Rechtsprechung
| OLG Celle, 22.02.2001 - 13 U 105/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unterlassungsanspruch; Mehrwertsteuerveränderung; Bauvorhaben; Klauselunwirksamkeit ; Hausbauvertrag; Verbraucherschutzverein
- Judicialis
AGB-Gesetz § 11 Nr. 1
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 631 ff
Umsatzsteueränderungsklausel im Bauvertrag
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bauverträgen mit Mehrwertsteuer - Anpassungsklausel teilweise unwirksam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 11 Nr. 1
Preisanpassung bei Änderungen der Mehrwertsteuer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch; Mehrwertsteuerveränderung; Bauvorhaben; Klauselunwirksamkeit ; Hausbauvertrag; Verbraucherschutzverein
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mehrwertsteuergleitklausel in Hausbauverträgen: Zulässig? (IBR 2001, 198)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 14.03.2000 - 14 O 3910/99
- OLG Celle, 22.02.2001 - 13 U 105/00
Papierfundstellen
- BauR 2001, 1113
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83
Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers
Auszug aus OLG Celle, 22.02.2001 - 13 U 105/00
Unwirksam ist die Klausel vielmehr dann, wenn die Leistung, für die die Geschäftsbedingungen vorformuliert wurden, nach dem, was in dem bereffenden Geschäftszweig üblich ist, auch innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden kann, und wenn die Klausel dem Verwender in derartigen Fällen eine Preiserhöhung ermöglicht (vgl. BGH, NJW 1985, 855, 856 Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Auflage, § 11 Nr. 1 Rn. 19). - BGH, 23.04.1980 - VIII ZR 80/79
Formularmäßige Vereinbarung der Preisanpassung bei Änderung des …
Auszug aus OLG Celle, 22.02.2001 - 13 U 105/00
Es umfast insbesondere auch den im Preis enthaltenen Mehrwertsteueranteil (BGH, NJW 1980, 2133, 2134; BB 1981, 520). - LG Hannover, 14.03.2000 - 14 O 3910/99
Auszug aus OLG Celle, 22.02.2001 - 13 U 105/00
13 U 105/00 14 0 3910/99 (204) LG Hannover.
- OLG Bamberg, 19.02.2025 - 3 UKl 13/24
Folgen unwirksamer Klauseln in einem Fertighausvertrag
Vom OLG Frankfurt wurde eine in AGB vorgesehene Klausel ähnlichen Inhalts, auch wenn dort sogar eine Anpassung zugunsten des Käufers vorgesehen war ("Änderungen des Umsatz-Steuersatzes berechtigen beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung") wegen des Verbots kurzfristiger Preiserhöhungen als unzulässig gewertet (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.1978 - 6 U 57/78), ebenso vom OLG Celle die Klausel in vorformulierten Bauverträgen "Veränderungen der Mehrwertsteuer bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens betreffen den Gesamtpreis und gehen zu Lasten bzw. zu Gunsten des Bauherren", Urteil vom 22.02.2001 - 13 U 105/00.
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 164 § 535
Mietvertrag mit überörtlicher Anwaltssozietät - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nomos.de
, S. 46 (Leitsatz)
§§ 164, 535 BGB
Rechtsanwalt/Vertretung der Sozietät/Mietvertrag über Kanzleiräume - vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Vertragspartner
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mietvertrag; Rechtsanwalt; Sozietät; Vertretungsmacht; Vollmacht; Vertragsschluss; Kanzlei; Vermieter
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; Anmietung von Kanzleiräumen durch überörtliche Sozietät
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Die überörtliche Sozietät im Spannungsfeld zwischen Berufs- und Gesellschaftsrecht
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 6 O 5623/99
- OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 944
- NZM 2001, 585
- NJ 2001, 209 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99
Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Der Gebührenstreitwert entspricht nach Maßgabe von § 16 Abs. 1 GKG dem Jahresbetrag der vereinbarten Miete zuzüglich Umsatzsteuer, jedoch ohne die vereinbarte Vorauszahlung auf die Nebenkosten (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1385). - BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Ebenso unerheblich ist weiter, dass die Genehmigung durch den Beklagten zu 1. nicht in der für den Vertragsschluss wegen § 566 Satz BGB erforderlichen Schriftform erteilt wurde (BGH NJW 1994, 1344). - BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90
Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs- …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Sie besteht im Übrigen hier auch deshalb nicht, weil der Zeuge ... offenkundig die Wirksamkeit des Vertrages vom 21.11.1996, insbesondere dessen Laufzeit, nicht in Frage stellt, weshalb es nicht notwendig wäre, ihn ebenfalls zu verklagen (BGH NJW 1992, 1101).
- BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90
Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Das reicht aus, weil der Nachtrag im Übrigen auf den Hauptvertrag Bezug nimmt (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 1992, 2283, 2284 sowie nachfolgend BGH NJW 1998, 62), es handelt sich insoweit um eine bloße Ergänzung des Hauptvertrages. - BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Für ein solches besteht - abweichend von § 164 Abs. 2 BGB - die grundsätzliche Vermutung, dass der Handelnde für das Unternehmen aufgetreten ist und abschließen wollte (BGH NJW 1995, 43, 44). - BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97
Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Nach der Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH NJW 1999, 3040, 3041) nimmt ein im Rahmen einer Sozietät tätiger Rechtsanwalt das ihm angetragene Mandat regelmäßig auch im Namen der übrigen Sozietätsmitglieder an. - BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99
Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Die Vorschrift findet auch bei der hier anzunehmenden nachträglichen Genehmigung vollmachtlosen Handelns Anwendung (BGH NJW 2000, 2272, 2273). - BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93
Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Es handelt sich hierbei um die zulässige Feststellung hinsichtlich des Umfangs bzw. der Dauer der Leistungspflicht der Parteien (vgl. BGH NJW 1995, 1097). - BGH, 17.09.1997 - XII ZR 296/95
Wahrung der Schriftform bei einer Vereinbarung über einen Mieterwechsel
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2000 - 23 U 1032/00
Das reicht aus, weil der Nachtrag im Übrigen auf den Hauptvertrag Bezug nimmt (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 1992, 2283, 2284 sowie nachfolgend BGH NJW 1998, 62), es handelt sich insoweit um eine bloße Ergänzung des Hauptvertrages.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
EGV Art. 39
- rechtsportal.de
EGV Art. 39
Ausländerklausel eines Sportverbands für Staatsbürger aus assoziierten Drittstaaten - Slowakei
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausländerklausel; Sportverband; Staatsbürger; EU-assoziierter Drittstaat; Slowakei; Vorlagebeschluss an EuGH
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98
Die berufsmäßige Ausübung des Sports fällt nach st. Rspr. des EuGH insoweit unter die Freizügigkeit (vgl. EuGH, Slg. 1974, 1405 = NJW 1975, 1093 Tz. 4 Walrave; EuGH, Slg. 1976, 1333 Tz. 12 = NJW 1976, 2068 L Doná; EuGH, Slg. 1995, 4921 = NJW 1996, 505 Tz. 73 - Bosman).Denn so wie die Autonomie der privaten Verbände im Geltungsbereich von Art. 39 EGV nicht dazu führen darf, dass sie die Ausübung der dem einzelnen durch den Vertrag verliehenen Rechte einschränkt (EuGH, Slg. 1995, 9921 = NJW 1996, 505 Tz. 81 - Bosman), gilt das ebenso für die Rechte, die dem einzelnen durch Art. 38 Assoziierungsabkommen eingeräumt werden, zumal Regeln wie z.B. Ausländerklauseln weder erforderlich sind, um die Ausübung der in Art. 11 EMRK verankerten Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten, noch eine unausweichliche Folge dieser Freiheit darstellten (…EuGH a.a.O., Tz. 80).
Dann muss aber auch Drittwirkung in der Weise angenommen werden, dass Art. 38 Assoziierungsabkommen nicht nur für behördliche Maßnahmen gilt, sondern sich auch auf Vorschriften anderer Art erstreckt, die der kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit dienen, weil anderenfalls die Abschaffung der Schranken staatlichen Ursprungs durch Hindernisse zunichte gemacht werden könnte, die sich daraus ergeben, dass nicht dem öffentlichen Recht unterliegende Vereinigungen und Einrichtungen von ihrer rechtlichen Autonomie Gebrauch machen (vgl. EuGH, Slg. 1995, 4921 = NJW 1996, 505, Tz. 82, 83 - Bosman).
