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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2123
OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04 (https://dejure.org/2004,2123)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2004 - 8 U 97/04 (https://dejure.org/2004,2123)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2004 - 8 U 97/04 (https://dejure.org/2004,2123)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Händler haftet bei Verkauf gestohlener Fahrzeuge

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gestohlenes Fahrzeug weiterverkauft - Händler haftet

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Nachforschungspflicht des verkaufenden Händlers im Rahmen des gewerbsmäßigen Kfz-Handels im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung und Auslagenersatz aus einem PKW-Kaufvertrag; Angebot im Internet; Übergabe falscher Fahrzeugpapiere; Abhandenkommen des Fahrzeugs durch Diebstahl; Bestehen einer "dauernden Unmöglichkeit"; Garantiehaftung des Verkäufes für anfängliches ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrechtsreform - Haftung bei Verkauf eines gestohlenen Fahrzeugs

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensersatzanspruch bei anfänglichem Unvermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 989
  • MDR 2005, 443
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: "Goyim Partei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Der Kläger hat den Beklagten bereits mit Schreiben vom 02.04.03 (vgl. I 3, AK 3) und damit unmittelbar nach der Sicherstellung des PKW am 27.03.03 von dem Sachverhalt unterrichtet und die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Unkostenerstattung verlangt.
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 10.03.1995 - V ZR 7/94

    Rechte des Grundstückskäufers nach Zerstörung des mitverkauften Gebäudes bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52

    Wertpapierbereinigung. Rückgriff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04
    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum …

    Damit würde der Kerngehalt der vorbenannten Gesetzesänderungen durch die Schuldrechtsmodernisierung unterlaufen, nach denen der Schuldner grundsätzlich nur noch verschuldensabhängig haften soll (OLG Karlsruhe NJW 2005, 989, 990;… Alpmann in jurisPK-BGB, 3. Aufl., § 311a Rdn 24;… Emmerich, Recht der Leistungsstörungen, 6. Aufl., S. 61; Huber/Faust, Schuldrechtsmodernisierung, S. 215;… MünchKomm-BGB/Ernst, 5. Aufl., § 311a, Rdn. 23;… Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 311a Rdn. 9; Staudinger/Löwisch, BGB [2005], § 311a Rdn 47; Wieser, MDR 2002, 858, 860; Windel, JR 2004, 263, 270; unklar Schwarze, JURA 2002, 73, 80; a.A. Sutschet, NJW 2005, 1401, 1406).
  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

    Rn. 61 Ob ein solches Unvermögen hier unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls und insbesondere der schützwürdigen Belange beider Parteien nach Treu und Glauben ähnlich den Geschäften des Warenhandels über das Internet, bei denen der Handel kurzfristig zu disponieren pflegt, angenommen werden kann (so OLG Karlsruhe NJW 2005, 989;… dagegen kritisch: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4767;… Grüneberg in Palandt, BGB, 73. Aufl., Rdn. 4 zu § 311 a BGB), erscheint zweifelhaft, so lange - worauf das Landgericht zutreffend abgestellt hat - die prinzipielle Möglichkeit bestanden hätte, dass die Klägerin den verkauften Pkw vom Sicherungseigentümer (Kreditgeber) hätte erwerben und dem Beklagten erneut übereignen können.

    Rn. 88 Dass der Kfz-Händler, hier die Herren H. F. oder K. A., nicht als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen ist, begründet sowohl für sich allein genommen als auch in Verbindung mit anderen Umständen noch kein Grund für Misstrauen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2013, 3 U 140/12 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe MDR 2005, 443;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn 4693).

    Denn auch bei Eigengeschäften verzichtet der Handel im allgemeinen auf eine wertmindernde Zwischeneintragung (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2005, 443;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn 4693).

  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 7/21

    Grund und Folgen eines gescheiterten Hausbauvertrags Verzug des Auftragnehmers …

    Die Rentabilitätsvermutung gilt vielmehr fort (BGH, NJW 2009, 1870, 1871; OLG Karlsruhe, NJW 2005, 989, 991; LG Bonn, NJW 2004, 74, 75;… BeckOK BGB/Lorenz, 61. Ed., Stand: 01.02.2022, § 281 Rn. 50;… MünchKommBGB/Ernst, 8. Aufl. 2019, § 284 Rn. 39;… Staudinger/Schwarze, BGB, a.a.O., § 284 Rn. 16;… BeckOGK/Dornis, Stand: 01.03.2020, § 284 Rn. 132 f.;… Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., § 281 Rn. 23).
  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15

    Annahmeverzug, Käufer, Fahrzeugdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit

    Der Beklagten ist die von ihr gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldete Übergabe des streitgegenständlichen Fahrzeuges als Stückschuld (…vgl. nur MüKo/Emmerich, BGB, 7. Aufl. 2016, § 243 Rd.9) und damit die Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch den Diebstahl auch (subjektiv) unmöglich geworden (§ 275 Abs. 1 BGB), da nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien davon ausgegangen werden muss, dass die Beklagte die Verfügungsmacht über das Fahrzeug nicht mehr zurückerlangen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004 - 8 U 97/04 = NJW 2005, 989, 990).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2015 - 22 U 159/14

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - fortbestehender SIS-Eintrag als Rechtsmangel

    Dort steht die vorübergehende Unmöglichkeit der dauernden Unmöglichkeit gleich, wenn - wie hier jedenfalls nach Ablauf von mehr als drei Monaten (06.07.-08.10.2012) - die Erreichung des Vertrags-/Geschäftszwecks in Frage gestellt ist und dem anderen Teil das Festhalten am Vertrag bis zum Wegfall des Leistungshindernisses daher nicht zugemutet werden kann (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 275, Rn 11 mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004, 8 U 97/04, www.juris.de; Hofstätter, DAR 2007, 591, dort zu 2.b.aa.).

