Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
§§ 766, 765 a ZPO, § 55 SGB
Pfändungsschutz bei Konten-Pfändung - Rechtsbehelfe nach Justizbeitreibungsordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 765a § 766
Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach Justizbeitreibungsordnung - Pfändungsschutz bei Kontenpfändung - Sozialleistungen - Härtefall - Einstellung der Zwangsvollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- archive.org (Leitsatz)
ZPO §§ 765a, 766; SGB I § 55 Justizbeitreibungsordnung
Pfändungsschutz bei Kontenpfändung, insbes. bei Sozialleistungen - Rechtsbehelfe nach der Justizbeitreibungsordnung - uni-mannheim.de
, S. 4 (Leitsatz und Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pfändungsschutz bei Kontenpfändung; Rechtsbehelfe; Justizbeitreibungsordnung; Außergewöhnliche Härte; Aufhebungsantrag
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 725/00
- OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 835
- Rpfleger 2001, 361
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62
Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00
Maßnahmen nach § 765 a ZPO können nur dann ergriffen werden, wenn und soweit dies auch unter Berücksichtigung der berechtigten Gläubiger-Interessen angebracht erscheint, um den Schuldner vor unzumutbaren, mit den guten Sitten unvereinbaren Nachteilen zu bewahren (BGHZ 44, 138/143;… Zöller-Stöber, aaO., § 765 a Rn 5). - BGH, 30.05.1988 - II ZR 373/87
Pfändungsschuzt von Erstattungsleistungen von Krankenkassen
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00
Der Schuldner hätte es somit in der Hand, all diese Sozialleistungen dem Zugriff der Gläubigerin zu entziehen, sei es durch Verfügung innerhalb der Sieben-Tages-Frist des § 55 Abs. 1 SGB I, sei es - hier allerdings nur bei laufenden Sozialleistungen (BGHZ 104, 309) - durch Einzel-Anträge (ggf. Vollstreckungserinnerung) nach § 55 Abs. 4 SGB I, sei es - bei Einmalleistungen - durch Einzel-Anträge nach § 765 a ZPO (…Stein-Jonas-Brehm aaO., § 850 k Rn. 10). - OLG Frankfurt, 15.07.1999 - 26 W 28/99
Aufhebung einer Kontopfändung gemäß § 765a ZPO / Anwendbarkeit der allg. …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00
Der Vollzug der Pfändung bedeutet daher nach gegenwärtigem Stand - auch unter Berücksichtigung der berechtigten Gläubiger-Interessen - für den Schuldner eine unvertretbare und nicht mehr hinnehmbare Härte im Sinne des § 765 a ZPO (vgl. OLG Frankfurt, InVo 2000, 136 ff.; AG Iburg DGVZ 1997; 171; AG Stuttgart / LG Osnabrück DGVZ 1997, 171;… Stöber, aaO., Rn 1377;… Zöller-Stöber, aaO., § 765 a Rn 9).
- LG Frankfurt/Main, 07.11.1991 - 9 T 954/91
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00
Für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen der Justizbeitreibungsordnung gilt nichts anderes (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Justizbeitreibungsordnung; vgl. LG Frankfurt RPfl 1992, 168 mit Anm. Merla, RPfl 1992, 359;… Stein-Jonas-Brehm, ZPO, 21. Auflage, § 850 k Rn 16 Fn 45; Lappe-Steinbild, Justizbeitreibungsordnung, S. 171, 97). - LG Koblenz, 10.09.1997 - 2 T 510/97
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00
Die Notwendigkeit, sich um die Freinabe selbst kümmern und jeweils die Initiative ergreifen zu müssen, folgt aus der Entscheidung des Gesetzgebers, den Pfändungsschutz für Sozialleistungen bei der Kontenpfändung nicht automatisch wirken zu lassen, sondern so zu gestalten, wie es in § 55 SGB I geschehen ist (vgl. LG Koblenz, JurBüro 1998, 47;… Stöber. aaO., Rn 1439 h;… Zöller-Stöben aaO., § 850 i Rn 51). - LG Heilbronn, 31.03.1992 - 1b T 16/92
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00
Für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen der Justizbeitreibungsordnung gilt nichts anderes (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Justizbeitreibungsordnung; vgl. LG Frankfurt RPfl 1992, 168 mit Anm. Merla, RPfl 1992, 359;… Stein-Jonas-Brehm, ZPO, 21. Auflage, § 850 k Rn 16 Fn 45; Lappe-Steinbild, Justizbeitreibungsordnung, S. 171, 97).
- BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07
Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen
a) § 765 a ZPO gilt grundsätzlich neben den übrigen vollstreckungsrechtlichen Schutzvorschriften (…vgl. Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rdn. 1281;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 765 a Rdn. 38;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 765 a Rdn. 6; OLG Nürnberg, Rpfleger 2001, 361; LG Mönchengladbach, Rpfleger 2005, 614; LG Essen, Rpfleger 2002, 162; LG Berlin, Rpfleger 1992, 128, 129;… a.A. MünchKommZPO-Heßler, 2. Aufl., § 765 a Rdn. 13 m.w.N.). - FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11
Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung
Rn. 35 3. Zuständig für Beschlussentscheidungen über den Antrag auf Anordnung der vorläufigen Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 JBeitrO ist wie für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Gerichtskosten-Erinnerung nach § 66 Abs. 7 GKG grundsätzlich das Gericht, dessen Kostenbeamter der Geschäftsstelle den Kostenansatz aufgestellt hat (…vgl. BFH vom 15. April 2005 V S 9/05, BFH/NV 2005, 1359; OLG Nürnberg vom 11. Dezember 2000 4 W 3614/00, OLGR Nürnberg 2001, 133; FG Bremen vom 28. Februar 1994 2 93 342 E 2, EFG 1994, 584). - VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
Ausgestaltung der Bemessung der Höhe des monatlichen Elternbeitrags für den …
Rn. 70 vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000, 4 W 3614/00, Rpfleger 2001, 361; LG Essen, Beschluss vom 25. September 2001, 11 T 293/01, Rpfleger 2002, 162 m.w.N.; weitere Nachw. auch bei Fischer, Anm. zu der vorgenannten Entscheidung, ebd.
- LG Mönchengladbach, 01.04.2005 - 5 T 114/05
Pfändungsschutz, Kontenpfändung, Sozialleistungen
Dieser von einem Teil der Rechtsprechung vertretenen Meinung schließt sich die Kammer im Entscheidungsfalle an ( vgl. Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 765, a Rdn. 9 m.w.N, insbesondere OLG Nürnberg in Rpfleger 2001, 361). - LG Essen, 25.09.2001 - 11 T 293/01
Kontopfändung als außerordentliche Härte
Danach kann eine den Schuldner erheblich belastende Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die bei Ausschöpfung aller Schuldnerrechte erkennbar noch nicht einmal zu einer nennenswerten Teil-Befriedigung des Gläubigers führt, gemäß § 765 a ZPO vom uVollstreckungsgericht vorläufig eingestellt oder - falls keine Änderung zu erwarten ist ganz aufgehoben werden kann (OLG Nürnberg, MDR 2001, 835). - AG Braunschweig, 07.10.2005 - 25 M 3888/05 Der Relevanz der Führung eines Bankkontos wird im Übrigen auch durch Rechtssprechung des Amtsgerichts Braunschweig bzw. Landgerichts Braunschweig Rechnung getragen, wonach (zumindest im Regelfall) Pfändungsschutz gemäß § 765 a ZPO dann zu gewähren ist, wenn ein Girokonto gepfändet wird, auf das nur (unpfändbares) Arbeitseinkommen oder (unpfändbare) Arbeitslosenhilfe überwiesen wird, wenn die Bank eine Kündigung der Bankverbindung in Aussicht nimmt (vgl. hierzu auch Frankfurt OLG R 2000, 39; Nürnberg MDR 2001, 835).
- VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3353/04 Vor diesem Hintergrund haben Zivilgerichte für den Fall drohender Kündigung eines gepfändeten Girokontos verschiedentlich entschieden, dass Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen unbilliger Härte gewährt werden kann, wenn diesem Nachteil für den Schuldner keine Aussicht zumindest auf eine nennenswerte Teilbefriedigung des Gläubigers gegenübersteht, vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000, 4 W 3614/00, Rpfleger 2001, 361; LG Essen, Beschluss vom 25. September 2001, 11 T 293/01, Rpfleger 2002, 162 m.w.N.; weitere Nachw, auch bei Fischer, Anm. zu der vorgenannten Entscheidung, ebd.
- FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11
Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der …
Zuständig für Beschlussentscheidungen über den Antrag auf Anordnung der vorläufigen Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 JBeitrO ist wie für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Gerichtskosten-Erinnerung nach § 66 Abs. 7 GKG grundsätzlich das Gericht, dessen Kostenbeamter der Geschäftsstelle den Kostenansatz aufgestellt hat (…vgl. BFH vom 15. April 2005 V S 9/05 , BFH/NV 2005, 1359; OLG Nürnberg vom 11. Dezember 2000 4 W 3614/00 , OLGR Nürnberg 2001, 133; FG Bremen vom 28. Februar 1994 2 93 342 E 2, EFG 1994, 584). - LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
Guthaben eines Schuldners auf dem Girokonto i.H.v. 1797,60 EUR ist pfandfrei; …
Vielmehr ist ein Schuldner gehalten, jeweils im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) eine Abänderung des Pfändungsbeschlusses dahin zu erwirken, dass ihm der in § 55 Abs. 4 SGB I bezeichnete Betrag pfandfrei belassen wird (…vgl. Stöber, Forderungspfändung, Rdnr. 1439 i ; OLG Nürnberg MDR 2001, 835). - LG Koblenz, 16.05.2006 - 2 T 312/06
Einstellung der Kontopfändung bei Bezug von Arbeitslosengeld II
Der Vollzug der Pfändung bedeutet daher nach dem gegenwärtigen Stand auch unter Berücksichtigung des berechtigten Gläubigerinteresses für den Schuldner eine nicht vertretbare Härte im Sinne des § 765a ZPO (O.LGR Nürnberg 2001, 133 Rpfleger 2001, 361 = InVo,2001, 329 NWR 2001 835; OLGR Frankfurt 2000, 39 = InVo 2000, 136; LG Mönchengladbach JurBüro 2005, 499 = InVo 2005, 421 = Rpfleger 2005, 614). - LG Tübingen, 25.01.2006 - 5 T 297/05
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 164 Abs. 1 § 185 Abs. 1; GBO § 19
Umfang der Vollzugsvollmacht aus notariellem Kaufvertrag - Eigentumsübergang bei Kettenauflassung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Umfang der Vollzugsvollmacht
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notarieller Kaufvertrag; Vollzugsvollmacht; Vertragsdurchführung; Auflassung; Eigentumsübergang
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 24.11.1999 - 6 O 459/99
- OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 376
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
Ermächtigung zur Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00
Die Wirksamkeit wird in diesen Fällen damit begründet, dass in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Einwilligung (§ 185 I BGB) liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (BGH NJW 1997, 936; BayObLG NJW-RR 1991, 465).Die Auflassung des Verkäufers enthält dann keine Ermächtigung an den Käufer, das Grundstück ohne Zwischeneintragung an einen Dritten zu übertragen, wenn der Erwerb des Dritten einer vertraglichen Zweckbestimmung zuwiderliefe (BGH NJW 1997, 936).
- BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00
Die Wirksamkeit wird in diesen Fällen damit begründet, dass in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Einwilligung (§ 185 I BGB) liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (BGH NJW 1997, 936; BayObLG NJW-RR 1991, 465).