- EuGH, 12.12.1974 - 36/74
Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98
Die berufsmäßige Ausübung des Sports fällt nach st. Rspr. des EuGH insoweit unter die Freizügigkeit (vgl. EuGH, Slg. 1974, 1405 = NJW 1975, 1093 Tz. 4 Walrave; EuGH, Slg. 1976, 1333 Tz. 12 = NJW 1976, 2068 L Doná; EuGH, Slg. 1995, 4921 = NJW 1996, 505 Tz. 73 - Bosman). - BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64
Ausschluß aus einem Verein
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98
Da Vereinssatzungen und -ordnungen grundsätzlich nach objektiven Gesichtspunkten aus sich heraus auszulegen sind (vgl. BGHZ 47, 172 (179 f.) = NJW 1967, 1268; BGHZ 96, 245 (250) = NJW 1986, 1033 (1034); BGHZ 113, 240= NJW 1991, 1727), insbesondere Willensäußerungen oder Interessen der Gründer, sonstige tatsächliche Umstände aus der Entstehungsgeschichte oder der späteren Vereinsentwicklung grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen (BGHZ 47, 172 (180) = NJW 1967, 1268), und ein Ausnahmefall, wonach außerhalb der Satzung liegende Sachzusammenhänge bei der Auslegung einer Verbandssatzung unter Umständen dann berücksichtigt werden können, wenn die Kenntnis dieser Zusammenhänge allgemein bei Organen und Mitgliedern vorausgesetzt werden kann (BGHZ 63, 282 (290) = NJW 1975, 771), sich hier nicht positiv feststellen lässt, ist es für den Rechtsstreit entscheidend, wie die Verweisung auf Art. 48 EGV - nach Änderung durch den Vertrag von Amsterdam jetzt Art. 39 EGV - in § 15 Abs. 1 b) SpO nach diesen Auslegungskriterien zu verstehen ist.
- BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90
Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im …
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98
Da Vereinssatzungen und -ordnungen grundsätzlich nach objektiven Gesichtspunkten aus sich heraus auszulegen sind (vgl. BGHZ 47, 172 (179 f.) = NJW 1967, 1268; BGHZ 96, 245 (250) = NJW 1986, 1033 (1034); BGHZ 113, 240= NJW 1991, 1727), insbesondere Willensäußerungen oder Interessen der Gründer, sonstige tatsächliche Umstände aus der Entstehungsgeschichte oder der späteren Vereinsentwicklung grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen (BGHZ 47, 172 (180) = NJW 1967, 1268), und ein Ausnahmefall, wonach außerhalb der Satzung liegende Sachzusammenhänge bei der Auslegung einer Verbandssatzung unter Umständen dann berücksichtigt werden können, wenn die Kenntnis dieser Zusammenhänge allgemein bei Organen und Mitgliedern vorausgesetzt werden kann (BGHZ 63, 282 (290) = NJW 1975, 771), sich hier nicht positiv feststellen lässt, ist es für den Rechtsstreit entscheidend, wie die Verweisung auf Art. 48 EGV - nach Änderung durch den Vertrag von Amsterdam jetzt Art. 39 EGV - in § 15 Abs. 1 b) SpO nach diesen Auslegungskriterien zu verstehen ist. - BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85
Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98
Da Vereinssatzungen und -ordnungen grundsätzlich nach objektiven Gesichtspunkten aus sich heraus auszulegen sind (vgl. BGHZ 47, 172 (179 f.) = NJW 1967, 1268; BGHZ 96, 245 (250) = NJW 1986, 1033 (1034); BGHZ 113, 240= NJW 1991, 1727), insbesondere Willensäußerungen oder Interessen der Gründer, sonstige tatsächliche Umstände aus der Entstehungsgeschichte oder der späteren Vereinsentwicklung grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen (BGHZ 47, 172 (180) = NJW 1967, 1268), und ein Ausnahmefall, wonach außerhalb der Satzung liegende Sachzusammenhänge bei der Auslegung einer Verbandssatzung unter Umständen dann berücksichtigt werden können, wenn die Kenntnis dieser Zusammenhänge allgemein bei Organen und Mitgliedern vorausgesetzt werden kann (BGHZ 63, 282 (290) = NJW 1975, 771), sich hier nicht positiv feststellen lässt, ist es für den Rechtsstreit entscheidend, wie die Verweisung auf Art. 48 EGV - nach Änderung durch den Vertrag von Amsterdam jetzt Art. 39 EGV - in § 15 Abs. 1 b) SpO nach diesen Auslegungskriterien zu verstehen ist. - EuGH, 14.07.1976 - 13/76