    Die Rechtsvorgängerin des Beklagten traf hier nämlich als gewerbliche Verkäuferin eines Kraftfahrzeugs eine vorvertragliche Untersuchungs- und Aufklärungspflicht, insbesondere eine Pflicht zur "Herkunfts-/Diebstahlsprüfung" (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.1980, VIII ZR 139/79, NJW 1980, 2184; vgl. auch: OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2011, 28 U 139/10, www.juris.de, dort Rn 28; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004, 8 U 97/04, www.juris.de;… Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 3851 ff. mwN; Hofstätter, DAR 2007, 591, dort zu 2.b.cc.).

  • OLG Rostock, 01.06.2021 - 4 U 156/19

    Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Überprüfung der …

    Dies musste für ihn eine Überprüfung der FIN unabhängig davon nahelegen, mit welcher (streitigen) Häufigkeit solche Verfälschungen bei gestohlenen Fahrzeugen auftreten; bereits allgemein lässt sich sagen, dass bei Sachen, die besonders dem Risiko des Diebstahls ausgesetzt sind oder - wie hier - bekanntermaßen schon Objekt eines solchen waren, eine Pflicht zu bejahen ist, jedenfalls unmittelbar vor einem Vertragsschluss Erkundigungen einzuziehen (vgl. so zu Prüfungspflichten des Verkäufers auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2004, Az.: 8 U 97/04, - zitiert nach juris -, Rn. 63 ff.: Wird ein Gebrauchtfahrzeug außerhalb der "offiziellen" Vertriebswege [dort: auf Grund eines Angebots im Internet] erworben, ist es einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler wegen des hohen Diebstahlsrisikos zumutbar, Erkundigungen über die Herkunft des Fahrzeugs einzuholen; im Rahmen dieser Prüfung ist die im Kraftfahrzeugbrief vermerkte Fahrzeugidentifikationsnummer mit der im Fahrzeug eingeschlagenen Nummer zu vergleichen.).
  • OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 U 224/08

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Investitionsvorhabens; Abgrenzung zum …

    Dies hat zur Folge, dass dem Gläubiger eine Lösung vom Vertrag möglich ist (…vgl. OLG München, Urt. v. 13.01.1995, 23 U 4631/94, NJW-RR 1996, 48; OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.09.2004, 8 U 97/04, NJW 2005, 989;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 275 Rn. 11;… MünchKomm/Emmerich, 4. Aufl., § 275 Rn. 39 f;… Staudinger/Löwisch (2001), § 275 Rn. 34 ff.).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 117/06

    Kaufvertrag: Eigentumsverschaffung an in den Niederlanden übergebenen Druckern, …

    Die Klage ist begründet aus §§ 275, 311 a Abs. 2 S. 1 BGB, d. h. die Klägerin kann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wobei sie als Mindestschaden den vorgeleisteten Kaufpreis zurückbegehren kann (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW 2005, 989 ff).
  • LG Hamburg, 06.10.2015 - 328 O 435/14

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung aufgrund der verweigerten Abnahme eines …

    Dabei braucht hier nicht vertieft zu werden, unter welchen Voraussetzung die Veräußerung des Kaufgegenstandes an einen Dritten überhaupt geeignet ist, eine subjektive Unmöglichkeit hinsichtlich der Leistungspflichten des Verkäufers zu begründen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW 2005, 989).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 12 W 152/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9391
OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 12 W 152/04 (https://dejure.org/2004,9391)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2004 - 12 W 152/04 (https://dejure.org/2004,9391)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2004 - 12 W 152/04 (https://dejure.org/2004,9391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 Abs 1 ZPO, § 91 Abs 2 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattung der Kosten des unterbevollmächtigten Rechtsanwalts

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattung der Kosten eines Unterbevollmächtigten in Höhe von 110% der fiktiven Reisekosten

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auif Erstattung von Reisekosten eines Unterbevollmächtigten; Erstattung von Kosten für die Anreise und Abreise eines Rechtsanwaltes für einen auswärtigen Termin; Abhängigkeit der Erstattung von Kosten für einen Unterbevollmächtigten von der Erstattungsfähigkeit ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 12 W 152/04
    Es kommt allein darauf an, ob dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (BGH, 16.10.2002, MDR 2003, 233-236; BGH, 9.10.2003, Az: VII ZB 45/02; BGH 11.11.2003, VI ZB 4/03; BGH 13.5.2004, I ZB 3/04, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 12 W 152/04
    Es kommt allein darauf an, ob dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (BGH, 16.10.2002, MDR 2003, 233-236; BGH, 9.10.2003, Az: VII ZB 45/02; BGH 11.11.2003, VI ZB 4/03; BGH 13.5.2004, I ZB 3/04, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 45/02

