Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; Inline-Skater; Schmerzensgeld; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Amtspflichtverletzung - Verkehrssicherungspflicht gegenüber Inline-Skatern
Verfahrensgang
- LG Trier, 05.05.1999 - 4 O 99/99
- OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1392
- MDR 2001, 748
- SpuRt 2001, 201
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 60/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem kreuzenden Inlineskater beim Abbiegen
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99
Nach herrschender Meinung sind Inline-Skates auch keine Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 1 StVG, sondern Fortbewegungsmittel im Sinne von § 24 Abs. 1 StVO (OLG Karlsruhe, NZV 1999, 44; OLG Celle, NJW-RR 1999, 1187 mit weiteren Nachweisen;… Jagusch-Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., Rdz. 6 zu § 24 StVO sowie Schmid, DAR 1998, 8; a.A., Vieweg, NZV 1998, 1). - OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99
Nach herrschender Meinung sind Inline-Skates auch keine Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 1 StVG, sondern Fortbewegungsmittel im Sinne von § 24 Abs. 1 StVO (OLG Karlsruhe, NZV 1999, 44; OLG Celle, NJW-RR 1999, 1187 mit weiteren Nachweisen;… Jagusch-Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., Rdz. 6 zu § 24 StVO sowie Schmid, DAR 1998, 8; a.A., Vieweg, NZV 1998, 1).
- BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00
Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr
Dieser Gedanke, der auch der Abgrenzung der besonderen Fortbewegungsmittel des § 24 StVO von den "normalen" Fahrzeugen zugrunde liegt, legt es nahe, Inline-Skates entsprechend der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur als "ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO anzusehen und Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen; auf diese Weise kann den für Inline-Skater bestehenden und von ihnen ausgehenden Gefahren derzeit noch am ehesten begegnet werden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1392; OLG Karlsruhe, VersR 1999, 590; OLG Celle, NJW-RR 1999, 1187; Diehl, ZfS 1999, 376;… Hentschel, aaO, § 24 Rdn. 6; Schmid, DAR 1998, 8; Seidenstecher, DAR 1997, 104, 105; 36. VGT 1998, AK VII, S. 13; a.A. Grams, NZV 1997, 65, 67). - LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15
Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates
Mit der herrschenden Meinung (vgl. u. a. BayVGH Urteil vom 01.10.2012 - Az. 11 BV 12.771, abgedruckt in Blutalkohol 49, 338; OLG Düsseldorf Urteil vom 12.07.2011 - Az. 1 U 242/10, abgedruckt in MDR 2012, 23;… BGH a. a. O.; OLG Koblenz Urteil vom 10.01.2001 - Az. 1 U 881/99, abdruckt in DAR 2001, 167;… Geppert in LK 12. Auflage (2009) § 142 Rn. 25;… Greger/Zwickel Haftungsrecht des Straßenverkehrs 5. Auflage (2014) § 14 Ziffer VI Rn. 284;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht 23. Auflage § 24 Rn. 3, § 31 Rn. 1; Frank Zimmermann JuS 2010, 22, Uwe Böhrensen NJW-Spezial 2009, 169; MD a. D. Klaus Wendrich NZV 2002, 212, Wolfgang Bouska NZV 2000, 472) ist die Beschwerdekammer aus nachstehender Gründen der Auffassung, dass Inlineskates nicht dem Fahrzeugbegriff unterfallen. - OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf …
Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2002 (NJW 2002, 1955) war aber bereits vor dieser Novellierung anerkannt, dass es sich bei Inline-Skates um besondere Fortbewegungsmittel i.S.d. § 24 Abs. 1 StVO a.F. handelte, so dass der Inlineskater grundsätzlich den für Fußgänger geltenden Verkehrsregeln unterworfen war (vgl. auch OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1392; KG Berlin…, Urteil vom 05.07.2007, Az.: 12 U 195/05 zitiert nach Juris, Jagow/Burmann/Hess, Straßenverkehrsrecht, § 24 Rdnr. 3).
- OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 1100/02
Amtshaftung eines Bundeslandes wegen Verletzung der …
Der Senat hat bereits durch Urteil vom 10. Januar 2001 (NJW-RR 2001, 1392) entschieden, dass der Straßenunterhaltspflichtige auf einem ausdrücklich für Fußgänger und Radfahrer eröffneten Weg nicht den besonderen Sicherheitsbedürfnissen von Inline-Skatern Rechnung tragen muss. - LG Aachen, 16.09.2014 - 12 O 12/14
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch wurzelbedingte Bodenanhebungen und …
Insbesondere im Wurzelbereich von Bäumen muss stets mit Erhebungen im Fahrbahnbelag gerechnet werden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1392; OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2010 - 7 U 203/09; OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2013 - 7 U 195/12; LG Aachen, Urteil vom 04.11.2009 - 5 O 268/09). - LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Verkehrssicherungspflichten für Baustellen; Gefahren für Passanten durch …
Dies bedeutet aber nicht, daß jede nur denkbare Gefahr für Fußgänger auszuräumen ist und die Passanten völlig ihrer eigenen Vorsorgepflicht enthoben sind (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.01.2001 - 1 U 881/99 - in: NJW-RR 2001, 1392). - OLG Brandenburg, 22.07.2024 - 2 U 21/24
Amtshaftungsanspanspruch eines Verunfallten gegen den Straßenbaulastträger auf …
Besonders im Wurzelbereich von Bäumen gehören Erhebungen im Fahrbahnbelag hierzu (OLG Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2001 - 1 U 881/99 -, NJW-RR 2001, 1392; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2023 - I-11 U 58/22 -, VRS 145, 79; LG Aachen…, Urteil vom 16. September 2014 - 12 O 12/14 -, Rdnr. 16; LG Bonn…, Urteil vom 24. Juni 2020 - 1 O 410/19 -, Rdnr. 26). - LG Köln, 10.01.2017 - 5 O 284/16
Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund einer …
In der Umgebung von Bäumen ist indes mit Gehwegunebenheiten aufgrund der dort befindlichen Baumwurzeln stets zu rechnen (OLG Koblenz NJW-RR 2001, 1392).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.11.2000 - 17 U 73/2000, 17 U 73/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 138
- dialerundrecht.de
- jurawelt.com
Telefonsexvermittlung
- RA Kotz
Bereitstellen eines Telefonanschlusses, durch ein regionales Telefonunternehmen, ist ein wertneutrales Hilfsgeschäft, wenn Telefonsexgespräche geführt werden
- dialerundrecht.de
Eine etwaige Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen wirkt sich im Verhältnis des Netzbetreibers zum Kunden nicht aus
- rechtsportal.de
BGB § 138 Abs. 1
Wirksamkeit von Verträgen über Telefongespräche mit sog. 0190-Nummern - Wolters Kluwer
Telekommunikationsdienstleistungen; 0190-Nummern; Telefonsex; Sittenwidrigkeit; Bereitstellen eines Netzzuganges; Wertneutrales Hilfsgeschäft; Inkasso von Telefonsex-Entgelt
- Wolters Kluwer
Zahlungsanspruch aufgrund eines Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen wegen der Anwahl sogenannter 0190-Nummern; Sittenwidrigkeit eines Telekommunikationsdienstvertrages wegen der Absicht einer kommerziellen Förderung von Telefonsex
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heise.de (Rechtsprechungsübersicht, 03.04.2001)
Gerichte uneins über Rechtmäßigkeit von Telefonsex-Rechnungen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.02.2000 - 7 O 405/99
- OLG Hamm, 27.11.2000 - 17 U 73/2000, 17 U 73/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97
Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 17 U 73/00
Entgegen der Auffassung des Beklagten ist der Telefondienstvertrag vom 02.06.1998 nicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, denn er ist nicht in der Absicht kommerzieller Förderung von Telefonsex geschlossen worden, so daß die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.06.1998 (NJW 1998, 2895) hierzu entwickelten Grundsätze auf den Streitfall nicht anwendbar sind; das Bereitstellen eines Netzzuganges durch ein Telekommunikationsunternehmen stellt auch dann, wenn der Kunde eine Telefonverbindung zum Telefonsex nutzt, nur ein wertneutrales Hilfsgeschäft dar (vgl. Urteile des OLG Hamm vom 23.11.1999 - 26 U 139/99 -, Beschluß des OLG Koblenz vom 12.08.1999 - 8 U 970/99 - sowie Senatsbeschluß vom 18.09.2000 - 17 U 100/99 -). - OLG Koblenz, 12.08.1999 - 8 U 970/99
Gebührenanspruch der Deutschen Telekom bei "Sex"-Gesprächen
