Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - II-2 UF 97/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 932; ; BGB § 1368; ; BGB § 1369; ; BGB § 1369 Abs. 1; ; BGB § 1369 Abs. 3; ; HausratsVO § 8; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 8; ; ZPO § 621 d Abs. 1 Satz 1
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden Ehepartner; Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem als Hausratsgegenstand eingestuften Fahrzeug; Definition des Hausratsgegenstandes im Falle eines durch beide Ehepartner gemeinsam ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einziger Pkw ist regelmässig ein Hausratsgegenstand
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Verkauf des Familien-Pkw nach der Trennung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehefrau verkauft nach der Trennung das Familienauto - Ehemann kann dessen Rückgabe verlangen, weil es zum Hausrat gehört
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Familien-Pkw kann nur gemeinsam verkauft werden
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Familien-Pkw kann nur gemeinsam verkauft werden
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Pkw als "Gegenstand des ehelichen Haushalts"
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 08.03.2006 - 250 F 390/05
- OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - II-2 UF 97/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1001
- MDR 2007, 663
- FamRZ 2007, 1325
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- OLG Koblenz, 07.07.2005 - 9 WF 371/05
Zuständigkeit des Familiengerichts: Pkw als Hausratsgegenstand nur bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.).Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160).
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird. - OLG Naumburg, 04.09.2003 - 8 UF 211/02
Hausratsverteilungsverfahren wegen eines einzigen im Verteilungsstreit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.).
- BGH, 15.01.1992 - XII ZB 148/91
Keine weitere Beschwerde in Hausratssachen - Pkw als Hausratsgegenstand
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird. - OLG Köln, 20.03.2001 - 22 U 157/00
Rechtsschutzbedürfnis bei Erheben einer Leistungsklage zur Geltendmachung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323). - KG, 17.01.2003 - 13 UF 439/02
Hausratsteilung: Pkw als Haushaltsgegenstand; Zuweisung des Pkw zur vorläufigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160). - OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 111/99
Hausrat - Pkw - Alleineigentum eines Ehegatten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.). - OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
Versorgungsausgleichsberechnung: Anwendung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160). - OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 2 WF 319/03
Ansprüche eines Ehegatten bei Veräußerung des gemeinsamen Pkw durch den anderen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323). - BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83
Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Streitigkeit um einen Pkw
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird. - OLG Hamburg, 12.02.1990 - 2 UF 79/89
- OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90
Anfechtung einer im Hausratsverfahren nach § 1361a BGB in Verbindung mit § 18a …
- OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 2 UF 84/04
Behandlung eines familiär genutzten PKW bei der Hausratsteilung
- OLG Bamberg, 20.10.1982 - 2 WF 153/82
Zwangsversteigerung eines Anwesens zum Zwecke der Auseinandersetzung der …
- AG Aachen, 17.04.1989 - 22 F 141/88
- OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14
Zum Begriff des Familienstreitverfahrens
Rn. 29 Nach einer dritten Ansicht ist ein PKW bereits dann als Haushaltsgegenstand anzusehen, wenn er neben der beruflichen Nutzung zu Familienzwecken verwendet wird; handelt es sich um das einzige Fahrzeug der Familie, ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich um Hausrat handelt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325, zitiert nach Juris, Rn. 19ff;… KG, FamRZ 2003, 1927, zitiert nach Juris, Rn. 2). - OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18
Verfahrenskostenhilfe: Entschädigungsansprüche für Nutzung von …
Bei dem Pkw der Antragstellerin handelt es sich um das einzige der Familie zur Verfügung stehende und auch von ihr genutzte Kraftfahrzeug, mithin um einen Haushaltsgegenstand iSd. § 1361 a BGB (vgl. OLG Frankfurt NJW 2015, 2346-2349 mwN.; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1325-1327). - OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07
Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen …
Ob im vorliegenden Fall der PKW Mercedes bei einer vom Gericht vorzunehmenden Hausratsverteilung zu berücksichtigen wäre, also als Hausrat anzusehen ist, kann dahinstehen (vgl. zu den Voraussetzungen und zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf MDR 2007, 663 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 9 W 257/09
Zuständigkeit des Familiengerichts für einen Antrag auf Herausgabe eines Pkw
Wer Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs ist, ist hierbei unerheblich, ebenso, ob das Fahrzeug geleast ist (…vgl. Palandt/ Brudermüller, BGB, 68. Aufl., § 1361 a, Rz. 4, 5, m.z.w.N.;… Zöller- Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 620, Rz. 77 a, m.z.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2005, 787; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Zweibrücken, FamRZ 2005, 902 ). - OLG Brandenburg, 17.02.2025 - 13 UF 53/24
Geltendmachung von gegenseitigen Ansprüchen der ehemaligen Ehepartner nach …
Steht das Fahrzeug täglich für den Bedarf der Familie zur Verfügung und wird es für die gesamte Familie genutzt, so ist es gerechtfertigt, es den Haushaltsgegenständen zuzuordnen (OLG Frankfurt NZFam 2016, 889; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 1087; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1325; OLG Koblenz OLGR 2005, 787;… Staudinger/Weinreich (2024) BGB § 1568b, Rn. 19). - AG Wiesbaden, 09.09.2016 - 532 F 122/16
Kraftfahrzeugnutzung nach Ehescheidung - Ausgleichszahlung
Handelt es sich um das einzige Fahrzeug der Familie, ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich um Hausrat handelt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325;… OLG Frankfurt a. a. O.). - OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07
Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht
Ob im vorliegenden Fall der PKW Mercedes bei einer vom Gericht vorzunehmenden Hausratsverteilung zu berücksichtigen wäre, also als Hausrat anzusehen ist, kann dahinstehen (vgl. zu den Voraussetzungen und zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf MDR 2007, 663 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Abgrenzung zwischen echter und unechter Abschnittsfinanzierung; Erstrecken der Haustürsituation beim Abschluss des Erstvertrages auf den Folgevertrag; Zurechnung der Haustürsituation beim Darlehensabschluss zu Lasten der ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 S. 4 HaustürWG; § 9 VerbrKG; § 256 Abs. 1 ZPO
Abgrenzung einer echten von einer unechten Abschnittsfinanzierung im Rahmen eines Darlehensvertrags; Vorliegen einer Haustürsituation bei Abschluss eines Darlehensvertrags; Beweiswirkung einer Beibehaltung der früheren Darlehensvertragsnummer bei Neuabschluss eines ... - Judicialis
HWiG § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Wirksamkeit eines im Zusammenhang mit Erwerb einer Fondsbeteiligung im Rahmen einer Haustürsituation abgeschlossenen Darlehensvertrags - Abschnittsfinanzierung?
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Abgrenzung einer echten von einer unechten Abschnittsfinanzierung im Rahmen eines Darlehensvertrags; Vorliegen einer Haustürsituation bei Abschluss eines Darlehensvertrags; Beweiswirkung einer Beibehaltung der früheren Darlehensvertragsnummer bei Neuabschluss eines ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.06.2005 - 3 O 258/04
- OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung gegenübrer Endverbrauchern für …
Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
Eine andere Einschätzung rechtfertigt sich nicht dadurch, dass nunmehr die Anschlussfinanzierung mit der Beklagten zustande kam (vgl. Entscheidung des Senats vom 13. Oktober 2004, 3 U 173/04, dort zu II.1.). - OLG München, 06.07.1999 - 5 U 1958/99
Zum Widerruf eines zur Finanzierung der Beteiligung an einer atypischen stillen …
Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
Der Neufinanzierung wird damit der Charakter einer "echten Abschnittsfinanzierung" nicht genommen (vgl. etwa OLG München WM 2000, S. 1333 [1336]). - BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04
Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation
Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
Im Übrigen kann die Problematik der Zurechnung einer Haustürsituation nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Oktober 2005 (…Rs. C229/04, dort Rz. 41 - 45) und der darauf folgenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2005 (II ZR 327/04 = NJW 2006, 497) als erledigt angesehen werden.
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
Damit war sie in das Vertriebsystem eingebunden (vgl. BGH WM 2004 Seite 1521 [1523]). - BGH, 15.11.2004 - II ZR 375/02
Begriff der Privatwohnung; Widerrufsrecht nach Umschuldung
Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
Denn vorliegend ist nicht von einer sogenannten "unechten Abschnittsfinanzierung" auszugehen, bei der dem Kreditnehmer ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird und nur die Zinskonditionen nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden (vgl. BGH WM 2005 Seite 124 [125];… Münch. Komm.Ulmer, BGB, 4. Aufl. 2004, § 492 Rdn. 20;… Bamberger/Roth - Möller/Wendehorst, BGB, Stand Jan. 2005, § 492 Rdn. 9). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
Wurde nämlich der Darlehensvertrag auch von dem Vermittler vorgelegt, ohne dass der Kläger diesen Vertrag zuvor hätte überprüfen können, besteht auch hinsichtlich dieses Vertrages die Überrumpelungsgefahr, der die Vorschriften des HaustürWG gerade entgegenwirken sollten (vgl. BGH WM 2004, 1527 [1528]: Hier lagen zwischen Fondsbeitritt und Darlehensvertrag vier Wochen.).
- LG Wuppertal, 04.04.2014 - 17 O 349/13
Widerruf von Darlehensverträgen als Verbraucherdarlehensverträge i.R.v. unechten …
Rn. 20 Unechte Abschnittsfinanzierungen sind dadurch geprägt, dass dem Kreditnehmer ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird und nur die Zinskonditionen nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden (vgl. OLG Celle vom 08.03.2006, 3 U 154/05, juris Rdnr. 24).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 3201
Erstattung von Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bitte des Berufungsführers zur Absehung von der Bestellung der Rechtsanwälte des Beklagten in zweiter Instanz bei fristwahrender Einlegung eines Rechtsmittels; Voraussetzungen an die Erstattung der Gebühr bei Rücknahme der Berufung; Geltendmachung einer weiteren Gebühr ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 02.08.2006 - 1 O 215/05
- OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 494
- FamRZ 2007, 847 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Die angefochtene Entscheidung steht nur scheinbar in Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 6. Dezember 1994, 14 W 687/94, in MDR 1995, 968 und ständig), die zwischenzeitlich vom BGH in einem Rechtsbeschwerdeverfahren mit eingehender Begründung gebilligt worden ist (BB 2003, 1754 = MDR 2003, 1140 = BGHReport 2003, 1115-1116 = NJW 2003, 2992-2993 = FamRZ 2003, 1461 = Rpfleger 2003, 619 -620 = JurBüro 2003, 595-596 = VersR 2004, 1019 -1020). - KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05
Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Die Rechtspflegerin hat der sofortigen Beschwerde unter Hinweis auf die in JurBüro 2005, 418 abgedruckte Entscheidung des Kammergerichts nicht abgeholfen. - OLG Koblenz, 06.12.1994 - 14 W 687/94
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Die angefochtene Entscheidung steht nur scheinbar in Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 6. Dezember 1994, 14 W 687/94, in MDR 1995, 968 und ständig), die zwischenzeitlich vom BGH in einem Rechtsbeschwerdeverfahren mit eingehender Begründung gebilligt worden ist (…BB 2003, 1754 = MDR 2003, 1140 = BGHReport 2003, 1115-1116 = NJW 2003, 2992-2993 = FamRZ 2003, 1461 = Rpfleger 2003, 619 -620 = JurBüro 2003, 595-596 = VersR 2004, 1019 -1020).
- KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08
Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der …
Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierte Frage, ob im Falle bestrittener Auftragserteilung vermutet wird, dass der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte ab Zustellung der Berufungsschrift mit der Interessenwahrnehmung in zweiter Instanz beauftragt wurde (…so OLG Koblenz, Beschl. v. 6.8.2007 - 14 W 578/07, OLGR 2008, 284, Rdnr. 4 zit. nach Juris), oder der Berufungsbeklagte dies gesondert glaubhaft zu machen hat (so vormals, aber nunmehr offenbar überholt OLG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2006 - 14 W 626/06, OLGR 2007, 146, Rdnr. 10 zit. nach Juris; hierzu wohl ebenfalls neigend KG, 27. Zivilsenat, Beschl. v. 22.9.2005 - 27 W 180/05, OLGR 2006, 413 [413]), kommt es daher vorliegend nicht an.Denn hierfür genügte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Entgegennahme der Rechtsmittelschrift durch die klägerische Prozessbevollmächtigte, weil anzunehmen ist, dass sie anschließend prüfte, ob etwas für ihren Mandanten zu veranlassen war; die Einreichung eines Schriftsatzes war nicht erforderlich (…Beschl. v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, BGHR 2005, 2233, Rdnr. 6 zit. nach Juris;… im Ergebnis ebenso KG, 1. Zivilsenat, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 W 20/05, KGR 2005, 684, Rdnr. 3 zit. nach Juris;… a.A. KG, 27. Zivilsenat, Beschl. v. 22.9.2005 - 27 W 180/05, OLGR 2006, 413 [413], jedoch ohne Auseinandersetzung mit BGHR 2005, 2233; a.A. offenbar ebenfalls OLG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2006, a.a.O., jedoch ebenfalls ohne Auseinandersetzung mit BGHR 2005, 2233).
Zwar weicht die vorliegende Entscheidung von der Entscheidung des OLG Karlsruhe (…a.a.O.) im Hinblick auf § 19 Abs. 1 RVG und von den Entscheidungen des OLG Koblenz (Beschl. v. 7.11.2006, a.a.O.) sowie des KG, 27. Zivilsenat (…a.a.O.) im Hinblick auf die Vermutung anwaltlichen Tätigwerdens ab (s.o., Ziff. 3 Buchstabe a.bb.).
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Rechtsprechung
| OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FreihEntzG § 16; ; AufenthG § 62 Abs. 2
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 62; FreihEntzG § 16
D (A), Abschiebungshaft, Minderjährige, Verhältnismäßigkeit, Haftantrag, Ausländerbehörde, Kosten, Kostenrecht, Kostenentscheidung - rechtsportal.de
FreihEntzG § 16; AufenthG § 62 Abs. 2
Erstattungsschuldner für außergerichtliche Auslagen des Betroffenen in Abschiebungshaftverfahren - Kostenerstattung durch Träger der Ausländerbehörde bei Erledigung der Hauptsache - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung der Minderjährigkeit eines Ausländers bei der Verhängung der Abschiebungshaft; Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen; Verpflichtung des Trägers der Ausländerbehörde zur Tragung der außergerichtlichen Kosten des eines ...
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 31.08.2006 - XIV B 44/06
- LG Regensburg, 27.09.2006 - 7 T 469/06
- OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 26.09.1980 - BReg. 3 Z 62/80
Auszug aus OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06
Erstattungsschuldner außergerichtlicher Auslagen eines Betroffenen in einem Abschiebungshaftverfahren ist nicht die Staatskasse (Justizfiskus), sondern der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, bei dem (der) die antragstellende Behörde besteht (im Anschluss an BayObLGZ 1980, 288).Auch bei Erfüllung rein staatlicher Aufgaben "gehören" die Ausländerbehörden, die auf der Kreisebene zuständig sind, dem Landkreis und nicht dem Freistaat "an" (vgl. BayObLGZ 1980, 288/292 f.).
- BGH, 21.12.2005 - III ZR 148/05
Ansprüche des Eigentümers/Vermieters einer Wohnung gegen eine kommunale …
Auszug aus OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06
Die Entscheidung bindet nämlich hinsichtlich möglicher anschließender Rechtsstreitigkeiten betreffend Schadenersatz und Schmerzensgeld (vgl. BGH NVwZ 2006, 963). - OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06
Abschiebung: Ausschluss der Abschiebungshaft gegen Minderjährige
Auszug aus OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06
Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
- OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02
Unverhältnismäßigkeit der Verhängung von Abschiebehaft gegen einen minderjährigen …
Auszug aus OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06
Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188). - OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Abschiebungshaft gegen Minderjährige
Auszug aus OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06
Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188). - OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 20 W 565/05
Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit der Haftanordnung bei Vorliegen eines …
Auszug aus OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06
Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
- LG Regensburg, 11.05.2023 - 52 T 135/23
Einstweilige Anordnung, Ermessensausübung, Begründung der Rechtsbeschwerde, …
So lässt auch § 430 FamFG nicht zu, daß der Staat nur deshalb zum verfahrensrechtlichen Erstattungsschuldner der außergerichtlichen Kosten eines Betroffenen bestimmt wird, weil die einer anderen Gebietskörperschaft zuzuordnende Behörde als Staatsbehörde tätig wurde (…vgl. Drews, a.a.O., Rz. 6 a: lediglich materiell-rechtlicher Entschädigungsanspruch gegen den Staat als Träger des Gerichts;… Göbel, a.a.O., Rz. 16; ebenso zur Vorgängerregelung des § 16 FreihEntzG: BayObLGZ 1980, 288; OLG München, Beschluss vom 09. November 2006, 34 Wx 123/06, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
MeAnlG § 13; ; BGB § ... 951; ; LwAnpG § 26; ; LwAnpG § 30; ; LwAnpG § 34 Abs. 1 Nr. 2; ; LwAnpG § 34 Abs. 3; ; LwAnpG § 37 Abs. 1 Nr. 2; ; LwAnpG § 37 Abs. 2; ; GenG § 15 a; ; HGB § 230; ; ZPO § 256 Abs. 2
- rechtsportal.de
LwAnpG § 26; LwAnpG § 30; LwAnpG § 37 Abs. 1 Nr. 1