    Erstattung von Kosten eines Unterbevollmächtigten zur Wahrnehmung vom Termin beim …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 12 W 152/04
    Es kommt allein darauf an, ob dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (BGH, 16.10.2002, MDR 2003, 233-236; BGH, 9.10.2003, Az: VII ZB 45/02; BGH 11.11.2003, VI ZB 4/03; BGH 13.5.2004, I ZB 3/04, alle zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2003 - 10 W 34/03

    Zur Frage, wann die Kosten für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 12 W 152/04
    Die Rechtsbeschwerde wird bezogen auf die Beschwerde der Klägerin gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 zugelassen, um eine einheitlich Rechtsprechung zur Vergleichsberechnung bei der Einschaltung eines Unterbevollmächtigten zu gewährleisten (vgl. hiervon abweichende Vergleichsberechnung in OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Mai 2003, Az. 10 W 34/03, OLGR Düsseldorf 2003, 423 f. zit. nach juris).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14

    Flugkosten - Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des …

    Im Regelfall sind Kosten der Unterbevollmächtigung bis zur Höhe von 110% der ersparten Reisekosten zu erstatten (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 33, 34; KG, VersR 2008, 271; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. November 2011 - 8 W 71/11, juris; OLG Celle, JurBüro 2014, 368, 369; aA OLG Oldenburg, MDR 2008, 532).
  • OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten; Begrenzung durch die …

    Der Senat weicht von der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschl. v. 2. November 2011, 8 W 71/11), des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. v. 29. September 2004, 12 W 152/04) sowie des Kammergerichts Berlin (Beschl. v. 24. Oktober 2007, 2 W 114/07) ab.
  • OLG Hamburg, 02.11.2011 - 8 W 71/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Höhe der erstattungsfähigen fiktiven Reisekosten bei …

    Die Partei kann in diesem Fall aber 110% der fiktiven Reisekosten ihres Prozessbevollmächtigten erstattet verlangen (wie OLG Frankfurt, 29. September 2004, 12 W 152/04 und KG Berlin, 24. Oktober 2007, 2 W 114/07; entgegen OLG Oldenburg, 18. Februar 2008, 5 W 8/08).

    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des Oberlandgerichts Frankfurt (Beschluss v. 29.09.2004 zum Aktz. 12 W 152/04, Rn. 7 zitiert nach juris) und des Kammergerichts (Beschluss vom 24.10.2007 zum Aktz. 2 W 114/07) sowie der Kommentierung von Zöller-Herget (…ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Unterbevollmächtigter").

  • KG, 24.10.2007 - 2 W 114/07

    Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers

    Sollte dies im Einzelfall doch der Fall sein, kann die Partei 110% der fiktiven Reisekosten geltend machen (ebenso Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2007, 2 W 136/07; OLG Frankfurt OLGR 2005, 33 [34];… Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rdnr. 13 "Unterbevollmächtigter" a.E.).
  • OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 5 W 8/08

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Prozessbevollmächtigten bei Nichtzulassung …

    War jedoch die Hinzuziehung eines Unterbevollmächtigten wie hier nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung erforderlich, ist kein Grund ersichtlich, die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten der Beklagten in Höhe von 110 % zu berücksichtigen und damit die Partei schlechter zu behandeln, die von vornherein auf die Hinzuziehung eines Unterbevollmächtigten verzichtet hat und lediglich die tatsächlich angefallen Kosten zu 100 % erstattet verlangen kann (a.A. Oberlandesgericht Frankfurt, OLG-Report 2005, S. 33, 34. Zöller/Herget, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4434
OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04 (https://dejure.org/2004,4434)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.10.2004 - 16 W 145/04 (https://dejure.org/2004,4434)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 (https://dejure.org/2004,4434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtswidrigkeitsfeststellung für eine beendete polizeiliche Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr: Sofortige Beschwerde der Polizeibehörde; Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren und Nachprüfung der Beschwerdeentscheidung durch das Gericht der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 2 NdsGefG; § 20 Abs. 1 FGG; § 27 FGG; Art. 103 Abs. 1 GG
    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer beendeten Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Abänderung einer Entscheidung durch ein Beschwerdegericht auf eine nicht mit einer Begründung versehene ...

  • Judicialis

    Nds SOG § 19; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de

    Nds SOG § 19; FGG § 20
    Beschwerdebefugnis der Behörde bei rechtswidrigem Polizeigewahrsam zur Gefahrenabwehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer beendeten Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Abänderung einer Entscheidung durch ein Beschwerdegericht auf eine nicht mit einer Begründung versehene ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 48
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Verfahren vor den Zivilgerichten

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04
    Die gleichmäßige Rechtsanwendung - soweit das bei unbestimmten Rechtsbegriffen möglich ist - hat im Übrigen sogar Verfassungsrang (BVerfG NJW 2004, 1371, 1372).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …

    Bloße Beschwernisse und Unbequemlichkeiten stellten die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme indes nicht in Frage (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 22 W 32/05 - Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, Nds.Rpfl 2004, S. 348).
  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde …

    Demgegenüber halten das OLG Celle (FGPrax 2005, 48) und das KG Berlin (…Beschl. v. 31.12.2003 - 25 W 62/03 - Juris, Rn. 28) die sofortige weitere Beschwerde für zulässig.