- OLG Düsseldorf, 11.11.2014 - 24 U 90/14
Wirksamkeit der Übertragung einer nahezu das gesamte Vermögen eines Ehegatten …
Es hat vorliegend eine so genannte Kettenauflassung stattgefunden, bei der die Eintragung des Letzterwerbers auch ohne die Zwischeneintragung des Vorerwerbers wirksam ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2000 - 22 U 33/00 -, juris;… BeckOK GBO/ Zeiser, § 39, Rn. 26). - OLG Jena, 17.04.2002 - 6 W 166/02
Vollmacht zur Löschungsbewilligung
Diese ist eng auszulegen und auf die Durchführung eines beurkundeten Geschäfts ihn zur Grundbucheintragung als dem das Geschäft vollendenden Element begrenzt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 376). - OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15
Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem …
Die von der Beteiligten vertretene gegenteilige Auslegung der Vollmacht lässt auch das Interesse der Erwerber außer Betracht, eine Vollmacht nur zur Abwicklung des bei Vertragsschluss zu überblickenden und einzuschätzenden Geschehensablaufes zu erteilen (vgl. hierzu etwa OLG Hamm, NJW-RR 2001, 376, 377). - OLG Naumburg, 22.07.2003 - 11 Wx 13/02
Umfang der Abwicklungsvollmacht einer Notariatsangestellten
Dieser deutlich hervortretende Wille setzt dem weitergehenden Wortlaut, wie die weitere Beschwerde zutreffend geltend macht, Grenzen und beschränkt die Vollmacht tatsächlich auf die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Handlungen (so auch OLG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 2000, 22 U 33/00 = NJW-RR 2001, 376-378).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1600 b Abs. 1, Abs. 2
Ehelichkeitsanfechtung; Anfechtungsfrist; Fristbeginn; Zweifel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei der Vaterschaftsanfechtung Frist beachten!
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehelichkeitsanfechtung; Anfechtungsfrist; Anderweitiger Geschlechtsverkehr ; Nichtvaterschaft; Fristbeginn; Zweifel
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 702
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89
Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00
Der Anfechtungsberechtigte muß nicht persönlich aus den ihm bekannten Tatsachen die Oberzeugung gewinnen, daß das Kind nicht von ihm abstammt, es genügt vielmehr der objektive Verdacht, d.h. daß aus der Sicht eines verständigen, medizinisch-naturwissenschaftlich nicht vorgebildeten Laien die Vaterschaft ernstlich in Frage gestellt ist bzw. die Nichtvaterschaft nicht gänzlich fern liegt (BGH NJW 1990, 2813, 2814; OLG Hamm NJW-RR 1995, 643 f.;… Palandt/Diederichsen, aaO., Rn. 9). - OLG Hamm, 18.10.1994 - 29 U 45/94
Anfechtungsfrist; Ehelichkeit; Kind; Zweifel; Schlußfolgerungen; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00
Der Anfechtungsberechtigte muß nicht persönlich aus den ihm bekannten Tatsachen die Oberzeugung gewinnen, daß das Kind nicht von ihm abstammt, es genügt vielmehr der objektive Verdacht, d.h. daß aus der Sicht eines verständigen, medizinisch-naturwissenschaftlich nicht vorgebildeten Laien die Vaterschaft ernstlich in Frage gestellt ist bzw. die Nichtvaterschaft nicht gänzlich fern liegt (BGH NJW 1990, 2813, 2814; OLG Hamm NJW-RR 1995, 643 f.;… Palandt/Diederichsen, aaO., Rn. 9). - OLG Frankfurt, 30.08.1984 - 11 UF 35/84
Zweifel an der ehelichen Geburt; Kenntnis von Tatsachen; Nichteheliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00
Die Behauptung der Mutter, er sei nicht der Vater und sie werde ihn nicht auf Unterhalt in Anspruch nehmen, läßt die Kenntnis nicht entfallen (OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1129, 1130; OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 81).
- OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Vaterschaftsanfechtung: Beginn der Anfechtungsfrist
Rn. 33 Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis liegt vor, wenn dem Anfechtungsberechtigten Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der eigenen Vaterschaft zu wecken und die nicht ganz fern liegende Möglichkeit der Vaterschaft eines Dritten zu begründen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 702). - OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 WF 150/01
Beginn der Frist für die Anfechtung der Vaterschaft
1995, 643; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 702, 703). - OLG Rostock, 02.06.2003 - 11 UF 14/03
Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
BGB § 326
- rechtsportal.de
- ibr-online
Sonstiges Zivilrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kaufvertrag; Schadensersatz; Verzug; Ablehnungsandrohung; Vorleistung
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 17.12.1999 - 4 O 2074/99
- OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 744
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.03.1997 - V ZR 217/95
Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des …
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt der Zweck des § 558 BGB darin, die mit der Beendigung eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses verbundenen Ansprüche einer beschleunigten Klarstellung zuzuführen (vgl. BGH-Urteil vom 21.03.1997-V ZR 217/95-NJW 1997, 1983 f.).Hierzu gehören auf Seiten des Vermieters Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus dem Eigentum (BGH, Urteile vom 21.03.1997-V ZR 217/95=NJW 1997, 1983 f. und Urteil vom 18.09.1986-III ZR 227/84=BGHZ 98, 235, 241); Ansprüche gegen Dritte, die in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen sind (BGH-Urteil vom 29.03.1978-VIII ZR 220/76=BGHZ 71, 175, 178 f.); Ansprüche des Vermieters aus abgetretenem Recht des Eigentümers (BGH-Urteil vom 14.07.1970-VIII ZR 1/69=BGHZ 54, 264, 268) sowie bei enger wirtschaftlicher Verbundenheit zwischen Eigentümer und Vermieter (BGH-Urteil vom 11.12.1991-XII ZR 269/90=BGHZ 116, 293, 296).
- BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94
Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Der Verkäufer kann seinen Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB nach dem vereinbarten Kaufpreis bestimmen, wenn er durch Übertragung des Besitzes an den Käufer vorgeleistet hat und dies zu einem wirtschaftlichen Totalverlust an den übergebenen Gegenständen geführt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06.10.1994 - V ZR 92/94 - NJW 1994, 3351).Diese Rechtprechung hat der BGB jetzt für den Anspruch aus § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB unter Hinweis auf das Erlöschen des Erfüllungsanspruchs aufgegeben (BGH-Urteil vom 06.10.1994-V ZR 92/94-NJW 1994, 3351).
- BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Hierzu gehören auf Seiten des Vermieters Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus dem Eigentum (BGH, Urteile vom 21.03.1997-V ZR 217/95=NJW 1997, 1983 f. und Urteil vom 18.09.1986-III ZR 227/84=BGHZ 98, 235, 241); Ansprüche gegen Dritte, die in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen sind (BGH-Urteil vom 29.03.1978-VIII ZR 220/76=BGHZ 71, 175, 178 f.); Ansprüche des Vermieters aus abgetretenem Recht des Eigentümers (BGH-Urteil vom 14.07.1970-VIII ZR 1/69=BGHZ 54, 264, 268) sowie bei enger wirtschaftlicher Verbundenheit zwischen Eigentümer und Vermieter (BGH-Urteil vom 11.12.1991-XII ZR 269/90=BGHZ 116, 293, 296).
- BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90
Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei …
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Hierzu gehören auf Seiten des Vermieters Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus dem Eigentum (BGH, Urteile vom 21.03.1997-V ZR 217/95=NJW 1997, 1983 f. und Urteil vom 18.09.1986-III ZR 227/84=BGHZ 98, 235, 241); Ansprüche gegen Dritte, die in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen sind (BGH-Urteil vom 29.03.1978-VIII ZR 220/76=BGHZ 71, 175, 178 f.); Ansprüche des Vermieters aus abgetretenem Recht des Eigentümers (BGH-Urteil vom 14.07.1970-VIII ZR 1/69=BGHZ 54, 264, 268) sowie bei enger wirtschaftlicher Verbundenheit zwischen Eigentümer und Vermieter (BGH-Urteil vom 11.12.1991-XII ZR 269/90=BGHZ 116, 293, 296). - BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 220/76
Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigungen beim Pensionsvertrag
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Hierzu gehören auf Seiten des Vermieters Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus dem Eigentum (BGH, Urteile vom 21.03.1997-V ZR 217/95=NJW 1997, 1983 f. und Urteil vom 18.09.1986-III ZR 227/84=BGHZ 98, 235, 241); Ansprüche gegen Dritte, die in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen sind (BGH-Urteil vom 29.03.1978-VIII ZR 220/76=BGHZ 71, 175, 178 f.); Ansprüche des Vermieters aus abgetretenem Recht des Eigentümers (BGH-Urteil vom 14.07.1970-VIII ZR 1/69=BGHZ 54, 264, 268) sowie bei enger wirtschaftlicher Verbundenheit zwischen Eigentümer und Vermieter (BGH-Urteil vom 11.12.1991-XII ZR 269/90=BGHZ 116, 293, 296). - BGH, 14.07.1970 - VIII ZR 1/69
Probefahrt - händlerfremdes Fahrzeug - §§ 558, 606 BGB <Fassung bis …
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Hierzu gehören auf Seiten des Vermieters Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus dem Eigentum (BGH, Urteile vom 21.03.1997-V ZR 217/95=NJW 1997, 1983 f. und Urteil vom 18.09.1986-III ZR 227/84=BGHZ 98, 235, 241); Ansprüche gegen Dritte, die in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen sind (BGH-Urteil vom 29.03.1978-VIII ZR 220/76=BGHZ 71, 175, 178 f.); Ansprüche des Vermieters aus abgetretenem Recht des Eigentümers (BGH-Urteil vom 14.07.1970-VIII ZR 1/69=BGHZ 54, 264, 268) sowie bei enger wirtschaftlicher Verbundenheit zwischen Eigentümer und Vermieter (BGH-Urteil vom 11.12.1991-XII ZR 269/90=BGHZ 116, 293, 296). - BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Vertrages soll den Gläubiger so stellen, wie er stehen würde, wenn der Schuldner den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (allgemein: RGZ 91, 30, 33; BGH-Urteil vom 27.05.1998-VIII ZR 362/96-NJW 1998, 2901 f.). - BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55
Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
f) Mit fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Erfüllungsanspruch der Klägerin erloschen (vgl. BGH-Urteil vom 09.05.1956-V ZR 95/55-BGHZ 20, 338, 345;… Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Auflage, § 326 Rn 24 m.w.N.). - BGH, 30.01.1981 - V ZR 7/80
Bewertung eines Ergänzungsvertrages als sittenwidrig bei einem auffälligen …
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Ein Geschäft kann allerdings unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt unwirksam sein, wenn ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt; in solchen Fällen kann daraus auch eine verwerfliche Gesinnung desjenigen vermutet werden, der sich die extreme Differenz zunutze machen will (vgl. BGH-Urteile vom 30.01.1981-V ZR 7/80-WM 1981, 404 f. und vom 12.12.1986-V ZR 100/85-WM 1985, 313 f.). - BGH, 12.12.1986 - V ZR 100/85
Sittenwidrigkeit - Gesinnung
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2000 - 21 U 218/00
Ein Geschäft kann allerdings unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt unwirksam sein, wenn ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt; in solchen Fällen kann daraus auch eine verwerfliche Gesinnung desjenigen vermutet werden, der sich die extreme Differenz zunutze machen will (vgl. BGH-Urteile vom 30.01.1981-V ZR 7/80-WM 1981, 404 f. und vom 12.12.1986-V ZR 100/85-WM 1985, 313 f.). - RG, 22.06.1917 - II 30/17
Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Berechnung eines abstrakten …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 1 U 99/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Haftungsausschluss, Schulunfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 20.03.2002 - 6 U 2712/01
Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen Verletzung des Körpers …
Nach anderer Auffassung soll die Haftungsersetzung gemäß §§ 104, 105, 106 SGB VII - in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu §§ 636, 640 RVO - erst dann entfallen, wenn sich der Vorsatz des Schädigers auch auf die Verletzungsfolgen erstreckt (…zum Meinungsstand LG Stendal a.a.O. m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 06.10.1999, Az.: 9 U 24/99, VersR 1999, 1550; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.11.2000, Az.: 1 U 99/00, OLGR 2001, 133; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2001, Az.: 24 S 12/01, SP 2001, 367; LG Leipzig, Urteil vom 23.06.2000, Az.: 14 S 1502/00, NJW-RR 2000, 1625).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kindesunterhalt; Unterhaltsanspruch; Kind; Alter; Volljährig; Unterbrechung; Teilurteil; Darlegungslast; Fiktives Einkommen
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 115 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Das Gericht muß nur feststellen, daß bei dem Verpflichteten nach Art, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand überhaupt eine Arbeitsplatzchance gegeben war (BGH, FamRZ 1996, 345 = NJW 1996, 517).Die bloß theoretische Chance eines Arbeitsplatzes reicht dafür nicht aus; es muss aufgrund tatrichterlicher Würdigung nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, nach den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten und nach der subjektiven Arbeitsbereitschaft feststehen, dass trotz ausreichender Bemühungen keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (BGH, FamRZ 1993, 789 = NJW-RR 1993, 898; FamRZ 1986, 885; 1987, 144 = NJW 1987, 898; FamRZ 1987, 912 = NJW-RR 1987, 962; FamRZ 1996, 345).
- OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97
Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Der Ansatz fiktiven Einkommens bei unzureichender Arbeitssuche schafft erst die Möglichkeit, auf nachträgliches höheres Einkommen oder Vermögen zuzugreifen (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1104; kritisch Bäumel, FRP 2000, 17 allerdings aus Sicht der Situation in den neuen Bundesländern). - BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97).
- BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Keine Partei ist gehalten, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (BGH BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Aufklärungspflicht 1). - BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81
Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (…vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97). - BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97
Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (…vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97). - BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Die bloß theoretische Chance eines Arbeitsplatzes reicht dafür nicht aus; es muss aufgrund tatrichterlicher Würdigung nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, nach den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten und nach der subjektiven Arbeitsbereitschaft feststehen, dass trotz ausreichender Bemühungen keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (BGH, FamRZ 1993, 789 = NJW-RR 1993, 898; FamRZ 1986, 885; 1987, 144 = NJW 1987, 898; FamRZ 1987, 912 = NJW-RR 1987, 962; FamRZ 1996, 345). - BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85
Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Die bloß theoretische Chance eines Arbeitsplatzes reicht dafür nicht aus; es muss aufgrund tatrichterlicher Würdigung nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, nach den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten und nach der subjektiven Arbeitsbereitschaft feststehen, dass trotz ausreichender Bemühungen keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (BGH, FamRZ 1993, 789 = NJW-RR 1993, 898; FamRZ 1986, 885; 1987, 144 = NJW 1987, 898; FamRZ 1987, 912 = NJW-RR 1987, 962; FamRZ 1996, 345). - BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (…vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97). - BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (…vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97). - BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86
Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren …
- BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53
Zurückweisung nachgeholten Bestreitens
- BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 82/85
Unterhaltsanspruch des arbeitsuchenden Ehegatten
- BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72
Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises - …
- OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 6 UF 127/93
- BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz
Gemäß § 241 ZPO ist der Rechtsstreit gleichwohl ohne Unterbrechung fortgesetzt worden und in der Lage, in der er sich bei Eintritt der Volljährigkeit befand, auf die Klägerin übergegangen (OLG Zweibrücken 23. Mai 2000 - 5 UF 106/99 - OLGR Zweibrücken 2001, 133;… Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 241 Rn. 5).
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