Rechtsprechung
| OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Ziff. 5 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 633 Abs. 1; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 634; ; BGB § 635 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz bzw. Kostenvorschuss wegen fehlerhafter Bauausführung sowie mangelhafter Architektenleistungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Entstehung eines Anspruchs auf Zahlung eines Vorschusses; Vertragsgerechte Leistung bei geschuldeter Erstellung eines unterkellerten Rohbaus; Schadensersatzanspruch wegen Planungsmängeln; Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses zwischen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflichten und Haftung d. bauüberwachenden Architekten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (4)
- forum-bauanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftungsfragen rund um die Planung, Überwachung und Ausführung der Bauwerksabdichtung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Unternehmer bei Baumängeln (IBR 2005, 226)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Abdichtungsplanung ohne Bodengutachten? Risiko! (IBR 2005, 225)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Ein Keller mit Feuchtigkeitseinbrüchen ist mangelhaft - egal was vereinbart ist! (IBR 2005, 1123)
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 01.08.2000 - 7 O 64/98
- OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00
Papierfundstellen
- BauR 2005, 441 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
Feuchtigkeit im Neubau
Auszug aus OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00
Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (vgl. OLG Hamm, BauR 1997, 876; BGH, BauR 2000, 1330; BGH, BauR 2001, 823).Jedenfalls wäre es im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen ihre Aufgabe gewesen, die Bauausführung verstärkt zu kontrollieren, da es sich hierbei um sensible Baubereiche mit hohem Mängelrisiko handelt (vgl. OLG Hamm, BauR 1997, 876).
- BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98
Dichtigkeit eines Daches
Auszug aus OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00
An dieser Funktionshaftung ändert sich auch nichts, wenn die Parteien etwa eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben sollten, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2000, 465). - BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten
Auszug aus OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00
Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (vgl. OLG Hamm, BauR 1997, 876; BGH, BauR 2000, 1330; BGH, BauR 2001, 823).
- BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99
Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser
Auszug aus OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00
Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (vgl. OLG Hamm, BauR 1997, 876; BGH, BauR 2000, 1330; BGH, BauR 2001, 823). - BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70
Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln
Auszug aus OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00
Jedenfalls kann sich der Unternehmer nach Treu und Glauben gegenüber dem Bauherren auf ein mitwirkendes Verschulden des Architekten als Erfüllungsgehilfen des Bauherrn dann nicht berufen, wenn der Unternehmer den fehlerhaften Plan des Architekten ausführt, obwohl er den Planungsmangel erkennt und dass dieser zum Mangel des Bauwerks führt, ohne den Auftraggeber selbst darauf hingewiesen zu haben (vgl. BGH, NJW 1973, 518). - BGH, 01.12.1994 - VII ZR 232/93
Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Bauunternehmer für …
Auszug aus OLG Rostock, 30.10.2003 - 7 U 251/00
Dabei kann dahinstehen, ob Planungsfehler der Beklagten zu 2. sowie Ausführungsmängel der Beklagten zu 1. dergestalt zusammenfallen, dass eine Aufteilung nach Verursachungsbeiträgen nicht möglich ist, und deshalb beide für die gesamten Kosten als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, BauR 1995, 231).
- OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16
VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels
Baut ein Unternehmer gleichwohl nach Plänen eines Architekten, obwohl ihm bekannt ist, dass es danach mit Sicherheit zu Mängeln kommen muss, und unterlässt er gleichzeitig, den Bauherrn auf die erkannte fehlerhafte Planung hinzuweisen, haftet er in einem solchen Fall für die Beseitigung der Mängel grundsätzlich allein (vgl. BGH WM 1991, 204 m.w.N.; BGH NJW 1973, 518; OLG Hamm NJW-RR 1996, 273; OLG Rostock BeckRS 2010, 27357; OLG Stuttgart BauR 2014, 1792).In dem einen oder anderen offensichtlichen Fall widerspricht das Berufen auf ein mitwirkendes Verschulden des Architekten Treu und Glauben (vgl. OLG Bamberg BauR 2002, 1708; OLG Hamm NJW-RR 1996, 273; OLG Rostock BeckRS 2010, 27357;… Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil., Rdn. 83 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
Schadensersatz wegen Unverhältnismäßigkeit begrenzt?