    Das dürfte auch für den Gesetzgeber der Grund gewesen sein, den Instanzenzug in der Hauptsache überhaupt bis zum Oberlandesgericht zu eröffnen (ähnlich das Argument des OLG Celle, FGPrax 2005, 48 mit Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 1371).

  • OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05

    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen …

    Bloße Beschwernisse und Unbequemlichkeiten stellen die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme indes nicht in Frage (dazu OLG Celle, 16. Zivilsenat, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, NdsRpfl 2004, 348ff).
  • OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05

    Kein Beschwerderecht der Polizeibehörde gegen abweisende Entscheidungen über …

    Das Argument der "Waffengleichheit" (vgl. OLG Celle FGPrax 2005, 48) überzeugt schon im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgangslage im Verhältnis von Bürger und Behörde nicht.

    Soweit das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 24.10.2004 (FGPrax 2005, 48) eine Beschwerdeberechtigung der Polizeibehörde bejaht hat, unterscheidet sich die dortige Fallgestaltung von der hier gegebenen insofern, als das Amtsgericht in dem dortigen Fall erstinstanzlich die Rechtswidrigkeit der Art und Weise der Freiheitsentziehung festgestellt hatte.

  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer …

    Insbesondere ist es nicht zwingend, dass wegen der Verweisung auf das Verfahren nach dem FreihEntzG über den eindeutigen Wortlaut des § 5 Abs. 1 FreihEntzG hinaus eine mündliche Anhörung auch bei einer nachträglichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit grundsätzlich (Ausnahme: § 5 Abs. 2 FreihEntzG) unerlässlich wäre (ebenso OLG Celle FGPrax 2005, 48/49).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen, …

    Diese Frage kann hier offen bleiben (vgl. hierzu OLG München, FGPrax 2006, 89 ff; bejahend OLG Celle, FGPrax 2005, 48 ff).
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05
    Nur wenn die Umstände der Unterbringung mit schwer wiegenden Verstößen gegen verfassungsrechtlich geschützte Grundwerte einhergehen, soll sich die Freiheitsentziehung trotz Vorliegens der allgemeinen Voraussetzungen des § 18 NGefAG als unverhältnismäßig darstellen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, Nds.Rpfl 2004, S. 348).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 327/07

    Anfechtung der Feststellung der Rechtswidrigkeit

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits verschiedentlich die Beschwerdebefugnis der antragstellenden Behörde gegen eine vom Landgericht nach Erledigung der Hauptsache getroffene Feststellung, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen sei, bejaht worden (KG, Beschl. v. 31.12.2003 - 25 W 62/03 -, zitiert nach juris; OLG Celle FGPrax 2005, 48).
  • LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04
    Dies gilt um so mehr, wenn - wie hier - die Personen an Versammlungen unter freiem Himmel teilnehmen wollen (dazu OLG Celle, Beschluss vom 2510.2004 - 16 W 145/04 , NdsRpfl 2004, 348 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10260
OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04 (https://dejure.org/2004,10260)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2004 - 13 U 92/04 (https://dejure.org/2004,10260)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 13 U 92/04 (https://dejure.org/2004,10260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 174
    Widerlegung des nur auf dem zugestellten Urteil korrigierten Datums eines Empfangsbekenntnisses

  • Wolters Kluwer

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnis in Form eines Datumsstempels; Möglichkeit der handschriftlichen Korrektur von Datumsstempeln auf fristrelevanten Unterlagen in Anwaltskanzleien; Folgen des Versehens, das Datum auf einem Eingangsstempel zu ändern, auf die Fristwahrung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen …

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04
    Bloße Zweifel an der Richtigkeit des Zustellungsdatums genügen somit nicht (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, NJW 2002, 3027 m.w. Nachw.).
  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 448/01

    Beweis der Unrichtigkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04
    Bloße Zweifel an der Richtigkeit des Zustellungsdatums genügen somit nicht (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, NJW 2002, 3027 m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des …

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04
    Da der Rechtsanwalt mit der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses selbst den Zeitpunkt bestimmt, zu dem er das ihm zuzustellende Urteil als zugestellt annimmt und das unterschriebene Empfangsbekenntnis anschließend an das Gericht zurückzugeben ist, stellt der von dem Rechtsanwalt selbst vorzunehmende oder zu veranlassende Vermerk für die weitere Bearbeitung der Sache den einzigen zuverlässigen Hinweis auf den Beginn der Rechtsmittelfrist dar (BGH, NJW-RR 1998, 1442).
  • OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 107/10

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines geschlossenen Anwaltsvertrages …

    Bloße Zweifel an der Richtigkeit des im Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums genügen aber nicht (OLG Köln OLGR 2005, 33), der durch das Empfangsbekenntnis erbrachte Beweis ist vielmehr zu widerlegen (vgl. auch BGH B. vom 10.3.2009 - VI ZB 54/07 - recherchiert in JURIS ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2026 - 9 A 1238/23
    Rn. 15 Vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 20. September 2023 - 3 A 315/23 -, juris, Rn. 7; siehe weiter auch BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02 -, NJW 2003, 2460, juris, Rn. 9, und vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 -, juris, Rn. 8; Bbg. OLG, Beschluss vom 12. November 2021 - 9 UF 157/21 -, FamRZ 2022, 879, juris, Rn. 14 f., 21; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 13 U 92/04 -, juris, Rn. 3.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4664
OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04 (https://dejure.org/2004,4664)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.10.2004 - 3 W 179/04 (https://dejure.org/2004,4664)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 3 W 179/04 (https://dejure.org/2004,4664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43; ; WEG § 45 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 4; WEG § 43; WEG § 45 Abs. 2 Satz 2
    Zur Anfechtung als Verfahrensgegenstand im Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angreifbarkeit der Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde; Bindungswirkung bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses von mehreren Wohnungseigentümern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 18
  • ZMR 2005, 407
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02