Dona ./. Mantero - Fußballprofi, Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98
Die berufsmäßige Ausübung des Sports fällt nach st. Rspr. des EuGH insoweit unter die Freizügigkeit (vgl. EuGH, Slg. 1974, 1405 = NJW 1975, 1093 Tz. 4 Walrave; EuGH, Slg. 1976, 1333 Tz. 12 = NJW 1976, 2068 L Doná; EuGH, Slg. 1995, 4921 = NJW 1996, 505 Tz. 73 - Bosman). - BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72
Aufnahmezwang eines Monopolverbandes
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98
Da Vereinssatzungen und -ordnungen grundsätzlich nach objektiven Gesichtspunkten aus sich heraus auszulegen sind (vgl. BGHZ 47, 172 (179 f.) = NJW 1967, 1268; BGHZ 96, 245 (250) = NJW 1986, 1033 (1034); BGHZ 113, 240= NJW 1991, 1727), insbesondere Willensäußerungen oder Interessen der Gründer, sonstige tatsächliche Umstände aus der Entstehungsgeschichte oder der späteren Vereinsentwicklung grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen (BGHZ 47, 172 (180) = NJW 1967, 1268), und ein Ausnahmefall, wonach außerhalb der Satzung liegende Sachzusammenhänge bei der Auslegung einer Verbandssatzung unter Umständen dann berücksichtigt werden können, wenn die Kenntnis dieser Zusammenhänge allgemein bei Organen und Mitgliedern vorausgesetzt werden kann (BGHZ 63, 282 (290) = NJW 1975, 771), sich hier nicht positiv feststellen lässt, ist es für den Rechtsstreit entscheidend, wie die Verweisung auf Art. 48 EGV - nach Änderung durch den Vertrag von Amsterdam jetzt Art. 39 EGV - in § 15 Abs. 1 b) SpO nach diesen Auslegungskriterien zu verstehen ist. - LG Dortmund, 15.01.1998 - 3 O 496/97
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2000 - 8 U 139/98
8 U 139/98 OLG Hamm 3 O 496/97 LG Dortmund.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AktG § 136; ; AktG § ... 241; ; AktG § 121 Abs. 3 Satz 2; ; AktG § 136 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 131; ; AktG § 243; ; AktG § 243 Abs. 1; ; AktG § 120 Abs. 1 Satz 2; ; AktG § 293 Abs. 4 a.F.; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 100; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de
Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Verletzung des Auskunftsrechts eines Aktionärs vor Abschluß eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages; Pflicht zur Erteilung von Auskünften über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
- Wolters Kluwer
Anfechtungsklage; Nichtigkeitsklage; Versammlungsleiter; Hauptversammlung; Aktiengesellschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.09.1995 - 1 HO 192/94
- OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
Papierfundstellen
- ZIP 2001, 1095
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87
Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
In Rechtsprechung und Literatur wird daher die Ansicht vertreten, in diesen Fällen sei es richtig, ebenso wie bei der Fehlerhaftigkeit des Vertrages als solchem, nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft den Vertrag für die Vergangenheit als wirksam zu behandeln (vgl. BGH-WM 1988, 258, 259;… Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, aaO, § 70 Rdnr. 47).Danach käme es auf die Durchführung der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage nicht weiter an; allerdings war in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen der Unternehmensvertrag jeweils im Einverständnis der Beteiligten praktiziert worden (vgl. BGHZ 103, 1; BGHZ 105, 168; BGHZ 116, 31).
- BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91
Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
Es ist somit darauf abzustellen, wie ein objektiv urteilender Aktionär abgestimmt hätte, wenn dem Auskunftsverlangen entsprochen worden wäre (vgl. BGHZ 122, 211, 239). - BGH, 29.01.1962 - II ZR 1/61
Stimmrechtsausschluß
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
zwar Geschäftsführer der D...... KG waren und Dr. B.....-D...... eine Beteiligung von 5, 03 % an der D...... KG hielt, aber keine Anhaltspunkte dafür dargetan sind, dass die beiden Geschäftsführer bzw. Gesellschafter in rechtlich gesicherter Weise entscheidenden Einfluss auf die Stimmabgabe der D...... KG nehmen konnten (vgl. zur Problematik BGHZ 36, 296, 300;… Hüffer, aaO, § 136 Rdnr. 14) und dass die Gefahr bestand, dass die Mitgesellschafter der D...... KG ihr Stimmrecht in gleicher Weise unsachlich ausüben würden wie der durch den Beschluss zu entlastende Aufsichtsrat Dr. B.....- D...... (vgl. zur Problematik BGHZ 49, 183, 194; BGHZ 51, 209, 219; BGH WM 1976, 204, 205).
- BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67
GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
zwar Geschäftsführer der D...... KG waren und Dr. B.....-D...... eine Beteiligung von 5, 03 % an der D...... KG hielt, aber keine Anhaltspunkte dafür dargetan sind, dass die beiden Geschäftsführer bzw. Gesellschafter in rechtlich gesicherter Weise entscheidenden Einfluss auf die Stimmabgabe der D...... KG nehmen konnten (vgl. zur Problematik BGHZ 36, 296, 300;… Hüffer, aaO, § 136 Rdnr. 14) und dass die Gefahr bestand, dass die Mitgesellschafter der D...... KG ihr Stimmrecht in gleicher Weise unsachlich ausüben würden wie der durch den Beschluss zu entlastende Aufsichtsrat Dr. B.....- D...... (vgl. zur Problematik BGHZ 49, 183, 194; BGHZ 51, 209, 219; BGH WM 1976, 204, 205). - BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87
Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
Danach käme es auf die Durchführung der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage nicht weiter an; allerdings war in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen der Unternehmensvertrag jeweils im Einverständnis der Beteiligten praktiziert worden (vgl. BGHZ 103, 1; BGHZ 105, 168; BGHZ 116, 31). - BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67
Gesellschafterversammlung
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
zwar Geschäftsführer der D...... KG waren und Dr. B.....-D...... eine Beteiligung von 5, 03 % an der D...... KG hielt, aber keine Anhaltspunkte dafür dargetan sind, dass die beiden Geschäftsführer bzw. Gesellschafter in rechtlich gesicherter Weise entscheidenden Einfluss auf die Stimmabgabe der D...... KG nehmen konnten (vgl. zur Problematik BGHZ 36, 296, 300;… Hüffer, aaO, § 136 Rdnr. 14) und dass die Gefahr bestand, dass die Mitgesellschafter der D...... KG ihr Stimmrecht in gleicher Weise unsachlich ausüben würden wie der durch den Beschluss zu entlastende Aufsichtsrat Dr. B.....- D...... (vgl. zur Problematik BGHZ 49, 183, 194; BGHZ 51, 209, 219; BGH WM 1976, 204, 205). - BGH, 19.06.1995 - II ZR 58/94
Bewertung von Unternehmensbeteiligungen in der Bilanz; Bindung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
Die Verletzung dieser Auskunftspflicht macht den Zustimmungsbeschluss gemäß § 243 AktG anfechtbar (vgl. BGHZ 122, 212, 237; BGH, ZIP 1995, 1256, 1258;… Hüffer, aaO, § 293 g Rdnr. 1, 3, 4;… Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, aaO, § 70 Rdnr. 42, 43). - BGH, 15.12.1975 - II ZR 17/74
Übergang eines Geschäftsanteils einer GmbH durch Erbschaft - Erfordernis der …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
zwar Geschäftsführer der D...... KG waren und Dr. B.....-D...... eine Beteiligung von 5, 03 % an der D...... KG hielt, aber keine Anhaltspunkte dafür dargetan sind, dass die beiden Geschäftsführer bzw. Gesellschafter in rechtlich gesicherter Weise entscheidenden Einfluss auf die Stimmabgabe der D...... KG nehmen konnten (vgl. zur Problematik BGHZ 36, 296, 300;… Hüffer, aaO, § 136 Rdnr. 14) und dass die Gefahr bestand, dass die Mitgesellschafter der D...... KG ihr Stimmrecht in gleicher Weise unsachlich ausüben würden wie der durch den Beschluss zu entlastende Aufsichtsrat Dr. B.....- D...... (vgl. zur Problematik BGHZ 49, 183, 194; BGHZ 51, 209, 219; BGH WM 1976, 204, 205). - OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Hauptversammlung in der Einberufung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2000 - 6 U 1434/95
Durch Teilurteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 6 U 746/95 - hat der Senat die Nichtigkeitsklage als unbegründet abgewiesen.
- OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03
Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des …
In der Folgezeit hat auf die vorerwähnten Aktionärsklagen hin das Oberlandesgericht Koblenz durch rechtskräftige Urteile vom 26. April 2001 im Verfahren 6 U 746/95 (abgedruckt in ZIP 2001, 1093) und vom 23. November 2000 im Verfahren 6 U 1434/95 (abgedruckt in ZIP 2001, 1095) die Beschlüsse der Hauptversammlungen der Reginaris vom 26./27. August 1994 und vom 22. Juni 1994 über deren Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 3./4. Mai 1994 für nichtig erklärt.Bei Unwirksamkeit des vollzogenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages stehe den außenstehenden Aktionären deshalb auch kein Anspruch auf angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) und auf angemessene Abfindung (§ 305 AktG) zu (so ausdrücklich Köhler, ZGR 1985, 307, 319;… vgl. weiter Emmerich in Emmerich/Habersack aaO, § 291 Rdnr. 30 a und § 293 Rdnrn. 24, 38 b a. E.;… Hüffer aaO, § 291 Rdnr. 21 a. E.;… Koppensteiner aaO, § 293 Rdnr. 52 und § 297 Rdnrn. 35 ff; Kleindiek, ZIP 1988, 613, 618 ff; Köhler, ZGR 1985, 307, 310; LG Frankenthal, ZIP 1988, 1460, 1463, zustimmend kommentiert von Timm in EWiR § 297 AktG, 1/88, 947, 948; so für das Verhältnis zu den klagenden Aktionären auch OLG Koblenz, ZIP 2001, 1095, 1097 f).
- OLG Koblenz, 26.04.2001 - 6 U 746/95
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Hauptversammlung in der Einberufung; …
Jene Beschlussfassung ist durch rechtskräftiges Urteil des Senates vom 23. November 2000 - 6 U 1434/95 - für nichtig erklärt worden.a) Dass das Rechtsschutzinteresse der Kläger nicht wegen der mittlerweile eingetretenen Beendigung des Unternehmensvertrages entfallen ist, hat der Senat bereits im Verfahren 6 U 1434/95 entschieden.
