, in Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2022, § 1603 BGB, Rn. 163).

    Im Falle schwerer Sexualdelikte ist es deshalb untragbar, wenn der Unterhaltspflichtige einerseits massiv gegen diese Schutzpflichten verstößt, andererseits sich dadurch zudem seiner Unterhaltspflicht entzieht (OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.1999, 16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247, Rn. 29).

  • OLG Naumburg, 27.08.2009 - 4 UF 24/08

    Unterhaltspflicht eines Strafgefangenen

    Zur Bekräftigung seiner Rechtsansicht hat das Amtsgericht ein Urteil des OLG Stuttgart vom 9. Dezember 1999 (16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247 f.) herangezogen.

    Das Amtsgericht hat dem Beklagten unter Hinweis auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 9. Dezember 1999 (16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247 f.) die Berufung auf seine unstreitige Leistungsunfähigkeit verwehrt, weil ihn aus dem seiner Inhaftierung zugrunde liegenden sexuellen Missbrauch nicht nur ein strafrechtlicher, sondern auch ein unterhaltsrechtlicher Vorwurf treffe.

  • AG Heilbronn, 14.01.2019 - 3 F 1726/17
    Ein Abstellen auf den Grundsatz von Treu und Glauben (entsprechend BGH, Urteil vom 21.04.1982 - IVb ZR 696/80 NJW 1982, 1812 (1813); BGH, Urteil vom 09.06.1982 - IV b ZR 704/80 -, NJW 1982, 2491 (2492); OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.1997 - 13 UF 1021/96 -, NJW 1997, 1588; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.09.1989 - 2 UF 63/89 -, BeckRS 1989, 31167157; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.1999 - 16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247; BGH, Urteil vom 20.02.2002 - XII ZR 104/00 -FPR 2002, 319; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.04.2004 - 13 WF 177/03 -, BeckRS 2011, 6266; OLG Naumburg, Beschluss vom 27.08.2009 - 4 UF 24/08 - JAmt 2009, 578) bedarf es vorliegend nicht, weil sich die Unbegründetheit des Abänderungsantrags bereits aus dem Leistungsstörungsrecht ergibt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7696
OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00 (https://dejure.org/2000,7696)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2000 - 16 W 1/00 (https://dejure.org/2000,7696)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 16 W 1/00 (https://dejure.org/2000,7696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Schutzbereich der Amtspflicht einer Gemeinde bei Überplanung einer ehemaligen Mülldeponie zur Wohnbebauung

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1
    Haftung der Gemeinde für Bauleitplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugelände-Ausweisung: Keine Prüfung von Baugrundrisko

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Amtspflichten bei Altlastenverdacht? Welche Amtspflichten bei Prüfung der Statik? (IBR 2000, 337)

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 3 O 156/99
  • OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Rn. 3 a) Zwar obliegt den Gemeinden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGHZ 106, 323 ff.; 113, 367 (369); 121, 65 (67);… siehe zuletzt auch Beschluss vom 29. Juli 1999 in BADK-Information 4/1999, S. 142 (143)) im Rahmen der Planungsvorgaben nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauBG (wie den entsprechenden Vorläuferbestimmungen) die Pflicht, bei der Planung und Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebietes aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen.

    Schadensersatzansprüche sind deshalb nur dann gegeben, wenn der betreffende Grund und Boden selbst kontaminiert und aufgrund der bestehenden Gesundheitsgefahren "unbewohnbar" ist; demgegenüber fallen Schäden, die mit dem sog. Baugrundrisiko verbunden sind (Rissbildungen pp. aufgrund unzureichender Gründung), nicht in den Schutzbereich der vorzitierten Amtspflichten und sind deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ersatzfähig (vgl. nur BGHZ 106, 323 (334); 113, 367 (372)); die Herstellung der Standfestigkeit eines Gebäudes fällt grundsätzlich in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Eigentümers, auch wenn die mangelnde Standfestigkeit auf Altlasten im Bodenbereich beruht (vgl. nur BGHZ 123, 363 (367)).

  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92

    Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Schadensersatzansprüche sind deshalb nur dann gegeben, wenn der betreffende Grund und Boden selbst kontaminiert und aufgrund der bestehenden Gesundheitsgefahren "unbewohnbar" ist; demgegenüber fallen Schäden, die mit dem sog. Baugrundrisiko verbunden sind (Rissbildungen pp. aufgrund unzureichender Gründung), nicht in den Schutzbereich der vorzitierten Amtspflichten und sind deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ersatzfähig (vgl. nur BGHZ 106, 323 (334); 113, 367 (372)); die Herstellung der Standfestigkeit eines Gebäudes fällt grundsätzlich in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Eigentümers, auch wenn die mangelnde Standfestigkeit auf Altlasten im Bodenbereich beruht (vgl. nur BGHZ 123, 363 (367)).

    Mit der planerischen Festsetzung eines Geländes als Wohnbebauung erzeugt die Gemeinde auch kein allgemeines Vertrauen dahin, dass die betroffenen Grundstücke für jede gewünschte gärtnerische Nutzung geeignet sind; eine Einschränkung der Nutzbarkeit des Gartens sowie dort angelegter Brunnen führt nicht zu Schadensersatzansprüchen (vgl. nur BGH WM 1993, 1105; BGHZ 123, 363 (365)).

  • BGH, 09.07.1992 - III ZR 87/91

    Amtshaftung für Altlasten - Schutzbereich und Amtspflichten der …

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Eine Gefährdung des Grundwassers betrifft als solche nicht die individuellen Belange der Antragstellerin (vgl. nur OLG Köln VersR 1992, 1355 (1357) i. V. m. dem Nichtannahmebeschluss des BGH VersR 1992, 1358).