    Wohnungseigentum: Erledigung der Hauptsache bei mehreren nicht verbundenen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümer angefochten und verbindet das Amtsgericht die Anfechtungsverfahren rechtsfehlerhaft nicht, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (Anschluss an BayObLG ZMR 2003, 590 und ZMR 2004, 604).

    Wird nämlich ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht - rechtsfehlerhaft ( vgl. KG Berlin OLGZ 1993, 190, 192; Riecke/von Rechenberg, MDR 2002, 309, 311; Löke, ZMR 2003, 722, 723, jew.m.w.N ) - eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG ZMR 2003, 590 und BayObLG ZMR 2004, 604).

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 262/03

    Erledigung der Hauptsache bei Verfahrensverbindung in Beschlussanfechtungssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümer angefochten und verbindet das Amtsgericht die Anfechtungsverfahren rechtsfehlerhaft nicht, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (Anschluss an BayObLG ZMR 2003, 590 und ZMR 2004, 604).

    Wird nämlich ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht - rechtsfehlerhaft ( vgl. KG Berlin OLGZ 1993, 190, 192; Riecke/von Rechenberg, MDR 2002, 309, 311; Löke, ZMR 2003, 722, 723, jew.m.w.N ) - eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG ZMR 2003, 590 und BayObLG ZMR 2004, 604).

  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags kann nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nicht mehr im Wege der unselbständigen Anschlussbeschwerde angegriffen werden (Anschluss an KG OLGZ 1991, 306).

    Zur Begründung dafür, warum mit der unselbständigen Anschlussbeschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden kann, hat das Kammergericht Berlin Folgendes ausgeführt (Beschluss vom 13. März 1991 - 24 W 4715/90 -, abgedruckt in OLGZ 1991, 306 f):.

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92

    Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Wird nämlich ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern angefochten und nimmt das Amtsgericht - rechtsfehlerhaft ( vgl. KG Berlin OLGZ 1993, 190, 192; Riecke/von Rechenberg, MDR 2002, 309, 311; Löke, ZMR 2003, 722, 723, jew.m.w.N ) - eine Verfahrensverbindung nicht vor, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (BayObLG ZMR 2003, 590 und BayObLG ZMR 2004, 604).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    "Regelmäßig ist zwar in Verfahren nach § 43 WEG auch die unselbständige [weitere] Anschlussbeschwerde unbefristet zulässig (BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG dient als Ausschlussfrist der Rechtssicherheit (vgl. BGHZ 54, 65 = NJW 1970, 1316).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    "Regelmäßig ist zwar in Verfahren nach § 43 WEG auch die unselbständige [weitere] Anschlussbeschwerde unbefristet zulässig (BGHZ 71, 314; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02

    Verhältnis des Wirtschaftsplans zur Jahresabrechnung; Rechtskraft; Verfallklausel …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Denn in Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen bilden Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe denselben Verfahrensgegenstand, über den nach § 45 Abs. 2 WEG mit umfassender Rechtskraftwirkung entschieden wird (Senat, OLGR Zweibrücken 2002, 422, 423 unter Hinweis auf BayObLGZ 1980, 29, 36 und BayObLG WE 1990, 178).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Denn in Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen bilden Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe denselben Verfahrensgegenstand, über den nach § 45 Abs. 2 WEG mit umfassender Rechtskraftwirkung entschieden wird (Senat, OLGR Zweibrücken 2002, 422, 423 unter Hinweis auf BayObLGZ 1980, 29, 36 und BayObLG WE 1990, 178).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03

    Unselbständige Anschlussbeschwerde bei Beschlussanfechtung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
    Dieser rechtlichen Beurteilung, der sich das Bayerische Oberste Landesgericht angeschlossen hat (Beschluss vom 26. Februar 2004, - 2 ZBR 273/03 -, zitiert nach juris), tritt auch der beschließende Senat bei.
  • OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Fehlen …

  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03

    Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf …

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden kann, da der Eigentümerbeschluss bereits bestandskräftig geworden ist (vgl. KG OLGZ 1991, 306; BayObLG WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 27;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 112;… Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 45 WEG Rz. 25;… vgl. auch Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 17 Rz. 298).

    Nach Fristablauf hinsichtlich der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages tritt wegen dieses Eigentümerbeschlusses also eine Teilrechtskraft ein (so im Einzelnen: KG OLGZ 1991, 306; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407).

    Dies führt zur Unzulässigkeit des Anschlussrechtsmittels (so KG OLGZ 1991, 306; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407).