Wirksamkeit der formwechselnden Umwandlung einer LPG in eine GmbH bei Mängeln des Umwandlungsaktes - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Umwandlungswirkung der Eintragung des neuen Unternehmens; Transportfunktion einer Eintragung; Zulässigkeit einer sukzessiven Beschlussfassung; Eingreifen der Umwandlungswirkungen aufgrund eines unwirksamen Vollversammlungsbeschlusses; Beteiligung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 06.01.2006 - 4 O 576/04
- OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97
Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder
Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Dem trägt die Rechtsprechung des BGH Rechnung (BGH, Beschl. v. 08.05.1998 - BLW 18/97 - BGHZ 138, 371 = ZIP 1998, 1161, 1168). - BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft
Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Fehlen die Voraussetzungen liegt eine Umwandlung nicht vor (…BGH, Urt. v. 02.12.1994 - V ZR 23/94 - WM 1995, 434; Beschl. v. 03.05.1996 - BLW 54/95 - Agrarrecht 1996, 291). - BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97
Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen
Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Betroffen ist zwar kein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien sondern ein Drittrechtsverhältnis; auch dieses kann jedoch nach der Rechtsprechung des BGH Gegenstand einer Feststellungsklage sein, falls dies zugleich für die Rechtsbeziehung der Parteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger ein rechtliches Interesse an das alsbaldigen Klärung hat (…Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., Rn. 3 b zu § 256; BGH, Urt. v. 07.11.1997 - LwZR 1/97 - NJW 1998, 229).
- BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94
Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH
Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Fehlen die Voraussetzungen liegt eine Umwandlung nicht vor (BGH, Urt. v. 02.12.1994 - V ZR 23/94 - WM 1995, 434; Beschl. v. 03.05.1996 - BLW 54/95 - Agrarrecht 1996, 291). - BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96
Einreden des Grundstückseigentümers im Herausgabeverfahren; Identitätswahrende …
Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Indes ist der Umwandlungsvermerk im Handelsregister eingetragen und damit spricht der Beweis des ersten Anscheins begründet, dass ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist (BGH, Urt. v. 31.07.1997 - V ZR 23/96 - WM 1997, 2040). - BGH, 04.11.1994 - BLw 33/94
Beginn der Erklärungsfrist hinsichtlich des Austritts aus einer LPG
Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Allein die Eintragung einer Gesellschaft in das zuständige Register erzeugt nach dem Gesetz noch keine materielle Umwandlungswirkung und zwar auch dann nicht, wenn sie mit dem Umwandlungsvermerk versehen wird (BGH, Beschl. v. 04.11.1994 - BLW 33/94 - Agrarrecht 1995, 28). - OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04
Zur Frage der Wirksamkeit der Umwandlung einer LPG in eine Vermögens- und …
Auszug aus OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Es ist ausreichend, dass die gewählte Zielform im Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das Register vom LwAnpG zugelassen worden war (OLG Rostock, Beschl. v. 24.02.2005 - 6 W 61/04 - OLG Rostock 2006, 320).
- OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08
LPG-Umwandlung: Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Umwandlung in eine GmbH …
Allerdings weist die sofortige weitere Beschwerde zutreffend darauf hin, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Bestellung eines Nachtragsliquidators bedarf, wenn die formwechselnde Umwandlung z.B. mangels Wahrung der Mitgliederkontinuität unwirksam war, so dass die Wirkungen der Umwandlung auch durch die Registereintragung (§ 34 LwAnpG) nicht eintreten und sich die LPG deshalb unerkannt in Liquidation befindet (…BGH, a.a.O.; BGHZ 138, 371 = WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249; vgl. auch OLG Rostock - 6. Zivilsenat -, OLGR 2006, 23 und - 3. Zivilsenat -, OLGR 2007, 146; OLG Jena, OLGR 2002, 208 und VIZ 2002, 304; OLG Dresden, AgrarR 1999, 261; Wenzel, AgrarR 1998, 139 ff. und AgrarR 2000, 349 ff. m.w.N.).Da sich die Mitgliedschaft von Gesetzes wegen (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG) automatisch fortsetzt, ist auch derjenige weiter Mitglied des umgewandelten Unternehmens, der weder die Satzung unterzeichnet noch förmlich seinen Beitritt erklärt hat (BGHZ 138, 371 [Tz. 9]; OLG Rostock OLGR 2007, 146 [Tz. 20];… OLG Dresden a.a.O. [262]; vgl auch Wenzel, AgrarR 2000, 349 [352]).
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