Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 27.09.2005 | OLG Frankfurt, 05.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2240
OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05 (https://dejure.org/2005,2240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2005 - 20 W 182/05 (https://dejure.org/2005,2240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2005 - 20 W 182/05 (https://dejure.org/2005,2240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 26 Abs. 1; BGB §§ 705 ff.
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann Wohnungseigentümer (WEG)-Verwalter sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29; WEG § 12 § 26
    Bestellung einer BGB -Gesellschaft zur Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Anforderungen an den Nachweis der Verwaltereigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bestellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit; Anforderungen an den Nachweis der Verwaltereigenschaft; Bestehen einer mangelnden Handlungsfähigkeit der GbR unabhängig ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann eine GbR WEG-Verwalterin sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 866
  • NZM 2006, 280 (Ls.)
  • FGPrax 2005, 253
  • ZMR 2006, 145
  • BauR 2005, 1972 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Darin hat die Kammer die Auffassung vertreten, die Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 29.01.2001 -II ZR 331/00 (NJW 2001, 1056 ff. =Rpfleger 2001, 246=NZM 2001, 299), in der die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR anerkannt wird, ändere nichts daran, dass die Bestellung einer GbR als Verwalterin nach dem Wohnungseigentumsgesetz nichtig sei.

    Dagegen geht die Mehrzahl der Kommentatoren, auf die sich Bub noch gestützt hatte, nach der Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH zur Rechtsfähigkeit der (Außen-) GbR vom 29.01.2001 - II ZR 331/00- (BGHZ 146, 341=NJW 2001, 1056=NZM 2001, 299) davon aus, dass ein Wohnungseigentümerbeschluss wirksam ist, der die Bestellung einer GbR zum Inhalt hat (…Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 13;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26, Rdnr. 9;… Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 26, Rdnr. 1;… Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 6;… Münchener Kommentar zum WEG, 4. Aufl., 2004, § 26, Rdnr. 3).

    Eine Folge der Anerkennung der Rechtssubjektivität der GbR nach außen besteht darin, dass ein Wechsel im Mitgliederbestand keinen Einfluss hat auf den Fortbestand der mit der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisse (BGH NZM 2001, 299, 300 m. w. H.).

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Die Bestellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit aus Rechtsgründen nicht mehr unwirksam (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von BGH V. Zivilsenat, Beschl. v. 18.05.1989 -V ZB 4/89- BGHZ 107, 268).

    Der Senat sieht sich jedoch an einer Entscheidung in der Sache gehindert, weil er in der Frage der wirksamen Bestellung einer GbR zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage von der grundlegenden Entscheidung des V. Zivilsenats des BGH vom 18.05.1989 -Az: V ZB 4/89 -( BGHZ 107, 268= NJW 1989, 2059) abweichen will.

  • LG Darmstadt, 13.11.2002 - 26 T 196/02

    Zustimmung einer BGB-Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Das Landgericht hat die Beschwerde mit Beschluss vom 09.03.2005 zurückgewiesen unter Bezugnahme auf eine Entscheidung der Kammer vom 13.11.2002 -26 T 196/02- (Rpfleger 2003, 178).

    Das Landgericht Darmstadt hat in einem Beschluss vom 13.11.2002 (Rpfleger 2003, 178), auf den in dem vorliegend angefochtenen Beschluss Bezug genommen wird unter Verweis auf die Entscheidung des BayObLG zur fehlenden Grundbuchfähigkeit der GbR vom 31.10.2002 2 ZBR 70/02 (Rpfleger 2003, 78=NZM 2004, 1047) ausgeführt:.