    Dementsprechend sind auf mangelnde Gründung und statische Probleme zurückzuführende Rissschäden wie etwaige Aufwendungen für eine Abstützung und Unterfangung von Gebäuden auch unter dem Blickwinkel einer möglicherweise rechtswidrig erteilten Baugenehmigung nicht ersatzfähig (vgl. hierzu auch BGHZ 109, 380 (393 ff.); VersR 1992, 1358; NJW 1993, 384 (385)).

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89

    Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu …

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Rn. 3 a) Zwar obliegt den Gemeinden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGHZ 106, 323 ff.; 113, 367 (369); 121, 65 (67);… siehe zuletzt auch Beschluss vom 29. Juli 1999 in BADK-Information 4/1999, S. 142 (143)) im Rahmen der Planungsvorgaben nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauBG (wie den entsprechenden Vorläuferbestimmungen) die Pflicht, bei der Planung und Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebietes aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen.

    Schadensersatzansprüche sind deshalb nur dann gegeben, wenn der betreffende Grund und Boden selbst kontaminiert und aufgrund der bestehenden Gesundheitsgefahren "unbewohnbar" ist; demgegenüber fallen Schäden, die mit dem sog. Baugrundrisiko verbunden sind (Rissbildungen pp. aufgrund unzureichender Gründung), nicht in den Schutzbereich der vorzitierten Amtspflichten und sind deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ersatzfähig (vgl. nur BGHZ 106, 323 (334); 113, 367 (372)); die Herstellung der Standfestigkeit eines Gebäudes fällt grundsätzlich in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Eigentümers, auch wenn die mangelnde Standfestigkeit auf Altlasten im Bodenbereich beruht (vgl. nur BGHZ 123, 363 (367)).

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Rn. 3 a) Zwar obliegt den Gemeinden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGHZ 106, 323 ff.; 113, 367 (369); 121, 65 (67);… siehe zuletzt auch Beschluss vom 29. Juli 1999 in BADK-Information 4/1999, S. 142 (143)) im Rahmen der Planungsvorgaben nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauBG (wie den entsprechenden Vorläuferbestimmungen) die Pflicht, bei der Planung und Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebietes aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen.
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Die Pflicht der Baugenehmigungsbehörde, die statische Berechnung eines Bauvorhabens ordnungsgemäß zu prüfen, hat nicht den Schutzzweck, den Bauherrn davor zu bewahren, durch einen statisch falsch berechneten Bau nutzlose finanzielle Aufwendungen zu machen (vgl. nur BGHZ 39, 358 (363 ff.)).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Altlasten II - § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB, Haftung für nichtigen Bebauungsplan, …

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Dementsprechend sind auf mangelnde Gründung und statische Probleme zurückzuführende Rissschäden wie etwaige Aufwendungen für eine Abstützung und Unterfangung von Gebäuden auch unter dem Blickwinkel einer möglicherweise rechtswidrig erteilten Baugenehmigung nicht ersatzfähig (vgl. hierzu auch BGHZ 109, 380 (393 ff.); VersR 1992, 1358; NJW 1993, 384 (385)).
  • BGH, 27.02.1992 - III ZR 199/89

    Amtspflichten des Nachlaßgerichts bei Eröffnung eines Erbvertrags - Amtspflichten …

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Die 30-jährige Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB stellt allein auf das "Begehen" der unerlaubten Handlung ab, d. h. auf den Zeitpunkt, in dem die die Verletzung herbeiführende Ursache gesetzt wird, mag auch der Schaden und damit der Ersatzanspruch selbst noch gar nicht entstanden sein (vgl. nur BGHZ 117, 287 (292)).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 47/92

    Kein allgemeiner Vertrauensschutz bezüglich gärtnerischer Nutzung bei …

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Mit der planerischen Festsetzung eines Geländes als Wohnbebauung erzeugt die Gemeinde auch kein allgemeines Vertrauen dahin, dass die betroffenen Grundstücke für jede gewünschte gärtnerische Nutzung geeignet sind; eine Einschränkung der Nutzbarkeit des Gartens sowie dort angelegter Brunnen führt nicht zu Schadensersatzansprüchen (vgl. nur BGH WM 1993, 1105; BGHZ 123, 363 (365)).
  • OLG Köln, 21.03.1991 - 7 U 89/90

    Amtshaftung Grundstückseigentum Altlasten Bebauungsplan

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 16 W 1/00
    Eine Gefährdung des Grundwassers betrifft als solche nicht die individuellen Belange der Antragstellerin (vgl. nur OLG Köln VersR 1992, 1355 (1357) i. V. m. dem Nichtannahmebeschluss des BGH VersR 1992, 1358).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2002 - 2b O 68/01

    Haftung für Grundwasserschäden

    Auf Fehler im Risikobereich des Bauherrn zurückzuführende Bauschäden durch mangelnde Gründung und Abdichtung gegen drückendes Grundwasser sind ebenso wenig ersatzfähig wie Aufwendungen für die Abstützung und Unterfangung von Gebäuden aufgrund typischer den Bauherrn treffender Baugrundrisiken (vgl. BGH MDR 1993, 516; 1994, 1095; OLG Celle, OLGR 2000, 139 m.w.N.; MDR 1999, 1134).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2001 - 9a D 111/00

    Teilnehmer von Flurbereinigungsverfahren; Hinreichende Bezeichnung des …

    Das Landgericht hat die Klage durch Beschluss vom 21. Februar 2000, berichtigt durch Beschluss vom 9. März 2000, Aktenzeichen 11 O 1/00 -, rechtskräftig auf Grund Beschlusses des OLG Hamm vom 29. Juni 2000 - 16 W 1/00 - , an das Flurbereinigungsgericht beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verwiesen.
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