Das ist der Fall, wenn beide Fehler unabhängig voneinander bei dem Mangel am Bauwerk zusammenwirken (BGH BauR 1995, 231; OLGR Rostock 2004, 435 Rn. 91, nach juris; OLG Dresden NJW-RR 1999, 170, 171). - OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 59/07
Planungsfehler: Verlangen von Zuschuss vor Mängelbeseitung möglich?
Der Unternehmer braucht sich nicht auf seinen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Architekten verweisen zu lassen, sondern kann gegenüber dem Bauherrn dessen Mitverschulden am Baumangel geltend machen (…Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 2460; OLG Rostock, OLGR 2004, 435, 436). - LG Marburg, 07.02.2022 - 2 O 27/21
Nicht selbst geplante Drainagearbeiten sind besonders überwachungspflichtig!
Die Beklagte zu 1. hatte jedoch als Architektin, der die Planung der Errichtung des Gebäudes übertragen war, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Planung geeignet war, die Entstehung eines mangelfreien Bauwerkes zu gewährleisten, § 633 Abs. 1 BGB (vgl. auch Urteil des OLG Rostock vom 30.10.2003, Az. 7 U 251/00, Rn. 84, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 767; ; ZPO § 775 Nr. 4; ; ZPO § 775 Nr. 5; ; ZPO § 887
- rechtsportal.de
ZPO § 887
Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Treuwidrigkeit eines Erfüllungsverlangens; Vollstreckungsfähigkeit eines Titels; Bedenken gegen die Bestimmtheit eines Titels
Verfahrensgang
- AG Aachen, 02.04.2004 - 77 Lw 16/99
- OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90
Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten …
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Die Antragsteller machen zu Recht geltend, dass das Amtsgericht zur Höhe des Kostenvorschusses den von ihnen angetretenen Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens hätte erheben müssen (vgl. BGH NJW 1993, 1394, 1395). - OLG Köln, 03.05.1995 - 3 W 10/95
Vollstreckung des Titels auf Erteilung einer Provisionsabrechnung - …
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Die herrschende Meinung, insbesondere in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, geht dahin, dass der Einwand nur dann berücksichtigt werden darf, wenn er entweder unstreitig oder durch Urkunden im Sinne von § 775 Nr. 4 und 5 ZPO belegt ist; ansonsten wird der Schuldner auf die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verwiesen (vgl. OLG Köln 2. Zivilsenat MDR 1988, 505; NJW-RR 1990, 1780; 19. Zivilsenat OLGR 1993, 30; 2002, 61; 20. Zivilsenat MDR 1989, 271; zu dem insoweit gleichgelagerten § 888 ZPO, 16. Zivilsenat OLGR 2004, 159;… vgl. ferner Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 887 Rn. 15 und § 888 Rn. 20; anders lediglich OLG Köln 3. Zivilsenat OLGR 1995, 186, = NJW-RR 1996, 100). - OLG Köln, 21.11.1988 - 20 W 76/88
Anspruch auf Auskunftspflicht und Rechenschaftspflicht bei einem Bauherrenmodell; …
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Die herrschende Meinung, insbesondere in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, geht dahin, dass der Einwand nur dann berücksichtigt werden darf, wenn er entweder unstreitig oder durch Urkunden im Sinne von § 775 Nr. 4 und 5 ZPO belegt ist; ansonsten wird der Schuldner auf die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verwiesen (vgl. OLG Köln 2. Zivilsenat MDR 1988, 505; NJW-RR 1990, 1780; 19. Zivilsenat OLGR 1993, 30; 2002, 61; 20. Zivilsenat MDR 1989, 271; zu dem insoweit gleichgelagerten § 888 ZPO, 16. Zivilsenat OLGR 2004, 159;… vgl. ferner Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 887 Rn. 15 und § 888 Rn. 20; anders lediglich OLG Köln 3. Zivilsenat OLGR 1995, 186, = NJW-RR 1996, 100).