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 17 U 73/00
Entgegen der Auffassung des Beklagten ist der Telefondienstvertrag vom 02.06.1998 nicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, denn er ist nicht in der Absicht kommerzieller Förderung von Telefonsex geschlossen worden, so daß die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.06.1998 (NJW 1998, 2895) hierzu entwickelten Grundsätze auf den Streitfall nicht anwendbar sind; das Bereitstellen eines Netzzuganges durch ein Telekommunikationsunternehmen stellt auch dann, wenn der Kunde eine Telefonverbindung zum Telefonsex nutzt, nur ein wertneutrales Hilfsgeschäft dar (vgl. Urteile des OLG Hamm vom 23.11.1999 - 26 U 139/99 -, Beschluß des OLG Koblenz vom 12.08.1999 - 8 U 970/99 - sowie Senatsbeschluß vom 18.09.2000 - 17 U 100/99 -). - OLG Hamm, 23.11.1999 - 26 U 139/99
Annahme der Nichtigkeit eines Telefondienstvertrags wegen Sittenwidrigkeit; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 17 U 73/00
Entgegen der Auffassung des Beklagten ist der Telefondienstvertrag vom 02.06.1998 nicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, denn er ist nicht in der Absicht kommerzieller Förderung von Telefonsex geschlossen worden, so daß die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.06.1998 (NJW 1998, 2895) hierzu entwickelten Grundsätze auf den Streitfall nicht anwendbar sind; das Bereitstellen eines Netzzuganges durch ein Telekommunikationsunternehmen stellt auch dann, wenn der Kunde eine Telefonverbindung zum Telefonsex nutzt, nur ein wertneutrales Hilfsgeschäft dar (vgl. Urteile des OLG Hamm vom 23.11.1999 - 26 U 139/99 -, Beschluß des OLG Koblenz vom 12.08.1999 - 8 U 970/99 - sowie Senatsbeschluß vom 18.09.2000 - 17 U 100/99 -). - OLG Stuttgart, 28.07.1989 - 2 U 268/88
Wirksamkeit von Verträgen über die Veröffentlichung von Werbeanzeigen über …
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 17 U 73/00
Dagegen soll die Werbung für einschlägige Telefonnummern nach Auffassung des OLG Stuttgart (NJW 1989, 2899) sowie des OLG Hamm (NJW 1995, 2797) nicht gegen §§ 134, 138 BGB verstoßen. - OLG Hamm, 21.03.1995 - 4 U 195/94
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 17 U 73/00
Dagegen soll die Werbung für einschlägige Telefonnummern nach Auffassung des OLG Stuttgart (NJW 1989, 2899) sowie des OLG Hamm (NJW 1995, 2797) nicht gegen §§ 134, 138 BGB verstoßen.
- OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06
Kannibale von Rotenburg
Sieht man lediglich in der Verbreitung des Filmes den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (vgl. dazu OLG München OLGR 2001, 171), hat auch der Hersteller hierzu einen Ursachenbeitrag geleistet, wobei eine mittelbare Beeinträchtigung ausreicht (BGH NJW 1973, 1460).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GKG § 25 Abs. 3 S. 1; ; GKG § 19 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 4; ; BGB § 250 S. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de
Streitwert bei Geltendmachung der Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages
- Wolters Kluwer
Gebührenanspruch ; Verkehrsanwaltsgebühr; Streitwerterhöhung durch Hilfsaufrechnung; Gebührenforderung; Rechtsanwaltsdienstvertrag; Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung; Schadensersatzeinwand des Mandanten ; Fehlerhafte Kostenberatung; Unzulässige ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
- LG Düsseldorf, 28.02.2001 - 8 O 338/99
- OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - 24 W 25/01
Papierfundstellen
- MDR 2001, 113
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand;… vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938; allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900). - BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93
Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand; vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938;… allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900). - BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87
Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand;… vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938;… allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900). - OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98
Pflicht des Verkehrsanwalts zur Aufklärung über die Höhe und das Entstehen der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand;… vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938;… allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
- OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - 24 W 25/01
Berichtigung der Kostenentscheidung bei nachträglicher Streitwertveränderung
Durch Beschluss vom 18. September 2000 (24 W 53/00 - MDR 2001, 113) hat der Senat der Streitwertbeschwerde in vollem Umfang stattgegeben. - OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - 24 W 73/07
Festsetzung der Anwaltsvergütung bei Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art - …
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04
Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und …
Das Einfordern eines Honorars, das im Wege des Schadensersatzes sogleich wieder zurückgezahlt werden müsste, verstößt vielmehr gegen Treu und Glauben, so dass der "DolopetitEinwand" das zu beanspruchende Honorar von vornherein auf die bei pflichtgemäßem Verhalten gerechtfertigte Höhe begrenzt (vgl. BGHZ 66, 302 [306]; BGHZ 116, 200 [203,204]; BGH in NJW 1988, 3013 [30115]; OLG Düsseldorf in NJW 2000, 1650 [1651]; MDR 2001, 113 m.w.N.; OLG Stuttgart in OLGR 2003, 34 [36 sub II. ];… siehe auch Borgmann, "Anwaltshaftung", 4. Aufl., Rdn. V, 128;… aA Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 263 m.w.N. zum Meinungsstand). - LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 23 S 305/01 Ihm steht nicht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 171).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unlauterer Wettbewerb: Koppelung des Erwerbs eines Elektrogerätes mit dem Abschluß eines Stromlieferungsvertrags
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 UWG ; § 3 UWG ; § 1 ZugabeVO ; § 1 Abs. 2 RabattG ; § 16 Nr. 4 GWB
Unzulässige Wertreklame; Gekoppeltes Rechtsgeschäft; Kaufvertrag; Stromlieferungsvertrag - Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZugabeVO § 1; ; RabattG § 1 Abs. 2; ; GWB § 16 Nr. 4
- rechtsportal.de
Keine unzulässige Wertreklame oder übertriebenes Anlocken bei gekoppeltem Rechtsgeschäft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unzulässige Wertreklame; Gekoppeltes Rechtsgeschäft; Kaufvertrag; Stromlieferungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Hannover, 30.08.2000 - 22 O 2327/00
- OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00 (1)
Papierfundstellen
- GRUR 2001, 855
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97
Handy-Endpreis - Übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00
Diese kann bei einem gekoppelten Rechtsgeschäft darin liegen, dass der Eindruck erweckt wird, ein Teil des Gesamtpaketes erhalte man gleichsam geschenkt oder mit einem derartigen Nachlass auf den üblichen Verkaufspreis, wodurch eine übermäßige Attraktivität ausgeübt wird (vgl. BGH WRP 99, 94, 95 - Handy-Endpreis, WRP 98, 727, 728 - Schmuck-Set, Baumbach Hefermehl § 1 Rdnr. 127 f.).Denn geht die Wirkung des Anlockens zum Zwecke des Kaufabschlusses von dem Angebot an sich und dessen Attraktivität aus, kann dieses nicht gegen den Leistungswettbewerb verstoßen, der gerade davon lebt, dass Wettbewerber beim Nachfrager mit Preisvorteilen konkurrieren (vgl. BGH WRP 99, 94, 96 m. w. N.).
Denn mit derartigen rechtlichen Erwägungen hält sich der Verbraucher nicht auf (vgl. BGH WRP 1999, 94, 96 - Handy-Endpreis).
- BGH, 30.11.1995 - I ZR 233/93
Saustarke Angebote - Kopplungsangebote
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00
Nach Auffassung des Senats ist allerdings der Gebrauchsnähe oder dem Funktionszusammenhang der angebotenen Leistung bei der Beurteilung der übertriebenen Anlockwirkung gekoppelt angebotener Waren keine überragende Bedeutung beizumessen (vgl. auch BGH GRUR 96, 363, 364 - Saustarke Angebote - zur Zweckverbundenheit von Tiefkühltruhe und Schweinehälfte). - BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95
Schmuck-Set - Übertriebenes Anlocken; Wertreklame
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00
Diese kann bei einem gekoppelten Rechtsgeschäft darin liegen, dass der Eindruck erweckt wird, ein Teil des Gesamtpaketes erhalte man gleichsam geschenkt oder mit einem derartigen Nachlass auf den üblichen Verkaufspreis, wodurch eine übermäßige Attraktivität ausgeübt wird (vgl. BGH WRP 99, 94, 95 - Handy-Endpreis, WRP 98, 727, 728 - Schmuck-Set, Baumbach Hefermehl § 1 Rdnr. 127 f.).
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten
Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die - Kopplungsangebote weitgehend zulassende - Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168). - BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01
BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel
Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168). - OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
UWG -Recht; Punto
Deshalb sind Kopplungsangebote nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung dann wettbewerbswidrig, wenn die Einzelpreise nicht bekannt sind und der Käufer sie trotz längeren Suchens nach Vergleichsobjekten auch nicht in Erfahrung bringen kann, weil er keinerlei Anhaltspunkte für deren Berechnung hat und er deshalb die Preisgestaltung des Angebots nicht mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann (…BGH "Saustarke Angebote" und "Koppelung im Kaffeehandel", jeweils a.a.O.; vgl. auch OLG München, OLGR 2000, 12 f. und 41 f. sowie OLG Celle, OLGR 2001, 171 ff.).Ungeachtet der in der Rechtsprechung (vgl. OLG München OLGR 2000, 41 einerseits und OLG Celle OLGR 2001, 171, 172 andererseits) streitigen, vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Saustarke Angebote" ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob der Gesichtspunkt des Gebrauchs- bzw. Funktionszusammenhangs oder der Gebrauchsnähe der angebotenen Waren für die Frage der Zulässigkeit eines Kopplungsangebots von Bedeutung sein kann, ist entscheidendes Abgrenzungsmerkmal damit die - wie das Landgericht zutreffend betont hat - im Wege einer Gesamtschau zu beantwortende Frage, ob der von der Internetwerbung der Antragsgegnerin angesprochene Verkehr keinerlei Anhaltspunkte für die Berechnung der Einzelpreise im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat, und zwar auch dann, wenn man ihm ein längeres und auch aufwendigeres Suchen nach Vergleichsobjekten zumutet.
- OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00
Koppelung eines Sonderpreisangebots für einen Fernseher bei Abschluß eines …
Hier von einem einheitlichen Angebot im Sinne der angeführten Rechtsprechung des BGH zu sprechen, liegt nach Auffassung des Senates entgegen den von der Klägerin vorgelegten Entscheidungen des OLG Celle (13 U 235/00 = Bl.149, 152 d.A.) und des LG Berlin (102 O 91/00 = Bl.139,145 d.A.) fern. - BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01
Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät
Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168). - OLG Celle, 24.07.2001 - 13 W 55/01
Unterlassung ; Werbung ; Wettbewerbswidrigkeit; Streitwert; Selbständiges …
Dieser Umstand, dass die Beklagte ein kritisches Werbesystem zugleich im Interesse der anderen #### durchsetzen könnte, hat es bereits gerechtfertigt, den Streitwert im vorangegangenen Verfahren um den Erlass einer einstweiligen Verfügung - 13 U 235/00 - auf 150.000 DM festzusetzen. - OLG Celle, 14.02.2002 - 13 U 143/01
Unterlassungsanspruch; Werbeanzeige; Wettbewerbsverletzung ; Klagebefugnis; …
Es mag sein, dass unter bestimmten Umständen - so der Senat im Verfügungs-Urteil vom 29. Dezember 2000 im Verfahren zu 13 U 235/00 - Grundlage der Beurteilung ein weiterer sachlicher Markt als der sein kann, dem das beworbene Produkt angehört. - OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01
Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der …
Soweit die Beklagte sich auf die Rechtsprechung zur Kopplung der verbilligten Abgabe von Elektrogeräten mit dem Abschluß von mehrjährigen Stromlieferungsverträgen (vgl. KG NJW-RR 2002, 42 ff. -Kein übertriebenes Anlocken bei Koppelung von günstigem Fernsehgerät mit Stromlieferungsvertrag; OLG Köln GRUR 2001, 853ff. Fernseher für 1 DM; OLG Celle GRUR 2001, 855 ff. -Elektrische Geräte für 1 DM; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40 ff. Kopplungsangebot bei Stromlieferungsvertrag) bezogen hat, hat der BGH mit seinen Urteilen vom 13. Juni 2002 klar gestellt, daß diese Kopplung nur dann zulässig ist, wenn die Verbraucher über den wirklichen Wert des Angebots ausreichend informiert werden (vgl. Pressemeldung Nr. 59/2002 des BGH vom 13. Juni 2002 zu den Urteilen des BGH vom 13. Juni 2002, Az.: I ZR 71/01, I ZR 72/01 und I ZR 173/01). - OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 182/00
Sittenwidrigkeit des Ansprechens von Passanten zu Werbezwecken
Hier von einem einheitlichen Angebot im Sinne der angeführten Rechtsprechung des BGH zu sprechen, liegt nach Auffassung des Senates entgegen den von der Klägerin vorgelegten Entscheidungen des OLG Celle (13 U 235/00 = Bl.148, 151 d.A.) und des LG Berlin (102 O 91/00 = Bl.138,144 d.A.) fern. - KG, 08.05.2001 - 5 U 6904/00
Übertriebenes Anlocken - Koppelungsgeschäft - Fernsehgerät und …
Der Senat folgt insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle - Urteil vom 28. Dezember 2000 13 U 235/00 das ausgeführt hat, dass der Verkehr unschwer in der Lage ist, im Kern (mit der Handywerbung) vergleichbare Werbungen zu verstehen und bei seiner Kaufentscheidung zu berücksichtigen.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB §§ 823 ff.; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 2; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 377 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546
- rechtsportal.de
Arzthaftung - Aufklärung vor Leitungsanästhesie für Wurzelbehandlung eines Zahns - Entscheidungskonflikt des Patienten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz; Verjährung; Hemmung ; Leitungsanästhesie; Wurzelbehandlung ; Entscheidungskonflikt; Aufklärungspflicht
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 04.06.1997 - 3 O 272/95
- OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
Jedoch muß der Patient, wenn - wie im Streitfall - der Arzt diese Behauptung aufstellt, zunächst plausibel darlegen, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte, ob er dem Eingriff zustimmen soll oder nicht (BGH VersR 1994, 682).Dabei verkennt der Senat nicht, daß es hier nicht darauf ankommt, wie sich ein "vernünftiger" Patient bei Erteilung der erforderlichen Aufklärung voraussichtlich verhalten hätte, sondern daß allein die persönliche Entscheidungssituation der Klägerin aus damaliger Sicht maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1994, 799, 801).
- BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90
Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
Die Beweislast für einen Behandlungsfehler trägt grundsätzlich der Patient (vgl. BGH VersR 1991, 310). - BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92
Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
Die von der Klägerin behaupteten Dokumentationsmängel sind als solche kein eigenständiger Anknüpfungspunkt für eine vertragliche oder deliktische Haftung (vgl. BGH VersR 1993, 836). - BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 7 U 193/97
Dabei muß ihm insbesondere auch ein allgemeines Bild von den mit dem Eingriff verbundenen Risiken vermittelt werden, wobei auch auf das schwerste in Betracht kommende Risiko, das dem Eingriff spezifisch anhaftet, hinzuweisen ist (vgl. BGH VersR 1996, 195, 196).
- OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11
Zahnarzthaftung: Anforderungen an den Nachweis der ärztlichen Aufklärung; …
Unter diesen Umständen ist unter Berücksichtigung der vom Sachverständigen in der ergänzenden Stellungnahme weiter dargelegten Vor- und Nachteile der beiden Behandlungsmethoden, auch wenn das Risiko der Nervschädigung bei der Klägerin wegen ihrer anatomischen Struktur deutlich erhöht war, nicht plausibel, wieso die Klägerin, wie von ihr bei ihrer Anhörung angegeben (II 119), selbstverständlich ein Ziehen des Zahnes vorgezogen hätte (vgl. auch OLGR Hamburg 1999, 275 ff., juris Tz. 14, zum Zahn 47; Senat, OLGR 2001, 171 f., juris Tz. 66 zur fehlerhaften Aufklärung über das Risiko einer Schädigung des nervus alveolaris inferior durch die Leitungsanästhesie; vgl. dazu auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006, Az. 8 U 251/05, juris Tz. 25).