  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 70/02

    Keine Grundbuchfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Das Landgericht Darmstadt hat in einem Beschluss vom 13.11.2002 (Rpfleger 2003, 178), auf den in dem vorliegend angefochtenen Beschluss Bezug genommen wird unter Verweis auf die Entscheidung des BayObLG zur fehlenden Grundbuchfähigkeit der GbR vom 31.10.2002 2 ZBR 70/02 (Rpfleger 2003, 78=NZM 2004, 1047) ausgeführt:.
  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Weist das Grundbuchamt, wie vorliegend, einen Eintragungsantrag nach Bestätigung einer Zwischenverfügung aus den Gründen derselben zurück, so ist die weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts trotzdem statthaft (einhellige Rechtsprechung, vgl. BGH 88, 64= Rpfleger 1983, 408; Senat Rpfleger 1977, 103; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353;… vergl. auch Demharter: GBO, 25. Aufl., § 78, Rdnr. 6;… Budde in Bauer/von Oefele: GBO, § 78, Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Weist das Grundbuchamt, wie vorliegend, einen Eintragungsantrag nach Bestätigung einer Zwischenverfügung aus den Gründen derselben zurück, so ist die weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts trotzdem statthaft (einhellige Rechtsprechung, vgl. BGH 88, 64= Rpfleger 1983, 408; Senat Rpfleger 1977, 103; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353;… vergl. auch Demharter: GBO, 25. Aufl., § 78, Rdnr. 6;… Budde in Bauer/von Oefele: GBO, § 78, Rdnr. 10).
  • KG, 07.06.1994 - 1 W 6026/93

    Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Dieser Auffassung war auch bereits das BayObLG (Wohnungseigentümer 1990, 60) gewesen, auf dessen Vorlage hin die zitierte BGH-Entscheidung ergangen ist, außerdem in der obergerichtlichen Rechtsprechung das KG (WuM 1994, 499, 500) sowie das OLG Köln (Beschl. v. 12.07.1988 -16 Wx 58/88).
  • LG Hamburg, 21.07.2004 - 321 T 27/04

    Bestellung einer GbR zum WEG-Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Dem ist auch das Schrifttum weitgehend gefolgt (vgl. Drasdo NZM 2001, 258, 259; Lautner MittBayNot 2001, 425, 436; kritisch Hügel ZWE 2003, 323), ebenso einzelne Landgerichte (Landgericht Frankfurt am Main NZM 2001, 1152 und Landgericht Hamburg Rpfleger 2004, 693).
  • LG Frankfurt/Main, 21.05.2001 - 13 T 101/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05
    Dem ist auch das Schrifttum weitgehend gefolgt (vgl. Drasdo NZM 2001, 258, 259; Lautner MittBayNot 2001, 425, 436; kritisch Hügel ZWE 2003, 323), ebenso einzelne Landgerichte (Landgericht Frankfurt am Main NZM 2001, 1152 und Landgericht Hamburg Rpfleger 2004, 693).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - I-24 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2877
OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - I-24 U 9/05 (https://dejure.org/2005,2877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2005 - I-24 U 9/05 (https://dejure.org/2005,2877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2005 - I-24 U 9/05 (https://dejure.org/2005,2877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Kfz-Führer handelt grob fahrlässig, wenn er bei Tempo 100 auf einer Landstraße durch die Bedienung seines Autoradios so lange abgelenkt ist, dass er die Kontrolle über das Fahrzeug verliert

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzpflichtigkeit des Mietes eines Kfzs wegen grob fahrlässig Verursachung eines Unfalles auf Grund des Abgelenktseins durch die Bedienung des Autoradios bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Abgrenzung der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (36)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05
    Im Gegensatz zum Vorwurf gewöhnlicher Fahrlässigkeit fällt dem grob fahrlässig Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein gesteigertes Fehlverhalten zur Last, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH EBE 2005, 243; VersR 2003, 364 = NJW 2003, 1118; VersR 1997, 351; Senat, OLGR Düsseldorf 2001, 94).

    Der Versicherer ist zwar darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die den Schluss auf grobe Fahrlässigkeit in objektiver und subjektiver Hinsicht rechtfertigen können (BGH NJW 2003, 1118).

    Dabei spielt auch die Gefährlichkeit der Handlung eine Rolle, denn mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (vgl. BGH aaO und NJW 2003, 1118; 1989, 1354).

    bb) Im Streitfall liegen solche besonderen Entschuldigungsgründe, für die der Beklagte darlegungspflichtig ist (BGH NJW 2003, 1118), nicht vor.

