Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
| Untertitel 1a - Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung (§§ 1568a - 1568b) |
(1) Jeder Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder dies aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.
(2) Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest.
(3) Der Ehegatte, der sein Eigentum nach Absatz 1 überträgt, kann eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts | 06.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 1568b BGB
70 Entscheidungen zu § 1568b BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 05.07.2017 - XII ZB 509/15
Haushaltsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf ...
Zum selben Verfahren:
- AG Wetter, 10.03.2015 - 5 F 395/14
Zahlung eines Ausgleichs aus einem zwischen den Beteiligten geschlossenen ...
- AG Wetter, 10.03.2015 - 5 F 395/14
- OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 5 UF 295/16
Ausgleichsanspruch für gemeinsames Auto nach § 1568 b Abs. 3 BGB
Zum selben Verfahren:
- AG Wiesbaden, 09.09.2016 - 532 F 122/16
Kraftfahrzeugnutzung nach Ehescheidung - Ausgleichszahlung
- AG Wiesbaden, 09.09.2016 - 532 F 122/16
- AG Siegburg, 20.02.2026 - 124 C 102/25
Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft am Hund: Wer behält das Tier bei Trennung?
- OLG Frankfurt, 06.07.2023 - 6 UF 170/22
Nutzungsregelung an der Wohnung und Zuweisung von Haushaltsgegenständen nach ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 05.06.2019 - 12 UF 37/19
Einordnung eines Minibaggers als Haushaltsgegenstand oder Gegenstand für den ...
- OLG Hamburg, 20.05.2021 - 12 UF 150/20
Verfahrensänderung mit Rechtskraft der Ehescheidung; Überleitung eines Verfahrens ...
- OLG Nürnberg, 14.04.2026 - 11 UF 940/25
Herausgabeanspruch, Eigentumsübertragung, Haushaltsgegenstand, Besitzkonstitut, ...
Querverweise
Auf § 1568b BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Aufhebung der Ehe
- § 1318 (Folgen der Aufhebung)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 17 (Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- § 200 (Ehewohnungssachen; Haushaltssachen)