  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen …

    Die Kostenverteilung dürfte im Hinblick auf die Amortisierungsregelung des § 21 Abs. 2 Nummer 2 WEG n. F. in der Regel auch unproblematisch sein; eine unangemessene Benachteiligung modernisierungswilliger Eigentümer ergibt sich hieraus nicht, weil eine modernisierende Instandsetzung, die sich nicht amortisierte, nach altem Recht in der Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach und somit (vorbehaltlich eines "Zitterbeschlusses") gar nicht möglich war (…vgl. Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Auflage 2018, § 22 Rn. 367; BayObLG FGPrax 2005, 18; KG WuM 1996, 300.), während die modernisierungswilligen Eigentümer im Falle einer scheiternden Amortisierung nach neuer Rechtslage allenfalls ein erhöhtes Kostenrisiko tragen, und auch dies nur, soweit das Quorum des § 21 Abs. 2 Nummer 1 WEG nicht erreicht ist.
  • OLG Köln, 29.09.2009 - 16 Wx 63/09

    Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren nach dem …

    Da diese Auffassung indes in Widerspruch zu den Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 306 = WuM 19991, 367), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WuM 2004, 427), des OLG Zweibrücken (ZMR 2005, 407 mit abl. Anm. Jacoby in ZMR 2005, 321), des OLG Frankfurt/Main vom 24.12.2005 - 20 W 441/02 - (zit. nach juris, dort Rn 39 ff.) sowie des OLG Saarbrücken vom 19.12.2005 (NZM 2006, 228) steht, ist die weitere Beschwerde nach § 28 Abs. 2 und 3 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

    Der Fortgang eines solchen anderen Beschlussanfechtungsverfahrens rechtfertige es nicht, nach Fristablauf ein Aufgreifen bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse zu gestatten (KG OLGZ 1991, 306 = WuM 19991, 367; ihm folgend BayObLG, WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 407; OLG Frankfurt/Main vom 24.12.2005 - 20 W 441/02 - zit. nach juris, dort Rn 39 ff. sowie OLG Saarbrücken NZM 2006, 228;… ebenso Bärmann/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn 112;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rn 27).

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 151/09

    Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren

    Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 306), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WuM 2004, 427), des OLG Zweibrücken (ZMR 2005, 407), des OLG Frankfurt vom 24. Dezember 2005, juris, und des OLG Saarbrücken (NZM 2006, 228) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04

    Wohnungseigentumsgesetz : Wirkung einer wegen Versäumung der Anfechtungsfrist …

    Somit wird durch eine Entscheidung, durch die ein im Wege der Anfechtung geltend gemachter Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen als unbegründet abgewiesen wird, zugleich festgestellt, dass hinsichtlich des angegriffenen und überprüften Beschlusses auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; FGPrax 2003, 217, 218; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 18, m.w.N.;… Weitnauer-Lüke, WEG, 9. A., § 23 WEG Rn. 31;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. A., § 43 Rn. 64).
  • LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18

    Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung

    Dies folgt daraus, dass durch eine Entscheidung, durch die ein im Wege der Anfechtung geltend gemachter Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen als unbegründet abgewiesen wird, zugleich festgestellt wird, dass hinsichtlich des angegriffenen und überprüften Beschlusses auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen (BayObLG, Beschluß vom 31. Januar 1980 - BReg. 2 Z 24/79; Vorlagebeschluss vom 10. Juli 2003 - 2Z BR 99/02; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 01. Oktober 2004 - 3 W 179/04; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10. Mai 2005 - 3 Wx 301/04).
  • LG Köln, 30.03.2009 - 29 T 149/08

    Voraussetzungen der Erledigung eines Rechtsstreits i.R.e. Anfechtungsklage gegen …

    Ebenso wie andere Beteiligte nach Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses nicht mehr verfolgen können, ist auch derjenige, dessen Anfechtungsbegehren zurückgewiesen worden ist, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist damit ausgeschlossen, sein Anfechtungsbegehren weiter zu verfolgen (so auch OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407; BayObLG WuM 2004, 427).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04   

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https://dejure.org/2004,15088
OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04 (https://dejure.org/2004,15088)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04 (https://dejure.org/2004,15088)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. März 2004 - 2 U (Lw) 6/04 (https://dejure.org/2004,15088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LwVG § 48 Abs. 1 S. 1; ; LwVG § 2 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 522 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 517; ; ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrauen auf die Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht eingerichten Rechtsmittelschriftsatzes; Anforderungen an die Aufsichtspflichten eines Rechtsanwalts über sein Büropersonal; Auswirken eines etwaigen Mitverschuldens eines Büros nach Übergang eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    cc) Ob die vorgenannten Grundsätze auch für ein unzuständiges Gericht gelten, das vorher überhaupt nicht mit der Sache befasst gewesen ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einem weiteren Beschluss vom 03.01.2001 ausdrücklich dahingestellt sein lassen (BVerfG NJW 2001, 1343).

    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärung nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (so BVerfG NJW 2001, 1343; ferner BVerfGE 93, 99, 114).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (so BVerfG NJW 2001, 1343; BVerfGE 93, 99, 115).

    Die Justiz muss - wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hervorgehoben hat - im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden (vgl. BVerfG NJW 2001, 1343).

    ee) Aus dem Anspruch der Partei auf ein faires Verfahren kann auch nicht die Verpflichtung eines unzuständig angegangenen Gerichts, das noch nicht mit dem Verfahren befasst gewesen ist, abgeleitet werden, die Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist telefonisch oder per Telefax auf die fehlerhafte Einreichung der Berufung hinzuweisen (BVerfG NJW 2001, 1343).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Grundlegende Bedeutung kommt insofern dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 (BVerfGE 93, 99 ff.) zu.

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Mitverschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (BVerfGE 93, 99, 114, 115).

    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärung nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (so BVerfG NJW 2001, 1343; ferner BVerfGE 93, 99, 114).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (so BVerfG NJW 2001, 1343; BVerfGE 93, 99, 115).

    Damit würde der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden, was weder in den zivilprozessualen Vorschriften noch in der Verfassung eine Grundlage findet (vgl. BVerfGE 93, 99, 114).

  • BGH, 04.04.2000 - VI ZR 309/99

    Anwaltsverschulden bei Revision gegen Urteile bayrischer Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass die durch das Verfahrensrecht vorgeschriebene Rechtsmittelfrist nur durch die Rechtsmitteleinlegung beim jeweils hierfür gesetzlich als zuständig bestimmten Gericht eingehalten werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2000, Az.: VI ZR 309/99, zitiert nach juris; BGH WM 2000, 592, 594; BGH NJW 2000, 737).

    Denn der Prozessbevollmächtigte einer Partei trägt die persönliche Verantwortung dafür, dass das Rechtsmittel bei dem richtigen Gericht eingelegt wird, und er muss daher die Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung auf ihre Vollständigkeit, darunter auch auf die richtige Bezeichnung des Empfängergerichts überprüfen (st. Rspr. , etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2000, Az.: VI ZR 309/99, zitiert nach juris; BGH NJW-RR 1997, 892, 893; BGH VersR 1990, 801, 802; BGH VersR 1987, 486, 487).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen (BVerfGE 78, 123, 126).
  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass die durch das Verfahrensrecht vorgeschriebene Rechtsmittelfrist nur durch die Rechtsmitteleinlegung beim jeweils hierfür gesetzlich als zuständig bestimmten Gericht eingehalten werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2000, Az.: VI ZR 309/99, zitiert nach juris; BGH WM 2000, 592, 594; BGH NJW 2000, 737).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Ein solches Gericht ist aus nachwirkender Fürsorgepflicht gehalten, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH NJW 1998, 908, 909; BGH VersR 1998, 341; BGH VersR 1999, 1170, 1171; ebenso BAG NJW 1998, 923, 924).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Lediglich hinsichtlich der richtigen postalischen Anschrift, etwa der Postleitzahl, darf er sich auf sein geschultes und erfahrenes Büropersonal verlassen, nicht hingegen hinsichtlich der Bezeichnung des für die Rechtsmitteleinlegung zuständigen Gerichts (BGH NJW 1995, 2105, 2106, BGH NJW 2000, 82).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Lediglich hinsichtlich der richtigen postalischen Anschrift, etwa der Postleitzahl, darf er sich auf sein geschultes und erfahrenes Büropersonal verlassen, nicht hingegen hinsichtlich der Bezeichnung des für die Rechtsmitteleinlegung zuständigen Gerichts (BGH NJW 1995, 2105, 2106, BGH NJW 2000, 82).
  • BGH, 29.11.1999 - NotZ 10/99

    Beschwerdeeinlegung beim Bundesgerichtshof - § 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs. …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass die durch das Verfahrensrecht vorgeschriebene Rechtsmittelfrist nur durch die Rechtsmitteleinlegung beim jeweils hierfür gesetzlich als zuständig bestimmten Gericht eingehalten werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2000, Az.: VI ZR 309/99, zitiert nach juris; BGH WM 2000, 592, 594; BGH NJW 2000, 737).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 9/97

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltliche …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04
    Ein solches Gericht ist aus nachwirkender Fürsorgepflicht gehalten, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH NJW 1998, 908, 909; BGH VersR 1998, 341; BGH VersR 1999, 1170, 1171; ebenso BAG NJW 1998, 923, 924).
  • BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift …

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZB 144/96

    Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im …

  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 127/86

    Fristwahrung bei Eingang eines Schreibens in gemeinsamer Briefannahme der …

  • BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96

    Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus …

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZB 7/90

    Prozeßmandat - Verkehrsanwalt - Überwachungspflicht - Berufungsbegründungsfrist - …

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   OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04   

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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung der Berufungsschrift bei unzuständigem Gericht; Verpflichtung zur Weiterleitung an Rechtsmittelgericht?

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    cc) Ob die vorgenannten Grundsätze auch für ein unzuständiges Gericht gelten, das vorher überhaupt nicht mit der Sache befasst gewesen ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einem weiteren Beschluss vom 03.01.2001 ausdrücklich dahingestellt sein lassen (BVerfG NJW 2001, 1343 ).

    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärung nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (so BVerfG NJW 2001, 1343 ; ferner BVerfGE 93, 99, 114).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (so BVerfG NJW 2001, 1343 ; BVerfGE 93, 99, 115).