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05
    aa) Sinn und Zweck der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB Abs. 1 (§ 558 Abs. 1 BGB a.F.) ist, Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache beschleunigt abzuwickeln, weil erfahrungsgemäß mit zunehmendem Zeitablauf Feststellungen zu Ursache, Umfang und Verantwortlichkeit der Veränderungen und Verschlechterungen immer schwieriger zu treffen sind, insbesondere dann, wenn die Mietsache weiter vermietet wird (BGHZ 98, 235, 238 m.w.N.= NJW 1987, 187; Senat GE 2002, 1196).

    Der schon dargestellte Sinn und Zweck des § 548 BGB würde unterlaufen, wenn der Vermieter, der vielfach auch der Eigentümer der beschädigten Mietsache ist, auf regelmäßig konkurrierende gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche unter Hinweis auf die längere Regelverjährung ausweichen könnte (BGHZ 116, 293, 294 f; 98, 235, 237 ff m.N.; BGH NJW 1993, 2797 sub Nr. 11.2; NJW 1994, 1788 sub Nr. 1; NJ 2001, 535 sub Nr. 11.1 jeweils zu § 558 BGB a. F.).

  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05
    Nur dann, wenn die Mietsache körperlich völlig zerstört und ihre Rückgabe aus diesem Grunde begrifflich nicht möglich ist, liegt ein Anwendungsfall des § 548 Abs. 1 BGB nicht vor; vielmehr sind dann die allgemeinen Verjährungsregeln (§§ 195ff BGB) anzuwenden (BGH NJW 1981, 2406 sub Nr. 3 m.w.N., bestätigt durch BGH NJW-RR 1988, 1358, 1359; NJW 1993, 2797 sub Nr. 11.2 und 1994, 1788 sub Nr. 1).

    Der schon dargestellte Sinn und Zweck des § 548 BGB würde unterlaufen, wenn der Vermieter, der vielfach auch der Eigentümer der beschädigten Mietsache ist, auf regelmäßig konkurrierende gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche unter Hinweis auf die längere Regelverjährung ausweichen könnte (BGHZ 116, 293, 294 f; 98, 235, 237 ff m.N.; BGH NJW 1993, 2797 sub Nr. 11.2; NJW 1994, 1788 sub Nr. 1; NJ 2001, 535 sub Nr. 11.1 jeweils zu § 558 BGB a. F.).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 109/08

    Ansprüche des Vermieters bei Renovierung der Mieträume erst nach Ende der …

    Der Verhandlungsbegriff setzt deshalb insbesondere keine Vergleichsbereitschaft und keine Bereitschaft zum Entgegenkommen voraus (vgl. Senat ZMR 2006, 276 = OLGR Düsseldorf 2006, 227; BGH MDR 2004, 1050 = ZMR 2004, 800 sub 2d,aa; BGH NJW 2001, 1723).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer …

    Im Gegensatz zum Vorwurf gewöhnlicher Fahrlässigkeit fällt dem grob fahrlässig Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein gesteigertes Fehlverhalten zur Last, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH NJW 2005, 457; VersR 2003, 364 = NJW 2003, 1118; VersR 1997, 351; Senat, ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 220).

    Ein Kraftfahrer, der unter den hier obwaltenden schwierigen äußeren Fahrbedingungen (Dunkelheit, Kurvenverlauf) und bei unverminderter Geschwindigkeit (ein Abbremsen bei Beginn des "Suchmanövers" trägt der Beklagte nicht vor und wurde im "Schadensformular" -GA 20- auch nicht behauptet) seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt regelmäßig grob fahrlässig (vgl. Senat ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 157 und 1993, 221; OLG Köln NJW-RR 2001, 22; OLG Hamm ZfSch 2000, 347; NJW-RR 1990, 929 und VersR 1987, 353 = ZfSch 1987, 20; OLG Stuttgart VersR 1999, 1359; OLG Zweibrücken RuS 1999, 406; OLG Düsseldorf (4. ZS) Schaden-Praxis 1998, 121; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 360; LG Coburg Schaden-Praxis 2004, 241; LG Ansbach ZfSch 1990, 422).