- OLG Hamburg, 01.11.2004 - 11 W 5/04
Erledigung eines wegen eines Beherrschungsvertrages eingeleiteten …
Demgegenüber - so auch vom Landgericht - wird die Anwendbarkeit der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft jedenfalls im Verhältnis zu den klagenden Aktionären verneint, weil es dann an einem rechtlich beachtlichen Einverständnis, das die Grundlage für die Invollzugsetzung des Unternehmensvertrags bilde, fehle (OLG Zweibrücken, DB 2004, 642 ; OLG Koblenz, ZIP 2001, 1095, 1098;… Hüffer, aaO., § 291 Rdn. 21;… Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 3. Aufl. 2003, § 291 Rdn. 30 a; Kleindiek, ZIP 1988, 613, 619).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VVG § 61; ; AKB § 12 Nr. 1 I b
- IWW
- rechtsportal.de
VVG § 61; AKB § 12 Nr. 1 I b
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl) - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kraftfahrzeughändler; Teilkaskoversicherung; Rotes Kennzeichen; KFZ-Diebstahl; Fahrzeugschein; Fahrzeugschlüssel; Grobe Fahrlässigkeit
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 22.02.1999 - 6 O 46/98
- OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
Papierfundstellen
- VersR 2001, 635 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
Die Beweislast trifft insoweit grundsätzlich den, der sich darauf beruft, hier die Klägerin (BGH NJW 1986, 2838). - BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79
Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
Es ist anerkannt, daß eine deutliche Unterschreitung in diesem Sinne gegeben ist, wenn Pkw-Schlüssel sichtbar im Innenraum des Pkws liegen, selbst wenn Lenkradschloß und Wagentür verriegelt gewesen sind (BGH NJW 1981, 113 = VersR 1981, 40; OLG Hamm VersR 1984, 151). - OLG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 U 175/95
Messeparkplatz; Reisegepäck; Grob fahrlässige Herbeiführung; Leistungsfreiheit; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
a) Voraussetzung dafür ist, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - das Risikopotential vergrößert oder den bei Vertragsabschluß bestehenden Sicherheitsstandard im Hinblick auf die Diebstahlsgefahr deutlich unterschreitet (BGH VersR 1994, 29, 30; Senat VersR 1997, 304, 305). - OLG Düsseldorf, 05.12.1989 - 4 U 26/89
Voraussetzungen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
Grob fahrlässig handelt sodann, wer nicht beachtet, was in der konkreten Situation allgemein einleuchtet oder schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maße außer Acht läßt (Senat VersR 1991, 540).
- OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04
Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des …
Damit war der Briefkasten - auch für den Kläger ersichtlich - kein geeigneter und sicherer Aufbewahrungsort für Fahrzeugschlüssel, die das Ingangsetzen und ungestörte teilweise Zerlegen des wertvollen Fahrzeugs ermöglichten (wie hier OLGR Köln, 2001, 29, OLGR Düsseldorf 2001, 160).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens - Wolters Kluwer
Beschwerde; Verfahrensbevollmächtigter; Streitwert; Selbstständiges Beweisverfahren; Hauptsachewert
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.07.2000 - 18 OH 4/00
- OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Köln, 25.01.1999 - 7 W 20/97
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Naumburg, 05.03.1999 - 7 W 8/99
Änderung der Streitwertfestsetzung für ein in den Hauptprozess übergegangenes …
Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.).
- OLG Frankfurt, 20.10.1999 - 13 W 56/99
Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96
Wert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG München, 04.03.1992 - 12 UF 941/90
Unbilligkeit der zeitlich unbegrenzten Inanspruchnahme für Ehegattenunterhalt
Auszug aus OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.).
- OLG Köln, 20.07.2001 - 19 W 19/01
Streitwert des selbständigen Beweisverfahren
Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, dass sich der Gegenstandswert für ein selbständiges Beweisverfahren nach dem Streitwert der Hauptsache richtet (OLGR Köln 1992, 305;… ebenso: Zöller/Herget, 22. Auflage 2001, § 3 ZPO Rn 16 mwN; nunmehr auch der 7. Zivilsenat, OLGR Köln 1999, 246 ff; zuletzt: OLG Köln - 11. Zivilsenat - OLGR 2001, 160 sowie OLG Düsseldorf, MDR 2001, 649) und der tatsächliche ("richtige") Hauptsachewert nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens zugrunde zu legen ist, bezogen allerdings auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers (Senat, OLGR Köln 1999, 356 f.;… ebenso: Herget, aaO;… Werner/Pastor: Der Bauprozess, 9. Auflage 1999, Rn 146;… OLGe Köln und Düsseldorf, jeweils aaO), wobei eine bereits erfolgte Streitwertfestsetzung gem. § 25 Abs. 2 S. 2 GKG abzuändern ist (…Senat, aaO;… MK-ZPO/Schwerdtfeger, 2. Auflage 2000, § 3 ZPO Rn 115; OLGR Köln - 11. Zivilsenat - 2001, 60; OLGR Stuttgart 1999, 294, 295; Schneider, MDR 2000, 1230/1231).
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