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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7123
OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02 (https://dejure.org/2003,7123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2003 - 5 UF 146/02 (https://dejure.org/2003,7123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 5 UF 146/02 (https://dejure.org/2003,7123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38; InsO § 40; ZPO § 850c
    Berechnung des Unterhalts ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermöegen des Unterhaltsschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens während eines Unterhaltsprozesses; Unterbrechung eines Unterhaltsprozesses; Einkommensberücksichtigung bis zur Pfändungsfreigrenze; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bedarfsermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01

    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02
    Hierzu zählen auch die im Zeitpunkt der Öffnung rückständigen Unterhaltsansprüche, weshalb diese vom Insolvenzverfahren erfasst werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zahlung der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des …

    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (…Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b;… Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02

    Verpflichtung zu rückwirkenden Unterhaltszahlungen im Fall der Eröffnung eines …

    Rn. 23 Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher -wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner habendem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (…Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b;… Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02

    Verurteilung zur Zahlung rückständigen Kindesunterhalts; Eröffnung des …

    Rn. 23 Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher -wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner habendem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (…Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b;… Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/00

    Insolvenzverfahren, Unterhaltsprozeß; Bedarf, Insolvenzverfahren

    5 UF 146/02.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.03.2002 - 14 U 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3734
OLG Karlsruhe, 22.03.2002 - 14 U 46/01 (https://dejure.org/2002,3734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2002 - 14 U 46/01 (https://dejure.org/2002,3734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2002 - 14 U 46/01 (https://dejure.org/2002,3734)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschäftsführerabberufung - Kündigung aus wichtigem Grund

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadenersatz bei Widerruf einer Geschäftsführerbestellung?

  • rechtsportal.de

    BGB § 626; BGB § 628 Abs. 2; GmbHG § 38 Abs. 1
    Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer; Auswirkung auf das Dienstverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer ; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs; Auswirkung auf das Dienstverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 480
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 17.12.1992 - 26 U 54/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2002 - 14 U 46/01
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob bereits allein seine Abberufung als Geschäftsführer dem Kläger die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung unzumutbar machte und ihn zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB berechtigte (…so offenbar - freilich apodiktisch und ohne Begründung - Scholz/Schneider, GmbHG, 9. Auflage 2000, Rdn. 34 zu § 38 und Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, 3. Auflage 1996, Rdn. 42 zu § 38, letztere mit unzutreffendem Hinweis auf Fleck, Das Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer in der Rechtsprechung des BGH, WM 1981, Sonderbeilage Nr. 3, S. 3 ff., 10;… einschränkend Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage 2000, Anh. § 6 Rdn. 58 ["regelmäßig"] und Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Auflage 2000, Rdn. 115 a zu § 35 ["in der Regel"]; vgl. ferner für den Fall einer den Geschäftsführer weitgehend "entmachtenden" Satzungsänderung OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, S. 1259 ff., 1260;… a.A. OLG Frankfurt, BB 1981, S. 265;… Schwerdtner, in: Münch. Kommentar, BGB, 3. Auflage 1997, Rdn. 23 zu § 628).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10

    GmbH: Schadensersatzanspruch eines wegen der Beschränkung seiner Kompetenzen …

    Da die Gesellschaft nur von einem ihr gesetzlich eingeräumten Recht Gebrauch macht, das einen Weiterbeschäftigungsanspruch als Geschäftsführer entfallen lässt, kann ihr Verhalten nicht als vertragswidrig angesehen werden (BGH, NJW 2003, 351 f., juris Tz. 12; vorgehend: OLG Karlsruhe, NZG 2003, 480; Gehrlein, BB 2004, 2585, 2591).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.10.2002 - 5 U 364/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6289
OLG Koblenz, 10.10.2002 - 5 U 364/02 (https://dejure.org/2002,6289)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2002 - 5 U 364/02 (https://dejure.org/2002,6289)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 5 U 364/02 (https://dejure.org/2002,6289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 667 670; InsO §§ 130 131
    Anfechtbarkeit der Rückgängigmachung der Gutschrift eines Scheckbetrages in der Insolvenz des Empfängers