    Dabei spielt auch die Gefährlichkeit der Handlung eine Rolle, denn mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (…vgl. BGH aaO und NJW 2003, 1118; 1989, 1354; Senat ZMR 2006, 276).

  • OLG Dresden, 16.08.2023 - 13 U 2371/22

    Lamborghini-Fahrt - wer haftet für Unfallschäden?

    Sie hindert die Rückgabe der Mietsache nicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2005 - 24 U 9/05, zitiert nach juris;… Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 82. Aufl., § 548 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - 24 U 226/06

    Rückgabepflicht eines gemieteten LKW am Ort der Überlassung - Ersatz von …

    Davon könnte nur dann die Rede sein, wenn die Mietsache körperlich nicht mehr vorhanden, also untergegangen wäre (vgl. dazu Senat OLGR Düsseldorf 2006, 227 = ZMR 2006, 276 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08

    Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers

    Im Gegensatz zum Vorwurf gewöhnlicher Fahrlässigkeit fällt dem grob fahrlässig Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein gesteigertes Fehlverhalten zur Last, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH NJW 2005, 457; VersR 2003, 364 = NJW 2003, 1118; VersR 1997, 351; Senat VersR 2007, 982 = OLGR 2007, 370; ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 220).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 20 W 217/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9885
OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 20 W 217/03 (https://dejure.org/2005,9885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.2005 - 20 W 217/03 (https://dejure.org/2005,9885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 20 W 217/03 (https://dejure.org/2005,9885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AGBG, § 4 AGBG, § 9 Abs 2 AGBG, § 11 AGBG, § 320 BGB
    Notarkosten: Hebegebühren im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Bauwerkvertrages über ein Notaranderkonto

  • Judicialis

    AGBG § 1; ; AGBG § 4; ; AGBG § 9 II; ; AGBG § 11; ; BGB § 320; ; BGB § 641 I; ; BGB § 648 a; ; KostO § 16 I; ; KostO § 149; ; KostO § 156

  • rechtsportal.de

    Unrichtige Sachbehandlung im Sinn von § 16 Abs.1 KostO bei Abwicklung über Notaranderkonto trotz Unwirksamkeit der zu Grunde liegenden Regelung der Zahlungsmodalitäten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Überflüssige Überweisung von Werklohnraten auf Notaranderkonto auf Grund der Beurkundung eines Bauwerkvertrages als Anwendungsfall des § 16 Abs. 1 KostO ; Überflüssigkeit einer vorgesehenen Abwicklung von Werklohnzahlungen über Notaranderkonto wegen der fehlenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 20 W 217/03
    Da der Kostengläubiger nach dem unwidersprochenen Vortrag des Kostenschuldners den Entwurf im Auftrag des Unternehmers formuliert und dessen Interessen in § 3 einseitig berücksichtigt hat, ist auch das Merkmal des "Stellens" als allgemeine Vertragsbedingung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AGBG erfüllt (BGH NJW 2002, 138).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 20 W 217/03
    Eine Umwandlung in eine Individualvereinbarung im Sinn von § 1 Abs. 2 ABGB kann aber regelmäßig trotz geführter Verhandlungen nur dann angenommen werden, wenn es tatsächlich zu einer Änderung auf Wunsch des Vertragspartners gekommen ist (BGH NJW-RR 1987, 144;… Markus/Kaiser/Kapellmann: ABG-Handbuch/Bauvertragsklauseln, 2004, Rdnr. 17).
  • OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 213/95

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrags über ein Fertighaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 20 W 217/03
    Im übrigen dürfte eine Beurkundungsbedürftigkeit auch des Bauwerkvertrages vorliegen, weil er auf den Erwerb eines bestimmten Grundstücks bzw. Miteigentumsanteils abstellt (OLG Köln NJW-RR 1996, 1484;… Palandt/Bassenge: BGB, 64. Aufl., § 311 b, Rdnr. 13; Brych/Pause NJW 1990, 545, 546).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht