Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- JurPC
UWG § 1, BGB §§ 826, 823, 1004
Telefonischer Abwerbungsversuch von EDV-Experten - RA Kotz
Unterlassungsanspruch (der betroffenen Firma) gegen Headhunteranrufe am Arbeitsplatz?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; GG Art. 12
Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz durch einen Headhunter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- heise.de (Pressebericht, 17.07.2001)
Kopfjäger am Apparat
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit telefonischer Abwerbeversuche durch Headhunter, Abwerbung von Mitarbeitern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit; Headhunter; Arbeitnehmerabwerbung; Telefonabwerbung; Auskunftsanspruch; Schadenseintritt; Abwerbung
Besprechungen u.ä.
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 823, 826 BGB; § 1 UWG
Telefon-Headhunting
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst - O 1/99
- LG Ellwangen/Jagst, 09.04.1999 - 1 KfH O 1/99
- OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 1096
- BB 2000, 633
- DB 2000, 372
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60
Spritzgußmaschine
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
a) Einhellige Auffassung ist, daß das Abwerben von Mitarbeitern nach den Umständen des Einzelfalls einen Verstoß gegen § 826 BGB (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB = BB 68, 41 [hier gekürzte Wiedergabe]; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. A., § 1 UWG, 583; RGRK-Steffen, BGB, 12. A., § 823, 37; Soergel-Hönn/Dönneweg, BGB [1998], § 826, 132; MK-Mertens, BGB, 3. A., § 826, 126 f.), gegen § 1 UWG (BGH NJW 61, 1308, 1309 Spritzgußmaschine;… Baumbach-Hefermehl a.a.O. 583; Piper WRP 90, 643;… RGRK-Steffen a.a.O. 37;… MK-Mertens a.a.O. § 826, 134) oder auch gegen § 823 BGB - Eingriff in das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes - (Staudinger-Hager, BGB [1999], § 823, D 22;… Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 583) darstellen kann.a) Dem Wertungsansatz des Landgerichtes und auch dem der Beklagten kann beigetreten werden, daß die Abwerbung von Mitarbeitern nicht grundsätzlich sittenwidrig ist (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine;… Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 583, 585 und 586;… Piper a.a.O. 647; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. A., Kap. 33, 13;… Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. § 826, 132;… MK-Mertens a.a.O. § 826, 132, 133).
b) Nur wenn besondere Umstände hinzutreten, kann im Abwerben von Mitarbeitern des Mitbewerbers ein sittenwidriges Verhalten liegen (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine; OLG Düsseldorf GRUB 61, 92, 93;… Baumbach-Hefermehl a.a.O. 583;… v. Gamm a.a.O. Kap. 33, 13, 16 und 17;… Piper a.a.O. 643 und 647;… Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. 132;… MK-Mertens a.a.O. 133).
Im übrigen kann der, den der Vorwurf sittenwidriger vorsätzlicher Schadenszufügung trifft, nicht das Grundgesetz in Anspruch nehmen (BGH NJW 61, 1308, 1310 - Spritzgußmaschine; vgl. auch BGH WRP 99, 1145, 1147 - Tierheilpraktiker).
Rechtsfolge der vorliegenden Verletzungshandlung ist nicht nur ein Unterlassungsanspruch (BGH NJW 61, 1308, 1 1309 - Spritzgußmaschine; Melullis in Gloy, Handbuch des Wettbewerbsre ts, 2. A., § 20, 54;… Piper a.a.O. 649;… Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. § 829, 134), sondern auch ein Schadensersatzanspruch (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB;… Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. § 826, 134;… Melullis a.a.O. 54;… Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 596;… Piper a.a.O. 650).
- OLG Koblenz, 09.06.1989 - 5 W 374/89
Streitwert für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
a) Einhellige Auffassung ist, daß das Abwerben von Mitarbeitern nach den Umständen des Einzelfalls einen Verstoß gegen § 826 BGB (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB = BB 68, 41 [hier gekürzte Wiedergabe]; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. A., § 1 UWG, 583; RGRK-Steffen, BGB, 12. A., § 823, 37; Soergel-Hönn/Dönneweg, BGB [1998], § 826, 132; MK-Mertens, BGB, 3. A., § 826, 126 f.), gegen § 1 UWG (BGH NJW 61, 1308, 1309 Spritzgußmaschine;… Baumbach-Hefermehl a.a.O. 583; Piper WRP 90, 643;… RGRK-Steffen a.a.O. 37;… MK-Mertens a.a.O. § 826, 134) oder auch gegen § 823 BGB - Eingriff in das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes - (Staudinger-Hager, BGB [1999], § 823, D 22;… Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 583) darstellen kann.Diese Voraussetzungen sind bei der Abwerbung von Mitarbeitern regelmäßig zu bejahen (Piper WRP 90, 643, 644).
Erforderlich ist nicht das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit (Piper WRP 90, 643 m. N.).
- BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91
Lexikothek - Telefon-Werbung; Hausbesuche
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Ihr Störgehalt steht dem von unbestellten (Haus-) Besuchen wenig oder gar nicht nach (vgl. auch BGH NJW 94, 1071, 1072 - Lexikothek).Die Berufsfreiheit des Anrufers wird durch das Verbot der Direktansprache am Arbeitsplatz nicht in unzumutbarer Weise berührt, da dem Gewerbetreibenden hinreichende Möglichkeiten bleiben, für das betroffene Unternehmen weniger belastende Formen der Abwerbung zu wählen (vgl. BGH NJW 94, 1071, 1072 - Lexikothek).
- BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
Cefallone
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Denn eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH WRP 99, 530, 534 - Cefallone) sprach allemal für einen Schadenseintritt (Arbeitsstörung, evtl. auch durch Abwanderung des Mitarbeiters W Auftragsentgang oder durch den Abwerbungsversuch Zwang der Klägerin zur Lohnerhöhung bei diesem so Umworbenen; vgl. insoweit BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB). - BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96
Datenbankabgleich
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Erklärungen, die im Prozeß nicht zum Zweck der Auskunftserteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind, können aber nicht als Erfüllung der geschuldeten Auskunft gewertet werden (BGH NJW 99 1337, 1338 = WRP 99, 544, 546 - Datenbankabgleich). - BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
Tierheilpraktiker
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Im übrigen kann der, den der Vorwurf sittenwidriger vorsätzlicher Schadenszufügung trifft, nicht das Grundgesetz in Anspruch nehmen (BGH NJW 61, 1308, 1310 - Spritzgußmaschine; vgl. auch BGH WRP 99, 1145, 1147 - Tierheilpraktiker). - BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Zwar vor allem deshalb, weil der Schutz der Individualsphäre, des Persönlichkeitsrechtes, des verfassungsrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmungsrechtes des solchermaßen Angegangenen gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von Wettbewerbern als vorrangig anzusehen ist (vgl. jüngst BGH NJW 99, 1864, 1865 = WRP 99, 847, 851 m. N.; WRP 95, 220 f. = NJW-RR 95, 613, 614 - Telefonwerbung V), sondern auch deshalb weil die Leitung für andere Anrufer blockiert wird (Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1, 20). - BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Telefonische Werbemaßnahmen können deshalb zu Beeinträchtigungen des Angerufenen führen, nämlich zu belästigenden oder sonst unerwünschten Störungen dessen beruflicher Tätigkeit und zu einer den Geschäftsgang störenden Belegung des Telefonanschlusses für die Dauer des Anrufs (BGH NJW 91, 2087, 2088 = GRUR 91, 764 = WRP 91, 470 - Telefonwerbung IV). - BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98
Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Zwar vor allem deshalb, weil der Schutz der Individualsphäre, des Persönlichkeitsrechtes, des verfassungsrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmungsrechtes des solchermaßen Angegangenen gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von Wettbewerbern als vorrangig anzusehen ist (vgl. jüngst BGH NJW 99, 1864, 1865 = WRP 99, 847, 851 m. N.; WRP 95, 220 f. = NJW-RR 95, 613, 614 - Telefonwerbung V), sondern auch deshalb weil die Leitung für andere Anrufer blockiert wird (Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1, 20). - BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92
Telefonwerbung V - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Zwar vor allem deshalb, weil der Schutz der Individualsphäre, des Persönlichkeitsrechtes, des verfassungsrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmungsrechtes des solchermaßen Angegangenen gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von Wettbewerbern als vorrangig anzusehen ist (vgl. jüngst BGH NJW 99, 1864, 1865 = WRP 99, 847, 851 m. N.; WRP 95, 220 f. = NJW-RR 95, 613, 614 - Telefonwerbung V), sondern auch deshalb weil die Leitung für andere Anrufer blockiert wird (Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1, 20). - BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63
Bau-Chemie
- OLG Stuttgart, 31.01.1969 - 2 U 164/68
- LG Hamburg, 22.08.1973 - 15 O 413/73
Abwerbung von Mitarbeitern, Führungskraft, verwerfliche Begleitumstände, …
- BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01
Direktansprache am Arbeitsplatz
In der Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob es ein wettbewerbsrechtlich unlauteres Mittel der Abwerbung ist, den Mitarbeiter eines Wettbewerbers am Arbeitsplatz anzurufen, um mit ihm erstmals über einen Stellenwechsel zu sprechen (bejahend u.a. OLG Stuttgart GRUR 2000, 1096, 1097 f. = WRP 2000, 318, Revision gemäß Beschl. v. 2.11.2000 - I ZR 22/00 - nicht angenommen;… Baumbach/Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 583, 594;… Piper in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 906; Trube, WRP 2001, 97 ff.; Schmidt, WRP 2001, 1138 ff.; Krügermeyer-Kalthoff/Reutershan, MDR 2002, 139 ff.;… vgl. weiter Schloßer, Personalabwerbung als Wettbewerbshandlung, 2002, S. 134 ff.; ders., WRP 2002, 1349, 1353 ff.; a.A. Quiring, WRP 2000, 33 ff.; ders., WRP 2001, 470 ff.; Reufels, GRUR 2001, 214, 216 ff.;… differenzierend Lindacher, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 647, 652 ff.).Das betroffene Unternehmen wird so vom Personalberater ungewollt als Helfer in Anspruch genommen (vgl. OLG Stuttgart GRUR 2000, 1096, 1098; Krügermeyer-Kalthoff/Reutershan, MDR 2002, 139, 140).
- OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00
Abwerben von Mitarbeitern - Sittenwidrigkeit - persönliche Kontaktaufnahme am …
Der durch einen bloßen Telefonanruf verursachte Störfaktor steht daher nicht allgemein einem körperlichen Eindringen in die Betriebssphäre gleich (a.A. OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 320 f).Eine erhebliche Störung der Integrität des betrieblichen Organismus oder der Funktionseinheit des Unternehmens kann auch nicht darin liegen, dass der angesprochene Arbeitnehmer von der Erfüllung seiner dienstvertraglichen Verpflichtung abgehalten wird (so OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 321), und zwar zunächst für die Dauer des Telefonats und sodann für eine weitere Zeitspanne, in der er sich gedanklich mit dem Angebot einer neuen Arbeitsstelle beschäftigt.
- OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 11/13
Ansprüche wegen sklavischer Nachahmung einer Seilwinde
Schriftsätzliches Vorbringen, das nicht als Auskunftserteilung bezeichnet ist, sondern sich als Bestreiten klägerischer Behauptungen darstellt, führt daher nicht zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs (BGH, Urteil vom 21.1. 1999 - I ZR 135/96 - NJW 1999, 1337, 1338 - Datenbankabgleich; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.1999 - 2 U 133/99 - WRP 2000, 318, 322).
- OLG Karlsruhe, 24.01.2001 - 6 U 167/00
Zu den Voraussetzungen eines Wettbewerbsverstoßes bei Abwerbung von Mitarbeitern …
Selbst bei Beachtung vertraglicher Bindungen können besondere Begleitumstände die Sittenwidrigkeit der Abwerbung begründen, so etwa wenn die Abwerbung unter Eindringen in die fremde Betriebsphäre des Konkurrenten geschieht (BGH GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; OLG Stuttgart, WRP 2000, 318 - zur telefonischen Aktivität eines Headhunting-Unternehmens am Arbeitsplatz des Adressaten;… vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, a.a.O. Rdnr. 594).Das Oberlandesgericht Stuttgart hat es deshalb mit Recht als zulässig angesehen, dass ein gewerblicher "Headhunter" die Zielperson in ihrer Privatsphäre anspricht (OLG Stuttgart, WRP 2000, 318, 321).
- OLG Jena, 23.10.2002 - 2 U 282/02
Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Arbeitnehmern im Bereich der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
Kenntnis des Betriebsinhabers von einer wettbewerbswidrigen Handlung eines …
Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung").
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB §§ 633, 635, 640
Schadensersatz wegen Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche) - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Architektenplan; Abweichung; Wohnfläche; Schadenseratz; Haftung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnfläche zu gering: Architektenhaftung? (IBR 2000, 448)
Verfahrensgang
- LG Kiel - 13 O 178/98
- OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1071
- BauR 2000, 1220
- BauR 2000, 1784 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97
Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel
Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99
Die von der Beklagten berechnete Wohnfläche sieht 12, 22 qm weniger vor als vereinbart; auch wenn die vertraglich insgesamt geschuldete Fläche damit nur um 8, 22 % unterschritten wird, geht mit der Fläche von 12, 22 qm praktisch ein Raum/Zimmer verloren; mithin ist die Tauglichkeit und der Wert des geplanten Einfamilienhauses deutlich gemindert (vgl. BGH NJW 1999, 1859, 1860; OLG Schleswig, SchlHA 1999, 256, 257). - BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89
Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche
Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99
Der Architektenleistung fehlt zudem die im Werkvertrag zugesicherte qm-Zahl als Eigenschaft; die Angabe einer Wohnfläche stellt eine zusicherungsfähige Eigenschaft dar (vgl. BGH NJW 1991, 912).