- OLG Köln, 02.12.1987 - 2 W 165/87
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Die herrschende Meinung, insbesondere in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, geht dahin, dass der Einwand nur dann berücksichtigt werden darf, wenn er entweder unstreitig oder durch Urkunden im Sinne von § 775 Nr. 4 und 5 ZPO belegt ist; ansonsten wird der Schuldner auf die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verwiesen (vgl. OLG Köln 2. Zivilsenat MDR 1988, 505; NJW-RR 1990, 1780; 19. Zivilsenat OLGR 1993, 30; 2002, 61; 20. Zivilsenat MDR 1989, 271; zu dem insoweit gleichgelagerten § 888 ZPO, 16. Zivilsenat OLGR 2004, 159;… vgl. ferner Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 887 Rn. 15 und § 888 Rn. 20; anders lediglich OLG Köln 3. Zivilsenat OLGR 1995, 186, = NJW-RR 1996, 100). - BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil …
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Für die Auslegung der Urteilsformel ist die Heranziehung von Tatbestand und Urteilsgründen statthaft und geboten (vgl. BGHZ 122, 16, 18; OLG Köln NJW 1985, 274;… Zöller-Stöber a.a.O.). - BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02
Zurückverweisung an Tatsacheninstanz durch Beschwerdegericht bei schwerwiegendem …
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Der erforderliche Verfahrensmangel (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1086; KG NJW 1982, 2327) ist zu bejahen. - OLG Köln, 10.01.1984 - 2 W 173/83
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Für die Auslegung der Urteilsformel ist die Heranziehung von Tatbestand und Urteilsgründen statthaft und geboten (vgl. BGHZ 122, 16, 18; OLG Köln NJW 1985, 274;… Zöller-Stöber a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 03.09.2019 - 9 W 24/19
Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs über die Wiederherstellung einer …
Solche Gesichtspunkte zur Auslegung - auf Grund von Umständen, die sich aus dem Vergleichstext ergeben - sind nicht vorhanden (vgl. zur Auslegung eines Vollstreckungstitels BGH…, Urteil vom 06.11.1985 - IV b ZR 73/84 -, Rn. 14, zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 95; OLG Köln, OLGR 2004, 435). - LG Bonn, 26.02.2013 - 8 S 274/12
Statthaftigkeit der Heranziehung von Tatbestand und Urteilsgründen für die …
Für die entsprechende Auslegung der Urteilsformel ist vielmehr die Heranziehung von Tatbestand und Urteilsgründen statthaft und geboten (vgl. BGHZ 122, 16, 18; OLG Köln NJW 1985, 274;… Stöber, in: Zöller ZPO, 28. Auflage, § 704 Rdnr. 5, OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2004, Az: 23 WLw 6/04, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 154/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 287; ; ZPO § ... 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 320 Abs. 1; ; BGB § 631 Abs. 1; ; VOB/B § 11 Nr. 5; ; VOB/B § 12 Nr. 5 Abs. 1; ; VOB/B § 17
- IWW
- rechtsportal.de
Geltendmachung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Zahlung des Sicherheitseinbehalts nach Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft
- ibr-online
Vertragsstrafe setzt Vorbehalt bei der Abnahme voraus
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns ; Voraussetzung für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe; Notwendigkeit des ausdrücklichen Vorbehalts der Vertragsstrafe bei der Abnahme; Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung des Sicherheitseinbehalts nach Übergabe einer ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kein Anspruch auf Vertragsstrafe ohne Vorbehalt! (IBR 2004, 681)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 12.09.2003 - 1 O 2973/02
- OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 154/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1831 (Ls.)
- ZfBR 2004, 791 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.02.1998 - VII ZR 105/97
Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 154/03
Entgegen der vom BGH vertretenen Auffassung (BauR 1998, 544 ff.) bestehe, falls der Auftraggeber die Zahlung des Sicherheitseinbehalts verweigere, nicht nur ein Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaft, sondern nach Wahl des Auftragnehmers ein Anspruch auf Zahlung des Sicherheitseinbehalts (OLG Schleswig, MDR 2001, 26). - OLG Schleswig, 10.11.2000 - 4 U 193/99
Bürgschaft als Austauschsicherheit - Nichtauszahlung des Sicherheitseinbehalts …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 154/03
Entgegen der vom BGH vertretenen Auffassung (BauR 1998, 544 ff.) bestehe, falls der Auftraggeber die Zahlung des Sicherheitseinbehalts verweigere, nicht nur ein Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaft, sondern nach Wahl des Auftragnehmers ein Anspruch auf Zahlung des Sicherheitseinbehalts (OLG Schleswig, MDR 2001, 26). - BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00
Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 154/03
Ob er sie nach Eintritt des Sicherungsfalles hätte zurückweisen können (vgl. BGH NJW 2001, 3629), ist eine andere Frage und bedarf hier keiner Entscheidung.
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