    Die Justiz muss - wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hervorgehoben hat - im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden (vgl. BVerfG NJW 2001, 1343 ).

    ee) Aus dem Anspruch der Partei auf ein faires Verfahren kann auch nicht die Verpflichtung eines unzuständig angegangenen Gerichts, das noch nicht mit dem Verfahren befasst gewesen ist, abgeleitet werden, die Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist telefonisch oder per Telefax auf die fehlerhafte Einreichung der Berufung hinzuweisen (BVerfG NJW 2001, 1343 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Grundlegende Bedeutung kommt insofern dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 (BVerfGE 93, 99 ff.) zu.

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Mitverschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (BVerfGE 93, 99, 114, 115).

    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärung nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (so BVerfG NJW 2001, 1343 ; ferner BVerfGE 93, 99, 114).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (so BVerfG NJW 2001, 1343 ; BVerfGE 93, 99, 115).

    Damit würde der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden, was weder in den zivilprozessualen Vorschriften noch in der Verfassung eine Grundlage findet (vgl. BVerfGE 93, 99, 114).

  • BGH, 04.04.2000 - VI ZR 309/99

    Anwaltsverschulden bei Revision gegen Urteile bayrischer Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass die durch das Verfahrensrecht vorgeschriebene Rechtsmittelfrist nur durch die Rechtsmitteleinlegung beim jeweils hierfür gesetzlich als zuständig bestimmten Gericht eingehalten werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2000, Az.: VI ZR 309/99, zitiert nach juris; BGH WM 2000, 592, 594; BGH NJW 2000, 737 ).

    Denn der Prozessbevollmächtigte einer Partei trägt die persönliche Verantwortung dafür, dass das Rechtsmittel bei dem richtigen Gericht eingelegt wird, und er muss daher die Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung auf ihre Vollständigkeit, darunter auch auf die richtige Bezeichnung des Empfängergerichts überprüfen (st. Rspr. , etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2000, Az.: VI ZR 309/99, zitiert nach juris; BGH NJW-RR 1997, 892, 893; BGH VersR 1990, 801, 802; BGH VersR 1987, 486, 487).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen (BVerfGE 78, 123, 126).
  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass die durch das Verfahrensrecht vorgeschriebene Rechtsmittelfrist nur durch die Rechtsmitteleinlegung beim jeweils hierfür gesetzlich als zuständig bestimmten Gericht eingehalten werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2000, Az.: VI ZR 309/99, zitiert nach juris; BGH WM 2000, 592, 594; BGH NJW 2000, 737 ).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Ein solches Gericht ist aus nachwirkender Fürsorgepflicht gehalten, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH NJW 1998, 908, 909; BGH VersR 1998, 341 ; BGH VersR 1999, 1170, 1171; ebenso BAG NJW 1998, 923, 924).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Lediglich hinsichtlich der richtigen postalischen Anschrift, etwa der Postleitzahl, darf er sich auf sein geschultes und erfahrenes Büropersonal verlassen, nicht hingegen hinsichtlich der Bezeichnung des für die Rechtsmitteleinlegung zuständigen Gerichts (BGH NJW 1995, 2105, 2106, BGH NJW 2000, 82 ).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Lediglich hinsichtlich der richtigen postalischen Anschrift, etwa der Postleitzahl, darf er sich auf sein geschultes und erfahrenes Büropersonal verlassen, nicht hingegen hinsichtlich der Bezeichnung des für die Rechtsmitteleinlegung zuständigen Gerichts (BGH NJW 1995, 2105, 2106, BGH NJW 2000, 82 ).
  • BGH, 29.11.1999 - NotZ 10/99

    Beschwerdeeinlegung beim Bundesgerichtshof - § 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs. …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass die durch das Verfahrensrecht vorgeschriebene Rechtsmittelfrist nur durch die Rechtsmitteleinlegung beim jeweils hierfür gesetzlich als zuständig bestimmten Gericht eingehalten werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2000, Az.: VI ZR 309/99, zitiert nach juris; BGH WM 2000, 592, 594; BGH NJW 2000, 737 ).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZB 144/96

    Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04
    Ein solches Gericht ist aus nachwirkender Fürsorgepflicht gehalten, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH NJW 1998, 908, 909; BGH VersR 1998, 341 ; BGH VersR 1999, 1170, 1171; ebenso BAG NJW 1998, 923, 924).
  • BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift …

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 9/97

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltliche …

  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 127/86

    Fristwahrung bei Eingang eines Schreibens in gemeinsamer Briefannahme der …

  • BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96

    Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus …

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZB 7/90

    Prozeßmandat - Verkehrsanwalt - Überwachungspflicht - Berufungsbegründungsfrist - …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 105/04   

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OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 105/04 (https://dejure.org/2004,28937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2004 - 20 U 105/04 (https://dejure.org/2004,28937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2004 - 20 U 105/04 (https://dejure.org/2004,28937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 589/03
  • OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 105/04
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 23.03.2023 - III R 5/22

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines …

    Der Sponsoringvertrag lässt sich keinem der im BGB geregelten besonderen Schuldvertragstypen zuordnen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17.06.1992 - XII ZR 253/90, NJW 1992, 2690; Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2004 - 20 U 105/04, OLGR Hamm 2005, 33).
  • LG Dortmund, 07.04.2005 - 2 S 53/04
    Die Vereinbarung einer Miete ist für den Vertragstyp des Mietverhältnisses unerlässlich (OLG Hamm, RuS 2005, 104 f, Palandt-Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 535, Rn. 70).
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