- OLG Brandenburg, 08.01.2004 - 5 U (Lw) 34/03
Voraussetzung der Verpflichtung zur Übertragung von Zuckerrübenlieferrechten; …
(OLG Celle, Urteil vom 14. April 2000 - 7 U 6/99 - Umdruck S. 3). - OLG Brandenburg, 08.01.2004 - 5 U Lw 34/03
Anspruch auf Rückübertragung von Rübenlieferrechten nach Beendigung des …
(OLG Celle, Urteil vom 14. April 2000 - 7 U 6/99 - Umdruck S. 3).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 313
Keine Heilungswirkung bei Teilerfüllung - rechtsportal.de
BGB §§ 139, 313, 242
Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen teilweiser Nichtbeurkundung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 313
Keine Heilungswirkung bei Teilerfüllung - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtbeurkundung eines Teils eines Grundstücksgeschäfts; Möglichkeit der Heilung der Formnichtigkeit durch Erfüllung; Heilung der Formnichtigkeit durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 19.05.1999 - 4 O 18/99
- OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84
Verurteilung zur Annahme eines Angebots
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.).Zwar begründet der Umstand, dass Abreden in verschiedenen Urkunden niedergelegt worden sind, die Vermutung, dass ein rechtlicher Zusammenhang nicht bestehen soll (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.).
- BGH, 11.05.1995 - VII ZR 257/93
Verjährung von Ansprüchen auf Vergütung von Architekten- und Statikerleistungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.).Der Annahme einer rechtlichen Einheit zwischen beiden Verträgen steht auch nicht entgegen, dass der Grundstücksvertrag unbedingt abgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1995, 2547 f.).
- BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95
Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden solche Ausnahmen im Wesentlichen nur in Fällen einer hier nicht gegebenen Existenzgefährdung für den Vertragspartner sowie bei Vorliegen einer besonders schweren Treuepflichtverletzung der Vertragspartei, die sich auf Formnichtigkeit stützt, bejaht (vgl. BGH, NJW 1996, 2503 f.).
- BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80
Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
Eine entsprechende Anwendung des § 313 Satz 2 BGB wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur für solche Fälle bejaht, in denen sich die Beurkundungsbedürftigkeit aus einer analogen Anwendung des § 313 Satz 1 BGB ergibt, was vor allem Verträge betrifft, mit denen eine Verpflichtung zum Abschluss eines späteren Grundstückskaufvertrages begründet wird (vgl. BGHZ 82, 398, 403). - BGH, 10.10.1996 - IX ZR 294/95
Umfang der Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts; Kosten eines überflüssigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.). - BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67
Auslegung eines Individualvertrags - Auslegung eines Vertrages als Gründung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
Ein Verstoß gegen Treu und Glauben läge nur vor, wenn der Kläger die Gegenseite in den irrigen Glauben versetzt hätte, der Tankstellenvertrag sei nicht formbedürftig und sie auf diese Weise von der Einhaltung der gesetzlichen Form abgehalten hätte (vgl. BGH, NJW 1970, 2210 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Grundschuldbestellung zur Sicherung eines Fremdkredits: Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Sicherungsnehmer bei Zahlung auf die Grundschuld
- rechtsportal.de
BGB § 1143 Abs. 1
Rechtstellung des Grundstückseigentümers nach Zahlung auf eine Grundschuld - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim - 3 O 184/99
- OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86
Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers; …
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
Bei einer Zahlung auf die Grundschuld erlischt die gesicherte Forderung nicht (BGH NJW 1987, 838), sie geht aber auch nicht entsprechend § 1143 Absatz 1 BGB auf den Grundstückseigentümer über (BGHZ 105, 154). - BGH, 12.11.1986 - V ZR 266/85
Rechtsfolgen der Zahlung des Eigentümers auf die Grundschuld
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
Bei einer Zahlung auf die Grundschuld erlischt die gesicherte Forderung nicht (BGH NJW 1987, 838), sie geht aber auch nicht entsprechend § 1143 Absatz 1 BGB auf den Grundstückseigentümer über (BGHZ 105, 154).
- OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 13/11
Sicherungsgrundschuld: Forderungsübergang bei Zahlung durch den Eigentümer
32 Während Eickmann (…MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1191, Rn. 127) die Auffassung vertritt, bei einer Sicherungsgrundschuld sei § 1143 BGB im Falle der Leistung auf die Grundschuld anwendbar, wird insbesondere in der Rechtsprechung im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 14.07.1988 (…- V ZR 308/86 - Rn. 14) die Auffassung vertreten, dass § 1143 BGB nicht anwendbar sei, der auf die Grundschuld zahlende Eigentümer vielmehr lediglich aus dem Sicherungsvertrag gegen den Gläubiger einen Anspruch auf Abtretung der durch eine Zahlung auf die Grundschuld nicht erloschenen Forderung habe (…BGH Urteil vom 29.06.1989 - IX ZR 175/88 - Rn. 20;… Urteil vom 19.11.1989 - IX ZR 284/97 - Rn. 14; OLG Celle Beschluss vom 14.02.2000 - 4 W 361/99 - Rn. 8).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Der Jagdpacht-Vorvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BJAGDG § 11
Der Jagdpacht-Vorvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform - rechtsportal.de
BJagdG § 11
Der Jagdpacht-Vorvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schriftform als Wirksamkeitserfordernis eines Jagdpacht-Vorvertrags; Wahrung der Schriftform durch Unterschreibung einseitiger Willenserklärungen jeder Partei und Aneinanderreihung dieser Erklärung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 16.12.1998 - 8 O 348/98
- OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89
Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 276 Rdnr. 77;… Münchener Kommentar-Förschler, BGB § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f.); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)). - BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92
Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des …
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
Es reicht nicht aus, dass jede Partei ihre einseitige Willenserklärung unterschreibt und die Erklärungen aneinander gereiht werden (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 126 Rdnr. 12; RGZ 59, 245 f., 105, 60 ff. und 112, 199 f.; BGH NJW-RR 94, 280 f.;… Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 126 Rdnr. 13). - OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 25 U 100/95
- Benetton -, Dispositionsfreiheit des U, Anspruch des FG auf Schadensersatz …
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 276 Rdnr. 77;… Münchener Kommentar-Förschler, BGB § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f.); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)).
- OLG Hamm, 22.06.1993 - 19 U 35/93
Belieferung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 276 Rdnr. 77;… Münchener Kommentar-Förschler, BGB § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f.); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)). - RG, 08.12.1925 - VI 350/25
Jagdpachtvorvertrag
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
Dies gilt nach herrschender Meinung auch für den Jagdpacht-Vorvertrag (vgl. Schandau/Drees, Das Jagdrecht in NRW, § 11 BJG Nr. 4; RGZ 112, 199 ff.; BGH NJW 93, 1839 f. und LG Bonn, Urteil vom 19.02.1994 - 3 O 94 aus 53 -). - RG, 29.11.1904 - III 235/04
Schriftform. Kündigungsfrist im Fall des § 566 Satzes 2 B.G.B
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
Es reicht nicht aus, dass jede Partei ihre einseitige Willenserklärung unterschreibt und die Erklärungen aneinander gereiht werden (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 126 Rdnr. 12; RGZ 59, 245 f., 105, 60 ff. und 112, 199 f.; BGH NJW-RR 94, 280 f.;… Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 126 Rdnr. 13).
- LG Kassel, 27.01.2016 - 6 O 663/15 Dieses Schriftformerfordernis soll eine Warnfunktion ausüben, da Jagdpachtverträge in aller Regel über einen längeren Zeitraum (10 Jahre oder länger) abgeschlossen werden und auch die zu zahlenden Pachten nicht völlig unerheblich sind (vgl. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17. Dezember 1999, Az.: 3 U 16/99).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 3 U 173/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 518 § 233
Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift
Verfahrensgang
- LG Hanau - 4 O 145/99
- OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 3 U 173/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1336
Wird zitiert von ...
- LAG München, 07.11.2001 - 10 Sa 94/00 Die dazu erforderlichen Angaben müssen dem Berufungsgericht bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist vorliegen (vgl. OLG Frankfurt MDR 2000, 1336).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 27.04.1999 - 5 U 1426/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 27.08.2003 - 25 U 126/02
Sachenrechtsbereinigung: Anspruch des Mitbenutzers auf Bestellung einer …
Eine Beschränkung des Moratoriums auf die höchstpersönliche Nutzung, anknüpfend daran, dass das Gesetz von der Nutzung durch den Berechtigten "selbst" ausgeht, ist als dem Zweck der Regelung nicht gerecht werdend erkannt worden (vgl. BGH VIZ 1996, 86, 87; BGH VIZ 1995, 646, 650; BGH VIZ 1995, 597, 598; OLG Jena vom 27. April 1999, 5 U 1426/98).
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