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Rechtsprechung
| OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 823 § 1004
Haftung des Vertreibers ausländischer Zeitschrift - Umfang des Unterlassungsgebots - Rechtsschutzverzicht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeitungsvertrieb; Ausländischer Zeitungsverlag; Pressebericht; Zeitungsartikel; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Presserechtlicher Unterlassungsanspruch
Verfahrensgang
- LG München I - 9 O 6287/00
- OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
Papierfundstellen
- afp 2001, 139
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72
VUS
Auszug aus OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
Im allgemeinen ist ohne Belang, ob er sonst nach der Art seines Tatbeitrags als Täter oder Gehilfe anzusehen wäre (BGH NJW 1976, 799 - Alleinimporteur).Auch der Verbreiter ist Störer im Sinn von BGH NJW 1976, 799 - Alleinimporteur, weil er einen Tatbeitrag zur Störung leistet.
Grundsätzlich hat sich zwar der Inhalt des negatorischen Anspruchs nach dem konkreten Tatbeitrag zu richten (BGH NJW 1976, 799/800 - Alleinimporteur).
- OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
Haftungserstreckung auf gesetzliche Vertreter der Vereinsmitglieder durch Satzung
Auszug aus OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
Außerdem verlangt der Senat mit der herrschenden Meinung ohnehin eine Abmahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (Senat, Beschluß vom 02.05.2000, NJW-RR 2000, 42 = OLGR München 2000, 343). - BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Auszug aus OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
Entscheidend ist der (durch normative Auslegung zu ermittelnde) objektive Verkehrswert (BGHZ 36, 30/33 - Idealheim).
- BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98
Rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsklage; Unverschuldeter Rechtsirrtum
Auszug aus OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
In der für ein Urteil gebotenen (§ 313 Abs. 3 ZPO) und insbesondere für ein Berufungsurteil auch zulässigen (§ 543 ZPO; vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich auch daraus erklärt, daß die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat umfassend diskutiert worden ist (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl., § 313 Rn. 27) - ist folgendes auszuführen:. - BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 103/80
Umfang einer Garantiezusage - Einstandspflicht für die Einhaltung eines …
Auszug aus OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
Hierzu muß der Empfänger unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit prüfen, was der Erklärende gemeint hat (BGH NJW 1981, 2295/2296 - Festpreiszusage). - BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55
Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)
Auszug aus OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
Als Täter oder Störer ist jeder anzusehen, der die Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine solche Beeinträchtigung erwarten läßt (BGH GRUR 1957, 352). - BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in …
Auszug aus OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
In der für ein Urteil gebotenen (§ 313 Abs. 3 ZPO) und insbesondere für ein Berufungsurteil auch zulässigen (§ 543 ZPO; vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich auch daraus erklärt, daß die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat umfassend diskutiert worden ist (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl., § 313 Rn. 27) - ist folgendes auszuführen:. - VGH Bayern, 22.12.1999 - 7 N 98.3333
Auszug aus OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00
Dem steht nicht entgegen, daß der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 22.12.1999 eine Entscheidung erlassen hat, wonach § 9 Abs. 3 der Satzung über die Nutzung der Hörfunkfrequenzen nichtig ist (Az 7 N 98.3333, ZUM 2000, 335).
- LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09
Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz
Ob darüber hinaus noch eine Haftung für den Fall anzunehmen ist, wenn keine Kenntnis vorliegt (vgl. OLG München, AFP 2001, 139; OLG München, NJW-RR 2002, 186), braucht vorliegend nicht entschieden werden, da die Antragsgegnerin mit anwaltlichem Schreiben vom 19.12.2008 abgemahnt worden ist. - OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die …
Wer durch die Verbreitung einer Zeitschrift an der Beeinträchtigung eines Persönlichkeitsrechts mitwirkt, kann jedenfalls als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da der Betroffene die Möglichkeit haben muss, auch die Verbreitung solcher Exemplare zu unterbinden, die der Einflussnahme des Verlegers bereits entzogen sind (…Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. Kap. 10 Rn. 221; OLG München, OLGR 01, 171).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 13.12.2000 - 15 WF 223/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 93a Abs. 1 § 621 Abs. 1 Nr. 8
Kostenausgleich bei abgetrennten Verfahren über den Zugewinnausgleich
Verfahrensgang
- AG Kiel - 59 F 28/94
- OLG Schleswig, 13.12.2000 - 15 WF 223/00
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