  • Wolters Kluwer

    Kontobuchungen als Gegenstand einer insolvenzrechtlichen Anfechtung; Belastung eines Kontos mit einem Scheck; Masse verkürzende Saldierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 130, 131, 143; BGB §§ 670, 667
    Nach AGB zulässige Rückbuchung eines zu Lasten des debitorischen Kontos der Schuldnerin begebenen Schecks nicht anfechtbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2091
  • WM 2003, 1856
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11287
OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2002,11287)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.11.2002 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2002,11287)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. November 2002 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2002,11287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Beauftragung eines anderen Anwalts mit der Einlegung einer Berufung; Zurechenbarkeit der schuldhaften Pflichtverletzung eines angestellten juristischen Mitarbeiters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 233 ZPO ; § 85 Abs. 2 ZPO
    Haftung beratender Berufe; Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwaltes bei Einlegung von Rechtsmitteln; Rechtsmittelfrist; Rechtsanwaltshaftung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist; Haftung für juristische Mitarbeiter

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung wegen schuldhafter Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts bzw. dessen juristischen Mitarbeiters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung beratender Berufe; Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwaltes bei Einlegung von Rechtsmitteln; Rechtsmittelfrist; Rechtsanwaltshaftung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist; Haftung für juristische Mitarbeiter

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 17 O 80/02
  • OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2001 - VI ZB 22/01

    Bestätigung des Rechtsmittelauftrages durch den zweitinstanzlichen …

    Auszug aus OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02
    Vielmehr muss dafür Sorge getragen werden, dass der mit der Rechtsmitteleinlegung beauftragte Anwalt den Auftrag innerhalb der laufenden Frist bestätigt und solange die laufende Frist überwacht wird, weil nur so sichergestellt wird, dass im Falle einer Ablehnung der Mandatsübernahme durch den beauftragten Anwalt der Rechtsmittelauftrag noch einem anderen Anwalt rechtzeitig übertragen werden kann (BGH NJW 2001, 3195, 3196).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der …

    Auszug aus OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02
    Für einen angestellten Rechtsanwalt hat der BGH (NJW-RR 1992, 1019, 1020) das nur für den Fall bejaht, dass jenem die Sache zur selbstständigen Bearbeitung in voller anwaltlicher Verantwortung übertragen ist, dagegen verneint, wenn er nach Weisungen des Prozessbevollmächtigten, der sich selbst Entscheidungen vorbehält, tätig wird.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.11.2002 - 2 Ws 315/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10963
OLG Brandenburg, 05.11.2002 - 2 Ws 315/02 (https://dejure.org/2002,10963)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2002 - 2 Ws 315/02 (https://dejure.org/2002,10963)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2002 - 2 Ws 315/02 (https://dejure.org/2002,10963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BRAGO § 98 Abs. 3; ; BRAGO § 102 Abs. 1; ; BRAGO § 135

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 102 Abs. 1; BRAGO § 135; BRAGO § 98
    Ermäßigung der Anwaltsgebühren bei Kanzleisitz in neuen Bundesländern

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühren in den neuen Bundesländern; Rechtmäßigkeit des 10% Abzugs; Grundlegende Erwägungen des Einigungsvertrages; Beschwerde gegen Höhe der festgesetzten Kosten der Nebenklage; Gebührenermäßigung wegen unterschiedlicher wirtschaftlicher Verhältnisse in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16808
OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02 (https://dejure.org/2002,16808)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2002 - 7 U 27/02 (https://dejure.org/2002,16808)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2002 - 7 U 27/02 (https://dejure.org/2002,16808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Persönlichkeitsrecht Minderjährige

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Dabei ist freilich zu beachten, dass das - aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleitende - Selbstbestimmungsrecht kein allgemeines und umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person dahingehend enthält, dass sein Träger Anspruch darauf hätte, nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999; AfP 2000, 76 f., 77 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Diese Werteordnung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und ist insbesondere in dem erwähnten Urteil vom 15. Dezember 1999 (AfP 2000, 76 f., 79) herausgearbeitet worden.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Erst bei der Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem - ebenfalls von Verfassung wegen geschützten - Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist zu berücksichtigen, ob die Presse im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtert und damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllt und zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, oder ob sie lediglich das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschaft nach Unterhaltung befriedigt (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; BGH AfP 1999, 350 f).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Erst bei der Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem - ebenfalls von Verfassung wegen geschützten - Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist zu berücksichtigen, ob die Presse im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtert und damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllt und zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, oder ob sie lediglich das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschaft nach Unterhaltung befriedigt (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; BGH AfP 1999, 350 f).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97

    Veröffentlichung von Fotos eines Kindes

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Denn auch die Kinder der Personen von zeitgeschichtlicher Bedeutung haben ein Recht, wie andere Kinder auch, von ihren Eltern in öffentlichen Räumen begleitet zu werden, ohne allein durch die Anwesenheit der Eltern zum Objekt der Medienberichterstattung zu werden (vgl. BVerfG NJW 2000, 2191 ).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 7 U 167/99

    Private Krankenversicherung: Mitversicherung und Aktivlegitimation des Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Auch der Senat hat schon verschiedentlich den besonderen Schutz des Persönlichkeitsrechtes von Kindern betont, z. B. in seinen Urteilen vom 22. Juni 1999 - 7 U 19/99 das den Bruder der hiesigen Klägerin betraf, und vom 1. April 2002 - 7 U 167/99 das die Klägerin selbst betraf.
  • OLG Hamburg, 22.06.1999 - 7 U 19/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Auch der Senat hat schon verschiedentlich den besonderen Schutz des Persönlichkeitsrechtes von Kindern betont, z. B. in seinen Urteilen vom 22. Juni 1999 - 7 U 19/99 das den Bruder der hiesigen Klägerin betraf, und vom 1. April 2002 - 7 U 167/99 das die Klägerin selbst betraf.
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03

    Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der …

    Für die vorliegende Entscheidung kann dahin stehen, ob die sonstigen Äußerungen der Beklagten im Hinblick auf den öffentlichen Auftritt der Klägerin nur ihre Sozialsphäre berühren oder ob - entsprechend den von der Klägerin eingereichten Urteilen des Hanseatischen OLG vom 13. August 2002 (s. a. OLGR 2003, 96, 97) - die Bewertung ihres äußeren Erscheinungsbildes als Verletzung der Privatsphäre zu werten ist.

    Die Freiheit der Presse in der Gestaltung ihrer Berichterstattung ist hier durch den Gesichtspunkt des Jugendschutzes begrenzt, dessen Gewicht auch durch Art. 5 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 2 GG betont wird (ebenso OLG Hamburg OLGR 2003, 96, 98).

  • KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03

    Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch eines jugendlichen …

    Für die vorliegende Entscheidung kann aber dahin stehen, ob die Veröffentlichung der Beklagten deshalb nur die Sozialsphäre der Klägerin berührt oder ob - entsprechend den von der Klägerin eingereichten Urteilen des Hanseatischen OLG vom 13. August 2002 (s. a. OLGR 2003, 96, 97) - die Bewertung ihres äußeren Erscheinungsbildes, zu deren Illustration das streitgegenständliche Foto diente, als Verletzung der Privatsphäre zu werten ist.

    Die der Presse zustehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer Berichterstattung ist hier durch den Gesichtspunkt des Jugendschutzes begrenzt, dessen Gewicht auch durch Art. 5 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 2 GG betont wird (ebenso OLG Hamburg OLGR 2003, 96, 98).

  • KG, 28.09.2007 - 9 U 93/07

    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des …

    Auch wenn die Beklagte sich positiv über den Kläger geäußert hat, ist er in seinem schutzwürdigen Interesse betroffen, nicht durch die Bewertung seines Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551 [OLG Hamburg 22.06.1999 - 7 U 19/99] , gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.; s. a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96 zur Schwester C des Klägers).
  • KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Grenzen einer Wort- und Bildberichterstattung …

    Der Antragsteller hat ein schutzwürdiges Interesse, nicht durch die Bewertung seines Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.; s. a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96 zur Schwester des Antragstellers).
  • KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
    Im Hinblick darauf ist der Klägerin ein schutzwürdiges Interesse daran zuzubilligen, nicht durch die Bewertung ihrer Persönlichkeit und ihres Erscheinungsbildes und durch die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 96; vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551 zum Bruder der Kläger, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.).
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